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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Abzocke: Wie Pflegekonzerne mit "Ambulantisierung" Kasse machen  (Gelesen 19672 mal)
admin
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« Antworten #4 am: 30. März 2017, 11:53 »

Zitat
Ambulantisierung stationärer Einrichtungen im Pflegebereich und
innovative ambulante Wohnformen (INAWO)


Überblick
Ab 15. November 2016 wird unter der gemeinschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Karin Wolf Ostermann und Prof. Dr. Heinz Rothgang das Projekt „Ambulantisierung stationärer Einrichtungen im Pflegebereich und innovative ambulante Wohnformen“ durchgeführt. Das Erste Pflegestärkungsgesetz hat neben einer besseren Berücksichtigung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unter anderem auch die Förderung von innovativen ambulanten Wohnformen zum Ziel. Vor diesem Hintergrund wird das Projekt eine valide Informationsgrundlage zum Stand und der Entwicklung ambulanter Wohnformen erarbeiten.
Überdies untersucht das Projekt, inwiefern der Ausbau solcher Wohnformen eine Verbesserung der Pflege ermöglicht.

Laufzeit:
15. November 2016 - 14. November 2017

Forschungsteam:
- Prof. Dr. Heinz Rothgang (Projektleitung)
- Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann, Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP), Universität Bremen (Projektleitung)
- Dominik Domhoff, Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP), Universität Bremen
- Dr. rer. pol. Rolf Müller
- Achim Schmid
- Annika Schmidt, Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP), Universität Bremen

Finanzierung:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Quelle: http://www.socium.uni-bremen.de/projekte/?proj=547

[Mehr dazu siehe Download >>]

[Abschlußbericht herunterladen >>]

* Ambulantisierung_ForschungsProjekt_SOCIUM-HB.pdf (1395.65 KB - runtergeladen 684 Mal.)
* 2018-05_Abschlussbericht_InaWo_final_UNI_BREMEN.pdf (2293.96 KB - runtergeladen 224 Mal.)
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2021, 13:35 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 11. Juli 2016, 16:07 »

Zitat
Ausschreibung zur Ambulantisierung des Bundesgesundheitsministeriums

... Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt einen Auftrag zur Ambulantisierung stationärer Einrichtungen im Pflegebereich und innovative ambulante Wohnformen zu vergeben, in dem eine Datenerhebung zur Entwicklung ambulanter Wohnformen durchgeführt werden soll. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf dem Phänomen der steigenden Ambulantisierung im stationären Bereich liegen.

Des Weiteren sollen die konkreten Anreizwirkungen der Regelungen auf Bundesebene sowie der Ländergesetzgebungen ermittelt werden. Schließlich sollen Empfehlungen erarbeitet werden, wie sich innovative Ansätze mit einem Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer, die sich im ambulanten Bereich entwickelt haben, von ungewollten Gestaltungen abgrenzen lassen. ...

Der Auftrag soll im Juli 2016 beginnen und eine Laufzeit von 12 Monaten haben. ... Die Angebotsfrist endet am 27.06.2016, 12:00 Uhr ...

Die Vergabeunterlagen sind elektronisch frei, direkt und vollständig unter der Internetadresse: http://www.dlr.de/pt/ausschreibungsunterlagen verfügbar.

Quelle: http://www.dlr.de/pt/Portaldata/45/Resources/a_dokumente/gesundheitsforschung/Bekanntmachung_oeffentliche_Ausschreibung_Ambulantisierung.pdf, 30.05.2016

Weiter heißt es in der Anlage zum Vergabeverfahren:

Zitat
... Derzeit wird verstärkt auf Tendenzen zur Ambulantisierung von als stationär einzustufenden Versorgungssettings aufmerksam gemacht. Diese beruhen entweder auf der schlichten Umwandlung stationärer Einrichtungen oder – im Zuge von Neugründungen – auf der Kombination von Wohnraumüberlassung mit teilstationären Angeboten und / oder mit ergänzenden ambulanten Leistungsangeboten. Diese haben jedoch zum Teil keinen erkennbaren pflegerisch-betreuerischen Zusatznutzen für die Versorgung der Betroffenen. Demgegenüber sind in der Praxis auch durchaus innovative ambulante Wohnformen für pflegebedürftige Menschen anzutreffen, die einen deutlichen pflegerisch-betreuerischen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer haben.

Qualifizierte Angaben zu diesen Entwicklungen und deren Kostenfolgen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Soziale Pflegeversicherung (SPV) gibt es bislang nicht. Es fehlt ein auf empirisch gewonnenen Daten beruhender, detaillierter Überblick über die Anzahl von umgewandelten stationären Einrichtungen als auch von neuen ambulanten Wohnformen, die insbesondere im Zuge von Neugründungen initiiert werden.

Zur Schaffung einer validen Informationsgrundlage zum Stand und zur Entwicklung ambulanter Wohnformen beabsichtigt das BMG, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben. ...

* Bekanntmachung_oeffentliche_Ausschreibung_Ambulantisierung.pdf (54.87 KB - runtergeladen 628 Mal.)
* Anlage_A_Leistungbeschreibung.pdf (61.1 KB - runtergeladen 918 Mal.)
« Letzte Änderung: 11. Juli 2016, 16:27 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 31. März 2015, 00:02 »

BIVA befürchtet Aushöhlung der Heimmitwirkung durch Ambulantisierung

Immer mehr vollstationäre Einrichtungen lagern ihren Pflegedienst aus. Das kann die Rechtslage für die Bewohnerbeiräte verändern. Sobald der Wohnraum und die Pflege nicht mehr aus einer Hand bereitgestellt werden, könnten Beiräte die rechtliche Grundlage für ihre Arbeit verlieren. Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA), befürchtet, dass dadurch das Mitwirkungsrecht der Bewohnerbeiräte ausgehöhlt wird.


Bewohnerbeiräte werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohn- und Betreuungseinrichtungen gewählt. Sie vertreten deren Interessen gegenüber der Leitung und dem Träger. Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten sind in den Landesheimgesetzen und Mitwirkungsverordnungen geregelt. Sie beziehen sich vor allem auf vollstationäre Einrichtungen, in denen Wohnen und Pflege aus einer Hand angeboten wird.

Mit der Auslagerung des Pflegedienstes in ein eigenes Unternehmen und die damit einhergehende Ambulantisierung kann der Status „vollstationär“ für das Heim wegfallen. Damit kann je nach Formulierung im jeweiligen Landesheimgesetz auch die gesetzliche Notwendigkeit für die Wahl eines Beirates entfallen. Der BIVA sind in ihrer Beratungsarbeit solche Vorgänge bekannt geworden.

Kempchen sieht hier dringenden Klärungsbedarf durch die Länder: „Die Ambulantisierung in den Einrichtungen nimmt deutschlandweit an Fahrt auf. Hier müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die Rechte der Bewohner zu wahren. Schließlich ist der gewählte Beirat das einzige Gremium, das die Mitsprache der Bewohner in einer Einrichtung bündelt und rechtlich geltend machen kann. Eine Schwächung der gesetzlich verankerten Mitwirkung darf es nicht geben. Die Gesetzgeber sind gefordert hier für Klarheit im Sinne der Mitwirkung zu sorgen!“

Quelle: www.biva.de, 17.03.2015



Die Befürchtungen bestätigen sich:

Zitat
Bayerischer Landtag, Drs. 17/10484
Schriftliche Anfrage, eingereicht von: Kathrin Sonnenholzner (SPD)
Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflegevom 03.03.2016

Die Schriftliche Anfrage wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Pflegekassenverbände in Bayern (ARGE) sowie der Einbeziehung der Erkenntnisse der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – (FQA) wie folgt beantwortet:

1. a) Welche Einrichtungsträger haben vollstationäre Einrichtungen in ambulante Angebote umgewandelt?
In Bayern haben bislang die SeniVita Oberbayern GmbH München und die SeniVitaSocial Care GmbH Bayreuth vollstationäre Pflegeplätze in ambulante Angebote umgewandelt und die entsprechenden Versorgungsverträge abgeschlossen.

b) Um wie viele Einrichtungsträger handelt es sich dabei?
Bei den Einrichtungsträgern, bei denen eine Umstellung der Versorgungsverträge im Sinne einer Ambulantisierung bisher erfolgt ist, handelt es sich in Bayern bisher ausnahmslos um SeniVita Gesellschaften.

c) Wann wurden die Einrichtungen von den jeweiligen Trägern umgewandelt?
Die Umwandlungen/Neueröffnungen fanden in den Jahren 2012 (1 Einrichtung), 2013 (2 Einrichtungen) und 2014 (7 Einrichtungen) statt.

2.  Wie viele Anfragen liegen der Staatsregierung derzeit vor?
Konkrete Anfragen liegen dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) derzeit nicht vor. Lediglich ein Träger des Bayerischen Roten Kreuzes hat wegen der Umsetzung des Konzeptes vor einigen Monaten beim StMGP nachgefragt. Darüber hinaus gab es bei der ARGE und der FQA Anfragen von insgesamt drei privat-gewerblichen Trägern und Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, die nach hiesigen Erkenntnissen bislang nicht zu einer Umsetzung geführthaben.

3. a) Hat die Staatsregierung die Umwandlung finanziell unterstützt?
Die Umwandlung der betreffenden Einrichtungen wurde seitens des StMGP nicht finanziell unterstützt.

b) Wenn ja, wie oft und mit welchen Mitteln?
Siehe Antwort zu 3. a).

4. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis, wie oft eine Umwandlung von den Kostenträgern abgelehnt wurde?
Die ARGE muss die Kündigung eines vollstationären Versorgungsvertrags und Anträge auf Zulassung als ambulanter Pflegedienst und als Tagespflegeeinrichtung annehmen.

Die Kündigung eines Versorgungsvertrages ist ein einseitiges Rechtsgeschäft des Einrichtungsträgers gegenüber den Landesverbänden der Pflegekassen. Es führt zu einer Beendigung des Versorgungsvertrages. Die Verpflichtung des Einrichtungsträgers zur stationären Versorgung der gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen entfällt ebenso wie der Vergütungsanspruch zu diesem Zeitpunkt.

Die Zulassung zur Versorgung ist eine gebundene Entscheidung der Landesverbände der Pflegekassen, auf die der Einrichtungsträger bei Erfüllung der Anforderungen einen Anspruch hat. Nachdem die organisatorischen und pflegefachlichen Anforderungen regelmäßig erfüllt werden, können Versorgungsverträge zur ambulanten Pflege und Tagespflege von der ARGE nicht abgelehnt werden (§ 72 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz des Sozialgesetzbuches – SGB – Buch XI).

Die ARGE hat somit keine Ablehnungen von Umwandlungen bzw. Ablehnungen von Versorgungsverträgen im Zusammenhang mit Umwandlungen ausgesprochen. Die ARGE kann im Kontext der Kündigung von Versorgungsverträgen ausschließlich auf die Einhaltung der einjährigen Kündigungsfrist bestehen.

b) Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Gründe für die Ablehnung?
Siehe Antwort zu 4.a).

c) Wann wurden Umwandlungsmaßnahmen abgelehnt?

Siehe Antwort zu 4.a).

5.  Wie intensiv werden die Umstrukturierungsmaßnahmen geprüft?

Die Umstrukturierungsmaßnahmen selbst werden seitens der FQA nicht geprüft. Sowohl bei einer teilweisen als auch vollständigen Ambulantisierung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung handelt es sich jedoch um eine anzeigepflichtige (teilweise) Betriebseinstellung. Diese ist der jeweiligen FQA nach den Bestimmungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) spätestens sechs Monate vor der tatsächlichen Einstellung anzuzeigen (Art. 4
Abs. 5 PfleWoqG). Die FQA prüfen jeweils, ob die neue Wohnform unter den Anwendungsbereich des PfleWoqG fällt. Aufgrund der Vertragsstruktur – jeweils frei wählbare, nicht miteinander gekoppelte Leistungen – kamen die FQA bisher jeweils vor Ort zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist.

Im Verfahren der Zulassung von Pflegeeinrichtungen (Abschluss von Versorgungsverträgen) ergibt sich der Prüfungsmaßstab aus §§ 71 ff. SGB XI und vertraglichen Regelungen. Es erfolgt keine Prüfung der Umstrukturierungsmaßnahmen. Es wird ausschließlich geprüft, ob die Einrichtung entsprechend ihrem Zulassungsantrag die organisatorischen, wirtschaftlichen, pflegefachlichen und versorgungsqualitativen Voraussetzungen für das konkrete Pflegeangebot als Pflegedienst und Tagespflegeeinrichtung erfüllt (§ 72 Abs. 3 SGB XI). Insoweit findet hier eine normale Zulassungsprüfung für eine ambulante bzw. teilstationäre Pflegeeinrichtung statt, die die Historie der Umwandlung ausblendet.

Auch die Tatsache, dass – abseits der strukturellen, organisatorischen und baulichen Veränderungen – in der umgewandelten Einrichtung in der Regel unverändert pflegebedürftige Menschen aus der Zeit als Pflegeheim vor der Umwandlung versorgt werden, führt nach geltendem Recht zu keinen verschärften Anforderungen in der Zulassungsprüfung. Ein Versorgungsvertrag kann von den Kostenträgern nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die neue Struktur der Versorgung nicht an dem Pflegebedarf der bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet ist. In diesem Fall bleibt den Pflegebedürftigen nur der Umzug in eine andere Einrichtung.

Die Landesverbände der Pflegekassen in Bayern haben die Zulassungsanträge der SeniVita-Gesellschaften im Rahmen dieser Vorgaben geprüft und entsprechende Versorgungsverträge abgeschlossen.

6.  Wie ist die Qualitätskontrolle der ambulanten Angebote ausgestaltet?
Wenn die zuständige FQA zu dem Ergebnis kommt, dass die jeweilige Wohnform nicht unter den Anwendungsbereich des PfleWoqG fällt, erfolgt keine Überprüfung der Sicherstellungsverpflichtungen des PfleWoqG und der hierzu erlassenen Rechtsverordnung (AVPfleWoqG) durch die FQA.

Die Qualitätssicherung der Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI erfolgt durch jährliche und anlassbezogene Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst). In Bayern veranlassen die Landesverbände der Pflegekassen jährlich ca. 3.800 Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen, davon ca. 1.900 als Prüfung der ambulanten Pflege. Die Prüfungsmaßstäbe und die Prüfungsgrundlagen für ambulante und stationäre Pflege unterscheiden sich erheblich.

Sie sind in den jeweiligen Qualitätsprüfungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbands und den auf Bundesebene abgeschlossenen Transparenzvereinbarungen normiert (§§ 113, 114, 115 SGB XI). In der stationären Pflege findet eine institutionelle Versorgung (Pflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung) statt und es besteht ein relativ großer Einfluss der Einrichtung auf den Versorgungszustand (Vollversorgung, Rund-um-die-Uhr-Versorgung). In der ambulanten Pflege kann der Versorgungszustand nicht einfach dem Pflegedienst zugerechnet werden. Wohnungsverhältnisse, in die Pflege eingebundene Angehörige, nur stundenweise Pflege durch den Pflegedienst, private Hygiene und soziales Umfeld haben hier wesentlichen Einfluss. Die Qualitätssicherung für die ambulante Pflege muss diese Bedingungen ihren Prüfungsmaßstäben zugrunde legen. Es fehlen zudem naturgemäß einrichtungsbezogene Prüfkriterien.

7. a) Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit von Regelungen zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen im Zuge der Ambulantisierung vollstationärer Pflegeeinrichtungen, da heimrechtliche Anforderungen nach der Umstrukturierungsmaßnahme nicht mehr greifen?

b) Wenn ja, wie könnte eine Kontrolle gesetzlich verankert werden?
Derzeit ist das PfleWoqG – bis auf ambulant betreute Wohngemeinschaften der Pflege und betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung – stark auf die traditionelle stationäre Versorgung zugeschnitten. In den vergangenen Jahren sind Mischformen und neue Wohnformen im Bereich der Pflege und für Menschen mit Behinderung entstanden, die bei der Schaffung des Gesetzes nicht absehbar waren. Darüber hinaus verändern sich Strukturen (Ambulantisierung, zunehmend IntensivpflegeWGs, zunehmend Tagespflege, betreutes Einzelwohnen). Was das Thema der Ambulantisierung angeht, gilt es grundsätzlich, die kaskadierte Anwendung ordnungsrechtlicher Maßgaben nach Versorgungsformen bezüglich der Übergänge von ambulanter und betreuter zu teilstationärer und stationärer Pflege zu überprüfen.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beabsichtigt, das PfleWoqG zu evaluieren und zu prüfen, ob, und wenn ja, inwieweit, ein Anpassungsbedarf des PfleWoqG besteht. Gegenstand der Evaluation ist neben den beschriebenen Entwicklungen insbesondere der Bereich der Veröffentlichung der Pflege-Prüfberichte. Betreffend die Veröffentlichung der Pflege-Prüfberichte soll die Evaluation in diesem Jahr beginnen und voraussichtlich im Jahr 2018 abgeschlossen werden.

8.  Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um Regelungen zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen in allen unterstützenden Wohnformen (vollstationäre Pflegeeinrichtungen wie alternative Wohnformen), wie in anderen BL bereits erfolgt, sicherzustellen
Siehe Antwort zu 7. a) und b).
Quelle: https://kleineanfragen.de/bayern/17/10484
« Letzte Änderung: 19. Juli 2016, 20:13 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 23. November 2014, 19:09 »

Zitat
Ambulantisierung der Pflege
Vorgetäuschte Eigenständigkeit

Die Bremer Heimstiftung lagert Altenheimplätze aus. Nur wenige Bewohner profitieren. Aber für die Einrichtung hat es einen großen Vorteil.


VON SIMONE SCHNASE

BREMEN taz | Die Bremer Heimstiftung setzt nicht auf „klassische“ Pflegeheime, sondern auf Wohnformen, bei denen SeniorInnen unterstützt werden, aber eigenständig leben können.

Dennoch betreibt sie auch stationäre Bereiche für Pflegebedürftige – zumindest noch: Denn die meisten davon werden jetzt „Pflege-WG‘s“. In Claudia Schillers (Name geändert) Sinn ist das nicht: Sie hat ihre Mutter in einem anderen Heim untergebracht, nachdem deren Pflegeplatz in einer Einrichtung der Heimstiftung „ambulantisiert“ worden ist.

„Im Frühjahr erfuhr ich, dass meine Mutter ab Oktober nicht mehr im Pflegeheim, sondern in einer WG wohnen würde“, erzählt Schiller. Hintergrund einer solchen „Ambulantisierung“ ist die im Rahmen der Pflegereform beschlossene bessere finanzielle Unterstützung jener, die Angehörige zu Hause pflegen. Diese Leistungen können aber auch von Einrichtungen wie der Heimstiftung in Anspruch genommen werden.

„Der Platz meiner Mutter wurde immer pauschal bezahlt – jetzt sollte er in viele verschiedene Posten aufgeteilt werden“, sagt Schiller. Die waren in mehreren Verträgen aufgeführt: einer für Grundpflege und medizinische Versorgung, ein Betreuungsvertrag für den Tagesablauf und ein Vertrag für sogenannte „Zusatzleistungen“.

Diese Abrechnungsmethode spült bis zu 30 Prozent mehr Geld in die Kassen der Heimbetreiber als der Pauschalsatz für stationäre Pflege. „Bei der Heimstiftung hat man das offen gesagt – allerdings auch, dass dafür die Versorgung besser würde“, sagt Schiller.

Sie wollte es genau wissen und erfuhr, dass sich für ihre Mutter konkret gar nichts ändern würde, „denn gemeinsames Schnippeln in der WG-Küche interessiert meine Mutter nicht“, so Schiller.

„Sie hat ihren eigenen Kopf und ihre eigenen Strukturen.“ Der Betreuungsvertrag sah drei Mal in der Woche Tagespflege, also Gruppenbeschäftigung wie Seniorengymnastik, vor – ebenfalls uninteressant für die 88-Jährige: „Aber diesen Vertrag muss man unterschreiben, da hat man keine Wahl“, so Schiller.

Ihre Eigenbeteiligung würde sich nicht erhöhen, habe man ihr versichert, „aber es gab einen Passus im Vertrag, in dem es recht undurchsichtig hieß, dass zusätzliche Kosten selbst getragen werden müssen“.

Ein anderer Punkt sah ein sogenanntes „Platzgeld“ vor, sollte jemand ohne Grund der Tagespflege fern bleiben: „Der Vertrag passte gar nicht zu meiner Mutter, sondern zu Menschen, die tagsüber von außerhalb zur Betreuung kommen“, sagt Schiller. Den Pflegevertrag bekam sie nicht zu Gesicht, „der sollte ganz aktuell vorgelegt werden“. Doch darauf mochte sie nicht mehr warten, sie ließ ihre Mutter in eine anderen Einrichtung umziehen – stationär, wie gewohnt.

Dem „Ambulantisierungstrend“ folgen immer mehr Einrichtungen, bestätigt Jörg Hons von der AOK Bremen. Dass Pflege außerhalb von Heimen besser vergütet wird, begrüßt er. „Aber wenn stationäre Einrichtungen plötzlich zu WGs werden, ist das schon ein bisschen merkwürdig.“ Für die Kassen bedeute das in jedem Fall Mehrkosten, „was aber nicht bedeuten muss, dass die Betroffenen dadurch irgendwelche Vorteile haben“.

„Wir haben ja auch viel Geld investiert und personell aufgestockt“, sagt Antje Sörensen von der Bremer Heimstiftung. So seien BetreuungsassistenInnen, ErgotherapeutInnen und AlltagsbegleiterInnen eingestellt und WG-Küchen und -Aufenthaltsräume gebaut worden: „Das ist richtig schön geworden!“ Das fänden auch die PatientInnen: „Manche brauchen weniger Medikamente und essen besser, weil sie ja auch selber kochen.“

Ihre Mutter, sagt Claudia Schiller, sei vor zehn Jahren freiwillig von einer ambulanten in eine stationäre Einrichtung gewechselt. „Vielleicht hätte sich für sie durch die Ambulantisierung auch nichts geändert und vielleicht wären mir auch keine Mehrkosten entstanden. Aber das war mir alles zu undurchsichtig.“ Darüber hinaus, sagt sie, „finde ich es nicht in Ordnung, die Sozialkassen ohne konkrete Gegenleistung zu schädigen“.
Quelle: http://www.taz.de/Pflege-zuhause-statt-im-Heim/!149991/, 21.11.2014
« Letzte Änderung: 28. November 2014, 22:19 von admin » Gespeichert

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« am: 05. November 2014, 02:14 »

ARD - REPORT MAINZ, TV-Sendung vom 04.11.2014, 21:45 Uhr

Neue Abzocke
Wie Pflegekonzerne mit "Ambulantisierung" Kasse machen



Quelle: http://www.reportmainz.de + http://youtu.be/REToVuHdK7s


[zur XL-Version des TV-Beitrags >>]

Zitat
Pflege: Einrichtungen wandeln stationäre Pflegeplätze in ambulante Pflege um

Experten und Krankenkassen sehen „Missbrauch“ und befürchten Kostenexplosion „im dreistelligen Millionenbereich“


Mainz. Pflegeheimbetreiber wandeln vermehrt stationäre Pflege in ambulante Pflegeplätze um und verursachen dadurch nach Einschätzung von Experten und Kassenvertretern enorme Zusatzkosten für die Kranken- und Pflegekassen. Das berichtet das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ (heute, 21 Uhr 45 im ERSTEN).

Der Gesundheitsökonom Prof. Stefan Greß von der Hochschule Fulda kritisiert das Vorgehen von Heimbetreibern im Interview mit REPORT MAINZ als „Missbrauch“. Wörtlich sagte er: „Ich sehe diese Praxis der Umwandlung von Heimplätzen in ambulante Plätze als Etikettenschwindel, weil sich für die Bewohnerinnen und Bewohner nichts ändert, aber gleichzeitig die Kosten steigen.“ Er rechne sowohl für die Krankenkassen also auch für die Pflegekassen mit zusätzlichen Ausgaben „jeweils im dreistelligen Millionenbereich“.

Hintergrund ist, dass Heimbetreiber in ihren stationären Einrichtungen bestehende Pflegezimmer zu Appartements umfunktionieren und so ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen einzeln abrechnen können. Fachleute sprechen dabei auch von „Ambulantisierung“. So können etwa die Pflege als ambulante Pflege und die Betreuung im Gemeinschaftsraum als Tagespflege abgerechnet werden. Hinzu kommen Leistungen der so genannten „häuslichen Krankenpflege“, also etwa die Medikamentengabe oder Wundversorgung, die von der Krankenkasse bezahlt werden.

In stationären Einrichtungen sind diese Leistungen hingegen pauschal mit dem jeweiligen Pflegesatz abgegolten REPORT MAINZ berichtet über den Pflegekonzern SeniVita gGmbH aus Bayreuth, der die Umwandlung zur Unternehmensstrategie erklärt hat. SeniVita hat nach eigenen Angaben inzwischen sechs seiner stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen ambulantisiert. Im Interview mit REPORT MAINZ sagt SeniVita-Geschäftsführer Horst Wiesent, mit seinem Modell „Altenpflege 5.0“ könne man „unwahrscheinlich individuell die Pflegeleistung anbieten. Dadurch ist natürlich die Selbstbestimmung ganz ganz groß geschrieben.“

In einer der betreffenden SeniVita-Einrichtungen schilderten Pflegekräfte gegenüber REPORT MAINZ, dass trotz Wahlfreiheit alle Bewohnerinnen und Bewohner den SeniVita eigenen ambulanten Pflegedienst gewählt hätten, weil dies „aufgrund des Systems praktisch sei.“ Bewohner und Angehörige berichten, es habe sich in der Pflege und in den Abläufen de facto nichts geändert. Eine Angehörige sagte wörtlich: „Der einzige Unterschied ist, dass man jetzt ein Appartement gemietet hat, statt dass man in einem Pflegezimmer lebt.“

Die AOK Bayern sieht dieses Geschäftsmodell kritisch. Deren Direktor für Grundsatzfragen, Harold Engel, sagte gegenüber REPORT MAINZ: „Ich würde mal sagen, es ist eine Lösung, die sich nur erschließt, wenn es um die Frage geht, ob man damit besser Geld verdienen kann.“ REPORT MAINZ liegt exklusiv ein internes Papier der AOK Bayern vor. Demnach rechnet die Kasse auf Basis erster Abrechnungen allein in den SeniVita-Einrichtungen in der AOK-Direktion Bayreuth mit eigenen Mehrkosten von jährlich rund 400.000 Euro für die „häusliche Krankenpflege“. Wörtlich heißt es: „Diese Ausgaben entstehen allein durch die Umstellung von stationärer Pflege auf die ‚Altenpflege 5.0‘“.

SeniVita Geschäftsführer Wiesent räumt gegenüber REPORT MAINZ ein, dass das Modell für die Krankenkassen teurer werde. Für sein Unternehmen halte er künftig Umsatzsteigerungen von 30 Prozent für realistisch. Wegen eines erhöhten Aufwandes sei dies „legitim und letztlich auch gut so.“

Nach Recherchen von REPORT MAINZ haben Pflegeheimbetreiber bereits in sieben Bundesländern (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bremen, Hamburg, Brandenburg und Niedersachsen) solche „Ambulantisierungen“ vorgenommen.

Branchenkenner rechnen mit weiteren Umwandlungen, zumal der Bundestag in dem jüngst verabschiedeten Pflegestärkungsgesetz die ambulanten Leistungen weiter verbessert hat. So kann ab 01. Januar 2015 die Tagespflege neben der ambulanten Pflege zu 100 Prozent abgerechnet werden. Ziel der Politik ist es dabei vor allem, die häusliche Pflege in den eigenen vier Wänden zu stärken.

Das Bundesgesundheitsministerium teilte REPORT MAINZ auf Anfrage mit, es lägen ihm keine Angaben zu dem Ausmaß von Umwandlungen vor. Jede Verbesserung von Sachleistungen der Pflegeversicherung könne zu Umsatzsteigerungen bei den Leistungserbringern führen. Eine „Zunahme der ambulanten Versorgung in Wohngruppen“ führe indes „nicht zu einer Kostenexplosion“.

Dem hält Gesundheitsökonom Prof. Greß entgegen: „Ich befürchte, dass wir da noch am Anfang einer Entwicklung stehen, dass die Pioniere, die das jetzt machen anderen davon erzählen, damit auch so eine Art Lawine ins Rollen bringen.“
Quelle: www.reportmainz.de - SWR-Presseinformation 04.11.2014



ZITATE von Kommentaren bei FaceBook in Pflegeportalen:

"Das wird von der AWO doch schon seit Jahren erfolgreich gemacht. In Formen von Servicehäusern mit ambulanter Pflege."
(FB_PflegeOnline)


"... Wer jetzt noch glaubt, dass Gelder, die von der Politik für Betroffene locker gemacht werden, auch dort ankommen, ist stark im Irrtum. Statt mehr Personal und/oder mehr Gehalt gibt es satte 8% Rendite für potentielle Anleger (Spekulanten) bei Börsengang! Unglaublich!" (FB_Pflege Aktivisten)

"... kriminell, Abzocke 1. grades und es werden sich mit Sicherheit geld*zensiert*e Menschen finden, die auf Kosten der Pflegekassen und vor allem des Personals ihre 8 und mehr Prozent Rendite spekulieren. ..." (FB_Pflege Aktivisten)

Siehe dazu unbedingt auch einen sehr guten, leicht ironischen Textbeitrag (vermutlich aus Ende 2012):
"Bahrs Pflege-Eldorado: Ambulant ist das neue Stationär" [>>]
« Letzte Änderung: 02. März 2017, 15:42 von admin » Gespeichert

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