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Autor Thema: BGH-Urteil: Korruption von Ärzten durch Pharmafirmen nicht strafbar ...  (Gelesen 28990 mal)
admin
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« Antworten #6 am: 12. Mai 2013, 16:26 »

Unternehmen sollen Leistungen an Ärzte offenlegen

Auch der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa), namentlich die Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer, fordert: Unternehmen sollen Leistungen an Ärzte offenlegen. Damit folgt sie dem europäischen Pharma-Dachverband EFPIA in der Argumentation. Dieser arbeitet derzeit an einem Kodex, der die Unternehmen verpflichten soll, Leistungen an Ärzte ab 2015 aufzuzeichnen und ab 2016 zu veröffentlichen.

In einem Gastbeitrag im aktuellen Newsletter der Stiftung Gesundheit schreibt die vfa-Hauptgeschäftsführerin, dass in den Beziehungen von Ärzten und Pharma-Unternehmen die Frage nach Transparenz deutlich an Dynamik gewonnen habe und bezieht sich dabei auch auf die USA. Dort sind ab August 2013 bestimmte Leistungen von Unternehmen an Ärzte und Krankenhäuser aufzuzeichnen und an die Gesundheitsbehörde der USA zu melden. Die anschließende Veröffentlichung im Internet sei vorgesehen.

Quelle: http://www.stiftung-gesundheit.de/stiftungsbrief/stiftungsbrief.htm
« Letzte Änderung: 12. Mai 2013, 16:29 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 14. April 2013, 16:43 »

Die späte Einsicht des Gesundheitsministers

Für großes Aufsehen sorgte im Sommer ein Urteil des Bundesgerichtshofs: Niedergelassene Ärzte könnten nicht wegen Bestechlichkeit angeklagt werden. Mit einem Gesetz wird das nun zurecht gerückt. ...

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article114988658/Die-spaete-Einsicht-des-Gesundheitsministers.html



Bahr fordert Gefängnisstrafen für korrupte Mediziner

... Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Bahr: "Das ist ein Etikettenschwindel." Abschreckende Wirkung und mehr Verbraucherschutz brächten die Pläne nicht. Die relativ wenigen Ärzte, die sich der Korruption schuldig machen, würden nur durch eine strafrechtliche Verfolgung abgeschreckt. Weiterhin sagte er der "taz": "Kein Arzt hat Angst vor Strafverfolgung durch die AOK". Um Patienten vor Korruption zu schützen, müsse eine solche Regelung im Strafgesetzbuch stehen und nicht im Sozialgesetzbuch. ...

Quelle: http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=10870020/mpdid=11232248/vv4j9f/index.html



Bahrs Plan: Bis zu drei Jahre Haft für Korruption im Gesundheitswesen

03.04.2013 ·  Korrupte Ärzte sollen bis zu drei Jahre ins Gefängnis, sieht ein neuer Plan des Bundesgesundheitsministers vor. Koalition und Krankenkassen finden das gut.  ...

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bahrs-plan-bis-zu-drei-jahre-haft-fuer-korruption-im-gesundheitswesen-12136551.html



Ärztekammer berichtet von Hunderten Korruptionsfällen

Gegen mehr als 500 Ärzte wurde in den letzten Jahren wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme vorgegangen. Die Justizministerin erwägt nun gesetzliche Regelungen.

Der deutschen Ärztekammern wurden in den vergangenen drei bis fünf Jahren mehr als 500 Verdachtsfälle gegen Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme bekannt. Allein im Jahr 2011 seien 40 Approbationen entzogen worden, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Angaben der Bundesärztekammer und des Bundesjustizamts. ...

Quelle: http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-01/aerzte-bestechlichkeit-vorteilsnahme
« Letzte Änderung: 14. April 2013, 17:37 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 21. Januar 2013, 17:29 »

Zitat von: Weser-Kurier, 20.01.2013
Klarere Regeln für Ärzte?

Berlin (wk). Der Gesundheitsexperte der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn, verlangt von den Ärzteorganisationen regelmäßige Berichte, um Korruption einzuschränken. „Wir sollten Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigung gesetzlich dazu verpflichten, ihrerseits spätestens alle zwei Jahre einen Bericht über Fehlverhalten und ihre Verfahren vorzulegen“, sagte Spahn den „Ruhr Nachrichten“.

Die Krankenkassen hatten 2010/2011 rund 53 000 Verdachtsfälle von Betrug und Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgt, meist Abrechnungsbetrug, wie es in dem Kassen-Bericht zu dem Thema heißt. Demzufolge ermittelte die Staatsanwaltschaft in gut 2600 Fällen. Die Kassen setzten Schadenersatzforderungen von 41,4 Millionen Euro durch. Auch die Linken fordern, mehr gegen korrupte Ärzte zu unternehmen.

„Korruption im Gesundheitswesen ist kein Kavaliersdelikt“, sagte der Vorsitzende Bernd Riexinger dem „Tagesspiegel“. Wenn Ärzte, Praxen oder Gesundheitskonzerne erwiesenermaßen korrupt seien, sollten sie auf eine amtliche, im Internet abrufbare Liste gesetzt werden.

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist – etwa die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneimittel. Daher fehlen für umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwälte gegen Ärzte derzeit gesetzliche Grundlagen, solange nicht ein konkreter Schaden einer Kasse nachweisbar ist.

„Ärzte sind für klare Regeln. Sie wollen nicht im Ruch des Betrugs oder der Korruption stehen“, sagte Frank-Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, der „Passauer Neuen Presse“. Aber: „Man darf Verdachtsfälle nicht mit abgeurteilten Fällen verwechseln.“ Er verwies auf die rückläufige Zahl von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. So sei die Zahl 2011 auf 2876 Fälle gesunken, 40 Prozent weniger als zwei Jahre zuvor.

Die Krankenkassen beanstanden laut der „Rheinischen Post“ fast jede zweite Krankenhausabrechnung. Dies gehe aus einem Bericht des Spitzenverbandes der Krankenkassen zur Korruption im Gesundheitswesen hervor. Nach Überprüfungen des Medizinischen Dienstes der Kassen sei der Anteil der Kliniken, die falsch abrechneten, gestiegen: 2006 habe er bei 35 Prozent gelegen, 2010 bereits bei 45,6 Prozent.
Quelle: www.Weser-Kurier.de, 20.01.2013



"... Nach Angaben des MDS wurden in den vergangenen Jahren rund 12 % aller Krankenhausrechnungen einer Prüfung durch den MDK unterzogen. Davon waren im Schnitt annähernd die Hälfte zugunsten der Krankenkassen zu korrigieren. Einzelne Krankenkassen übertrafen durch zielgerichtete Prüfungen diesen Wert sogar noch und konnten somit mehr als jede zweite Rechnung als korrekturbedürftig identifizieren. Der GKV-Spitzenverband rechnete den möglichen Gesamtschaden, der durch unberechtigte oder zu hohe Krankenhausabrechnungen entstanden wäre, im Jahre 2010 auf 1,5 Mrd. EUR hoch. ..."
Quelle: Rede Dr. Helmut Platzer Vorsitzender des Vorstandes AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, MDK-Kongress 2012




Mehr Härte gegen korrupte Ärzte

Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2010 und 2011 in Zehntausenden Fällen wegen Vergehen von Ärzten und anderen im Gesundheitswesen ermittelt. Gesundheitsminister Daniel Bahr stimmt die Mediziner auf schärfere Regeln ein. Bald soll der Gesetzgeber tätig werden. ...


... Nach Recherchen von NDR Info wird Bestechung von Ärzten von den zuständigen Ärztekammern nur selten verfolgt. Bei den Ärztekammern von Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gab es in den letzten zwei Jahren insgesamt nur zehn Verfahren wegen Korruption. Die Ärztekammer Bremen war für ein Statement nicht zu erreichen. Dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, Frank Passade, ist nur ein Korruptionsfall aus den letzten Jahren bekannt. „Und dieses Verfahren wurde eingestellt“, so Passade.

Quelle: www.weser-kurier.de, 19.01.2013
« Letzte Änderung: 21. Januar 2013, 18:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 05. Juli 2012, 00:41 »

REPORT MAINZ - Sendung vom 04.07.2012:

Korrupte Ärzte - vom Gesetz und von der Berufsordnung nicht zu stoppen




Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Ein niedergelassener Arzt kann sich nicht strafbar machen. Experten befürchten, dass der Korruption damit Tür und Tor geöffnet ist, denn die Ärztekammern selbst können oder wollen solche Verstöße gegen ihre eigene Berufsordnung kaum verfolgen.


Mehr Videos:
http://www.ardmediathek.de
http://mediathek.daserste.de

Quelle: http://www.reportmainz.de / http://www.youtube.com/watch?v=F52n2qCWYXI
« Letzte Änderung: 05. Juli 2012, 00:42 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 27. Juni 2012, 14:20 »

Zitat
Bestechung ist keine "Gestaltungsfreiheit" (Montgomery) des Arzt-Patienten Verhältnisses!

25.06.2012. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Annahme von Geschenken der Pharmaindustrie zur Beeinflussung des Kassenarztes in der Behandlung seiner Patienten keine strafwürdige Bestechung oder Vorteilsnahme darstellt. Kassenärzte dürfen sich also auch weiterhin bei der Behandlung ihrer Patienten mit bestimmten Produkten von der Industrie honorieren lassen. Der Patient erfährt nichts von dieser Beeinflussung. Ein Skandal!

Ein weiterer Skandal ist, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery, diese Urteil auch noch begrüßt. Es stärke die Freiberuflichkeit der Ärzteschaft. Für Montgomery fällt die Bestechlichkeit des Arztes unter die "Gestaltungsfreiheit" des Arzt-Patienten-Verhältnisses. „Wenn die Freiheit des Arztberufes die Freiheit zu Bestechung und Vorteilsnahme einschließt, so können wir auf diese Freiheit ohne weiteres verzichten, denn sie bedeutet gleichzeitig die Freiheit von Moral und Ethik“, so Prof. Wulf Dietrich, Vorsitzender des vdää.

Bemerkenswert, dass diese Freiheit nur für Kassenärzte gilt, nicht aber für angestellte Ärztinnen und Ärzte in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, für die selbstverständlich die Korruptionsbestimmungen gelten. Interessant wäre es zu wissen, ob diese Freiheit auch für Angestellte des Fresenius Klinikkonzerns gilt.

Die Berufsordnung für Ärzte in Bayern besagt, dass es "dem Arzt nicht gestattet ist, von Patienten oder anderen Personen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird." Aber leider ist "eine Beeinflussung dann nicht berufswidrig, wenn ... dem Arzt die Möglichkeit erhalten bleibt, aus medizinischen Gründen eine andere als die mit finanziellen Anreizen verbundene Entscheidung zu treffen." Eine windelweiche Formulierung, denn damit greift das Berufsrecht nicht bei Anwendungsbeobachtungen und anderen Formen der offenen oder verdeckten Bestechung. Es ist dringend an der Zeit, das Bewusstsein innerhalb der Ärzteschaft für die Beeinflussbarkeit ihrer ärztlichen Tätigkeit durch Dritte zu stärken.

Der vdää fordert vom Bundestag, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gleichbehandlung der Kassenärzte mit angestellten Ärzten zu schaffen. Die Industrie darf die Anwendung ihrer Produkte nicht durch Zuwendungen an die Ärzte, egal in welcher Form, fördern. Gleichzeitig müssen die Berufsordnungen für Ärzte durch die Kammern verschärft werden, um jegliche Vorteilsnahme der Ärzte zum Schaden der Patienten eindeutig zu verhindern.

Prof. Dr. Wulf Dietrich
(Vorsitzender des vdää)
Quelle: Presseerklärung des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte, 25.06.2012
« Letzte Änderung: 27. Juni 2012, 14:22 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 25. Juni 2012, 13:50 »

Nach ärztlichem Berufsrecht verboten: Ärzte-Korruption

Straftatbestand der Korruption ins Patientenrechtegesetz
 
Berlin - Der Bundesgerichtshof hat am 22. Juni 2012 ein für Patienten, Ärzte und Kassen wichtiges Urteil gefällt. Demnach handeln Pharmaunternehmen und Ärzte wegen Bestechung oder Bestechlichkeit nicht strafbar, wenn sie untereinander besondere Gefälligkeiten oder Geschenke zum gegenseitigen Vorteil „austauschen“. Nach Auffassung des Gerichts sind Kassenärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenversicherung einzustufen.

Für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der BARMER GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, zeigt sich hier eine Lücke im Strafrecht:
Zitat
„Im Krankenversicherungsrecht als auch nach ärztlichem Berufsrecht ist Korruption eindeutig verboten. Im Paragrafen 128 SGB V wird die korruptive Zusammenarbeit von Ärzten und sonstigen Leistungserbringern klar untersagt. Was fehlt, ist allein eine strafrechtliche Sanktion. Diese muss der Gesetzgeber nun schnellstmöglich – am besten schon mit dem Patientenrechtegesetz – einführen.“

Quelle: www.barmer-gek.de, Pressemitteilung 25.06.2012



Forderung nach gesetzlicher Regelung bei Bestechlichkeit

Kassen wollen Prämien für Ärzte verbieten

Bremen. Wenn Praxisärzte Prämien von Pharmafirmen oder anderen Lobbyisten annehmen, riecht das nach Korruption. Eine strafrechtliche Verfolgung müssen niedergelassene Mediziner aber nicht befürchten, weil es dafür bislang keine gesetzliche Grundlage gibt. Bremer Krankenkassen fordern eine solche Regelung. ...

Quelle: http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/616367/Kassen-wollen-Praemien-fuer-Aerzte-verbieten.html
« Letzte Änderung: 26. Juni 2012, 09:50 von admin » Gespeichert

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« am: 25. Juni 2012, 12:48 »

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.06.2012 - 5 StR 115/11 -

BGH verneint Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit
Ärzte handeln bei Verordnung von Arzneimitteln nicht als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen


Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus.

Entsprechend sind auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 2 StGB) strafbar. Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt handelt nämlich bei der Wahrnehmung der ihm gemäß § 73 Abs. 2 SGB V übertragenen Aufgaben, insbesondere bei der Verordnung von Arzneimitteln, weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB. Dies entschied der Bundesgerichtshof. ...

... BGH verneint Strafbarkeit des korruptiven Verhaltens von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen

Der Große Senat für Strafsachen hatte nur zu entscheiden, ob korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht strafbar ist. Das war zu verneinen. Darüber zu befinden, ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist und durch Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglicht werden soll, ist Aufgabe des Gesetzgebers. ...

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_5-StR-11511_BGH-verneint-Strafbarkeit-von-Kassenaerzten-wegen-Bestechlichkeit.n13684.htm



Medien berichten darüber (Auszug):

Prämien sind keine Bestechung
Bundesgerichtshof: Ärzte dürfen Geldgeschenke von Pharmafirmen annehmen


Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof gestern klargestellt: Für die Verschreibung bestimmter Medikamente dürfen Ärzte Geldgeschenke der Pharmabranche annehmen. Allerdings wird nun der Ruf nach neuen Gesetzen laut. ...

Quelle: www.weser-kurier.de, 23.06.2012


Ärzte-Bestechung ist völlig legal

Sie sind die schwarzen Schafe unter den Göttern in Weiß: korrupte Ärzte. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind sie auch weiterhin fein raus, denn sie können sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Dies zu ändern sei allein Sache des Gesetzgebers. Die Opposition fordert entsprechende Gesetzesinitiativen. ...

Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Aerzte-Bestechung-ist-voellig-legal-article6562536.html, 22.06.2012


Ärzte dürfen Geldgeschenke von Pharmafirmen annehmen

Die Richter sprechen von "korruptivem Verhalten", strafbar seien selbst hohe Provisionen von Pharmafirmen an Ärzte aber nicht. Damit bleibt ein gewaltiger Graubereich unverfolgt. ...

Quelle: http://www.stern.de/panorama/bgh-urteil-zu-bestechung-aerzte-duerfen-geldgeschenke-von-pharmafirmen-annehmen-1844700.html, 22.06.2012


Kassenärzte dürfen Geld von Pharmafirmen annehmen

Ärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie Provisionen von Pharmafirmen annehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die heute veröffentlicht wurde (Az.: GSSt 2/11). Es handle sich in solchen Fällen nicht um Bestechung. Um gekehrt machen sich demnach auch Vertreter der Branche nicht der Bestechung schuldig, wenn sie Geld oder andere Vorteile anbieten.

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/krankenkassen224.html, 22.06.2012
« Letzte Änderung: 25. Juni 2012, 15:56 von admin » Gespeichert

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