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Autor Thema: Patientenanwalt fordert Patientenrechte deutlicher zu stärken  (Gelesen 5350 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 26. Januar 2013, 16:05 »

Ärztefehler: Zöller für Härtefallfonds

Berlin (wk). Opfer von Ärztefehlern können doch noch auf einen Hilfsfonds hoffen. Derzeit arbeite die Koalition an verschiedenen Modellen, sagte der Patientenbeauftragte der Regierung, Wolfgang Zöller (CSU), der WAZ-Mediengruppe. Zuletzt war ein ähnlicher Härtefallfonds im geplanten Patientenrechtegesetz gescheitert. „Mir schwebt eine Stiftungslösung ähnlich dem Weißen Ring vor“, sagte Zöller. Dieser speise sich überwiegend durch Spenden und die Gelder aus Gerichtsurteilen. In der Stiftung müssten Richter, Strafrechtler, Kassen-, Ärzte- und Patientenvertreter sitzen, die die Entschädigung regeln.

Das Gesetz soll am kommenden Freitag abschließend im Bundesrat beraten werden. Die Idee eines solchen Fonds, aus dem Patienten unbürokratisch geholfen werden kann, hatte sich innerhalb der Koalition in den Gesetzesberatungen nicht durchgesetzt.

Quellle: www.weser-kurier.de, 26.01.2013
« Letzte Änderung: 27. Januar 2013, 15:40 von admin » Gespeichert

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« am: 04. Januar 2011, 19:11 »

Bundesregierung will Patientenrechte verbessern

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, hat gegenüber verschiedenen Pressemedien für das Jahr 2011 umfangreiche Verbesserungen des Patientenschutzes angekündigt und dabei zahlreiche Forderungen des Patientenanwalts Dr. Alexander T. Schäfer aufgegriffen. So kündigte er etwa in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau an, dass er sich für spezielle Medizinrechtskammern bei den Landgerichten einsetzen werde, denen neben Berufsrichtern auch Ärzte- und Patientenvertreter angehören sollen (www.fr-online.de/politik/-patienten-sind-keine-bittstelle...). Bei diesem Vorschlag handelt es sich um eine langjährige Forderung, die auch in den „9 Forderungen zur Reform der Haftung bei Behandlungsfehlern“ von Dr. Alexander T. Schäfer enthalten sind (vgl. dazu die Pressemeldung vom 02.03.2010 www.openpr.de/news/403286/Der-Patientenschutz-muss-endlic...).

Die jetzt vom Patientenbeauftragten geforderten Änderungen sind zu begrüßen, können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Patienten auch danach weiterhin die „schwächeren Partner“ im Arzt-Patienten-Verhältnis bleiben. Insoweit kann die geplante Reform – sofern sie so umgesetzt wird – nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem gleichberechtigten Behandlungsverhältnis sein. Kritisch muss auch der Vorschlag zur Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern gesehen werden. Denn auch Leistungen aus diesem Fonds sind nach den jetzigen Planungen daran geknüpft, dass zuvor eine Kommission einen Fehler bei der Behandlung feststellt. Ob dieses Kommissionsverfahren, dessen Details noch nicht feststehen, tatsächlich eine effektivere und vor allem schnellere Alternative als ein gerichtliches Verfahren darstellen wird, bleibt abzuwarten. Keinesfalls dürfen Zahlungen aus diesem Fonds aber dazu führen, dass den Patienten die (gerichtliche) Geltendmachung weiterer Schäden dadurch verwehrt wird und die Geschädigten letztlich sogar weniger bekommen, als ihnen zusteht.

Die Reformvorschläge machen jedoch deutlich, dass ganz offensichtlich auch die Politik erkannt hat, dass die derzeitige (rechtliche) Position der Patienten – insbesondere bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler – eine inakzeptable Benachteiligung darstellt, die es zu korrigieren gilt.

Quelle: http://www.openpr.de/news/498043.html
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