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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Bremen: Gerichtsurteil im Fall von Gewalt im Pflegeheim der Hansa-Gruppe  (Gelesen 106683 mal)
admin
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« Antworten #31 am: 29. Juli 2014, 19:12 »



Bremer Gewaltfall in der Pflege

Gericht verurteilt Altenpflegerin zu sechs Monaten - auf Bewährung


Bremen, 29.07.2014 - In dem heutigen Revisionsverfahren vor dem Bremer Landgericht wurde das vorherige Geldstrafen-Urteil des Amtsgerichts vom 28.08.2013 gegen die gewalttätige Altenpflegerin deutlich verschärft. Sie erhält nun eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die angeklagte Altenpflegerin hatte eine damals 84-jährige demente, schmerzempfindliche Heimbewohnerin immer wieder aggressiv und brutal behandelt. Bewiesen wurde das von den Söhnen durch ein heimlich gedrehtes Video mit einer versteckten Kamera. Dafür bekam sie in erster Instanz eine Geldstrafe von knapp über 2000 Euro. Dagegen hatte die Verteidigung und auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Die jetztige Revisions-Verhandlung zog sich an dem schwülwarmen Sommertag über sieben Stunden, mit einigen Pausen, hin. Neben den Medien waren zahlreiche Zuschauer - so eine Altenpflege-Klasse - erschienen und verfolgten aufmerksam die Verhandlung.

Der Richter machte gleich zu Beginn klar, dass das gefällte Urteil vom Amtsgericht im letzen Jahr Bestand hat und die Tat als solches nicht neu verhandelt wird. Lediglich das Strafmaß stand zur Debatte. Dazu wurden alle relevanten Details benannt, das von den Angehörigen gedrehte Beweis-Video gezeigt, Zeugen gehört bzw. deren Aussagen verlesen.

In ihrem knappen, auf den Punkt gebrachten Schlußplädoyer forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie ein Berufsverbot.

Die Strafverteidigerin der Angeklagten Altenpflegerin stellte dagegen in ihrem langatmigen, sehr ausschweifenden Plädoyer fest, es sei in diesem Verfahren "verdammt einfach auf der richtigen Seite zu stehen" und beklagte insbesondere die von ihr als "Hetz-Kampagne" bezeichgnete Medienberichterstattung. Ihr Antrag, von einer weiteren Strafe abzusehen, alternativ eine "Verwarnungsstrafe" zu verhängen lief allerdings ins leere.

Nach Würdigung aller zur Kenntnis gebrachten Fakten erkannte das Gericht, dass eine Geldstrafe aufgrund der Schwere der Tat nicht ausreiche. Die Körperverletzungen zu Lasten der pflegebedürftigen alten Frau seien zwar verhältnismäßig gering, das damit zugefügte Leid dagegen aber groß. Alte Menschen seien wie Kinder, die ebenfalls eines besonderen Schutzes bedürfen.

Wenn in einer solchen Einrichtung, wie in einem Pflegeheim tätliche Übergriffe erfolgen, dann müsse auch präventiv darauf hingewiesen werden, dass dann mit Freiheitsstrafen zu rechnen ist.

Auf ein Berufsverbot wurde verzichtet, da dieses der verhängten Bewährungsstrafe zuwider laufen würde.

Quelle: eigener Bericht

Medien berichten:
- http://www.weser-kurier.de/bremen/vermischtes2_artikel,-Hohe-Huerden-fuer-Berufsverbot-_arid,912222.html
- http://www.bild.de/regional/bremen/bremen-aktuell/knast-auf-bewaehrung-fuer-brutal-pflegerin-37027000.bild.html, 30.07.2014
- http://epaper.weser-kurier.de/data/20140730/bilder/file6gdg2mmdm7o11zkusb9c.jpg, 30.07.2014
- http://www.taz.de/Gewalt-in-der-Pflege/!143309/, 30.07.2014
- http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/gewalt-altenpflegerin-neuverhandlung100.html, 29.07.2014
- http://rtlnord.de/nachrichten/altenpflegerin-legt-berufung-ein.html, 29.07.2014



KOMMENTAR:

Pflege-Notstand in Deutschland:
Gewalt in der Pflege – Wer ist verantwortlich?


29.07.2014 • Die in Bremen im letzten Jahr bereits verurteilte Pflegerin, die von Angehörigen per Video der Gewalttätigkeit gegenüber deren dementen Mutter überführt wurde, steht erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine höhere Strafe. Die Hauptursache für die Straftat wird aber nicht verhandelt: Zu wenig Personal und zu wenig Zeit für die Bewohner und manchmal auch Personal, das besser einen anderen Beruf ergriffen hätte.

Bereits in der ersten Gerichtsverhandlung drängte sich die Frage auf, ob die vor Gericht angeklagte Person für diesen schweren und psychisch belastenden Beruf wirklich geeignet ist. Dies war allerdings damals, genau wie heute, nicht das Thema vor Gericht.

Politiker loben gerne unser Gesundheitssystem, „um das man uns in Europa beneidet“. Dabei unerwähnt bleibt, dass Deutschland Schlusslicht im Pflegebereich ist. Pro Schicht sind in Deutschland von einer Pflegekraft durchschnittlich dreizehn Patienten bzw. Bewohner zu versorgen. Nur Spanien ist auf gleich schlechtem Niveau. In Norwegen dagegen braucht sich eine Pflegekraft nur um fünf kranke Personen kümmern (Quelle: RN4CAST – Aiken et. al., 2012).

Pflege braucht aber mehr für den Pflegeberuf geeignetes, gut ausgebildetes, motiviertes, nicht gestresstes Personal – sonst werden künftig immer mehr solcher Gerichtstermine stattfinden müssen.

Der Pflegenotstand hat sich seit vielen Jahren angebahnt. Diverse Wissenschaftler haben immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Situation im Pflegebereich weiter zuspitzen wird. Auch das „Jahr der Pflege“ war leider nur ein Lippenbekenntnissen der Politik und hat keine wirklichen Verbesserungen gebracht.

Gewalttätig gewordene Pflegekräfte zu verurteilen wird nichts am Pflegenotstand in Deutschland ändern. Politik und Pflegeanbieter müssen endlich sozialverantwortlich handeln und die Berufs- und Arbeitsbedingungen im Sinne einer menschenwürdigen Pflege anpassen. Und wir als Bevölkerung müssen uns die Frage stellen, wie wir selbst einmal im Alter behandelt werden wollen – und ob wir es uns leisten können, weiter wegzusehen.


* Zuschauersaal_140729.jpg (629.55 KB, 2520x1041 - angeschaut 2115 Mal.)

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« Letzte Änderung: 08. August 2014, 01:53 von admin » Gespeichert

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« Antworten #30 am: 07. Oktober 2013, 22:22 »

Zitat von: BILD, 04.10.2013
Wie kam Sie an die Senioren-Portemonnaies?


Silke T. hinterließ sie mit einem Haufen Müll in ihrer Bremer Wohnung


Von A. SIEVERT

Osterholz – In einer Nacht- und Nebelaktion verschwand Silke T. (42) aus Bremen. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen wegen Misshandlung einer alten Dame (84) in einem Pflegeheim aufgenommen.

Die Horror-Pflegerin hängte den Schlüssel einfach an die Wohnungstür, machte sich aus dem Staub. Als der Hauseigentümer die Wohnung aufschloss, traf ihn fast der Schlag.

Zu BILD: „Seit November hatte sie keine Miete gezahlt. Ihre Wohnung ließ sie vermüllt zurück. Doch das Schlimmste: In den Müll-Bergen versteckt tauchten immer mehr Portemonnaies auf. Viele habe ich weggeworfen. Doch einige aufbewahrt.“

Die Fundstücke sind überwiegend Herren-Geldbörsen. Einige mit EC-Karten und Personalausweisen von Senioren ab Geburtsjahr 1923, auch der eines Jüngeren von 1959 ist dabei. Dazu Sozialversicherungs-Ausweise, Fotos. Von Geld fehlt jede Spur. Schein- und Münzfächer sind leer.

Wie kam die Horror-Pflegerin an die Geldbörsen?
Ein Polizist: „Das finden wir heraus, sobald wir sie erhalten haben. Dann nehmen wir neue Ermittlungen auf.“

In der verdreckten Wohnung entdeckte der Vermieter auch Schreiben von Inkassofirmen, Gerichtsvollziehern und dem Amtsgericht. Privat-Insolvenz, Räumungsklage, Schulden. Der Eigentümer musste die Hinterlassenschaften einlagern. Dazu ist er verpflichtet.

Der Eigentümer: „Ich brauchte vier Wochen zum Entrümpeln und Restaurieren. Doch was die Frau zurück ließ, muss ich noch auf eigene Kosten entsorgen lassen.“

Silke T. muss bald für eine Neuauflage des Prozesses wieder in Bremen auftauchen. Sowohl die Altenpflegerin als auch die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung.
Quelle: http://www.bild.de/regional/bremen/altenpflegerin/stahl-geldboersen-32663064.bild.html
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2013, 22:27 von admin » Gespeichert

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« Antworten #29 am: 03. Oktober 2013, 01:40 »

Zitat
Urteil wird angefochten

VON FRAUKE FISCHER

Bremen.Der Fall von Körperverletzung an einer alten Frau ist mit der Entscheidung des Amtsgerichts von Ende August offenbar nicht beendet worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Berufung gegen das Urteil ein, mit dem zu Lasten der angeklagten Altenpflegerin eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Der Nebenkläger reichte eine Beschwerde ein. Das hat Katrin Gellinger bestätigt, Sprecherin des Amtsgerichts.

Das Amtsgericht werde das Urteil, das am 28. August gesprochen worden war, schriftlich fixieren, dann gehe die Akte zum Landgericht, schildert die Amtsgerichtssprecherin den weiteren Ablauf. Dort werde das Berufungsverfahren laufen. Wenn es zu einer neuen Tatsachen-Verhandlung kommt, bedeutet das: Zeugen werden erneut gehört, das Video thematisiert, auf dem zu sehen ist, wie die Pflegerin mit der Seniorin umgegangen ist. In der Verhandlung des Amtsgerichts hatten Zeugen die Angeklagte als „ruppig“ und „herzlos“ beschrieben. Der Richter hatte jedoch in der Urteilsverkündung betont, dies habe nichts mit dem verhandelten Fall zu tun. Weil die Angeklagte erstmals vor Gericht stand, erhielt sie eine Geld- und keine Freiheitsstrafe. Die Geldstrafe fiel indes so hoch aus, dass die Frau nun wegen Körperverletzung als vorbestraft gilt.

Die Söhne des Opfers hatten im vergangenen Jahr eine Kamera im Zimmer ihrer Mutter im Altenpflegeheim installiert, nachdem die Frau ihnen ihre Ängste geschildert hatte. Filmsequenzen zeigen, wie die Pflegerin die demenzkranke Frau aus dem Bett zerrt, schubst und an den Haaren zieht. Die Veröffentlichung der Aufnahmen hatte nicht nur die Anklage der Altenpflegerin und bundesweite Schlagzeilen zur Folge. Sie entfachte eine große Diskussion zur Arbeitssituation der Pflegekräfte und zum Umgang mit Pflegebedürftigen.
Quelle: www.weser-kurier.de, 04.10.2013



Staatsanwaltschaft will härtere Strafe

Bremen (mic). Ende August verurteilte das Amtsgericht Bremen eine Altenpflegerin wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe. Die Frau hatte in einem Bremer Pflegeheim eine 84-jährige Bewohnerin misshandelt. Nun geht der Prozess in die nächste Runde: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie will eine härtere Strafe, so gestern Gerichtssprecherin Katrin Gellinger.


Quelle: www.weser-kurier.de, 02.10.2013
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2013, 16:02 von admin » Gespeichert

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« Antworten #28 am: 29. August 2013, 11:09 »

Zitat
Missstände in der Pflege
Videobeweis aus Zimmer 212


28.08.2013 19:02 Uhr  -  von Eckhard Stengel

Versteckte Kamera: Wie die Söhne einer Dementen eine gewalttätige Altenpflegerin vor Gericht brachten.

Personalnot, Überstunden, anstrengende Klienten - da können Pflegekräfte schon mal die Nerven verlieren. Doch Gewalt in der Pflege wird nur selten bestraft, da sich Übergriffe schwer beweisen lassen. Umso ungewöhnlicher ein Fall, der am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bremen verhandelt wurde. Eine Altenpflegerin hatte eine 84-Jährige so ruppig behandelt, dass sie von deren Söhnen angezeigt wurde. Leugnen zwecklos, denn: Es gibt einen Videobeweis. Die Söhne hatten in Zimmer 212 heimlich eine Kamera aufgestellt.

An jenem Abend, so zeigt es das von Radio Bremen publik gemachte Video, macht die Pflegekraft die Demenzkranke nachtfertig und herrscht sie dabei an: „Nimm doch mal die Flossen weg hier!“ Einmal zerrt sie an ihren Haaren: „Sitzen bleiben, Menschenskinder, ey!“ Kläglich protestiert die Alte: „Jedes Mal hauen Sie mich!“ Darauf die barsche Antwort: „Erzählen Sie noch ein paar Märchen.

“Als endlich das Nachtzeug übergezogen ist, stößt die Pflegerin die Frau mit der flachen Hand vor die Stirn, um sie in Liegeposition zu bringen. „Das sah aus wie ein Judogriff - Kampfsport“, kommentierte einer der Söhne, 45, als Zeuge. Sein älterer Bruder, 58, glaubt, die Pflegerin habe schwere Verletzungen in Kauf genommen, denn die Wirbel der Mutter seien „wie ein Schwamm“, wegen Osteoporose.

Die Staatsanwaltschaft erhob zunächst Anklage wegen Misshandlung Schutzbefohlener. Das Amtsgericht ließ allerdings nur den Vorwurf der einfachen Körperverletzung zu. Denn für den gravierenderen Straftatbestand schien dem Richter das Vorgehen nicht roh genug. Schon häufiger hatte die Demente geklagt: „Die schlägt mich immer.“ Aber die Söhne waren sich nicht sicher. War die gebrechliche Mutter vielleicht nur zu empfindlich? Oder wurde sie gar von Kriegserinnerungen gequält? Um Gewissheit zu erlangen, stellten sie schließlich eine als Uhr getarnte Videokamera mit Bewegungsauslöser auf einen Beistelltisch. Gleich am ersten Abend: Volltreffer.

Die Verteidigerin kämpfte dafür, die Aufnahmen als illegal und nicht verwertbar einzustufen. Nur als letztes Mittel könnten heimliche Aufzeichnungen erlaubt sein; zunächst hätten die Söhne die Heimleitung einschalten müssen. Doch die Anklagevertreterin widersprach: „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Würde des Menschen wiegen allemal schwerer als das Recht am eigenen Bild.“ Und dann sei da noch das „Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit“. So sah das auch Einzelrichter Fabian Schneider und begann mit der Vorführung auf dem Computer der Protokollantin.

Die Angeklagte schaute sich das Video nicht an
Die 42-jährige Angeklagte sah sich die Aufnahmen als einzige nicht an. Überhaupt folgte sie dem Prozess fast regungslos. Nur zu Beginn schaute die kräftige Frau in Pulli und Jeans einmal mit strengem Gesichtsausdruck in die Runde. Äußern wollte sie sich gar nicht, lediglich kurz zur Person: Sie sei Altenpflegerin, aber ursprünglich „Maschinist für Energetik“ gewesen - nach „Spiegel“-Informationen im DDR-Gaskombinat Schwarze Pumpe.

Wie die Kripo ermittelte, arbeitete sie danach auf wechselnden Stellen in Westdeutschland. Schon hier fiel sie gelegentlich wegen Ruppigkeit auf. Sie sei „absolut ungeeignet“ und eine „sehr schwierige und uneinsichtige Person, die sich von der Welt benachteiligt fühlte“, hieß es vereinzelt. Aber immer wieder fand sie eine neue Stelle - selbst nach dem Vorfall in Bremen, der ihr eine sofortige Suspendierung einbrachte. Ihr befristeter Arbeitsvertrag sollte ohnehin kurz danach auslaufen, denn die Heimleitung wollte ihn wegen Beschwerden anderer Bewohner nicht verlängern.

Bei dem Prozess hätte eigentlich das ganze Pflegesystem auf die Anklagebank gehört. Die Angeklagte, sagte ihre Verteidigerin, sei „physisch und psychisch am Ende“ gewesen, habe teils 13 Schichten nacheinander arbeiten müssen, „regelmäßig bis an den Rand der Erschöpfung“. Der Heimleiter bestätigte im Zeugenstand zumindest, dass das Personal „immer sehr knapp bemessen“ sei - manchmal nur zwei Kräfte für 26 Bewohner. Aber immer streng nach amtlichen Vorgaben. Der Leiter: „Das ist Pflegealltag.“

„Das System Pflege ist krank“, urteilte auch die Verteidigerin in ihrem Plädoyer. Es sei „würdelos und menschenverachtend“. Allerdings sei das keine Rechtfertigung für die Übergriffe. Das Gericht solle eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen verhängen, nicht aber jene sechs Monate Haft auf Bewährung plus 1500 Euro Geldbuße, die von der Anklage gefordert wurden. Die meinte, die Angeklagte habe die Bewohnerin „wie ein Stück Vieh behandelt“.

Richter Schneider blieb mit seinem Strafmaß in der Mitte: 130 Tagessätze à 16 Euro, also 2080 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung. Schwerwiegend sei die Tat nicht wegen des Haareziehens und des Schubsens an sich, sondern weil die Bewohnerin so wehrlos gewesen sei. Die Familie als Nebenklägerin hatte ursprünglich auch ein Berufsverbot erwirken wollen. Aber dafür, so der Richter, fehlten die rechtlichen Voraussetzungen. Falls das Urteil rechtskräftig wird, taucht es allerdings im Vorstrafenregister auf. Und damit wären künftige Arbeitgeber gewarnt vor der überforderten Pflegerin mit den ruppigen Manieren.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/missstaende-in-der-pflege-videobeweis-aus-zimmer-212/8708774.html - Mit freundl. Genehmigung des Autors



Zitat
Gewalt in der Pflege
Frau T.‘s Umgang mit Menschen


von Simone Schnase

Das Amtsgericht verurteilt eine Altenpflegerin, weil sie eine 84-jährige Heimbewohnerin misshandelt hat. Die Heimleitung half bei der Aufklärung nicht mit.

„Wie ein Stück Vieh“ habe sie die alte Frau im Bremer Pflegeheim Forum Ellener Hof behandelt, „erniedrigend und menschenverachtend“. Diese Worte richtete die Staatsanwältin gestern vorm Amtsgericht gegen Altenpflegerin Silke T. Die verweigerte die Aussage. Wegen Körperverletzung verantworten musste sie sich, weil ein Video im Juni vergangenen Jahres ans Tageslicht brachte, was ihr die demente Frau schon monatelang vorgeworfen hatte: „Die schlägt mich“, hatte sie ihren beiden Söhnen immer wieder gesagt.

Und während die ihrer Mutter Glauben schenkten, taten andere das nicht: Die Beschuldigte erklärte auf Nachfrage der Söhne, die 84-Jährige sei aufgrund ihrer Osteoporose sehr schmerzempfindlich. Andere Altenpflegerinnen wollten nichts mitbekommen haben von Beschwerden oder Übergriffen.

Lediglich die Zimmernachbarin der Mutter habe die Vorwürfe bestätigt, „aber die war schwer dement“, so einer der Söhne. Die Heimleitung hätten er und sein Bruder nicht informieren wollen, „um eventuelle Vertuschungen zu vermeiden, aber vor allem, um die Pflegerin nicht zu warnen und unsere Mutter nicht noch mehr zu gefährden.“

Also griffen sie zu einem illegalen Mittel. Sie installierten am Bett der Mutter eine versteckte Kamera – und die lieferte direkt am Abend ihrer Inbetriebnahme ein Ergebnis: „Aber leider nicht das, was wir uns erhofft hatten – die Aufnahmen hätten ja auch zeigen können, dass an den Vorwürfen nichts dran ist“, so der zweite Sohn. „Meine Mutter hat aufgrund ihrer Demenz manchmal in der Vergangenheit gelebt – wir dachten, dass ihre Schilderungen von Gewalt vielleicht auch Kriegserinnerungen waren.“

Zwei der vier Filme zeigen aber: Silke T. zieht der alten Frau an den Haaren, schmeißt sie brutal aufs Bett, beschimpft sie wie auf dem Kasernenhof: „Hinstellen! Festhalten! Hinsetzen!“, und auch: „Sie können mich mal!“ Den Antrag von T.’s Verteidigerin auf Nichtzulassung des Filmmaterials wies der Richter zurück: Das Strafverfolgungsinteresse und das Recht auf Unversehrtheit wögen höher als das Recht am eigenen Bild. Hier gelte eine Abwägung der Individualrechte, „ein solcher Fall ließe sich sonst kaum aufklären.“

Es hätte gar nicht so weit kommen müssen. Denn Silke T. ist immer wieder auffällig geworden aufgrund ihres ruppigen Umgangs mit den ihr anvertrauten alten Menschen, wegen unentschuldigten Fehlens, wegen Unzuverlässigkeiten. In verschiedenen Altenpflege-Einrichtungen wurde sie bereits nach wenigen Monaten wieder gekündigt. Der ermittelnde Kriminal-Beamte berichtete von seinen Recherchen: „Jede Einrichtung konnte sich sofort an Frau T. erinnern, aber nur eine einzige Heimleiterin redete wirklich Klartext mit mir.“ Auch bei ihr seien entsprechende Beschuldigungen gegen T. vorgebracht worden, für die es aber keine konkreten Beweise gegeben habe. Frau T. sei absolut ungeeignet für die Pflege.

Aber sie bekam immer wieder neue Jobs, auch im Forum Ellener Hof, trotz fehlender Zeugnisse und lückenhaftem Lebenslauf. Heimleiter Thomas Gerbert-Jansen räumte vor Gericht ein, dass es bereits während T.’s Probezeit Probleme aufgrund von Beschwerden gegeben habe: „Ihr Jahresvertrag sollte nicht verlängert werden.“ Als die Brüder ihm das Video präsentierten, wurde T. umgehend freigestellt, aber: „Herr Jansen hat uns als erstes gefragt, ob die Presse darüber informiert sei – das war seine größte Sorge“, erzählt einer der Söhne. „Er hat allerdings auch versprochen, Konsequenzen zu ziehen und die gesamte Institution überprüfen zu lassen.“

Das sei jedoch nicht geschehen. Sie selbst hätten den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingeschaltet und seien schließlich, nach vier Monaten, mit dem Video an die Presse getreten: „Erst dadurch hat die Heimaufsicht von dem Vorfall erfahren – die Heimleitung wollte das einfach aussitzen.“

Genauso wie bei der anderen Frau, die T. im Ellener Hof misshandelt haben soll. „Alle schoben die Behauptungen meiner Mutter auf ihre angebliche Demenz“, so ihre Tochter, die die Mutter auf eine andere Station verlegen lassen wollte.

Heimleiter Jansen versprach ihr stattdessen, T. fortan nur noch in Begleitung einer Kollegin zu ihrer Mutter zu lassen. Als die Tochter T. dennoch alleine antraf, erstattete sie Anzeige – und die verlief im Sande, aus Mangel an Beweisen.

Diesmal aber gab es welche. T.’s Verteidigerin berichtete von Arbeitsüberlastung und daraus resultierenden psychischen Problemen ihrer Mandantin, von chronischer Unterbesetzung in der Pflege-Einrichtung, von Überstunden – und forderte ein mildes Urteil, während die Staatsanwaltschaft sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf Bewährung, beantragte. Das Urteil bewegte sich schließlich in der Mitte: Silke T. wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 16 Euro – insgesamt also 2080 Euro – verurteilt. Ihren Beruf als Altenpflegerin darf sie weiter ausüben.
Quelle: http://taz.de/Gewalt-in-der-Pflege/!122726/ - Mit freundl. Genehmigung der Autorin Simone Schnase



Zitat
Geldstrafe für Altenpflegerin

Die Altenpflegerin, der vorgeworfen wurde, im vergangenen Jahr in einem Bremer Pflegeheim eine 84-jährige Bewohnerin misshandelt zu haben, ist gestern vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen à 16 Euro verurteilt worden. Damit gilt die Frau als vorbestraft.


VON RALF MICHEL

Bremen. Die Staatsanwaltschaft hatte der Mitarbeiterin des Pflegezentrums Ellener Hof vorgeworfen, im Juni 2012 eine 84-jährige demenzkranke Bewohnerin misshandelt zu haben. Sie habe die wehrlose Frau rüde aus dem Bett gezerrt, sie an den Haaren gezogen und schließlich mit einem Stoß gegen die Stirn wieder zurück ins Bett befördert. Staatsanwältin Monika Wollsdorf beantragte hierfür gestern eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Verteidigerin Jennifer Jakobi plädierte auf Geldstrafe, dem schloss sich Richter Fabian Schneider an.

Schon lange vor der Verhandlung hatte der Fall deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Dazu trug nicht unwesentlich bei, wie die examinierte Altenpflegerin überführt wurde: Die Söhne des Opfers hatten im Zimmer ihrer Mutter eine als Uhr getarnte Videokamera installiert. „Wir wollten Gewissheit“, erklärte einer der Söhne als Zeuge vor dem Amtsgericht.

Zuvor hatte die 84-Jährige bei Besuchen immer wieder eine bestimmte Pflegerin beschuldigt, sie zu schlagen. Man habe die Mitarbeiterin darauf angesprochen, aber die habe auf die große Schmerzempfindlichkeit der alten Frau bei Berührungen hingewiesen und das Ganze als Missverständnis dargestellt. „Das klang ganz plausibel“, so der Sohn, der einräumte, an den Angaben seiner unter zunehmender Demenz leidenden Mutter anfangs gezweifelt zu haben.

Als diese ihre Klage jedoch bei jedem Besuch wiederholte und immer ängstlicher wirkte, habe er entschieden, die Kamera zu installieren, um Fakten zu schaffen. „Es hätte ja auch Entlastendes dabei herauskommen können.“ Doch das Gegenteil war der Fall: Gleich der erste Versuch ergab zwei dreiminütige Filmsequenzen, die die Misshandlungen dokumentierten. „Die hat unsere Mutter wie einen Sack Kartoffeln auf das Bett geschmissen.“

Die Arbeit der Frau im Ellener Hof endete, nachdem dem Einrichtungsleiter die Videoaufnahmen gezeigt wurden. Er stellte die Pflegekraft sofort frei, allerdings wäre ihr befristeter Arbeitsvertrag ohnehin im selben Monat ausgelaufen. Und verlängert worden wäre er auch nicht – wegen Beschwerden mehrerer anderer Heimbewohner gegen sie.

Inwieweit die Videoaufnahmen vor Gericht verwertet werden durften, sorgte gestern für eine juristische Auseinandersetzung. Die Verteidigerin sah durch die heimlichen Aufnahmen am Arbeitsplatz ihrer Mandantin deren Privatsphäre verletzt. Die Aufnahmen seien rechtswidrig und dürften nicht verwendet werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Einhaltung einer würdevollen Behandlung sowie das erhebliche Interesse der Allgemeinheit an der Strafverfolgung eines solchen Falles wiege schwerer als das Recht aufs eigene Bild der Angeklagten, hielt die Staatsanwältin dagegen. So sah es auch der Richter und ließ die Aufnahmen als Beweis vor Gericht zu.

Im Verlauf der achtstündigen Verhandlung wurde durch mehrere Zeugenaussagen belegt, dass es schon an einer ganzen Reihe von vorherigen Arbeitsplätzen Beschwerden gegen die Angeklagte gegeben hatte. Sie wurde als „unfreundlich“, „ruppig“ und „herzlos“ beschrieben. Die Vorwürfe betrafen allerdings jedes Mal ihren Ton gegenüber Heimbewohnern, von körperlichen Übergriffen war nicht die Rede.

Dies alles habe jedoch nichts mit dem aktuellen Fall zu tun, betonte Richter Schneider bei der Urteilsverkündung. Hier ginge es lediglich um die eine angezeigte Körperverletzung. Die sei erwiesen, und es handele sich ohne Frage auch um einen schwerwiegenden Fall. Andererseits stehe die Frau zum ersten Mal vor Gericht – daher keine Freiheits-, sondern eine Geldstrafe. Die allerdings fiel so hoch aus, dass die Frau wegen Körperverletzung als vorbestraft gilt.


Welche Auswirkungen dies für ihren weiteren Berufsweg haben wird, bleibt dahingestellt. Zur Zeit arbeitet sie wieder in Bremen – als Altenpflegerin in einem Heim.
Quelle: www.weser-kurier.de, 29.08.2013
« Letzte Änderung: 01. September 2013, 01:51 von admin » Gespeichert

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« Antworten #27 am: 28. August 2013, 23:37 »

Urteil am ersten Verhandlungstag

Video als Beweismittel war ausschlaggebend

Bremen, 28.08.2013 (eb) - Das Verfahren gegen die Pflegerin, die in einem Bremer Pflegeheim der Hansa-Gruppe Gewalt gegen eine demente Bewohnerin ausgeübt hatte, endet am ersten Verhandlungstag mit einer Geldstrafe: 130 Tagessätze zu je 16 Euro (2080 Euro + Verfahrenskosten). Damit ist die in einem anderen Heim bereits wieder tätige Pflegerin vorbestraft, wie der Richter ausführte. Die Berufung gegen das Urteil ist innerhalb einer Woche möglich.




Prozess um Gewalt in der Pflege

Mittwoch, 28. August 2013 - 130 Tagessätze je 16 Euro muss eine Pflegerin zahlen, die eine demente Frau misshandelt hatte. Der Sohn des Ofers hatte die Misshandlungen heimlich gefilmt. Das Amtsgericht Bremen ließ diese Aufnahmen als Beweismittel zu. Die Bilder hatten eine breite Diskussion über Gewalt in der Pflege ausgelöst. Ein Beitrag von Dennis Leiffels.




Professor Stefan Görres im Interview (Video ab Minute 2:03 - 2:39)
Der Bremer Pflegewissenschaftler Stefan Görres kennt solche Gewalttaten, spricht sogar von Normalität.

Görres: "Was wir wissen ist, dass ungefähr zwanzig Prozent - vielleicht mehr, vielleicht einige Prozentpunkte weniger - der zu Pflegenden in Heimen Gewalt erfahren. Und wir wissen aus einer Studie, dass fast fünzig Prozent der pflegenden Angehörigen zugegeben haben, dass sie im Rahmen der Pflege ihres Angehörigen - mehr oder weniger einmal - gewalttätig - in der einen oder anderen Form - gewesen sind."

Quelle: buten un binnen, Radio Bremen TV + http://www.youtube.com/watch?v=DTNoUlnE1fI&feature=share&list=UUP3r8XOq_eVBhDZaxojW4tw
« Letzte Änderung: 31. August 2013, 22:15 von admin » Gespeichert

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« Antworten #26 am: 28. August 2013, 23:17 »

Zitat
Altenpflege auf dem Prüfstand

Heute beginnt am Amtsgericht Bremen der Prozess gegen eine Pflegekraft, die eine Bewohnerin im Altenheim mutmaßlich misshandelt haben soll. Als der Fall bekannt wurde, brach eine Debatte über Gewalt in der Pflege los. Hat sich seither etwas verändert?

VON CHRISTINA SCHMIDT

Bremen. Eine Pflegekraft soll eine demente Altenheimbewohnerin misshandelt haben – den Vorfall zeichnete der Sohn der Geschädigten heimlich auf Video auf, die Bilder sorgten für viel Aufruhr, nicht nur in Bremen. Behörden, Krankenkassen und Heimbetreiber kündigten an, ihr Personal nachzuschulen und Strukturen zu schaffen, in denen solche Fälle nicht mehr vorkommen können. Jetzt beginnt das Gerichtsverfahren gegen die Pflegekraft. Was hat sich seither verändert?

Im Juni stellte die CDU-Bürgerschaftsfraktioneben jene Frage an die Sozialsenatorin. Die verwies in ihrer Antwort darauf, dass Gewaltprävention schon vor dem Vorfall im Zentrum von Kontrollen und Beratungen gestanden habe. „Wir versuchen überalldas Bewusstseinfür Notwendigkeit der Prävention zu schaffen“, sagt Bernd Schneider, Sprecher der zuständigen Sozialbehörde. Jeder solle stets erinnert werden, welche Handlungsmöglichkeiten er selbst habe. Bei regulären Kontrollen der Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht werde deshalb nun immer überprüft, ob Präventionsstrategien bestehen – Fortbildungsmöglichkeiten beispielsweise, aber auch Hilfestellungen in akuten Situationen. „Pflegekräfte brauchen Ausstiegssysteme“,sagt Schneider, also die Möglichkeit beispielsweise, die Betreuung eines schwierigen Bewohners an Kollegen abzugeben, wenn sie sich überfordert fühlen.

Zusätzlich hat es auch innerhalb der Heimaufsicht kleinere Veränderungen gegeben – eine Software beispielsweise wurde angeschafft, mit der Beschwerdedaten erfasst werden können. Auch wurd weiteres Personal eingestellt, das bald die Arbeit aufnimmt. Die Heimaufsicht ist nicht nur kontrollierend tätig, sondern berät und vermittelt auch in konkreten Problemfällen.

Josef Wobbe-Kallus leitet das Altenheim der Egestorff-Stiftung. Auch er verweist darauf, dass Krisenprävention und -intervention bereits vor dem Vorfall in einer anderen Bremer Einrichtung wichtige Themen waren. Regelmäßig gäbe es Schulungen für das Personal, und Supervisionsangebote, um einzelne Fälle zu besprechen.

„Wir schaffen eine Kultur, in der Mitarbeiter auch mal sagen können, wenn sie mit etwas nicht umgehen können“, sagt Wobbe-Kallus. Auch die Hansa-Gruppe, zu der die Einrichtung gehört, in der es zu dem Vorfall im vergangenen Jahr gekommen sein soll, teilt mit, ihr Seminarangebot verstärkt zu haben, Mitarbeiter zu begutachten und Bewohner zu befragen.

„Uns spiegeln die Angehörigen von Heimbewohnern ganz andere Situationen wider“, sagt Reinhard Leopold. Er leitet die Initiative „Heim-Mitwirkung“, eine Art Selbsthilfegruppe für Angehörige von Pflegebedürftigen. Zu ihm kämen Ratsuchende, die nicht immer von Gewalt, aber von anderen Missständen in Pflegeeinrichtungen berichten. „Ich habe nicht das Gefühl, dass sich etwas getan hat“, sagt er. Für ihn reicht es nicht aus, dass Personal sensibilisiert wird: „Was nützt die Aufklärung, wenn das Personal belastungsmäßig am Limit läuft?“

Leopold spricht damit die Arbeitsbedingungen an, gegen die Pflegekräfte seit einigen Wochen auch öffentlich protestieren wir berichteten). Er berichtet von Fällen, in denen Heimbewohner nur noch Leitungswasser statt Mineralwasser bekämen, weil die Einrichtungen sparen müssten. Und von Bewohnern, denen wiederholt falsche Medikamente verabreicht würden. Leopold führt die Ursachen für solche Missstände auf die mangelnde finanzielle Ausstattung der Einrichtungen zurück.

Darüber, was Pflegekräfte kosten dürfen, beraten die Kassen mit den Trägern, auch die Sozialbehörde ist involviert. Letztlich müssen aber auch Bewohner und ihre Angehörigen für einen Teil der Kosten aufkommen. „Wie viel darf uns Pflege kosten?“, fragt Josef Wobbe-Kallus, Geschäftsführer der Egestorff-Stiftung, „Diese Diskussion müssen wir als Gesellschaft führen.“
Quelle: www.weser-kurier, 28.08.2013




Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=kGf_Cp_u3UQ
« Letzte Änderung: 02. September 2013, 10:48 von admin » Gespeichert

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« Antworten #25 am: 16. April 2013, 09:21 »

Zitat
Kritik am Vorgehen der Justiz

VON ELKE HOESMANN

Bremen. „Das dauert viel zu lange“ – Detlef Westphal, Sohn einer im Pflegeheim misshandelten 85-Jährigen, ärgert sich über die Bremer Justiz. Das Amtsgericht habe immer noch nicht entschieden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft vom November zugelassen wird. Im Sommer 2012 sorgte der Fall für einen Sturm der Empörung: Westphal hatte mit einer versteckten Kamera heimlich gefilmt, wie eine Pflegerin im Osterholzer Seniorenheim Forum Ellener Hof seine demente Mutter an den Haaren zog, beschimpfte und schubste.

Das Amtsgericht teilte auf Anfrage mit, „in den nächsten Wochen“ werde über die Zulassung der Anklage entschieden. Ein Sprecher verwies auf die hohe Arbeitsbelastung der Richter. Die Staatsanwaltschaft wirft der Pflegerin Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet. Eine Strafe von weniger als zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden.

Unzufrieden ist auch Westphals Anwalt Hanno von Freyhold, der als Nebenkläger in einem Verfahren auftreten will. Er habe die Staatsanwaltschaft gebeten, ein vorläufiges Berufsverbot gegen die Pflegerin zu beantragen – und darauf keine Antwort bekommen. „Ich gehe davon aus, dass nichts passiert ist.“ Nun befürchten der Anwalt und Westphal, dass die Frau, die schon einmal von einer Patientin angezeigt worden sei, erneut hilfsbedürftige Menschen traktieren könnte. Die Pflegerin war nach dem Skandal in Osterholz entlassen worden und hatte gleich eine Stelle in einem anderen Altenheim gefunden. Dort musste sie gehen, nachdem ihre Vorgeschichte publik wurde.

Anwalt von Freyhold bekommt derzeit keine Einsicht in die Akten, wie er berichtet. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen habe er Mitte März erneut Einsicht nehmen wollen und dies beim Amtsgericht beantragt. „Eigentlich ist das innerhalb weniger Tage möglich.“ Ihm sei aber mitgeteilt worden, dass die Akte wegen eines Kostenantrags zurzeit nicht zur Verfügung stehe.

In einem möglichen Hauptverfahren müsste auch die Frage geklärt werden, ob die Videobilder aus dem Osterholzer Heim als Beweismaterial verwertet werden können. Die Aufnahmen seien zwar heimlich entstanden, aber nicht illegal, sagt von Freyhold. Zwei Rechtsgüter müssten gegeneinander abgewogen worden: Das Recht am eigenen Bild und das Recht auf körperliche Unversehrtheit – letzteres wiege schwerer. Schließlich habe es einen begründeten Verdacht auf Gefahr für Leib und Leben gegeben. Hinzu komme zusätzliches Belastungsmaterial, sagt der Anwalt. So habe die Pflegerin im Ermittlungsverfahren die Tat eingeräumt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld von einem weiteren Beweismittel gesprochen. Außerdem sei das Videomaterial nach Ansicht der Anklagebehörde „nicht vollkommen unverwertbar“, hatte eine Sprecherin betont.

Das 85-jährige Misshandlungsopfer wohnt weiterhin im Forum Ellener Hof. Mit dem Personal dort sei man zufrieden, sagt Westphal, „die sind vorgewarnt“ – was aber nichts über die Lage in anderen Pflegeheimen aussage. Die Politik reagiere nur auf Skandale und unternehme generell zu wenig gegen Missstände und die Personalmisere in den Einrichtungen, kritisiert er.
Quelle: www.weser-kurier.de, 15.04.2013
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« Antworten #24 am: 05. Januar 2013, 18:21 »

Spezielles Online-Formular, um einen neuen Fall zu melden:

Ihre Erfahrungen mit Alten- und Pflegeheimen
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_3/pflegemaengel109.html
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« Antworten #23 am: 02. Januar 2013, 12:49 »

Zitat von: Weser-Kurier, 29.12.2012
Sohn von Misshandlungsopfer ist frustriert

VON ALEXANDER PITZ


Bremen. Vor einigen Monaten hat Detlef Westphal mit seinem Bruder Andreas einen Skandal aufgedeckt, wie es ihn in Bremen zuvor wohl noch nie gegeben hat. Mit einer selbst installierten versteckten Kamera filmten sie im Juni dieses Jahres heimlich, wie eine Pflegerin im Seniorenheim Forum Ellener Hof die 85 Jahre alte demente Mutter der beiden misshandelte (wir berichteten).

Als das Video an die Öffentlichkeit gelangte, löste dies einen Sturm der Empörung und Betroffenheit aus, der am Ende auch die Politik zum Handeln zwang. Die Sozialbehörde kündigte an, Gewalt in der Pflege stärker zum Thema zu machen und schob mehrere Projekte an, die im nächsten Jahr beginnen sollen. Unter anderem sind spezielle Konzepte zur Gewaltprävention und mehr Personal für die Heimaufsicht vorgesehen.
Detlef Westphal ist dennoch frustriert. Zwar hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen die Pflegerin erhoben, die seine Mutter misshandelte, ein Verhandlungstermin steht allerdings immer noch nicht fest. „Das ist eine Ungeheuerlichkeit“, sagt Westphal, der mit der Sache so schnell wie möglich abschließen will. Schließlich seien die Beweise doch eindeutig. „Ich will, dass mit einer Verurteilung ein Zeichen gesetzt wird, damit so etwas nicht noch einmal passiert“, so der 57-Jährige.

Bis es dazu kommt, muss sich der Sohn der Misshandelten aber wohl noch längere Zeit gedulden. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest, heißt es auf Nachfrage beim Amtsgericht, das nun für den Fall zuständig ist. Pressesprecherin Katrin Gellinger empfiehlt, im Januar erneut nachzufragen. „Im Moment befindet sich die Angelegenheit noch im Zwischenverfahren.“ Auch darüber, ob die Anklage überhaupt zugelassen wird, sei bis zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht entschieden worden, so die Sprecherin.

Detlef Westphal fühlt sich von der Justiz und anderen Behörden im Stich gelassen. „Bei mir hat sich niemand mehr gemeldet“, klagt er. Lediglich eine Anfrage aus der Senatskanzlei habe es gegeben, ob er nicht Lust auf ein Gespräch mit Sozialsenatorin Anja Stahmann habe. „Da wollte ich natürlich wissen, worum es in dem Gespräch gehen soll.“ Die Antwort habe gelautet, es sei ein lockerer Plausch mit der Senatorin geplant. Daraufhin habe er das Gesprächsangebot abgelehnt. Begründung: „Für so etwas ist mir meine Zeit einfach viel zu schade.“

Und noch etwas betrübt Detlef Westphal: Bis zum heutigen Tage habe sich niemand bei ihm oder seinem Bruder entschuldigt – weder die Pflegerin selbst noch die Heimleitung. „Nur zu Weihnachten haben wir eine Glückwunschkarte bekommen, wie sie zu Tausenden verschickt wird. Das fanden wir eher traurig und makaber.“

Auch mit den politischen Konsequenzen, die der von ihm öffentlich gemachte Skandal nach sich zog, ist der Sohn des Opfers unzufrieden: „Zwei zusätzliche Stellen für die Heimaufsicht – das kann es nicht gewesen sein“, sagt Westphal. Er sei zwar kein Fachmann, aber seiner Meinung nach müsse man vielmehr die Auswahl und die Bezahlung der Pflegekräfte in den Heimen verbessern. Pflegeheime sollten zwar wirtschaftlich arbeiten, dürften aber nicht wie gewöhnliche Unternehmen rein nach Gewinnmaximierung streben. „Da muss sich der Staat mehr einmischen“, verlangt Westphal. Sonst werde der steigende Kostendruck zu immer schlimmeren Verhältnissen in der Pflege führen.

Dass der Fall seiner Mutter wirklich noch etwas zum Positiven verändert, diese Hoffnung hat Westphal längst aufgegeben: „Es wurde viel geredet, aber passiert ist am Ende so gut wie nichts.
Quelle: www.weser-kurier.de, 29.12.2012



siehe auch [Gewalt im Heim: Oft fehlen Beweise und Mut zur Anzeige >>]
« Letzte Änderung: 02. Januar 2013, 16:39 von admin » Gespeichert

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« Antworten #22 am: 22. Dezember 2012, 03:37 »

Zitat von: Weser-Kurier, 19.12.2012
Behörde will Heime stärker kontrollieren

Gewalt in der Pflege: Aufsichtspersonal wird aufgestockt / Statistik zu Übergriffen und Vorwürfen


VON SABINE DOLL

Bremen. Nach dem Fall einer 85-jährigen Patientin, die im Pflegezentrum Forum Ellener Hof von einer Mitarbeiterin misshandelt worden ist, will die Sozialbehörde Gewalt in der Pflege stärker zum Thema machen. Mehrere Projekte sollen dazu ab dem nächsten Jahr angeschoben werden, kündigt Behördensprecher Bernd Schneider an.

Danach sollen bei der jährlichen Kontrolle der Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht künftig die Konzepte zur Gewaltprävention detailliert abgefragt werden. Schneider: „Das ist dann keine Kann-Regel mehr, sondern ein Muss bei jedem Besuch.“ Zu diesen Konzepten gehörten unter anderem regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter, eine entsprechende Arbeitsorganisation auf den Stationen sowie eine Anlaufstelle in der Einrichtung für Fälle drohender oder bereits entstandener Gewalt. Ebenso sollen bei jeder Begehung auch Patienten und Bewohnerbeiräte explizit nach Vorkommnissen befragt werden.

Darüber hinaus soll künftig bei der Heimaufsicht eine Statistik geführt werden, ob, wie oft, wann, wo, unter welchen Bedingungen und in welchen Pflegeeinrichtungen es zu gewalttätigen Übergriffen oder Vorwürfen kommt. „Das Ziel ist, die Schwerpunkte zu identifizieren, um dann gezielt dagegen vorgehen zu können“, schildert Schneider. Die Heimaufsicht, die derzeit mit sieben Mitarbeitern ausgestattet ist, wird zwei weitere Kollegen für die Kontrollen dazu bekommen.

Laut Schneider war dies bereits vor dem aktuellen Fall geplant. Hintergrund ist, dass neben Pflegeheimen neuerdings auch Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen in die Zuständigkeit der Aufsicht fallen. Zu den bislang rund 100 Heimen kommen für die Kontrolleure damit noch einmal rund 25 solcher Wohngruppen hinzu. Mindestens einmal im Jahr muss jedes Heim von den Experten inspiziert werden, ergeben sich daraus Verstöße oder treten Mängel auf, kann die Sozialbehörde Sanktionen einleiten.

Bei der 85-jährigen Bewohnerin sind die Übergriffe bekannt geworden, nachdem der Sohn heimlich eine Kamera im Zimmer seiner Mutter installiert hatte. Das Video zeigt, wie die an Demenz leidende Frau von der Pflegerin geschubst, beschimpft und an den Haaren gezogen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Frau erhoben.

Für Angehörige von Pflegeheim-Bewohnern war der Fall ein Schock. Nach Angaben des Behördensprechers haben sich seitdem mehr Menschen als sonst bei der Heimaufsicht gemeldet. Sie wollten wissen, an wen sie sich außer an die Heimaufsicht bei Informationsbedarf wenden können. Und wie man beim Verdacht auf Gewalt oder auch bei anderen Beschwerden vorgehen sollte.

„Jede Pflegeeinrichtung ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen sogenannten Bewohnerbeirat einzusetzen, der gewählt wird“, erläutert Schneider. Komme dieser! nicht zustande, werden von der Heimaufsicht sogenannte Bewohnerfürsprecher eingesetzt. „Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen den Bewohnern und der Pflegedienstleitung“, sagt Birgit Maas. „Beirat und Fürsprecher haben klar definierte Mitwirkungsrechte in den Heimen.“ Konkret bedeutet das: Hausleitung und Träger sind dazu verpflichtet, zu bestimmten Themen die Stellungnahme der Interessenvertretung einzuholen – und das unaufgefordert. „Außerdem sind wir Ansprechpartner für Bewohner und Angehörige. Sie können sich auch anonym an uns wenden“, erklärt Maass.

„Hinweise auf eine vermutete Misshandlung, Vernachlässigung oder Missachtung der Persönlichkeitsrechte eines Bewohners würden zu einer sofortigen Untersuchung der Vorfälle führen.“ Für Bewohner sei diese unabhängige Anlaufstelle vor allem deshalb wichtig, weil sich viele mit Be! schwerden – egal welcher Art – oft nicht trauten! , die Pf legedienstleitung anzusprechen. Maass: „Wir sind sehr darauf angewiesen, dass Angehörige die Bewohner darauf aufmerksam machen, dass sie uns jederzeit ansprechen können.“ Allerdings wüssten viele Angehörige oft nichts von dieser Möglichkeit. Dabei gebe es in den Heimen regelmäßige Sprechstunden, die von den Beiräten oder Fürsprechern abgehalten würden.
Quelle: www.weser-kurier.de, 19.12.2012




siehe dazu auch Bericht in der Nordsee-Zeitung schon am 28.01.2011:

Zitat
Mehr Gewalt in der Pflege

Bremerhaven. Wegen zunehmender Überforderung der Pflegenden nimmt die Gewalt gegen Pflegebedürftige sowohl in Heimen als auch in der häuslichen Pflege zu. Das belegten Studien, sagt Reinhard Leopold vom Bremer Forum gegen Gewalt in Pflege und Betreuung.

Von Denise von der Ahé

Eine schriftliche Befragung von 500 ambulant tätigen Pflegekräften durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen ergab: 40 Prozent der Befragten haben sich innerhalb eines Jahres mindestens in einem Fall problematisch gegenüber einem Pflegebedürftigen verhalten. ...
 

[GEWALT: Bremer Senat antwortet auf Große Anfrage der Grünen >>]
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2012, 17:17 von admin » Gespeichert

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« Antworten #21 am: 22. Dezember 2012, 03:23 »

Eine nach eigenen Angaben ehemalige Pflegekraft aus dem Pflegeheim Forum Ellener Hof schildert, dass die Gewalt-Hinweise der Heimleitung lange bekannt waren:

Zitat von: Radio Bremen TV, 13.12.2012
... Über Missstände nichts gewusst!!? Im Januar haben eine Kollegin und ich, die Heimleitung über einige Vorgänge informiert. Die Pflegekräfte haben mitbekommen, das ich es melden wollte, und in Windeseile eine Beschwerde über mich zusammengebastelt.

Daraufhin sind wir zwangsversetzt worden, und sollten zeitversetzt arbeiten! Eventuell um auszuschliessen, das die Eine der Anderen was bezeugen kann. Ich habe daraufhin nach 12 1/2 Jahren dem Heim den Rücken gekehrt, meine Kündigung eingereicht! Das konnte ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren! ...
Quelle: http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/video42650-popup.html
« Letzte Änderung: 27. Dezember 2012, 16:05 von admin » Gespeichert

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« Antworten #20 am: 23. November 2012, 23:06 »

    Zitat
    Gewalt im Altenheim:
    Blick auf Fehler in der Pflege

    In Pflegeeinrichtungen gibt es zu wenig Personal und zu viele Wechsel, zu wenig Zeit für die einzelnen Bewohner und ihre Bedürfnisse – und oft zu große Angst auf beiden Seiten, Überforderungen und Versäumnisse einzugestehen. Die Gründer der Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“ bündeln in diesen Thesen ihre Erfahrungen und die von anderen Angehörigen in Bremer Heimen, um die Situation zu verbessern.

    VON FRAUKE FISCHER

    Bremen. Bei Reinhard Leopold klingelt seit einigen Tagen das Telefon häufiger als sonst. Immer öfter melden sich bei ihm Angehörige von Menschen, die in Pflegeheimen wohnen. Sie berichten nach der Veröffentlichung des Gewaltvorfalls in einem Bremer Pflegeheim von eigenen schlimmen Erlebnissen und suchen Rat. Wie berichtet, hatte ein Angehöriger gefilmt, wie seine Mutter bei der Pflege gestoßen und ihr an den Haaren gezogen wurde. Leopold gehört mit Gerhard Vit, Magda Maibaum und Beate Grünitz zu jener Gruppe Ehrenamtlicher, die als sogenannte externe Heimfürsprecher Bewohnerbeiräte unterstützen und für Belange von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen eintreten. Aus dieser Erfahrung heraus ist ihre Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“ entstanden. Doch die Aktiven wollen nicht nur Mängel sammeln oder gar den Berufsstand verteufeln, sondern aufklären und sich für eine gemeinsame Verbesserung der Zustände einsetzen.

    Umgang mit Belastungen
    Vor allen anderen Forderungen geht es ihnen um eine bessere personelle Ausstattung der Heime, und zwar mit genügend Fachkräften. Für diese müsste es zudem Fortbildungsangebote und Schulungen geben, damit sie noch professioneller mit großen Belastungen umgehen könnten. Auch wenn Reinhard Leopold sagt, „man kann keine Qualität in die Heime hineinprüfen“, so wünschen er und seine Mitstreiter sich doch häufigere und vor allem unangemeldete Überprüfungen von Heimen, um mögliche Missstände aufzudecken.

    Viel Zeit würde heute für das Schreiben von Pflegedokumentationen aufgebracht, so Leopold. „Aber es wird null Zeit darauf verwendet, sie zu lesen.“ So wüssten Pflegende beim Schichtwechsel häufig zu wenig über das Geschehene. Beate Grünitz, die durch die Heimpflege ihrer Mutter haarsträubende Zustände und Versäumnisse, aber auch die Not der Pflegenden erlebte, plädiert unter anderem für schnelle Entbürokratisierung.

    Doch die Fürsprecher von Bewohnern und Angehörigen sehen nicht nur „ihre“ Seite. „Es sind ja nicht zwei Fronten“, betont Grünitz. Sie ermutigt Angehörige, Pflegekräfte zügig anzusprechen, wenn es Fragen gibt. „Man sollte sie nicht gleich mit Vorwürfen konfrontieren, sondern sich Situationen erklären lassen“, sagt sie. „Dann kann man Schwachstellen gemeinsam aufdecken.“ Außerdem ist sich die gelernte Krankenschwester, die selbst in der Pflege arbeitet, sicher: „Pflege ist ein psychisch belastender Beruf, in den man aus Überzeugung geht. Sonst kann man die Situationen nicht aushalten.“ Vielfach würden aber Menschen umgeschult, die für den Beruf nicht geeignet wären. Das hat sie in den Heimjahren ihrer Mutter erlebt. Zudem gebe es kaum noch Vollzeitstellen, sodass Bewohner mit immer mehr Gesichtern und Namen konfrontiert würden. „So ist kein Aufbau einer Beziehung möglich“, meint Grünitz.

    Abbau von Ängsten

    Reinhard Leopold sieht drei beteiligte Säulen, wenn es um Kommunikation in Heimen geht: Bewohner sowie Angehörige, dazu die Pflegenden und die Heimleitungen. „Auf allen Seiten müssen Ängste abgebaut werden“, meint er. Das Verständnis für Pflegekräfte solle aber nicht dazu führen, Missstände hinzunehmen. „Dann ändert sich ja nie etwas.“
    Wie wichtig ihr Einsatz für Bewohner ist, hat Magda Maibaum des öfteren erfahren. Da war die alte Frau, die in dem Waschraum neben ihrem Zimmer noch nicht einmal eine Heizung hatte und immer fror. Erst als sich die Heimfürsprecherin für den Einbau einsetzte, geschah etwas. „Gerade Menschen ohne Angehörige vor Ort brauchen unseren Beistand“, sagt sie.
    Seit im Jahr 2002 die Verordnung „zur Mitwirkung in Heimen für erwachsene Menschen“ entwickelt wurde, gibt es diese Möglichkeit für Nichtbewohner, in die Heimbeiräte gewählt zu werden oder als Heimfürsprecher die Interessen der Bewohner zu vertreten. Die Sozialbehörde hat vielfach für die ehrenamtliche Tätigkeit geworben. „Die Schulung und Fortbildung von Bewohnerbeiräten und Fürsprechern erfolgt über die Sozialbehörde vor allem durch schriftliche Informationen und jährliche Regionaltreffen mit anschließendem Erfahrungsaustausch“, sagt Behördensprecher Bernd Schneider.

    Wo es Rat und Hilfe gibt
    Bremen (fis). Für Fragen zu Missständen in der Pflege hat das Bremer Forum gegen Gewalt in Pflege und Betreuung eine Broschüre mit Informationen und Anlaufstellen für Betroffene und deren Angehörige herausgegeben. Verschiedene Formen von Gewalt werden dort ebenso thematisiert wie verschiedene Möglichkeiten für Beistand und Hilfe.
    So wird darauf hingewiesen, dass auch „unabgesprochenes Duzen, Verletzung des Schamgefühls, mangelhafte Ernährung oder unzureichende hygienische Versorgung“ Gewaltformen seitens der Pflegekräfte seien. „Ein ständiges Fordern des pflegebedürftigen Menschen“ sei andersherum eine Belastung für das Pflegepersonal. Die Broschüre nennt Demütigung, Medikamentenmissbrauch, natürlich auch tätliche Angriffe und sexuelle Gewalt als Erscheinungsformen.

    Sie erklärt Situationen und Rollen, durch die Gewalt entstehen kann, nicht nur in Pflegeheimen, sondern auch in anderen Betreuungssituationen. Sie vermittelt aber auch mögliche Vorgehensweisen nach Vorfällen und betont die Bedeutung von Gesprächen. Folgende Anlaufstellen werden in der Broschüre genannt:

    • Unabhängige Patientenberatung Bremen, Richard-Wagner-Straße 1a, 28209 Bremen, Telefon: 347 73 74.
    • Selbstbestimmt Leben, Beratungsstelle für behinderte Menschen, Ostertorsteinweg 98, 28203 Bremen, Telefon: 70 44 09.
    • Demenz Informations- und Koordinationsstelle, Beratungsstelle für Angehörige von Menschen mit Demenz, Auf den Häfen 30-32, 28203 Bremen, Telefon: 79 02 73.
    • Help-Line – das Telefon für pflegende Angehörige und ältere Menschen, Telefon: 7 94 84 98.
    • Angehörigenberatung im Klinikum Bremen-Mitte, Haus 31, St. Jürgen-Straße, 28203 Bremen, Telefon: 497 26 70.
    • Hilfswerk Bremen – Betreuungsverein, Vegesacker Str. 59, 28217 Bremen, Telefon: 396 77 34.
    • Heimaufsicht des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen, Telefon: 36 10.


    Fachtagung in Berlin
    Der Missbrauchsfall in einem Bremer Pflegeheim hat nicht nur das Thema Gewalt in der Pflege in den Fokus gerückt, sondern auch die Fragen zur Zukunft der Pflege, ihrer Ausgestaltung und nicht zuletzt Finanzierbarkeit. Unter dem Titel „,Weiter so’ geht nicht“ widmet sich ihnen heute in Berlin eine Tagung. Experten aus Bremen sind dabei, wenn Sozialpolitiker von Bund und Ländern, Vertreter aus Kommunen, von Trägern und Verbänden debattieren. Es geht unter anderem um Versorgungslücken, um Möglichkeiten für mehr Teilhabe in der Pflege, aber auch um zivilgesellschaftliche Fragen. Unter den Referenten und Podiumsgästen: Heinz Rothgang vom Bremer Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen, Alexander Künzel, Vorstandsvorsitzender der Bremer Heimstiftung und Sprecher des Netzwerks SONG (Soziales neu gestalten), das mit der Bertelsmann-Stiftung die Tagung veranstaltet, sowie Henning Scherf, ehemaliger Bürgermeister von Bremen.

    Die Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“ ist unter der Nummer 33 65 91 20 erreichbar. Am zweiten Sonnabend eines Monats trifft sich die Gruppe um 15 Uhr im Netzwerk Selbsthilfe, Faulenstraße 31.
    Quelle: www.weser-kurier.de, 19.11.2012


    * Initiative fordert mehr Personal_wk121119.jpg (602.34 KB, 1200x1595 - angeschaut 2540 Mal.)
    « Letzte Änderung: 24. November 2012, 00:23 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #19 am: 20. November 2012, 16:18 »

    Zitat von: Weser-Kurier, 17.11.2012
    Arbeiten mit schlechtem Gewissen

    Eine Altenpflegerin hat eine Heimbewohnerin misshandelt – seitdem wird viel über strukturelle Probleme in der Pflege diskutiert. Tatsächlich reiche es wegen Personalnot nur zum Nötigsten, zur „Satt- und Sauber-Pflege“, sagt ein Pfleger. Hier berichtet er aus seinem Arbeitsalltag.

    VON MATTHIAS SANDER

    Bremen. Rolf Schwarz* ist Pfleger in einem Bremer Altenheim. Er liebt seinen Beruf. So sehr, dass er gerne Dienst nach Vorschrift machen würde. Denn noch nicht einmal das sei heute möglich. „Egal in welches Heim man geht, es gibt überall zu wenige Pfleger“, sagt Schwarz.

    Der Endvierziger ist erst seit ein paar Jahren Fachpflegekraft. Seinen neuen Beruf hat er gewählt, weil ihm sein Zivildienst in der Pflege gefiel. Mehr biografische Angaben will Rolf Schwarz nicht preisgeben. Er will anonym bleiben – eigentlich ist er zum Schweigen verpflichtet. „Aber manchmal überwiegt die Fürsorgepflicht“, sagt er.

    Arbeitstage von Rolf Schwarz fangen oft damit an, dass der Dienstplan hinfällig ist. „Ständig melden sich Mitarbeiter krank, auch kurzfristig“, berichtet er. Viele seien überlastet, andere hätten durch den Beruf körperliche Probleme wie Rückenschmerzen. Ein Teufelskreis: „Die einen fehlen, weil sie überlastet sind. Die anderen müssen mehr arbeiten und sind dadurch überlastet.“

    Beispiel Frühschicht. Morgens ist viel zu tun: Heimbewohner waschen, anziehen, mit ihnen aufs Klo gehen. Kompressionsstrümpfe anziehen, Urinbeutel austauschen, Infusionen geben. Bettlägerige aufrichten, mobile Bewohner in den Speiseraum bringen, Essen anreichen. Für 25 Bewohner sind vier Mitarbeiter eingeplant. Oft sind das: ein Auszubildender, eine Hauswirtin für das Frühstück, eine Pflegeassistentin und Rolf Schwarz. Als Pflegefachkraft organisiert er die Schicht. Er sagt, selbst wenn kein Mitarbeiter krank sei, komme es vor, dass jemand fehle: Weil er in einer anderen Abteilung aushelfen muss, in der noch mehr Not am Mann ist.

    Gegen 10 Uhr ist in der Frühschicht das Gröbste getan, die ersten Mitarbeiter gehen. „Teilzeitkräfte und Aushilfen sind oft nur stundenweise da“, sagt Schwarz. So würden Personalkosten gespart. Rolf Schwarz bleibt dann manchmal alleine mit dem Auszubildenden zurück. „Der Azubi geht in die Küche, ich mache alles andere.“

    Pfleger seien ständig gefordert: Hier zieht sich ein Bewohner aus, dort läuft einer nackt über den Gang, ein Dritter fällt hin. Viele Bewohner sind inkontinent. Sie sollen alle drei Stunden auf die Toilette begleitet werden, um sie an regelmäßiges Ausscheiden zu gewöhnen. „In der Praxis ist das nicht zu schaffen“, sagt Schwarz.

    Was alles nicht zu schaffen ist, summiert sich rasch: Es fängt an beim individuellen Pflegeplan, den Rolf Schwarz als Fachkraft für jeden Bewohner erstellen müsste. „Pflegepläne mache ich nicht, keine Zeit.“ Pfleger müssen auch genau dokumentieren, welcher Bewohner was gegessen und getrunken hat und wie sein Zustand ist. „Dazu müsste man nach der Schicht eine gute Stunde bleiben. Das mache ich nicht mehr.“ Stattdessen gibt Schwarz die Daten während seiner Schicht in den Computer ein. Und schließlich sollen Pfleger noch Prophylaxe betreiben, gegen Thrombose und Lungenentzündung. Auch hier: fehlende Zeit. „Trotzdem wird das immer schön abgehakt. Die Prüfer vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wollen das ja sehen.“

    Alles in allem, sagt Rolf Schwarz, reiche die Zeit meist nur zur „Satt- und Sauber-Pflege“. Also nur zum Nötigsten. Das sei sehr frustrierend. Wenn dann noch ein Bewohner um sich schlage, müsse man gefestigt sein. „Ich nehme das nicht persönlich, ich weiß, dass es Ausdruck der Krankheit ist, dass ich gute Arbeit mache und die meisten Bewohner mich mögen.“ Die Pflegerin im Ellener Hof hingegen, die eine Bewohnerin misshandelte, habe wohl auch persönliche Probleme gehabt und sei schlicht überfordert gewesen, glaubt Schwarz. „Man kann nur versuchen, ihr Verhalten zu erklären – entschuldigen kann man das nicht.“

    Rolf Schwarz hat dieses Jahr schon zweimal das Heim gewechselt. Er wolle die Hoffnung nicht aufgeben, dass es in anderen Heimen besser sei. Den Einrichtungen will der Endvierziger übrigens kaum Vorwürfe machen: „Die Heime würden auch gerne mehr Pfleger einstellen, aber es gibt eben nicht genug.“ Deshalb werde Pfleger ein Beruf bleiben, bei dem man abends mit schlechtem Gewissen nach Hause gehe.
      * Name geändert
    Quelle: www.weser-kurier.de, 17.11.2012
    « Letzte Änderung: 23. November 2012, 23:57 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #18 am: 20. November 2012, 15:57 »


    Copyright/Quelle: Til Mette - Mit herzlichem Dank für die freundliche Genehmigung!
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    « Antworten #17 am: 16. November 2012, 22:30 »

    Nicht nur Gewalt ist ein Problem in den Heimen: Eine Studie des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen vom März dieses Jahres hat ergeben, dass zahlreiche Demenzkranke unnötig mit Psychopharmaka ruhiggestellt werden. Der Bremer Sozialforscher Gerd Glaeske hat herausgefunden, dass in Deutschland knapp 240000 Menschen in Heimen oder in ambulanter Pflege mit Medikamenten behandelt würden, um Kosten zu sparen. Dies sind zwei von drei Betreuten. Die Psychopharmaka würden nicht verschrieben, um Leiden der Patienten zu lindern, sondern um Personalkosten zu sparen, kritisiert Glaeske.

    Warum wird es bei all den Berichten über Gewalt und Missstände in der Pflege - aber auch im Krankenhaus, wenn man an das Fehlen Hygienebeauftragter denkt - nie öffentlich skandalisiert, dass dieses reiche Land hier auf dem Rücken kranker und alter Menschen spart? Es fehlt Personal in Altenheimen, in Krankenhäusern und übrigens auch in anderen wichtigen öffentlichen Bereichen, etwa an Schulen.

    Dagegen kassieren die Banken Milliarden von dubiosen "Rettungsschirmen", ohne dass im Gegenzug eine öffentliche Kontrolle der Geschäftspolitik dieser Banken stattfindet.

    Der Reichtum, der sich auf der einen Seite übermäßig anhäuft und die sozialen Kürzungen auf der anderen Seite - irreführender Weise auch noch als "Reformen" bezeichnet! - gehören untrennbar zusammen.

    In diesem Land - und nicht nur in diesem Land - werden die falschen Prioritäten gesetzt. Während die großen Banken und Konzerne aus Sicht der herrschenden Politik wichtig sind, ist das Wohlbefinden der Menschen offenbar nachrangig und nicht so wichtig.

    Es wird Zeit, dass man so eine Politik stoppt. Da dies durch Wahlen wohl nicht möglich ist, sollte es politische Gegenwehr außerhalb des Parlamentes geben. Wie das aussehen könnte, wäre zu diskutieren.

    Gut war schon mal die Solidaritätskundgebung am 14. November in vielen deutschen Städten für die Generalstreiks in Südeuropa. So muss es weitergehen!
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