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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) / Elektronische Patientenakte (ePA)  (Gelesen 42417 mal)
admin
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« Antworten #17 am: 09. Mai 2018, 00:20 »

Kasseler Ärzte und Psychotherapeuten: Wir machen nicht mit bei der Telematik-Infrastruktur!

Auch im Schwalm-Eder-Kreis hat sich eine Initiative mit den gleichen Zielen und Inhalten gebildet. Ihr Aufruf ist hier zu finden.

Eine vergleichbare Initiative von Zahnärzten und Ärzten kommt aus Bayern; die Aktion „Rote Karte für die TI“. Mittels Postkarten konfrontieren Ärzte und Zahnärzte die neuen Bundestagsabgeordneten und den neuen Bundesgesundheitsminister mit den Sicherheitslücken und den Problemen bei der technischen Umsetzung des Online-Anschlusses in den Praxen, wie den hohen Kosten und Betriebsunterbrechungen.

Quelle: https://ddrm.de/kasseler-aerzte-und-psychotherapeuten-wir-machen-nicht-mit-bei-der-telematik-infrastruktur/, 05.05.2018

« Letzte Änderung: 09. Mai 2018, 00:26 von admin » Gespeichert

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« Antworten #16 am: 09. Mai 2018, 00:09 »

Zitat
AOK-Chef Litsch im Interview:
"Die elektronische Gesundheitskarte ist gescheitert"


Berlin. Der Chef des AOK-Bundesverbandes fordert im Interview mit unserer Redaktion für die Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Neustart. Martin Litsch beklagt, dass bislang zwei Milliarden Euro ohne sichtbaren Nutzen investiert wurden. ...
Quelle: https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/aok-chef-martin-litsch-die-elektronische-gesundheitskarte-ist-gescheitert_aid-20633337, 29.03.2018



Zitat
Versicherte der Techniker Krankenkasse bekommen elektronische Patientenakte von IBM

21.02.2017

Die TK will eine von IBM entwickelte Patientenakte einführen. Das US-amerikanische IT-Unternehmen hatte mit der zentralen dänischen Gesundheitsakte die besten Referenzen für das Projekt.

Die Techniker Krankenkasse hat nach einer europaweiten Ausschreibung IBM beauftragt, eine elektronische Patientenakte für ihre etwa 10 Millionen Versicherten zu entwickeln. Vorbild ist das zentrale dänische Gesundheitsportal Sundhed, das ebenfalls unter IBM-Regie entstand. Die Akte mit den von Patienten freigegebenen Behandlungsdaten soll nicht bei der TK, sondern von IBM auf Servern in Deutschland gespeichert werden. Darauf zugegriffen wird über den Browser oder eine App, wobei sich der Nutzer nach Angaben der Ärztezeitung gesondert anmelden muss, um eine PIN zu erhalten. ...
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Versicherte-der-Techniker-Krankenkasse-bekommen-elektronische-Patientenakte-von-IBM-3631373.html



Zitat
AOK und TK
Krankenkassen fordern Pflicht zur digitalen Patientenakte


Veröffentlicht am 22.10.2017

Seit 14 Jahren wird an der elektronischen Gesundheitskarte herumgedoktert, doch das Projekt gilt als gescheitert. Die beiden größten Krankenkassen, AOK und TK, haben nun genug davon und starten eine eigene Initiative. ...
Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article169897704/Krankenkassen-fordern-Pflicht-zur-digitalen-Patientenakte.html
« Letzte Änderung: 15. Mai 2018, 11:09 von admin » Gespeichert

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« Antworten #15 am: 07. August 2017, 13:33 »

Zitat
Gesundheitskarte
Seit Oktober sind viele Karten ungültig


Montag, 02.10.2017, 14:40

Neuer Ärger um die Gesundheitskarte: Nachdem die Einführung der Zusatzfunktionen bereits deutlich länger in Deutschland dauert als geplant, sind nun plötzlich hunderttausende Karten ungültig geworden - quasi über Nacht. ...
Quelle: https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/gesundheitskarte-ab-oktober-sind-viele-karten-ungueltig_id_7666025.html



Zitat
Verschwendung von Steuermitteln in Höhe von 2,2 Mrd.
Im seinem aktuellen Schwarzbuch [>>] kritisiert der Steuerzahlerbund auch Fehlschläge in der digitalen Verwaltung. Ein «skandalöses Beispiel» dafür sei die elektronische Gesundheitskarte. Diese könne elf Jahre nach ihrer Einführung noch nicht richtig genutzt werden. Dabei beliefen sich die Kosten bislang auf 2,2 Milliarden Euro.
Doch nicht nur die eingeschränkte Nutzung und die hohen Kosten stehen in der Kritik. Denn die elektronische Gesundheitskarte ist längst nicht so sicher, wie sie sein sollte, wie #Frontal21 im Mai 2017 berichtete
Quelle: https://www.zdf.de/politik/frontal-21/missbrauch-mit-dergesundheitskarte-100.html



Zitat
MEDIZIN:
Gesundheitskarte steht vor dem endgültigen Aus

Die elektronische Gesundheitskarte sollte Milliardensummen einsparen und Menschenleben retten. Mehr als elf Jahre nach ihrem Start ist nichts davon verwirklicht. Aus der Spitze des Gesundheitswesens kommen Zweifel, ob die Karte trotz Milliardeninvestition jemals das halten wird, was sie versprach. ...
Quelle: https://www.golem.de/news/medizin-gesundheitskarte-steht-vor-endgueltigem-aus-1708-129328.html, 06.08.2017


Zitat
ZDF Frontal21 - 23.5.2017
Missbrauch mit der Gesundheitskarte - Datendiebstahl leicht gemacht


[Das Manuskript zum Beitrag >>]

Quelle: https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-vom-23-mai-2017-100.html + https://youtu.be/w4fZ0_c-QmE



[http://www.stoppt-die-e-card.de/ >>]
« Letzte Änderung: 15. Mai 2018, 11:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #14 am: 09. Januar 2017, 19:56 »

Zitat
Alles auf eine Karte

Seit einem Jahr wird beim Arzt nur noch die elektronische Gesundheitskarte akzeptiert. Unsere Autorin ist skeptisch, wie sicher ihre Daten dort sind. Und blieb ohne Karte. Aber geht das auf Dauer? Eine Geschichte über Widerstand und seine Grenzen. ...

Arzt A soll wissen, was Arzt B getan hat – das ist die Idee hinter der elektronischen Patientenakte. Nur: Wo Daten gesammelt und ausgetauscht werden, ist Missbrauch möglich.

  • Die Daten: Die sensibelsten Daten im Kontext der elektronischen Gesundheitskarte sind die Behandlungsdaten. Diagnosen, Befunde, all das, was Ärzte über ihre Patienten aufschreiben, soll in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können.

  • Der Ort: Wo diese Daten liegen sollen, steht noch nicht fest. Eine
    Möglichkeit wären etwa spezielle Dienstleister.


  • Der Schlüssel: Die Daten der Patienten sollen verschlüsselt gespeichert werden. Sie können nur mit der persönlichen Karte in Kombination mit einem speziellen Ärzteausweis entschlüsselt werden. Um Angriffe von außen zu erschweren, ist es wichtig, dass dieser Schlüssel stark ist und dass es keine Kopie von ihm gibt. Denn sonst könnten sich Hacker oder andere Unbefugte Zugang zu den Daten verschaffen.

    ...
Quelle: TAZ.AM WOCHENENDE SONNABEND/SONNTAG, 7./8. JANUAR 2017



Zitat
Gesundheit + Patientenschutz
Die elektronische Gesundheitskarte gefährdet Ihre Gesundheit

Die meisten der gesetzlich Krankenversicherten sind nun mit einer elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Doch beim Pro und Kontra zur neuen Versichertenkarte überwiegen die Gründe zum Verzicht auf die Anwendung der kleinen Chipkarte. Das finden wir und andere Organisationen im Forum Patientenvertretung. ... [>>]
Quelle: https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/die-elektronische-gesundheitskarte-gefaehrdet-ihre-gesundheit, 07.01.2017
« Letzte Änderung: 08. Mai 2018, 23:53 von admin » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 29. Oktober 2016, 23:43 »

Zitat
Patientendaten zum Spottpreis

London. Gestohlene Patientendaten werden im Internet laut einer Studie zum Teil schon für wenige Cents verkauft. Die IT-Sicherheitsfirma Intel Security fand im Netz Angebote zwischen drei US-Cent und 2,42 Dollar pro Datensatz. Sie würden meist in großem Stil bei Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen entwendet, hieß es in dem veröffentlichten Bericht der Firma. So sei ein einem Fall eine Datenbank mit 397 000 Personen aus Atlanta in den USA angeboten worden.
Quelle: www.weser-kurier.de, 27.10.2016



Zitat
Datenschutz
Patientendaten im Darknet aufgetaucht


Im Darknet stehen vermehrt Patientendaten, ja ganze Krankenhausdatenbanken zum Verkauf, zeigt ein Security-Report von Intel auf. Noch ist unklar, was potentielle Käufer mit den geklauten eHealth-Infos anstellen. ...
Quelle:https://www.com-magazin.de/news/sicherheit/patientendaten-im-darknet-aufgetaucht-1152886.html
« Letzte Änderung: 05. August 2019, 12:19 von admin » Gespeichert

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« Antworten #12 am: 28. Dezember 2015, 11:43 »

War nicht anders zu erwarten:
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Zitat
CompuGroup-Aktionäre feiern E-Health Gesetz - Aktie + 10 %

Einen Tag nach der Verabschiedung des E-Health Gesetzes aus dem Haus Gröhe feiern die Aktionäre der IT - Konzerne das neue Gesetz. Goldgräberstimmung breitet sich aus.

"Für die Anwendungen rund um das sogenannte E-Health Gesetz sieht das Unternehmen ein Umsatzpotenzial von insgesamt 100 Millionen Euro.", so heute eine Veröffentlichung zum Thema.

Darum geht es, da spielen dann solche Dinge wie informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, ärztliche Schweigepflicht und Patientengeheimnis keine Rolle mehr. Gröhe macht Nägel mit Köpfen.

Glänzende Geschäfte eben.

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Weiteres-Potenzial-CompuGroup-Aktionaere-feiern-E-Health-Gesetz-Aktie-10-4640914
Quelle: http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/325-CompuGroup-Aktionaere-feiern-E-Health-Gesetz-Aktie-+-10-%25.html
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« Antworten #11 am: 18. Dezember 2015, 12:14 »

Zitat
Sozialgericht Düsseldorf weist Schikanen einer Krankenkasse zurück und bestätigt einem eGk-Kritiker den Anspruch auf Erstellung von Ersatznachweisen, die jeweils für ein Quartal gelten

Mit Erlaubnis des Klägers hat die Initiative Patientendaten ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.11.2015 (Aktenzeichen S 8 KR 569/15) veröffentlicht, das für eGK-GegnerInnen von Belang ist. Denn dieses Gericht hat die Krankenkasse des Klägers dazu verpflichtet, dem Kläger nicht Einzelnachweise für jeden Arztbesuch, sondern quartalsweise Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme medizinischer Sachleistungen auszustellen. Das SG Düsseldorf lässt keinen Zweifel am grundsätzlichen Anspruch der gesetzlich Krankenversicherten auf Sachleistungen. Ebenso stellt es klar, dass der Versicherte die Berechtigungsnachweise erhalten muss, die es ihm ermöglichen, den Sachleistungsanspruch auch praktisch umzusetzen. Ohne Krankenversichertenkarte bzw. eGK seien nach § 15 Abs. 2 und Abs. 4 SGB V Krankenscheine bzw. befristete Berechtigungsscheine auszuhändigen.

Eine Besprechung dieses Urteils und den Wortlaut der Urteilsbegründung können Sie hier [http://initiative-patientendaten.de/?p=276] nachlesen.

Die Initiative Patientendaten ist ein Zusammenschluss von GegnerInnen der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) aus dem Kreis der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen.
Quelle: http://ddrm.de/2015/12/12/sozialgericht-duesseldorf-weist-schikanen-einer-krankenkasse-zurueck-und-bestaetigt-einem-egk-kritiker-den-anspruch-auf-erstellung-von-ersatznachweisen-die-jeweils-fuer-ein-quartal-gelten/

* 2015_11_19_v_SG_Ddf_Urteil_S8KR56915_anonym.pdf (1693.71 KB - runtergeladen 681 Mal.)
« Letzte Änderung: 28. Dezember 2015, 11:40 von admin » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 18. Dezember 2015, 12:06 »

Aktion „Stoppt die e-Card“:
Bundestag will gläserne Patienten


Am 3.12.2015 wurde im Bundestag das "E-Health" Gesetz verabschiedet. Die Vertreter von CDU/CSU und SPD lobten sich vor der Verabschiedung selbst für dieses " besonders schöne Gesetz" und den großen Erfolg, nach 13 jähriger Planung nun dem Pleitenprojekt eGK einen mächtigen Schub verpasst zu haben. Mehrfach gelobt von der Großen Koalition wurden die Abgeordneten der Grünen, sie hätten sich sehr konstruktiv in den Fortschritt des Gesetzes eingebracht. Die Partei "Die Linke" hatte schon Ende 2014 einen Gegenantrag gegen das geplante Gesetz formuliert und einen Stopp des Projektes und die Entwicklung patientenorientierter Alternativen gefordert und kritisierte das Gesetz auch in der Debatte scharf. Das Gesetz wurde verabschiedet mit den Stimmen der großen Koalition, bei Enthaltung der Grünen und bei den Gegenstimmen der Partei "Die Linke".

Pressemitteilung der Aktion „Stoppt die e-Card“ vom 04.12.2015
Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition hat der Deutsche Bundestag das sogenannte E-Health-Gesetz durchgewinkt. Jahrelange sachliche Kritik an dem Überwachungsprojekt wurde ausgeblendet. „Das Pleitenprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK oder e-Card) hat in den mittlerweile zehn Jahren Planung schon Milliarden Euro verschlungen, aber bisher keinen Nutzen für die Gesellschaft erbracht“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e-Card, am Freitag in Hamburg. „Im Gegenteil: Das Gesamtprojekt ist unsicher, teuer und gefährlich. Das scheint unsere Bundestagsabgeordneten aber nicht zu tangieren. Es wurden schon Unsummen ausgegeben und weitere werden folgen.“ Denn alle Chipkarten für die Versicherten müssten bis 2017 für etwa 350 Millionen Euro erneuert werden. Zudem müssten entgegen aller Versprechungen die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen ausgetauscht werden, da die Sicherheit der Datenweiterleitung nicht gegeben sei.

„Im Jahr 3 nach Edward Snowden ist das eGK-Projekt nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert Kai-Uwe Steffens, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat kürzlich Daten als Rohstoffe des 21. Jahrhunderts bezeichnet. Es kann doch aber bei den Patientendaten nicht um einen Claim gehen, für den die Regierung großzügig Schürfrechte an alle möglichen Lobbyisten vergibt.“ Mit dem E-Health-Gesetz werde klar, dass es einigen Akteuren in erster Linie darum gehe, in einer zentralisierten Totalvernetzung eine elektronische Patientenakte für alle Bürger durchzusetzen, deren datenschutzkonforme Verwaltung die meisten Versicherten überfordern würde.

Dr. Manfred Lotze, Vertreter der Ärzteorganisation IPPNW im Bündnis „Stoppt die e-Card“, ergänzt: „Pharmaindustrie, Biotechnologiefirmen und weitere Gesundheitskonzerne scharren schon mit den Füßen, um die Krankheitsdaten für ihre Zwecke mit Big-Data-Algorithmen profitbringend auswerten zu können.“ Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 4. November 2015 habe augenscheinlich nur dazu geführt, dass das E-Health-Gesetz hinsichtlich der Einflussnahme der Industrie weiter gelockert und der Druck auf Patienten und Ärzteschaft verschärft wurde. „Die Lobbyisten haben sich auf breiter Front durchgesetzt“, konstatiert Lotze.

Die Bündnis-Patientenvertreterin Gabi Thiess kritisiert, dass das Gesetz aus dem Haus von Minister Gröhe ein reines Zwangsgesetz sei, mit dem Patienten und Ärzte mithilfe von Sanktionen gezwungen werden sollen, das Schnüffelprojekt durchzusetzen. „Ich als gesetzlich Versicherte erwarte, dass mein Arzt sich nicht mit elektronischen Akten über mich beschäftigt, sondern die ärztliche Schweigepflicht schützt, mir zuhört und seine Aufmerksamkeit auf mich als Mensch richtet.“ Dies werde durch das Gesetz zur „elektronischen Gesundheit“ künftig aber erschwert und nicht gefördert. Auf kritische Patienten könne nun noch mehr Druck ausgeübt werden, die Schnüffelkarte zu benutzen, und die Krankenkassen könnten künftig die Ausstellung einer Ersatzversichertenbescheinigung auf Papier verweigern und Versicherte finanziell bestrafen. „Das Gesetz hilft nur den Lobbyisten von Kassen, IT-Firmen und Gesundheitswirtschaft,“ so Thiess.

Auch die Gerichte sehen den Datenspeicherwahn der Krankenkassen kritisch: In einem Urteil vom Dienstag dieser Woche hat das Sozialgericht Mainz einer Kasse untersagt, das Foto des Versicherten bei einem externen Dienstleister auf Dauer speichern zu lassen (Az. S14 KR 477/15). „Jeder Versicherte kann bei seiner Kasse auf Antrag und mit Bezug auf dieses Urteil selbst für seine informationelle Selbstbestimmung eintreten“, erläutert Patientenvertreterin Thiess. „Der Datensammelwut der Kassen über die Köpfe von uns Patienten hinweg muss ein Riegel vorgeschoben werden.“


Über die Aktion „Stoppt die e-Card“
„Stoppt die e-Card“ ist ein breites Bündnis von 54 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden. Unter anderem gehören dazu: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Digitalcourage, Chaos Computer Club, IPPNW, Freie Ärzteschaft e. V., NAV-Virchowbund, Deutsche AIDS-Hilfe. Das Bündnis lehnt die eGK ab und fordert, das milliardenschwere Projekt einzustampfen. Sprecher der Aktion „Stoppt die e-Card“ sind Dr. Silke Lüder, Gabi Thiess, Dr. Manfred Lotze und Kai-Uwe Steffens.


Quelle: http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/324-Aktion-Stoppt-die-e-Card-Bundestag-will-glaeserne-Patienten.html#extended
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2015, 12:09 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 31. Juli 2015, 15:22 »

Zitat
Mittwoch, 29. Juli 2015
Elektronische Gesundheitskarte: Zeitpläne schon wieder geplatzt
Das eGK Projekt ähnelt seit 10 Jahren einem Potemkinschen Dorf. Hatte die Große Koalition doch gerade noch im Deutschen Bundestag bei der ersten Lesung zum " E-Health-Gesetz" großartig verkündet, dass man nun endlich Tempo machen würde mit der umfassenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und der damit verbundenen völligen Umgestaltung des Systems in Richtung Gesundheit 4,0 stockt das Projekt jetzt schon wieder. Und diesemal kann die Politik die übliche Schuldzuweisung an kritische Bürger und Ärzte gar nicht wie sonst vornehmen, diesmal ist offensichtlich, dass die beteiligte Industrie, wie lange bekannt, die "Kompexität des Vorhabens voll unterschätzt habe" und die benötigten Komponenten für die im November geplanten Tests nicht liefern kann, zum Beispiel die nötigen Konnektoren. Das ist aber nicht erst seit gestern sondern schon lange bekannt. Nach den Ausschreibungen müssen die Tests aber spätestes im November 2015 beginnen, anderenfals können die Testergebnisse nicht vor Beginn des "Roll-Outs" ausgewerten werden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Feldtest-muss-verschoben-werden-2763723.html

Kritik am E-Health Gesetz reißt nicht ab

Kritik am geplanten E-Health Gesetz gibt es nach wie vor von allen Seiten. Selbst die Bundesärztekammer (BÄK), deren Vertreter Dr. Bartmann seit vielen Jahren zu den entschiedensten Verfechtern des von der großen Mehrheit der Ärzteschaft nach wie vor bundesweit abgelehnten Projektes gehört, kritisiert jetzt, dass sich der "Notfalldatensatz" auf der eGK in eine kleine elektronische Patientenakte verwandelt hat, auf die nicht nur Ärzte und Patienten, sondern ein Dutzend weiterer Berufsgruppen wie  Masseure und Diätassistenten ohne zwingende PIN Eingabe des Patienten zugreifen können. Das haben wir als Aktion "Stoppt - die - Card" übrigens schon seit 2007 kritisiert, wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Europäische Notfall-Ausweis (ENA) in 9 Sprachen, eine deutlich sinnvollerere Alternative ist, günstig, international einsetzbar, und tatsächlich in der Hand des Bürgers!

https://digitalcourage.de/blog/2015/funktionaler-als-gesundheitskarte-ena-der-europaeische-notfallausweis
Quelle: http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/314-Elektronische-Gesundheitskarte-Zeitplaene-schon-wieder-geplatzt.html



ZEIT-Redakteurin Anne Kunze über das Geschäft mit Patientendaten


Ärzte und Apotheker geben Kranken- und Rezeptdaten von Millionen Patienten an die Marktforschung und Pharmaindustrie weiter -- ohne deren Wissen. ZEIT-Redakteurin Anne Kunze über das millionenschwere Geschäft. Weitere Videos unter: www.zeit.de/video

Quelle: https://youtu.be/GXa0QL-Xakg
« Letzte Änderung: 31. Juli 2015, 15:23 von admin » Gespeichert

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« Antworten #8 am: 06. Juli 2015, 12:25 »

Ob nun die Bundesregierung - nach diesen eigenen Erfahrungen gehackt zu werden - wohl endlich abrückt von der Fortführung der eCard?

Zitat
Nach Hackerangriff: Computersystem des Bundestags wird tagelang abgeschaltet

Wegen des Hackerangriffs auf den Bundestag muss das IT-System des Parlaments für mehrere Tage abgeschaltet werden. Ein Sprecher des Bundestags bestätigte Informationen von "Spiegel Online", wonach die Neuaufsetzung des IT-Systems in der parlamentarischen Sommerpause beginne. ...
Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/62409/0/Nach-Hackerangriff-Computersystem-des-Bundestags-wird-tagelang-abgeschaltet, 03.07.2015



e-card öffnet Betrügern Tür und Tor
http://blog.krankes-gesundheitssystem.com/



Zitat
Millionen-Kosten: eGK muss ausgetauscht werden
BERLIN - 30.06.2015, 09:45 UHR

Die erst im Januar 2015 flächendeckend und verbindlich eingeführte elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss aus Datenschutzgründen schon wieder ausgetauscht werden. Bis Ende 2017 soll der Austausch für alle 70 Millionen Versicherte vollzogen werden. Sonst können die mit dem E-Health-Gesetz geplanten Anwendungen und der vorgesehene Datenaustausch nicht über die eGK abgewickelt werden. Die eGK wäre im Praxisalltag wertlos. Mit dem Austausch entstehen den Krankenkassen weitere Kosten in Millionenhöhe.

Der Grund: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in einer technischen Richtlinie neue Vorgaben für die Verschlüsselung der sensiblen Patientendaten erlassen. Diese Anforderungen erfüllt die derzeit ausgegebene Karte nicht. Damit ist die heutige eGK zwar aus technischer Sicht onlinefähig. Sie dürfte allerdings für den online-Abruf der Daten nicht eingesetzt werden und soll daher bis Ende 2017 durch eine aufgerüstete Karte ersetzt werden. ...

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/06/30/Millionen-Kosten-eGK-muss-ausgetauscht-werden



Zitat
ZDF mittagsmagazin 25.06.2015
Daten-Klau durch die Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte hat  die alte Versichertenkarte abgelöst.  Doch leider gibt es massive Sicherheitslücken. Wir zeigen Ihnen wie einfach man an die sensiblen Patienten-Daten kommt.
Quelle: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/
« Letzte Änderung: 14. Januar 2016, 13:14 von admin » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 27. Januar 2015, 23:43 »

Zitat
ZDF Frontal21, Sendung vom 21.01.2015
Die elektronische Gesundheitskarte


Eine Milliarde Beitragsgelder hat die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte verschlungen, für nichts und wieder nichts. Denn das gigantische Datenprojekt ist ein gigantisches Debakel.
Quelle: https://youtu.be/7XxZLEnovHY
« Letzte Änderung: 05. August 2019, 10:01 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 17. Januar 2015, 04:25 »

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 16.01.2015
Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden - Schmerzgrenze für Beitragszahler überschritten

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes erneut die Thematik elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur beraten und eine Erklärung verabschiedet. Der kurzfristig bekannt gewordene Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen zeigt, dass die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, den Stillstand beim eGK-Projekt zu beenden, ernst genommen wurden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat die Finanzsperre des Haushaltes für die gematik aufgehoben. Gleichzeitig weist er nachdrücklich noch einmal auf die Problematik der Bestandsnetze als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur hin und fordert klare gesetzliche Regelungen, die die zumindest indirekte Finanzierung dieser Parallelnetze über die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung unterbinden. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden.

Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/


Pressemitteilung Freie Ärzteschaft, 15.01.2015:
E-Health-Gesetz zwingt Ärzte und Patienten zur Datenpreisgabe


Kaum hat das Bundesgesundheitsministerium sein „Versorgungsschwächungsgesetz“ aus dem Sack gelassen, folgt der nächste Knüppel: Mit einem E-Health-Gesetz will Minister Hermann Gröhe (CDU) die digitale Transformation im Gesundheitswesen und dabei vor allem das Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) durchsetzen. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert den Referentenentwurf zu diesem Gesetz scharf: „Statt für gute Medizin zu sorgen, kommt jetzt ein neues Gesetz, mit dem massiv Druck auf Ärzte und Patienten ausgeübt wird“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Donnerstag in Essen.

„Minister Gröhe entwickelt sich zum obersten Zwangsbeamten in unserem Land. Freiwilligkeit der Datenpreisgabe – informationelle Selbstbestimmung als europäisches Grundrecht – soll es nicht mehr geben! Er sollte sich aber klar machen: Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Ärzte und Versicherte werden ihren Widerstand gegen zentral gespeicherte Patientendaten nicht aufgegeben.“

Schon am Dienstag hatte Gröhe „Blockierern“ der eGK mit Geldstrafen gedroht. Laut Referentenentwurf soll „ein Sanktionsmechanismus auf der Ebene der Arztpraxen eingeführt“ werden. Belohnt werden soll stattdessen, wer pariert. „Ärzte sollen mit lächerlichen Cent-Beträgen geködert werden, wenn sie die Patientendaten über eine zentrale Datenstruktur im Gesundheitswesen fließen lassen – ungeachtet der ärztlichen Schweigepflicht“, erläuterte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder. „Das Gesetz soll den Durchbruch für das Online-Versichertenstammdatenmanagement bringen – es gelten aber die Ablehnungsbeschlüsse aller Ärztetage und der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.“

International seien Projekte wie das eGK-Projekt reihenweise gescheitert. Es gebe keinen einzigen Nachweis dafür, dass die angestrebten Ziele wie zentrale Patientenakte, elektronisches Arzneimittelmanagement oder elektronische Notfalldatensätze die medizinische Betreuung der Bevölkerung verbessern würden. „Im Gegenteil“, erläuterte FÄ-Chef Dietrich, „viele Projekte aus den USA, Großbritannien oder Frankreich wurden aufgrund von Kostenexplosionen stillgelegt, werden nicht genutzt oder bieten keine Verbesserungen.“

Doch damit nicht genug: Geradezu erschreckend sei, wie in dem Referentenentwurf mehrfach betont werde, dass nun solche Anwendungen der zentralen Infrastruktur, die nur kommerziellen Zielen nützen, ermöglicht und massiv ausgeweitet werden sollen. FÄ-Vize Lüder macht klar: „Hier wird die Tür ganz weit aufgestoßen für die renditeorientierte Nutzung von Patientendaten, die heute schon als neue ‚Währung‘ in der Gesundheitsindustrie gehandelt werden.“

Die digitale Umgestaltung der Gesundheitsversorgung sei eine von der Gesundheitswirtschaft initiierte Wunschvorstellung. Lüder ist sich sicher: „Zusammen mit der angekündigten Abschaffung von bis zu 25.000 Arztpraxen in Deutschland wird das E-Health-Gesetz nur dies bewirken: mehr Bürokratie, eine Medizin des Misstrauens, mehr Frust bei den im Gesundheitswesen Tätigen und noch weniger Niederlassungen junger Ärzte.“

Quelle: http://www.freie-aerzteschaft.de/content/articles/1021/1022/index.html?catid=1022&artid=153842&topid=1021&nosum=1



Zitat
Null Toleranz für E-Card-Blockierer

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will bei der elektronischen Gesundheitskarte aufs Tempo drücken. Wer aus der Selbstverwaltung nicht mitzieht, soll finanzielle Kürzungen hinnehmen. Kassen und Ärztevertreter nehmen es gelassen.
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/, 14.01.2015



Zitat
Ist die Kassen-Drohung nur ein Hilferuf?

Neuer Zoff um die E-Card: Der GKV-Spitzenverband will der Betreibergesellschaft der elektronischen Gesundheitskarte den Geldhahn zudrehen. Doch geht es dabei wirklich nur darum, Druck auf die Ärzteschaft auszuüben?

... Der GKV-Spitzenverband habe dem Haushalt der gematik zugestimmt, erklärte eine Sprecherin gegenüber der "Ärzte Zeitung". Deshalb sieht das Ministerium den Vorstoß des Spitzenverbandes auch mehr als gelassen. Letztlich werden sich die Kassen aus ihrer Zahlungspflicht nicht herauswinden können. ...

... Könnte das angedrohte Abdrehen des Geldhahns vielleicht ein Signal auch an den Gesetzgeber sein, dass die Bereitschaft, ausufernde Mittel bereitzustellen von Kassenseite erschöpft ist? ...
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/, 08.01.2015

* eGK_Jetzt erst recht aber anders.pdf (109.97 KB - runtergeladen 585 Mal.)
« Letzte Änderung: 28. Januar 2015, 01:14 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 01. Januar 2015, 00:46 »

      Zitat
      Papiergebundener Anspruchsnachweis der Krankenkasse reicht für ärztliche Behandlung
      Behandlungsverweigerung oder Privatrechnungen sind dann nicht zulässig

      Seit 1. Januar 2015 wurde der Druck auf gesetzlich Versicherte ohne eCard nochmals verschärft. Viele Versicherte, aber auch Kassenangestellte sowie (Zahn-)ÄrztInnen kennen die nun geltenden Regelungen nicht wirklich.


      Kathrin Vogler bat darum für den 28. Januar 2015 um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

      • Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine angeblich zwischen dem 06.01.2015 und 09.01.2015 vorgenommene Änderung des Bundesmantelvertrags - Ärzte (BMV-Ä), die zum 1.1.2015 Gültigkeit haben soll, und wie bewertet die Bundesregierung die von einem Bürger in einem Schreiben am 09.01.2015 an das Bundesversicherungsamt, das nachrichtlich auch an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sowie an die Fragestellerin verschickt wurde, geäußerten Zweifel an der Beachtung der satzungsrechtlichen Regularien?
      • Wie viele gesetzlich Versicherte sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bislang nicht im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte, und welche Veränderungen ergeben sich aus der in diesem Jahr vorgenommen Änderung des BMV-Ä für diese Versicherten gegenüber der am 05.12.2015 von der Bundesregierung unter der Arbeitsnummer 11/236 erteilten Antwort?

      Die Antworten dazu erteilte Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bun­desminister für Gesundheit.

      • Eine Änderung des BMV-Ä zwischen dem 6. und 9. Januar habe es nicht gegeben, die letzte Änderung sei am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. (Anmerkung: Allerdings könnte es sein, dass die Änderung erst im Laufe des Januar 2015 im Internet veröffentlicht wurde.)
      • § 19 Abs. 2 BMV-Ä seien dadurch nur konkretisiert worden.
      • Jedoch im Unterschied zur bisherigen bundesmantelvertraglichen Regelung gelte nun eineBeschränkung der Ausstellung eines Anspruchsnachweises zur Inanspruchnahme von Leistungen nur noch auf die Überbrückung von Übergangszeiten, bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält.
      • Die Bundesregierung – als Aufsichtsbehörde der beiden vertragschließenden Parteien GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung – ist nicht informiert worden über die zum 1.1.2015 anstehende Änderung des Vertrags, weil diese Entscheidung schon im August 2014 gefallen sei. (Anmerkung: was so wohl nicht ganz stimmt, schließlich hat darum ja auch die parlamentarische Staatssekretärin Widmann-Mauz noch Anfang Dezember auf eine diesbezügliche Frage von Kathrin Vogler eine ganz andre Antwort gegeben)
      • Eine Extra-Bekanntmachung dieser Änderung sei nach dem Beschluss vom August 2014 nicht nötig gewesen, und alle Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen hätten stets darauf hingewiesen haben, dass zum 1.1.2015 nur noch die eGK gelten würde.
      • In den Ausnahmefällen, wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht vorliegt, muss auf Grundlage eines Papiernachweises behandelt werden. Dies dürfen Ärzte nicht verweigern.
        Auf die Nachfrage, ob Ärztinnen und Ärzte auch chronisch Kranke, die anstatt der elektronischen Gesundheitskarte einen papiergebundenen Anspruchsnachweis vorlegen, genauso behandeln müssen und ihnen genauso die benötigten Medikamente auch für längere Zeiträume verschreiben müssen und dass sie dabei keine Angst vor Regressforderungen vonseiten der Krankenkassen haben müssen, antwortete die Staatssekretärin, dass es eine Überbrückungsphase gibt, in der ein Papiernachweis gelten muss. Es sei eindeutig, dass damit alle Leistungen zur Verfügung gestellt werden, die auch sonst von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden müssen.

      Quelle: http://www.kathrin-vogler.de/, 29.01.2015



      Zitat
      WARNUNG:
      Neue Regelungen für Versicherte ohne eCard!


      9. Januar 2015

      Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung erhöhen Druck auf Versicherte ohne eCard

      Die obersten Gremien der Krankenkassen und der Kassenärzte, der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) machen erhöhten Druck auf diejenigen, die sich keine elektronische Gesundheitskarte ausstellen lassen wollen.

      Bislang konnten die eCard-SkeptikerInnen bei der ärztlichen Behandlung einfach einen „papiergebundenen Anspruchsnachweis“ ihrer Krankenkasse als Ersatz für eine elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Geregelt war dies im Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä), und hier insbesondere in § 19, Abs. 3 sowie in Anlage 4a.

      Dies sollte zwar nur im Einzelfall geschehen, wurde aber von den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt: Viele Versicherte bekamen eine solche Bescheinigung nur für einen einzigen Tag bzw. für einen einzigen Arztbesuch, manche sogar nur im Nachhinein, andere wiederum mit vier Wochen Gültigkeit.

      Auf diese Weise konnten ärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden, auch wenn keine eCard vorgelegt wurde. Noch am 5. Dezember 2014 hat die Bundesregierung die Gültigkeit dieser Regelung auf Nachfrage schriftlich bestätigt.

      Seit wenigen Tagen scheint eine außerordentliche Änderung des Bundesmantelvertrags vorgenommen worden zu sein: Seit dem Wochenende findet sich beim Download des Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) mit Gültigkeitsangabe 1. Januar 2015 stattdessen die Formulierung, dass dieser Anspruchsnachweis nur noch im „Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten“ ausgestellt werden dürfte, bis die Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.

      BMV-Ä, § 19 Elektronische Gesundheitskarte

      (2) Die Krankenkasse darf einen Anspruchsnachweis nach Satz 1 nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält, ausstellen. Der Anspruchsnachweis ist entsprechend zu befristen.


       
      Einige gesetzlich Versicherte berichten, dass sie immer noch papiergebundene Ausweise von ihrer Krankenkasse ausgestellt bekommen haben. Doch kann dies zukünftig auch problematischer werden, wenn der bei der KBV eingestellte BMV-Ä rechtens sein sollte.

      Fazit:

      Wer ohne elektronische Gesundheitskarte zum Arzt gehen will, sollte darum unbedingt bis zur Klärung der gültigen Regelungen im Vorfeld eines Arztbesuchs bei seiner Krankenkasse anrufen und prüfen, dass diese eine solche Bescheinigung ausstellt bzw. am besten vorher zuschickt.

      Zudem besteht bei Gültigkeit dieser Änderung des BMV-Ä auch die Gefahr, dass Ärztinnen und Ärzte wegen des für sie größeren Verwaltungsaufwands eine Behandlung zu Lasten der Krankenkasse ablehnen. Dies ist gewiss vom Einzelfall und dem persönlichen Verhältnis zu den behandelnden ÄrztInnen abhängig.
      Quelle: http://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/elektronische_gesundheitskarte/



      Zitat
      Auch 2015 sind Arztbesuche ohne eCard möglich.

      16.12.2014 „Wer der elektronischen Gesundheitskarte skeptisch gegenüber steht, kann sich auch im nächsten Jahr ärztlich behandeln lassen, ohne gleich eine Privatrechnung zu riskieren. Anstelle einer eCard reicht nämlich ein Nachweis über den Leistungsanspruch von der Krankenkasse, auf Papier, per Brief oder Fax an die Arztpraxis. Das habe ich mir von der Bundesregierung bestätigen lassen.“ erklärt Kathrin Vogler, die sich als Gesundheitsexpertin der Linksfraktion im Bundestag auch um den Schutz von Patientendaten kümmert.

      Vogler weiter:
      „Viele gesetzlich Versicherte lehnen die elektronische Gesundheitskarte nach wie vor ab. Und dafür gibt es jede Menge gute Gründe. Doch die Befürworter und Betreiber des Projekts eCard schüren die Angst, dass Patientinnen und Patienten sich ab 1.1.2015 ausschließlich mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte ausweisen müssten und sonst eine Privatrechnung erhalten würden. Doch dem ist nicht so.

      Richtig ist hingegen: Wer sich ohne elektronische Gesundheitskarte ärztlich behandeln lässt, kann in der Arztpraxis einen sogenannten papiergebundenen Anspruchsnachweis vorlegen. Die Krankenkasse schickt diese Bestätigung nach Aufforderung zu – oft per Fax an die Arztpraxis oder per Brief an die Versicherten. So kann man das also in der Regel vor dem Arztbesuch oder noch während der Arztbesuchs mit dem Handy erledigen.

      Wer eine solche Ersatzbescheinigung nicht vor bzw. während der Behandlung vorlegen kann, hat zehn Tage Zeit zum Nachreichen. Denn erst dann dürfte der Arzt eine Privatrechnung ausstellen. Und wer diese Frist versäumt, hat immer noch bis zum Quartalsende die Möglichkeit, sich die Privatvergütung durch Vorlage einer Ersatzbescheinigung zurückzuholen. Diese Regelung gilt allerdings nicht bei Zahnärzten.“

      Die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage von Kathrin Vogler finden Sie im Anhang oder auch hier: http://www.kathrin-vogler.de/fileadmin/lcmskathrinvogler/Dokumente/ecard/Anspruchsnachweis-ohne-eCard_Antwort-Bundesregierung_schriftlicheFrage_KathrinVogler.pdf



      Zitat
      Skepsis gegen eCard-weiter angebracht:
      Zentrale Speicherung aller Gesundheitsdaten nach wie vor nicht vom Tisch

      Fazit aus der Beantwortung der kleinen Anfrage der LINKEN zur elektronischen Gesundheitskarte:


      • Anders als vom Gematik-Chef behauptet ist weder eine zentrale Speicherung aller Gesundheitsdaten der Versicherten noch ein Online-Zugriff auf diese von Hunderttausenden Rechnern vom Tisch
      • Auch wenn modernste Verschlüsselungstechnologien eingesetzt werden sollen: Die Sicherheit der höchst sensiblen Gesundheitsdaten wird durch das Projekt eCard mitsamt der Telematikinfrastruktur (TI) hochgradig gefährdet. Zugriffe von Hackern, aber auch Behörden aus Deutschland oder den USA sind nicht ausgeschlossen.
      • Die Selbstbestimmung der PatientInnen über ihre Gesundheitsdaten bleibt bei diesem Projekt auf der Strecke. Verfahren, wie die Patientensouveränität zumindest ansatzweise gewahrt werden könnte, sind nicht in Sicht.
      • Und jetzt kommen die Begehrlichkeiten der Industrie: Kommerzielle Health-Apps sollen an die Telematikinfrastruktur der eCard angedockt werden. Weitere Mehrwertdienste werden kommen, um die Milliarden Euro Ausgaben, die für die eCard schon entstanden sind bzw. in Zukunft auflaufen werden, wieder hereinzuspielen
      • Auch in 2015 gilt: Wer ohne elektronische Gesundheitskarte zum Arzt geht und stattdessen einen papiergebundenen Nachweis über seine Krankenversicherung vorlegen kann, wird wie alle anderen KassenpatientInnen behandelt und bekommt auch weiterhin keine Privatrechnung! Die Bundesregierung versucht zwar, diesen Sachverhalt mit Halbwahrheiten bzw. Halblügen peinlichst zu verschweigen, dennoch bleibt das Ersatzverfahren weiter gültig. ...

      * Anspruchsnachweis-ohne-eCard_Antwort-Bundesregierung_schriftlicheFrage_KathrinVogler.pdf (64.27 KB - runtergeladen 611 Mal.)
      * eCard_Auswertung_Anfrage_LINKE.pdf (372.81 KB - runtergeladen 612 Mal.)
      * bmv-ae_2015-01-01.pdf (313.3 KB - runtergeladen 642 Mal.)
      « Letzte Änderung: 10. April 2015, 13:11 von admin » Gespeichert

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      « Antworten #4 am: 01. Januar 2015, 00:38 »

      Zitat
      Was weiß das Gesundheitssystem über mich?

      Die Journalistin Dr. Florentine Fritzen etwa von der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) hat die Probe aufs Exempel gemacht und nachgeforscht, welche und wie viele ihrer Daten in den Speichern des Gesundheitssystems hängen geblieben sind – bei Krankenkassen, Gynäkologen, Hautarzt oder Krankenhaus. Das Ergebnis ist Wasser auf die Mühlen der eGK-Kritiker [2].

      So hatte ihr Gynäkologe wie beiläufig eine ganze Reihe biographischer Daten mitnotiert und in der Akte festgehalten. Ein Konvolut von rund 50 Seiten überreichte ihr eine Mitarbeiterin ihrer Krankenkasse. Fritzen hatte Akteneinsicht beantragt. Es sei „schon erstaunlich, dass sich in meinen Unterlagen auch Daten meines Mannes fanden, obwohl er bei einer ganz anderen Kasse versichert ist als ich“, sagt Fritzen zu Medscape Deutschland. Auch ihre verschiedenen Arbeitgeber, Krankheiten der Kinder und ihre Bankverbindung waren in den Akten festgehalten. ...

      [2] Fritzen F: „Ava und ich“, Faz; 2. März 2014, S. 2
      Quelle: http://praxis.medscapemedizin.de/artikelansicht/4903198


       
      13.11.2014 | Patient Informiert Sich | Renate Hartwig

      Ärzte werden für die Umsetzung des gläsernen Patienten ohne Gegenwehr fremdbestimmt!

      ACHTUNG: Ärztefunktionäre der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verbreiten über ihre Webseite für Ärzte ein E Card Praxisplakat sowie eine Patienteninformation zum Thema elektronische Gesundheitskarte (eGk) mit der Folge von Verunsicherung ...

      ...bis hin zur Nötigung.
      Gezielt wird mit subtilen Wortspielen eingeschüchtert und Arzt und Patient gegeneinander ausgespielt! Blick auf die Situation der Ärzte: Wenn der Patient keine e Card hat, kann ich nicht mit der Kasse abrechnen. Blick Situation Patient: Wenn ich keine E Card habe, muss ich die Behandlung selbst bezahlen! Hier werden über Desinformationen und das Weglassen von Fakten, Ängste geschürt und Vertrauensbruch gefördert! Übrigens ein bekanntes Mittel in Diktaturen! Für mich ähneln die Selbstverwaltungen der Kassen und KVen immer mehr solchen diktatorischen Strukturen.  

      Fakt ist: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, für die von Kassen und der KBV verbreiteten Aussage, es gelte ab 1. Januar 2015 nur noch die E- Card! Dem Hersteller der Arztverwaltungssoftware gab die KBV eine Anweisung, in den Praxen, die noch gültigen Krankenversicherungskarten mit dem Quartal Update 01.2015 unbrauchbar zu machen! Heißt: Durch diese willkürliche, vom Gesetz nicht gedeckte Anweisung, werden die Drohungen der Kassen – entweder E Card oder Arzt stellt Rechnung – umsetzbar! Ich warte seit Wochen vergebens auf eine Gegenmaßnahme der Ärzteschaft! Anhand der Kassenschreiben an ihre Mitglieder und den KBV-Eingriff in die Ärzteabrechnungssoftware ist meiner Meinung nach klar: Es handelt sich hier um eine Absprache zwischen Kassen und KBV – zum Schaden der Kassenpatienten – deren Karten auch 2015 und darüber hinaus Gültigkeit haben! Juristen nennen diesen ungeheuerlichen Vorgang Nötigung und arglistige Täuschung! Zu klären ist – inwieweit die einzelnen Praxen von dieser Willkürmaßnahme überhaupt wussten und ob sie zugestimmt haben!? Meine Nachfragen bei Ärzten hat ergeben, sie wurden erst NACH der Anweisung an das Softwareunternehmen informiert!

      Mein Rat an Patienten: Wenn Sie in einer Praxis ein solches von der KBV vorgefertigtes Plakat oder eine solche Patienteninfo (siehe unten angehängte Links) sehen, fragen Sie nach, weshalb Ihr „freier“ niedergelassener Arzt/Ärztin sich diesem Diktat und dieser Nötigung unterwirft und mitmacht? Es handelt sich hier um Willkürmaßnahmen gegenüber Ärzten und Patienten! Wie gesagt: Was ich vermisse, ist der laute Aufschrei der Ärzteschaft über diesen Eingriff in ihre Praxisabrechnung und die damit verbundene Fremdbestimmung. Damit bestätigt sich für mich wieder einmal, es handelt sich bei den sogenannten selbstständigen Ärzten längst um eine Scheinselbstständigkeit!

      Hier ein Auszug aus der KBV vorgefertigten Patienteninfo an die Ärzte, die ich in Klammern und in rot kommentiere:

      (.) „Ärzte können alte Karten nicht mehr einlesen (Weil die KBV dem Softwareunternehmen den Auftrag gab, dieses Einlesen zu unterbinden RH) Die meisten Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, verfügen bereits über eine elektronische Gesundheitskarte. (Eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung RH) Patienten, die noch keine haben, sollten sich schnellstmöglich an ihre Krankenkasse wenden. Denn Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte dürfen die alten Chipkarten nur noch bis zum 31. Dezember 2014 akzeptieren. Die alten Versichertenkarten gelten ab 1. Januar 2015 nicht mehr, egal, welches Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist“ (..)  (Diese Aussagen entspringt ebenso der Absprache zwischen Kassen und KBV. Außerdem hat die KBV im Februar 2014 noch folgende Aussagen gegenüber den Medien gemacht: Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen geltendes Recht. Die E-Card sei damit nutzlos.)Diese Widersprüche können seitenlang aufgelistet werden! Der Machtanspruch von KBV und Kassen und deren Umsetzung zeigen eine untrügliche Tendenz zur Omnipotenz!RH)

      Hier gleich noch die einzelnen Rechtfertigungen, mit denen Sie als informierter Patient rechnen müssen:
      Die Ärzte sagen, wir können da nichts machen, es ist so von OBEN entschieden worden. Vergessen dabei, dass sie sich doch als selbstständige Praxisunternehmen sehen!
      Die Politik argumentiert: Es ist Sache der Selbstverwaltung, hinter der sie sich versteckt und sich vor Verantwortung drückt!
      Die KV en und Kassen desinformieren die Öffentlichkeit und stellen ihre Maßnahmen als Gesetz dar!

      Hier die Links mit der von der KBV vorgegebenen Praxisinfo – über die der Ärzteschaft die Ausrede – wir sind nicht schuld – geliefert wird!
      http://www.kbv.de/media/sp/Praxisplakat_eGK.pdf
      http://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eGK.pdf

      Verbreiten Sie bitte diese Informationen, damit der schlafende Riese Patient aufwacht

      Renate Hartwig

      Quelle: http://www.patient-informiert-sich.de/aktuelle_meldungen/details.php?msgid=416&msgtyp=
      « Letzte Änderung: 11. April 2015, 00:42 von admin » Gespeichert

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      « Antworten #3 am: 01. Januar 2015, 00:32 »



      Abgestempelt? Fünf gute Gründe gegen die elektronische Gesundheitskarte


      Die Krankenversicherung war eine große Errungenschaft unseres Sozialstaates. Sie soll Mitglieder unserer Gesellschaft, die erkranken, unterstützen. Doch die elektronische Gesundheitskarte markiert einen bedenklichen Wandel: unser Gesundheitssystem wird immer komplizierter und standardisierter - und entfernt sich damit immer weiter vom Menschen.

      Mit der eGK werden in Zukunft immer mehr Entscheidungen von technischen Systemen getroffen, Ärztinnen und Ärzte werden zu Verwaltern von Krankheiten. Darunter leiden werden vor allem chronisch Kranke, behinderte und alte Menschen - die, die eigentlich entlastet werden sollen, werden doppelt bestraft.

      Viele der angeblichen Vorteile, die die elektronische Gesundheitskarte mit sich bringen soll, könnten wesentlich einfacher, sicherer und ohne die (Fehl)-Investition von Milliarden Euro erreicht werden.


      Sie werden zu gläsernen Patientin oder Patient
      Per eGK können künftig viele sehen, wann Sie welche Krankheit hatten. Sind die Daten erst einmal zentral gespeichert, kann niemand hundertprozentig kontrollieren, wer sie in die Hände kriegt. Und was wäre, wenn Ihre Arbeitgeberin, Ihre Versicherung oder Ihr Vermieter diese Daten bekäme?

      Die Missbrauchsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte sind zahlreich, schon vor der Einführung der Gesundheitskarte waren bereits viele Sicherheitslücken bekannt. So haben beispielsweise alle bislang ausgelieferten Lesegeräte zwei Modi: einen sicheren und einen unsicheren. Gibt der Patient im letzteren Modus seine PIN ein, kann diese abgefangen werden. Zwar soll dieses Problem bei allen ab dem 01.10.2011 zugelassenen Geräten behoben sein, die meisten Arztpraxen dürften bis dahin jedoch schon ein Gerät haben, da die Anschaffung nur bis Ende September bezuschusst wird.

      Da sich herausgestellt hat, dass die für eine sichere Verbindung in den Arztpraxen nötigen Konnektoren hohe Kosten verursachen, wurde auf diese im sogenannten Basis-Rollout verzichtet. Dadurch entsteht eine weitere erhebliche Sicherheitslücke: Wird nur ein Heilberufsausweis missbräuchlich benutzt, kann sich damit potentiell jeder leicht die umfangreichen Lese- und Schreibrechte eines Arztes aneignen. Dies könnte z.B. genutzt werden, um mit Hilfe von Schadsoftware (die beispielsweise als harmloses Programm zum ändern der PIN getarnt sein könnte), Datensätze auszulesen oder zu manipulieren.

      Ralph Heydenbluth, der die Sicherheit der eGK untersucht hat, kommt zu dem Schluss: „Geschützte Versichertendaten und Notfall-/Basisdaten sowie persönliche Erklärungen wären einsehbar, Notfalldaten und persönliche Erklärungen wären manipulierbar/löschbar, und weder das Auslesen oder die Manipulation wäre für den Versicherten zeitnah erkennbar noch im Nachhinein ein Verursacher zu ermitteln“.

      Der geplanten Einführung einer zentralen Datenbank stehen weitere datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber, da sich hier Missbrauchsmöglichkeiten in völlig neuen Dimensionen ergeben. Geplant ist zwar, dass alle Daten in verschlüsselter Form gespeichert werden, d.h. ohne den entsprechenden auf der eGK gespeicherten Schlüssel nicht auslesbar sind. Jedoch wird die "Informationstechnische Servicestelle" der gesetzlichen Krankenversicherungen Nachschlüssel behalten, da sonst bei Verlust der Karte alle medizinischen Daten unwiderruflich verloren wären. Wer sich Zugang zu diesen Nachschlüsseln verschaffen kann, hat potentiell Zugriff auf hoch sensible Krankendaten von 70 Mio. Krankenversicherten.

      Einmal krank, immer krank
      Alle Diagnosen (und Fehldiagnosen) lassen sich künftig lebenslang speichern. Die eGK soll lästige Doppeluntersuchungen vermeiden. Das heißt, Sie müßten zukünftig auf Ihr Recht, eine zweite Meinung einzuholen, verzichten.

      Um die eindeutige Zuordnung von Daten und Patienten nach einem Krankenkassenwechsel zu vereinfachen, wird mit der eGK eine lebenslang gültige Versichertennummer eingeführt. Wird in Zukunft die elektronische Patientenakte eingeführt, können also alle Diagnosen für den Rest Ihres Lebens gespeichert werden, es sei denn, sie sorgen für die Löschung der Informationen. Ob Doppeluntersuchungen tatsächlich durch die eGK verringert werden können, ist unklar.

      Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, teilte dem deutschen Ärzteblatt mit, er sei

      „zur Überzeugung gelangt, dass sich die Ärzte im Zweifelsfall ohnehin nicht auf gespeicherte medizinische Informationen, die sie nicht selbst unter definierten, kontrollierten Bedingungen erhoben haben, verlassen, sondern diese aus haftungsrechtlichen Gründen neu prüfen würden. Vor diesem Hintergrund beurteilt er die Möglichkeit von Einsparungen durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen eher skeptisch.“

      Ärzte bekommen in Zukunft also mitunter umfangreiche Informationen, auf deren Vollständigkeit sie sich nicht verlassen können, die aber zu einem voreingenommenen und unter Umständen falschen Urteil führen könnten.

      Ihre Ärztin oder Arzt hat weniger Zeit für Sie

      Das Ausstellen eines elektronischen Rezeptes braucht mehr Zeit als ein herkömmlich erstelltes Papierrezept (auch bei denen, die bereits heute vom Arzt mit dem Computer gedruckt werden). Ärztinnen müssen sich außerdem zukünftig durch den ständig wachsenden Informationsdschungel Ihrer gesammelten elektronischen Krankendaten wühlen. Das ist alles Zeit, die für ein persönliches Gespräch fehlen wird. Anstatt Sie zu befragen, fragt der Arzt in Zukunft Ihre Datensätze ab.

      Versuche in Testregionen haben ergeben, dass viele geplante Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte die Praxisabläufe behindern, statt sie zu vereinfachen. So hat sich etwa in der Testregion Flensburg herausgestellt, dass die Erstellung eines elektronischen Rezeptes für jedes Medikament 24 Sekunden dauert, ein Papierrezept hingegen benötigt nur 2,13 Sekunden. Das klingt wenig, bedeutet aber, dass eine Praxis mit durchschnittlicher Patientenanzahl ca. 26 Stunden im Monat verloren gehen.

      Einige Ärzte befürchten außerdem, dass ihnen juristische Konsequenzen drohen würden, wenn sie unter allen zukünftig auf der eGK gesammelten Informationen etwas übersehen. Der Zeitaufwand, den Ärzte mit der Sichtung der gespeicherten Datensätzen verbringen müssen, wird also steigen. Es bleibt aber fraglich, ob dieser Mehraufwand in angemessenem Maßstab zum Nutzen steht. Denn da die Speicherung der meisten wichtigen Daten (Notfalldaten, elektronische Fallakte, elektronische Patientenakte...) freiwillig sein soll, können Ärzte nicht davon ausgehen, vollständige Informationen zu erhalten.

      Sie haben keinen Nutzen, aber die Kosten
      Wissenschaftliche Studien haben heraus gefunden, dass die Anwendungen der Karte Ihre Gesundheit nicht verbessern können. Ärzte sagen schon lange, dass sie die Karte für medizinisch nicht notwendig halten. Die „Gesundheitskarte“ ist aber nicht nur überflüssig, sondern auch noch teuer: Insgesamt könnten es bis zu 14 Milliarden EUR werden. Ihre Kassenbeiträge werden statt für Ihre Gesundheit, für ein IT-Großprojekt ausgegeben.

      Am Anfang sollen auf der Karte nur Versichertenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) gespeichert werden, also die gleichen Informationen, die zur Zeit die Krankenkassenkarte liefern. Außerdem wird ein Foto aufgedruckt um Missbrauch zu verhindern (das könnte allerdings auch wesentlich günstiger und einfacher geschehen, etwa durch Kontrolle eines Lichtbildausweises bei unbekannten Patienten), die Übereinstimmung von Foto und versicherter Person wird von den Kassen dabei nicht überprüft.

      Auch der Versichertenstatus soll gespeichert werden und so von den Krankenkassen schnell aktualisierbar sein. In Österreich wird bereits seit einigen Jahren eine e-Card als Nachweis über den Versichertenschutz verwendet. Dabei ist es zu zahlreichen Systemausfällen und Fehlern gekommen.

      Die Gesundheitskarten, die im Rahmen des Basis-Rollout ausgegeben werden, bieten also kaum zusätzlichen Nutzen im Vergleich zur bisherigen Krankenversichertenkarte. Es geht bei diesem Schritt auch nur darum, eine Infrastruktur für spätere zusätzliche Funktionen zu schaffen.

      Zu diesen gehört zum Beispiel das elektronische Rezept, das eingeführt werden soll, sobald eine „praxistaugliche und sichere Lösung“ gefunden ist. In bisherigen Testdurchläufen hat sich das "eRezept" laut Aussagen der gematik, der Entwicklerfirma der elektronischen Gesundheitskarte, hingegen als hinderlich für die Abläufe in den Praxen gezeigt.

      Doch selbst wenn eine technische Lösung gefunden ist, die den reibungslosen Ablauf nicht gefährdet, heißt das noch nicht, dass diese Ärzten oder Patienten einen zusätzlichen Nutzen bringen würde: Eine Forschergruppe aus London fand nach der Untersuchung von 53 Publikationen (von 460.000, alle anderen waren qualitativ nicht ausreichend) zum Thema e-Health heraus, dass durch Benutzung elektronischer Verschreibungssysteme (eRezept) keine Verbesserung der Therapieergebnisse nachzuweisen ist.

      Später sollen der Patient außerdem freiwillig sog. Notfalldaten speichern lassen können, ohne jedoch diese Daten selber einsehen oder verändern zu können.

      Rettungssanitäter und Ärztinnen äußerten sich hierzu jedoch eher kritisch. In einem akuten Notfall, wenn eine Patientin selber also nicht mehr ansprechbar ist, macht ein Notfalldatensatz wenig Sinn, da den Sanitätern bzw. Notärzten keine Zeit bleibt um nach der Karte zu suchen, diese auszulesen um schließlich eventuell (die Speicherung ist ja freiwillig) die benötigten Informationen zu finden. Informationen wie Arzeimittelunverträglichkeiten, Blutgruppe etc. werden ohnehin erst relevant, wenn der Patient schon im Krankenhaus und in den meisten Fällen schon wieder einigermaßen stabil ist.

      Risiken und Nebenwirkungen sind unabschätzbar
      Niemand weiß, welche Funktionen die elektronische Gesundheitskarte in Zukunft noch haben wird. Gestern haben Sie bei Ihrer Ärztin über Stress auf der Arbeit geklagt und morgen haben Sie Werbung für Anti-Depressiva und eine Heilwasser-Wunder-Therapie im Briefkasten? Vielleicht müssen Sie in Zukunft einen Gentest auf Krankheitsveranlagungen machen, um einen günstigeren Tarif zu bekommen und die Ergebnisse werden direkt zentral gespeichert? Und eines sei noch vermerkt: Niemand kann garantieren, dass Gesetze, die heute Patienten schützen, in 10 Jahren auch noch gelten.

      Der Chaos Computer Club hat eine 2006 erstellte interne Kosten-Nutzen-Analyse der gematik veröffentlicht. Diese Studie hat ergeben, dass monetäre Gewinne fast ausschließlich durch Funktionen erwirtschaftet werden, deren Nutzung freiwillig sein soll. Aus diesem Grund wird teilhabenden Akteuren geraten, Anreize zur Nutzung dieser Dienste zu schaffen. Dies könnte konkret z.B. so aussehen, dass Ihnen für einen bestimmen Zeitraum die Praxisgebühr erlassen wird, wenn Sie beim Arzt einen Notfalldatensatz anlegen lassen. Oder Ihnen wird ein Bonus für eine Zusatzversicherung angeboten etc. Dabei ist zu bedenken: "Der Bonus des Einen, ist der Malus des anderen". Da die Finanzsituation der Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund der enormen Anschaffungsausgaben der eGK in Zukunft noch angespannter sein wird, kann man davon ausgehen, dass Krankenkassen kaum großzügig Geschenke verteilen werden. Es ist viel mehr mit einer Umverteilung zu rechnen – zu Ungunsten derer, die die eGK ablehnen, der Technik nicht trauen, oder - das werden unserer Meinung nach die meisten sein - sie schlicht nicht verstehen.

      Wirklich rentabel und interessant wird die Infrastuktur aber erst bei weiteren, bislang in der Öffentlichkeit noch nicht diskutierten Anwendungen:

      „…erst die Schaffung von Mehrwertdiensten, etwa die Optimierung von Versorgungsprogrammen, zeige die Potenziale des Brokermodells. Im Rahmen eines Herz/Kreislauf-Problems könnten Versicherte verpflichtet werden, regelmäßig Fitnessstudios aufzusuchen und ihre Anwesenheit durch Stecken der Gesundheitskarte zu dokumentieren.“, so Horst Dreyer, ein Mitarbeiter der Steria Mummert Consulting, die die für die eGK nötigen Brokerdienste entwickelt - der große Bruder lässt grüßen.

      Diese(s) Werk bzw. Inhalt von [urlhttp://www.foebud.org/gesundheitskarte/www.foebud.org]FoeBuD e.V. [/url]steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz.[/size]

      Quelle: http://www.foebud.org/gesundheitskarte/copy_of_5-gegen-egk



      Zitat
      Die Patientenchipkarte fördert es, dass die  Krankenkassen die Behandlungen steuern.

      ● Das ist der Grund, warum die Krankenkassen dafür sind.
      ● Aus der Distanz wird man übler ausgebeutet und missbraucht als aus der Nähe.
      ● Beispiel: Hausarztprogramme, Disease Management.

      Quelle:  Neuanfang e.V.: für Selbstbestimmung über unsere Krankheitsdaten
      « Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 17:47 von admin » Gespeichert

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      "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
       was wir tun, sondern auch für das,
      was wir nicht tun" (Jean Molière)
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