Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
19. April 2024, 23:18
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Betrug + Korruption im Gesundheitsbereich
| |-+  Info-Sammlung zu Betrug + Korruption
| | |-+  Betrug + Kranken-/Pflegekassen
| | | |-+  Schwarze Schafe stoppen: Fehlabrechnungen und Abrechnungsbetrug melden!
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Schwarze Schafe stoppen: Fehlabrechnungen und Abrechnungsbetrug melden!  (Gelesen 26204 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #3 am: 09. Mai 2016, 14:11 »


Versicherte sollten Verdacht auf Betrug melden

Ebenfalls auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland) können festgestelltes bzw. vermutetes "Fehlverhalten im Gesundheitswesen" anonym oder namentlich gemeldet werden



[zu den GKV-Meldeseiten  >>]

Die PKV empfiehlt: Bei vermuteten/nachweisbaren Betrugs- und Korruptionsfällen die Staatsanwaltschaft einschalten.
« Letzte Änderung: 17. November 2022, 02:12 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #2 am: 09. Mai 2016, 13:33 »

Zitat


Manipulationsabwehr – Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Durch manipulatives Verhalten werden der Versichertengemeinschaft jedes Jahr nicht unerhebliche finanzielle Mittel entzogen. Bereits seit dem Jahr 2000 widmen sich die Ersatzkassen der Manipulationsabwehr. Sie gehen Hinweisen nach, die auf ein Fehlverhalten schließen lassen.

Ihr konkreter Hinweis ist entscheidend!
Nur der konkrete Hinweis auf ein manipulatives Verhalten ist für Aufklärungsmaßnahmen geeignet. Bitte teilen Sie uns diesen Hinweis - am besten schriftlich - [hier >>] mit.

Anonyme Hinweise
Selbstverständlich können Sie uns auch anonyme Hinweise geben. Bitte beachten Sie, dass wir anonymen Hinweisen aber nur nachgehen können, wenn Sie konkrete Angaben zur Person, Institution/Einrichtung und zum Sachverhalt machen, da wir sonst keine Möglichkeit zur Prüfung des Falles und evtl. Ermittlung des entstandenen Schadens haben.

Hinweise nimmt die zuständige Stelle entgegen
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Askanischer Platz 1
10963 Berlin


Ihre Ansprechpartnerin
Frau Claudia Michelz-Niebank
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 17 13
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 00
E-Mail: manipulationsabwehr[ät]vdek.com

Sollten Sie Fragen zum Vorgehen haben oder dazu, ob Ihre Angaben hinreichend konkret für eine Weiterverfolgung durch uns sind, können Sie sich selbstverständlich an die oben genannte Stelle wenden.
Quelle: https://www.vdek.com/vertragspartner/Manipulationsabwehr.html - Stand: 09.05.2016
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 00:19 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #1 am: 19. April 2013, 16:29 »

Zitat

Die argab ist eine Arbeitsgemeinschaft, in der sich 26 Krankenkassen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zusammengeschlossen haben. Damit möglichst wenig Versichertengelder in dunklen Kanälen versickern, haben die Mitgliedskassen (siehe http://www.argab.de) sich entschieden, gemeinsam und einheitlich gegen Betrug und Abrechnungsmanipulationen vorzugehen. Die argab wurde 2008 gegründet. Für alle Mitgliedskassen wird in der argab die gesamte Fallbearbeitung, die Unterstützung der Ermittlungsbehörden und natürlich die Schadensregulierung gebündelt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass fachlich versierte AnsprechpartnerInnen dauerhaft zur Verfügung stehen.

Viele Hinweise erhält die argab von ihren Mitgliedskassen. Aber auch Versicherte, die Auffälligkeiten festgestellt haben, können sich an die argab wenden.


Fehlverhalten melden

In den allermeisten Fällen werden Sie als Patient bzw. Kunde von Ihrem Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus sachkundig und korrekt behandelt und beraten. Es geht der argab also nicht darum, Misstrauen zu säen. Ziel ist es vielmehr, die schwarzen Schafe im Gesundheitswesen gezielt und mit aller Konsequenz zur Verantwortung zu ziehen. Wer Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten weiterleitet, braucht kein schlechtes Gewissen zu haben.
 
Damit die argab Verdachtsmomenten nachgehen kann, sind möglichst präzise Hinweise von Ihnen erforderlich. Hierzu können auch Angaben zu Ihrer Person hilfreich sein. Die argab sichert Ihnen zu, dass Ihre personenbezogenen Angaben vertraulich behandelt werden und – wie bei jedem Strafverfahren, in dem Zeugen benannt werden müssen – ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden.

Sie können jedoch auch anonym bleiben. Ob vertraulich oder anonym: Bitte schildern Sie in jedem Fall so genau wie möglich Ihre Beobachtung eines Fehlverhaltens.
 
Übrigens können Sie uns auch telefonisch kontaktieren, um Verdachtsmomente zu melden. Auch in diesem Fall ist es allein Ihre Entscheidung, ob und inwieweit Sie Angaben zu Ihrer Person machen möchten.


Ich möchte ein Fehlverhalten melden:
Wer hat sich möglicherweise eines Fehlverhaltens schuldig gemacht (Arzt- oder Zahnarztpraxis, Apotheke, Krankenhaus etc.)? Bitte teilen Sie Name und Anschrift mit.

Wann ist es zu diesem Fehlverhalten gekommen? Bitte möglichst präzise den Termin oder Zeitraum angeben.

Was konkret haben Sie beobachtet bzw. erfahren? Warum gehen Sie davon aus, dass ein Leistungserbringer sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht hat?

 
Hier können Sie Ihren Hinweis melden:
    hinweise@argab.de


Quelle: http://www.argab.de/argabhp/index.php/kontakt - Stand: 18.05.2016
« Letzte Änderung: 28. Mai 2016, 16:04 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 19. Januar 2007, 11:35 »

Zitat
Bundesrechnungshof: 2009 Bemerkungen Nr. 71
"Zusammenarbeit der Krankenkassen bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen soll verbessert werden"

Die von den Krankenkassen eingerichteten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben untereinander nicht ausreichend zusammengearbeitet, um Missstände im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen. Das Bundesministerium für Gesundheit will den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes folgen und mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Lösungen für eine bessere Zusammenarbeit erarbeiten.

08.12.2009 - Die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen haben Stellen eingerichtet, die Unregelmäßigkeiten und die rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Gesundheitswesen aufdecken sollen. Sie werden z. B. tätig, wenn der Verdacht auf Abrechnungsbetrug besteht, gefälschte Rezepte im Umlauf sind oder Krankenversicherungskarten verliehen wurden. Da Leistungserbringer im Gesundheitswesen in der Regel mit unterschiedlichen Kassen abrechnen, ist die gesetzlich geforderte Zusammenarbeit auch zwischen verschiedenen Kassenarten wie beispielsweise zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen notwendig, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam zu begegnen.

Der Bundesrechnungshof stellte bei seiner Prüfung fest, dass die Stellen innerhalb einer Kassenart gelegentlich, über die Grenzen der Kassenarten hinaus sogar nur selten zusammenarbeiteten. Auch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen tauschten sich Krankenkassen nur in wenigen Fällen aus. Einige Stellen weigerten sich unter Berufung auf den Datenschutz, bei Fällen von Fehlverhalten personenbezogene Daten an andere Stellen weiterzuleiten.

Über die Arbeit der Stellen einer Krankenkasse hat ihr Vorstand dem Verwaltungsrat regelmäßig zu berichten. Die Berichte legen die Krankenkassen ihren Aufsichtsbehörden vor, die sie an das Bundesministerium weiterleiten. Auf dieser Grundlage wollte das Bundesministerium dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages berichten. Wegen der unterschiedlichen Inhalte der Berichte konnte das Bundesministerium die Berichte aber nicht zusammenfassend auswerten.

Wenn das Bundesministerium Lösungen für die bessere Zusammenarbeit der Stellen erarbeitet, kann die Arbeit der Stellen deutlich verbessert werden und ein möglicher Missbrauch im Gesundheitswesen stärker bekämpft werden. Das standardisierte Berichtswesen ermöglicht es, die Arbeit der Stellen umfassend zu beurteilen und Schwachstellen zu beseitigen.
Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/...
« Letzte Änderung: 09. Mai 2016, 14:55 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.026 Sekunden mit 21 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it