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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Personalbemessung, Personalschlüssel, P.L.A.I.S.I.R  (Gelesen 31466 mal)
admin
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« Antworten #5 am: 08. Dezember 2018, 01:03 »

Wie viel Fachkraft braucht die Pflege?

Expertenhearing zur Fachkraftquote und zum Qualifikations- und Personalmix in der stationären Altenpflege

50 Prozent der Pflegekräfte in der Altenpflege müssen Fachkräfte sein. So will es das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz, das sich an bundesweiten Maßstäben orientiert. Angesichts des Fachkräftemangels sind diese festen Quoten überall in die Diskussion geraten. Zu diesem Thema hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen Integration und Sport, Anja Stahmann, am Donnerstag, 18. Oktober 2018, zu einem „Expertenhearing zur Fachkraftquote und zum Qualifikations- und Personalmix in der stationären Altenpflege“ eingeladen. Ziel ist es, das Für und Wider der Fachkraftquote zu erörtern und intelligente Konzepte kennenzulernen, die einerseits Bewohnerinnen und Bewohnern ein würdiges Leben ermöglichen und andererseits den Beschäftigten ein attraktives Arbeitsumfeld bieten. Das Expertenhearing sei dabei ein Auftakt und ein Anstoß zur weiteren fachlichen Diskussion. Es sei nicht eingeladen worden, um ein „Ergebnis“ im Sinne einer Lösung der Fachkraft-Debatte vorzulegen.

„Die Qualität der Pflege ist ein hohes Gut“, sagte Senatorin Stahmann. „Wir müssen ein Interesse haben, bestehende Standards zu sichern und weitere Fortschritte zu machen. Dazu gehört auch, dass die Fachkraftquote nicht angetastet wird.“ Sie betonte aber auch, dass die fachliche Qualifikation nicht allein auf die Pflege beschränkt sein dürfe. „Auch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und pädagogische Fachkräfte haben eine wichtige Funktion in Pflegeeinrichtungen und können, je nach deren Konzeption, in die Fachkraftquote eingerechnet werden.“ Dabei müsse in den Einrichtungen künftig mehr Wert darauf gelegt werden, die Aufgabenbereiche von Fach- und Hilfskräften klarer gegeneinander abzugrenzen, damit die fachliche Expertise so gut wie möglich zur Geltung kommen könne. „Auch diesen Weg müssen wir konsequent weiterentwickeln.“

Für die Zukunft gelte es zudem sicherzustellen, dass auch Hilfskräfte zunehmend ein definiertes Qualifikationsniveau erreichen, über dessen Standards noch diskutiert werden müsse. Eine Orientierung biete die einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe.

In Bezug auf die Fachkraftquote von 50 Prozent vertreten die Experten aus den unterschiedlichen Bereichen der Pflege sehr unterschiedliche Grundhaltungen:

Prof. Dr. Heinz Rothgang, Universität Bremen, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik argumentiert: „Eine fixe Fachkraftquote kann einem optimalen Personalmix entgegen stehen.“
Vortrag Prof. Dr. Heinz Rothgang: "Fixe Fachkraftquote und diverse Personalbedarfe" (pdf, 762.5 KB)

Johanna Kaste, Landesbeauftragte beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgeschäftsstelle Bremen, geht von der Grundhaltung aus: „Eine stark steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen bei bestenfalls stagnierender Zahl der Pflegefachkräfte kann auf neue Konzepte nicht verzichten. Eine belastbare Grundlage für neue Konzepte kann der Nationale Qualifikationsrahmen für Pflege und Betreuung älterer Menschen sein.“
Vortrag Johanna Kaste:"Statt 50 Fachkraftquote 100% qualifikationsgerechter Personaleinsatz!" (pdf, 811.8 KB)

Dr. Arnold Knigge, Vorstandssprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bremen betont: „Die personelle Ausstattung in der Altenpflege ist von entscheidender Bedeutung für die Qualität der zu leistenden Pflege. Die Fachkraftquote bleibt in diesem Zusammenhang wichtig; sie muss aber vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des zunehmenden Fachkräftebedarfs durch einen neuen Personalmix von Fach- und Hilfskräften weiterentwickelt werden.“
Vortrag Dr. Arnold Knigge: Die Fachkraftquote in der Altenpflege weiterentwickeln" (pdf, 228.9 KB)

Burkhardt Zieger, Geschäftsführer des Regionalverbandes Nordwest des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Vorsitzender des Niedersächsischen Pflegerates hält dagegen: „Die Fachkraftquote mag ein starres Instrument sein, aber ein weiterer Abbau von Pflegefachpersonen ist nicht mehr zu verantworten – im Gegenteil muss eher darauf hingewirkt werden, den Fachkräfteanteil auszuweiten.“
Vortrag Burkhardt Zieger: "Expertenhearing Pflege Bremen 16.10.2018" (pdf, 780.3 KB)

Prof. Dr. Hermann Brandenburg von der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar bei Koblenz vertritt die Auffassung: „Die (Pflege)fachkraftquote ist letztlich ein politisches Datum und in vieler Hinsicht bereits flexibilisiert worden. Argumente für eine generelle Absenkung sind pflegewissenschaftlich nicht belastbar, das politische Signal ist darüber hinaus falsch. Die Einrichtungen haben aber die Chance offensiv nach vorne zu gehen und innovative Modelle vorzustellen. Dabei sollte a) ein multiprofessioneller Personalmix begründet und b) ein damit verbundenes Aufgaben- und Kompetenzprofil beschrieben werden.“
Vortrag Prof. Dr. Hermann Brandenburg:"Personal, Qualität, Fachkraftquote - Die Sicht der Pflegewissenschaft" (pdf, 2.9 MB)

Quelle: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

« Letzte Änderung: 08. Dezember 2018, 01:34 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 16. November 2016, 21:34 »

BIVA fordert Transparenz in der Personalausstattung von Pflegeeinrichtungen

Berlin/Bonn. Einrichtungsbetreiber sollten verpflichtet werden, ihre tatsächliche Personalausstattung im Verhältnis zu den vorgegebenen Richtwerten zu veröffentlichen. Dies forderte Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. auf einer Fachtagung des ‚Bündnis für gute Pflege’. Die Personalausstattung ist einer der wichtigsten Bestimmungsfaktoren für die Pflegequalität in stationären Einrichtungen. Sie wird bislang zwar von den Prüfbehörden für jedes Heim erfasst, aber nicht systematisch veröffentlicht.

Für jedes Bundesland gibt es zwischen Kassen und Heimträgern vereinbarte Personalrichtwerte je nach Pflegestufe. Diese sind in den Ländern sehr unterschiedlich, wurden zum Großteil seit über zehn Jahren nicht verändert und werden allgemein als zu niedrig empfunden. Dennoch bilden sie einen Maßstab, an dem sich die hauptsächlich von den Bewohnern zu tragenden Pflegesätze orientieren. Im neuen Pflegestärkungsgesetz ist vorgesehen, langfristig die Personalbemessung an wissenschaftlich erarbeitete Kriterien zu knüpfen. Die Frist bis dahin läuft aber noch bis 2020.

Doch schon jetzt kann die BIVA-Forderung Anreize für die Betreiber schaffen, die Personalausstattung zu verbessern. „Heimbetreiber, die gegenwärtig die Personalrichtwerte des jeweiligen Bundeslandes nicht erfüllen, können so ihre Gewinne auf Kosten der Pflegebedürftigen erhöhen. Diese müssen dann mit weniger Personal vorlieb nehmen“, kritisierte Stegger. „Das müssen die Betroffenen unbedingt vorher wissen, wenn sie sich für oder gegen ein Heim entscheiden.“

Eine Veröffentlichung sollte auch im Interesse der Einrichtungen sein, denn damit können sich Heime, die sich an die Vorgaben halten oder gar darüber hinausgehen, im Markt profilieren.

Quelle: www.biva.de, Pressemitteilung vom 14.11.2016
« Letzte Änderung: 02. Januar 2020, 09:22 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 30. Dezember 2015, 15:29 »

PFLEGE-KENNZAHLEN

Quelle: http://www.michael-wipp.de/pflegekennzahlen/
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2016, 23:00 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 30. November 2011, 00:54 »

Wer verhindert bessere Personalschlüssel in der Altenpflege?

Bei einer Pflegeveranstaltung in Neuss  verwies Gesundheitsminister Gröhe auf die Zuständigkeit der Länder.  Einigen war es offenbar neu, dass nicht die Politiker sondern die Vertreter der Leistungsanbieter, also die Heimträger  gemeinsam mit den Kassen die Personalschlüssel und anderes  festlegen. Wir haben im vergangenen Jahr  in einem umfangreichen  Positionspapier zur Personalsituation, das Zustandekommen der Personalschlüssel aufgezeigt, für die kein  Land eine plausible Berechnungsgrundlage vorweisen kann.  Nicht der tatsächliche  Personalbedarf, gemessen an der  Leistung auf die Pflegebedürftige ein Anrecht haben, wir dabei berücksichtigt, sondern ausschließlich die Kosten.  Wie teuer darf  ein Pflegeplatz maximal sein?  Alleine um diese Frage ging es bisher, sowohl auf bundes- wie landespolitischer Ebene.

Werner Kollmitz war auch auf dieser Veranstaltung und hat den Minister anschließend  nochmals auf das Versagen der Pflegeselbstverwaltung  sowie andere Zusammenhänge hingewiesen, die bisher in der Pflegedebatte ausgeklammert werden. Lesen Sie hier seinen Brief [>>].

Quelle: http://pflege-prisma.de/wer-verhindert-bessere-personalschluessel-in-der-altenpflege/



Die nicht bundeseinheitlichen Personalschlüssel in der stationären Altenpflege - Die Entstehung und Entwicklung sowie deren Anwendung in der Praxis

Diplomarbeit von Ines Haack


Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Themenstellung der nicht bundeseinheitlichen Personalschlüssel der stationären Altenpflege in Deutschland auseinander. Der Personalschlüssel ist grob gesagt, die Menge an Personal die eine stationäre Einrichtung für die Betreuung der pflegebedürftigen Bewohner einsetzen darf und die der Einrichtung durch die Sozialsysteme finanziert werden. In Zeiten des Fachkräftemangels und der Unter-/Fehlversorgung von Bewohnern, wie es fast täglich in verschiedenen Tageszeitungen und anderen Medien berichtet wird, gewinnt dieses Thema immer mehr an Bedeutung. Politiker fordern ...

[zur Diplomarbeit >>]



Nachfolgend eine Übersicht über Fundstellen, die Infos zu den Personalschlüsseln in den deutschen Bundesländern bieten (muss noch ergänzt werden):

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
[Saarland >>]
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen


Weitere Infos, siehe:
- http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=322.0
- http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=826.5



Personalpolitik in der Altenpflege


Die Personalschlüssel in Einrichtungen der stationären Altenhilfe orientieren sich nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an willkürlich bestimmten Anhaltszahlen, die noch auf die Zeit vor der Einführung der Pflegeversicherung zurückgehen.

In der Praxis bedeutet dies, dass im Schnitt eine Pflegeperson 12,5 Bewohner im Tagdienst zu versorgen hat. Nachts muss sich eine Pflegekraft nicht selten sogar um mehr als 60, größtenteils verwirrte, Menschen kümmern. Die von der Politik und den Kostenträgern vorgegebenen Rahmenbedingungen führen bundesweit zur chronischen Überlastung des Pflege- und Betreuungspersonals. ...
Quelle: http://www.pflege-shv.de/index.php?page=pflegeschluessel-2



Personalschlüssel in der Pflege: Sachsen ist Drittletzter im Ländervergleich 02. November 2011

PARITÄTISCHER fordert bundeseinheitliche Regelung

Die länderspezifische Ausgestaltung der Pflegeversicherung führt zu unterschiedlichen Bedingungen in der Pflege bei jeweils gleichen Anforderungen. Nach einer Untersuchung des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes steht im Freistaat Sachsen für Pflege und Betreuung je pflegebedürftigen Menschen rund 20 % weniger Personal zur Verfügung als beispielsweise in Baden-Württemberg.

„Die unterschiedliche Ausgestaltung der Leistungen aus der Pflegeversicherung ist unverständlich und nicht akzeptabel“, kritisiert Birgitta Müller-Brandeck, stellvertretende Landesgeschäftsführerin des PARITÄTISCHEN Sachsen. Faktisch würden Pflegebedürftige regional benachteiligt; sie erhalten weniger Leistung und Zuwendung. „Nach einer Erhebung des PARITÄTISCHEN Gesamtverbands erhalten Pflegebedürftige in sächsischen Heimen täglich rund 92 Minuten Pflege, während es in Baden-Württemberg 109 Minuten sind. Weniger Pflegezeit gibt es nur in Schleswig-Holstein mit 90 Minuten und bei Schlusslicht Mecklenburg-Vorpommern mit 83 Minuten“, erläutert  Birgitta Müller-Brandeck.

Aber nicht nur den Pflegebedürftigen erwachsen hier Nachteile. Nicht zu unterschätzen ist  ebenso die Mehrbelastung des Personals in einem ohnehin herausfordernden Berufsfeld. Kommen in Baden-Württemberg auf 100 Pflegebedürftige ca. 41,5 Personalstellen, so sind es in Sachsen lediglich 35. Damit liegt Sachsen auf dem drittletzten Platz im innerdeutschen Vergleich.

Bundesweit gleiche rechtliche Grundlagen für die Pflege zu schaffen sowie einen ausgewogenen Personalschlüssel in allen Bundesländern zu erreichen, ist aus Sicht des PARITÄTISCHEN Sachsen unabdingbar. „Es darf nicht sein, dass Pflege regionalen Qualitätsschwankungen unterworfen ist. Eine einheitliche Regelung ist im Sinne der Pflegebedürftigen – also eines ständig größer werdenden Teils unserer Bevölkerung. Auch mit Blick auf die benötigten Pflegefachkräfte sollte sich Sachsen für eine Bundesregelung einsetzen, da wir sonst den Abwanderungstrend gut Ausgebildeter in andere Bundesländer nur schwer stoppen können“, unterstreicht die stellvertretende Landesgeschäftsführerin.

Hintergrund: Das Pflegeversicherungsgesetz gilt bundesweit. Es stellt an alle Pflegeeinrichtungen gleiche qualitative, personelle und sächliche Anforderungen. Die Ausgestaltung der Bedingungen ist dagegen Ländersache und führt zu unterschiedlichen Ausprägungen. Eine tabellarische Übersicht zum PARITÄTISCHEN Ländervergleich finden Sie unter dem folgenden Link: LINK

Stichwort: Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. ist mit derzeit ca. 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. In den Mitgliedorganisationen sind ca. 26.000 hauptamtliche und ca. 11.000 ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Insgesamt betreiben die Mitglieder sachsenweit ca. 2100 Einrichtungen und Dienste.

* Personalberechnung_PflegeSelbsthilfeVerband.xls (19 KB - runtergeladen 1040 Mal.)
* personalschluesselMeier0708.pdf (31.53 KB - runtergeladen 1017 Mal.)
* Memorandum_Pflegearbeit_Wertschaetzen.pdf (632.54 KB - runtergeladen 781 Mal.)
* Personalschlüssel-Bundesvergleich2011.pdf (132.67 KB - runtergeladen 780 Mal.)
* Personalbemessung-in-der-stationaeren-Altenhilfe--DBfK-Position-2011-10-06.pdf (268.88 KB - runtergeladen 2069 Mal.)
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2015, 15:55 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 04. Januar 2008, 01:25 »

Zitat aus "Erster Bericht des BMfFSJ über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner":

Zitat von: BMfFSJ
Verhandlungen zwischen der im Juni 2004 gegründeten Deutschen Gesellschaft für die empirische Erfassung von Pflegebedarf (dgep), an der als Gesellschafter der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegekassen beteiligt sind, und dem Lizenzgeber aus Kanada mit dem Ziel einer flächendeckenden Einführung von PLAISIR in Deutschland sind im August 2004 endgültig gescheitert. ...
Quellle: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/heimbericht/3/3-4-Personelle-situation-der-heime/3-4-3-personalbedarf-und-personalbemessung-in-der-stationaeren-pflege.html



Zitat von: KDA
Pflegezeitbemessungsverfahren PLAISIR©

Das Verfahren PLAISIR (Planification Informatisée des Soins Infirmiers Requis - frei übersetzt: EDV-gestützte Planung der erforderlichen Pflege in Pflegeheimen) ist ein Verfahren zur Pflegezeit- und Personalbedarfsermittlung in der stationären Langzeitversorgung von Altenpflegeheimbewohnern und wurde 1983/84 in Kanada entwickelt. Aufschlüsse über die Verwendbarkeit des Verfahrens PLAISIR in der deutschen Altenhilfe-Landschaft ergaben sich aus dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Forschungsprojekt des KDA zur "Pflegezeit- und Personalbedarfsermittlung in der vollstationären Pflege" (PPvP).

Wieviel Zeit braucht gute Pflege?

Das KDA analysierte gemeinsam mit den Entscheidungsträgern und Experten der Selbstverwaltung sowie den Fachvertretern aus Wirtschaft und beruflicher Bildung, ob und wie das Verfahren PLAISIR und eine darauf aufbauende Personalbemessung als geeignetes rationales Messinstrument für die erforderliche Pflege einsetzbar ist.  PLAISIR setzt am individuellen Pflegebedarf des einzelnen Bewohners an und informiert über

  • den bio-psychosozialen Gesundheitszustand des Bewohners als Ausdruck von Krankheiten, Schädigungen, Problemen, Kompensationen und Beeinträchtigungen,
  • die erforderlichen Leistungen, um die bio-psycho-sozialen Bedürfnisse des Bewohners zu befriedigen (so genannter Pflegezeitplan) und
  • die notwendigen Ressourcen, um die erforderlichen Leistungen zu erbringen, gemessen in Zeit und Personal.

Zwischen Dezember 1999 und Herbst 2002 wurden insgesamt 10.239 Bewohner verschiedener Projekte (z.B. AWO, Hamburg, Bremen, Kreis Segeberg etc.) nach dem Verfahren PLAISIR evaluiert. Die Erprobung von PLAISIR in Deutschland wurde im Jahr 2004 eingestellt.

Veröffentlichungen

  • Gennrich, Rolf (2002): Personalbemessungsverfahren PLAISIR. In: PRO ALTER 4/02, S. 51-52
  • Kuratorium Deutsche Altershilfe: Pflegezeitbedarf, Personalbemessung und Fachkraftanteil in vollstationären Einrichtungen. Dokumentation einer KDA-Fachtagung am 22. und 23. September 1999 im Wissenschaftszentrum Bonn-Bad Godesberg.
  • Qualitative und quantitative Erfassung des erforderlichen Pflegezeit- und Personalbedarfs in deutschen Altenpflegeheimen. Band 225 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gennrich, Rolf (2002): Qualitative und quantitative Erfassung des Pflege- und Personalbedarfs durch das Verfahren PLAISIR. In: Igl, G.; Schiemann, D.; Gerste, B.; Klose, J. (2002): Qualität in der Pflege. Schattauer, S. 275-291
  • Kieschnick, Henry (2003): Evaluation der Pflege Demenzkranker mit dem Verfahren "PLAISIR©". In: Tagunsgreihe der Dt. Alzheimer Gesellschaft e.V., Band 4, Dt. Alzheimer Gesellschaft 2003, Seite 193-207.[/size]
Quelle: http://www.kda.de/plaisir.html



Literatur-Hinweise zu PLAISIR©

Zitat
Berthou, A., (1994). PLAISIR Informatisierte Planung des Pflegebedarfs. 7. Kongresshaus - Tagung der SGGP: A. Patienten klassifizieren: wozu und wie ?, 24. August 1994, Zürich. Schweizerisches Institut für das Gesundheitswesen, 13 S.

E.R.O.S., (1996). PLAISIR 93: Statutarische Outputs des Systems PLAISIR, 52 S.

E.R.O.S., (1997). PLAISIR 93: Quantitative und qualitative Evaluation der Pflege abhängiger Personen, 16 S.

E.R.O.S., (1997). PLAISIR 93: Bio-psycho-soziales Profil von Heimbewohnern und Planung der erforderlichen Pflege, Handbuch, 215 S.

(1997). CHORUS-Test der Methode PLAISIR in der Westschweiz. Schlußbericht. Institut für Gesundheit und Ökonomie, Lausanne, Schweiz, 167 S.

Fischer, W., (1997). “Leistungserfassung in der Langzeitpflege”, NOVA, Schweiz, Berufsverband der Geriatrie, Rehabilitations- und Langzeitpflege (SBGRL), Vol. 6, S. 13-17.

Fritschi, R-M., (1997). “Deklaration der Leistungen - ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssiche-rung”, NOVA, Schweiz, Berufsverband der Geriatrie, Rehabilitations- und Langzeitpflege (SBGRL), Vol. 6, S. 18-19.

(2000). Erforderlicher Pflegezeit-und Personalbedarf in vollstationären Einrichtungen. Ergebnisse der Erprobung des Verfahrens PLAISIR in elf Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt.  KDA – Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln, Germany, 117 S.

(2000). Ermittlung der erforderlichen Pflegezeit mit PLAISIR. Wie das kanadische Verfahren funktioniert. Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Heft 3, Oktober 2000, S. 18-23.

(2000). „Eine Chance, um etwas Neues auf den Weg zu bringen“. Erfahrungen mit PLAISIR im AWO-Altenzentrum Bendorf  . Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Heft 3, Oktober 2000, S. 24-29.

(2000). 131 Minuten durchschnittlicher Pflegebedarf pro Tag. Ergebnisse des PLAISIR-Tests bei 1.354 Bewohnern von elf AWO-Pflegeheimen. Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Heft 3, Oktober 2000, S. 30-34.

(2000). „Ein ganz wesentlicher Fortschritt“. AOK-Abteilungsleiter Harald Kesselheim zum Einsatz von Bedarfsbemessungsverfahren in Pflegeheimen . Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Heft 3, Oktober 2000, S. 34-35.

(2000). Einmalige Chance für Kunden, Kostenträger und Leistungserbringer. Was folgt aus der PLAISIR-Erprobung?  . Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Heft 3, Oktober 2000, S. 36-39.

(2001). Mit „Plaisir“ die Pflege perfekter planen. Bremer Heimstiftung aktuell. Nr 2, April-Juni 2001, S. 13.

(2001). Ergebnisse der PLAISIR - Anwendung in 15 Bremer Heimen. 146 Minuten durchschnittlicher Pflegebedarf pro Tag. Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Heft 3 - Oktober 2001. S 33-37.

(2001). Oft gestellte Fragen zum Verfahren PLAISIR. Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deusche Altershilfe. Heft 3 - Oktober 2001. S 33-37. 

(2001). Empfehlung des Beirates zum Projekt "Pflegezeit- und Personalbedarfsermittlung in der vollstationären Pflege - PPvP. 1 S.

Tilquin C. (2002). Nicht perfekt, aber praxisbewährt: PLAISIR. Ein funktionelles Verfahren für die Qualitätssicherung und das ,,evidence-based management``. Heim + Pflege für das Management in Alten-und Pflegeheimen, Vol.33, Januar 2002, pp. 26-27.

Gennrich, R: (2002). Qualitative und quantitative Erfassung des Pflege- und Personalbedarfs durch das Verfahren PLAISIR©. In: Qualität in der Pflege. Igl,G.; Schiemann, D.; Gerste, B.; Klose, J. Stuttgart: Schattauer, 2002. S. 275-291.

Gennrich, R.: (2002). Personalbemessungsverfahren PLAISIR©: Landespflegeausschuss empfiehlt die Einführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Heft 4 . 2002. S. 51-52.

(2002). Empfehlungen des Landespflegeausschusses zur Einführung des Verfahrens PLAISIR© in Schleswig-Holstein. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein Landespflegeausschuss Schleswig-Holstein. Kiel: 2002 und Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Heft 4. 2002. S. 52-54.

Kieschnick, H. (2002). Evaluation der Pflege Demenzkranker mit dem Verfahren PLAISIR©. In: Tagungsreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Bd. 4. Referate auf dem 3. Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Friedrichshafen: 2002: 193-200.

Kieschnick, H. (2002). Das Verfahren PLAISIR© in der Praxis.  In: Tagungsreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Bd. 4. Referate auf dem 3. Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Friedrichshafen: 2002: 201-207.

Gennrich, R. (2002). Analyse und Transfer des Verfahrens PLAISIR©. Zwischenergebnisse eines Forschungsprojekts. In: Pro Alter Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Heft 2. 2002. S. 46-47.

(2002). KDA für Abschaffung der Pflegestufen. Segeberger Zeitung 17. April 2002.

(2002). 90 Prozent der stationär versorgten Pflegebedürftigen im Kreisgebiet machten mit. Kieler Nachrichten 17. April 2002.

(2002). "Jeder Dritte gehört nicht ins Heim". Alarmierende Studie des Sozialministeriums. Kieler Nachrichten 17. April 2002.

(2002). Schleswig-Holstein macht sich stark für angemessene Personalbemessung in Pflegeheimen. Presseinformation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein. Kiel: 4. September 2002.

(2002). Neue Qualitätsvereinbarung kommt. AWO: Mehr Qualität bedeutet auch mehr Personal. Presseinformation der AWO-Arbeiterwohlfahrt. Bonn: 10. September 2002.

(2002). PLAISIR bereitet den Pflegekassen kein Vergnügen. Ärzte Zeitung 11. September 2002.

(2002). Festgestellt: Der individuelle Pflege- und Betreuungsaufwand im Heim erfordert mehr Personal. Presseinformation des bpa-Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Berlin: 12. September 2002.

(2002). PLAISIR: Verbände wollen Einführung in Deutschland verstärkt vorantreiben. Care Konkret 20. September 2002.

(2002). PLAISIR-Studie: Jeder Dritte gehört nicht ins Heim. Altenheim 2002. Vol. 6. S. 6.

(2002). Teures PLAISIR rückt näher. epd sozial. 2002. Nr. 34. S. 6.

(2002). PLAISIR setzt sich durch: Mehr Personal im Norden. Pflege intern 2002. Vol. 18. S. 6.

(2002). Schleswig-Holstein: Pflege mit PLAISIR. Pflegezeitschrift 2002. Vol. 10. S. 690.

(2002). Personalbedarf nach dem "Kieler Modell". Schleswig-Holstein will PLAISIR bis 2004 einführen. Altenpflege 2002. S. 17.

(2003). Hamburger Studie mit PLAISIR: Heimen fehlen Pflegekräfte. Care Konkret 11. April 2003. S. 3.

(2003). Ministerin Moser will PLAISIR möglichst bald in Heimen einführen: Personalbemessungsprogramm soll erhabliche Verbesserungen in der Pflege bringen. Ärzte Zeitung 28. April 2003.

(2003). Analyse und Transfer des Verfahrens PLAISIR©. Vorbereitung und Dokumentation der Überprüfungsprozesse des Verfahrens PLAISIR©  zur Anwendung auf Landesebene. KDA-Kuratorium Deutsche Altershilfe. Köln:2003.218 S.
Quelle: http://www.erosinfo.com/publications/
« Letzte Änderung: 01. Februar 2013, 11:13 von admin » Gespeichert

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« am: 04. Januar 2008, 01:10 »

Zitat von: bmfsfj.de
Abschlussbericht: Personalbedarfsbemessung in der vollstationären Altenpflege
Do 08.07.2004

Für die Qualität der Pflege ist daher die Qualifikation der dort tätigen Menschen ein wichtiger Faktor. Gute Pflege benötigt jedoch auch Zeit. Dies gilt in ganz besonderem Maße bei Heimbewohnerinnen und -bewohnern mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen. Ein weiterer wichtiger Faktor für eine gute Pflege ist deshalb die Personalausstattung einer Einrichtung.

Folgerichtig ist im Jahr 2001 durch das Pflegequalitätssicherungsgesetz der § 75 Abs. 3 in das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) eingefügt worden. Dieser bestimmt, dass Pflegekassen und Einrichtungsträger gemeinsam Regelungen zur Bestimmung des erforderlichen Personalbedarfs vereinbaren müssen.

Bisher behilft sich die Praxis an dieser Stelle mit landesweiten Personalrichtwerten. Diese pauschalieren konstruktionsbedingt die in der Wirklichkeit höchst unterschiedlichen Pflegebedarfe der Heimbewohnerinnen und -bewohner.

Ganz anders ist der Ansatz von P.L.A.I.S.I.R. (Akronym für "PLAnification Informatisée des Soins Infirmiers Requis en milieux des soins prolongés"). Dieses ursprünglich in Kanada entwickelte Personalbedarfsbemessungsverfahren ermittelt in einem qualitätsgesicherten mehrstufigen Prozess den individuellen Pflegebedarf jeder einzelnen Heimbewohnerin und jedes einzelnen Heimbewohners und errechnet auf dieser Grundlage den jeweils erforderlichen Pflegezeit- und Personalbedarf.

Die ermittelten Zahlen können die kontroverse Diskussion um das in der stationären Pflege erforderliche Personal versachlichen. Sie zeigen auf, wo Personal fehlt, aber auch wo zusätzliche Effizienz- und Effektivitätsreserven bestehen. Die durch ein Verfahren wie P.L.A.I.S.I.R. erreichbare Transparenz nützt dadurch im Ergebnis allen: den Pflegebedürftigen, den Kostenträgern, den Einrichtungen und den in der Pflege tätigen Menschen.  
...



Zitat von: bmfsfj.de
Personalbedarfsbemessung in der vollstationären Altenpflege - das Verfahren PLAISIR
Do 11.12.2003

Gute Pflege benötigt Zeit. Dies gilt in ganz besonderem Maße bei Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen. Ein weiterer wichtiger Faktor für eine gute Pflege ist deshalb die Personalausstattung einer Einrichtung.

Das in Kanada entwickelte Personalbedarfsbemessungsverfahren PLAISIR ermittelt in einem qualitätsgesicherten mehrstufigen Prozess den individuellen Pflegebedarf jeder einzelnen Heimbewohnerin und jedes einzelnen Heimbewohners und errechnet auf dieser Grundlage den jeweils erforderlichen Pflegezeit- und Personalbedarf.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat über insgesamt 3 Jahre mit gut 960.000  Euro die Erprobung, Analyse und Weiterentwicklung des Verfahrens PLAISIR zur Ermöglichung seines Transfers nach Deutschland gefördert.

Quelle: www.bmfsfj.de



Analyse und Transfer des Verfahrens PLAISIR©
Vorbereitung und Dokumentation der Überprüfungsprozesse
des Verfahrens PLAISIR© zur Anwendung auf Landesebene


[Dokumentation online lesen >>]

[Dokumentation herunterladen beim BMfSFJ >>]
« Letzte Änderung: 21. Januar 2017, 16:51 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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