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Autor Thema: Heimrecht - Bundesrecht vs. Länderrecht  (Gelesen 38769 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 11. September 2006, 10:11 »

Auf den Internetseiten vom Deutschen Bundestag sind die vielen Stellungnahmen von Organisationen, Verbänden u.a. zur Föderalismusreform zu finden. Sehr viele Fachleute sprachen sich gegen die Veränderungen des Heimrechts aus.

Es werde zu gravierenden negativen Auswirkungen kommen, wenn wir künftig in den 16 Bundesländern jeweils unterschiedliche Heimrechte haben werden.

[Die Schreiben können unter www.bundestag.de heruntergeladen und gelesen werden >>]


+++ Ergänzung +++
Zitat
Experten befürchten nun einen Wettbewerb nach unten bzw. Qualitätsstandards in Heimen nach Kassenlage der einzelnen Bundesländer. Wie berichtet, hatten dies zum Beispiel auch die BundesInteressenVertretung und der Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen (BIVA) kritisiert. Ein Herauslösen des Heimrechts auf dem Gesetzesverbund von SGB XI und Bundessozialhilferecht sei kontraproduktiv. Beispielsweise strebe Baden-Württemberg an, die Fachkraftquote in Heimen von 50 auf 33 Prozent zu senken.
Quelle: Vincentz.net/CAREkonkret
« Letzte Änderung: 14. September 2006, 02:42 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
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« Antworten #1 am: 03. Juli 2006, 18:56 »

Verlagerung aus Prinzip: Das Heimrecht geht vom Bund an die Länder

bpa zur Entscheidung des Bundestags über Föderalismusreform. "Wir bedauern die Entscheidung, denn sie erfolgt nur aus Prinzip und nicht aus fachlichen Erwägungen", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste…

[bpa zur Entscheidung des Bundestags über Föderalismusreform >>]
« Letzte Änderung: 11. September 2006, 09:13 von admin » Gespeichert

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« am: 07. Juni 2006, 12:46 »

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fordert:

Zuständigkeit für das Heimgesetz beim Bund belassen!

Köln (KDA) - 01.06.2006 - Im Rahmen der Förderalismus-Reform ist geplant, die Zuständigkeit für das Heimgesetz auf die Länder zu übertragen. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) lehnt dies entschieden ab. „Es ist zu befürchten, dass es durch eine Verlagerung der Zuständigkeit für das Heimgesetz zu einer „Nivellierung nach unten" kommen könnte, indem zum Beispiel die Fachkraftquote oder bauliche Standards abgesenkt werden", betont der Vorstandsvorsitzende des KDA, Dr. Hartmut Dietrich, im Vorfeld der Expertenanhörung, die am Freitag im Bundestag stattfinden wird. So könne es passieren, dass wieder mehr Mehrbettzimmer die Regel oder die Beratungs- und Überwachungstätigkeiten der Heimaufsichtsbehörden reduziert würden. „Daher sehen wir in der Verlagerung der Zuständigkeit zugunsten der Bundesländer die Gefahr einer Qualitätsminderung hinsichtlich einer Personengruppe, die gerade des besonderen Schutzes und der besonderen Fürsorge der Gesellschaft bedarf", so der Vorstandsvorsitzende weiter.

Das im Jahre 1974 in Kraft getretene Heimgesetz wurde damals vom KDA als entscheidender Schritt begrüßt, gegenüber den bis dahin weithin zersplitterten landesrechtlichen Zuständigkeiten für Heime grundsätzlich und bundeseinheitlich die Möglichkeiten zum Schutz der Bewohner zu sichern und mit der Heimmindestbauverordnung einen Standard für die baulichen Voraussetzungen zu schaffen. „Mit der leider erst viel später 1993 in Kraft getretenen Heimpersonalverordnung und der darin enthaltenen Fachkraftquote wurde zudem den gestiegenen Anforderungen an das Personal Rechnung getragen", so der KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann. „Dabei hat das KDA immer wieder für eine bundeseinheitliche hohe Fachkraftquote votiert und es deshalb auch begrüßt, dass der Bundesrat 2004 das ursprüngliche Vorhaben der Landesregierung Baden-Württemberg, unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus die Fachkraftquote in Heimen von 50 Prozent auf 33 Prozent zu reduzieren, abgewiesen und im November 2004 die Beibehaltung der Fachkraftquote beschlossen hat. Bei einer Länderzuständigkeit", vermutet Großjohann, „wäre es wahrscheinlich zu einem Abbau der Fachkraftquote gekommen."

Zur Ausgangslage bei der Beratung des Heimgesetzes gehörte damals die Einschätzung, dass dem Heimgesetz - einschließlich seiner auf Grund von § 3 des Heimgesetzes erlassenen Verordnungen - als Schutzgesetz für die Bewohner der Charakter der „Gefahrenabwehr" anhaftete. „Dahinter stand und steht die Auffassung, dass es sich bei den Bewohnern der Heime grundsätzlich um einen sehr schutzbedürftigen Personenkreis handelt. Denn heute ist in einem noch viel stärkeren Maße als früher eine Vielzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in einer psychisch wie physisch gefährdeten und somit „verwundbaren" Situation, betont der KDA-Vorsitzende Hartmut Dietrich. Nicht nur das Eintrittsalter in Heimen sei mit mittlerweile weit über 80 Jahren immer höher geworden, sondern auch die ambulante und familiengestützte Pflege sei bei den betroffenen Personen häufig nicht mehr möglich oder zumutbar, weil bei 60 bis 70 Prozent der Heimbewohnerinnen und -bewohner eine mittelschwere oder schwere Demenz vorliege und aufgrund dessen ein großer Teil von ihnen auf den Schutz gesetzlicher Betreuung angewiesen sei.

Noch immer ist das Heimgesetz ein Schutzgesetz. Darüber hinaus sind in das Heimrecht inzwischen auch Elemente der Strukturqualität integriert (Heimmindestbauverordnung, Heimpersonalverordnung), die weit über eine „Gefahrenabwehr" hinausgehen und - flankiert von und verzahnt mit Regelungen anderer Rechtsbereiche (u.a. SGB XI) - eine der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner angemessene Ergebnisqualität sicher stellen sollen. Das Heimrecht hat also als Bundesgesetz ganz wesentlich dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für Menschen mit Hilfe-, Pflege- und Betreuungsbedarf grundsätzlich zu verbessern. Die Länder sind schon jetzt für die Durchführung des Heimgesetzes zuständig. „In einem „Wettbewerb um Qualität" wäre es ihnen deshalb bereits möglich, positiv von den bundesgesetzlich normierten Mindeststandards abzuweichen", erklärt Klaus Großjohann. „So könnte vor allem die Heimaufsicht und deren Beratungs- und Überwachungsaufgaben noch weitaus qualifizierter wahrgenommen werden, als es derzeit der Fall ist."

Zitat: Pressemitteilung des Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln


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Nachtrag:

In einem Brief vom 29.05.2006 an den Bundestag setzte sich auch die Bremer Seniorenvertretung für den Erhalt des Heimrechts als Bundesrecht ein.

(siehe Download hier)

* 49_LSV_Bremen.pdf (22.32 KB - runtergeladen 736 Mal.)
« Letzte Änderung: 21. Februar 2007, 17:54 von admin » Gespeichert

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