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Autor Thema: Pflegenotstandsgesetz: Jeder Deutsche muss Pflegejahr leisten ...  (Gelesen 6851 mal)
admin
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« am: 04. April 2014, 03:07 »

Ein April-Scherz - aber eigentlich keine schlechte Idee  Grinsend

Zitat
Pflegenotstandsgesetz: Jeder Deutsche muss Pflegejahr leisten

Dienstag, der 01.04.14. Eine halbe Million Pfleger werden bis 2030 in Deutschland fehlen. Das Pflegenotstandsgesetz verpflichtet nun jeden Deutschen zum 12-monatigen Pflegedienst. Nur wer sich rauskauft, kommt um die Pflege herum. So soll der Mangel an Pflegekräften bekämpft und der Pflegebeitrag stabil gehalten werden. Schon zum 1. Januar 2015 erhalten die ersten Bürger ihren Pflegeeinsatzbescheid.

Nach Rentenreform, Mindestlohn und Mietpreisbremse kommt nun der nächste Coup der schwarzen-roten Bundesregierung. In einer Nacht- und Nebelaktion einigte sich das Bundeskabinett auf das neue Pflegenotstandsgesetz. Jeder kinderlose Deutsche bis 50 Jahre wird demzufolge ab dem 1. Januar 2015 zum Pflegedienst eingezogen. Nun muss alles ganz schnell gehen. Damit das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, muss der Bundestag noch vor der Sommerpause seine Zustimmung geben. Union und SPD werden dabei wie üblich ihre Mehrheit ausnutzen und die Opposition überstimmen.

Update 2. April 2014: Diese Meldung ist natürlich mit einen Augenzwinkern zu sehen, denn es handelt sich um einen Aprilscherz. Noch plant die Regierung nichts dergleichen. Um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzuwirken, sieht die Pflegereform zwar einige Schritte vor. Doch das Pflegejahr für kinderlose Deutsche zählt nicht dazu.

Kinderlose müssen ab 2015 ein Pflegejahr leisten
Das Pflegenotstandsgesetz wird im Wesentlichen der ehemaligen Wehrpflicht ähneln. Vor Abschaffung der Wehrpflicht gab es jährlich rund 90.000 Zivildienstleistende. Ein Großteil der Zivis war in der Pflegebranche tätig, die jetzt dort fehlen. Nun muss die Regierung gegensteuern. Um den gewältigen Bürokratieaufwand zu stemmen, sollen die Kreiswehrersatzämter reaktiviert werden. Die ersten Bescheide könnten bereits in dieser Woche gedruckt werden.

Besonders glücklich zeigt sich die CDU. Denn nun wird auch klar, warum die Partei bei der Frage um die doppelte Staatsbürgerschaft eingeknickt ist. Einem CDU-Bundestagsabgeordneten zufolge, der namentlich nicht genannt werden will, hat die Partei nur deshalb ihre Zustimmung gegeben, damit „auch Einwanderer zur Pflege verpflichtet werden können.“

Tauglichkeitsprüfung entscheidet über Pflegedienstfähigkeit

Jeder Eingezogene muss eine Tauglichkeitsprüfung durchlaufen. Je nach körperlicher Fitness beziehungsweise Tauglichkeitsgrad – pflegedienstfähig, vorübergehend nicht pflegedienstfähig und nicht pflegedienstfähig – können die Dienstfähigen nach einer zweimonatigen Grundausbildung für leichte Arbeiten wie Waschen, Pflegetransporte, Putzen, Spazieren gehen und Einkäufe erledigen in den Pflegeheimen oder auch bei den Pflegebedürftigen direkt zu Hause eingesetzt werden. Das Pflegejahr dauert insgesamt 12 Monate.

Vom Pflegejahr freikaufen: Gutverdiener im Vorteil
Während des Pflegejahrs werden die Betroffenen dem Pflegenotstandsgesetz zufolge vom Arbeitgeber freigestellt. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmer vom Dienst freizukaufen. Gleiches gilt für die kinderlosen Deutschen selbst. Über den genauen Betrag streiten sich die Parteien allerdings noch. Dieser wird sich aller Voraussicht nach an den Kosten für eine Rund-um-die-Uhr Pflegebetreuung orientieren. Kritiker bemängeln, dass mit dieser Regelung vor allem Gutverdiener bevorzugt werden. Eine Ausnahmeregelung für Hartz-4-Empfänger und andere Bezieher von Sozialleistungen sieht das Pflegenotstandsgesetz nicht vor.

Regierung: Entlastung der Pflegekräfte hat höchste Priorität
Mit dieser drastischen Maßnahme will die Regierung die Fachkräfte im Pflegebereich entlasten. Immer öfter kann die richtige Betreuung von Pflegebedürftigen kaum noch gewährleistet werden, da es einfach an Fachpersonal fehlt. Viele Pfleger sind überfordert, hinzu kommt die oftmals schlechte Bezahlung. Mit dem Pflegenotstandsgesetz spricht die Regierung gleichzeitig eine Beitragsgarantie für den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Die geplante Erhöhung im Zuge der Pflegereform wird durch das neue Gesetz vorerst außer Kraft gesetzt. Bis 2019 soll der Pflegebeitrag stabil bleiben. Abhängig davon, wie gut sich die Regelung bis dahin bewährt, kann sich die Garantie dann erneut verlängern.
Quelle: http://www.finanzen.de/news/15205/pflegenotstandsgesetz-jeder-deutsche-muss-pflegejahr-leisten
« Letzte Änderung: 04. April 2014, 03:13 von admin » Gespeichert

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