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Autor Thema: Automatische Preiserhöhung unzulässig, Zusatzkosten teilweise auch  (Gelesen 5648 mal)
admin
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« am: 16. Juli 2014, 23:34 »

Neues Urteil zu Heimverträgen

Einseitige Entgelterhöhung und Wäschekennzeichnungsgebühren werden erneut als rechtswidrig beurteilt

Wenn es für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen mal wieder teurer werden soll, müssen sie um Zustimmung zur Erhöhung gebeten werden. Klauseln in einem Pflegeheimvertrag, die ein einseitiges Preisbestimmungsrecht des Unternehmers vorsahen, hat jetzt auch das Landgericht Düsseldorf für unzulässig erklärt.

Darüber hinaus dürfen Pflegeheim und Co. nach Meinung der Richter kein zusätzliches Geld für das Einnähen von Namensetiketten in die Bekleidung der Bewohner verlangen. Kostenträchtige Zusatzleistungen sind juristisch oft umstritten, bedeuten sie doch für den Betreiber eine von lästigen Pflegesatzverhandlungen unabhängige zusätzliche Einnahmequelle.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen diese und weitere Klauseln im Wohn- und Betreuungsvertrag einer Oberhausener Pflegeeinrichtung.

Das jüngste Urteil gehört zu einer ganzen Reihe von Gerichtsentscheidungen zu Verbraucherverträgen mit Unternehmen am milliardenschweren Pflegemarkt.



Preisanpassungsklauseln in Heimverträgen unzulässig
Einseitige Entgelterhöhung und Zusatzgebühren werden erneut als rechtswidrig beurteilt

Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klausel, die einem Betreiber von Pflegeeinrichtungen Preiserhöhungen ohne Zustimmung der Bewohner gestattet, für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen eine Oberhausener Pflegeeinrichtung.

Eine einseitige Preiserhöhung ohne Zustimmung der betroffenen Verbraucher widerspreche dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (§ 9 WBVG) sowie dem allgemeinen Grundsatz, dass einmal getroffene Vereinbarungen nur mit Einverständnis aller Vertragspartner geändert werden können.

Mit knapper Begründung geht das Landgericht sogar über Auffassungen der Zivilgerichte in Berlin und Mainz hinaus. Diese hatten argumentiert, dass sie die einseitigen Erhöhungen in Pflegeeinrichtungen zumindest bei bestimmten Sozialleistungsempfängern für möglich halten, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage ändert.

Keine zusätzlichen Kosten für Namensetiketten
Neben dieser Klausel befasste sich das Gericht auch mit dem Verlangen des Betreibers, dass Bewohner die Befestigung von Namensetiketten in ihrer Kleidung extra bezahlen – eine Praxis vieler Einrichtungen, die sich auf über 100 Euro und mehr im Jahr an zusätzlichen Kosten addieren kann. Das Landgericht stellte klar, auch das ist rechtswidrig, weil die Wäschebesorgung bereits als Standardleistung mit den Unterkunftskosten bezahlt werde. Der Unternehmer müsse selbst dafür sorgen, dass er gereinigte Kleidung zuordnen kann.

Ähnlich hatte im vergangenen Jahr bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof geurteilt. „Damit setzt ein weiteres Gericht dem Erfindertum immer neuer kostenpflichtiger Zusatzleistungen Grenzen“, sagt Heiko Dünkel, zuständiger Projektleiter beim vzbv.

Projekte zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Der vzbv nimmt seit 2011 gemeinsam mit den Verbraucherzentralen die Vertragsklauseln und Vertragstexte von Pflegeanbietern nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unter die Lupe. Das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wurde noch im Vorgängerprojekt angestoßen. In dem seit Juni 2013 laufenden Projekt des vzbv stehen neue Wohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe im Mittelpunkt. Die Maßnahmen werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Erwähnte Gerichtsentscheidungen
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 17.05.2013, Az. 23 U 276/12
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.11.2012; Az. 15 O 181/12
Landgericht Mainz, Urteil vom 31.05.2013, Az. 4 O 113/12
Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 08.08.2013, Az. 10 A 902/13

Quelle: http://www.vzbv.de/13656.htm, Presse-Mitteilung vom 16.07.2014

* Preisanpassungsklauseln_Pflege_Haus_Marienburg_LG_Duesseldorf_12_O_273_13.pdf (5184.67 KB - runtergeladen 716 Mal.)
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