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Autor Thema: 1. PFLEGE-STÄRKUNGSGESETZ beschlossen: Alles soll besser werden ...  (Gelesen 11423 mal)
admin
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« Antworten #3 am: 18. Oktober 2014, 01:25 »

Zitat
Mehr Geld für Pflegebedürftige

VON BASIL WEGENER

Berlin. Die 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland bekommen vom nächsten Jahr an mehr Geld und bessere Möglichkeiten zur Betreuung. Das sieht die Pflegereform von Union und SPD vor, die der Bundestag am Freitag gegen die Stimmen der Opposition beschloss. „Ausgangspunkt ist der Wunsch der Menschen (. . .), zuhause in den eigenen vier Wänden gepflegt werden zu können“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Die Reform kostet die Beitragszahler ab 2015 rund 3,6 Milliarden Euro mehr pro Jahr.

Linke und Grüne halten die Reform für unzureichend und lehnen insbesondere den neuen Vorsorgefonds ab. In diesen bei der Bundesbank angesiedelten Topf werden jedes Jahr rund 1,2 Milliarden Euro fließen. Je nach Zinsentwicklung sollen bis zu 42 Milliarden Euro angespart werden, damit genug Geld da ist, wenn ab 2035 die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Generation ins Pflegealter kommen. Beitragssprünge sollen so vermieden werden. Für die Linke kritisierte Parteichefin Katja Kipping die Reform. Beim Vorsorgefonds würden Beitragsgelder „ins globale Finanzcasino“ gesteckt.

Zu den Verbesserungen ab 2015 zählen eine Anhebung der Leistungen um vier Prozent und die Möglichkeit, die Zahl der rund 25 000 zusätzlichen Betreuungskräfte in Heimen auf bis zu 45 000 aufzustocken. Die Entlastung von pflegenden Angehörigen durch vorübergehende Heimunterbringung oder ambulante Pflege soll verstärkt werden. Der Beitragssatz steigt 2015 von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) um 0,3 Punkte. Weitere 0,2 Punkte sollen Anfang 2017 hinzukommen, wenn Hunderttausende Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen werden. Trotz Bedenken der Opposition versicherte Gröhe, dass dieser Schritt zum Umbau der Pflegeversicherung 2015 gesetzlich auf den Weg gebracht und in der laufenden Wahlperiode umgesetzt werde. Nach jahrelangen Vorbereitungen sollen Betroffene statt in drei Pflegestufen dann in fünf Pflegegrade je nach Beeinträchtigung eingeteilt werden.

Der Pflege-Bevollmächtigte des Bundes, Karl-Josef Laumann (CDU), erläuterte, ab 2016 könnten sich die Pflegeeinrichtungen auf das neue System einstellen. „Ab 1. Januar 2017 werden Betroffene, die neu oder wieder begutachtet werden, nach der Systematik in die Pflegeversicherung eingestuft“, sagte Laumann. Bereits Pflegebedürftige bekämen einen Bestandsschutz.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer forderte angesichts der Milliardenkosten, den Beitragssatz zur Rentenversicherung zu senken. AOK-Chef Jürgen Graalmann lobte „mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige“. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, zeigte sich ähnlich wie die Opposition in Sorge, dass die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs in dieser Wahlperiode erneut scheitern werde.
Quelle: www.weser-kurier.de, 18.10.2014
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2014, 01:26 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 02. Juni 2014, 01:12 »

Die Pflegestärkungsgesetze



Mittwoch, 28. Mai 2014, 11:32 Uhr

BMG - Bundesministerium für Gesundheit

Hermann Gröhe: "Gute Pflege muss uns etwas wert sein."

Kabinett beschließt Entwurf des 1. Pflegestärkungsgsetzes

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen. Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten."

Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen möchten, sollen mehr Unterstützung bekommen – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Aber auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll leichter werden. Dazu soll die Zahl der Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.

Um diese Verbesserungen zu erreichen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können so um 20 Prozent ausgeweitet werden. Minister Gröhe: „ Gute Pflege muss uns etwas wert sein“.

Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland verbessert wird. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.

Die Verbesserungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen:

  • Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht.
  • Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Das entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen. Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
  • Gestärkt werden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalts oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
  • Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
  • Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
  • In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Das verbessert den Pflegealltag und die Qualität der Versorgung in den Heimen. Und das ist auch für die Pflegekräfte eine Entlastung.
  • Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen.

Infos unter: www.pflegestaerkungsgesetze.de  und www.bundesgesundheitsministerium.de


Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2014-02/1-pflegestaerkungsgesetz.html



Siehe dazu auch:
http://www.spd.de/aktuelles/120852/20140528_pflegereform_beschlossen.html
« Letzte Änderung: 02. Juni 2014, 01:40 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 31. März 2014, 12:25 »

PFLEGEREFORM: Entwurf 1. Pflegestärkungsgesetz
Verbesserungen bei der Pflege - 3 Fragen 3 Antworten


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will Pflegebedürftige, ihre Angehörigen besser ubterstützen. Fachkräfte sollen mehr Zeit für die Pflege alter und kranker Menschen haben. Schon ab Januar 2015 treten Verbesserungen in Kraft.

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=b3N74T6Nvwo


Koalition will Pflege verbessern

Berlin. Die Koalition erwägt eine deutliche Erhöhung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das zeigt eine Aufstellung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform. Ein weiterer großer Ausgabenblock soll demnach der geplante Vorsorgefonds für die Jahre ab 2035 sein. Doch hinter den Kulissen wird noch um wichtige Details gerungen. Für eine Anhebung der Pflegeleistungen um vier Prozent ab 2015 veranschlagt das Ministerium 890 Millionen Euro. Allerdings gibt es bei den Regierungspartnern auch die Überlegung, das Plus zunächst geringer ausfallen zu lassen.

Die regelmäßige Anhebung der Leistungen wurde mit der Pflegereform 2008 vorgegeben. Alle drei Jahre – erstmals 2014 – hat die Regierung demnach zu prüfen, ob die Leistungen gemäß der Preisentwicklung anzuheben sind. Laut Koalitionsvertrag soll der geplante Anstieg des Beitragssatzes Anfang 2015 von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) um 0,3 Punkte auch dafür dienen. Für April wird ein Entwurf des Ministeriums für die Pflegereform erwartet.

Geregelt werden soll auch, wie der größere Teil der Reform vorbereitet werden soll: Die drei Pflegestufen sollen in einer zweiten Reformstufe durch fünf weiter gefasste Pflegegrade ersetzt werden. Auch Einschränkungen im Wahrnehmen und Bewusstsein sollen durch die Einführung eines neuen Pflegebegriffs offiziell pflegebedürftig machen. Profitieren sollen vor allem Demenzkranke. Sozialverbände und Opposition zweifeln jedoch daran, dass dieses Projekt nach jahrelangen Ankündigungen tatsächlich kommt.

Quelle: www.weser-kurier.de, 29.03.2014


Zitat
Weser-Kurier, 27.03.2014:
Kommentar zur Pflegereform der Koalition


Bremen (ots) - Der Reformbedarf ist groß, der Reformwille eher schwach. Lag die Zahl der Pflegebedürftigen 1995 noch bei 1,7 sind es inzwischen bereits 2,4 Millionen, Tendenz steigend. Bei stetig sinkender Bevölkerungszahl wird die Betreuung der Pflegebedürftigen zu einem immer größeren Problem - finanziell und personell. Dafür, darin sind sich die Experten einig, müsste schon jetzt Vorsorge getroffen werden. Mit einer umfassenden Reform, die sowohl die Leistungen für die zu Pflegenden an deren Bedürfnisse anpasst, Prävention und Rehabilitation verankert und die Situation pflegender Angehöriger verbessert. Damit diese dem Arbeitsmarkt in Zeiten wachsenden Fachkräftemangels nicht verloren gehen. Dazu gehört auch eine bessere Pflege-Infrastruktur und eine Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe.

All das aber leistet der Reformentwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr leider nicht, weil Union und FDP der Mut verlassen hat, mit einem neuen und an die Realitäten angepassten Pflegebegriff die Voraussetzungen für eine wirkliche Reform zu schaffen. Darüber können die notwendigen und längst überfälligen Verbesserungen der Leistungen für Demenzkranke nicht hinwegtäuschen.

Immerhin ist das Problem nun erkannt, auch wenn zwischen Erkenntnis und Umsetzung immer noch eine große Lücke klafft. Das gilt umso mehr für die geplante steuerliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen. Das, was nach dem ursprünglichen Willen der Liberalen einmal das Herzstück der Reform werden sollte, entpuppt sich als Mogelpackung, weil Finanzminister Wolfgang Schäuble nicht mehr als 200 Millionen Euro Steuerausfälle hinnehmen will und eine Zulage wie bei der Riester-Rente abgeblockt hat. Da winken nicht nur die Versicherer ab, die Zusatzpolice ist allenfalls auch nur für Gutverdiener als weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeit interessant. Menschen, die mit einer Vorerkrankung wie MS leben müssen, werden sich eine private Zusatzversicherung ohnehin nicht leisten können.
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/30479/2224692/weser-kurier-kommentar-zur-pflegereform-der-koalition?
« Letzte Änderung: 02. Juni 2014, 01:33 von admin » Gespeichert

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« am: 24. Juni 2013, 15:13 »

Zitat
Wahlkampfdebatte im Bundestag über die Pflege

(jf) In seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause wird der Bundestag am 27. Juni 2013 noch einmal über grundsätzliche Fragen der Pflegepolitik debattieren. Auf der Tagesordnung stehen ein SPD-Antrag mit einem Plädoyer für eine umfassende Pflegereform und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung, die derzeitige Pflegebenotung auszusetzen und die Qualitätsbewertung auf eine neue Grundlage zu stellen. Die 90-minütige Debatte, die auf weiten Strecken vom Bundestagwahlkampf bestimmt sein dürfte, wird voraussichtlich ab 11.10 Uhr unter anderem im Internet übertragen. ...
Quelle: http://www.grieshaber-medien.de/nc/news/datum/2013/06/24/wahlkampfdebatte-im-bundestag-ueber-die-pflege/
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2014, 01:23 von admin » Gespeichert

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