Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
28. März 2024, 23:39
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Information & Recht
| | |-+  Recht
| | | |-+  Pflegegesetze & Pflegerecht
| | | | |-+  Verfassungsbeschwerden wegen Missständen in der Pflege
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Verfassungsbeschwerden wegen Missständen in der Pflege  (Gelesen 28187 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #8 am: 18. Juli 2016, 15:20 »

Zitat
„Die Karlsruher Richter sind altenfeindlich“
Klage für bessere Pflege

Alexander Frey rollt den Stein nun schon zum vierten Mal den Berg nach Karlsruhe hinauf. Unermüdlich kämpft der Münchner Sisyphos für mehr Menschenwürde in deutschen Heimen. Bislang hat das Verfassungsgericht seine Beschwerden abgeschmettert. Doch der Anwalt gibt nicht auf.


Von Susanne Böllert

München – Der alte Mann hat den Mund voll getrocknetem Essen. Er kann kaum noch schnaufen. Bröckchen für Bröckchen muss seine Betreuerin ihm die Essensreste aus dem Mund klauben. Rechtsanwalt Alexander Frey, 70, erinnert sich noch gut an diesen Besuch in einem Altenheim nahe München, auch wenn er schon einige Jahre her ist. „Der Mann hatte gar keinen Speichel mehr. Er muss schon sehr, sehr lange so gesessen haben“, sagt Frey.

Bis heute lässt ihn das Bild nicht los. Wie all die anderen Bilder von Körperverletzungen, seelischen Misshandlungen oder gesundheitsgefährdender Vernachlässigung, die der Münchner in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Anwalt und Berufsbetreuer in vielen unterschiedlichen Heimen zu sehen bekommen hat.

Seit fast 40 Jahren kämpft der Fachanwalt für Sozialrecht für die Pflegebedürftigen, im Namen der Menschenrechte. Er stritt zigmal vor Gericht, wenn Heimbewohner unter- oder mangelernährt waren, wenn sie geschlagen, beschimpft oder nicht ausreichend vor lebensgefährlichen Stürzen bewahrt wurden. Er hat wegen Wundgeschwüren geklagt, wenn zu seltenes Umlagern Löcher in die brüchige Haut der Senioren gerissen hatte. Er schritt ein, wenn Heiminsassen mit Fesseln oder Medikamenten ruhiggestellt statt versorgt wurden.


2014 im Januar klagte er zum ersten Mal in Karlsruhe gegen die menschenunwürdigen Zustände in Pflegeheimen. Vor zweieinhalb Jahren. Er wollte den Gesetzgeber zwingen, endlich bessere Gesetze zu erlassen und damit seine Schutzpflichten gegenüber Heimbewohnern zu erfüllen. Ein „Erdbeben im deutschen Pflegesystem“ hatte er sich zu Beginn seines Streits erhofft. Doch das ist bisher ausgeblieben. Es hat nicht einmal gewackelt in der abgeschotteten Welt der stationär Betreuten. „Das Vorgehen der Karlsruher Richter ist altenfeindlich“, sagt Frey. Inzwischen ist seine vierte Beschwerde anhängig. „Die versuchen, alles auszusitzen und hoffen, dass die Klageführer schnell sterben.“

Den Stein ins Rollen hatte 2013 die 27-jährige Juristin Susanne Moritz gebracht – mit ihrer Dissertation „Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen“. Darin berichtet sie von „belegbaren Missständen gravierenden Ausmaßes, lebensunwerten Bedingungen, mangelhafter Pflegequalität sowie regelmäßigen Gewaltanwendungen in zahlreichen stationären Pflegeeinrichtungen“. Alles Dinge, mit denen Alexander Frey immer wieder konfrontiert worden ist: Mangelernährung, Austrocknung, Wundgeschwüre, Schläge, Beschimpfungen, Sedierung durch Medikamente, unerlaubte Fesselungen. Gegen all diese Straftaten in deutschen Heimen ist Frey immer wieder vor Gericht gezogen. Mal mit Erfolg, mal ohne.

Als aber Susanne Moritz die spektakuläre Schlussfolgerung zog, die Bundesregierung verletze aufgrund ihrer Untätigkeit ihre Schutzpflichten gegenüber Heimbewohnern und könne deswegen vor dem Bundesverfassungsgericht belangt werden, sah Alexander Frey seine Chance gekommen. Er zog direkt nach Karlsruhe. Frey glaubte, auf dieser juristischen Grundlage ließen sich die alltäglichen Verstöße gegen Menschenrechte in Pflegeheimen stoppen.

Es folgte eine herbe Enttäuschung – Karlsruhe nahm Freys Beschwerde gar nicht erst an. Der Grund: Er selbst, der nicht im Heim lebe, sei nicht betroffen und damit auch nicht berechtigt, Beschwerde zu führen. Juristisch ist das korrekt, in Deutschland gibt es kein Stellvertreterrecht. Doch so schnell ließ sich Frey nicht abschütteln: Er erneuerte seine Beschwerde – diesmal im Namen eines Betroffenen, eines Rollstuhlfahrers Anfang 50 aus München, der künstlich beatmet wird und 24 Stunden ambulant gepflegt wird. Das Gericht lehnte die Beschwerde im August 2014 ab. Ohne Begründung.

Seinen dritten Vorstoß unternahm der Anwalt im Oktober 2014 im Namen einer 89-jährigen Heimbewohnerin. Mit ihr erfüllte er alle Zulassungskriterien einer Verfassungsbeschwerde. Doch dann starb die Seniorin – der Anwalt musste die Beschwerde zurückziehen.

Doch sofort klopfte er wieder an die Türen des Hohen Gerichtes: Seine vierte Beschwerde legte Frey am 24. November 2014 im Namen einer 83-jährigen Heimbewohnerin ein. „Seitdem ist nichts geschehen. Das Gericht ist seit eineinhalb Jahren untätig“, wettert Frey. Dabei, so sagt er, ist die alte Dame „der Isolationsfolter ausgesetzt“.

Die Seniorin ist geistig topfit, trotzdem verbringt sie jeden Tag im selben Eck auf der Station für Demenzkranke. Direkt vor dem Fahrstuhl wird ihr Liegerollstuhl geparkt. „Selbst Straftäter werden besser behandelt“, sagt Frey, „die können einmal am Tag eine Stunde in den Hof.“ Die 83-Jährige stiert an die Wand. Den ganzen Tag. Freundschaften hat sie in den Jahren, die sie im Heim lebt, keine geknüpft. „Wie denn?“, fragt sie aufgebracht, „ich kann ja hier mit keinem reden, die können nicht mehr richtig denken, die sind doch dement!“ Besuch bekommt sie einmal im Monat, wenn ihre Betreuerin nach ihr schaut. Sie hat keine Kinder, keine Angehörigen mehr. Niemand spricht mit ihr, keiner liest ihr die Zeitung vor. Niemand fährt sie vor die Tür. „Für diese Dinge, die ein Leben noch lebenswert machen, ist kein Geld, kein Personal vorhanden“, sagt Frey.

Die zusätzlichen Betreuungskräfte, die die Seniorenheime seit Inkrafttreten des Ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 einstellen können, „beschwichtigen mich nur minimal“, erklärt Frey: „Für 90 Prozent der Heimbewohner ist das keine Hilfe, da fehlt nach wie vor Fachpersonal, das regelmäßig Windeln wechseln, ausreichend zu trinken geben, in Ruhe füttern und Dekubituspatienten umlagern könnte.“

Die 83-jährige Beschwerdeführerin will nur heim. Sie sagt: „Ich mache nicht viel Arbeit. Nur drei, vier Mal am Tag trocken legen muss man mich.“ Sie weiß, ihr Wunsch wird nicht erfüllt. Also sagt sie: „Schreiben Sie bitte so, dass man das Heim nicht erkennt. Die wissen ja sofort, wer mit Ihnen gesprochen hat. Und wer weiß, wie lange ich hier noch leben muss?“

Genau diese Abhängigkeit macht es Heimbewohnern schwer, gegen Pflegemängel vorzugehen. „Die Heimbewohner trauen sich oft nicht, vor Gericht zu ziehen, weil sie weitere Repressalien von den Menschen befürchten, die sie jeden Tag wickeln, füttern und waschen, nachdem sie sie angeschwärzt haben“, sagt Alexander Frey. Außerdem seien die Betreuten häufig dement, krank oder einfach so alt, dass sie das Ende eines Gerichtsverfahrens nicht mehr erleben würden. Genau deshalb will er diese Verfassungsklage durchfechten: „Der Gesetzgeber muss ein für alle Mal in die Pflicht genommen werden“, sagt er. Auch der Augsburger Heimleiter Achim Rieger sowie sieben ambulant betreute Pflegebedürftige, die vom Sozialverband VdK unterstützt werden, klagten.

Das Verfassungsgericht kann die Argumentation der Pflegekritiker jedoch nicht nachvollziehen. In seiner Ablehnung der Verfassungsbeschwerde meint das Gericht: Pflegeopfer sollen sich im Einzelfall ans Fachgericht wenden. Diese Empfehlung sei ziemlich realitätsfern, findet Stefan Sell, Professor für Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz (siehe Interview). Und der zweite Hinweis der Richter, Pflegebedürftige könnten sich ihr Heim ja aussuchen, sei salopp gesagt „putzig“. Sell sagt: „Diese Wahlfreiheit besteht in vielen ländlichen Regionen überhaupt nicht. Und wenn man einmal im Heim ist, kommt man so schnell nicht mehr raus, selbst wenn es sich als eines mit gravierenden Pflegemängeln herausstellen sollte. Das ist nicht so, als würde man mal eben eine Wohnung kündigen.“

Das Verfassungsgericht sagt, es könne erst eingreifen, wenn der Gesetzgeber die Pflicht, Pflegebedürftige zu schützen, „evident verletzt“ habe. Das hätten die Beschwerdeführer nicht ausreichend dargelegt. „Eine Abblockformel“, sagt Stefan Sell, „das Gericht will den Stöpsel nicht aus der Flasche lassen.“ Soll heißen: Das Gericht fürchtet, eine Klageflut auszulösen, wenn es die Regierung zu konkreten Maßnahmen gegen den Pflegemissstand verpflichten würde. Als nächstes könnten dann die Eltern von Kita-Kindern den Gesetzgeber wegen Verletzung seiner Schutzpflichten verklagen.

Der Experte glaubt, dass sich das Verfassungsgericht auch Alexander Frey gegenüber als „nicht zuständig“ erklären wird. Das bedeutet, der Münchner Anwalt wird mit seiner Verfassungsbeschwerde wohl scheitern. Trotzdem ist Frey vom Aufgeben weit entfernt – in einem nächsten Schritt würde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. „Ich verlange nur, dass das Verfassungsgericht endlich eine inhaltliche Entscheidung fällt“, sagt Frey, „und wenn es bei der 83-Jährigen noch keine Grundrechtsverletzung erkennt, dann bringe ich sofort den nächsten Fall.“ Er kennt genügend Heimbewohner, deren Menschenrechte verletzt werden. Karlsruhe wirft er eine „Verzögerungstaktik“ vor – er erwarte sich einen „Aufschrei der Bevölkerung ob dieses Verfassungsgerichtes!“

Immerhin weiß er eine internationale Instanz auf seiner Seite: Schon 2011 hatten die Vereinten Nationen die Bundesregierung aufgefordert, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Situation der Heimbewohner zu verbessern. Wie wenig Deutschland gegen den Fachkräftemangel und Pflegemissstände tue, sei besorgniserregend. [>>] „Darauf muss das Gericht doch reagieren“, wundert sich Frey.

Trotz allem: Im Gegensatz zu Sisyphos, der sich von allen Göttern verlassen wusste, glaubt Alexander Frey fest an den glücklichen Ausgang seines Unterfangens.
Quelle: http://www.merkur.de, 05.07.2016
« Letzte Änderung: 06. September 2016, 16:53 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #7 am: 06. Mai 2016, 17:25 »

Zitat
Der Einsatz für die Pflege geht weiter
VdK-Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen

Der Sozialverband VdK zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die vom VdK unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverletzungen in Pflegeheimen nicht zur Entscheidung anzunehmen.


„Wir nehmen diese Nachricht mit großem Bedauern zur Kenntnis“, sagt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Dennoch geht der Einsatz des Sozialverbands VdK für eine menschenwürdige Pflege in Deutschland weiter.“

Sieben Beschwerdeführer hatte der Sozialverband VdK Deutschland juristisch dabei unterstützt, gegen drohende schlechte Versorgung im Pflegeheim Verfassungsbeschwerde einzulegen. Im Laufe des Verfahrens ist ein Betroffener verstorben, sodass zuletzt noch sechs Beschwerdeführer in Karlsruhe vorstellig waren. Alle sind wegen fortschreitender Erkrankungen bereits auf ambulante Pflege angewiesen und befürchten, später wegen der Schwere ihres Krankheitsbilds in einer stationären Einrichtung versorgt werden zu müssen.

Die Missstände in Pflegeeinrichtungen seien hinreichend bekannt und belegt, argumentierte der VdK in seiner Verfasssungsbeschwerde. Deshalb müssten die Beschwerdeführer mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, in den Einrichtungen von Pflegemängeln bis hin zu Grundrechtsverletzungen betroffen zu sein. Der Staat komme hier seinen Schutzpflichten gegenüber hilflosen Personen nicht nach.

Große Aufmerksamkeit
Vor über einem Jahr hatte das Einreichen der Verfassungsbeschwerde, die von den beiden Juristen Prof. Dr. Alexander Graser und Dr. Christoph Lindner begleitet wurde, in der Öffentlichkeit für große Aufmerksamkeit gesorgt. „Auch wenn die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, so haben wir doch ein wichtiges Ziel erreicht: das Bewusstsein für den Pflegenotstand zu schärfen“, erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Unverständlich sei, dass die Beschwerdeführer von den Verfassungsrichtern im Fall einer Verletzung ihrer Grundrechte auf den Rechtsschutz vor Fachgerichten verwiesen wurden: „Dieser Weg hat ja schon bisher nicht funktioniert. Es ist sehr schwer für Einzelpersonen, sich zur Wehr zu setzen.“

Auch das Argument, ein Pflegebedürftiger könne sein Pflegeheim frei wählen, lässt sie nicht gelten: „Es fehlen aussagekräftige Kriterien. Tolle Pflegeheimnoten bedeuten gar nichts.“ Der VdK sieht deshalb den Gesetzgeber in der Pflicht: „Immer noch gibt es zu wenige Pflegekräfte, für die Bewohner bleibt zu wenig Zeit und Aufmerksamkeit. Deshalb geben wir auch weiterhin keine Ruhe“, verspricht Mascher.
Quelle: https://www.vdk.de/deutschland/pages/70912/der_einsatz_fuer_die_pflege_geht_weiter,23.03.2016



Verfassungsbeschwerde gegen den „Pflegenotstand“ nicht zur Entscheidung angenommen

Pressemitteilung Nr. 12/2016 vom 19. Februar 2016

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 2980/14 - Rn. (1-26), http://www.bverfg.de/e/rk20160111_1bvr298014.html


Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten „Pflegenotstand“ nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer begehrten die Feststellung, dass die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Grundrechte von Pflegeheimbewohnern nicht genügen und der Staat zur Abhilfe und kontinuierlichen Überprüfung verpflichtet ist. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da eine Verletzung einer grundrechtlichen Schutzpflicht durch grundgesetzwidriges Unterlassen des Gesetzgebers sowie die eigene und gegenwärtige Betroffenheit der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert vorgetragen wurde.

Sachverhalt und Verfahrensgang:

Pflegebedürftige Personen haben gemäß § 43 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.

Die Beschwerdeführer fürchten, aufgrund ihres Gesundheitszustandes in absehbarer Zeit vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim zu bedürfen. Zum Teil nehmen die Beschwerdeführer bereits ambulante Pflegedienste in Anspruch oder werden von Angehörigen im häuslichen Umfeld gepflegt. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen die Beschwerdeführer auf Missstände in deutschen Pflegeheimen aufmerksam machen; sie halten die Verletzung von Schutzpflichten der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen aufgrund von gesetzgeberischer Untätigkeit für gegeben. Die bisherigen Reformen und Gesetzesnovellen hätten keine spürbare Verbesserung der Situation von Pflegeheimbewohnern gebracht.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den an sie zu stellenden Begründungserfordernissen genügt.

1. Nur in seltenen Ausnahmefällen lassen sich der Verfassung konkrete Pflichten entnehmen, die den Gesetzgeber zu einem bestimmten Tätigwerden zwingen. Ansonsten bleibt die Aufstellung und normative Umsetzung eines Schutzkonzepts dem Gesetzgeber überlassen. Ihm kommt ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu. Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann vom Bundesverfassungsgericht nur begrenzt nachgeprüft werden. Es kann erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat.

Eine Verletzung einer grundrechtlichen Schutzpflicht durch Unterlassen des Gesetzgebers ist nicht hinreichend substantiiert vorgetragen worden. Weder führen die Beschwerdeführer aus, unter welchen Gesichtspunkten die bestehenden landes- und bundesrechtlichen Regelungen zur Qualitätssicherung evident unzureichend sein sollten, noch zeigt die Verfassungsbeschwerde substantiiert auf, inwieweit sich eventuelle Defizite in der Versorgung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen durch staatliche normative Maßnahmen effektiv verbessern ließen.

2. Die Verfassungsbeschwerde zeigt auch nicht hinreichend substantiiert auf, dass die Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten verletzt sind. Die Möglichkeit der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird. Vorliegend ist bereits die Notwendigkeit von stationärer Pflege in der Person der Beschwerdeführer nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit gegeben. Hinzu kommt, dass Pflegebedürftige gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XI zwischen den für die Versorgung zugelassenen Pflegeheimen wählen können. Gegenüber grundrechtswidrigen Pflegemaßnahmen ist um fachgerichtlichen Rechtsschutz zu ersuchen.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-012.html



Zitat
Sozialverband VdK zeigt sich enttäuscht über Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Pflegenotstand

Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt gegeben, die vom Sozialverband VdK Deutschland unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen schwere Grundrechtsverletzungen in Pflegeheimen nicht zur Entscheidung anzunehmen

Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, nimmt wie folgt dazu Stellung:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nehmen wir mit großem Bedauern zur Kenntnis. Die Mängel und der Notstand in Pflegeheimen sind aus unserer Sicht evident und hinreichend belegt. Die gesetzgeberischen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene haben für viele Bewohnerinnen und Bewohner in deutschen Pflegeheimen die Not nicht wirklich verbessern können. Immer noch gibt es zu wenige Pflegekräfte, zu wenig Zeit und zu wenig Aufmerksamkeit. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde vermeidet das Bundesverfassungsgericht die dringend notwendige Auseinandersetzung mit der defizitären Menschenrechtssituation in Pflegeheimen.

Das Bundesverfassungsgericht verweist die Betroffenen darauf, im Fall einer Verletzung Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen. Dies blendet aus, dass in den vergangenen Jahrzehnten der Rechtsschutz auf diesem Wege effektiv nicht funktioniert hat. Die starke Abhängigkeitssituation sowie die krankheitsbedingte Hilflosigkeit der Pflegebedürftigen bringen mit sich, dass sie sich nur sehr schwer als Einzelpersonen zur Wehr setzen können.

Der Sozialverband VdK wird sich unabhängig von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin für die Rechte und den Schutz der Pflegebedürftigen einsetzen. Der VdK weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Entscheidung kein Freibrief für die Bundesregierung sein darf, dieses Thema ad acta zu legen. Wir werden unsere Forderungen an die Pflegegesetzgebung unvermindert aufrechterhalten. Die Politik ist gefordert.
Quelle: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-pressemeldung/70753/vdk_enttaeuscht_ueber_entscheidung_des_bverfg_zum_pflegenotstand

* BVerfG_1_BVR_2980-14.pdf (1633.51 KB - runtergeladen 692 Mal.)
« Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 17:09 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #6 am: 28. Oktober 2014, 13:43 »

13.01.2016 - Aus dem Büro der VdK-Präsidentin Mascher heißt es auf unsere schriftliche Anfrage: "... dass über die Annahme der Beschwerde seitens des Bundesverfassungsgerichtes – trotz mehrmaligen Nachfragens unsererseits – immer noch nicht entschieden ist. ..."



08.07.2015 - telefonische Nachfrage bei Cornelia Jurrmann, Pressesprecherin und Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Sozialverband VdK Deutschland e.V. ergab, dass noch nichts Neues über die eingereichte Verfassungsbeschwerde zu berichten sei.



VdK-Pressemitteilung vom 08.11.2014
VdK-Verfassungsbeschwerde für menschenwürdige Pflege eingereicht

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Es ist das elementarste Recht, das wir haben. Doch in Pflegeheimen kommt es leider viel zu oft zu Verstößen gegen dieses Grundrecht. Dem können und wollen wir nicht länger zusehen. Deshalb haben sieben Betroffene mit Unterstützung des Sozialverbands VdK Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, um gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen vorzugehen“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es zwar nicht, gesetzgeberisch tätig zu werden. Wenn die Richter in Karlsruhe aber zu dem Schluss kommen, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen bislang verletzt, muss der Gesetzgeber in einer bestimmten Frist Abhilfe schaffen. Im ersten Schritt wird nun in Karlsruhe die Zulässigkeit der Beschwerden geprüft, die Dauer des Verfahrens lässt sich noch nicht vorhersagen. „Es ist ein ungewöhnlicher Weg, den wir beschreiten“, so Mascher, „aber der VdK wird alle Möglichkeiten nutzen, um Pflegebedürftige zu schützen. Jeder hat das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt.“

„Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente kommen leider hierzulande viel zu häufig vor. Wir können deshalb nicht von bedauerlichen Einzelfällen sprechen. Schuld daran sind aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden. Dazu kommt eine viel zu geringe Vergütung der Pflegekräfte“
, erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben reichen nicht aus, um die offenkundigen Missstände zu bekämpfen. Die aktuellen Maßnahmen, die im Pflegestärkungsgesetz gebündelt sind, genügen nicht, um beispielsweise die Situation von Menschen mit seelisch-geistigen Beeinträchtigungen nachhaltig zu verbessern.“

Beschwerdeführer sind sieben Menschen aus ganz Deutschland, die aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen müssen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Eine fortschreitende schwere Erkrankung, eine bestehende Behinderung, eine bereits vorhandene Pflegebedürftigkeit oder eine familiäre Vorbelastung prägen die Schicksale dieser Menschen. „Es ist bei allen absehbar, dass sie der Pflege in einer stationären Einrichtung bedürfen werden. Sie führen diese Beschwerden, weil die Wahrscheinlichkeit, in ihren Grundrechten verletzt zu werden, sehr groß ist“, erklärt Prof. Alexander Graser, Verfassungsrechtler an der Universität Regensburg, der zusammen mit dem Rosenheimer Rechtsanwalt und Menschenrechtsexperten Dr. Christoph Lindner im Auftrag des Sozialverbands VdK die Beschwerdeschriften ausgearbeitet hat.

Quelle: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-pressemeldung/68500/vdk-verfassungsbeschwerde_fuer_menschenwuerdige_pflege_eingereicht




Zitat
Ulrike Mascher, VdK-Präsidentin
Kommentar: Das Recht auf Würde

Es gibt wenige Institutionen in Deutschland, die so ein großes Ansehen in der Bevölkerung genießen wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit verbinden sich auch hohe Erwartungen auf grundlegende Entscheidungen. Der Sozialverband VdK hat sich entschlossen, das oberste deutsche Gericht anzurufen.


Einzelne Personen reichen mit Hilfe des VdK Verfassungsbeschwerde ein. Es geht um die Menschenwürde. Denn dieses Grundrecht sehen wir in vielen stationären Einrichtungen in Gefahr. Das zeigen nicht nur die subjektiven Erfahrungen von Bewohnern und Angehörigen. Das belegen auch die Beschwerdestellen der Kommunen und Ministerien und mittlerweile wissenschaftliche Untersuchungen.

Der Missstand ist unterdessen so greifbar, dass eigentlich niemand mehr die Augen davor verschließen dürfte. Eigentlich. Denn leider fühlen sich gerade die Schutzbedürftigsten unter den alten Menschen von der Politik oft alleine gelassen.

Dies hat die Juristin Susanne Moritz zum Anlass genommen, sich das alles einmal genauer anzusehen. In ihrer Doktorarbeit, die nicht nur in juristischen Kreisen für Diskussionen sorgt, hat sie dargelegt, dass der Staat seinen Schutzpflichten in den Pflegeheimen nicht nachkommt. Die Strukturen seien so, dass jeder Mensch, der in einer Pflegeeinrichtung lebt, möglicherweise Grundrechtsverletzungen ausgesetzt ist.

Wundliegen, weil die Vorlagen nicht oft genug gewechselt werden, Austrocknung, weil es keine Hilfe beim Trinken gibt, Ruhigstellungen, oft mit Medikamenten, weil sich das Personal nicht anders zu helfen weiß. Jeder dieser Punkte ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Schuld daran sind aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen.

Susanne Moritz hat eines geschafft: Sie hat einen neuen Blick auf die Pflege-Debatte ermöglicht. Jenseits von Finanzierungsdiskussionen fragt sie als Juristin ganz sachlich nach der Einhaltung von Menschenrechten. Damit hat sie eine gesellschaftliche Auseinandersetzung angestoßen, die schon jetzt als Erfolg gelten kann – unabhängig davon, wie die Verfassungsbeschwerde beschieden wird. Sie hat es geschafft, dass man bei uns in Deutschland die Zustände in den Pflegeheimen nicht länger als "normal" betrachten kann.

Sicherlich gibt es in der Pflegepolitik keine einfachen oder billigen Lösungen, aber ein "Weiter so" mit immer nur kleineren Verbesserungen wie bisher wird nicht ewig funktionieren. Wir brauchen eine nachhaltige Pflegereform. Jeder hat das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt.

Sehen Sie zum Thema unser aktuelles Video aus dem VdK Internet-TV:

VdK-TV: Pflege-Verfassungsbeschwerde



Um Missständen in Pflegeheimen entgegenzuwirken, hat sich der Sozialverband VdK entschlossen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Der Leiter der VdK-Bundesrechtsabteilung erklärt die Hintergründe.

Ulrike Mascher
Quelle: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/68382/kommentar_das_recht_auf_wuerde + http://www.youtube.com/watch?v=5qMAsV9xML8
« Letzte Änderung: 21. Januar 2016, 13:30 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #5 am: 24. August 2014, 21:26 »

Zitat
Bayerisches Fernsehen "quer", Sendung vom 21.01.2016, 22:13 Uhr

Trotz Niederlage
Augsburger Pflegerebell gibt nicht auf



Der Leiter eines Augsburger Pflegeheims prangert seit Jahren Missstände in Heimen an. Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Staat wegen Verletzung der Schutzpflicht Pflegebedürftiger ist er jetzt gescheitert. Begründung: Klagen darf nur, wer akut betroffen, also pflegebedürftig, alt und gebrechlich ist. Das klingt ein wenig zynisch, ebenso, dass immer mehr Investoren Pflegeheime als Renditeobjekte entdecken. Unfreiwilliger Helfer: Der Pflege-TÜV, der in der Praxis durch fragwürdige Prüfkriterien dazu führt, dass auch Heime mit schlechter Pflege Bestnoten erhalten.

Autor: Katarina Schickling

[ zur Sendungshomepage quer mit Christoph Süß >>]

Quelle: http://br.de/s/27UlLQo + https://youtu.be/tsLtSJExSzI



Zitat
Verfassungsbeschwerde abgeschmettert: Richter bremsen "Pflege-Rebell" Armin Rieger

Weil er die schlechten Bedingungen in der Pflege nicht mehr ertragen konnte, legte der Augsburger Pflegeheimleiter Armin Rieger Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht hat diese nun abgeschmettert. Ohne Begründung. Rieger wählt in seiner Stellungnahme drastische Worte – überrascht ist er jedoch nicht. ...

Quelle: http://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/lokales/verfassungsbeschwerde-abgeschmettert-richter-bremsen-pflege-rebell-armin-rieger-d4780.html, 07.01.2016




Rieger legt Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid des Verfassungsgerichts ein
Folter? Heimbetreiber zieht vor Verfassungsgericht

Ein Heimbetreiber aus Augsburg will die Bundesregierung zwingen, die Menschenwürde Pflegebedürftiger besser zu schützen. Der Sozialverband VdK unterstützt die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. ...

Quelle: http://www.welt.de/regionales/bayern/article132608773/Folter-Heimbetreiber-zieht-vor-Verfassungsgericht.html



Verfassungsklage für bessere Pflege abgeschmettert

Der Einrichtungsleiter Armin Rieger hatte Beschwerde eingereicht. Laut Gericht darf er das nur, wenn er selber im Heim ist


... Rieger gibt nicht auf und hat sich mit dem Münchner Anwalt Alexander Frey in Verbindung gesetzt, der ebenfalls Klage eingereicht hatte – allerdings im Namen eines behinderten, also pflegebedürftigen Klienten. ...

Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Verfassungsklage-fuer-bessere-Pflege-abgeschmettert-id31205717.html, 03.09.2014



Heimchef zieht vors Verfassungsgericht

Harscher Vorwurf gegen den Staat: Er verletze seine Schutzpflicht gegenüber pflegebedürftigen Menschen, weil er Missständen tatenlos zusehe.


von Christine Strasser, MZ


Augsburg. Wegen Missständen in der Altenpflege zieht der Leiter eines privaten Pflegeheims vor Gericht. Er habe Verfassungsbeschwerde eingelegt, bestätigte Armin Rieger, Geschäftsführer des Augsburger Seniorenheims „Haus Marie“, am Dienstag der MZ. Sein Vorwurf: „Der Staat verletzt seine Schutzpflicht gegenüber pflegebedürftigen Menschen.“ ...

Quelle: http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/, 20.08.2014



Verfassungsbeschwerde von Heimbetreiber "Es wird systematisch weggeschaut"

Von Stefan Mayr, Augsburg

Wegen der Missstände in Pflegeheimen reicht Armin Rieger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Pikante daran: Der Augsburger betreibt selbst ein Heim.

... Sein 21-seitiger Schriftsatz liest sich wie eine einzige Abrechnung mit dem aktuellen System der Pflege. An einer Stelle wirft er Heimbetreibern, Pflegedienstleitern und weiteren Beteiligten sogar Urkundenfälschung und Betrug vor: "Jeder weiß, dass täglich Leistungen seitens der Pflegekräfte abgezeichnet oder dokumentiert werden, die nicht geleistet werden können." Dies sei Alltag und die Krankenkassen und Politiker wüssten das auch. "Doch es wird systematisch weggeschaut." ...

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/verfassungsbeschwerde-von-heimbetreiber-es-wird-systematisch-weggeschaut-1.2093891, 19.08.2014



Für bessere Bedingungen: Heimchef zieht vors Verfassungsgericht

Heimleiter Armin Rieger will bessere Bedingungen in der Pflege einklagen. Denn er sagt: „Ich verletze Menschenrechte“.


Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Fuer-bessere-Bedingungen-Heimchef-zieht-vors-Verfassungsgericht-id31050717.html
« Letzte Änderung: 25. Januar 2016, 12:18 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #4 am: 25. April 2014, 10:33 »

VdK will im September die Verfassungsbeschwerde einreichen

Auf telefonische Nachfrage bei der Presseabteilung des VdK hieß es, der Verband werde voraussichtlich im September diesen Jahres die Verfassungsbeschwerde einreichen.


Alexander Graser, der Doktorvater der Juristin Susanne Moritz, ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg und arbeitet für den VdK die Verfassungsbeschwerde aus.

Quelle: http://www.vdk.de/deutschland/tag/Verfassungsbeschwerde, tel. Auskunft am 12.08.2014




VdK-Zeitung. 2. Juni 2014
Kommentar (von Ulrike Mascher): Menschenwürdig

Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Es ist das elementarste Recht, das wir haben. Es gilt uneingeschränkt für alle Menschen, die in Deutschland leben. Unabhängig vom Gesundheitszustand. Unabhängig vom Alter. Doch in Pflegeheimen kommt es leider viel zu oft zu Verstößen gegen dieses Grundrecht. ...

... Wir bereiten diese Verfassungsbeschwerde vor. Auch die Aufforderung der Kanzlerin an den VdK, dies lieber zu unterlassen, wird uns von unserem Entschluss nicht abbringen. Es war zu hören, dass der VdK diese Verfassungsbeschwerde nur als Drohkulisse aufbauen will. Nein, wir benutzen das Leid der Pflegebedürftigen nicht, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Wir wollen, dass sich etwas zum Besseren verändert.

Quelle: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/67733/kommentar_menschwuerdig



Zitat
Merkel: Pflege-Klage fallen lassen

Merkel forderte vom VdK, von einer erwogenen Verfassungsklage gegen das Pflege­system Abstand zu nehmen. „Machen Sie doch zuerst noch ein bisschen Druck auf uns, bevor Sie zum Bundesverfassungsgericht gehen.“ Mascher bekräftigte, der Verband prüfe eine solche Klage gegen die Zustände in der Altenpflege. Zudem unterstützten mehr als 200.000 Menschen eine VdK-Petition für den Bundestag in dem Bereich. ...
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/58681/Sozialverband-VdK-kritisiert-soziale-Spaltung, 15. Mai 2014



Pflegereform: Mögliche Klage des Sozialverbands VdK sorgt für Diskussionen

Video-Quelle: http://download.media.tagesschau.de/video/2014/0425/TV-20140425-2024-5601.websm.h264.mp4, 26.04.2014, 20 Uhr-Nachrichten



Analyse zur Verfassungsklage des VDK
"Die Zustände in der Pflege sind himmelschreiend"


Von Heribert Prantl

Der Sozialverband VDK klagt vor dem Bundesverfassungsgericht, doch worum geht es dabei genau? Welche Umstände im Pflegebereich werden angeprangert? Und kann die Klage ausreichend Druck auf die Bundesregierung aufbauen? [Die Analyse im Video. >>]

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-politik-vdk-klage-pflegeheime-1.1942556#, 24.04.2014



Pflege: Koalition kritisiert VdK-Verfassungsklage

Die vom Sozialverband VdK angestrebte Verfassungsbeschwerde gegen die Zustände in Pflegeheimen stößt in der Großen Koalition auf Unverständnis. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums wies die Darstellungen des Verbands zurück. In der Mehrzahl der Heime werde Leistung in guter Qualität erbracht. SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach meinte, er rechne mit dem Scheitern der Klage. ...

Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/pflege-koalition-kritisiert-vdk-verfassungsklage.353.de.html?drn%3Anews_id=350540



VdK will Verfassungsbeschwerde gründlich vorbereiten

Nach Auskunft einer zuständigen VdK-Mitarbeiterin bereitet der Sozialverband VdK gründlich die geplante Verfassungsbeschwerde wegen der unhaltbaren Zustände in deutschen Pflegeheimen vor. Er werde zehn Klageführer mit herausragender Fallkonstellation dafür bündeln und geht davon aus, dass die Klage erfolgreich sein wird.

Quelle: eigene Recherche, 24.04.2014



Sozialverband will gegen deutsches Pflegesystem klagen

Quelle: AFP, T-Online.de, 24.04.2014, 11:58 Uhr



Sozialverband VdK will Reform der Pflege erzwingen

Die Zustände im deutschen Pflegesystem sind verfassungswidrig. So sieht es zumindest der Sozialverband VdK. Er will daher mittels einer Verfassungsbeschwerde die Politik zu einer Reform zwingen.

Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsbeschwerde-sozialverband-vdk-will-reform-der-pflege-erzwingen-2105530.html, 24. April 2014, 08:00 Uhr



Angehörige klinkt sich ein

83 jährige Delmenhorsterin schreibt ans Verfassungsgericht

Ruth Wicke hat ihre Mutter rund zwölf Jahre im Pflegeheim begleitet. Während dieser Zeit hat sie viele negative Erlebnisse immer wieder der Heimaufsichtsbehörde gemeldet - an der beklagenswerten Situation hatte sich kaum etwas geändert. Immer wieder gab es Anlass zu Klagen. Auch nach dem Tod ihrer Mutter - sie starb dank ihrer intensiven Begleitung - erst 102-jährig, läßt sie das Thema Pflege-Notstand in Deutschland weiterhin nicht ruhen.

Die ungewöhnlich engagierte Frau, die sich als Betroffene seit vielen Jahren mit "dem Pflegebetrieb" und der Pflegepolitik auseinandersetzt, hat sich entschlossen, sich der Verfassungsbeschwerde des Münchener Rechtsanwalt Frey anzuschließen.

Wie sie auch in ihren Telefonaten immer wieder betont, ist es ihr ein tiefes Bedürfnis, so lange sie noch denken, reden und schreiben kann, für  menschenwürdige Pflege  einzutreten.

Im Februar 2014 hat sie sich mit diesem 11seitigen, handgeschriebenen Brief an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Ihr Gesuch endet mit den Worten:

Zitat
"Ich wäre überglücklich wenn auch meine etwas unkonventionellen Ausführungen ein wenig dazu beitragen würden, das Gericht zu überzeugen, dass es wirklich höchste Zeit ist, für die unzähligen armen Menschen in unseren Heimen vom "Gesetzgeber" so schnell wie möglich etwas zu tun und nicht länger untätig zu bleiben."



ANMERKUNG:
Aus formellen Gründen wurde vom Verfassungsgericht inzwischen mitgeteilt, dass es nicht möglich ist, sich in der eingereichten Form an der bestehenden Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. ...

* !_Ruth-Wicke_Schreiben-an-Verfassungsgericht-03.2014.pdf (8474.15 KB - runtergeladen 6889 Mal.)
« Letzte Änderung: 21. April 2021, 15:01 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #3 am: 21. Januar 2014, 00:44 »

    Online Petition gestartet

    "... Um dem Verfassungsgericht die Dringlichkeit vor Augen zu führen, sollen möglichst viele Unterschriften das Ausmass der entsprechenden Handlungsbedürftigkeit aufzeigen und belegen. So wird angestrebt, möglichst mindestens 10.000 Unterschriften zu erreichen und diese mit der 'Nachlese...' dem Gericht möglichst kurzfristig vorzulegen. Gleichzeitig sollen diese Unterschriften belegen, dass heute bereits viele informierten Bürger unseres Landes bei der heutigen Situation im Pflege- und Betreuungsberich sich davor ängstigen, einmal auf die institutionelle Pflege und Betreuung angewiesen sein zu müssen. ..."

    Quelle: http://www.change.org/de/Petitionen/



    Weil es UNS ALLE betrifft ...


    • Wer möchte pflegebedürftig sein oder werden?
    • Wer will statt appetitlichem Essen lieber eine Magensode haben?
    • Wer möchte stundenlang in Urin und Kot auf seine Pflege und Versorgung warten?
    • Wer möchte von fremden gehetzten, gestressten Pflegekräften "gepflegt" werden?
    • Wer will erst fremde Sprachen lernen, um sich mit ausländischen Pflegekräften verständigen zu können?
    • Wer will statt Zeit und Zuwendung lieber Psychopharmaka?
    • Wer möchte alleingelassen werden in seiner letzten Stunde?
    • Wer ? Wer? Wer?


    NIEMAND? Na dann können ja ALLE unterschreiben:  
    ICH BIN FÜR MENSCHENWÜRDE IN DER PFLEGE ...


    Online Petition mit unterzeichnen [>>]
    « Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 00:52 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « Antworten #2 am: 15. Januar 2014, 18:24 »

    Heimbewohner und Angehörige dürfen hoffen:

    Pflege-Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht

    15.01.2014 · Der Münchner Rechtsanwalt Alexander Frey hat am 9. Januar 2014 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Grund dafür sind die seit Jahren bekannten "Verletzungen von Schutzpflichten der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der weitgehenden Untätigkeit".

    Frey ist Mitglied der Gruppe "Forum-Pflege-Aktuell", die sich seit vielen Jahren zusammen mit anderen für die Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen in Heimen einsetzen. Den Anstoß zu der jetzt eingereichten Verfassungsbeschwerde gab eine Ende letzten Jahres veröffentlichte Dissertation von Dr. jur. Susanne Moritz mit dem Titel "Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen", in der sie zu dem Schluss kommt: "Eine Beschwerdebefugnis ist dabei nicht nur für die aktuell betroffenen Heimbewohner anzunehmen, sondern besteht für alle potentiell künftig Betroffenen."

    In seiner 21 Seiten starken Begründung der Verfassungsbeschwerde führt der Münchner Anwalt viele Fälle von Menschenrechtsverletzungen auf, die vom "Forum-Pflege-Aktuell" gesammelt bzw. an sie herangetragen wurden. Er weist auch auf die bereits im August 2001 von ihm und seinen Mitstreitern vor der UNO vorgebrachten Pflegemängel in Deutschland hin. Als sie 2011 sich erneut vor der UNO über die Pflegemängel in Deutschland beklagen, zeigt sich der Ausschuss "tief besorgt" und "fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, unverzüglich Schritte zur Verbesserung der Lage älterer Menschen in Pflegeheimen zu unternehmen" (vgl. http://www.unesco.de/ua08-2012.html). Passiert ist - trotz des von der alten Bundesregierung ausgerufenen "Jahr der Pflege" - nicht besonders viel. Detailliert und Einzelfall belegt führt Frey viele Missstände in Pflegeheimen auf, die seit Jahren also auch der Bundesregierung bekannt sind.

    Die Bremer Selbsthilfe-Initiative "Heim-Mitwirkung", die sich ebenfalls seit vielen Jahren für die Verbesserung der Rechte pflegebedürftiger Menschen und ihre Angehörigen einsetzt, begrüßt ausdrücklich den aktuellen Vorstoß aus München. Ihr Sprecher, Reinhard Leopold, ist Mitglied einer Projektgruppe von Transparency Deutschland, die in einer Schwachstellenanalyse "Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreung" im letzten Jahr aufgezeigt hat. Leopold: "Es bleibt keine Zeit mehr zum Überlegen, es braucht keine neuen Studien und Image-Kampagnen, es ist an der Zeit zu handeln!"

    Quelle: eigene Presse-Mitteilung, 15.01.2014



    Pflegenotstand in Heimen
    Aufschrei und Anklage

    Bislang konnten nur Betroffene gegen den Notstand in Pflegeheimen klagen. Doch nun will ein Münchner Anwalt die Politik zum Handeln zwingen - und die Mängel in Heimen vor das Bundesverfassungsgericht bringen. ...


    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/pflegenotstand-in-heimen-aufschrei-und-anklage-1.1862851, 15.01.2014



    Die Verfassungsbeschwerde liegt hier als Kopie im Wortlaut vor. - Dank an Alexander Frey!
    [herunterladen >>] (4,9 MB)

    * !_Verfassungsbeschwerde_A-Frey_140109.pdf (5010.61 KB - runtergeladen 2084 Mal.)

    * !_Verfassungsbeschwerde_A-Frey_140109.jpg (233.55 KB, 1200x1600 - angeschaut 2465 Mal.)
    * !_Verfassungsbeschwerde_sueddeutsche140115.pdf (1093.51 KB - runtergeladen 826 Mal.)
    * !_Menschenrechtsverletzungen_was_kann_ich_dagegen_tun_01.pdf (3818.75 KB - runtergeladen 1703 Mal.)
    * !_Menschenrechte-Handbuch2010-2011.pdf (1512 KB - runtergeladen 17617 Mal.)
    « Letzte Änderung: 16. Mai 2014, 12:57 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « Antworten #1 am: 15. Januar 2014, 17:44 »

    VdK-Präsidentin Mascher: "Pflege ist eine Frage der Menschenwürde"

    Der Sozialverband VdK prüft die juristischen Möglichkeiten, Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verbesserung der Pflege einzulegen. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher: "Sollte sich hier irgendeine realistische Möglichkeit ergeben, werden wir klagen."

    Grundlage ist die Dissertation der Regensburger Juristin Susanne Moritz, die wegen der offenkundigen Missstände in deutschen Pflegeheimen die Grundrechte der Pflegebedürftigen verletzt sieht. Der Staat missachte durch seine bisherige Untätigkeit seine Schutzpflichten. Ein Urteil des Verfassungsgerichts würde eine Aufforderung an den Gesetzgeber bewirken, Abhilfe zu schaffen. Moritz kommt zum Schluss, dass jeder potentiell Pflegebedürftige den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten könne – deshalb erwägt der VdK ein Musterverfahren.

    "Pflege ist eine Frage der Menschenwürde", betonte Mascher, deshalb dürfe die längst überfällige Reform der Pflegeversicherung in der neuen Regierungskoalition nicht wieder aufgeschoben werden. Zwar sei die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der vor allem die Situation von Demenzkranken verbessern soll, für diese Legislaturperiode angekündigt worden, vorerst würden aber nur "kurzfristige Leistungsverbesserungen" in Aussicht gestellt. Der VdK befürchtet deshalb, dass wieder nur hier und da kleine Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen werden. "Der VdK fordert eine große Pflegereform, das System der Pflegeversicherung muss komplett umgebaut werden", sagte Mascher. "Hier ist der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in der Pflicht. Pflegebedürftige können nicht länger warten." Der VdK drängt zur Eile, weil eine Pflegereform unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens frühestens nach 30 Monaten greift.

    Die Mehrkosten durch den Umbau der Pflegeversicherung von geschätzt 5 Milliarden Euro jährlich zahlen sich nach Auffassung des Sozialverbands VdK aus. Denn mit einer besseren Finanzierung von häuslichen und ambulanten Strukturen könnte auf Dauer die Angehörigenpflege gestärkt und der Trend zum Heim gebremst werden. "Ein Weiterwurschteln im bisherigen System wird zum Kollaps führen", warnte Mascher.

    Eine große Pflegereform muss nach Auffassung des VdK von einer Infrastrukturoffensive begleitet werden, damit jeder Pflegebedürftige so lange wie möglich in seiner gewohnten Umgebung leben kann. Neben altersgerechten Konzepten für Wohnen, Verkehr, Bauen und Versorgung gehöre auch die kostendeckende Finanzierung und der Ausbau von geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen und von Pflegestützpunkten zur wohnortnahen und neutralen Beratung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf die Tagesordnung von Bund, Ländern und Kommunen.

    Quelle: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-pressemeldung/66830/vdk_prueft_pflege-verfassungsbeschwerde, 18.12.2013 - Cornelia Jurrmann
    « Letzte Änderung: 25. April 2014, 09:38 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « am: 08. Januar 2014, 17:34 »

    Thesenpapier der Dissertation

    Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen

    Schon seit mehreren Jahren steht die Pflege – und insbesondere die Reformbedürftigkeit der Pflegeversicherung – in Deutschland in der öffentlichen Debatte. Eine nachhaltige Reform scheint umso dringlicher, als in den Medien gehäuft von menschenunwürdigen und untragbaren Zuständen in den Pflegeheimen berichtet wird. Geschildert werden neben einer völlig unzureichenden pflegerischen Versorgung der Heimbewohner auch erhebliche Gewaltanwendungen gegenüber den Pflegebedürftigen.

    Diese beschriebenen Missstände greift die Dissertation auf, untersucht deren Ursachen  sowie  schwerpunktmäßig  deren  verfassungsrechtliche und verfassungsprozessrechtliche  Relevanz  und kommt zu folgenden Ergebnissen:

    I. Das Vorhandensein von, mitunter gravierende Ausmaße annehmenden, Missständen in zahlreichen stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland ist empirisch belegbar. Die Lebensbedingungen vieler Menschen in Pflegeheimen sind lebensunwert; der Pflegezustand sowie die Pflegequalität sind zu einem erheblichen Teil mangelhaft. Darüber hinaus lässt sich eine regelmäßige Gewaltanwendung gegenüber den Pflegebedürftigen nachweisen.

    II. Die Ursachen hierfür liegen in erster Linie in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Pflege. Die Finanznot der Pflegekassen steuert in weitem Ausmaß unmittelbar und mittelbar Qualität und Umfang der Pflegeleistungen. Folge ist die geringe Vergütung der Pflegeheime, deren defizitäre Personalausstattung und schlechte Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal. Systematische Fehlanreize verschärfen die mangelhafte pflegerische und medizinische Versorgung der Pflegebedürftigen zusätzlich.

    Die  unzulängliche Kontrolle der Pflegeeinrichtungen stärkt die Aufrechterhaltung dieser Pflegepraxis. Die Behebung dieser systemischen Ursachen ist zuvörderst Sache des Gesetzgebers.

    III. Die belegbaren Missstände in den Pflegeheimen verletzen die Grundrechte der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen. Zwar erfolgt die Pflege der Menschen in den Pflegeeinrichtungen durch Dritte; eine Zurechenbarkeit dieser Grundrechtsverletzungen an den Staat ergibt sich aber aus dessen Schutzpflichten, die ihm gegenüber den Pflegebedürftigen obliegen und die er durch seine Untätigkeit verletzt.

    IV. Sofern die Regierung weiterhin untätig bleibt, ist eine Verbesserung der Zustände in den Pflegeheimen nicht zu erwarten. Eine aussichtsreiche Möglichkeit, den Pflegemissständen Abhilfe zu schaffen, stellt ein Vorgehen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das gesetzgeberische Unterlassen dar. Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben scheint ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts auch unter funktionell-rechtlichen Aspekten legitim. Dabei erweist sich ein Vorgehen mittels Verfassungsbeschwerde als erfolgversprechend. Eine Beschwerdebefugnis ist dabei nicht nur für die aktuell betroffenen Heimbewohner anzunehmen, sondern besteht für alle potentiell künftig Betroffenen.

    Dr. jur. Susanne Moritz
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin
    Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Politik
    Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M. (Harvard)
    Universität Regensburg

    Quelle: http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/oeffentliches-recht/graser/team/ehemalige-mitarbeiter-doktoranden/dr-susanne-moritz/index.html




    Dr. Susanne Moritz
    Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen

    2013, 253 S., Broschiert, ISBN 978-3-8487-0722-5, 59,- €, inkl. MwSt.



    Zur Person

    Susanne Moritz studierte ab dem Wintersemester 2005/06 Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Regensburg und der Universitetet i Oslo, Norwegen. Sie legte die Erste Juristische Staatsprüfung im Termin 2010/2 am Landgericht Regensburg ab und war von  Februar 2011 bis September 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Graser beschäftigt. Im Sommersemester 2013 wurde sie von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg promoviert. Derzeit leistet Susanne Moritz ihren juristischen Vorbereitungsdienst ab.

    Weitere Infos: http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/oeffentliches-recht
    « Letzte Änderung: 18. Juli 2016, 15:00 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Seiten: [1] Nach oben Drucken 
    « vorheriges nächstes »
    Gehe zu:  


    Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

    Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
    Seite erstellt in 0.043 Sekunden mit 23 Zugriffen.
    Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
    Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

    Print Friendly and PDF

    MKPortal ©2003-2008 mkportal.it