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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Pflegeschutzbund fordert Budget für Bewohnervertreter  (Gelesen 5577 mal)
admin
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Beiträge: 3.686


« Antworten #1 am: 24. Oktober 2019, 16:21 »

Zitat


Pressemitteilungen
Mitbestimmung in allen Pflegeeinrichtungen durch Bewohnervertretungen

23. Oktober 2019

Anlässlich der heutigen Veranstaltung zum Thema „Stärkung der Bewohner-Vertretungen in der Langzeitpflege“ erklärt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus:

„Bei den aktuellen Diskussionen über die Qualität und die Kosten stationärer Pflegeeinrichtungen gerät manchmal in den Hintergrund, dass diese vor allem Orte des Wohnens und des Lebens sind. Eine gut funktionierende Bewohnervertretung ist hierfür von immenser Bedeutung. Sie trägt dazu bei, dass auch die stationäre Pflegeeinrichtung durch Mitbestimmung wirklich ein „Zuhause“ wird. Bewohnerbeiräte berichten leider aber auch, dass sie nicht immer unabhängig agieren können oder die erforderliche Unterstützung nicht erhalten. Das muss in Deutschland überall gewährleistet sein, sonst ist dieses Gremium ein stumpfes Schwert.“

Die Bewohnervertretungen in stationären Pflegeeinrichtungen setzen sich für die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner ein. Sie sichern ihre Teilhabe und Mitbestimmung und tragen zu einer guten Lebensqualität bei. Die Themen reichen dabei von der Verpflegung über die Freizeitgestaltung bis hin zum Heimentgelt.

Oftmals ist jedoch zu hören, dass die Bewohnervertretungen nicht so arbeiten können wie vorgesehen, da sie Informationen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten oder ihnen keine ausreichenden Mittel und Ressourcen zur Verfügung stehen.

Um in den Austausch über ihre wichtige Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen zu treten, lud der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung die Bewohnervertretungen aller Pflegeeinrichtungen zur heutigen Veranstaltung ein.

Im Vorfeld hatte er ein Gutachten zum Thema „Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten der Weiterentwicklung von Bewohnervertretungen“ in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse stellte Professor Thomas Klie von der Evangelischen Hochschule Freiburg auf der Veranstaltung vor. Sie zeigen, dass eine wirksame Arbeit der Bewohner-vertretungen von vielen Faktoren abhängt, allen voran von ihrer Akzeptanz und Unterstützung durch die Einrichtungen.

Das Gutachten „Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten der Weiterentwicklung von Bewohnervertretungen“ von Professor Thomas Klie finden Sie hier.

    PM Veranstaltung Bewohnervertretungen 23.10.2019.pdf (249,6 KiB)

Quelle: https://www.pflegebevollmaechtigter.de/details/mitbestimmung-in-allen-pflegeeinrichtungen-durch-bewohnervertretungen.html



Zitat
BIVA begrüßt Unterstützung von Heimbeiräten durch den Pflegebevollmächtigen

Berlin. Mit der Absicht, Bewohnervertretungen von Alten- und Behinderteneinrichtungen zu stärken, lud der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Beiratsmitglieder aus ganz Deutschland zu einer Informationsveranstaltung nach Berlin ein. „Bestehende Rechte endlich umsetzen“ sei der nächstliegende Schritt zur Stärkung dieser Gremien, mahnte Ulrike Kempchen an, Leiterin Recht des BIVA-Pflegeschutzbundes. Als Teilnehmerin des Podiums verwies sie dabei beispielhaft auf Nordrhein-Westfalen, wo zwar im Landesgesetz geregelt sei, dass Heime für die Kosten von Beiratsschulungen aufkommen müssten, aber nur ein Bruchteil der Einrichtungen diese Schulungen auch anbiete. Sie erwähnte auch Hamburg, wo festgelegt sei, dass die Mitgliedschaft von Beiräten in einem Interessenverband vom Heim übernommen werden müsse, aber dies so gut wie nie erfolge.

Generell wurde die ungleiche Gesetzgebung in den Ländern bezüglich der Heimmitwirkung kritisiert. Den wissenschaftlichen Hintergrund dafür lieferte ein neues Gutachten von Prof. Dr. Thomas Klie von der Evangelischen Hochschule Freiburg, das auf der Veranstaltung vorgestellt wurde. Die Bedeutung der Heimmitwirkung als Instrument der Teilhabe, der demokratischen Mitgestaltung des eigenen Lebensraumes und als Verbraucherschutzinstrument wurde darin vorbehaltlos unterstrichen. Zugleich wurde eine stärkere Öffnung in die kommunale Gesellschaft gefordert. Beiräte brauchten mehr Unterstützung durch Angehörige und engagierte Externe, um sich Gehör zu verschaffen. Hier könnten alle Landesheimgesetze einfachere Möglichkeiten zur Einbindung von Externen schaffen.

Angemahnt wurde von anwesenden Vertretern aus den Beiräten mehr Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten von Beiräten. Dieser müsste sowohl für Bewohner als auch für Führungs- und  Pflegepersonal verbessert werden. Nur wenn die Leitung und das Personal in der Einrichtungen informiert seien, könnten sie die Arbeit der Beiräte angemessen unterstützen.

Eine Vertreterin des niederländischen LOC-Verbands, des Dachverbandes der „Klientenräte“, schilderte die weitreichenden Rechte der niederländischen Bewohnervertretungen, die vom LOC sowohl einzeln beraten, als auch in der Politik vertreten würden.

Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht sich durch die Veranstaltung in seiner Arbeit bestärkt. Die Unterstützung von Bewohnervertretungen gehört seit seiner Gründung vor 45 Jahren zu einer der Kernaufgaben des Vereins. „Wir hoffen, dass die Politik diesen Bemühungen jetzt spürbaren Rückenwind verleiht“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
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Quelle: BIVA-Pressemitteilung, 24.10.2019



Foto-Text: Pflegeschutzbund fordert Budget für Bewohnervertreter
(Personen v.l.n.r.: Martin von Berswordt-Wallrabe (Moderator), Staatssekretär Andreas Westerfellhaus (Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung), José Broers (LOC Waardevolle zorg, NL*), Ulrike Kempchen (BIVA-Pflegeschutzbund), Prof. Dr. Thomas Klie (Ev. Hochschule Freiburg), Foto: Reinhard Leopold

* Die niederländische Organisation LOC ist die größte niederländische Organisation für sog. „Klientenräte“, die in Pflegeheimen und in der häuslichen Versorgung ehrenamtlich für die Gesundheit und Autonomie für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf aktiv sind. LOC fördert die Arbeit von mehr als 1.300 angeschlossenen Klientenräten, die etwa 600.000 Pflegebedürftige repräsentieren. LOC ist seit vielen Jahren sehr erfolgreich in der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Bildungsmethoden für Freiwillige in der Pflege. In der Provinz Limburg koordiniert und durchgeführt wird das Programm von José Broers, einer langjährig erfahrenen LOC-Referentin.


* IMG_20191023_164443_HDR_650px.jpg (166.46 KB, 650x338 - angeschaut 1340 Mal.)
* Gutachten Prof. Thomas Klie Stärkung Heimmitwirkung_2019-06-05.pdf (1139.99 KB - runtergeladen 410 Mal.)
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2019, 13:54 von admin » Gespeichert

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was wir nicht tun" (Jean Molière)
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« am: 24. Oktober 2019, 16:03 »

Zitat
Montag, 21. Oktober 2019

Bewohnerbeiräte in Altenheimen brauchen ein garantiertes Budget

Bonn. Bewohnerbeiräte in Altenheimen können ohne finanzielle Mittel ihre Rechte nicht wahrnehmen. Laut Gesetz dürfen sich Beiräte zwar zur Unterstützung ihrer Arbeit externe fachliche Beratung holen. Doch fehlt ihnen dafür ein eigenes Budget.

Bewohnerbeiräte sind die gewählten Vertreter aller Bewohner eines Pflegeheims. Sie haben gesetzlich festgelegte Rechte und Aufgaben. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht vergütet, darf aber auch keinen finanziellen Nachteil darstellen. Anfallende angemessene Kosten ihrer Tätigkeit müssen daher von den Einrichtungen erstattet werden. Doch ohne eigenes Budget sind sie in jedem Einzelfall darauf angewiesen, dass die Heimleitung die Ausgabe auch für angemessen hält.

Das ist besonders in drei Bereichen zu spüren: Es fehlt ihnen die Möglichkeit, eigenständig Schulungen anzufordern, die sie fachlich kompetent und neutral über ihre Rechte aufklären. Es fehlt ihnen auch an eigenen Mitteln, sich einen fachkundigen Berater bei der Beurteilung der verhandelten Heimentgelte heranzuziehen – eines der stärksten Rechte, das den Beiräten zusteht. Auch können sie nicht den Mitgliedsbeitrag in einem Interessenverband ihrer Wahl aufbringen, auch wenn ihnen das in manchen Heimgesetzen, wie beispielsweise in Hamburg, ausdrücklich zusteht.

In allen Fällen müssen sie sich an die Leitung wenden und um die notwendigen Gelder bitten. Davor scheuen sich die meisten. Entweder, weil sie den Eindruck haben, dass das Geld in ihrer Einrichtung stets knapp ist, oder weil sie wissen, dass dieses Geld auf die Eigenanteile der Bewohner umgelegt wird. Auch wenn es sich bei der Wahrnehmung der Bewohnerinteressen um vergleichsweise geringe Beträge handelt, wagen nur wenige, die Forderungen an die Einrichtungsleitung zu stellen.

Ganz anders die Situation im Nachbarland Niederlande, wo es zu den Aufgaben der Heimbetreiber gehört, ein Budget mit den sogenannten Klientenräten auszuhandeln, ein Budget, das von diesen selbst verwaltet wird. Die Mitgliedschaft in einem Interessenverband, Schulungen und Beratungen sind darin selbstverständlich enthalten. Bewohnervertretungen können über die Ausgabe des Budgets selbstständig entscheiden.

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert eine ähnliche Regelung auch in Deutschland, die den Beiräten in Altenheimen einen eigenen Handlungsspielraum eröffnet, ohne jedes Mal bei der Leitung als Bittsteller auftreten zu müssen. „Solange dies nicht geregelt ist, verfügen die Beiräte in Deutschland nur über Scheinrechte“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbund.
Quelle: https://www.biva.de/bewohnerbeiraete-in-altenheimen-brauchen-ein-garantiertes-budget/
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