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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: 1. Pflegestärkungsgesetz - Infos & Kommentare  (Gelesen 22377 mal)
admin
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« Antworten #10 am: 19. Oktober 2014, 20:21 »

Pressemitteilung des VdK

VdK: Pflegestärkungsgesetz bringt kaum Verbesserungen
VdK-Präsidentin Ulrike Mascher: „Es fehlt immer noch ein umfassender Pflegebedürftigkeitsbegriff“


„Das Pflegestärkungsgesetz bringt nur kleine Verbesserungen. Für die 1,5 Millionen Demenzkranken und ihre pflegenden Angehörigen ist immer noch keine wirkliche Entlastung in Sicht“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag.

„Eine große Pflegereform, wie der VdK sie fordert, ist das Pflegestärkungsgesetz nicht“, kommentiert Mascher weiter. Es fehle immer noch die Einführung eines umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs. „Konkret fordern wir fünf statt der heutigen drei Pflegestufen, die neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigen. Würde diese Einteilung bereits angewandt, hätten schon heute viele Demenzpatienten und deren pflegende Angehörige Zugang zu besseren Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ohne Pflegestufe gibt es für die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken auch keinen vollen Zugang zu Entlastungsangeboten wie Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt die VdK-Präsidentin. Außerdem verstreiche durch die neuerliche Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes viel kostbare Zeit. „Wir befürchten deshalb, dass die Umsetzung, die erst in einem zweiten Schritt erfolgen soll, nicht in dieser Wahlperiode kommen wird“.

Wenig Verständnis hat Mascher dafür, dass ab 1. Januar 2015 ein Pflegevorsorgefonds aus den Beitragsgeldern der Versicherten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich aufgebaut werden soll. „Das Geld benötigen wir für die Umsetzung des ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, und zwar sofort. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass immer, wenn ein Geldtopf angelegt wird, die Gefahr groß ist, dass ein Finanzminister zugreift. Wir sollten deshalb auf den Fonds verzichten und Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen das Geld ungeschmälert zukommen lassen“, so Mascher.

Der Einbezug der privaten Pflegeversicherung für einen Finanzausgleich und die Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung würden ebenfalls weiterhin nicht angepackt. Die rentenrechtliche Anerkennung von Pflegezeit in der Pflegestufe 0 fehlt auch. Es gebe Lichtblicke wie die Anhebung um vier Prozent bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Ein automatischer Inflationsausgleich ist im Gesetz jedoch nicht verankert. Mascher: „Wir fordern eine jährliche Anpassung des Pflegegelds, die sich an den tatsächlichen Kostensteigerungen orientiert.“

Für eine ganzheitlichere, bedarfsgerechtere und zukunftsfähige Pflege – Mit der Kampagne „Große Pflegereform – jetzt!“ macht sich der Sozialverband VdK für eine sofortige grundlegende Pflegereform stark. Jetzt informieren: www.grosse-pflegereform-jetzt.de

Quelle: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-pressemeldung/68353/vdk_pflegestaerkungsgesetz_bringt_kaum_entlastungen
« Letzte Änderung: 09. März 2015, 15:16 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 18. Oktober 2014, 01:54 »

Pressemittteilung des DBfK

Erstes Pflegestärkungsgesetz – ein Schritt in die richtige Richtung!

Berlin, 17. Oktober 2014, Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das heute verabschiedete erste Pflegestärkungsgesetz. DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner sieht darin auch ein wichtiges Signal zur Steigerung der Attraktivität des Berufs. „Pflegeeinrichtungen können zukünftig ihre tariflichen Personalkosten in vollem Umfang geltend machen. Sie dürfen somit in den Verhandlungen von den Kassen nicht ‚bestraft’ werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen“, so Wagner.


Weiterhin sollen die Träger von Pflegeeinrichtungen zukünftig nachweisen müssen, dass die erstatteten Tariflöhne tatsächlich bei den Mitarbeitern ankommen. Laut Franz Wagner müssen jedoch weitere Schritte folgen, wenn man den Nachwuchs für die Pflege gewinnen will: „Wir brauchen dringend bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegefachpersonen! Denn ohne eine spürbare Entlastung werden immer mehr Menschen aus dem Beruf aussteigen und immer weniger ihn ergreifen wollen.“

Außerdem sollen nach den Plänen der Bundesregierung die Betreuungsleistungen im ambulanten und stationären Bereich ausgeweitet werden. Der DBfK begrüßt eine verbesserte Personalausstattung bei den niederschwelligen Betreuungsangeboten, da diese zu einer Entlastung der Pflegefachpersonen führt. Das reicht aber nicht aus und der Einsatz von un- bzw. angelerntem Betreuungspersonal darf nicht unbegrenzt ausgeweitet werden. Pflegefachpersonen sind für die Koordinierung der Versorgung und die Sicherung der Qualität unverzichtbar. Darauf hat der DBfK im Gesetzgebungsverfahren immer wieder deutlich hingewiesen.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz  ist bereits in der Planung. Noch in dieser Wahlperiode sollen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Weitere mutige politische Entscheidungen sind zu treffen. Der Reformprozess ist mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz angestoßen worden. Die Bundesregierung wird sich an der zweiten Reform messen lassen müssen.

Quelle: www.dbfk.de, 17.10.2014
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« Antworten #8 am: 18. Oktober 2014, 01:51 »

Pressemitteilung der Partei DIE LINKE vom 17.10.2014

Vieles reicht nicht, einiges ist falsch, grundsätzliches fehlt

„So lässt sich die heute im Bundestag beschlossene Pflegereform leider zusammenfassen“, so Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. zur heutigen Verabschiedung des so genannten Pflegestärkungsgesetzes.
„Seit Jahren herrscht Konsens darüber, dass der Kern einer wirklichen Pflegereform die Einführung des neuen Pflegebegriffs sein muss. Die Bundesregierung streut den Menschen Sand in die Augen, wenn sie ankündigt, dies geschehe in einem zweiten Schritt: Schon jetzt ist klar, dass dafür nicht ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein werden.


Die  sogenannte Pflegereform der Bundesregierung ändert nichts am grundsätzlichen Strickmusterfehler der Pflegeversicherung. Solange die Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten abdeckt, sind Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit nur schöne Worte. Gute, menschenwürdige Pflege bleibt weiterhin ein Privileg für diejenigen, die das nötige Kleingeld haben.

Anstatt die Pflege in Deutschland endlich gerechter zu gestalten, führt die Bundesregierung einen unsinnigen Vorsorgefonds ein, der dem solidarischen Umlageverfahren Geld entzieht, das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen heute dringend brauchen. Die professionelle Pflege geht bei der Reform fast leer aus – allein das Wort „Fachkräfte“ kommt im Gesetzestext nur beiläufig vor.

Nicht nachvollziehbar ist, warum Menschen, die Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) erhalten, weiterhin von Leistungen der häuslichen Betreuung ausgeschlossen bleiben sollen. Um diese Abstimmungslücke zwischen den Sozialgesetzbüchern elf und zwölf zu schließen, hätten nur wenige Worte geändert werden müssen, aber selbst hierbei hat sich die große Koalition dem entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. verweigert.

Quelle: www.pia-zimmermann.de, Pia Zimmermann (MdB) - Fraktion DIE LINKE, 17.10.2014
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« Antworten #7 am: 15. Juli 2014, 03:03 »

Zitat
"Das derzeitige Pflegesystem ist gescheitert"

Etwa zweieinhalb Millionen ältere Menschen hierzulande benötigen Pflege, weil sie krank oder dement sind. Die Kosten für die Unterbringung im Heim oder für eine Versorgung zu Hause sprengen jedoch oft das Budget von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. In der Dokumentation "Kostenfalle Pflege" hat 45 Min im April darüber berichtet, was falsch läuft. Anfang Juli diskutierte die Bundesregierung über das erste von zwei Pflegestärkungsgesetzen, das ab Januar 2015 die Situation für Pflegebedürftige und Angehörige verbessern soll. In unserer Reihe "45 Min hakt nach" haben wir mit Reinhard Leopold von der Bremer Angehörigen-Initiative "Heim-Mitwirkung" darüber gesprochen, was sich in letzter Zeit in Sachen Pflege getan hat und ob der Gesetzesentwurf tatsächlich hält, was er verspricht.

Herr Leopold, haben Sie das Gefühl, dass in den vergangenen Monaten genug unternommen wurde, um die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern?

Reinhard Leopold:
Politisch kommt langsam etwas in Bewegung. Allerdings sind die bisherigen Maßnahmen und Vorgehensweisen noch lange nicht ausreichend, um dem derzeitigen Pflegemangel und der menschenunwürdigen Pflege wirkungsvoll und nachhaltig zu begegnen.

Wo liegen die größten Baustellen?

Leopold:
Drei Hauptprobleme: Zeit, Fachpersonal und Qualität. Menschenwürdige Pflege braucht Zeit. Gibt es für zu viele Pflegebedürftige zu wenig Personal, ist das automatisch ein Zeitproblem. In der Folge wird es zum Qualitätsproblem. Und das Qualitätsproblem kann leicht durch überforderte Pflegekräfte oder sich wehrende Patienten zum Gewaltproblem werden. Hinzu kommt die Unattraktivität des Berufs. Fazit: Gibt es ausreichend Personal, gibt es keine Zeitprobleme. Qualitäts- und Gewaltprobleme lassen sich so nachweislich vermeiden. Und geht es dem Pflegepersonal gut, ist das die beste Voraussetzung dafür, dass es auch den pflegebedürftigen Menschen gut geht.

Der Bundestag hat kürzlich das erste von zwei Pflegestärkungsgesetzen diskutiert, das Anfang 2015 greifen soll. Ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung?

Leopold:
Das ist ein erster richtiger Ansatz, aber es sind im Vergleich zu den eigentlich notwendigen Maßnahmen leider nur Trippelschritte. Vor allen Dingen der Vorsorgefonds wird von vielen Seiten sehr kritisiert. Selbst beim Koalitionspartner SPD gibt es Stimmen, die davor warnen, mit Versichertenbeiträgen am Kapitalmarkt zu spekulieren - es könnten im Zweifel verlorene Beiträge sein. Im Gesetzesentwurf ist aber weder etwas zur Verbesserung der Fachkräfte-Situation zu finden, noch darüber, wie man Betrug und Korruption im Pflegebereich künftig unterbinden will.

Dürfte mit den geplanten 20.000 zusätzlichen Betreuungskräften nicht ein wesentliches Problem beseitigt werden?

Leopold:
Die Bundesregierung hat leider nicht geäußert, woher sie die ganzen Betreuungskräfte nehmen will. Junge Menschen werden nach wie vor von der Unattraktivität des Pflegeberufs abgeschreckt. Zu kritisieren sind da Arbeitgeber, die immer wieder nur befristete Arbeitsverhältnisse anbieten oder überwiegend auf Leiharbeitskräfte setzen. Genügend Mitarbeiter aus- und weiterzubilden, ihnen zukunftsorientierte, attraktive Arbeitsplätze anzubieten und sie "pfleglich" zu behandeln, ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der Arbeitgeber. Der Pflege-Fachkräftemangel ist also hausgemacht. Das wurde zwischenzeitlich vom Bundesbildungsministerium und der Kultusministerkonferenz (KMK) im Bericht zur "Bildung in Deutschland 2014" bestätigt.

Sie sprechen von menschenunwürdiger Pflege. Was meinen Sie damit?

Leopold:
Es sind tagtägliche Vorkommnisse, bei denen Pflegebedürftige nicht auf die Toilette gebracht werden, sondern in Windeln machen müssen, bei denen Wundliegen mit schrecklichen Schmerzen nicht verhindert wird oder Pflegebedürftige Hunger und Durst leiden, weil Pflegekräfte nicht genug Zeit haben, um Nahrung und Getränke in deren Tempo und Häufigkeit anzureichen. Ganz zu schweigen von baulichen Unzulänglichkeiten. Da gibt es Einrichtungen, in denen es immer noch keine Feueralarmsysteme gibt und Menschen im Brandfall qualvoll zu Tode kommen. Oder Einrichtungen, in denen es keine Treppenabsicherung für Rollstuhlfahrer oder keinen Wärme- beziehungsweise Sonnenschutz gibt und im Sommer in manchen Zimmern unerträgliche Temperaturen herrschen. Nicht ohne Grund hat Rechtsanwalt Frey aus München Anfang des Jahres Verfassungsbeschwerde wegen der Pflege-Missstände eingereicht und der Sozialverband VdK will es ebenfalls machen.

Werden solche Fälle in der Regel überhaupt bekannt?

Leopold:
Die meisten Fälle werden nicht bekannt, weil Angehörige, Betreuer, Ärzte, Krankengymnasten oder Fußpflegekräfte meist aus Angst verschweigen, was sie in den Pflegeeinrichtungen erleben und wahrnehmen. Wenn sie zu kritisch Vorkommnisse hinterfragen oder sich dazu äußern, wird ihnen oft mit Hausverbot gedroht.

Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, kommt mit dem Geld häufig nicht aus. Dass jemand in Hartz IV abrutscht, ist keine Seltenheit. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz sollen die Leistungen für häusliche Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht werden. Wird sich die Situation dadurch spürbar entspannen?

Leopold:
Die angekündigten Maßnahmen sichern den einzelnen Pflegehaushalt leider immer noch nicht ausreichend ab. Wenn die Politik fordert, dass mehr Menschen und länger zu Hause versorgt werden sollen, dann muss sie auch einen deutlicheren Anreiz dazu bieten. Im Übrigen sind auch die Pflegekassen in der Verantwortung, ihren Beitrag zur Verbesserung der Situation zu leisten. Wenn Angehörige immer wieder zig Anträge stellen, manche Pflegehilfsmittel sogar vorfinanzieren, auf Gelderstattung lange warten müssen oder sinnvolle Unterstützungsmaßahmen nicht genehmigt werden, fördert das sicher nicht die Bereitschaft, jemanden zu Hause zu pflegen oder dafür gar den eigenen Beruf aufzugeben.

Wo sehen Sie die Hauptgründe für diese unglückliche Situation in der Pflege?

Leopold:
Das derzeitige Pflegesystem ist gescheitert und sollte umfassend reformiert werden. Der Ruf der Anbieter nach mehr Geld, um bessere Pflege leisten zu können, ist von der Bundesregierung deutlich gehört worden - das spiegelt sich ja auch im aktuellen Gesetzentwurf wider. Aber anstatt immer mehr Finanzmittel ins System zu pumpen, muss für Finanz-Transparenz gesorgt werden. Es muss kontrolliert werden, wohin das Geld fließt und wofür es ausgegeben wird. Das viele Geld muss auch bei den Pflegebedürftigen und Pflegekräften ankommen. Das Rendite- und Gewinnmaximierungsstreben, insbesondere von großen privatwirtschaftlichen Heimbetreibern, Aktien- und Fondsgesellschaften steht dem entgegen. Die Politik kann die gesetzlichen Rahmenbedingungen für menschenwürdige Pflege schaffen - was sie bislang nachweislich versäumt hat.

Haben Sie das Gefühl, dass das Thema Pflege in den Köpfen der Menschen präsent genug ist?

Leopold:
Sie nehmen es leider noch immer nicht als "ihr" Thema wahr. Die meisten kümmern sich erst, wenn sie selbst betroffen sind. Von der Bundesregierung ist deutlich mehr Aufklärung notwendig. Abgesehen davon, dass sie kaum jemand kennt, sind die unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsgesetze und deren Umsetzungsverordnungen in den einzelnen Bundesländern schwer verständlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum pflegebedürftige Menschen in Schleswig-Holstein andere Rechte haben als beispielsweise in Bayern. Aber vielleicht gibt es ja auch dazu noch eine Verfassungsbeschwerde - notwendig wäre sie.

Das Interview führte Simone Nebelsieck, NDR.de
Quelle: http://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/pflege422_page-1.html, 14.07.2014

Siehe dazu auch
[Kostenfalle Pflege: Dokumentation >>]
« Letzte Änderung: 15. Juli 2014, 18:41 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 05. Juli 2014, 22:37 »

Zitat
Vorsorgefonds heftig kritisiert

Berlin. Schlagabtausch zur Pflegereform im Bundestag: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) rechtfertigte am Freitag im Parlament in erster Lesung sein Gesetz, das Leistungsverbesserungen und ein Beitragsplus zum 1. Januar 2015 vorsieht. Linke und Grüne kritisierten die Reform als unzureichend und gingen mit dem geplanten Vorsorgefonds hart ins Gericht.

Die Reform bringe die Pflegeversicherung 20 Jahre nach ihrer Einführung „einen guten Schritt voran“, sagte Gröhe. Er verwies auf die geplante Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte von 25 000 auf 45 000, würdigte aber auch die Leistung von pflegenden Familienangehörigen. „Der größte Pflegedienst in Deutschland ist nach wie vor die Familie“, sagte der Minister. Im Zuge der Reform sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung zum Jahreswechsel um 0,3 Prozentpunkte steigen. Der Bundestag soll das Gesetz nach der Sommerpause verabschieden.

Die Linken kritisierten die vorgesehene Anhebung der Pflegesätze um vier Prozent als unzureichend. „Wir fordern eine gesetzliche verbindliche jährliche Leistungsdynamisierung“, sagte die Linken-Pflegeexpertin Pia Zimmermann. Die Grüne Elisabeth Scharfenberg warf der Regierung vor, mit der Reform weit hinter den Interessen der Betroffenen zurückzubleiben: „Sie haben kein mutiges, fortschrittliches Konzept.“ Scharfenberg kritisierte zugleich den geplanten Vorsorgefonds, mit dem Rücklagen für die Zeit geschaffen werden sollen, in der die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig werden. Der Fonds sei „unsinnig“, auch in der Koalition wolle ihn kaum jemand. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bemängelte, der geplante Vorsorgefonds müsse so ausgestaltet werden, dass „zweckfremde Mittelverwendung verhindert“ werde.
Quelle: www.weser-kurier.de, 05.07.2014



Zitat
SPD streitet über Pflegereform

Parteilinke will die Pflegepläne von Gesundheitsminister Gröhe (CDU) stoppen. Fraktionsvize Lauterbach stellt sich dagegen

AUS BERLIN HEIKE HAARHOFF

Zwischen der SPD-Fraktionsspitze und der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit im Bundestag bahnt sich ein handfester Streit um die Ausgestaltung der Pflegereform an. Die elf Mitglieder der SPD-Arbeitsgruppe unter Vorsitz der gesundheitspolitischen Sprecherin Hilde Mattheis lehnen nach Informationen der taz Kernstücke des Pflegereformgesetzes von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) strikt ab. Sie fordern Nachverhandlungen, insbesondere zum sogenannten Pflege-Vorsorgefonds. Zum Unmut der SPD-Fraktionsführung, der der schwarz-rote Koalitionsfrieden wichtiger ist. "Das, was sich einige in der Fraktion vorstellen, wird es mit der Fraktionsspitze nicht geben", stellte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach am Donnerstag klar. Am heutigen Freitag wird der Bundestag das Gesetz in erster Lesung debattieren.

Die Diskrepanzen betreffen den Pflege-Vorsorgefonds. Das ist ein Sondervermögen, in dem laut Gröhes Gesetzesvorlage über 20 Jahre Geld angespart werden soll, um ab 2035, wenn die Babyboomer pflegebedürftig werden, die steigenden Ausgaben abzufedern. 0,1 Beitragssatzpunkte pro Jahr sind für den Fonds ab 2015 vorgesehen, das entspricht etwa 1,2 Milliarden Euro jährlich. Doch Versichertenbeiträge, mit denen am Kapitalmarkt spekuliert wird, sind im Zweifel verlorene Beiträge, warnt die SPD-Gruppe um Hilde Mattheis seit Monaten. Selbst die Bundesbank, die den Fonds verwalten soll, hatte seinen Sinn zuletzt öffentlich in Frage gestellt.

Vor wenigen Tagen fasste die SPD-Arbeitsgruppe daraufhin einen Beschluss: Sie fordert, die jährlichen 1,2 Milliarden Euro lieber in die Ausbildung von Pflegekräften zu stecken und dies ins laufende Gesetzgebungsverfahren hineinzuverhandeln. Aus dem Vorsorgefonds solle ein Ausbildungsfonds werden. Die Träger, die derzeit unter den Ausbildungskosten ächzen, würden so entlastet. Rund 70.000 Menschen könnten so pro Jahr zusätzlich als Pflegefachkräfte ausgebildet werden, ließ sich die Arbeitsgruppe von der Gewerkschaft Ver.di ausrechnen. Und von diesen Fachkräften hätten die Pflegebedürftigen in 20 Jahren mehr Nutzen. Schon heute fehlten in Deutschland 16.000 Pflegerinnen und Pfleger.

Doch der SPD-Fraktionsvize Lauterbach, selbst SPD-Linker und ausgewiesener Gesundheitsexperte, widerspricht diesem Ansinnen nun vehement. Seine Fraktionskollegen mahnte er zur Disziplin: "Der Vorsorgefonds ist im Koalitionsvertrag als Rücklage verhandelt worden für die kommende Generation", sagte Lauterbach der taz. "Wir werden ihn nicht zweckentfremden, so wie manche in der Fraktion sich das jetzt vorstellen." Während der Koalitionsverhandlungen mit der CDU im vergangenen Jahr war es Lauterbach nicht gelungen, den bereits damals von der SPD viel kritisierten Fonds zu verhindern. Richtig sei aber, so Lauterbach, dass "die Ausbildungsfinanzierung in der Pflege nicht zufriedenstellend ist". Hierüber "müssen und werden wir diskutieren", sagte er.

Die Pflegereform von Minister Gröhe sieht vor, dass zur Verbesserung der Pflegeleistungen die Beitragssätze in dieser Legislaturperiode von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose: 2,3 Prozent) schrittweise um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden sollen. Das entspricht jährlichen Mehreinnahmen von knapp 6 Milliarden Euro. Eine so hohe Anhebung hat sich bislang keine Regierung seit Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren getraut. Ab 2015 soll der Beitragssatz zunächst um 0,3 Punkte steigen; später sollen dann weitere 0,2 Punkte dazukommen.

Der Löwenanteil der Mehreinnahmen der ersten Tranche kommt jedoch gar nicht unmittelbar bei den Bedürftigen in Form verbesserter Leistungen an: Allein 880 Millionen Euro werden jährlich gebraucht, um die schon bestehenden Versicherungsleistungen der allgemeinen Inflation anzupassen. Weitere 1,21 Milliarden sind pro Jahr für den Fonds vorgesehen.

Die Regierung verspricht zudem, dass Demenzkranke künftig dieselben Leistungsansprüche haben sollen wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen; ab wann genau diese Regelung gelten soll, lässt das Gesetz indes offen.
Quelle: taz, 04.07.2014
« Letzte Änderung: 05. Juli 2014, 22:58 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 04. Juli 2014, 01:06 »

Offener Brief von Werner Kollmitz an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, vom 14.06.2014

Keine Zustimmung ohne menschenwürdige Pflege  


Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der ersten Juli-Woche findet die erste Lesung zum Gesetzentwurf Pflegereform im Bundestag statt.
Sie stellen die Weichen für die Zukunft der  Pflege im ambulanten und stationären Bereich.
Das ist eine höchst verantwortungsvolle Aufgabe.
Von Ihrer Entscheidung hängt es ab, wie  die Pflege in Zukunft sein wird und welchen Stellenwert die Pflege in unserer Gesellschaft bekommt.

Im Gesetzentwurf ist folgendes zu lesen:

Problem und Ziel (Seite 1)
Die Sicherung der Pflege, die auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in gleich bleibend hoher Qualität und unter Beachtung der individuellen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen erbracht wird, ist Ausdruck einer humanen Gesellschaft.

Nachhaltigkeitsaspekte (Seite18)
Der Gesetzentwurf trägt durch die Stabilisierung der häuslichen Pflege, die Verbesserung von Betreuungsleistungen und die Dynamisierung der Leistungsbeiträge zur Sicherstellung einer zukunftsfesten pflegerischen Versorgung der Bevölkerung bei.

Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe pflegerische Versorgung und Betreuung zur Verfügung steht, die modernen Ansprüchen genügt.

Für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige in der häuslichen Pflege und Betreuung ist eine Verbesserung vorgesehen. Das ist gut so und ein Schritt in die richtige Richtung. Solange wie möglich Daheim, anstatt ins Heim.

Wenn aber Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, müssen die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in den Pflegeeinrichtungen eine ihren Bedürfnissen angemessene Pflege erhalten. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Es gibt einige gute, aber auch viel schlechte Pflegeeinrichtungen.

Heute hat eine Pflegekraft im Pflegeheim im Durchschnitt ca. 12  hilfe- und pflegebedürftige Menschen zu versorgen. Pro Schicht hat die Pflegekraft 25 Minuten Zeit für eine pflegebedürftige Person. In diesen 25 Minuten sind zu leisten: Grundpflege, Behandlungspflege sowie zwei Haupt- und eine Zwischenmahlzeit (Siehe Leistungskatalog im Rahmenvertrag §75 SGB XI).
Ist das menschenwürdig? Würden Sie so gepflegt werden wollen?
Auch der geplante Abbau von Bürokratie wird daran kaum etwas ändern.

Im Gesetzentwurf sind für das Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Pflege leider keine Verbesserungen vorgesehen. Es wird also wie bisher bei der menschenunwürdigen Minutenpflege bleiben.

Für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ist keine personelle Verbesserung vorgesehen.
Das Beschäftigungs- und Betreuungsangebot im Pflegeheim soll minimal verbessert werden. (Von jetzt 1 Pflegekraft für 24 hilfe- und pflegebedürftige Menschen auf 1 zu 20).

Das ist Kosmetik, mit der die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörige  sowie die Pflegekräfte beruhigt werden sollen. Laut dem Gesetzentwurf haben wir ja schon eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Pflege in Deutschland.

Das ist  eine Verleugnung der desolaten und menschenunwürdigen Personal- und Pflegesituation. Und es ist ein Schlag ins Gesicht der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, deren Angehöriger sowie aller Pflegekräfte.

Herr Gesundheitsminister Gröhe hat versprochen, die menschenunwürdige Minutenpflege abzuschaffen.

Mit diesem Gesetzentwurf wird jedoch die menschenunwürdige Minutenpflege auf Dauer fest zementiert!

Das Grundgesetz sowie andere Bundes- und Landesgesetze für eine menschenwürdige Pflege und die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen werden ignoriert.
Sollte dieser Gesetzentwurf wirklich bestätigt werden, wird es zu schwerwiegenden Auswirkungen kommen:

1. Die Pflegekräfte bleiben weiter überfordert. Der Gesundheitszustand im physischen und psychischen Bereich durch Überbelastung wird weiter zunehmen.

2. Es werden nicht genug  Auszubildende gewonnen werden können, die Zahl der Ausbildungsabbrecher wird weiter zunehmen.

3. Fachkräfte aus dem Ausland werden bei der hohen Belastung und geringen Vergütung keine Perspektive in Deutschland suchen oder wieder in ihre Heimatländer zurückkehren.

4. Der Mangel an Fachkräften wird auch aufgrund der demographischen Entwicklung drastisch zunehmen.

5. Es wird zu keiner Sicherstellung einer zukunftsfesten pflegerischen Versorgung führen, sondern die jetzt schon kritische Situation weiter verschärfen.

Die Bundesregierung und die Bundesländer verweisen zurecht in Sachen Pflegeschlüssel, Pflegequalität und Transparenz auf die Rahmenverträge § 75  SGB XI in den einzelnen Bundesländern.

Der Gesetzgeber hat laut §12 SGB XI die Aufgaben und die Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung den Pflegekassen übertragen.

Die Pflegekassen bilden mit den Vereinigungen der Träger die Pflegeselbstverwaltung. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Diakonie, Caritas, AWO, DRK, Parität, Zwist (jüdische Gemeinden) sowie dem BPA (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste).

Die genannten Verbände hatten und haben somit die Verantwortung für eine menschenwürdige Pflege. Leider haben diese Verbände ihren gesetzlichen Auftrag und ihre Verantwortung für eine menschenwürdige Pflege nicht bzw. nicht angemessen wahrgenommen.

Deutschland liegt in Sachen Personalschlüssel in den vergleichbaren Ländern im untersten Bereich.

Verbandsvertreter berichten, dass seit Einführung der Pflegeversicherung in Sachen Personalschlüssel ein Stillstand herrscht. Den Nachweis darüber finden Sie auch in den einzelnen Rahmenverträgen der Länder.

Darüber schreibt auch Frau Haderthauer, ehemalige Sozialministerin in Bayern, in der Augsburger Allgemeinen vom 7.März 2013: neue Forderungen nach mehr Personal und Geld.

 „Ja, die Pflegeselbstverwaltung hat eindeutig versagt! Dieses System ist gescheitert!“
Die Bundesregierung trägt die Verantwortung für eine menschenwürdige Pflege. Die Bundesregierung ist verpflichtet einzuschreiten, wenn die von ihr  übertragenen Aufgaben nicht wahrgenommen werden. Dies ist hier eindeutig der Fall.

Die Bundesregierung und die Bundesländer, können und dürfen nicht weiter auf eine nicht handelnde Pflegeselbstverwaltung (Rahmenvertrag §75 SGB XI) verweisen.

Deshalb sollte im Gesetz folgendes berücksichtigt werden:

1. Die Verantwortlichkeit für die Qualität und Menschenwürde in der Pflege muss neu geregelt werden!
Begründung:
Die Pflegeselbstverwaltung hat nicht im Sinne einer menschenwürdigen Pflege gehandelt. Der jetzige Fachkräftemangel hätte bei besseren Rahmenbedingungen (mehr Personal, leistungsgerechte Vergütung sowie Wertschätzung durch die Leitungen) verhindert werden können.

2. Ein neues Benotungssystem (Pflegetransparenzvereinbarung) muss erarbeitet werden.
Begründung:
Die jetzige Benotung ist eine Täuschung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehöriger. Die Trägerverbände verweigern sich einer Bewertungssystematik auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Erst durch einen Schiedsspruch kam es ab 2014 zu minimalen Veränderungen.
Quelle: (GKV Spitzenverband-Pflegenoten) Änderungen der Pflegetransparenzvereinbarung
(stationär) ab 1. Januar 2014.

3. Es muss ein Kontrollsystem eingeführt werden, damit die Gelder auch wirklich bei den hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ankommen.
Begründung:
Die Transparenz lässt zu wünschen übrig. Viel Geld wird für Leistungen außerhalb der eigentlichen Pflege verschwendet. Renditen von bis zu acht Prozent sind keine Seltenheit. Wir brauchen eine Kontrolle darüber, dass die Mittel auch wirklich bei den hilfe-und pflegebedürftigen Menschen ankommen. Es gibt in Deutschland wenige gute Heime, aber sehr viele schlechte Heime bei gleichen Pflegesätzen. Die Kontrolle des finanzierten Pflegeschlüssels und des tatsächlichen Personaleinsatzes ist unzureichend. Warum wurde der Beschluss der Arbeits-und Sozialministerkonferenz nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen?
Quelle:
Protokoll der Arbeits-und Sozialministerkonferenz 2013- Top 5.12 Gewinnerwartungen in der Pflege.

„Top-Pflege statt Top-Rendite“ Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Schwachstellenanalyse: Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung. Quelle: Transparency Deutschland

Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun.
(Jean Moliere)

Mit freundlichen Grüßen
Werner Kollmitz                              
 

Quelle: http://www.menschenwuerde-in-der-altenpflege.de/Meine-Briefe-Meine%20Artikel/14_06_14---erste-lesung-pflegereform.php
« Letzte Änderung: 15. Juli 2014, 12:06 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 04. Juli 2014, 01:00 »

Zitat
„Keine Verbesserungen für Pflegekräfte“

„Der vom Kabinett jetzt beschlossene Gesetzentwurf zur Umsetzung der ersten Stufe der Pflegereform, schafft für die pflegebedürftigen Menschen neue Optionen für den Verbleib in ihrer Häuslichkeit. In den stationären Einrichtungen dürfen sich die Pflegebedürftigen über mehr Betreuungs- und Aktivierungsangebote freuen. Das ist gut und begrüßenswert“, sagt der Sprecher der Diakonie Rheinland-Pfalz Albrecht Bähr. Das Problem dabei sei die Niedrigschwelligkeit der Angebote. Das bedeutet: Sie müssen ohne Fachkräfte organisiert und zusätzlich zur regulären Pflege und Betreuung erbracht werden. „Die Arbeit der Pflegekräfte wird dadurch also nicht weniger und sie müssen weiter auf dringende Verbesserungen warten“, betont Bähr. Nach den Berechnungen der Diakonie besteht hier mittlerweile eine Unterdeckung von 25 Prozent.

Im ambulanten Bereich sieht es nach Einschätzung der Diakonie nicht anders aus: „Auch dort werden neue niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote geschaffen, die unabhängig von der regulären ambulanten Pflege organisiert werden müssen. Die Pflegenden in den ambulanten Diensten müssen unterdessen weiter Akkord arbeiten. Für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten ist das Gesetz eine Mogelpackung“, bringt es Ulrich Christofczik, Geschäftsbereichsleiter der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, auf den Punkt. Allenfalls die geplante zweite Stufe der Pflegereform, mit der 2017 der neue Pflegebegriff eingeführt werden soll, könne das noch korrigieren. Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe: „Wenn am Ende nichts für die Pflegekräfte rauskommt, ist die Reform gescheitert. Sie brauchen dringend mehr Kolleginnen und Kollegen.“ Darüber hinaus kritisiert die Diakonie, dass Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, die heute die Pflegedienste erbringen, auch in den niedrigschwelligen Sektor verlagert werden sollen.
Quelle: http://www.diakonie-rlp.de/node/426, 3. Juni 2014
« Letzte Änderung: 04. Juli 2014, 01:00 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 04. Juli 2014, 00:46 »

Pflegereform: Weder stark noch zukunftsweisend

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf über die Pflegereform („1. Pflegestärkungsgesetz“):

Eine starke und zukunftsweisende Pflegereform lässt weiter auf sich warten. Es ist richtig, dass mehr Geld in die Pflege fließen soll. Das aber ist noch kein Merkmal guter Qualität. Darauf haben die Versicherten, die diese Reform bezahlen müssen, aber ein Recht.


Die überfällige Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe wie schon seine liberalen Vorgänger mal wieder vertagt. Diese Reform soll noch in dieser Wahlperiode erfolgen. Ein „soll“ ist allenfalls eine halbherzige Zusage. Davon haben die Menschen in den letzten Jahren viele gehört und wurden immer enttäuscht.

Die geplanten Leistungsverbesserungen werden sicherlich einigen Menschen helfen. Insgesamt aber ist das planloses und unsystematisches Stückwerk, das die Einführung des neuen Pflegebegriffs immer schwieriger macht.

Ein Drittel der zusätzlichen Finanzmittel vergeudet die Koalition an den völlig unsinnigen Pflegevorsorgefonds. Schwarz-Rot bleibt unbelehrbar und will nicht einsehen, dass dieser Fonds nicht funktioniert. Er wird nie dazu in der Lage sein, den Beitragssatz in nennenswertem Maße zu entlasten. Die Fondsmittel können zudem nicht sicher vor politisch motiviertem Zugriff geschützt werden.

CDU/CSU und SPD scheitern auch an der überfälligen Finanzierungsreform, sie versuchen es nicht einmal. Es bleibt bei der ungerechten Trennung von Sozialer und Privater Pflegeversicherung. Wir fordern die Einführung der solidarischen und nachhaltigen Pflege-Bürgerversicherung. Damit ist eine gute Pflege bis weit in die Zukunft bei einer überschaubaren Beitragssatzentwicklung finanzierbar.

Eine zukunftsorientierte Pflegepolitik darf sich zudem nicht auf Reparaturen der Pflegeversicherung reduzieren. Pflege ist mehr als die Pflegeversicherung. Deswegen muss auch in den Blick genommen werden, wie etwa die Kommunen die pflegerische Versorgung wieder mehr vor Ort gestalten und dabei unterstützt werden können. Dazu hört man von Minister Gröhe nichts. Ebenso tatenlos schaut er bisher auch dem zunehmenden Personalmangel in der Pflege zu.

Quelle: http://www.elisabeth-scharfenberg.de/presse.php?id=702
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« Antworten #2 am: 04. Juli 2014, 00:41 »

Anbieter sehen Einstieg in "Billigpflege"

Sowohl der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) als auch der Bundesverband der AOK begrüßten vor allem die geplante Dynamisierung der bestehenden Leistungsbeträge. Unterschiedlich schätzen die Verbände jedoch die vorgesehene Möglichkeit zur Auswahl der Leistungen sowie der Anbieter ein.

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes führe diese Flexibilisierung von Leistungen dazu, dass auch niedrigschwellige Angebote besser genutzt werden könnten. Die Messlatte für eine erfolgreiche Pflegereform der Regierung sei jedoch insbesondere die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit (vgl. "Links zum Thema").

Der bpa hingegen fürchtet den Einstieg in eine Billigpflege, da künftig auch Dienstleister ohne Auflagen und qualifiziertes Personal, für die zudem nicht einmal der Pflegemindestlohn gelte, tätig werden dürften. ...

Quelle: http://www.krankenkassen-direkt.de/news/Pflegestaerkungsgesetz-Regierung-beschliesst-1-Stufe-der-Pflegereform-ab-2015-449397.html
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« Antworten #1 am: 03. Juli 2014, 23:09 »

    Reform der Pflegeversicherung: verbindliches Gesamtkonzept bald vorlegen

    Der Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des SGB XI (Pflegestärkungsgesetz), der am 4. Juli 2014 im Bundestag beraten wird, ist ein erster Schritt und enthält vielversprechende Ansätze. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) unterstützt die Bereitschaft, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, die Erhöhung der Mittel zur Wohnanpassung und für die ambulante Versorgung in den Familien.

    Köln, 3. Juli 2014. Der Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des SGB XI (Pflegestärkungsgesetz), der am 4. Juli 2014 im Bundestag beraten wird, ist ein erster Schritt und enthält vielversprechende Ansätze. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) unterstützt die Bereitschaft, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, die Erhöhung der Mittel zur Wohnanpassung und für die ambulante Versorgung in den Familien. "Dennoch lässt der Gesetzentwurf ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept und dessen verbindliche Umsetzung zur Lösung der Herausforderungen des demografischen Wandels vermissen. Wir bedauern, dass die Chance für eine umfassende Reform nicht genutzt wird", sagt Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des KDA. Das KDA schlägt vor:

    • Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verbindlich einführen und umsetzen
      Die Definition der Pflegebedürftigkeit steht seit Bestehen der Pflegeversicherung in der Kritik: Die Leistungen der Versicherung bauen auf einem verrichtungsbezogenen Bild von Pflege auf. Deshalb haben z.B. Personen mit kognitiven Einschränkungen häufig nicht die Hilfe erhalten, die sie brauchen. Im aktuellen Gesetzentwurf werden einige dieser Defizite mit weiteren Leistungsverbesserungen ausgeglichen. Ein Paradigmenwechsel hin zu einem umfassenden Verständnis von Pflege fehlt nach wie vor. Das KDA fordert, die fachlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens zeitnah zu regeln, den Pflegebedarf leistungsrechtlich abzubilden und das Zusammenspiel mit anderen Sozialgesetzbüchern zu verbessern. Damit ergeben sich neue Chancen für eine verbesserte Pflege vor Ort.

      Es geht aber nicht nur darum, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Eine erfolgreiche Umsetzung muss von allen Akteuren - Bund, Ländern, Kommunen, Kassen, Verbänden, Einrichtungen und Diensten, Ausbildungsinstitutionen und Einzelpersonen - mitgetragen und aktiv unterstützt werden.

    • Entlastung pflegender Angehörige: Entwicklungspotential nutzen
      Pflegende Angehörige tragen schon jetzt einen Großteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Der Gesetzentwurf rückt die besonderen Bedarfe dieser Gruppe in den Fokus und fördert die Flexibilisierung von Leistungen. Die Entlastung der Angehörigen durch die Einführung der Betreuung als einer 3. Säule im Leistungsrecht ist aufgrund der demografischen Entwicklung nötig. Das KDA fordert weiter eine bundesweit zugängliche, unabhängige und ortsnahe Beratung pflegender Angehöriger und schlägt vor, die einzelnen Entlastungsleistungen zu einem Budget zusammenzuführen. Dazu zählt auch die teilweise Umwidmung von Sachleistungsbudgets. So könnten pflegende Angehörige die Angebote auswählen, die individuell passen und die vor Ort vorhanden sind.

    • Pflege bleibt unterfinanziert: verbindliche Leistungsdynamisierung festlegen
      Bei Ankündigung des Gesetzentwurfs wurde die Dynamisierung der Leistungen als wesentliche Verbesserung angekündigt. Zwischen 2,65 und 4 Prozent mehr als bisher soll ab 2015 für Leistungen der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Diese Dynamisierung gleicht nicht die Preissteigerungsrate seit der letzten Erhöhung aus. Diese lag bei 5,7 Prozent. Der fehlende Ausgleich trägt weiter zur Unterfinanzierung der Pflege und zu nicht ausreichender Personalausstattung bei. Das KDA fordert, im Gesetz eine verbindliche Leistungsdynamisierung festzulegen.

    • Vorsorgefonds bringt keine langfristige Lösung: Vorsorge durch Quartiersorientierung der pflegerischen Versorgung und Stärkung der Kommunen verbindlich angehen
      Auch die Einrichtung eines Vorsorgefonds, um zu erwartende Beitragssteigerungen aufgrund des demografischen Wandels abzumildern, kann die finanziellen Grundlagen nicht dauerhaft sichern. Experten haben berechnet, dass Aufwand und Nutzen eines solchen Fonds in keinem Verhältnis zueinander stehen. Vorsorge ist mehr. Das KDA fordert, die Chancen einer quartiersorientierten Pflege zu nutzen, in der jetzigen Reform die Gestaltungskraft der Kommunen zu stärken und durch die Entwicklung "Sorgender Gemeinschaften" zur Vorsorge zu beizutragen.

      Eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf kann im Internet unter http://www.kda.de/news-detail/items/stellungnahme-des-kda-zum-entwurf-eines-fuenften-gesetzes-zur-aenderung-des-elften-buches-sozialgesetzbuch.html heruntergeladen werden.

      Das Thema ?Pflegeversicherung? wird auch in der aktuellen Ausgabe des KDA-Fachmagazins ProAlter (4/2014) ausführlich als Schwerpunkt behandelt. Weitere Informationen unter http://www.kda.de/news-detail/items/proalter-4-2014-20-jahre-pflegeversicherung.html


    Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
    Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch seine Projekte, Beratungen, Fortbildungen, Tagungen und Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Dabei versteht sich das KDA als Wegbereiter für eine moderne Altenhilfe und Altenarbeit.

    Quelle: http://www.kda.de/news-detail/items/reform-der-pflegeversicherung-verbindliches-gesamtkonzept-bald-vorlegen.html
    « Letzte Änderung: 03. Juli 2014, 23:09 von admin » Gespeichert

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    « am: 03. Juli 2014, 22:11 »

    Pressemitteilung

    Hermann Gröhe: "Gute Pflege muss uns etwas wert sein."

    Kabinett beschließt Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetzes

    Berlin, 28. Mai 2014

    Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
     
    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen. Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürfige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten."
     
    Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen möchten, sollen mehr Unterstützung bekommen – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Aber auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll leichter werden. Dazu soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
     
    Um diese Verbesserungen zu erreichen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können so um 20 Prozent ausgeweitet werden. Minister Gröhe: „Gute Pflege muss uns etwas wert sein“.
     
    Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland verbessert wird. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.
     
    Die Verbesserungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen:

    • Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht.
    • Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Das entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen. Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
    • Gestärkt werden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
    • Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
    • Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
    • In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Das verbessert den Pflegealltag und die Qualität der Versorgung in den Heimen. Und das ist auch für die Pflegekräfte eine Entlastung.
    • Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen.

     

    Quelle: http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2014-02/1-pflegestaerkungsgesetz.html

    * Pflegestärkungsgesetz-Entwurf_1801798.pdf (687.32 KB - runtergeladen 684 Mal.)
    « Letzte Änderung: 18. Oktober 2014, 01:48 von admin » Gespeichert

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