Kostenübernahme für Behinderte in WGs

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BEHINDERTER IN WG

Stadt muss für Betreuung zahlen

Oldenburg. Ein Behinderter hat auch dann Anspruch auf Übernahme der Betreuungskosten, wenn er statt im günstigen Heim in einer Wohngemeinschaft lebt. Das hat das Sozialgericht Oldenburg nach Angaben von gestern nach einem langen Rechtsstreit entschieden und damit dem klagenden WG-Bewohner recht gegeben. Die Stadt Oldenburg als zuständiger Sozialhilfeträger muss die Kosten für die ambulante /Betreuung vollständig übernehmen, obwohl diese monatlich mehr als 1000 Euro höher sind als die Kosten einer Betreuung in einem Heim.
Quelle: www.weser-kurier.de, 16.08.2013

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