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Autor Thema: Generalistische Pflege-Ausbildung  (Gelesen 28679 mal)
admin
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« Antworten #16 am: 25. Juli 2017, 00:14 »

Zitat
Umstrittene Reform Bundesrat stimmt der Pflegeberufereform zu

In seiner heutigen 959. Sitzung hat der Bundesrat mit deutlicher Mehrheit dem Pflegeberufereformgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine der größten Veränderungen in der beruflichen Pflege.


von Marco Di Bella  |  7. Juli 2017

Am Ende ginge es dann doch ganz schnell: Nach nur drei Redebeiträgen stimmte der Bundesrat der Reform der Pflegeberufe zu. Damit steht fest: Ab 2020 wird es eine neue Pflegeausbildung geben.

Hinzu kommen Vorbehaltstätigkeiten, eine primäraqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen sowie Veränderungen im Bereich der Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V zur Erprobung der Übertragung von Heilkunde auf Pflegekräfte. Des Weiteren wird mit der Gesetzesnovelle auch das Schulgeld bundesweit abgeschafft.

Die Zustimmung des Länderkammer galt als sicher. Immerhin hatte der Bundesrat selbst noch im Februar diesen Jahres den Bundestag ausdrücklich zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aufgefordert. Nach der jetzt erfolgten Zustimmung ist zur Inkraftsetzung nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt notwendig.

Doch damit steht die eigentliche Arbeit an der Novellierung der Pflegeausbildung erst am Anfang: So existiert bislang keine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Diese soll erst mit Beginn der neuen Legislaturperiode fertig gestellt und in die politische Debatte eingebracht werden.
Quelle: http://www.rechtsdepesche.de/bundesrat-stimmt-der-pflegeberufereform-zu/
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« Antworten #15 am: 11. April 2017, 14:30 »

    Zitat
    Ausbildungsreform: nun doch!

    Berlin, 11.04.2017 · Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betrachtet den Kompromiss zur Pflegebildungsreform als Einstieg in die Generalistik, bisher aber noch mit vielen Unbekannten. Dazu DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein heute in Berlin: „Es stellen sich bezüglich der Umsetzung dieses Modells viele Fragen zu den Details, beispielsweise der Regelung des Ausbildungsvertrages. All das wird noch spannend. Bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfes kommt es darauf an, keine Schlupflöcher zuzulassen, die die Absicht der Reform unterlaufen. Es gibt wohl auch die Vorstellung, dass Schüler/-innen die Ausbildung nach zwei Jahren beenden und damit eine Assistenzqualifikation erreichen. Das ist weder fachlich noch berufspädagogisch sinnvoll machbar und - so unsere feste Überzeugung - verfassungsrechtlich nicht zulässig.“

    In der Gesamtbewertung ist aus Sicht des DBfK festzuhalten: lieber ein Kompromiss, der zumindest den Einstieg in die Generalistik inklusive der wichtigen Bausteine hochschulische Ausbildung und Vorbehaltsaufgaben sichert, als keine Reform. Denn das Scheitern der Reform würde für mindestens eine Legislaturperiode weitere Reformschritte blockieren, da keine Regierung sich an ein derart heißes Eisen wagen würde. Es ist allerdings frustrierend und ernüchternd zu beobachten, welche Argumentation zu diesem Kompromiss im Bundestag geführt hat.

    Verlierer des Kompromisses ist vor allem die Altenpflege. Der Deprofessionalisierungsdruck auf die Pflege, der vor allem in diesem Bereich wirkt, ist fatal. Denn gerade bei pflegebedürftigen Menschen in der Altenhilfe benötigen wir eine sehr hohe pflegerische Kompetenz, um eine gute Versorgung möglich zu machen. Es muss ein zentrales Anliegen der generalistischen Ausbildung sein, diesen Qualitätsanspruch abzusichern. Einige Arbeitgeber und leider auch einige Abgeordnete sehen die Anforderungen nicht so hoch und finden, ein gutes Herz und flinke Hände reichen aus, um in der Altenpflege zu arbeiten. Das ist kurzsichtig und geht zu Lasten der zu pflegenden Menschen.

    Nach langem Aussitzen und zähen Verhandlungen haben sich die Fraktionen der Regierungsparteien kürzlich doch noch auf einen Kompromiss zur Ausbildungsreform in der Pflege geeinigt. An den Details zur Umsetzung des Kompromisses wird derzeit im Bundestag gefeilt, voraussichtlich im Mai wird das Parlament über das Gesetz abstimmen. Die Eckpunkte, soweit bekannt, sehen vor:

    • Die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung wird durch die generalistische Ausbildung abgelöst.
    • Alle Elemente des Entwurfes des Pflegeberufsgesetzes bleiben erhalten (also auch hochschulische Ausbildung als zweiter Zugang zum Beruf und vorbehaltene Tätigkeiten).
    • Nach 22 Monaten können sich die Schüler/-innen entscheiden, ob sie im 3. Ausbildungsjahr einen generalistischen Abschluss oder doch lieber einen Altenpflege- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeabschluss anstreben wollen.
    • Nach 6 Jahren Umsetzung wird dem Bundestag berichtet, wie viele Schüler sich jeweils für die drei Möglichkeiten entschieden haben. Sollten sich mehr als 50% für die Generalistik entschieden haben, werden die zusätzlichen Abschlüsse abgeschafft.


    Der DBfK ist unverbrüchlich davon überzeugt, dass das generalistische Ausbildungsmodell das einzig zielführende für eine gute pflegerische Versorgung in Deutschland ist. In diesem Sinne werden wir uns auch weiterhin in die politische Debatte einbringen.
    Quelle: www.dbfk.de



    Zitat von: dip-Pressemitteilung
    Einigung zur Pflegeausbildungsreform – Licht, Schatten und dazu noch viel Nebel!

    In den letzten Tagen wurde vermeldet, dass sich die Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD im Bundestag nach zähem Ringen auf Eckdaten einer Pflegeberufereform geeinigt haben. Die vorliegenden Informationen besagen, dass ab 2019 an allen Pflegeausbildungsstätten in Deutschland eine zweijährige, generalistische Ausbildungsphase eingeführt werden soll.


    Anschließend können Schüler im dritten Jahr wählen, diese fortzusetzen, oder aber ausschließlich auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu setzen. Erst sechs Jahre nach der Einführung der Reform soll geprüft und entschieden werden, wie es weitergehen soll. Viele Details sind aber noch unklar. Professor Frank Weidner, Leiter des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) hebt hervor: „Aus fachlicher Sicht kann die Einführung der Generalistik nur begrüßt werden, sie ist überfällig! Das Beibehalten von Altenpflege und Kinderkrankenpflege als eigenständige Berufsabschlüsse und das Offenhalten einer endgültigen Entscheidung sind jedoch unsinnige und zukunftsgefährdende Entscheidungen.“
    Quelle: http://www.dip.de/aktuelles/



    Kommt sie doch?
    Fraktionen einigen sich auf Reform der Pflegeausbildung

    Wie die SPD im Bundestag am Donnerstag mitteilte, haben sich die Koalitionsfraktionen auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform der Pflegeausbildung einigen können. Dieser sieht eine einheitliche Ausbildung in den ersten beiden Jahren mit der anschließender Wahlmöglicht vor. ...

    Quelle: http://www.rechtsdepesche.de/fraktionen-einigen-sich-auf-reform-der-pflegeausbildung/



    Zitat
    07.04.2017 Generalistik kommt in Teilen

    Der nun gefundene Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen in der Übersicht


    • Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege wird abgeschafft und durch eine generalistische Pflegeausbildung ersetzt.
    • Die Ausbildung zur Alten- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bleibt erhalten und wird in Form einer zweijährigen generalistischen Ausbildung und einem Jahr der separaten Ausbildung fortentwickelt. Der Abschluss lautet „Altenpfleger/in“ und „Kinderkrankenpfleger/in“.
    • Die Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege können nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege oder der Generalistik mit dem jeweiligen Schwerpunkt wählen. Die Schulen müssen – soweit die Möglichkeit nicht schulintern besteht – das Angebot durch Kooperation mit anderen Schulen sicherstellen.
    • Die Auszubildenden können nach dem zweiten Ausbildungsjahr den Abschluss zur Pflegeassistenz absolvieren. Die anschließenden Einsatzmöglichkeiten sind flexibel.
    • Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.
    • Nach sechs Jahren erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation der Zahlen der Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege oder einem generalistischen Abschluss mit Schwerpunkt gewählt haben. Das Ergebnis wird dem Bundestag zur Kenntnis vorgelegt.
    • Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr 50 Prozent für den generalistischen Abschluss entschieden, soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden. Über die Abschaffung oder Beibehaltung der getrennten Abschlüsse entscheidet der Bundestag nach Vorliegen des Evaluationsberichts. Schulen, die rein generalistisch ausbilden, werden bei der Bestimmung der Abschlussrate nicht berücksichtigt.
    • Die Neuregelungen sollen erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten.
    Quelle: http://www.pflegeausbildung-generalistisch.de/index.php/Stellungnahmen

    * PM-DIP-Einigung-Pflegeberufereform-171104.pdf (209.84 KB - runtergeladen 588 Mal.)
    « Letzte Änderung: 11. April 2017, 16:50 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #14 am: 22. November 2016, 12:29 »

    Pflegebildungsreform – Expertinnen wenden sich mit einem Appell an Bundeskanzlerin Merkel

    Gemeinsame Stellungnahme, um die Reform noch zu retten

    Im Frühjahr 2016 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterzeichnet. Das Pflegeberufereformgesetz ist allerdings bei den Beratungen im Bundestag ins Stocken geraten. Vier Pflegeexpertinnen, die seit Beginn des Jahres das Gesundheitsministerium sowie das Familienministerium bei der Entwicklung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum neuen Pflegeausbildungsgesetz unterstützen, haben sich deshalb nun zu Wort gemeldet. In einem gemeinsam verfassten, offenen Brief und einer Stellungnahme appellieren sie an die Bundeskanzlerin sowie an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien, die Reform zu retten. Professorin Ingrid Darmann-Finck vom Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen erläutert als eine der Initiatorinnen: „Die Ausbildungsreform ist eine notwendige Konsequenz des soziodemografischen Wandels, und sie dient der langfristigen und dauerhaften Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Wenn sie jetzt scheitert, stehen wir für längere Zeit mit leeren Händen da!“

    Neben Darmann-Finck gehören dem Expertinnen-Team noch Professorin Gertrud Hundenborn vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) aus Köln, Professorin Barbara Knigge-Demal von der Fachhochschule Bielefeld sowie Sabine Muths, ebenfalls von der Universität Bremen, an. In ihrer jetzt veröffentlichten Stellungnahme kritisieren die Expertinnen vor allem die Verkürzung der Debatte um die Pflegeberufereform auf die sogenannte Generalisierung, also die Zusammenführung der bestehenden drei Berufe für Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege zu einem neuen Pflegeberuf. Sie betonen weitere, wichtige Innovationspotenziale der geplanten Pflegeausbildung. Dazu zählen die im Gesetz festgelegten ausschließlich den Absolventen der Ausbildung vorbehaltenen Tätigkeiten sowie die Möglichkeit der Erweiterung des Kompetenzprofils um die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten. Professorin Hundenborn ergänzt: „Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist außerdem erstmals die Möglichkeit flächendeckender, primärqualifizierender Pflegestudiengänge geregelt. International ist durch Studien ja gut belegt, dass studierte Pflegefachpersonen für eine verbesserte Patientensicherheit sorgen können.“

    Die Stellungnahme wurde mit einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Union, SPD, der GRÜNEN sowie der LINKEN im Bundestag gesandt. In der Stellungnahme gehen die Autorinnen auf die dringenden Reformbedarfe ein, erörtern die im Gesetz verankerten Innovationspotenziale, betonen die gesellschaftliche Notwendigkeit der im Gesetzentwurf verankerten Reformschritte und fordern deren zeitnahe Umsetzung. Die Stellungnahme, der offene Brief sowie diese Pressemitteilung stehen online auf den Seiten des DIP (www.dip.de) sowie des IPP Bremen (www.ipp.uni-bremen.de) zum download zur Verfügung.

    Quelle: Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., 21.11.2016
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    « Antworten #13 am: 16. August 2016, 17:49 »

    DBfK Nordwest e.V.
    Die Generalistische Pflegeausbildung - Eine Reform für die Pflege


    Die Generalistische Pflegeausbildung ist ein Meilenstein in der Entwicklung professioneller Pflege. Dieses Video und unsere Informationsmaterialien klären auf: Wieso, weshalb, warum Generalistik?

    Link zur Aktionsseite des DBfK: http://www.generalistisch-pflegen.de

    Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=fd1xSPZn7FA, Veröffentlicht am 16.08.2016
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    « Antworten #12 am: 31. Mai 2016, 23:43 »

    Pflegeausbildungsreform mit Chancen und Risiken

    Fachleute sehen die Ausbildungsreform in den Pflegeberufen als Chance für eine Aufwertung der Branche. Im Gesundheitsausschuss wurde die Zusammenführung der Kinderkrankenpflege-, Krankenpflege- und Altenpflege-Ausbildung am Montag, 30. Mai, jedoch auch kritisch beurteilt.


    [hier die Viedeoaufzeichnung: http://dbtg.tv/cvid/6862654 >>]


    Die von der Bundesregierung geplante Ausbildungsreform in den Pflegeberufen wird von vielen Fachleuten grundsätzlich unterstützt und als Chance für eine Aufwertung der Branche angesehen. Die Zusammenführung der bisher drei getrennten Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung wird jedoch von Fachleuten auch kritisch beurteilt, wie eine gemeinsame öffentliche Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) und im Familienausschuss unter Vorsitz von Paul Lehrieder (CDU/CSU) am Montag, 30. Mai 2016, ergab. Vor allem in der Kinderkrankenpflege wird ein Verlust an Fachkompetenz befürchtet, wie auch aus den schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute hervorgeht.
    ,,Gesetzgebungsverfahren aussetzen"

    Andere Experten loben allerdings gerade die geplante interdisziplinäre Ausrichtung der Ausbildung, weil in den Krankenhäusern immer mehr ältere Patienten gepflegt werden müssen und in den Pflegeheimen oft sehr kranke Bewohner. Auch die Einführung eines Pflegestudiums und die Abschaffung des Schulgeldes für die Pflegeausbildung werden an dem Gesetzentwurf positiv hervorgehoben.
    Viele Fachverbände halten eine fundierte Bewertung der Novelle jedoch für unmöglich, solange die konkrete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die noch erarbeitet wird, nicht vorliegt. So erklärte die Bundesärztekammer (BÄK), erst wenn die Verordnung vorgelegt werde, könne geprüft werden, ob die zukünftigen Pflegekräfte besser auf die wachsenden Anforderungen vorbereitet würden.
    Die vorgelegten Eckpunkte reichten für diese Prüfung nicht aus. Das Gesetzgebungsverfahren sollte daher so lange ausgesetzt werden, bis die Verordnung vorliege. Der Arbeitgeberverband BDA warnte davor, angesichts der Bedeutung dieser Reform die Verordnungen im Schnellverfahren zu erzwingen.

    ,,Pflegeberufe attraktiver machen"


    Mit der Ausbildungsreform soll der ,,Zukunftsberuf" Pflege an die neuen Anforderungen angepasst werden. Die sich wandelnden Versorgungsstrukturen erforderten eine übergreifende pflegerische Qualifikation, heißt es in den Gesetzentwurf (18/7823). Mit Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel sei die nachhaltige Sicherung der Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe. Das Ziel sei, ,,die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen".
    Nach Angaben der Bundesregierung entsteht mit der Reform der größte Ausbildungsberuf in Deutschland mit mehr als 133.000 Auszubildenden. Die generalistische Ausbildung solle auf alle Arbeitsfelder vorbereiten und einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern. Ausgebildet wird mit dem Berufsziel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird außerdem "angemessen" vergütet. Der praktische Ausbildungsanteil soll künftig überwiegen. Das Studium dauert auch drei Jahre und soll vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

    ,,Berufsbild der Kinderkrankenpflege erhalten"

    Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland erklärte, unter keinen Umständen dürfe die Reform dazu führen, ,,dass sich das Qualitätsniveau im Bereich der Kinderkrankenpflege verschlechtert". Eine zusätzliche Nachqualifizierung sei den Pflegenden nicht zuzumuten, zumal in der Kinderkrankenpflege schon jetzt in vielen Bereichen, etwa der Kinderonkologie oder Intensivmedizin, eine zusätzliche zweijährige Weiterbildung nötig sei. Wie der Verband zu bedenken gab, würde eine Nachqualifikation in der Kinderkrankenpflege jährlich rund 120 Millionen Euro kosten. Zahlreiche Fachverbände der Kinder- und Jugendmedizin verlangten ebenfalls nachdrücklich, das grundlegend differenzierte Berufsbild der Kinderkrankenpflege zu erhalten.

    Die Kinderkrankenschwester Monika Otte, die Ende 2015 im Bundestag eine Petition zum Erhalt der Kinderkrankenpflegeausbildung eingebracht und erfolgreich die nötigen Unterstützerstimmen gesammelt hat, argumentierte, nach einer von ihr selbst gestarteten Umfrage würden sich die meisten Kinderkrankenpfleger nicht für den Beruf entscheiden, wenn die Ausbildung in der geplanten Weise verändert werde. Sie würden der Pflege also verloren gehen. Die Überschneidungen der Ausbildungsinhalte seien nicht hoch. Eine generalistische Ausbildung würde zudem eine Weiterbildung voraussetzen, die im Gesetzentwurf nicht konzipiert und nicht finanziert sei.
    ,,Spezialwissen ist zwingend geboten"

    Auch die Fachverbände für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie warben für die Erhaltung der getrennten Ausbildungszweige. So habe Deutschland mit der Altenpflege einen Beruf geschaffen, der auf die Pflege älterer und demenzkranker Menschen hervorragend abgestimmt sei. Pflegegeneralisten könnten in einer dreijährigen Ausbildung nicht die gleichen theoretischen und praktischen Kenntnisse erwerben, die heute in den Fachberufsausbildungen vermittelt würden. Aus Sicht der Verbände ist mit der geplanten Novelle ,,weder eine Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe noch eine Steigerung der Ausbildungszahlen zu erwarten", sondern eher das Gegenteil. Die nötigen Nachschulungen kosteten Zeit und Geld.

    Nach Ansicht des Arbeitgeberverbandes BDA kann mit der Einheitsausbildung der wachsende Fachkräftebedarf speziell in der Altenpflege nicht gedeckt werden. Die Reform werde dazu führen, dass der Personalmangel in der Altenpflege verstärkt werde. Statt Aufwertung der Altenpflege werde diese faktisch abgeschafft. Eine BDA-Sprecherin sagte in der Anhörung, Spezialwissen sei in der Pflege zwingend geboten. Es sei ein großer Unterschied, ein Frühchen oder einen dementen Patienten zu pflegen. Zudem könnte eine "Superkönner"-Ausbildung manche Schüler überfordern.
    ,,Aufwertung des Berufsstandes"

    Das Deutsche Rote Kreuz befürwortet die generalistische Pflegeausbildung, merkte jedoch an, dass die Ausbildung auch gerontologisches, geriatrisches, pädiatrisches und gerontopsychiatrisches Fachwissen vermitteln müsse. Dies spiegle sich in der Beschreibung des Ausbildungsziels im Gesetzentwurf nicht wider. Problematisch sei überdies, dass für die deutlichen Mehrkosten keine Refinanzierung vorgesehen sei.
    Nach Ansicht des Pflegeschulleiters Carsten Drude bewirkt der Gesetzentwurf eine Aufwertung des Berufsstandes. Eine Spezialisierung sei erforderlich, jedoch erst nach einer gemeinsamen Grundausbildung. Die Sorge, Pfleger könnten künftig mit ,,flachem Wissen" auf die Patienten treffen, sei unbegründet. Spezialwissen wie etwa in der Intensivpflege müsse über eine strukturierte Weiterbildung vermittelt werden.

    ,,Mehr Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten"

    Auch der Deutsche Pflegeverband unterstützt das Reformvorhaben. Angesichts der zunehmenden Multimorbidität älterer Menschen in Altenpflegeheimen und Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Krankenhäusern sei eine ,,Gesamtkompetenz der Pflegenden dringend erforderlich". Dem Fachkräftemangel werde entgegengewirkt, es entstünden mehr Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten in den Pflegeberufen.

    Der Paritätische Gesamtverband befürwortet eine Zusammenlegung von Kranken- und Altenpflegeausbildung, gab aber zu bedenken, dass es voraussichtlich 20 Jahre dauern werde, bis rund die Hälfte der Fachkräfte mit neuer Ausbildung tätig sei. Angesichts der demografischen Entwicklung sei es unerlässlich, die Attraktivität und Qualität der Pflegeausbildung zu steigern. Der Verband regte zugleich an, das Gesetz ein Jahr später in Kraft treten zu lassen, um Pflegeeinrichtungen und Schulträgern die Möglichkeit zu geben, sich besser darauf vorzubereiten.
    ,,Zu viele Berufsaussteiger in der Branche"

    Mehrere Sachverständige erinnerten in der Anhörung daran, dass es in der Pflege letztlich auch darum gehe, die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass weniger Fachkräfte in andere Berufe abwanderten. Es gebe in der Branche einfach zu viele Berufsaussteiger, damit würden auch die Ausbildungskosten in die Höhe getrieben.

    Mitberaten wurden Anträge der Opposition. Die Fraktion Die Linke plädiert in ihrem Antrag (18/7414) für eine integrierte Pflegeausbildung innerhalb einer mindestens dreijährigen dualen Ausbildung mit mindestens einjähriger Schwerpunktsetzung in allgemeiner Pflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (18/7880), das Gesetzgebungsverfahren so lange auszusetzen, bis die endgültige detaillierte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorliegt. Es müsse Zeit bleiben, die Verordnungen in ihren Auswirkungen zu prüfen. Ferner sollte ein Konzept für eine integrative Ausbildung entwickelt werden. (pk/30.05.2016)

    Liste der geladenen Sachverständigen

    Verbände:

    Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS)
    AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e. V. (AVG)
    Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB)
    Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. (AWO)
    Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland e. V. (ADS)
    Arbeitskreis für Ausbildungsstätten der Altenpflege (AAA)
    Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)
    Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e. V. (BeKD)
    Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO)
    Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus e. V. (BaKuK)
    Bundesärztekammer (BÄK)
    Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA)
    Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V. (BKSB)
    Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V. (BHK)
    Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e. V. (BLGS)
    Bundesverband Pflegemanagement e. V.
    Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
    Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e. V.
    Der Paritätische Gesamtverband
    Deutsche Akademie für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e. V. (DAGPP)
    Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. (DAlzG) Selbsthilfe Demenz
    Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e. V. (DFPP)
    Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. (DGF)
    Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e. V. (DGG)
    Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
    Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e. V. (DGP)
    Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
    Deutscher Berufsverband für Altenpflege e. V. (DBVA)
    Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e.V. (DBfK)
    Deutscher Bildungsrat Pflege Deutscher Caritasverband e. V.
    Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV)
    Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e. V. (DEVAP)
    Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
    Deutscher Landkreistag (DLT)
    Deutscher Pflegerat e. V. (DPR)
    Deutscher Pflegeverband e. V. (DPV)
    Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
    Deutscher Städtetag (DST)
    Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen e. V. (DVLAB) Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
    Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK)
    Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD)
    Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband)
    Handeln statt Misshandeln (HsM) Initiative gegen Gewalt im Alter e. V.
    Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V. (KKVD)
    Kindernetzwerk e. V.
    Kuratorium Deutsche Altershilfe
    Pflege-Selbsthilfeverband e. V.
    ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
    Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VKD)
    Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e. V.
    Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
    Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V.
    Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB)
    Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP)
    Verband für Anthroposophische Pflege e. V. (vfap)
    Wissenschaftsrat

    Einzelsachverständige:
    Carsten Drude
    Prof. Dr. Wolfgang Spoerr
    Dr. Frank Weidner
    Christine Vogler
    Brigitte von Germeten-Ortmann
    Gerd Dielmann
    Dr. Johannes Grüner

    [zu den schriftliche Stellungnahmen >>]

    Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw22-pa-gesundheit/423294
    « Letzte Änderung: 01. Juni 2016, 09:38 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #11 am: 15. März 2016, 14:07 »

    Zitat
    "Bundesrat stoppt Generalistik-Pläne" ist Falschmeldung

    Wer folgendes behauptet; "Bundesrat stoppt Generalistik-Pläne" verbreitet wissentlich oder unwissentlich eine Falschmeldung (wobei ersteres nur geringfügig schlimmer als letzteres ist)! Richtig ist, dass der Bundesrat ausdrücklich dem Vorhaben der Generalistik zugestimmt hat, in einigen Punkten aber noch Nachbesserungsbedarf sieht, über den im weiteren Verlauf der Verabschiedung des Gesetzes noch verhandelt werden wird. Damit sind das Gesetz und auch die Generalistik-Pläne nicht gestoppt!

    Wer folgendes behauptet: "Generalistik ist verfassungswidrig" verbreitet wissentlich oder unwissentlich (s.o.) eine Falschmeldung. Richtig ist, dass es im Auftrag des NRW Gesundheitsministeriums ein Rechtsgutachten angefertigt worden ist, das Teile der bisherigen Regelungen insbesondere zur Finanzierung im Kabinettsentwurf zum Pflegeberufsgesetz als nicht vereinaber mit der Verfassung hält. Zum Glück aber entscheiden nicht Rechtsgutachten oder Arbeitgeberverbände oder andere über die Frage der Verfassungskonformität, sondern nur das Bundesverfassungsgericht. Damit wird bestenfalls die Verfassungskonformität des Gesetzentwurfs in Teilen in Frage gestellt. NRW hat sich mit seiner diesbezüglichen Haltung im Bundesrat aber nicht durchsetzen können.

    Leider haben Falschmeldungen im Kontext der Diskussionen um die Generalistik aus dem Lager der fundamentalen Gegner Tradition. Schon vor einiger Zeit habe ich belegt, dass die Behauptung aus dem Arbeitgeberlager, Schweden würde gerade eine grundständige Fachausbildung für die Altenpflegeausbildung vorbereiten, eine Falschmeldung war (https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Generalistische-Ausbildung-in-der-Pflege_2014.pdf).

    Man kann selbstverständlich unterschiedliche Meinungen und Auffassungen darüber haben, wie das zukünftige Pflegeausbildungssystem aussehen soll. Ich bestehe aber auf Sachlichkeit der Aussagen und Nachvollziehbarkeit der Argumente.

    Im Übrigen bezweifle ich, dass nach Inkrafttreten des ja noch in der Debatte befindlichen Pflegeberufsgesetzes ein Bundesland das Verfassungsgericht anfrufen wird, denn diese Anrufung würde für den Beschwerdeführer durchaus bekannte Risiken beinhalten. Zuletzt hat sich das Land Bayern in einem ähnlichen Vorgang eine blutige Nase abgeholt (Münchner Merkur vom 30.3.2003: "NIederlage für Bayern") als es im Jahr 2000 das damalige bundeseinheitliche Altenpflegegesetz vom Bundesverfassungsgericht hat prüfen lassen. Interessanterweise war die Begründung des Verfassungsgerichtes zur Ablehnung des bayrischen Einspruchs damals, dass eine einheitliche Ausbildung den Pflegeberuf insgesamt attraktiver machen werde und dadurch langfristig mehr qualifiziertes Personal gewonnen werden könne als bisher (http://www.merkur.de/politik/altenpflege-niederlage-bayern-120017.html). Wie wir wissen, ist durch diesen Einspruch Bayerns ärgerlicherweise lediglich Zeit verloren gegangen und das Gesetz bekanntlich dann 2003 doch mit nur unwesentlichen Änderungen in Kraft getreten. Das wird anderen Ländern eine Lehre sein.
    Quelle: https://www.facebook.com/groups/pflegeaktivisten/1259957064031586/ - Frank Weidner‎: Pflegekammer pro: Es ist 5 nach 12, 13. März 2016
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    « Antworten #10 am: 04. März 2016, 10:41 »

    Zitat
    Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz

    2. März 2016. Mit dem Entwurf des Pflegeberufsgesetzes soll die Pflegeausbildung moderner und attraktiver werden. Inhaltliche Details zur neuen Ausbildung werden wie bei jedem Lehrberuf in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben nun Eckpunkte für eine solche Verordnung vorgelegt.

    Der Entwurf für ein Pflegeberufsgesetz soll eine hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung sichern und den Pflegeberuf für junge Menschen attraktiver machen. Gleichzeitig reagiert er auf die demografische Entwicklung sowie die Änderungen in den Versorgungsstrukturen. So nimmt in deutschen Kliniken die Zahl älterer oder demenzkranker Menschen zu. Gleichzeitig steigt in Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf, weil Bewohner/innen in höherem Maße chronisch und mehrfach erkrankt sind. Immer öfter also benötigen Pflegekräfte Kenntnisse, die über die Grenzen ihres Fachbereichs hinausgehen. Mit eine neuen Pflegeausbildung sollen Pflegekräfte auf diese veränderten Anforderungen in der Pflege vorbereitet werden. Zudem erhalten sie mehr Chancen sich beruflich weiterzuentwickeln.

    Wie jeder Lehrberuf bedarf auch der neue Pflegeberuf klarer Vorgaben mit Blick auf die Ausbildungsinhalte. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben daher Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt. Diese treffen zuallererst detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, zur inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung. Zudem formuliert die Verordnung die Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zur Praxisbegleitung und -anleitung. Weitere Festlegungen betreffen das berufsqualifizierende Pflegestudium, das den Auszubildenden zusätzliche Karriereoptionen eröffnet und neue Zielgruppen anspricht.
    Gemeinsame Grundausbildung und Vertiefungseinsatz

    Mit dem Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes werden die bisherigen drei Lehrzweige in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Am Anfang steht eine gemeinsame Grundausbildung, die für einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet. Daran schließt sich eine Schwerpunktsetzung im jeweiligen Wahlbereich der Auszubildenden an. Ein großer Teil der Ausbildung findet in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen, also in der Praxis statt. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung. Die gemeinsame Grundausbildung ermöglicht den Fachkräften, später leichter zwischen den einzelnen Berufen wechseln.

    Der Entwurf des Pflegeberufsgesetzes wird noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte ab 2018 starten.
    Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/ausbildungs-und-pruefungsverordnung-zum-pflegeberufsgesetz.html

    [weitere Infos des Bundesgesundheitsministeriums >>]
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    « Antworten #9 am: 15. Februar 2016, 15:29 »




    Zitat
    Forscher für raschen Start der Generalistik

    BERLIN. "Kliniken und Schulen stehen bereit, auf die generalistische Pflegeausbildung umzusteigen." Darauf verweist Professor Frank Weidner, Direktor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung in Köln. Er empfiehlt, die Umstellung baldmöglichst zu starten.

    Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/904852/pflege-forscher-raschen-start-generalistik.html

    In dem Bericht der "Ärztezeitung" heißt es u.a. weiter, dass die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Scharfenberg gemeinsam mit NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens ein "Moratorium" gefordert habe, um noch offene Fragen der Reform klären zu können.

    Professor Weidner dagegen verweise darauf, dass sich in rund 40 Modellversuchen sich gezeigt habe, dass die zu vermittelten Kompetenzen in den drei Ausbildungen nahezu deckungsgleich sind und bereits in acht Bundesländern getestet worden sei, wie sich die Ausbildungen zusammenführen lassen. Dementsprechend habe der Fachbeirat empfohlen, die generalistische Ausbildung einzuführen.
    « Letzte Änderung: 15. Februar 2016, 15:39 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #8 am: 14. Januar 2016, 19:53 »

    DPR-Pressemitteilung vom 13.01.2016

    Bundeskabinett stellt die richtigen Weichen für die Zukunft des Pflegeberufs
    Zur heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes, sagte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, am Mittwoch in Berlin:
     
    „Die Entscheidung des Bundeskabinetts für eine generalistische Pflegeausbildung mit Schwerpunktbildung ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Deutschland. Das Bundeskabinett hat damit die richtigen Weichen für die Zukunft der so wichtigen Pflegeberufe gestellt.


    Die neue Pflegeausbildung wird eine der wichtigsten Antworten auf den demographischen und epidemiologischen Wandel sein. Die Anzahl der Pflegebedürftigen, die eine medizinisch orientierte Versorgung benötigen, nimmt in der ambulanten und stationären Altenpflege zu. Gleichzeitig werden immer mehr alte und hochbetagte Patientinnen und Patienten mit mehreren Erkrankungen und zunehmenden Alterserkrankungen wie Demenz in Krankenhäusern versorgt. Das macht veränderte Kompetenzprofile erforderlich, die ausgebildet werden müssen. Die richtige Antwort auf diese Herausforderungen ist die generalistische Pflegeausbildung. Pflege basiert auf Kompetenzen, die übergreifend gelten. Denn Pflege setzt sich mit dem pflegebedürftig sein, dem krank sein auseinander und wie das zu bewältigen ist. Dabei ist der Ort an dem diese Kompetenzen eingesetzt werden nachrangig.
     
    Die Neuregelung ist dringend geboten und wird von den professionell Pflegenden zu Recht gefordert. Bislang hat sich die Pflegeausbildung an den zu versorgenden Altersgruppen – Kinder, Erwachsene, alte Menschen – und an den Institutionen der Versorgung – Krankenhaus, Altenheim – orientiert. Mit Hilfe der generalistischen Pflegeausbildung wird es nun erstmals gelingen, die erforderlichen pflegerischen Kompetenzen für pflegebedürftige und kranke Menschen jeden Alters in den Mittelpunkt zu stellen. Die Stärken und Besonderheiten der drei bisherigen Pflegefachberufe "Altenpflege", "Gesundheits- und Krankenpflege" und "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege" werden im Sinne von Kompetenzen zu einem neuen Pflegeberuf mit einem einheitlichen Berufsabschluss zusammengefasst. Das ist etwas anderes und mehr als die Aneinanderreihung von Pflegetätigkeiten. Dadurch wird die Qualität der Pflege gesteigert. Eine weitere Antwort auf die steigenden Anforderungen ist die hochschulische Ausbildung als zweiter Zugang zum Beruf. Damit werden auch neue Bewerbergruppen angesprochen.

    Die Reform ist eine gute Nachricht für alle professionell Pflegenden. Ihre Arbeit wird dadurch aufgewertet. Die neue Pflegeausbildung wird zu besseren Karrierechancen für Pflegefachpersonen führen, die Attraktivität des Berufsbildes Pflege steigern und den Verbleib im Beruf fördern. Mehr Menschen werden sich aufgrund der neuen Pflegeausbildung für den Pflegeberuf entscheiden. Damit wird die neue Pflegeausbildung zu einem wesentlichen Baustein der Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Denn durch die reformierte Ausbildung haben die zukünftigen Pflegefachpersonen mehr Möglichkeiten, innerhalb des Berufsfeldes zu wechseln. Das steigert Karrierechancen und den Verbleib im Beruf gerade für die bisherige Altenpflege. Es wird endlich gesetzlich anerkannt, dass Pflege einen ureigensten Bereich hat, der als vorbehaltene Aufgaben definiert wird. Das umfasst die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung der pflegerischen Versorgung sowie die Überprüfung der Pflegequalität."

    Quelle: http://www.deutscher-pflegerat.de/presse/Pressemitteilungen/2016-01-13%20PM%20DPR%20Bundeskabinett%20Pflegeberuf.php
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    « Antworten #7 am: 07. Dezember 2015, 19:21 »

    Zitat
    Aus 3 mach 1
    Entwurf zum Pflegeberufsgesetz offiziell vorgestellt

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig haben am 27. November 2015 einen gemeinsamen Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung präsentiert: das Pflegeberufsgesetz.


    Ziel der Reform ist, die Qualität der Pflege zu steigern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, um die Pflegeausbildung zukunftsfähig zu machen. Die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege werden weiterentwickelt und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Die Ausbildung wird kostenfrei. Mit dem Pflegeberufsgesetz soll dieser wichtige Schritt im kommenden Jahr umgesetzt werden.

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe betont, dass wir in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen werden. „Deshalb müssen wir den Zukunftsberuf Pflege jetzt auch zukunftsfähig machen“, so Gröhe. „Mit der Modernisierung der Pflegeberufe gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflege. Noch nie hatten wir so viele Auszubildende in der Pflege wie heute. Das ist zugleich eine Verpflichtung, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Pflegekräfte ihren Beruf gerne und dauerhaft ausüben. Pflegefachfrauen und -männer bekommen künftig mehr Chancen, sich beruflich weiterzuentwickeln. Das nutzt allen: den Pflegekräften wie den Pflegebedürftigen.“


    Quelle: Bundesgesundheitsministerium


    Downloads zu diesem Beitrag
    - Presseinformationspapier zum Pflegeberufsgesetz
    - Referentenentwurf: Gesetz zur Reform der Pflegeberufe
    Quelle: http://www.rechtsdepesche.de/aktuell/entwurf-zum-pflegeberufsgesetz-vorgestellt/
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    « Antworten #6 am: 22. Oktober 2015, 00:27 »

    Generalistik-Debatte
    Von Indianern und Häuptlingen

    Die von der Bundesregierung geplante Einführung der generalistischen Pflegeausbildung hat erst vor kurzem wieder für hitzige Debatten zwischen Befürwortern und Gegnern geführt. Jetzt, nachdem sich die Gemüter wieder etwas beruhigt zu haben schienen, kippt der Pflegeexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion neues Öl ins Feuer.

    Ein Kommentar von Marco Di Bella

    Seit nunmehr zwanzig Jahren wird in Deutschland intensiv über die Zusammenführung der bislang getrennten Berufsbilder der Altenpflege und der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege zu einem neuen Pflegeberuf gerungen. Auf gesetzgeberischer Seite hat die Diskussion nach Inkrafttreten des bundeseinheitlichen Altenpflegegesetzes (2003) bzw. des novellierten Krankenpflegegesetzes (2004), und der in diesen Gesetzen bereits angestoßene Annäherung der Berufsbilder, zunächst ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht.

    Mit dem nun von der Bundesregierung geplanten Pflegeberufegesetz soll jetzt der nächste Schritt gewagt werden: Die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung. Mit Bekanntwerden eines ersten Arbeitsentwurfes des Gesetzes kochten die Gemüter aufseiten der Gegner, wie z.B. den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Prof. Dr. Ertan Mayatepek, wie auch aufseiten der Befürworter, beispielsweise Prof. Christel Bienstein, ihres Zeichens Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, wieder auf.

    Der Streit zwischen den beiden Lagern nahm dabei zwischenzeitlich fast hysterische Züge an, sodass sich schlussendlich führende Wissenschaftler des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip) genötigt sahen wieder zur Ordnung und Sachlichkeit aufzurufen.

    Kleine Lösung für die Altenpflege
    Dieser Aufruf scheint am Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel vorbei gegangen zu sein. Mit einem jüngst veröffentlichten Beitrag hat der Pflegeexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, neues Öl in die noch schwelende Auseinandersetzung gekippt.

    In seinem Beitrag vertritt er die Auffassung, dass die Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts – dem CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium für die Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege und dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium für die Altenpflege – derart festgefahren sind, dass sie im Grunde nach schon gescheitert seien. Es versteht sich dabei von selbst, dass die Schuld hierfür beim politischen Gegner gesucht wird.

    Damit aber auch nicht behauptet werden kann, man würde gar nichts bewegen, spricht sich Rüddel für eine „radikale Rückbesinnung“ aus – oder in anderen Worten: Einer „kleinen Lösung“ nur für den Bereich der Altenpflege. Nach der Auffassung des CDU-Politikers solle man beispielsweise „in einem ersten Schritt die 16 unterschiedlichen Altenpflegeausbildungen in Deutschland endlich harmonisieren – d.h. [ein] einheitliches Curriculum und einheitliche Kompetenzregeln für alle Altenpflegekräfte in allen Bundesländern und Einrichtungen“ schaffen.

    Eine solche Forderung überrascht, ist doch wie eingangs erwähnt die Ausbildung in der Altenpflege bereits seit 2003 bundeseinheitlich geregelt. Auch existieren seitdem einheitliche Rahmenvorgaben für die zu vermittelnden Lehrinhalte und Kompetenzen. Zwar ist es zutreffend, dass in den einzelnen Bundesländern zum Teil zusätzliche Ausbildungsbestimmungen – beispielsweise in Form von Handreichungen, Lehrplänen, Richtlinien etc. – existieren. Diese dürfen jedoch den vom Bund festgelegten Rahmen nicht unterlaufen.

    Wie dem auch sei: Folgt man Rüddels Einlassungen, so sollte in einem ersten Schritt per Gesetz für eine Harmonisierung – man könnte auch sagen: für den kleinsten gemeinsamen Nenner – der Altenpflegeausbildung gesorgt werden. Anschließend könnte dann, so Rüddel weiter, in einem zweiten Schritt „auch über eine Aktualisierung der Lehrinhalte nachgedacht werden.“ Bringt man diesen Plan auf die Kurzformel „Erst Berufsbilder vereinheitlichen, dann Inhalte diskutieren“, so entspräche es genau dem Vorgehen, welches der Politiker zwei Absätze weiter bezogen auf das Pflegeberufegesetz im Besonderen beklagt.

    Von Indianern und Häuptlingen
    Der Bundestagsabgeordnete, der bis zu seiner Mandatsübernahme selbst als Geschäftsführer einer Seniorenresidenz tätig gewesen ist, steht aber nicht nur der Generalistik kritisch gegenüber. So werden in dem Beitrag Befürchtungen gegenüber einer „überzogenen Akademisierung“ deutlich. Die diesbezüglich hervorgebrachte Argumentation ist dabei nicht neu und wird von Kritikern seit Jahren ins Feld geführt. Hierbei wird verkannt, dass es sich bei der Frage der Pflege-Akademisierung schon lange nicht mehr um das „ob“ dreht, sondern vielmehr die Frage nach dem „wie“ und „wofür“ im Raum steht.

    Natürlich kann man auch darüber streiten, wieviele akademisierte Pflegekräfte tatsächlich benötigt werden. Aber das ist so sinnvoll, wie die Zahl der Anwälte in Frage zu stellen. Oder sich darüber Gedanken zu machen, warum sich an manchen Orten alle 200 m eine Apotheke, ein Friseur und ein Backwarenladen befindet. Wenn Rüddel also sagt, dass man „aber Indianer und nicht nur Häuptlinge in der Pflege“ bräuchte, so muss die Antwort darauf lauten, dass

    1. auch Häuptlinge Indianer sind und
    2. das es auch in Zukunft nicht für jeden Häuptling einen Stamm geben wird.

    Hier sollte man auf die Selbstregulierungskräfte des Marktes vertrauen. An dieser Stelle sei übrigens angemerkt, dass die Pflegestudiengängen schon seit jeher generalistisch „unterwegs sind“.

    Quelle: http://www.rechtsdepesche.de/aktuell/von-indianern-und-haeuptlingen/, 21.10.2015
    « Letzte Änderung: 22. Oktober 2015, 15:02 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #5 am: 22. Oktober 2015, 00:09 »

    Generalistische Pflegeausbildung:
    Nicht bremsen sondern powern


    21.10.2015 // Aus Sicht der kirchlichen Altenhilfeverbände ist das derzeit medial unterstützte Totreden der Generalistik kontraproduktiv für das Hauptziel der Ausbildungsreform: die bestmögliche Ausbildung für die Begleitung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu entwickeln. Sie bekräftigen ihr JA zur generalistischen Pflegeausbildung ...

    Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD) sprechen sich gemeinsam mit der Diakonie, der Caritas und verschiedenen Fachverbänden  seit langem für eine zukunftsfähige Pflegeausbildung aus. Auch angesichts der Gegeninitiativen bleiben die Altenhilfeverbände DEVAP und VKAD  bei ihrer Position und setzen sich weiterhin nachdrücklich für die generalistische Ausbildung ein.
    Mit ihren Einrichtungen und Ausbildungsstätten stellen sie eine tragende Säule der Pflegeausbildung dar.

    Aus Sicht der kirchlichen Altenhilfeverbände ist das derzeit medial unterstützte Totreden der Generalistik kontraproduktiv für das Hauptziel der Ausbildungsreform: die bestmögliche Ausbildung für die Begleitung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu entwickeln.

    Tatsache ist: Der demografische Wandel hat den Versorgungsbedarf pflegebedürftiger Menschen verändert: Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste versorgen heute immer mehr ältere Menschen mit umfangreichem medizinischem und pflegerischem Bedarf. Durch die wachsende Anzahl multimorbider älterer Patienten in den Krankenhäusern nehmen zugleich die Anforderungen an sozialpflegerische und gerontologische Kenntnisse in der Akutversorgung zu. Nur ein generalistisches Bildungskonzept bildet alle Kompetenzen ab, die für die zusammenwachsenden Aufgabenbereiche benötigt werden.
    Zugleich müssen noch mehr junge Menschen für den Pflegeberuf begeistert werden. Das gelingt durch ein breites, durchlässiges und anschlussfähiges Ausbildungssystem, das jungen Menschen neue Karrierewege eröffnet. Auch dieses Plus an Attraktivität bietet das generalistische Konzept.
    Aus diesen Gründen sind sich die kirchlichen Altenhilfeverbände sicher, dass die beteiligten Ministerien noch in diesem Jahr den nötigen Schritt zur Umsetzung der gemeinsamen Ausbildung gehen und den Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz vorlegen werden.

    Quelle: http://www.vkad.de/presse/presse/generalistische-pflegeausbildung-nicht-b, Presse-Mitteilung



    Kapituliert die Bundesregierung vor den Anforderungen an moderne Berufsausbildung?

    Berlin, 20. Oktober 2015 · Gestern öffentlich lancierte „Gedanken zum Pflegeberufegesetz“ des CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel über das voraussichtliche Scheitern der Pflegebildungsreform im Sinne einer generalistischen Pflegeausbildung sorgen für heftige Irritationen.

    Dazu stellt die Vizepräsidentin und Bildungsexpertin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Gertrud Stöcker, fest: „Im Koalitionsvertrag steht: ‚Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren.‘ Ist der Bundesregierung mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs die Puste ausgegangen? Kapituliert sie vor der Größe der Aufgabe, vor den heutigen Erwartungen an eine zukunftsorientierte, international vergleichbare Pflegeberufsausbildung? Oder ist der Rückzug aus dem Reformvorhaben lediglich ein Einknicken vor dem durch handfestes Eigeninteresse ausgelösten Widerstand aus dem Arbeitgeberlager? Fakt ist: Wird die seit Jahren in Modellprojekten erprobte,  erfolgreich evaluierte und als Reformschritt zugesagte Reform der Pflegeausbildung in Richtung Generalistik jetzt stillschweigend beerdigt, ist der Vertrauensbruch perfekt. Der Gesichtsverlust und das Armutszeugnis einer offenbar nach endlosen Diskussionen an dieser Stelle nicht mehr handlungsfähigen Regierung würde auch international deutlich wahrgenommen“, so Stöcker.

    Betrachtet man die von Rüddel vorgebrachten Argumente, so sind häufig Ursache und Wirkung eines Sachverhalts verdreht. Aus dem Papier sprechen in erster Linie ökonomische und Verwertungsinteressen der Arbeitgeberseite, nicht das Bemühen um eine gute Qualität der Ausbildung und lebenslange Perspektiven im Pflegeberuf. Der Pflegefachpersonalmangel wird in erster Linie ausgelöst und verstärkt durch schlechte Rahmenbedingungen, fehlende Nachhaltigkeit bei der Bereitstellung von Ausbildungskapazität und mangelnde Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an sich ändernde Strukturen und Anforderungen. Hier muss investiert werden, und dafür sind sowohl die Politik als Gestalter als auch die Unternehmen als Arbeitgeber in der Pflicht. Den Altenpflegeberuf in die Zweitklassigkeit zu manövrieren, kann nicht die Lösung sein. Der DBfK fordert die Bundesregierung ausdrücklich auf, endlich ihr Versprechen einzuhalten und einen akzeptablen Gesetzesentwurf zur Installation eines neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeberufs vorzulegen.

    Quelle: www.dbfk.de, Presse-Mitteilung



    Scheitern der Generalistik wäre eine Blamage für die Bundesregierung und ein Schaden für die Bürger


    Für Unruhe sorgen aktuell Äußerungen des CDU-Bundestagsabgeordneten und Berichterstatters der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Pflegepolitik, Erwin Rüddel, zur Reform der Pflegeausbildung mit dem Ziel einer generalistischen Ausbildung. „Sollte die im Koalitionsvertrag festgelegte Reform der Pflegeausbildung scheitern, wäre dies eine Blamage für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie ein Armutszeugnis zugleich“, mahnte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates, heute in Berlin.

    Denn nicht die Unmöglichkeit einer generalistischen Ausbildung mit Schwerpunktbildung wäre für ein Scheitern verantwortlich, sondern der mangelnde politische Nachdruck bei der Vorbereitung der Reform und die überwiegende Bewertung der Sachfragen unter rein quantitativen Gesichtspunkten.

    „Die unabdingbare Verbesserung der Qualität der Ausbildung und die dringend benötigte Weiterentwicklung der Pflegeberufe wäre damit zu den Akten gelegt. Damit würde die Bundesregierung vor allem den Bürgern schaden, die pflegerische Hilfe benötigen“ so Westerfellhaus weiter.

    „Anstatt sich für bessere Ausbildungsbedingungen und attraktivere Arbeitsbedingungen einzusetzen, werden die Befürchtungen der Auswirkungen einer gemeinsamen Pflegeausbildung von einigen Einrichtungs- und Schulträgern einseitig und sachlich falsch überbewertet“, greift Westerfellhaus Kritik von Gegnern an der generalistischen Ausbildung auf.

    Der Deutsche Pflegerat unterstützt mit all seinen Mitgliedsverbänden nach wie vor die Generalistik mit Schwerpunktbildung. Hinter dieser Forderung steht auch eine breite Allianz aus unterschiedlichsten Vertretern der Gesundheits- und Pflegeversorgung. Der Deutsche Pflegerat fordert die beiden federführenden Bundesministerien auf, endlich einen diskussionsfähigen Gesetzentwurf zur generalistischen Pflegeausbildung vorzulegen. Nur dann kann eine sachliche Diskussion zu konkreten Plänen beginnen.

    „Sollte die Reform scheitern, wären die Hauptleidtragenden die zukünftigen Patient/innen und Bewohner/innen und der Pflegeberuf, dem die Zukunft genommen wird. Deutschland hätte sich damit endgültig von internationalen Entwicklungen abgekoppelt“, sagte Westerfellhaus abschließend.

    Quelle: http://www.deutscher-pflegerat.de/presse/Pressemitteilungen/2015-10-20.php
    « Letzte Änderung: 22. Oktober 2015, 16:11 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #4 am: 22. September 2015, 17:10 »

    Institut warnt vor Hysterie in der Generalistik-Debatte

    Isfort: „Heute eine Gefährdung von 50.000 Ausbildungsplätzen
    in der Pflege zu prognostizieren ist unhaltbar!“


    Angesichts der anhaltenden Debatte um den Arbeitsentwurf zum Pflegeberufsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesfamilienministeriums aus dem Mai ruft das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) zu einer sachlichen Umsetzungspolitik in Deutschland auf.

    Prof. Michael Isfort vom dip, Leiter zahlreicher großer, repräsentativer Studien im Gesundheits- und Pflegewesen betont: „Momentan kursierende Zahlen, dass eine Generalisierung der Pflegeausbildung mehr als 50.000 Ausbildungsplätze gefährden würde, sind weder belastbar noch plausibel und für die Debatte pures Gift!“

    Das dip weist darauf hin, dass in den vergangenen zwanzig Jahren mehr als 40 Projekte und Studien zur Integration der bestehenden drei Pflegeberufe in Deutschland durchgeführt worden sind. Die größte Untersuchung dazu ist die von 2004 bis 2008 im Auftrag des BMFSFJ in Zusammenarbeit mit acht Bundesländern durchgeführte Studie „Pflegeausbildung in Bewegung“. Prof. Weidner, Leiter des dip, hat damals diese Untersuchung wissenschaftlich begleitet: „Die empirische Datenlage ist seit Jahren eindeutig: Die Generalisierung der Pflegeausbildung ist notwendig, machbar und fachlich nicht mehr in Frage zu stellen! Es gibt keine einzige seriöse Studie, die das Gegenteil belegen könnte! Alles andere sind Meinungsäußerungen oder politische Stimmungsmache!“ Auch im aktuellen Berufsbildungsbericht der Bundesregierung werden die Stärken der neuen, gemeinsamen Pflegeausbildung herausgestellt: höhere Attraktivität, größere Flexibilität und Potenziale für Auszubildende und Betriebe und damit bessere Zukunftschancen.

    Vor dem Hintergrund sich ändernder Versorgungsbedarfe im Pflege- und Gesundheitswesen ist die politische Weichenstellung in den Bundesländern und im Bund zur Einführung eines generalisierten Pflegeberufs nach Auffassung des dip somit zwingend und richtig.

    „Das Kästchendenken – hier die Altenpflege, dort die Krankenpflege – ist angesichts von immer mehr alten und demenzerkrankten Menschen in den Krankenhäusern und immer mehr Behandlungspflege in der stationären und ambulanten Versorgung obsolet!“, sagt Isfort.

    Die Wissenschaftler des dip weisen darauf hin, dass es weiterhin offene Fragen etwa zur Organisation und Umsetzung der praktischen Ausbildung sowie der Grundlagen und des Umfangs der Finanzierung einer generalistischen Ausbildung gibt. Diese seien aber vor dem Hintergrund der dringenden Notwendigkeit der Umsetzung sowie vorliegender Kenntnisse und Erfahrungen um eine zukunftsfähige Pflegeausbildung in Deutschland mit klarem Kopf und gutem Willen aller Beteiligten lösbar. „Hysterische Beiträge mit allzu durchschaubaren Intentionen sind dabei überhaupt nicht hilfreich“, so Weidner weiter.

    Quelle: http://www.dip.de/, 22.09.2015

    Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) ist ein gemeinnütziges Institut mit Sitz in Köln und betreibt einen weiteren Standort in Vallendar bei Koblenz (Internet: http://www.dip.de)
    « Letzte Änderung: 22. September 2015, 17:10 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #3 am: 22. September 2015, 17:01 »

    Kritik
    DBfK erneuert Forderung nach generalistischer Pflegeausbildung

    von Marco Di Bella

    Mit deutlichen Worten untermauert die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Prof. Christel Bienstein, die Forderung an die Politik, die bereits seit längerem diskutierte Einführung der generalistischen Pflegeausbildung endlich voranzutreiben.

    In einem kürzlich veröffentlichten Pressestatement des DBfK heißt es hierzu: „Die deutsche Pflegeausbildung ist reformbedürftig und international nicht konkurrenzfähig! Die zugesagte Gesetzesreform lässt allerdings auf sich warten und ruft jetzt erneut Gegner auf den Plan. Mit haltlosen und vor allem von wirtschaftlichen Trägerinteressen dominierten Argumenten schüren sie Verunsicherung.“

    „Wir fordern die beiden federführenden Ministerien auf, endlich einen diskussionsfähigen Gesetzentwurf vorzulegen“, sagt Verbands-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Die Pläne einer generalistischen Ausbildung und eines zweiten Zugangsweges zum Beruf über eine hochschulische Ausbildung werden vom DBfK ausdrücklich begrüßt“, so Bienstein weiter. „Wir brauchen jetzt endlich Klarheit über Struktur und Inhalt sowie den Zeitplan für die Umsetzung der neuen Ausbildung, nicht zuletzt damit die Schulen und Hochschulen Planungssicherheit erhalten.“

    Nach Sicht des DBfK nütze die lange Vorbereitungszeit nur den Reformgegnern. Diese würden durch Wiederholung ihrer bekannten, von Vorurteilen und der Sicherung der eigenen Interessen geprägten, Argumente Unsicherheit schüren. In diesem Zusammenhang wirft der DBfK der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) eine Fehlinformation und Manipulation von Auszubildenden in der Altenpflege vor. Hintergrund ist eine Befragung der DGGPP von rund 8000 Altenpflegeschülern, die vom DBfK als „suggestiv“ und „pseudo-wissenschaftlich“ abgelehnt wird.

    Erst vor kurzem hat sich auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Prof. Dr. Ertan Mayatepek, gegen eine Zusammenlegung der Pflegeausbildungen ausgesprochen.

    Quelle: http://www.rechtsdepesche.de/aktuell/dbfk-erneuert-forderung-nach-generalistischer-pflegeausbildung/, 22.09.2015
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    « Antworten #2 am: 04. April 2014, 02:40 »

    Neue DBfK-Broschüre:
    Generalistische Ausbildung in der Pflege


    Berlin, 19. März 2014.  „Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren.“ Begleitend zu diesem im Koalitionsvertrag benannten Vorhaben der Bundesregierung hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) heute eine Broschüre „Generalistische Ausbildung in der Pflege“ veröffentlicht.

    Dazu DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein: „Es ist unter Fachleuten unbestritten, dass die Anforderungen an die Versorgung im Gesundheits- und Pflegewesen sich rasant verändert haben und weiter verändern werden. Das hat Auswirkungen auf die im Feld handelnden Berufe. Bereits in der letzten Legislaturperiode des Bundestages war eine Reform der Ausbildung in den drei Pflegeberufen angekündigt. Aus Sicht des DBfK ist eine Reform im Sinne einer generalistischen Ausbildung unumgänglich. Alle Akteure sollten hier zusammenwirken, um ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Darin liegt eine große Chance.“

     Um der Diskussion mehr Substanz und Klarheit zu geben, hat der DBfK diese Broschüre erstellt, in der Expert/innen aus verschiedenen Blickwinkeln und unabhängig von einer Verbandsposition die tragenden Argumente pro Generalistik beleuchten, u.a.:

    Generalistische Ausbildung …
    • aus Perspektive der Pflegeforschung – Plädoyer für eine sachliche Debatte über die
    • Qualifikation zur Pflege für Menschen aller Altersgruppen
    • in der Perspektive Europa
    • aus Perspektive eines Altenpflegers
    • aus der Perspektive Pädagogik
    • – eine Zukunftsperspektive für die Pflegeberufe?

    Die Broschüre ist als Download unter http://www.dbfk.de/download/download/reader_generalistik_final-2014-03-14-o-Beschn.pdf abzurufen.

    Quelle: http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/



    Als Download finden Sie weitere Dokumente zum Thema aus unterschiedlichen Quellen.

    * 20120301_Endfassung_Eckpunktepapier_Weiterentwicklung_der_Pflegeberufe.pdf (378.92 KB - runtergeladen 965 Mal.)
    * Abschlussbericht_Generalistische_Pflegeausbildung.pdf (1449.43 KB - runtergeladen 1160 Mal.)
    * DBfK_generalistik_final-2014-03-14.pdf (1270.34 KB - runtergeladen 792 Mal.)
    * Menschen-würdig-pflegen_kas_33268-544-1-30.pdf (444.68 KB - runtergeladen 744 Mal.)
    * Pflege_neu_denken_Robert-Bosch-Stiftung.pdf (196.9 KB - runtergeladen 797 Mal.)
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     was wir tun, sondern auch für das,
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