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Autor Thema: Ambulante Pflege: Gestürzte 92-Jährige hilflos in ihrer Wohnung liegen gelassen  (Gelesen 4927 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 07. Juni 2014, 00:26 »

WESER-KURIER 07.06.2014
Staatsanwalt ermittelt wegen Körperverletzung

Nach Angaben der Bremer Tageszeitungen in der Samstagausgabe vom 7. Juni 2014 des Weser-Kuriers ermittelt nun die Staatsanwaltschaft im Fall der 92-jährigen Frau, die nach einem Sturz stundenlang hilflos in ihrer Wohnung lag. Es heißt, es seien Ermittlungen gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen. ...

Quelle: www.weser-kurier.de, 07.06.2014
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« am: 06. Juni 2014, 17:02 »

Zitat
92-Jährige lag hilflos in ihrer Wohnung

Stundenlang lag eine 92-Jährige hilflos in ihrer Wohnung, weil sie gestürzt war. Die Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes, die eigentlich nach ihr schauen sollte, fuhr wieder weg, als die Frau ihre Tür nicht öffnete. Ohne jemanden zu benachrichtigen. Die Angehörigen sind fassungslos.


VON SABINE DOLL

Bremen. Es ist der späte Samstagnachmittag am 24. Mai, als Ursula Richter nach ihrer 92-jährigen Mutter in deren Wohnung schauen will. Als sie die Tür aufschließt, kann sie diese nur schwer nach innen öffnen. Dahinter liegt ihre Mutter am Boden, sie bewegt sich kaum, wirkt orientierungslos und hat sich eingenässt. Am Kopf bemerkt die Tochter eine Platzwunde, das Blut ist bereits getrocknet.

„Sie hat schon seit dem frühen Morgen dort gelegen“, sagt Manfred Richter, der Schwiegersohn der 92-Jährigen. Ein umgestürzter Stuhl im Schlafzimmer, das nicht angetastete Frühstück, das immer am Abend vorbereitet wird, und die noch gefüllte Pillendose, in der die Tablette für den frühen Morgen liegt, wiesen darauf hin. Ein Rettungswagen wird alarmiert, im Krankenhaus stellen die Ärzte fest: Die alte Frau hat neben der Platzwunde eine Gehirnerschütterung erlitten, außerdem bestand der Verdacht auf eine Hirnblutung.

„Das ist unfassbar“, sagt Richter. Was den Bremer so in Rage versetzt, ist, dass eigentlich jeden Morgen um 10 Uhr und noch einmal abends eine Mitarbeiterin des ambulanten Pflegedienstes „Sanitas“ zu der 92-Jährigen kommt, um ihr beim An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe zu helfen. Die Mitarbeiterin war auch an dem Morgen da, wie sich laut Richter nach dem Gespräch mit dem Pflegedienst herausstellte. Nur: Als die 92-Jährige nach dem Klingeln nicht öffnete, fuhr die Mitarbeiterin wieder weg – ohne jemanden zu informieren, dass die Frau nicht öffnete. „Es gibt eine klare Absprache, dass wir umgehend in solch einem Fall angerufen werden. Meine Schwiegermutter hätte sterben können“, so Richter.

Auf Nachfrage bei dem ambulanten Pflegedienst bestätigt „Sanitas“-Geschäftsleiterin Iwona Kunz-Zelewski den Ablauf: „Das ist so passiert, war aber ein Einzelfall. Es gibt die klare Anweisung, dass sofort unser Bereitschaftsdienst, die Angehörigen und auch Feuerwehr oder Polizei informiert werden, wenn niemand aufmacht und wir keinen Schlüssel zur Wohnung haben.“ Darauf sei noch einmal ausdrücklich in einer Dienstbesprechung hingewiesen worden. Die Mitarbeiterin habe eine Abmahnung erhalten. Bei der Familie habe man sich entschuldigt. „Das ist uns sehr unangenehm, und wir stehen zu diesem Fehler“, so die Geschäftsleiterin.

„Aus meiner Sicht ist das ein sehr schweres Vergehen, was dort passiert ist“, sagt Sigrid Hartmann, Abteilungsleiterin für den Pflegebereich bei der Krankenkasse AOK Bremen/Bremerhaven. Sie gehört außerdem einer Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassen in Bremen an, die unter anderem solchen Fällen nachgeht. Die Kassen schließen Verträge mit den ambulanten Pflegediensten ab. Darin ist laut der Expertin klar geregelt, dass ein Pflegedienst mit Konsequenzen rechnen muss, „wenn aufgrund einer Pflichtverletzung ein Versicherter zu Schaden kommt“, so Sigrid Hartmann. „Und das greift für mich hier eindeutig.“

Diese Konsequenzen reichen nach ihren Worten von einer Verwarnung oder Abmahnung bis zu einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro. Sogar eine außerordentliche Kündigung des Vertrags sei möglich. Das würde bedeuten, dass ein ambulanter Pflegedienst nicht mehr mit den Kassen abrechnen kann. Zu Beginn eines solchen Verfahrens muss ein Pflegedienst laut Hartmann innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen. Sehr oft seien es Beschwerden von Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen, die dieses Verfahren in Gang setzten.

Hartmann ermuntert Betroffene ausdrücklich, sich bei Mängeln an die Kasse zu wenden. Viele trauten sich nicht, weil sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Pflegedienst sähen. „Diese Angst muss man nicht haben, die Kassen gehen jeder Beschwerde nach, auch anonymen.“

Nach Angaben des Medizinischen Dienstes (MDK) gibt es in Bremen rund 130 ambulante Pflegedienste, der MDK hat die Fachaufsicht. Einmal im Jahr werden sie laut Geschäftsführer Wolfgang Hauschild von Prüfern begutachtet und benotet. Außerhalb dieser Kontrollen kann es auch anlassbezogene Prüfungen geben.

Manfred Richter hat sich an die Krankenkasse gewandt. Er will die Geschehnisse nicht auf sich beruhen lassen, „vor allem auch, damit das Thema publik wird“, sagt er. Seine Schwiegermutter ist nach drei Tagen im Krankenhaus jetzt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht. Ob sie in ihre Wohnung zurückkehren kann, weiß er nicht.
Quelle: www.weser-kurier.de, 05.06.2014
« Letzte Änderung: 06. Juni 2014, 17:03 von admin » Gespeichert

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