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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Pflege-Ausbildung: künftig reicht Hauptschulabschluß  (Gelesen 12201 mal)
admin
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« Antworten #7 am: 11. Oktober 2013, 02:22 »

Abiturzwang für Pflegekräfte ist vom Tisch

VON ANJA INGENRIETH


Brüssel. Der Streit um die von der EU geforderte Abiturpflicht für Krankenschwestern und Pfleger ist beigelegt. Das Europaparlament hat gestern eine Richtlinie zur besseren Anerkennung von Berufsqualifikationen in Europa verabschiedet. Künftig gibt es danach für die Anerkennung des Krankenpfleger-Berufs zwei Optionen: Eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung plus akademische Ausbildung oder eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung plus Berufsfachschule. Um die Qualität der Ausbildung EU-weit gewährleisten zu können, wird ein verpflichtender Kompetenzkatalog für Krankenpfleger und Hebammen aufgestellt.

„Damit können Realschüler in Deutschland weiterhin den Krankenpflegeberuf erlernen“, so die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber, die das Dossier im Gesundheitsausschuss betreut hatte. Das deutsche Modell der dualen Ausbildung werde damit erstmals europaweit offiziell gleichberechtigt zur Fachhochschulausbildung anerkannt, meinte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Andreas Schwab (CDU). ...

Quelle: www.weser-kurier.de, 10.10.2013
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2013, 02:23 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 10. Oktober 2013, 01:21 »

Deutsche Pflegebildung europaweit abgehängt

Berlin, 09. Oktober 2013

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass die EU-Kommission nach 35 Jahren die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen reformiert und EU-weit die Mindeststandards für die Ausbildung angepasst hat. Die heute im Europaparlament in Straßburg verabschiedete Neufassung der Richtlinie macht deutlich, dass sich auch die Gesundheits- und Krankenpflege europaweit den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung stellen muss. Gute Allgemeinbildung ist dafür neben der fachlichen Qualifizierung wesentliche Voraussetzung!

„Deutschland isoliert sich bei der Frage der Zulassung zur Pflegeausbildung. Die EU-Kommission wollte die Ausbildungsvoraussetzung auf zwölf Jahre Schulbildung oder Äquivalente anheben – den Standard in 24 von 28 Mitgliedsländern.

Die deutsche Bundesregierung hat dieses Vorhaben mit allen Mitteln blockiert. Der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr brüstet sich öffentlich, damit einen drohenden Pflegenotstand verhindert zu haben. Dabei wurde der deutschen Pflege ein Bärendienst erwiesen“, sagt DBfK-Vizepräsidentin Gertrud Stöcker heute in Berlin.

„Das deutsche Pflegeniveau driftet im internationalen Vergleich in die Zweitklassigkeit ab und die neue Richtlinie ist ein Beleg dafür. Das Zugeständnis, die Anerkennung auch nach 10 Jahren allgemeiner Schulbildung zu gewähren, ist ein Armutszeugnis für die Pflegebildungspolitik in Deutschland. Der auch in Brüssel äußerst kritisch gesehene Trend zur Dequalifizierung in der deutschen Pflege setzt sich fort.

Die einzige Strategie deutscher Gesundheitspolitiker ist offenbar die Senkung des Bildungsniveaus, um den Zugang zum Pflegeberuf für möglichst alle offen zu halten. Persönliche und intellektuelle Eignung spielen immer weniger eine Rolle. So wird ein einstmals attraktiver Beruf mit Perspektiven systematisch abgewirtschaftet.“, so Stöcker.

Das Europaparlament in Straßburg hat in seiner heutigen Sitzung die Reform der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) beschlossen. Aufgrund deutscher Interventionen enthält sie folgenden Kompromiss:

Die Zulassung zur Ausbildung zur Pflegefachperson, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, setzt Folgendes voraus: entweder eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung (…) oder eine mindestens zehnjähri-ge allgemeine Schulbildung. Artikel 31, § 2
Darüber hinaus werden Kompetenzen als Mindestanforderungen definiert, die künftig alle Gesundheits- und Krankenpfleger/innen in ihrer Ausbildung erwerben müssen (Artikel 31, § 7 und Anhang V, Artikel 5.2.1). Die Umsetzung erfolgt in nationaler Gesetzgebung innerhalb einer Frist von 2 Jahren.

Quelle: www.dbfk.de
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2013, 00:54 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 05. August 2009, 21:48 »

Ein Kommentar von Gerd Dielmann - Krankenpfleger, Pädagoge und ver.di-Bereichsleiter Berufspolitik Gesundheitsberufe - zur heftigen Kritik an den gesetzlich veränderten Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung in Pflegeberufen. 

Die Öffnung ist keine Katastrophe, sondern vernünftig!
 
Um es vorweg zu sagen: Der im Parlament gefundene Kompromiss, den Zugang zur Ausbildung in den Pflegeberufen für Schulabgänger/innen mit „zehnjährigem allgemeinbildenden  Schulabschluss“ zu öffnen, ist  keine Katastrophe, sondern vernünftig. Er entspricht dem Standard der europäischen Berufe-Richtlinie für die allgemeine Krankenpflege.

Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte der zehnjährige Bildungsabschluss ohnehin zum Mindest-Standardabschluss der Sekundarstufe 1 werden. Er sollte Teil eines einheitlichen Schulsystems sein, das die aus feudalen Zeiten herrührende Dreigliedrigkeit ablöst. Denn ungeachtet der sozialen und soziokulturellen Herkunft sollte jedes Kind ihn erreichen können.

Doch schon während des Gesetzgebungsverfahrens wurde eine Welle der Empörung laut, angeführt vom Deutschen Pflegerat. Im Kern geht es bei den berufsständischen Einwänden um elitäre Abschottung. Je exklusiver die Ausbildung, desto besser - so diese Logik. Gesellschafts- und berufsbildungspolitische Überlegungen treten demgegenüber zurück. 
 
Die von Berufs- und Fachverbänden vorgetragenen Begründungen reichen vom gern bemühten „Schlusslicht in Europa“, über die „Gefährdung des Gesamtniveaus der Ausbildung“ bis hin zur „Gefährdung der Qualität der pflegerischen Versorgung“. Bemerkenswert ist die Befürchtung, die Ausbildung  werde für andere Schulabsolvent/innen unattraktiv.
 
Schulleistungen sind nicht aussagekräftig!
Den „zehnjährigen allgemeinbildenden Schulabschluss“ kann man nur in einigen Bundesländern an einer Hauptschule erwerben, zum Beispiel in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. In einigen anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, in der Hauptschule nach dem Abschluss ein freiwilliges zehntes Schuljahr zu absolvieren, in dem ein höherwertiger Abschluss wie der Realschulabschluss erworben werden kann. Ob dies gelingt, hängt dann zum Teil von den Schulnoten ab. Noten, die aus einem (zufälligen) Klassendurchschnitt ermittelt werden, sagen jedoch wenig aus über die Eignung für eine Berufsausbildung. Sie lassen soziale Kompetenzen und erst recht praktische Fähigkeiten völlig außer Acht. Dabei sind diese für eine Ausbildung in sozialen Berufen nicht unbedeutend.

Bildungssystem soll durchlässig werden!
Der Einwand, das Gesamtniveau der Pflegeausbildung werde gefährdet, ist unhaltbar. Durch die Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten ändern sich weder das individuelle Auswahlverfahren noch die Ausbildungsinhalte oder die Prüfungsanforderungen. Die Entscheidung, wer die  Berufsbezeichnung führen darf, fällt mit der staatlichen Prüfung.

Insoweit kann auch von einer Gefährdung der Versorgungsqualität keine Rede sein. Diese Sorge ist insbesondere dann vorgeschoben, wenn die gleichen Verbände, die sie vorbringen, für eine Absenkung des Ausbildungsniveaus für Teile der Pflegearbeit im Rahmen einer ein- oder zweijährigen Ausbildung eintreten und dafür den Hauptschulabschluss als Zugangsvoraussetzung empfehlen, wie es etwa  der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe in seinem Bildungskonzept vorsieht.

Etwa 400 Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz kommen ohne Zugangshürden aus. Selbst die hoch angesehene Hebammenausbildung kennt seit 1985 als Zugangsvoraussetzung auch die „andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung“, ohne dass über die hier heraufbeschworenen Probleme jemals etwas zu hören gewesen wäre.

Die Aufnahme aller geeigneten Bewerber/innen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Ausbildung und die Durchlässigkeit innerhalb des Bildungssystems bis hin zur Hochschulausbildung – das ist der richtige berufspolitische Weg.
 
Quelle: ver.di - Infopost 103-09
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« Antworten #4 am: 03. August 2009, 00:06 »

Pflegeausbildung: Koalition schafft mehr Bewerber für zu wenig Ausbildungsplätze

Wir haben im Juli eine Kleine Anfrage zur Pflegeausbildung an die Bundesregierung gerichtet (BT-Drs. 16/13736) – darin auch Fragen zur umstrittenen, von der großen Koalition beschlossenen Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zur Pflegeausbildung. Zur nunmehr vorliegenden Antwort der Bundesregierung erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:

Planlosigkeit und blinder Aktionismus. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage. Sie offenbart, dass die von Schwarz-Rot beschlossene Gesetzesänderung wohl kaum etwas gegen den Fachkräftemangel in der Pflege beitragen kann.

Die Bundesregierung produziert stattdessen noch mehr erfolglose Bewerbungen um Ausbildungsplätze. Denn sie räumt ein, dass es nicht zu wenige Bewerberinnen und Bewerber, sondern eher zu wenige Ausbildungsplätze gibt. Seit einigen Jahren stagniert die Zahl der Ausbildungsplätze oder geht gar zurück. Es dürfen sich nun also mehr Menschen um einen Ausbildungsplatz bewerben, obwohl sie keine Chance haben, ihn zu bekommen. In der Altenpflege, so die Bundesregierung weiter, hätten es viele Pflegeeinrichtungen in manchen Regionen schwer, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Wir sind skeptisch, dass die neue Gesetzeslage dieses Problem aus der Welt schafft.

Die Neuregelung greift zudem direkt nur in vier Bundesländern. Der Fachkräftemangel ist aber ein bundesweites Problem. Es könnten zwar in Einzelfällen auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Ländern zur Ausbildung zugelassen werden, so die Bundesregierung. Welche Länder und Einzelfälle dies aus welchen Gründen sind, kann sie jedoch nicht sagen.

Man könnte die Gesetzesänderung ansatzweise verstehen, wenn die große Koalition mehr Ausbildungsplätze in der Pflege geschaffen und die Pflegeausbildung grundlegend reformiert hätte. Hat sie aber nicht. Auf die Frage, ob die Bundesregierung die Notwendigkeit einer solchen Reform sehe, antwortet sie nur, sie habe "ihren Entscheidungsprozess in dieser Frage noch nicht abgeschlossen". Nach einem schlüssigen Konzept klingt das wirklich nicht.

Statt unüberlegter Aktionen müssen wir hin zu einem abgestuften und durchlässigen Ausbildungssystem. Nur so erhalten auch Hauptschülerinnen und –schüler eine echte (!) Chance, diesen Beruf zu erlernen. Zudem zeigt die Antwort der Bundesregierung eindrücklich, dass mehr in die Schaffung von Ausbildungsplätzen in der Pflege investiert werden muss.

Quelle: www.elisabeth-scharfenberg.de (Elisabeth Scharfenberg MdB
Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen), PM 23.07.2009


Nachtrag:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23. Juli haben wir Ihnen Elisabeth Scharfenbergs Pressemitteilung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zur Pflegeausbildung zugesandt (s.u.). Im Nachgang möchten wir Sie nun hinweisen auf eine ausführlichere Bewertung der Antwort unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/pflege/dok/296/296458.kein_fahrplan_fuer_die_zukunft_der_pfleg.html

* 09-07-20_Antw_KlAnfrage_Pflegeausbildung_BMG.pdf (478.82 KB - runtergeladen 601 Mal.)
« Letzte Änderung: 04. August 2009, 23:32 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 02. August 2009, 23:26 »

Rote Laterne für deutsche Pflege
Große Koalition erweist der Pflegeausbildung einen Bärendienst

Am 18. Juni hat die große Koalition die Arzneimittelgesetz-Novelle verabschiedet. Darin hat sie auch die Zugangsvoraussetzungen zur Kranken- und Altenpflegeausbildung abgesenkt. Ein Hauptschulabschluss reicht künftig aus, um eine Pflegeausbildung zu absolvieren. War dies zunächst "nur" für die Krankenpflegeausbildung geplant, hat die Koalition in letzter Sekunde auch das Altenpflegegesetz in gleicher Weise geändert.

Die Änderung ist zunächst bis Ende 2017 befristet. 2015 soll dann ein Erfahrungsberichts vorliegen, auf dessen Grundlage entschieden wird, ob die Regelung dauerhaft gilt. Eine wissenschaftliche Begleitung der neuen Regelung hat die Bundesregierung nicht vorgesehen. Eine fundierte Bewertung kann mithin nicht vorgenommen werden. Fraglich erscheint auch, wie diese neue Regelung mit einer ohnehin ab 2011 geplanten, grundlegenden Reform der Pflegeberufe zusammenpasst.

Unergründlich bleibt, warum CDU/CSU und SPD trotz der massiven Kritik aus der Pflegefachwelt, von Ausbildungsstätten und der Praxis an ihrem Vorhaben festgehalten haben. Im Gesetz begründen sie die Änderung mit den zu erwartenden Folgen der demografischen Entwicklung und dem Personalmangel im Pflegesektor. Zweifellos ist das ein Problem, dem wir uns stellen müssen. Was aber sozial klingt, ist mehr ein Zeichen für blinden Aktionismus als das Ergebnis sachlicher Überlegungen. Man stelle sich so eine Vorgehensweise einmal als Maßnahme gegen den Ärzte- oder Lehrermangel vor.

In Sonntagsreden fordern Union wie SPD bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Pflegekräfte. Sie wollen das Berufsbild attraktiver machen, wollen mehr Handlungs- und Entscheidungskompetenzen für Pflegekräfte, um die Qualität der pflegerischen Versorgung zu sichern. Dieser Ansatz ist richtig, belegen doch heute schon internationale Studien den engen Zusammenhang zwischen hoher Qualifikation der Pflegekräfte und hoher pflegerischer Versorgungsqualität. Aber nun sendet die Koalition die Botschaft, der Pflegeberuf bedürfe keiner höheren Qualifikation, sondern einer geringeren.

Wie bitte passt das zusammen? Liegt nicht der Verdacht nahe, dass die Koalition die Pflegekräfte einerseits zum "billigen Jakob" degradieren will und andererseits mit der Pflege versucht arbeitsmarktpolitische Probleme zu lösen? Seit Jahren werden zahlreiche Modellprojekte im Bereich der Pflegeausbildung erprobt. Man fragt sich, wozu das Ganze veranstaltet wird, wenn die Koalition an den Ergebnissen solcher Projekte ohnehin nicht interessiert ist.

Union und SPD halten nun den Kritikern – also auch uns Grünen – vor, wir würden auf Personen mit Hauptschulabschluss herabblicken und ihnen nichts zutrauen. Dieser Vorwurf ist populistisch und falsch. Wer grüne Bildungspolitik kennt, weiß, dass wir für ein Bildungssystem streiten, das allen Menschen Chancen gibt. Natürlich wollen wir, dass auch Hauptschülerinnen und -schüler den Pflegeberuf erlernen können. Denn wir brauchen motivierte Menschen, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben wollen.

Das jedoch funktioniert nur, wenn man diesen Personen echte (!) Chancen der beruflichen Entwicklung bietet. Schon heute scheitern viele BewerberInnen an den hohen (und steigenden) Anforderungen der Ausbildung. Dies zeigt die große Zahl von "Abbrechern". Die neue Zugangregelung erhöht die Gefahr, dass diese Abbrecherquote wächst. Dann dürften die neuen Zugangsregeln für Hauptschüler zum Bumerang werden. Eine gescheiterte Ausbildung kann die Motivation und das Selbstbewusstsein von SchülerInnen - auch langfristig - erheblich beschädigen. Will man das vermeiden und geht den Weg der Koalition, dann muss man die Ausbildungsanforderungen in den Pflegeberufen grundsätzlich senken. Das kann nicht ernsthaft gewollt sein, scheint aber der Absicht der Koalition zu entsprechen. Damit dürfte die Attraktivität des Berufes schwinden und es noch schwerer werden neue Auszubildende zu gewinnen. Die Begründung der Koalition dürfte damit ad absurdum geführt werden: Das ist keine Antwort auf die demografische Entwicklung.

Wir Grüne wollen hin zu einem durchlässigen und abgestuften Ausbildungssystem, wie es Pflegeberufsverbände und Fachleute schon lange fordern. Darin soll jedeR die Chance bekommen, ihre/seine Qualifikation schrittweise zu erweitern – eben auch Hauptschülerinnen und –schüler! In vielen Bundesländern können sie schon heute eine ein- oder zweijährige PflegehelferInnen- bzw. PflegeassistentInnen-Ausbildung absolvieren. Darüber hinaus werden derzeit neue Modellprojekte (Robert-Bosch-Krankenhauses, Stuttgart) ausgewertet, die ebenfalls zweijährig sind und ebenfalls auf die Zielgruppe von HautschülerInnen ausgerichtet sind. Hätten wir hierzulande eine durchlässige Pflegeausbildung könnte diese Art der Qualifikation ein guter Einstieg sein. Folgen müssten ihr unbürokratische Weiterbildungsmöglichkeiten mit ansprechenden Aufstiegschancen. Doch für diese grundlegende, längst überfällige Reform fehlt der großen Koalition der Mut! Oder der Wille?

Nicht zuletzt verschlechtert Schwarz-Rot die Wettbewerbschancen deutscher Pflegekräfte in Europa. In den meisten Mitgliedsstaaten ist die Pflegeausbildung an Hochschulen angesiedelt. Mit der Absenkung der Zugangsvoraussetzungen hat sich Deutschland nun seine Position als EU-Schlusslicht gesichert. Ein fragwürdiger Ruhm, der im Widerspruch zur Bologna-Deklaration steht, die eine Angleichung der Bildungsabschlüsse innerhalb der EU vorsieht.

All dies weiß die große Koalition nur zu gut. Trotzdem hat sie ihren Beschluss gegen die Stimmen der Opposition durchgesetzt. Man muss künftig also eine gesunde Skepsis walten lassen, wenn CDU/CSU und SPD wieder einmal ihren Einsatz und Kampf für die Pflege bekunden.

Quelle: http://www.gruene-bundestag.de/cms/pflege/dok/290/290778.rote_laterne_fuer_deutsche_pflege.html



Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mitte Juni hat die große Koalition die Arzneimittelgesetz-Novelle verabschiedet. Damit hat sie auch beschlossen, die Zugangsvoraussetzungen zur Kranken- und Altenpflegeausbildung abzusenken (dazu eine grüne Bewertung hier). Dies hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage zu "Stand und Zukunft der Ausbildung in den Pflegeberufen" an die Bundesregierung zu richten. Diese dürfen wir Ihnen  im Auftrag von Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik, zur Kenntnis übersenden (s. Anlage). Wir werden Sie selbstverständlich zeitnah über die Antwort der Bundesregierung unterrichten, sobald uns diese vorliegt.

Des weiteren möchten wir Sie aufmerksam machen auf eine kurze Bewertung aus grüner Sicht zum ebenfalls kürzlich beschlossenen "Assistenzpflegebedarfsgesetz" unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/pflege/dok/291/291349.zu_kurz_gesprungen.html

Mit freundlichen Grüßen

* 09-07-03_KlAnfrage_Grüne_Pflegeausbildung_1613736.pdf (41.71 KB - runtergeladen 535 Mal.)
« Letzte Änderung: 02. August 2009, 23:48 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 02. August 2009, 23:14 »

Zitat aus einem Internetforum:

Zitat
Hallo,

ich wollte nur mal etwas für all jene loswerden, die Hauptschüler für zu dumm halten, um Krankenpfleger/in zu werden und deswegen schon wieder den Niedergang der Pflege heraufbeschwören.

Ich habe einen Hauptschulabschluß, der nicht mal besonders gut ist. Nach abgebrochener Bäckerlehre habe ich zwei Jahre gejobbt, anschließend die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer gemacht (mit 1,0 bestanden) und wurde problemlos von einer Krankenpflegeschule angenommen. Seit ein paar Wochen bin ich examiniert, und meine Noten können sich sehen lassen. Praktisch und schriftlich habe ich jeweils eine 1, mündlich eine 2.
...

Quelle: http://www.pflegeboard.de/forum/archive/t-5958.html
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« Antworten #1 am: 02. August 2009, 23:06 »

    Der Deutsche Pflegerat lehnt Änderung des Zugangs zur Alten- und Krankenpflegeausbildung ab

    Mit heftiger Kritik hatten der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) und die gesamte Fachwelt auf das Ansinnen der Bundesregierung reagiert, die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Krankenpflege für alle Hauptschulabsolventen zu öffnen. Rasch mussten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihren ursprünglichen Vorschlag, den Zugang für alle Hauptschüler zu öffnen, revidieren. Man hatte übersehen, dass dies nicht den EU-Vorgaben entspricht. Im Gesundheitsausschuss wurde am 17.6.2009 eine Gesetzesänderung befürwortet, die nach 10 Jahren allgemeinbildender Schule den Zugang zur Alten-, Gesundheits- und Kranken- und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ermöglicht. Die Gesetze wurde in der Nacht zum 19.6.2009 im Bundestag verabschiedet. Die Gesetzesänderung wird allerdings nur in vier Bundesländern Relevanz haben.

    Die fundierten Argumente vieler Experten gegen diesen Vorstoß, wurden ignoriert. Vor dem Hintergrund der Vielfalt an Hauptschulabschlüssen in den Bundesländern und um der scheinbar nicht aufzuhaltenden Gesetzesänderung zumindest einen qualitätssichernden Aspekt anzufügen, hatte sich der DPR trotz seiner weiterhin bestehenden großen Bedenken bereit erklärt, die Gesetzesänderung unter Bedingungen zu tolerieren.

    Diese Bedingungen waren u.a. die Öffnung des Zugangs für Hauptschulabsolvent/innen als Modellklausel zu regeln als Landesregelung. Darüber hinaus sollte eine grundlegende Gesetzesreform in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Und die Altenpflege sollte von dieser Modellklausel ausgespart bleiben. Dies wurde zwar zugesagt, aber der Beschlussantrag ließ davon nichts mehr erkennen. So ist als Modellklausel lediglich eine Befristung des Gesetzes bis 2017 mit einem Bericht des BMG 2015 beschlossen. Die Altenpflege wurde nun doch einbezogen. Von einer grundsätzlichen Reform ist in der Begründung nicht die Rede.

    Der DPR hält diese Gesetzesänderung für reinen Aktionismus, der an den tatsächlichen Problemen in der Ausbildung vorbeigeht und einer zukunftsorientierten Patientenversorgung durch die Professionalisierung der Pflegenden entgegensteht. Defizite in der Bildungspolitik sollen nun über Berufsgesetze gelöst werden.

    Der DPR hat sich in seinem Memorandum zur Pflegebildung für eine grundlegende Reform der Pflegeausbildungen eingesetzt. Nur in der Gesamtschau der Anforderungen und Veränderungen können sinnvolle neue Strukturen gefunden werden. Dies erfordert eine Reform des Alten- und Krankenpflegegesetzes – und zwar rasch. Die Erfahrung mit der aktuellen Gesetzesänderung lässt allerdings wenig Vertrauen aufkommen, dass die heutigen Regierungsparteien mit dieser Erfordernis im Sinne der Nutzer und der Pflegenden umgehen werden.

    ______________________

    Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.
    Präsidentin ist Marie-Luise Müller.

    Mitgliedsverbände:

    • Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS);
    • AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG);
    • Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA);
    • Bundesverband Geriatrie e.V. (BV);
    • Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK);
    • Bund Deutscher Hebammen e.V. (BDH);
    •   Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD);
    • Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK);
    • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK);
    • Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF);
    • Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV);
    • Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS);
    • Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP);
    • Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD)
    • Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).



    Quelle: www.deutscher-pflegerat.de
    « Letzte Änderung: 02. August 2009, 23:08 von admin » Gespeichert

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    « am: 02. August 2009, 22:45 »

    Bundesrat gibt grünes Licht: Hauptschüler können direkt in die Altenpflegeausbildung einsteigen

    Berlin - Angesichts des demographischen Wandels und eines heute schon dramatischen Fachkräftemangels in der Alten- und Krankenpflege hat sich die Große Koalition entschlossen, Schülern mit einer zehnjährigen Schulausbildung einen direkten Einstieg in die Ausbildung als Kranken- oder Altenpfleger zu ermöglichen. Damit können - anders als bisher - auch Hauptschüler diese Berufsausbildungen unmittelbar beginnen. Das entsprechende Gesetz hat heute der Bundesrat abschließend gebilligt.

    Einer der ersten, der von dieser Neuregelung profitieren wird, ist Rafael Jung (22). Nach seinem Hauptschulabschluss hat der Zivildienst in einem Altenheim sein Interesse an der Altenpflege geweckt. Jetzt ist er sich sicher: "Nachdem ich die Arbeit mit alten Menschen kennen gelernt habe, war mir klar, dass das mein Beruf ist. Die positiven Rückmeldungen, die ich dabei erhalten habe, haben mich bestärkt: Altenpfleger ist der Beruf, den ich ergreifen möchte." Die Kritiker, die durch die gesetzliche Neuregelung eine Deprofessionalisierung des Altenpflegeberufes oder hohe Abbrecherquoten bei der Altenpflegeausbildung von Hauptschülern befürchten, kann Rafael Jung nicht verstehen: "Wenn man wirklich einen Beruf ergreifen will, dann schafft man das auch. Ich bin jedenfalls fest davon überzeugt, dass ich es schaffe!"

    Sein zukünftiger Chef sieht das genauso. Ralph Meserth, Einrichtungsleiter des HEWAG Seniorenstifts Duisburg-Wanheimerort: "Wir kennen Rafael Jung sehr gut. Er hat sich bewährt. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass er seine Ausbildung bei uns erfolgreich absolvieren wird. Ohne die gesetzliche Neuregelung hätte er im Herbst seine Ausbildung allerdings nicht anfangen können. Deswegen sind wir froh, dass es nun doch klappt."
    Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), in dem der HEWAG Seniorenstift-Wanheimerort Mitglied ist, begrüßt ebenfalls die heutige Entscheidung des Bundesrates. "Mit dieser gesetzlichen Neuregelung gelingt zweierlei: zum einen ist es ein klares Signal der Chancengleichheit, zum anderen ist es ein konkreter Schritt gegen den Fachkräftemangel. Deswegen ist es eine richtige Entscheidung gewesen. In der nächsten Legislaturperiode müssen weitere folgen, um den Jobmotor und Wirtschaftsfaktor Pflege weiter zu stärken", so Bernd Meurer, Präsident des bpa.

    Die heute beschlossene Neuregelung für die Alten- und Krankenpflegeausbildung tritt einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das wird voraussichtlich Mitte August sein. Der bpa appelliert, diesen Prozess schnellstmöglich abzuschließen, damit zukünftige Altenpflegeschüler und ihre Ausbildungsstätten umgehend Rechtssicherheit erhalten und die Ausbildungsverträge abschließen können.

    Quelle: http://www.carelounge.de/altenarbeit/news/news_ansehen.php?meldungID=2080, 15.07.2009
    « Letzte Änderung: 04. April 2014, 00:59 von admin » Gespeichert

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