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Autor Thema: Gilt Freiheitsentzug schon als Folter?  (Gelesen 4202 mal)
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« am: 11. Januar 2013, 18:40 »

Gewaltverhütung

Antifolterstelle soll deutsche Altenheime prüfen

Schläge, Hunger, Fixieren: Experten schätzen, dass jeder fünfte Bewohner eines Altenheims Opfer von Gewalt wird. Jetzt soll die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter Seniorenheime kontrollieren.

Von Anette Dowideit

Vor Kurzem ging ein verstörender Kurzfilm (Link: http://www.youtube.com/watch?v=GDr1LeAROdE) durch die deutschen Medien, aufgenommen mit versteckter Kamera: Eine Pflegerin zieht einer alten, pflegebedürftigen Frau an den Haaren, schubst und beschimpft sie – offenbar nicht zum ersten Mal.

"Immer hauen Sie mich", sagt die alte Demenzkranke auf dem Video zaghaft. Der Sohn der Bremer Heimbewohnerin hatte die Kamera im Zimmer seiner Mutter aufgebaut, obwohl eine solche Überwachung illegal ist. Er hatte sich nicht anders zu helfen gewusst: Sollte er seiner demenzkranken Mutter glauben, als sie erzählte, immer wieder von einer Pflegerin geschlagen zu werden, wenn sie nicht schnell genug half beim Waschen oder Anziehen?

Misshandlungen, Demütigungen und Schläge gehören nach Einschätzung von Pflegekritikern in vielen deutschen Heimen zum Alltag – und das trotz regelmäßiger Kontrollen durch staatliche Heimaufsichten und Kassen.

Demnächst müssen sich Altenheimbetreiber jedoch auf Besuche einer weiteren Aufsichtsstelle einstellen: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter soll nach Informationen der "Welt" schon bald auch Altenheime kontrollieren. "Unser gesetzlicher Auftrag umfasst die Pflegeheime, deshalb müssen auch diese Einrichtungen besucht werden", sagte der Leiter der Länderkommission der Antifolterstelle, Rainer Dopp.

Bisher kontrolliert die Stelle Kasernen und Gefängnisse
Im Frühjahr werden die Justizminister der Bundesländer, die zwei Drittel der Kosten für die Stelle tragen, über eine Aufstockung der Mittel entscheiden. Werden Personal und Budget dann entsprechend erhöht, so sagt Dopp, könne man in die konkrete Planung für die Altenheimkontrollen gehen.

Die derzeitige Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder, Saarlands Justizministerin Anke Rehlinger (SPD), kündigte an, das Vorhaben im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten "uneingeschränkt unterstützen" zu wollen. "Wirksame Vorkehrungen gegen Menschenrechtsverletzungen in Einrichtungen der Freiheitsentziehung haben höchsten Stellenwert", sagte Rehlinger. Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe im hessischen Justizministerium die Pläne für den Ausbau. Dass dieser genehmigt wird, gilt im Umfeld der Justizministerkonferenz als wahrscheinlich.

Die Antifolterstelle war im Jahr 2009 installiert worden. Deutschland hatte damit auf ein entsprechendes Abkommen der Vereinten Nationen reagiert. Bisher stattet sie Polizeistationen, Bundeswehrkasernen und Gefängnissen stichprobenartig Besuche ab, gibt offizielle Berichte über ihre Arbeit ab und macht Verbesserungsvorschläge.

Gilt Freiheitsentzug schon als Folter?
Die Heime könnten in Zukunft etwa auf freiheitsentziehende Maßnahmen kontrolliert werden: Rund 14.000 Heimbewohner werden derzeit nach offiziellen Schätzungen der Pflegekassen ohne richterliche Anordnung mit Gurten im Bett fixiert. Auch systematische Gewalt gegen Heimbewohner könnte ein Thema für die Kontrollstelle sein.

Nach Einschätzungen von Pflegeexperten sind Übergriffe auf Patienten in der deutschen Altenpflege Alltag. "Wir vermuten, dass etwa jeder fünfte Heimbewohner im Laufe seines Aufenthalts mindestens einmal Opfer von Gewalt wird", sagt etwa der renommierte Bonner Alterswissenschaftler und Psychiater Rolf D. Hirsch, dessen Initiative "Handeln statt Misshandeln" Opfer berät. Zu Misshandlungen komme es oftmals, weil viel zu wenige, chronisch überforderte Pfleger von einem Patienten zum nächsten hetzen müssen, um ihr Pensum zu schaffen.

Ob Schläge gegen Heimbewohner oder Freiheitsentzug bereits als Folter (Link: http://www.welt.de/themen/folter) gelten können, ist strittig. Antifolterstellenleiter Dopp spricht vorsichtig davon, dass er und seine Mitarbeiter "menschenwürdige Behandlung" in den untersuchten Einrichtungen gewährleisten sollen.

Der Antifolterstelle ergeht es wie vielen Einrichtungen, die als Beschluss aus einem UN-Abkommen hervorgehen: In westlichen Ländern müssen Vorgaben umgesetzt werden, die eigentlich für andere Länder entwickelt wurden. Nämlich solche, in denen die Lebensbedingungen der Menschen weit schlechter sind als in der Bundesrepublik.

Definiert man jedoch, wie etwa Wikipedia (Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Folter) es tut, Folter als "gezieltes Zufügen von psychischem oder physischem Leid, beispielsweise, um den Willen und den Widerstand des Folteropfers zu brechen", könnte die Einordnung gerechtfertigt sein – zumal, wenn man Fälle wie den der dementen Bremer Heimbewohnerin betrachtet, die offenbar von der verantwortlichen Pflegerin dazu gebracht werden sollte, beim Waschen gefügig zu sein, um dieser die Arbeit zu erleichtern.

Nur eine Handvoll Mitarbeiter
Ein ähnlicher Fall machte Anfang dieser Woche in Hessen Schlagzeilen: Die Bewohnerin eines katholischen Pflegeheims war plötzlich an der rechten Gesichtshälfte mit blauen Flecken übersät. Angeblich sei die alte Dame bei der Mundpflege "mit einer Zahnbürste verletzt" worden, so die Aussage der verantwortlichen und mittlerweile entlassenen Pflegerin. Die Angehörigen dagegen vermuten, die Bewohnerin habe sich gegen das Zähneputzen gewehrt und sei daraufhin von der Pflegerin geschlagen worden.

Verhindern können wird auch die Antifolterstelle solche Fälle allerdings nicht – zumal ihr Auftrag rein präventiv angelegt ist, wie Länderkommissionsleiter Dopp sagt. "Unsere Aufgabe besteht darin, über mögliche Menschenrechtsverletzungen aufzuklären und diese gar nicht erst entstehen zu lassen." Das sind oft kleine Dinge: In einem Gefängnis schlugen die Kontrolleure beispielsweise vor Kurzem vor, die Milchglasscheibe im Fenster einer Einzelzelle durch herkömmliches Glas zu ersetzen, damit der Häftling zumindest freie Sicht nach außen habe.

Die Wahrscheinlichkeit, künftig als Heim einen unangekündigten Besuch der Antifolterstelle zu erhalten, ist bei fast 12.000 Einrichtungen bundesweit allerdings gering. Bisher arbeiten für die Antifolterstelle lediglich fünf ehrenamtlich tätige Kontrolleure, dazu kommen eine Handvoll Mitarbeiter in der Verwaltung. Auch bei einer finanziellen Aufstockung dürfte die Zahl überschaubar bleiben. Zumindest in Bezug auf die Altenpflege im Land hat die Einrichtung bislang eher Symbolwert.

Oftmals wird die Menschenwürde nicht gewahrt
Dennoch ist schon jetzt in Süddeutschland eine Debatte über die geplanten Kontrollen entbrannt – unter Beteiligung des Bayerischen Sozialministeriums. Vor einigen Wochen hatte die Antifolterstelle das Ministerium um eine Adressliste aller Heime im Freistaat gebeten. Das Ministerium unter CSU-Sozialministerin Christine Haderthauer befürchtete offenbar, die Altenheime im Land würden durch die reine Ankündigung in ein schlechtes Licht gesetzt, und reagierte mit einem Rundbrief an die Träger der Heime. Darin wies es ausdrücklich darauf hin, von der Antifolterstelle zur Herausgabe der Adressen aufgefordert worden zu sein und mit den geplanten Kontrollen nichts zu tun zu haben.

Auf Anfrage dieser Zeitung teilt das Ministerium mit, Altenheime seien grundsätzlich keine "Gewahrsamseinrichtungen" – im Gegensatz zu Polizeistationen könnten dort keine Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden – und als solche fielen sie wohl auch nicht unter die Zuständigkeit der Antifolterstelle. Seither ereiferten sich Landräte und Trägereinrichtungen öffentlich, die Heime würden durch die Pläne für Folterkontrollen unter einen Generalverdacht gestellt.

Die Fakten allerdings sprechen dafür, dass in deutschen Pflegeheimen die Menschenwürde tatsächlich vielfach nicht gewahrt ist: Fast eine Viertelmillion Menschen werden laut Schätzungen des Bremer Zentrums für Sozialforschung mit Psychopharmaka ruhiggestellt – ohne dass damit wirksam Krankheiten behandelt werden, sondern vorrangig, um dem Pflegepersonal die Arbeit zu erleichtern. Auch für eine notwendige Versorgung mit Essen und Trinken ist häufig nicht gesorgt: Rund 36.000 Heimbewohner leiden laut Pflegekassen Hunger oder Durst, weil die Pfleger kaum Zeit haben, ihnen beim Essen zu helfen.

Der Fall der misshandelten Bremer Heimbewohnerin indes hat ein rechtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat gegen die verantwortliche Altenpflegerin Anklage erhoben.

Quelle: www.welt.de, 10.01.2013 - Mit freundl. Genehmigung der Autorin Anette Dowideit



siehe auch:

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« Letzte Änderung: 11. Januar 2013, 18:58 von admin » Gespeichert

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