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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Medien-Meldungen: Pflegeberatung und Pflegestützpunkte  (Gelesen 10349 mal)
admin
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« Antworten #3 am: 25. Juni 2012, 15:34 »

Pflegestützpunkt für Wesermarsch geplant

"Der Kreis will das Beratungsangebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessern. Dafür soll baldmöglichst ein sogenannter Pflegestützpunkt eingerichtet werden, an dem Ratsuchende neutral und unentgeltlich Sozial- und Pflegeberatung an einem Ort erhalten." Das berichtete der Weser-Kurier in einer (Stadtteil-)Ausgabe vom 06.03.2012.

Demnach habe der Sozialausschuss des Kreistages hat grünes Licht dafür gegeben. Der Pflegestützpunkt solle in Brake angesiedelt werden. Zudem seien Außenstellen im Mehrgenerationenhaus in Nordenham sowie in der südlichen Wesermarsch geplant.

Quelle: http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Stadtteile/547144/Weg-frei-fuer-einen-Pflegestuetzpunkt.html
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« Antworten #2 am: 06. August 2010, 14:51 »

Die Wesermarsch bekommt ein Seniorenservicebüro, vgl. Scan aus der Kreiszeitung Wesermarsch von heute!

Die Kreiszeitung findet man im Internet auszugsweise unter
http://www.kreiszeitung-wesermarsch.de/Home/region/nordenham.html


* Seniorenservicebüro Wesermarsch.jpg (309.17 KB, 289x1156 - angeschaut 1397 Mal.)
« Letzte Änderung: 06. August 2010, 14:55 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 30. Januar 2008, 00:14 »

Pflegereform: Anhörungen zeigen dringenden Überarbeitungsbedarf

Zu den Ergebnissen der öffentlichen Anhörungen zur Pflegereform im Deutschen Bundestag erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:

Die Anhörungen zur Pflegereform haben unsere Kritik untermauert, dass die große Koalition an ihrem Reformwerk noch sehr, sehr viel nacharbeiten muss.

Wir stimmen nicht ein in den Kanon derer, die das Ende der Pflegestützpunkte besingen, bevor sie überhaupt starten. Die SPD darf jetzt nicht wieder gegenüber der Union einknicken und die Stützpunkte vorschnell aufgeben. Diese haben durchaus berechtigte Kritik erfahren. Daraus jedoch wie die Union den Schluss zu ziehen, wir bräuchten keine wohnortnahen Anlaufstellen, ist falsch. Denn auch die Union sollte sich nicht zu früh freuen: Ihr Modell für Beratungs-Gutscheine löste alles andere als Begeisterung unter den Fachleuten aus.

Bestätigung fand vielmehr, was wir Grüne seit Monaten an dem Konzept der Stützpunkte beanstanden: Der Ansatz ist gut, wird aber nur funktionieren, wenn die Pflegebedürftigen und deren Angehörige hier ein neutrales, unabhängiges und qualitätsgesichertes Management für ihre individuelle Situation erhalten. Das geht weit über Beratung hinaus. Alle relevanten Akteure, auch Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen, und bestehende Strukturen müssen eingebunden werden. Sollten aber die Stützpunkte und die Beratung allein in die Hand der Pflegekassen gelegt werden, wird dieser Ansatz scheitern.

Auch die Finanzreform betreffend sehen wir unsere grüne Linie bestätigt. Wir brauchen eine Pflege-Bürgerversicherung und eine solidarische Demografiereserve für mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Die Fachleute haben bezeugt, dass die große Koalition bei der Finanzreform versagt hat. Die geringfügige Beitragserhöhung rettet die Pflegeversicherung gerade in die nächste Legislatur hinüber. Weithin wurde zu Recht bemängelt, dass es keinen Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung geben wird. Auch die Trennung der beiden Systeme wurde von der Mehrheit der Fachleute als fachlich völlig unbegründet und unsolidarisch kritisiert.

Durchaus erfreulich sind die vorgesehenen Modellprojekte zur Erweiterung pflegerischer Handlungsfelder. Die Ansichten von Pflegeexpertinnen und -experten und vieler Verbände bestätigen aber, dass dies allenfalls ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Die Erweiterung der Handlungsfelder muss weitergehen und in verbindliche, berufsrechtliche Regelungen münden. Dazu brauchen die Pflegeberufe unter anderem mehr Qualifikationsmöglichkeiten auch im akademischen Bereich. Das Ziel muss sein, die Pflege zu einer wirklich eigenständigen und gleichberechtigten Profession in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung zu machen.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG Nr.0072 BundestagsfraktionBündnis90/DieGrünen, 24.01.2008
« Letzte Änderung: 30. Januar 2008, 01:43 von admin » Gespeichert

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« am: 29. Januar 2008, 02:40 »

Pflegestützpunkte: Die BIVA fordert die verbindliche Einbeziehung der Betroffenen und ehrenamtlich Engagierten

Kommen sie oder kommen sie nicht, die Pflegestützpunkte? Nach der Auftaktveranstaltung des Bundesgesundheitsministeriums am 18. Januar in Berlin „Werkstatt Pflegestützpunkte und Pflegeberater“ und den Anhörungen zur Pflegereform im Bundestag am 21. und 23. Januar wurde deutlich, dass die Pflegestützpunkte einen Schwerpunkt der Reform bilden. Dem entsprechend standen sie auch im Zentrum der Kritik der Experten aus Wissenschaft und von den Träger- und Betroffenenverbänden, unter anderem der BIVA.

Neben der Gefahr der Schaffung von Doppelstrukturen und Zweifeln an der Unabhängigkeit der Beratung bewegte die Interessenvertreter der Betroffenen eine Frage besonders: Wie sollen die Betroffenen, die Angehörigen, Selbsthilfegruppen, ehrenamtlich Engagierte und ihre Interessenvertreter – also die, die letztendlich Zielgruppe der Beratung sind - in die Beratungsstellen einbezogen werden?

Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA: „5000 Euro Aufstockung bei der Anschubfinanzierung dürften als Motivation nicht ausreichen, um die Betroffenen und alle die, die sie unterstützen, nachhaltig in die Arbeit der Stützpunkte einzubeziehen.“ Träger der Pflegestützpunkte sollen nach den Plänen der Regierung die Pflege- und Krankenkassen sein, die mit den Kommunen und Sozialhilfeträgern sowie den privaten Kassen Verträge zur Umsetzung der Beratungsstützpunkte schließen. Betroffene sind nur „nach Möglichkeit“ einzubinden. Dafür gibt es dann, als Bonbon, bis zu 5000 Euro zusätzlich zu der vorgesehenen Anschubfinanzierung von 45.000 Euro. „Dies führt nur zu Mitnahmeeffekten, ohne die Gewährleistung zu bieten, dass Angehörige und ehrenamtlich Engagierte sich auch langfristig einbringen können.

Wirkungsvoller wäre es da schon, wenn man den gesamten Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro davon abhängig macht, dass eine wirkungsvolle Einbeziehung nachgewiesen  wird, sei es konzeptionell, sei es in der Form von Verträgen“, so Katrin Markus weiter. Wohnortnahe Beratungsstrukturen sind ein Herzstück der Reform der federführenden Bundesgesundheitsministerin. Ulla Schmidt hat dafür in ihrem Reformentwurf mittelfristig 290 Mio. Euro vorgesehen.

„Es wäre schade, wenn die Kostenträger sich diesen Betrag untereinander aufteilen, ohne dass die Betroffenen mitbestimmen können, wie eine bestmögliche Beratung konzipiert werden muss.“ Katrin Markus: „Wir haben hier die historische Chance, dass die Beitragszahler mitbestimmen könnten, wie ihre Gelder am wirkungsvollsten eingesetzt werden. Wir sollten sie nutzen!“

Näheres zum Gesetzesentwurf, zu den geplanten Reformen und der Position der Betroffenen erfahren Sie bei der BIVA.

Quelle: http://www.biva.de
28.01.08 11:11 - Kategorie: Presse


« Letzte Änderung: 09. August 2010, 09:55 von admin » Gespeichert
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