Besteht die Möglichkeit, für die ehrenamtlich tätigen Heimfürsprecher einen kostenlosen Rechtsbeistand einzufordern ... ?
Die Frage betrifft das Heimgesetz. In den meisten Bundesländern gelten inzwischen neue, länderspezifische Heim- und Betreuungsgesetze, siehe
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?board=97.0. Für die Umsetzung gibt es die entsprechenden Verordnungen, die die Details regeln. In den Bundesländern, in denen bereits neue Gesetze gelten, aber noch keine Verordnungen verabschiedet wurden, gilt noch die alte (Bundes-) Heimmitwirkungsverordnung, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/heimmitwirkungsv/.
Zu Ihrer Frage gibt die Internetseite der BIVA folgende Antwort - bezogen noch auf alte Heimgesetz / alte Mitwirkungsverordnung:
"Viele Fragen, mit denen der Heimbeirat sich beschäftigt oder beschäftigen kann, sind rechtlicher oder auch finanzieller Natur. Rechtsanwälte und/oder Steuerberater haben oft die Vorgaben des Heimträgers, z.B. den Heimvertrag oder Entgelterhöhungen, vorbereitet. Aus Gründen der „Waffengleichheit“ darf daher auch der Heimbeirat Experten konsultieren."
Quelle: http://www.biva.de/index.php?id=547FAZIT: rechtliche Unterstützung anfragen bei sachkundigen Anwälten und/oder
http://www.biva.de/index.php?id=526Ich hoffe, das hilft ein wenig ...