Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
16. April 2024, 17:11
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Information & Recht
| | |-+  Recht
| | | |-+  Pflegegesetze & Pflegerecht
| | | | |-+  Pflege-Reform
| | | | | |-+  GKV: Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: GKV: Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff  (Gelesen 5757 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #1 am: 09. April 2014, 01:12 »

Opposition: "Verschleppungstaktik"

Die Opposition warf der Bundesregierung vor, nicht zügig genug zu handeln. "Pflegebedürftige und insbesondere an Demenz Erkrankte sowie ihre Angehörigen warten schon viel zu lange auf spürbare Verbesserungen", erklärte die Pflegeexpertin der Linken, Pia Zimmermann. Die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Scharfenberg warf Gröhe vor, auf Zeit zu spielen. Gröhe rechne nicht vor 2017 mit der Einführung. "Diese Verschleppungstaktik darf nicht dazu führen, dass der neue Pflegebegriff endgültig ad acta gelegt wird." ...

Quelle: http://www.heute.de/beduerftige-sollen-mehr-geld-aus-pflegekasse-erhalten-32668906.html
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 09. April 2014, 00:14 »

Startschuss für die Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Im Rahmen des heutigen Pressetermins im Bundesministerium für Gesundheit zum Start der Erprobungsphase zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erklärte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:

„Jahr für Jahr stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei über 1,5 Millionen Menschen den Pflegebedarf im Sinne der Pflegeversicherung fest. Dabei darf die große Anzahl an Begutachtungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich in jedem einzelnen Fall um ein individuelles Schicksal handelt. Deshalb gilt: Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss solide und verantwortungsvoll erprobt werden. Mit den beiden jetzt beginnenden Studien geschieht dies. Damit wird der erste Schritt auf dem Weg zur praktischen Einführung und damit zur spürbaren Leistungsverbesserung gemacht. Das ist ebenso richtig wie dringend notwendig.

Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollen eventuelle Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden. Wir wollen, dass Missverständnisse oder Schwächen rechtzeitig aufgezeigt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der flächendeckenden Einführung des Instruments vorgenommen werden können. Diese Studie wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum (Prof. Reif) durchgeführt werden. Die Stichprobe im Projekt umfasst insgesamt 2000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wird. Alle MDKs in Deutschland beteiligen sich an dem Projekt, das im Dezember 2014 abgeschlossen sein wird.

Parallel dazu wird Prof. Heinz Rothgang von der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 2.000 Personen erfassen, welche Leistungen sie heute bekommen. Ziel dieses im Januar 2015 abgeschlossenen Vorhabens „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ ist die Schaffung einer soliden und aktuellen empirischen Grundlage, um daraus die künftigen Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand zu ermitteln.

Begleitet wird die Arbeit an diesen beiden Studien durch das neue Begleitgremium, in dem neben Vertretern des BMG, des BMSFJ sowie des Pflegebeauftragten Herrn Laumann und dem GKV-Spitzenverband weitere Institutionen aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen vertreten sind.

Ich bin sehr froh über den politischen Rückenwind, den das große Vorhaben der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs derzeit bekommt. Denn nur, wenn die Politik entschlossen vorwärts geht und die notwendigen politischen Entscheidungen trifft, kann die Pflegeversicherung grundlegend und systematisch weiterentwickelt werden. Es ist gut, dass wir nun den Schritt von den reinen Vorarbeiten hin zu den konkreten Umsetzungsarbeiten gemacht haben.

Zur Ergänzung halten wir es noch für notwendig, auch die Versorgungsaufwände in der ambulanten Pflege zu ermitteln. Sicherlich lassen sich viele Erkenntnisse aus der Studie von Prof. Rothgang aus der stationären Pflege auf die ambulante Pflege übertragen. Sicher ist aber auch, dass wir die Besonderheiten der häuslichen Pflege berücksichtigen müssen. Damit sichergestellt ist, dass die besseren Leistungen, die es mit der Pflegereform geben soll, auch im ambulanten Bereich zielgenau bei den Menschen ankommen, die zu Hause gepflegt werden, ist eine ergänzende Studie notwendig, die den ambulanten Bereich in den Blick nimmt. Dazu würde eine kleinere Studie mit einer Stichprobe von ca. 500 Pflegebedürftigen reichen. Wir werden das auf der ersten Sitzung des neuen Begleitgremiums im Mai vorschlagen. Wir stehen in den Startlöchern, die praktische Umsetzung kurzfristig anzustoßen.

Gelegentlich hört man in der pflegepolitischen Diskussion die Forderung, dass es nun genug sei mit vorbereitenden Arbeiten, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich eingeführt werden müsste. Lassen Sie mich eines ganz deutlich sagen: Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat jetzt begonnen. Die nun gestartete Erprobung ist ein notwendiger Bestandteil der Einführung, um Ungerechtigkeiten und Fehler so weit wie möglich zu vermeiden.“

Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung - Berlin, 08.04.2014



Gröhe-Interview vom Sonntag, 6. April 2014

Pflege - am liebsten zu Hause

Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2014/04/2014-04-07-groehe-fasz.html
« Letzte Änderung: 09. April 2014, 01:21 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.024 Sekunden mit 23 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it