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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Kostenübernahme für Behinderte in WGs  (Gelesen 5005 mal)
admin
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« am: 16. August 2013, 12:59 »

Zitat
BEHINDERTER IN WG

Stadt muss für Betreuung zahlen

Oldenburg. Ein Behinderter hat auch dann Anspruch auf Übernahme der Betreuungskosten, wenn er statt im günstigen Heim in einer Wohngemeinschaft lebt. Das hat das Sozialgericht Oldenburg nach Angaben von gestern nach einem langen Rechtsstreit entschieden und damit dem klagenden WG-Bewohner recht gegeben. Die Stadt Oldenburg als zuständiger Sozialhilfeträger muss die Kosten für die ambulante /Betreuung vollständig übernehmen, obwohl diese monatlich mehr als 1000 Euro höher sind als die Kosten einer Betreuung in einem Heim.
Quelle: www.weser-kurier.de, 16.08.2013
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 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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