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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Tabletten-Blister, Medikamenten-Blister etc.  (Gelesen 91624 mal)
admin
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« Antworten #23 am: 16. September 2016, 12:33 »


Zitat
Zeitdruck gefährdet Medikationssicherheit

Berlin, 15. September 2016 - Zum Internationalen Tag der Patientensicherheit am 17. September, der sich dem Thema Medikationssicherheit widmet, weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die Auswirkungen der kontinuierlich anhaltenden Arbeitsverdichtung in der Pflege hin. „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker, heißt es in der Werbung. Dass die beruflich Pflegenden in allen Sektoren der Gesundheitsversorgung eine maßgebliche Rolle bei der Arzneimitteltherapie spielen, wird viel zu wenig beachtet. Sicherheit der Medikation setzt umfassendes Wissen über die Wirkungen und Nebenwirkungen, Verabreichungsvorgaben und Krankheitsverläufe voraus. Und sie erfordert Zeit, Verordnungen fachgerecht und patientenorientiert umzusetzen. Zeit, die in der Pflegearbeit immer knapper wird“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.

Fehler bei der Medikamentengabe haben unterschiedliche Ursachen und können viele und oft sehr gravierende Auswirkungen nach sich ziehen. Etwa 10 Prozent aller Klinikeinweisungen sind Folge von Arzneimittelnebenwirkungen – und 1/5 davon sind vermeidbar. Ziel muss es für alle Beteiligten im Gesundheitssystem sein, Medikationsfehler nach Möglichkeit zu verhindern, aber mindestens aus ihnen die nötigen Schlüsse zu ziehen und daraus zu lernen.

Zu den großen Risikofaktoren für Medikationsfehler zählen aus der Perspektive der Pflegefachpersonen die heutigen Arbeitsbedingungen. Es ist durch internationale Studien erwiesen, dass Zeitdruck, häufige Arbeitsunterbrechungen, unzureichende Kommunikation und Dokumentation, organisatorische Mängel, niedrige Qualifikation sowie Müdigkeit das Entstehen von Fehlern begünstigen. Medikationsfehler sind in den allermeisten Fällen ein Systemproblem und weniger die Schuld des Einzelnen. Sie müssen gemeldet und systematisch aufgearbeitet werden, riskante Abläufe sind abzustellen und Systemmängel zu beheben. Patienten und Bewohner haben einen berechtigten Anspruch auf größtmögliche Sicherheit, auch in Bezug auf Arzneimitteltherapie. Dafür die momentanen Rahmenbedingungen spürbar zu verbessern ist vor allem die Verantwortung der Politik. Insofern wird vom Schirmherrn des diesjährigen Tags der Patientensicherheit, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, mehr erwartet als lediglich öffentliche Erklärungen.

Im Zusammenhang mit Vereinfachung und Sicherstellung der Arzneimitteltherapie kommt häufig die Verblisterung von Medikamenten ins Gespräch, in vielen stationären Einrichtungen ist sie üblich. Verblisterer versprechen ein großes Einsparpotenzial an Arbeitszeit und die Optimierung der Patientensicherheit. Hierzu verweist der DBfK auf ein Papier, das bereits 2011 aus gegebenem Anlass veröffentlicht wurde:

„Aspekte zur Verblisterung von Arzneimitteln in stationären Pflegeeinrichtungen“. Es wirft einen konstruktiv-kritischen Blick auf die Abläufe der Arzneimitteltherapie, hat nichts von seiner Aktualität verloren und ist unter https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Entscheidungshilfe-Verblisterung-2011-07-29.pdf  als Download abzurufen.
Quelle: DBfK-Pressemitteilung vom 15. September 2016



Auszug aus "Aspekte zur Verblisterung ...":

Zitat
Weniger Fehler?
Zunehmende Patientensicherheit bei der medikamentösen Therapie aufgrund der Fehlerdezimierung durch die Technisierung gilt als wesentlichstes Argument zur Durchführung der Verblisterung. Der gesamte Prozess der maschinellen Verblisterung wird fotodokumentarisch und per EDV überwacht, sodass die Daten bei Bedarf jederzeit zur Verfügung stehen und die Fehlerrate auf nahezu null sinkt. Allerdings treten die meisten Fehler beim Teilen von Tabletten und bei Arzneimitteländerung auf. ...

Verantwortung und Haftung
Viele Detailfragen zur Haftung bei der Abgabe von neu verblisterten Arzneimitteln sind rechtlich noch nicht geklärt. ...
Als Grundsatz ist festzuhalten: Die Apotheke/das Blisterzentrum haftet bei fehlerhafter Verblisterung, das Pflegepersonal bei fehlerhafter Vergabe der Arzneimittel. Die Einrichtung haftet bei jedem Schadensfall aufgrund des Vertrages mit dem Bewohner/Klienten für die korrekte Durchführung der Medikamentengabe. ... Das Pflegepersonal haftet nach den üblichen Grundsätzen im Arbeitsverhältnis: bei grober Fahrlässigkeit alleine, bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht und bei Fahrlässigkeit gequotelt (je nach den Umständen des Einzelfalles). ...



Siehe dazu auch:
Dürfen Hilfskräfte und Auszubildende Medikamente geben? [>>]

* Entscheidungshilfe-Verblisterung-DBfK_2011-07-29.pdf (326.96 KB - runtergeladen 772 Mal.)
« Letzte Änderung: 17. September 2016, 01:27 von admin » Gespeichert

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« Antworten #22 am: 06. August 2009, 01:12 »

Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Verblisterung von Arzneimitteln für Heime

von RA/FA MedizinR Sören Kleinke und Rechtsref. Annette Greulich, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

Pflegeheime stehen vor dem Problem, dass ein erheblicher Teil der Arbeitszeit für die Sortierung und Ausgabe der Medikamente aufgewendet wird. Aufgrund des Versorgungsvertrages nach § 12a Apothekengesetz (ApoG) zwischen Apotheker und Pflegeheim verpflichtet sich die Apotheke, Arzneimittel patientenindividuell zu verblistern. Doch wer trägt die Haftung bei falscher Einnahme der Tabletten: das Heim oder die blisternde Apotheke? Der folgende Beitrag geht der Frage nach, an wen sich der mit Blistern versorgte Heimbewohner im Falle einer Schädigung halten kann und ob eine solche Haftung ausgeschlossen werden kann. Abschließend werden die Konsequenzen eines unwirksamen Versorgungsvertrages dargestellt.  

Der Begriff „Verblistern“
Unter Verblistern ist das Auseinzeln von Arzneimitteln aus Fertigarzneimitteln und die Portionierung in Folienplatten bzw. Plastiktütchen entsprechend der Medikation für die verschiedenen Verabreichungszeitpunkte zu verstehen.  

Erster Fall: Die fehlerhafte Verblisterung des Apothekers

Beispiel: Der Apotheker verblistert für einen Patienten ein falsches Medikament oder der Blister enthält eine falsche Menge an Medikamenten.  
 
Lösung: Insgesamt kommen hier drei rechtliche Grundlagen für eine Haftung in Betracht:  
 
1. Die Haftung aus § 1 ProdHaftG  
Die Verblisterung stellt eine Arzneimittelherstellung dar, sodass die Apotheke, die die Verblisterung fehlerhaft durchführt, als Hersteller nach § 1 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet. Diese gilt unabhängig davon, ob die Apotheke den Schaden verschuldet hat oder nicht.  
 
Auszug aus § 1 ProdHaftG: „Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“  
 
2. Die Haftung aus § 823 BGB  
Daneben besteht eine Haftung der Apotheke nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).  
 
Auszug aus § 823 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“  
 
Hier wird – im Gegensatz zur Haftung nach § 1 ProdHaftG – ein Verschulden des Produzenten vorausgesetzt. Das heißt, es muss ein Fehlverhalten der Apotheke gegeben sein.  
 
3. Die Haftung aus dem Vertrag zwischen Apotheke und Heim  
Zudem kommt unter Umständen eine Haftung des Heimträgers aus dem zwischen ihm und dem Apotheker geschlossenen Vertrag in Betracht. Nach dem Heimvertrag obliegt das Verwalten und Verabreichen der Medikamente in der Regel dem Heimträger. Diese ihm obliegende Pflicht überträgt er im Falle der Verblisterung auf die Apotheke. So wird die Apotheke hierbei als sogenannter „Erfüllungsgehilfe“ des Heims tätig. In einem solchen Fall ist das Fehlverhalten der Apotheke dem Heim gemäß § 278 BGB zuzurechnen.  
 
Auszug aus § 278 BGB: „Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.“  
 
Fazit: Die Heimleitung sollte dementsprechend die von ihr beauftragte Apotheke sorgfältig auswählen.  


Zweiter Fall: Die fehlerhafte Entnahme aus dem Blister durch das Heim
Beispiel: Das Pflegepersonal entnimmt dem Blister für einen anderen Verabreichungszeitpunkt bestimmte oder zu viele Medikamente.  
 
Lösung: Für die fehlerhafte Entnahme aus dem Blister haften grundsätzlich der Heimträger und das Pflegepersonal gegenüber dem Heimbewohner.  
 
Die Haftung des Heimträgers  
Die Haftung des Heimträgers ergibt sich aus einer Pflichtverletzung des Heimvertrages. Dem Heimträger obliegt, wie bereits erwähnt, nach dem Heimvertrag die Medikamentenverabreichung. Diese ist ordnungsgemäß durchzuführen. Ein Fehlverhalten des Personals bei der Verabreichung von Medikamenten ist dem Heim gemäß § 278 (BGB) zuzurechnen, da das Heim zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Heimvertrag Personal beschäftigt.  
 
Die Haftung des Heimpersonals  
Das Personal selbst haftet aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 BGB. Allerdings dürfte dem Personal im Falle einer Haftung gegenüber dem Heimbewohner in der Regel ein Freistellungsanspruch gegen das Heim als Arbeitgeber zustehen. Danach besteht eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers, wenn dieser bei einer betrieblichen Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügt, für den er normalerweise haften müsste. Der Umfang der Haftungseinschränkung bestimmt sich nach dem Verschuldensgrad. Bei leicht fahrlässigem Verhalten ist eine Arbeitnehmerhaftung gänzlich ausgeschlossen.  

Kann die Haftung des Apothekers ausgeschlossen werden?
Die oben unter dem ersten Beispiel geschilderte Verantwortung der Apotheke für eine fehlerhafte Verblisterung kann nicht durch eine Vereinbarung zwischen dem Heimträger und der Apotheke oder durch eine entsprechende Erklärung des Heims gegenüber betreuenden Angehörigen ausgeschlossen werden. Eine solche Vereinbarung ist ein rechtlich nicht zulässiger Vertrag zu Lasten Dritter. Denn für den Heimbewohner würde ein solventer Schuldner (die Apotheke) durch einen anderen Schuldner (das Heim) ersetzt werden, ohne dass er dies beeinflussen könnte.  
 
Es wäre aber möglich, dass das Heim mit der Apotheke vereinbart, den Schaden zu übernehmen und den Schadenersatz direkt an den Heimbewohner zu zahlen. Auch die betreuenden Angehörigen können durch eine entsprechende Erklärung des Heims gebeten werden, dass sie sich zunächst direkt an das Heim wenden; rechtlich dazu gezwungen werden können die Angehörigen dazu aber nicht.  

Was passiert, wenn ohne gültigen Heimversorgungsvertrag geblistert wird?
Beispiel: Die Apotheke schließt mit dem Heimträger einen Vertrag ab, durch den sich die Apotheke verpflichtet, für das Heim Arzneimittel patientenindividuell zu verblistern. Dieser Vertrag wird jedoch nicht von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt.  
 
Lösung: Nach § 12a ApoG bedarf es für einen Heimversorgungsvertrag der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, ist der Vertrag unwirksam. Diese Situation hat für den Apotheker schwerwiegende Folgen:  
 
  • Zunächst berechtigt der Verstoß die Aufsichtsbehörde zu einem Einschreiten. Es ist möglich, das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu untersagen oder deren Rückruf anzuordnen.
  • Für den Fall, dass eine Apotheke in einem Heim Rezepte sammelt, verstößt sie gegen § 24 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApoBetrO). Sie handelt in diesem Fall ordnungswidrig und es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
  • Des Weiteren stellt die Verblisterung aufgrund eines unwirksamen Heimversorgungsvertrages ohne eine Herstellungserlaubnis eine Straftat dar. Das Verblistern wird lediglich im Falle eines genehmigten Heimversorgungsvertrages als eine apothekenübliche Tätigkeit angesehen, für die keine gesonderte Herstellungserlaubnis erforderlich ist.

Quelle: http://www.heimversorger.de/haftungsfragen-im-zusammenhang-mit-der-verblisterung-von-arzneimitteln-f%C3%BCr-heime
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 12:57 von admin » Gespeichert

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« Antworten #21 am: 13. Februar 2009, 21:56 »

Viele fachliche Nachteile bei patientenindividuellen "Blistern"

In einem Artikel der DEUTSCHEN APOTHEKER ZEITUNG (Ausg. 10, 147. Jahrg.) beleuten die beiden Autoren Dr. Steffen M. Diethold und Dr. Michael Schmidt (Fachapotheker für öffentliches Gesundheitswesen) beide tätig in der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg des Regierungspräsidiums Tübingen:

Zitat von: DT. APOTHEKER ZEITUNG
... Dieser Beitrag zeigt, dass den wenigen Vorteilen patientenindividueller "Blister" eine Vielzahl fachlicher Nachteile entgegensteht.

Bei Beachtung grundlegender Regeln der Guten Pharmazeutischen Praxis erscheint eine kostendeckende Umsetzung nicht möglich. Es ist zu befürchten, dass zur Erhöhung der Rentabilität verstärkt versucht wird, billige Klinikware, ähnliche Generika oder Ware unklarer Herkunft (Fälschungen?) zu verblistern.

Wer wirklich gesundheitlichen Verbraucherschutz will, wird vom Verblistern abraten.

Der mehrseitige Artikel vom 08.03.2007 kann hier heruntergeladen werden:
www.pharma.uni-bonn.de

* Verblistern_gegen.pdf (351.95 KB - runtergeladen 2571 Mal.)
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 11:09 von admin » Gespeichert

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« Antworten #20 am: 12. Februar 2009, 20:18 »

Häufig falsche Tablettenvergabe

Fehlwürfe im Altenheim

Häufig falsche Tablettenvergabe

Zitat
Eine Studie im Altenheim zeigt, dass das Personal beim Verteilen von Pillen und Tabletten sehr häufig Fehler macht. Viele Heimbewohner bekommen nicht die richtigen Medikamente. VON KLAUS-PETER GÖRLITZER

Quelle: = http://www.taz.de





ANMERKUNG (Admin): Die wesentliche Info erscheint am Ende des Artikels:

Zitat
Ein Dienstleister mit Sitz im Saarland, der den wohl wachsenden Markt der Arznei-Verblisterung gern anführen will, hatte die Studie angeregt, beim IGKE in Auftrag gegeben und auch bezahlt. Design und Ergebnisse des Forschungsprojektes, betont IGKE-Leiter Lüngen, habe sein Institut aber selbstständig und unabhängig erarbeitet.

Wer glaubt, das sei ein "unabhängiges" Untersuchungsergebnis, der glaubt wahrscheinlich auch an den Weihnachtmann, Osterhasen und andere "Tatsachen" ...  Augen rollen  Grinsend  Augen rollen
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 12:58 von admin » Gespeichert
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« Antworten #19 am: 02. April 2007, 19:33 »

Die SoVD-Zeitung kann jeder im Netz nachlesen!

http://www.sovd.de/sovd-zeitung.0.htm

Seite 2 der SoVD-Monatszeitung 04/2007

Zitat
Sparen könnte so einfach sein!

Beispiel 3: „Verblisterung“

Damit wird die individuelle Verpackung von Medikamenten für einzelne Patienten bezeichnet. Arzneimittel werden bereits vom Hersteller in sogenannten Blisterverpackungen geliefert. Diese orientieren sich jedoch nicht an der wirklich benötigten Menge und sind gerade von älteren Menschen nicht immer gut handhabbar.
Im Saarland gibt es seit Ende letzten Jahres ein Pilotprojekt, in dem 500 Bewohner eines Altenheimes mit speziellen Wochenblistern versorgt werden. Sortiert nach Wochentag und Tageszeit können die Tabletten problemlos von den Senioren entnommen werden und müssen nicht mehr einzeln zusammengestellt werden. Krankenkassen rechnen damit, dass sich so bis zu acht Prozent der Arzneimittelkosten einsparen lassen, da weniger unverbrauchte .....


Quelle: www.sovd.de

Mit den Ausführungen nicht nur zu Kostengünstigkeit von Verblisterung hab ich so meine Probleme; vergleiche Forumsbeiträge hier. Altenheim mit 500 Bewohnern; wo ist denn das?

Zielgruppe wohl eher Senioren zu Hause: Da ist sicher einer Sparmöglichkeit: Kein Pflegedienst nötig...

Im Altenheim wird es ja wohl kaum so sein, d. die Senioren Blister im Nachttisch haben und sich selbst versorgen.
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 12:59 von admin » Gespeichert
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« Antworten #18 am: 29. November 2006, 18:43 »

Medikamentengabe per Blister vorteilhaft für Pflegebedürftige, Pflegende, Kassen und Apotheker?

Studie: Deutschland zögert noch


Welche Vorteile bietet die Medikamentengabe in individualisierten Blistern gegenüber der üblichen Gabe durch eine Pflegekraft zum Beispiel in Pflegeheimen? Eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Karl Lauterbach und anderen zeigt, dass andere Länder wie die USA sich längst dafür entschieden, während man in Deutschland zögert, da die Vorteile hier zu Lande noch nicht ausreichend wissenschaftlich belegt sind.

Bonn/Berlin (ul). Entsprechend schwer tun sich auch die Krankenkassen, in der Verblisterung eine für Pflegebedürftige und Kranke optimierte Lösung zu sehen und zweifeln noch an den (für sie entscheidenden) Einspareffekten.

Doch bisherige Studien sprechen eine andere Sprache: Übereinstimmend kommen Lauterbach (Institut für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie an der Uni Köln) und andere schon in einer früheren Studie von 2004 und Prof. Dr. Eberhard Wille et al. (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Planung und Verwaltung öffentlicher Wirtschaft an der Uni Mannheim) 2006 zum Ergebnis, dass die Verblisterung die Annahmebereitschaft der Patienten und Pflegebedürftigen (Compliance) auch in Deutschland verbessern kann.

Während Lauterbach insbesondere die bessere Medikamentenversorgung von chronisch Kranken und Pflegebedürftigen hervorhebt, sieht Wille Probleme bei der Identifizierung von geeigneten Patienten für die Verblisterung und einer Eingrenzung auf diese Patientengruppe. Insgesamt könnten die Einsparungen bei der Medikamentengabe zwischen 18,36 Euro für die Allgemeinbevölkerung bis zu 32 Euro pro Jahr und Patient für Personen mit koronarer Herzerkrankungen liegen, sagt Lauterbach. Wille hält dagegen: Einsparungen seien längst noch nicht erwiesen und die kostendeckende Einführung durch die Krankenkassen wahrscheinlich gar nicht zu finanzieren.

Lauterbach verweist in seiner Studie „Auswirkungen des Einsatzes von individualisierten Blistern auf Kosten und Qualität der Arzneimitteltherapie“ auf die Forschungslücken: „Wesentlich erscheint, dass für Deutschland belastbare Daten über die Häufigkeit und Verteilung von unerwünschten Ereignissen der Arzneimittelgabe erhoben werden. Auf dieser Basis ließen sich die Auswirkungen detaillierter evaluieren.“

Noch ungeklärt ist hier auch die organisatorische Umsetzung der Verblisterung. Neben Insellösungen - Einzel-Apotheken beliefern z. B. Altenheime bereits mit Medikamenten in Blisterverpackungen - werden auch großräumige Vorhaben diskutiert und teilweise erprobt. So werden in einem wissenschaftlich begleiten Pilotprojekt im Saarland 500 Heimbewohner in Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt seit gut zwei Jahren mit Wochenpaketen medikamentös versorgt. Geliefert werden die Wochenblister von der Kohl-medical-Tochter assist Pharma GmbH (Sitz: Merzig), die sich von der Verblisterung im großen Stil das große Geschäft verspricht. Vom saarländischen Gesundheitsministerium erhielt das Unternehmen die Herstellungserlaubnis für die Wochenblister.

Bei der AWO kommt das Projekt gut an. Landesvorsitzender Paul Quirin: „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Unsere Bewohner werden gut und sicher genau mit den Tabletten versorgt, die sie jeweils benötigen.“ Zudem führe das Verfahren in der Tat zu Kosteneinsparungen. Die Beteiligten rechnen laut AWO mit Einsparungen von bis zu acht Prozent der bisherigen Kosten, weil weniger unverbrauchte Medikamente im Sondermüll landen. Im Übrigen würden Pflegekräfte bei der Medikamentengabe entlastet - und die Haftung bei falscher Medikamentengabe über Blister liege bei assist.

Diese Ergebnisse beeindrucken einige Kassen schon. „Wir sind sehr interessiert daran“, sagt Helga Setz, Referatsleiterin Pflegeversicherung bei der saarländischen Landesvertretung der Ersatzkassenverbände VDAK/AEV. Sie sieht in Blistern auch ein „gutes Instrument“, um die Qualität in der ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen und Patienten zu verbessern.

Kassen wie AOK und TK reagieren da reservierter: Es gebe  doch noch keine Daten zur Wirtschaftlichkeit von Verblisterung im großem Stil. Weitere Einwände gegen das Verblistern:

  • Tropfen, Zäpfchen und Salben müssen weiterhin extra verabreicht werden.
  • Für Demenzkranke und andere gerontopsychiatrisch Veränderte sind diese Blister sowieso nicht einsetzbar.

Doch auch für die Gabe von Tropfen, Zäpfchen und Salben sucht assist Pharma laut Geschäftsführungsmitglied Jörg Geller nach Lösungen. Die Mühe lohne, ist er sich sicher. Denn schätzungsweise 4.000 Tonnen unverbrauchte Arzneimittel würden jährlich hier zu Lande vernichtet, ein Wert von insgesamt ca. drei Milliarden Euro. Assists Wochenblister sei „ein Schritt auf dem Weg zu einem besseren Umgang mit Arzneimitteln in Deutschland.“

Die große Versandapotheke Sanicare hofft ebenfalls auf das dicke Blister-Geschäft. Jahrelang hat sich Sanicare mit der Bezirksregierung Weser-Ems und der Apothekerkammer Niedersachsen gestritten. Doch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied für den Arzneiversender. Inhaber Johannes Mönter ist vorbereitet: Verträge mit Pflegeeinrichtungen und Kliniken lägen zur Unterschrift bereit. Die Nachfrage nach Blisterautomaten steige, berichtete er der „Financial Times Deutschland“. Bislang hätten fünf größere Apotheken solche Anlagen, die pro Stück immerhin 300.000 Euro kosten. Derzeit verblistert Sanicare Medikamente für die Bewohner von zehn Pflegeeinrichtungen.

Auch für die Verblisterung im ambulanten Bereich ist Sanicare gerüstet. Über rund 200.000 Kunden verfügt die Versandapotheke und will künftig auch chronisch Kranken die individuelle Medikamente-Verblisterung anbieten. Sanicare portioniert und verpackt computergestützt individuell für Heimbewohner. - Widerstand gegen die Verblisterung kommt von Arzneimittelherstellern: Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen sei das Arzneiangebot in Blistern beschränkt. Mit nur 400 von derzeit ca. 50.000 gängigen Präparaten auf dem Markt will man im Saarland auskommen. Dazu assist-Mann Geller: „Kein Problem! Für die meisten Beschwerden der im Pilotprojekt betreuten Heimbewohner reiche sogar eine deutlich kleinere Anzahl von Medikamenten aus.“ Einen „Albtraum“ für die Pharmaindustrie nennt der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) diesen Blick in die Zukunft.

Quelle: CAREkonkret, Ausgabe 45/2006 - vincentz.net
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 13:00 von admin » Gespeichert

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« Antworten #17 am: 16. November 2006, 16:09 »

http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/11/16/206a1201.asp?cat=/politik/arzneimittelversorgung

Ärzte Zeitung, 16.11.2006

Individuelle Arzneiverpackung
hilft Ärzten bei Therapie alter Menschen
Kollegen übermitteln Verordnungen an Apotheken, die die genaue Dosis abpacken


ROSTOCK (di). Mit Hilfe einer Software können Ärzte ihre Verordnungen für Heimpatienten aus Pflegeeinrichtungen direkt an eine Apotheke übermitteln. Dort wird die genaue Dosis für jeden Patienten verblistert..........

Der Automat zur Verblisterung von Medikamenten ist eine Tonne schwer und zwei Meter hoch. Für Apotheker Axel Pohlmann aus Rostock war beim ersten Anblick vor etwa einem Jahr klar: "Das ist die Zukunft." Vor etwa einem halben Jahr hat der Apotheker das Gerät dann selbst angeschafft. Seither ist er überzeugt, einen großen Sprung nach vorn geschafft zu haben.

Besonders Heimverordnungen verursachen bislang bei allen Beteiligten einen hohen Aufwand - für Ärzte bedeutet das eine Menge Papierkram und Zeitverlust. Denn die Rezepte wanderten vom Arzt zunächst zur Heimleitung, von dort über einen Kurier zur Apotheke.

Daten werden online oder per USB-Stick übertragen

Mit der Software Profimed HAV ist eine direkte Übermittlung der Verordnungen

........ (usw.)



unbedingt den gesamten Artikel lesen!

Zitat
Bislang nutzen etwa 70 Kollegen an den Standorten Rostock, Hannover, Stralsund, Bremen und Hamburg die schnelle Übermittlung an eine Apotheke mit Verblisterung. "Wir haben gute Erfahrungen in diesen Städten gesammelt", erklärt Oliver Seibt vom Unternehmen Pro Medisoft, das die Software vertreibt. Für die Ärzte bedeutet das eine vierstündige Schulung. Und sie brauchen ein Laptop, auf dem sie die Verordnung im Pflegeheim eingeben und von dort übermitteln.

Auch die Kassen sehen einen Vorteil in der Verblisterung
Das Laptop kann - je nach Vereinbarung zwischen den Beteiligten - auch vom Heim zur Verfügung gestellt werden. Wenn Ärzte in ihrer Praxis mit anderer Software arbeiten, werden die Daten über eine Schnittstelle übertragen. "Außer den Ärzten haben auch die Heime großes Interesse", berichtet Seibt. Deren Mitarbeiter müssen nicht mehr per Hand die Packungen öffnen und die richtige Dosis zuteilen. Positive Rückmeldungen hat Seibt auch von Kassen bekommen.

Die anfängliche Skepsis der Ärzte sei schnell gewichen, als die Vorteile erkannt wurden. Wie hoch die Einsparungen durch Verblisterung sind, will Pro Medisoft Anfang 2007 feststellen, wenn über einen längeren Zeitraum die Verordnungsdaten vorliegen.
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 13:00 von admin » Gespeichert
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« Antworten #16 am: 15. September 2006, 11:12 »

Nicht alles was zulässig ist, ist auch gut.
Zitat: Jochen Gust - hier im Forum   Zwinkernd

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 16.05.2006 entschieden (Az. 11 LC 265/05), dass eine Apotheke Arzneimittel für Heimbewohner individuell portionieren und verpacken darf.

Wer die ganze ellenlange Sache lesen will, findet sie unter
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Index.asp (=Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes) mit der Suchfunktion dort schnell.

(Tipp: funktioniert bei allen Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes; Aktenzeichen tauchen ja oft in der Presse auf und Google bringt manchmal nicht weiter.[/size]

Zitat der Urteils-Leitsätze:

"1. Der Herstellungsbegriff des Arzneimittelrechts erfasst auch die Verblisterung von Fertigarzneimitteln, d.h. die Auseinzelung von Arzneimitteln aus Fertigarzneimittelpackungen, die anschließende Zusammenstellung der Tabletten und Kapseln nach den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Arzneimittelempfängers und die automatisierte Neuverpackung in folienverschweißten Behältnissen.
 
2. Die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in der Apotheke hält sich im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes.

3. Für die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in einer Apotheke besteht keine arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht."

[Direktlink zum vollständigen Text des Urteils Az. 11 LC 265/05 >>]


Interpretation des Urteils:
Das Urteil berücksichtigt nicht die hier im Forum schon dargelegte Bedenkenargumentationen.

Es stellt lediglich klar, daß nach Auffassung des Gerichts nichts gegen eine Vereinzelung und Neuverblisterung von Fertigarzneimitteln für Endverbraucher spricht. Voraussetzungen dafür hat es aber deutlich genannt:

- mit dem Verblistern von Fertigarzneimitteln wird ein Arzneimittel hergestellt
- Neuverblisterungen dürfen daher nur durch zugelassene Apotheken erfolgen
- diese Apotheken müssen entsprechende Verträge mit dem Heim schließen
- ein Patient muß vorab seine Einwilligung zum Verblistern gegeben haben


In dem Zusammenhang nochmals das Zitat aus dem Telefoninterview mit Birgit Jaster, Qualitätsmanagerin bei der Apothekerkammer Niedersachsen in Hannover:

Frage:
"Unsere Apotheke bietet uns die Möglichkeit der Verblisterung an, damit wir nicht mehr die Medikamente stellen müssen. Ist das sinnvoll?"

Antwort:
"Nein, denn aus meiner Sicht überwiegen deutlich die Nachteile. Die Verantwortung bleibt bei der Pflegefachkraft. Auf Veränderungen der Medikation kann nicht kurzfristig reagiert werden. Medikamente, die verworfen werden müssen – etwa wenn eine Tablette auf den Fußboden fällt – können nicht ersetzt werden.

Zudem ist die von Befürwortern immer wieder propagierte Zeitersparnis in der Praxis nicht vorhanden, da jede Pflegefachkraft nach wie vor den Inhalt eines jeden Blisters einzeln mit der Dokumentation abgleichen muss.

Darüber hinaus sollte das Medikament bis zur Medikamentengabe in der Schutzverpackung belassen werden, damit eine Identifikation jederzeit möglich ist. Medikamente dürfen niemals durch Augenschein, Erfahrung oder Verdacht identifiziert werden."


Die anderen Argumente und Negativeinschätzungen von Fachleuten, die sich gegen die Neuverblisterung von Fertigarzeimitteln aussprechen sind hier im Forum ja auch schon zur Kenntnis gebracht worden.
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 13:02 von admin » Gespeichert

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Multihilde
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« Antworten #15 am: 15. September 2006, 09:15 »

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 16.05.2006 entschieden (Az. 11 LC 265/05), dass eine Apotheke Arzneimittel für Heimbewohner individuell portionieren und verpacken darf.

Wer die ganze ellenlange Sache lesen will, findet sie unter
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Index.asp (=Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes) mit der Suchfunktion dort schnell.

(Tipp: funktioniert bei allen Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes; Aktenzeichen tauchen ja oft in der Presse auf und Google bringt manchmal nicht weiter)

« Letzte Änderung: 13. September 2016, 13:03 von admin » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #14 am: 30. August 2006, 10:14 »

Kleine Hinweise zur pdf Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006 auf
http://www.die-gesundheitsreform.de
Erleichterung der Abgabe von einzelnen Tabletten durch Apotheken (Auseinzelung) steht auf Seite 35 (pdf hat 140KB bei 54 Seiten).

Unbedingt mal die Lesezeichen einblenden und überfliegen:
z. B. Rückgabe nicht verbrauchter Arzneimittelreste (steht auf Seite 48 geht auch um den Heimbereich, wenn auch ohne Einzelheiten)

Es gibt inzwischen auch eine Seite 2; übersieht man evtl.
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 13:03 von admin » Gespeichert
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« Antworten #13 am: 29. August 2006, 00:19 »

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn nimmt in einer eMail vom 23.08.2006 schriftlich Stellung zu unserer telefonischen Anfrage hinsichtlich der gegenseitigen chemischen oder anderen Beeinträchtigung von Arzneimitteln in Sammel-Blisterpackungen:

Zitat
"Zentral verblisterte Wochenblister sind bislang in Deutschland nicht etabliert. Derzeit sind die rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland dafür noch nicht gegeben. Diese sollen aber geschaffen werden, wie in den "Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform 2006" festgelegt wurde.

Die Eckpunkte finden Sie unter folgendem Link:
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/pdf/eckpunkte_gesundheitsreform_2006.pdf?param=reform2006

Grundsätzlich muss bei der Verpackung von Arzneimitteln in Wochenblistern die Eignung der vorgesehenen Blisterverpackung belegt sein. Dazu gehört neben der Qualität der Verpackung z.B. auch die Rückverfolgbarkeit der im Wochenblister eingesetzten Fertigarzneimittelchargen.

Sofern mehrere unterschiedliche Arzneimittel gemeinsam in einer Kavität verblistert werden sollen, ist die Kompatibilität der verschiedenen Arzneimittel ein weiterer wichtiger Punkt.  

In dem von Ihnen geschilderten Fall, wo die Apotheke auf Basis der Verordnung des Arztes Wochenblister für die jeweiligen Heimbewohner zur Verfügung stellt, gehört zu einer Kernaufgabe der Apotheke die Entscheidung, ob die jeweiligen Arzneimittel für eine derartige Verblisterung geeignet sind.

Ob die konkret durchgeführte Art der Verblisterung als aus pharmazeutischer Sicht problemlos zu erachten ist oder nicht, kann von hier aus nicht beurteilt werden."

Das heißt im Klartext soviel wie: "Es kommt darauf an ..."

Es ist also individuell von der Apotheke zu prüfen, ob die Medikamente, die zusammen eingeblistert werden sollen, sich untereinander "vertragen". Dazu müßten zunächst Versuche dazu unternommen werden, da sicherlich solche Ergebnisse nicht vorhanden sind.

Ob das die Apotheken an Aufwand betreiben wollen ... ?
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thomas
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« Antworten #12 am: 21. August 2006, 01:17 »

Artikel in der "Altenpflege" Ausgabe 04/2005 gefunden. Es gab ein Telefoninterview mit Birgit Jaster, Qualitätsmanagerin bei der Apothekerkammer Niedersachsen in Hannover:

Frage:
In unserem Heim gibt es eine Dienstanweisung,die besagt, dass auch nicht-examinierte Pflegekräfte oder Pflegekräfte mit einer einjährigen Ausbildung Medikamente stellen und verteilen dürfen,wenn sie als besonders vertrauenswürdige Mitarbeiter eingestuft werden. Istdas eigentlich erlaubt?

Antwort:
Nein,denn das Stellen und Verteilen von Medikamenten ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, die nur von Fachkräften durchgeführt werden darf. Und Fachkräfte sind laut § 6 der Heimpersonalverordnung nur die „Pflegekräfte, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt“. Ausdrücklich und unmissverständlich heißt es dort außerdem: „Altenpflegehelferinnen sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.“

Frage:

Unsere Apotheke bietet uns die Möglichkeit der Verblisterung an,damit wir nicht mehr die Medikamente stellen müssen. Ist das sinnvoll?

Antwort:
Nein, denn aus meiner Sicht überwiegen deutlich die Nachteile. Die Verantwortung bleibt bei der Pflegefachkraft. Auf Veränderungen der Medikation kann nicht kurzfristig reagiert werden. Medikamente, die verworfen werden müssen – etwa wenn eine Tablette auf den Fußboden fällt – können nicht ersetzt werden. Zudem ist die von Befürwortern immer wieder propagierte Zeitersparnis in der Praxis nicht vorhanden, da jede Pflegefachkraft nach wie vor den Inhalt eines jeden Blisters einzeln mit der Dokumentation abgleichen muss. Darüber hinaus sollte das Medikament bis zur Medikamentengabe in der Schutzverpackung belassen werden, damit eine Identifikation jederzeit möglich ist. Medikamente dürfen niemals durch Augenschein, Erfahrung oder Verdacht identifiziert werden.

Fundstelle: www.vincentz.net/altenpflege/AP_04_05_Rufbereitschaft.pdf
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Gust
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« Antworten #11 am: 15. August 2006, 14:40 »

Nicht alles was zulässig ist, ist auch gut.

Ich bin exam. Pflegefachkraft in einer speziellen Einrichtung zur Pflege von Menschen mit Demenz. Auch das Stellen und verabreichen von Medikamenten gehört zu meinen Aufgaben.
Ich habe den Eindruck, daß durch das verblistern durch entsprechende Dienstleister nur auf einen kurzlebigen Effekt an Kostenersparnis geschielt wird. Ich sehe nicht, wie ich als Pflegefachkraft die Verantwortung für die Verteilung und Einnahme der Medikamente wirkungsvoll übernehmen kann, wenn deren Bereitstellung völlig meiner Kontrolle entzogen ist. Ich frage mich weiterhin, wie ich kontrollieren kann das die Verfallsdaten nicht überschritten sind, wie ich bemerken kann wenn Medikamente sich gegenseitig negativ beeinflussen zum möglichen Schaden eines Senioren BEVOR ich sie verabreiche wenn mir weder Verpackung noch Beipackzettel zur Verfügung stehen?! Ich frage mich, wie ich bei einer Visite mit einem Arzt besprechen soll, welche Effekte und Probleme ein Pflegebedürftiger durch ein Medikament hat nach meiner Beobachtung, wenn ich nur noch "Pillendöschen" in den Händen halte, und Medikament X dadurch nicht mehr von Medikament Y unterscheiden kann.

Im Gesamteindruck der hier bereits genannten Probleme halte ich die Geschichte - ohne selbst konkrete Erfahrung damit zu haben - nur für einen weiteren Schritt an Pflegefachkräften in Pflegeheimen zu sparen.
Pflegekräfte werden zunehmend auf ein Dasein als "Waschvollautomaten für Menschen" reduziert, statt das sie ihre professionsgemäße Arbeit tun können.
Ähnlich verharmlosend wie die Rede von einer "beschützenden Station" ist die Fremdvergabe der Medikamentenstellung lediglich ein Mittel, über kurz oder lang an den personellen Ressourcen zu sparen.

Warum gibt man der Altenpflege nicht genügend Zeit und Mitarbeiter, um ihren Aufgaben vollumfänglich und menschenwürdig nachzukommen, statt immer neue Wege zu finden an den falschen Enden zu sparen?

Ich für meinen Teil werde mich weigern, Medikamente an Personen zu verteilen deren Richtigkeit in Dosierung und Wirkstoff sich völlig meiner Kenntnis entzieht, weil sie *irgendwo* von *irgendwem* hergerichtet wurden.

J. Gust
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« Antworten #10 am: 14. August 2006, 08:39 »

Kommentar zur Meldung "Neuverblistern von Medikamenten ..." ("Grünitz" am 13 Aug. 2006) [hier >>]:

Bevor jetzt Stimmen laut werden, dass es also nur an der Einstellung der Pflegekräfte liegt...

So einfach ist es nicht!!!


Ich möchte versuchen, es zu erklären:

Beim Stellen der Medikamente fällt der Pflegekraft auf, wenn Bewohner/innen ein neues Präparat erhalten oder sich die Dosierung verändert.

Ist es ein unbekanntes Medikament, wird sich die Pflegekraft in dieser Situation die Zeit nehmen und Wirkung/Nebenwirkungen im Beipackzettel nachlesen.

Stellen sich bei dem/der Bewohner/innen Auffälligkeiten ein, so ist zumindest abrufbar, dass es Veränderungen bei der Medikation gegeben hat und es kann frühzeitig reagiert werden.

Führt hingegen die Apotheke die Verblisterung durch, so ist es ganz natürlich, dass diese "Warnsignale" nicht zum Tragen kommen können!
Denn reduziert sich die Medikamentenversorgung nur noch auf das Verteilen, wird es auch im Bewußtsein einen geringen Stellenwert einnehmen.
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 13:05 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 14. August 2006, 08:35 »

Kommentar zur Meldung "Neuverblistern von Medikamenten ..." ("Franz" am 13 Aug. 2006) [hier >>]:

Ich sehe es als sehr problematisch an, bei der Medikamentenversorgung eine Aufgabenteilung vorzunehmen.

Denn es kann schnell passieren, dass die Verantwortung nur noch auf den tatsächlichen Tätigkeitsbereich reduziert wird!!

Einen solchen Trend, erlebe ich gerade in einer Pflegeeinrichtung ( hier hat seit einigen Monaten die Apotheke das Verblistern der Medikamente übernommen).

Immer häufiger berichten Angehörige über mangelnde Information der Pflegekräfte.

Hier nur zwei Beispiele:

1.Bewohner ist sehr verhaltensauffällig.

Auf Nachfrage der Angehörigen, ob es an den Medikamenten liegen kann, bekmen sie von der Pflegekraft als Antwort:
"Keine Ahnung, damit haben wir nichts menr zu tun, das macht jetzt alles die Apotheke; wir verteilen die Tabletten nur."

2. Bewohnerin bekam ein neues Medikamente und reagierte in den darauffolgenden Tagen mit erheblicher Unruhe und leichten Hautreaktionen.

Auf Nachfrage der Angehörigen, ob es eine Reaktion auf das neue Medikament sein könnte.

Auch hier die Aussage der Pflegekraft:
"Ich wußte garnicht, dass ein neues Medikament angesetzt wurde. Seit die Apotheke die Verblisterung übernommen hat, weiß ich garnicht mehr genau, was die Bewohner an Medikamenten bekommen."

Hier müssen Lösungen gefunden werden, um diese Fehlentwicklung aufzuhalten!!
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 13:06 von admin » Gespeichert

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