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| | |-+  Anhörung zu "Korruption im Gesundheitswesen" am 28.03.2012 im Bundestag
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Autor Thema: Anhörung zu "Korruption im Gesundheitswesen" am 28.03.2012 im Bundestag  (Gelesen 7584 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 11. Mai 2012, 10:25 »

Stellungnahmen einzelner Sachverständiger als Zitat

Zitat
Prof. Dr. Peter Schönhöfer
"Der Antrag der SPD-Fraktion unterschätzt wesentlich die Kosten und Folgewirkungen der Korruption für das deutsche Gesundheitswesen. Das Europäische Netzwerk gegen Korruption und Betrug im Gesundheitswesen (EHFCN) gibt derzeit die bei uns durch Korruption verursachten jährlichen Kosten mit 5.6% der Gesamtkosten an, also mit etwa 13,5 Mrd. €. Somit könnte bei ernsthafter, erfolgreicher Bekämpfung der Korruption der Beitragssatz der Versicherten von 15,5% auf 14,5% gesenkt werden.

Weitere deutliche Kostensenkungen sind möglich, wenn auch in Deutschland irreführende Marketingstrategien der Warenanbieter mittels Falschaussagen, Datenmanipulation und Datenunterdrückung wie in den USA konsequent verfolgt und abgestraft würden. In den Jahren 2006 bis 2011 mussten Pharmafirmen in den USA Bußgelder in der Höhe von mehr
als 18 Mrd. US$ wegen falscher Angaben in Werbung und Marketing zahlen.
Obwohl die Hersteller in Deutschland die gleichen irreführenden Marketingstrategien zu Lasten der Krankenversorgung durchführten, wurden diese Falschaussagen hier weder verfolgt noch bestraft, da bei uns die kriminellen Praktiken des Wissenschaftsbetrugs strafrechtlich nicht sanktioniert sind. ..."

Zitat
    Standpunkte

    Transparency Deutschland fordert:

      • Bereitstellung transparenter Information über Qualitäts- und Leistungsunterschiede, z.B. durch eine Positivliste für Medikamente und durch das unabhängige Institut für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG)
      • Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern und Einführung einer Medizinschadensforschung
      • Stärkung der Patientenrechte, z.B. Einsichtsrecht der Patienten in ihn betreffende Arzt-Unterlagen
      • Unabhängige Arzneimittelforschung und Fortbildung von Ärzten, d.h. Zurückdrängen der Manipulationsmöglichkeiten durch die pharmazeutische Industrie

      Hintergrund
      Ein besonders anfälliges Gebiet für Korruption ist das öffentliche Gesundheitswesen, weil es intransparent und komplex ist. Die Verantwortlichkeiten verteilen sich auf ein Bundesministerium, 16 Ländersozialministerien, pro Bundesland mindestens eine öffentlich-rechtliche Körperschaft von Ärzte- und Apothekerkammern, kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und deren Spitzenverbände, sowie mehr als 250 gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen unzählige Fachverbände und Interessengruppen jeglicher Art.  Mehr als elf Prozent des Bruttosozialprodukts fließen in das deutsche Gesundheitswesen. Damit ist das Gesundheitsbudget annähernd so groß wie der Bundeshaushalt (mehr als 240 Mrd. Euro 2005).

      Missbräuchliches Ausnutzen der Intransparenz im Gesundheitswesen geschieht durch alle Beteiligten. Warenanbieter von Pharmazeutika und Medizingeräten, Leistungserbringer jeder Art, Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, Versicherte und deren Arbeitgeber – alle machen sich die Schwächen des Systems zunutze. Nur wenn das System für die Versicherten und für die Leistungserbringer transparenter wird, kann es vor Korruption besser geschützt werden. Verhaltenskodizes von Anbietern und Leistungserbringern können helfen, müssen aber nachprüfbaren Kriterien genügen. 


      Die schwerwiegendsten Mängel:

      • Fehlallokation von Versorgungsleistungen durch falsche oder korruptive Anreize
      • Kommerzielle Vorherrschaft der Anbieterinteressen vor den gesundheitsrelevanten Patienten- und Versicherten-Interessen
      • Mehrfacher Aufwand des Pharma-Marketings (auch mit zweifelhaften Methoden) vor dem Forschungsaufwand für Pharmazeutika
      • Korruption bei der Auftragsvergabe, auch unter Ärzten verschiedener Fachrichtungen
      • Abrechnungsbetrug (durch Ärzte, Apotheker, Versicherte und Pharmaindustrie)
      • Manipulation medizinischer Sachverständiger, auch durch Korruption

      Siehe auch: Gemeinsame Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung "Korruption im Gesundheitswesen", 28.03.2012 (pdf, 131 kB)

      Quelle: http://www.transparency.de/Gesundheitswesen.61.0.htm


      * 17_14_0248(7)_GKV-Spitzenverband.pdf (1337.56 KB - runtergeladen 619 Mal.)
      * 17_14_0248(8)_Schönhöfer, Prof. Dr. Peter.pdf (229.19 KB - runtergeladen 671 Mal.)
      * 17_14_0248(9)_Engelhard, Jörg.pdf (799.21 KB - runtergeladen 637 Mal.)
      * 17_14_0248(10)_Ver.di.pdf (234.92 KB - runtergeladen 654 Mal.)
      * Gemeinsame_Stellungnahme_TI_MEZIS_VDAEAE_VDPP.pdf (131.25 KB - runtergeladen 611 Mal.)
      * Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE Korruption.pdf (100.2 KB - runtergeladen 540 Mal.)
      « Letzte Änderung: 11. Mai 2012, 13:07 von admin » Gespeichert

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      "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
       was wir tun, sondern auch für das,
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      « Antworten #1 am: 11. Mai 2012, 10:20 »

      Ausschuss für Gesundheit (Anhörung) - 28.03.2012

      Maßnahmen gegen Korruption im Gesundheitswesen bleiben umstritten


       Berlin: (hib/SKE) Welche Maßnahmen der Korruption im Gesundheitswesen am besten entgegenwirken und welchen Umfang die Korruption überhaupt hat, bleibt umstritten. Während einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am Mittwochnachmittag blieben die Forderungen der SPD nach einer Änderung des Strafgesetzbuches und andere Aspekte umstritten.

      Die Sozialdemokraten hatten in ihrem Antrag (Antrag 17/3685) unter anderem vorgeschlagen, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Außerdem müssten systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden.

      Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, sagte, die Zahl der tatsächlich bewiesenen Betrugsfälle von Krankenhäusern seien gering. „In der öffentlichen Diskussion wird vom Betrug der Krankenhäuser geredet, aber die wenigsten Fälle werden strafrechtlich geahndet.“ Etwa zehn Prozent der Abrechnungen mit gesetzlichen Krankenkassen seien „Prüffälle“. Davon werde in der Hälfte der Fälle tatsächlich etwas beanstandet. „Von diesen fünf Prozent betreffen 70 Prozent die Frage, ob der Patient wirklich ins Krankenhaus sollte.“ Die von der Staatsanwaltschaft verfolgten Fälle seien weniger zahlreich.

      Monika Kücking vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen widersprach Baums Darstellung. Zwar würden in der Tat zwölf Prozent der Krankenhausabrechnungen geprüft, die Zahl der herausgefundenen Falschabrechnungen liege deutlich über dem von Baum genannten Wert.

      Dina Michels, Leiterin der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der Krankenkasse KKH-Allianz, nannte als einen möglichen Fall der Korruption niedergelassener Ärzte ein Beispiel: „Ein Arzt verschreibt einem Patienten eine Bandage und wirkt auf den Patienten ein, dass der zu einem bestimmten Sanitätsladen geht und sich die Bandage dort kauft.“ Da der Arzt in diesem Beispiel ein niedergelassener Vertragsarzt sei und mit dem Sanitätsladen zusammenarbeite, verdiene er an dem Geschäft mit, könne bisher aber nicht wegen Korruption belangt werden. Der Grund: Der freiberufliche Arzt sei weder Amtsträger noch Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes. „Das ist bei uns tägliche Praxis.“ Sie warte zur Zeit auf eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu solchen Fällen von Korruption, um dadurch eventuell Klarheit zu haben.

      Auch Kriminalhauptkommissar Jörg Engelhard sah Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung niedergelassener Ärzte. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird seiner Ansicht nach aber nicht die erhoffte Rechtssicherheit bringen. „Unsere Ärzte sind nicht korrupter als andere Berufsgruppen“, sagte Engelhard. Allerdings seien sie es auch nicht weniger. Ein wie von der SPD geforderter Straftatbestand gegen Korruption würde zwar die Korruption nicht beenden, allerdings eine deutlich sichtbare Grenze vorgeben.

      Der Deutsche Pflegerat begrüßte grundsätzlich den Antrag. Seine Vertreterin Alexandra Zimmermann betonte aber: „Ganz klar zu sagen ist, dass Pflege nichts zu verbergen hat.“ Ein Hintergrund für überhöhte Abrechnungen könne bei der Pflege der niedrige Lohn sein. Als Beispiel nannte sie die häusliche Krankenpflege in Thüringen. Hier könne die Pflegekraft für eine Dekubitusbehandlung 4,67 Euro abrechnen.

      Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_03/2012_168/02.html
      « Letzte Änderung: 11. Mai 2012, 10:21 von admin » Gespeichert

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      « am: 09. Mai 2012, 02:39 »

      Gesundheit/Antrag - 19.11.2010

      SPD will Korruption im Gesundheitswesen härter bestrafen


      Berlin: (hib/ELA/AW) Korruption im Gesundheitswesen muss wirksamer bekämpft werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/3685), in dem sie vorschlägt, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sei sicherzustellen, das systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden, heißt es weiter. Weiter müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei errichten, fordern die Sozialdemokraten.

      Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen gingen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr erhebliche Summen an Versichertengeldern verloren, begründen die Parlamentarier ihre Initiative. Schätzungen zufolge seien dies zwischen 5 und 18 Milliarden Euro pro Jahr.

      Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_11/2010_381/02.html
      « Letzte Änderung: 11. Mai 2012, 10:10 von admin » Gespeichert

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