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| | | |-+  Dessau: Fünf Monate auf Bewährung für misshandelnden Pfleger
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Autor Thema: Dessau: Fünf Monate auf Bewährung für misshandelnden Pfleger  (Gelesen 5414 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 30. Juli 2014, 12:51 »

Urteil niedriger als in erster Instanz


Quelle: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/urteil-altenheim-priorau100_zc-22763fc5_zs-f9a54ada.html



Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr. 020/2014

Dessau-Roßlau, den 30.07.2014

Sitzung in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

In dem Strafverfahren betreffend die körperliche Misshandlung von Heimbewohnern eines Pflegeheimes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld am 24.12.2010 hat die 4. Kammer des Landgerichts Dessau-Roßlau die Angeklagten im Rahmen der Berufungsverhandlung in Abänderung der amtsgerichtlichen Verurteilung wie folgt verurteilt:

Ein Angeklagter ist wegen gefährlicher Körperverletzung (im minderschweren Fall) und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Die Kammer hat sich vorbehalten (§ 59 StGB), gegen den Angeklagten eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 € zu verhängen. Insoweit wurde eine Bewährungszeit von einem Jahr festgesetzt.

Gegen den weiteren Angeklagten wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten ausgesprochen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt.

Die ursprüngliche rechtliche Bewertung als (tateinheitlich begangene) Misshandlung von Schutzbefohlenen hat die Kammer im Ergebnis der Beweisaufnahme nicht geteilt, da es an den Tatbestandsvoraussetzungen des Quälens und des rohen Misshandelns gefehlt habe. Die Kammer hat insoweit berücksichtigt, dass es sich um einen einmaligen Vorfall, wenn auch zum Nachteil mehrerer Pflegebedürftiger, handelte.

Quelle: Landgericht Dessau-Roßlau, 30.07.2014
« Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 14:28 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 30. Juli 2014, 11:51 »

Folter-Skandal in Dessau
Pfleger misshandeln Demenzkranke bei Todesspielen

Grauenhafte Enthüllungen: In einem Pflegeheim in Dessau sollen zwei Altenpfleger ihre demenzkranken Schützlinge brutal gefoltert haben - zu ihrer eigenen Belustigung. Für ihre Taten standen die beiden bereits vor Gericht.


... Schläge, Erstickungsspiele, Windel-Folter: So quälte das Dessauer Horror-Duo hilflose Patienten ...

... vom Amtsgericht wurden die Pfleger zu 14 beziehungsweise acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Seit Anfang der Woche sitzen die beiden mutmaßlichen Seniorenquäler wieder vor Gericht, der Prozess wurde vom Landgericht neu aufgerollt, da die beiden in Berufung gingen. ...

Quelle: http://www.news.de/panorama/855542727/perverse-folter-in-dessau-pfleger-quaelen-hilflose-patienten-im-altersheim/1/, 27.06.2014




Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 017/2014

Dessau-Roßlau, den 16. Juni 2014

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juni 2014


Vor der 4. Strafkammer beginnt am 24.06.2014 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Männer aus Bitterfeld-Wolfen und Raguhn-Jeßnitz im Alter von 29 und 34 Jahren, die das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen, der Nötigung sowie der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden hat. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts sollen die Angeklagten am 24.12.2010 als Altenpfleger in einem Altenheim in Raguhn-Jeßnitz aus reinem Amüsement drei pflegebedürftige Heiminsassinnen geschlagen bzw. sonst misshandelt haben. Der ältere der Männer soll einer der Geschädigten für die Dauer von etwa 15 Sekunden ein Kopfkissen in das Gesicht gedrückt haben. Bei einer anderen Geschädigten soll er mit Anlauf in deren Bett gesprungen sein, wodurch diese eine Sprunggelenksfraktur davongetragen haben soll. Eine Auszubildende hatte angegeben, die Vorfälle wahrgenommen zu haben. Die Pfleger seien am Tattag in auffällig ausgelassener Stimmung gewesen. Sie sollen sie mit der Ankündigung zum Schweigen verpflichtet haben, sie werde anderenfalls ihres Lebens nicht mehr froh.

Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe vehement bestritten. Das Amtsgericht hat jedoch die Angaben der Auszubildenden für glaubhaft erachtet, zumal die Verletzungen der Geschädigten ärztlich festgestellt worden bzw. auch dem übrigen Pflegepersonal aufgefallen sind. Es hat gegen die bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Männer Gesamtfreiheitsstrafen von 8 Monaten und 1 Jahr und 2 Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil richten sich die Berufungen sowohl der Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft.

Die Hauptverhandlung wird am 09.07. und 15.07.2014 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.   4 Ns 301 Js 49/11

Quelle: http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=865867&identifier=73e6afd022d607dcd681576cf1003e80
« Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 12:12 von admin » Gespeichert

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« am: 30. Juli 2014, 11:45 »

Raguhn-Jeßnitz
Haben Pfleger drei Frauen in Altenheim misshandelt?

Gegen zwei Männer aus Bitterfeld-Wolfen und Raguhn-Jeßnitz beginnt ein Verfahren wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen, Nötigung sowie gefährlicher Körperverletzung. Sie sollen im Dezember 2010 als Altenpfleger in einem Altenheim drei pflegebedürftige Heiminsassinnen misshandelt haben.


... Sie sollen am 24. Dezember 2010 als Altenpfleger in einem Altenheim in Raguhn-Jeßnitz drei pflegebedürftige Heiminsassinnen misshandelt haben. Einer Frau sollen sie für etwa 15 Sekunden ein Kopfkissen ins Gesicht gedrückt haben, bei einer anderen Frau soll ein Angeklagter mit Anlauf in deren Bett gesprungen sein, wodurch diese eine Sprunggelenksfraktur davongetragen haben soll.  ...


Quelle: http://www.mz-web.de/bitterfeld/raguhn-jessnitz-haben-pfleger-drei-frauen-in-altenheim-misshandelt-,20640916,27551964.html, 20.06.2014
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