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Autor Thema: Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) - Medikamentöse Zwangsbehandlung etc.  (Gelesen 8744 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 06. Juli 2014, 00:18 »

Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)

Für Menschen mit psychischen Krankheiten bestehen in Deutschland Gesetze der einzelnen Bundesländer über „Schutz“ und „Hilfen“ für psychisch kranke Menschen (oft als PsychKG abgekürzt), welche das Recht psychisch Erkrankter, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu führen, sicherstellen sollen, aber die zuständigen Behörden auch ermächtigen, im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung den Erkrankten gegen seinen Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus unterzubringen.

In Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland heißen diese Bestimmungen Gesetze über „Schutz“ und „Hilfen“ für psychisch kranke Menschen, Unterbringungsgesetz, in Hessen Freiheitsentziehungsgesetz. Da das Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober 2011 entschieden hat, dass das baden-württembergischen Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker keine ausreichende Gesetzesgrundlage für eine Zwangbehandlung darstellt, wird ein neues Psychisch-Kranke-Hilfe-Gesetz voraussichtlich 2014 in Kraft treten.

Definition und weitere Infos unter http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz.

Dort sind u.a. auch die Fundstellen zu den jeweiligen Landesgesetzen zu finden:

Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg [>>]

Unterbringungsgesetz Bayern [>>]
Psychischkrankengesetz Berlin [>>]
Psychischkrankengesetz Brandenburg [>>]
Psychische-Krankheitengesetz Bremen [>>]
Psychischkrankengesetz Hamburg [>>]
Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz [>>]
PsychKG Mecklenburg-Vorpommern [>>]
Psychischkrankengesetz Niedersachsen [>>]
Psychischkrankengesetz Nordrhein-Westfalen [>>]
Psychischkrankengesetz Rheinland-Pfalz [>>]
Unterbringungsgesetz Saarland [>>]
Psychischkrankengesetz Sachsen [>>]
Psychischkrankengesetz Sachsen-Anhalt [>>]
Psychischkrankengesetz Schleswig-Holstein [>>]
Psychischkrankengesetz Thüringen [>>]
« Letzte Änderung: 06. Juli 2014, 00:23 von admin » Gespeichert

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« am: 05. Juli 2014, 23:58 »

Zitat
Hilfe für psychisch Kranke

GESETZESÄNDERUNG Medikamentöse Zwangsbehandlungen sollen besser im Sinne der Betroffenen geregelt werden. Doch diese bleiben skeptisch - genauso wie die Politik


VON EIKEN BRUHN


Nächste Woche soll das Gesetz zu Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke beschlossen werden. Es ist kein neues Gesetz, sondern eine Änderung des bereits bestehenden, bekannt unter seinem Kürzel "Psych KG".

Notwendig wurde diese Änderung, weil die darin enthaltenden Regeln zu Zwangsmaßnahmen unvereinbar sind mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese definiert psychische Erkrankungen als Behinderung - in dem Sinne, dass die Betroffenen an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert werden. Bremer Selbsthilfegruppen hatten deshalb 2009 eine Neufassung des Psych KG gefordert. Der rote Teil der rot-grünen Koalition bewegte sich aber erst, nachdem 2011 das Bundesverfassungsgericht die Gesetze in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt hatte.

Auch die Neufassung des Bremer Gesetzes sei nicht verfassungskonform, sagte am Donnerstag Heinz Kammeier auf einer Tagung seiner Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie im Gesundheitsamt. Dabei bezog sich der Jurist auf den Paragrafen 22. In diesem werden Umstände genannt, die eine Behandlung - gemeint sind Medikamente - gegen den Willen der Betroffenen rechtfertigen.

Dies sei zulässig, wenn so erreicht werden könne, dass jemand zu seiner eigenen Sicherheit oder der Dritter zwangseingewiesen werden kann, heißt es im Gesetzentwurf heißt. Die Zwangsbehandlung, argumentierte Kammeier, dürfe aber nur dem Zwecke dienen, die Selbstbestimmungsfähigkeit eines Menschen wieder herzustellen, nicht aber dem des Freiheitsentzugs. Verfassungswidrig sei auch, dass Zwangsbehandlung erlaubt sein soll, um andere zu schützen. Dies sei durch Freiheitsentzug beziehungsweise Fixierungen gegeben. Womit sich die Katze in den Schwanz beißt.

Ganz anders interpretierten VertreterInnen des Gesundheitssenators das Verfassungsgerichts-Urteil. Sie erklärten den TagungsteilnehmerInnen, warum sie ihren Entwurf für juristisch wasserdicht hielten. Sie verteidigten die neue Regelung, dass PatientInnen in Zukunft die Möglichkeit gegeben werden soll, eine Zwangsbehandlung vor Gericht anzufechten. Letztendlich, so Günther Mosch vom Gesundheitssenator, sei die Neufassung nur ein Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Novellierung des Gesetzes, die dann noch stärker die Forderungen von Betroffenen aufgreifen solle. So hat es auch 2012 die Bremische Bürgerschaft beschlossen.

"Wir brauchen eine stärkere Patientenorientierung", sagte gestern die grüne Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. Sie hält das Psych KG in seiner neuen Fassung nicht für perfekt, aber besser als in seiner alten. Dem Koalitionspartner SPD hat sie jetzt auf Anregung des Landesbehindertenbeauftragten vorgeschlagen, es auf fünf Jahre zu befristen und nach vier Jahren zu evaluieren. Der SPD-Gesundheitspolitiker Winfried Brumma signalisierte am Freitag Zustimmung. Seine Fraktion wird am Montag entscheiden.

"Ohne eine Befristung sollte es nicht verabschiedet werden", sagt Kappert-Gonther, die selbst 15 Jahre als Psychiaterin auf einer Akut-Station gearbeitet hat. Außerdem soll nach ihren Vorstellungen ein mit Betroffenen besetztes Gremium die Umsetzung des Gesetzes begleiten und Vorschläge für eine nochmalige Novellierung machen. Unbedingt müssten dann Versorgungsstrukturen festgeschrieben werden, welche ambulanten und stationären Angebote es geben soll und wie diese verzahnt sind. Allerdings garantiere ein Gesetz nicht, dass weniger medikamentös behandelt werde. "Das hängt dann immer noch von der Ausbildung und der Einstellung des Personals ab und wie gut eine Station ausgestattet ist."

Dass im Klinikum Ost in dieser Hinsicht noch reichlich Luft nach oben ist, wurde am Donnerstag aus den Erfahrungsberichten von ehemaligen PatientInnen und Angehörigen deutlich. Ein Vater plädierte dafür, Menschen wie seinen Sohn nicht als Gestörte wahrzunehmen und zu behandeln, sondern ihr Verhalten als Ausdruck einer schweren seelischen Krise zu bewerten, mit der sie aufgrund ihres Charakters und ihrer Geschichte weniger gut fertig werden als andere. Zwangsweise Hilfe könnte von ihnen nicht als solche verstanden werden, sondern verstärke im Gegenteil das Gefühl von Ohnmacht und Bedrohung.

Dies bestätigte der Chefarzt der Psychiatrie am Klinikum Reinkenheide in Bremerhaven, Uwe Gonther, verheiratet mit der grünen Gesundheitspolitikerin Kappert-Gonther. "Manchmal führt die Spritze dazu, dass das Vertrauen verloren geht, das man braucht, um gemeinsam aus der Krise zu kommen." Er warnte davor, einzig in Medikamenten die Lösung zu suchen. "Der Kopf wird dadurch eben nicht wieder klar." Er forderte zudem wie die Betroffenen die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle.

Die Grünen wollen diese Idee aufgreifen und sich dafür einsetzen, dass die Begleitung durch geschulte Psychiatrieerfahrene auf Stationen zur Regel wird.

Der Chefarzt Uwe Gonther warnte davor, in Medikamenten die Lösung zu suchen. "Der Kopf wird dadurch nicht wieder klar"

Quelle: http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/, 14.06.2014
« Letzte Änderung: 06. Juli 2014, 00:23 von admin » Gespeichert

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