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Autor Thema: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) / Elektronische Patientenakte (ePA)  (Gelesen 42551 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 01. Januar 2015, 00:25 »

Zitat
Bremer wehrt sich gegen den verpflichtenden Versicherungsnachweis
Umstrittene Gesundheitskarte


von STEFAN LAKEBAND 25.10.2014

Mit einem einfachen Stück Papier versucht ein Bremer, die umstrittene Gesundheitskarte zu umgehen – bisher mit Erfolg. Krankenkassen und Verbände warnen aber vor solchen Tricks. Ab 2015 könnte es ohne die neue Versichertenkarte Probleme beim Arzt geben.

 Nach langen Diskussionen und mehreren Anläufen soll ab Januar 2015 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für alle gesetzlich Versicherten endgültig kommen. Doch noch immer regt sich Widerstand dagegen. Initiativen sind entsetzt über die Kosten, und Versicherte suchen einen Weg, die neue Karte zu vermeiden – auch in Bremen.

Reinhard Leopold ist bei der HKK in Bremen versichert und lehnt die eGK ab: Zu teuer sei die Einführung, zu unsicher die Speicherung der sensiblen Krankheitsdaten. Deswegen hat er einen Weg gesucht, die umstrittene Gesundheitskarte zu umgehen. „Ich habe immer wieder Briefe von meiner Krankenkasse bekommen, in denen stand, ich solle die neue Karte beantragen“, erklärt der Gründer der Selbsthilfegemeinschaft „Angehörige und Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung“. „Diese Schreiben habe ich aber einfach abgeheftet.“ Statt sich zu fügen, hat er sich bei der HKK einen formlosen Nachweis geholt, mit dem die Krankenkasse bestätigt, dass er versichert ist. Bei zwei Zahnarztbesuchen habe das ausgereicht; nach einer Versichertenkarte habe auch niemand gefragt.

Bei der HKK kann man zu Leopolds Fall konkret nichts sagen. Sprecherin Maike Kromminga vermutet jedoch, dass die Kosten aus Kulanz übernommen wurden. Denn eigentlich sei dieses Verfahren nicht üblich. Personen ohne gültige Karte könnten sich zwar eine Einzelfallbestätigung holen, erklärt Kromminga. Die werde aber nur rückwirkend für den Behandlungstag ausgestellt. Sie warnt davor, allein wegen Abneigung gegen die elektronische Gesundheitskarte ständig nach den Bestätigungen als Ersatz zu fragen. „Eine ständige Nachfrage nach Einzelfallbestätigungen würde zu einem großen Mehraufwand an Zeit und Kosten für alle Beteiligten führen“, sagt Kromminga.

Ob Leopold auch im nächsten Jahr den Nachweis seiner Versicherung als eGK-Ersatz nutzen kann, ist überdies fraglich. Christoph Fox, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, macht deutlich: „Ab dem 1. Januar 2015 gilt die elektronische Gesundheitskarte und nichts anderes.“ Wer danach noch mit einer alten Versichertenkarte oder einem anderen Versicherungsnachweis komme, müsse die Behandlung entweder privat bezahlen oder innerhalb einer bestimmten Frist seinen Versicherungsnachweis nachreichen.

Silke Lüder kann das nicht verstehen. Sie ist seit mehr als 20 Jahren Hausärztin in Hamburg und vertritt die Initiative „Stoppt die e-Card“, die bereits 760 000 Unterschriften gegen die eGK gesammelt hat. Sie stört sich an den enormen Kosten der Einführung und der langsamen Umsetzung. „Man kann das schon mit dem neuen Berliner Flughafen vergleichen“, sagt sie. „Es ist teuer und es geht nicht vorwärts.“

In der Tat läuft die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte schleppend – auch, weil sich immer noch viele Leute wie Reinhard Leopold gegen den Austausch der Versichertenkarten wehren. Bei der AOK, Bremens größter Krankenkasse, haben rund vier Prozent der 227 000 Versicherten noch die alten Karten, bei der HKK ist es nach eigenen Angaben nur noch „ein sehr geringer Teil“, der den Wechsel noch machen muss. „Wir gehen davon aus, dass wir alle Versicherten noch in diesem Jahr mit einer eGK versorgen werden“, sagt HKK-Sprecherin Kromminga.

Imke Sommer, Bremens Datenschutzbeauftrage, merkt indes an, dass zwischen Beschluss und tatsächlicher Einführung viel Zeit vergangen sei. Nach Ereignissen wie dem NSA-Skandal müsse man sich fragen „Würde der Gesetzgeber das heute noch einmal so machen?“, sagt die Datenschutzbeauftragte.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Umstrittene-Gesundheitskarte-_arid,974355.html


* Umstrittene-Gesundheitskarte_wk141025.jpg (212.46 KB, 800x754 - angeschaut 1213 Mal.)
« Letzte Änderung: 11. April 2015, 00:09 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 01. Januar 2015, 00:05 »

Umfassende Informationen und Hintergründe bietet die Internetseite http://www.stoppt-die-e-card.de/

Kasper und die elektronische Gesundheitskarte


Quelle: http://youtu.be/RIIZrnxrx1E



Wider besseren Wissens* behauptet unser Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:

"Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen."
Quelle: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/allgemeine-informationen-egk.html

Da kann sich jeder Bundesbürger seine eigenen Gedanken machen:
- Unwisseheit unseres Gesundheitsministers?
- Lüge, Betrug?
- Irreführung des Verbrauchers?
- ...

* im Beirat der GEMATIK (Firma, die für die Umsetzung der eCard verantwortlich zeichnet) sitzen u.a.:
- Staatssekretär Lutz Stroppe (Bundesministerium für Gesundheit)
- Karl-Josef Laumann (Beauftragter für die Belange der Patientinnen und Patienten bei der Bundesregierung)
Quelle: https://www.gematik.de/cms/de/gematik/unternehmensorganisation/gremien/beirat/beirat_1.jsp
« Letzte Änderung: 15. Mai 2018, 11:16 von admin » Gespeichert

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« am: 31. Dezember 2014, 23:58 »

Zitat
Aus für alte Krankenversicherungskarte
Elektronisch mit Ausnahmen

Die alte Krankenversichertenkarte verliert 2015 ihre Gültigkeit. Nicht in jedem Fall muss dann die neue Gesundheitskarte vorgelegt werden.


von Heike Haarhoff - Redakteurin im Inlands- und im Rechercheressort

BERLIN dpa/taz | Die alte Krankenversicherungskarte hat Ende des Jahres endgültig ausgedient. Vom 1. Januar 2015 an gilt in Deutschland nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte. Auf diesen Termin haben sich jetzt die Kassenärzte und die Krankenkassen verständigt.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband am Freitag mitteilten, verliert die alte Versichertenkarte damit zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit – unabhängig vom aufgedruckten Datum. Anfang Juli hatten sechs bis acht Prozent der Versicherten noch immer keine neue Karte beantragt oder kein verwendbares Foto eingeschickt.

Weil der Umtausch ins Stocken geraten war, hatten die Kassen die Geltungsdauer der alten Karten verlängert. Ursprünglich sollten sie bereits zum 30. September ungültig werden. Die neue elektronische Gesundheitskarte soll mittelfristig den Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern – etwa um Wechselwirkungen bei Medikamenten zu vermeiden. Kritiker bezweifeln jedoch, dass die sensiblen Patientendaten ausreichend geschützt sind.

Eine Sprecherin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen versicherte unterdessen gegenüber der taz, „selbstverständlich“ hätten „Versicherte ab dem 1. Januar 2015 auch dann das Recht behandelt zu werden, wenn sie keine elektronische Gesundheitskarte beim Arzt vorlegen“. In einem solchen Fall gelten nach Angaben der Sprecherin folgende Regelungen in der Arztpraxis:

Kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung dem Arzt eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige elektronische Gesundheitskarte vorlegen oder seinen zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden Leistungsanspruch von der zuständigen Krankenkasse anderweitig nachweisen, darf der Arzt keine Privatrechnung erstellen. Es erfolgt vielmehr eine regelhafte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse.

Kann der Versicherte jedoch innerhalb von zehn Tagen keinen Versicherungsnachweis erbringen, dann ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten eine Privatvergütung in Rechnung zu stellen. Wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals, in dem die Behandlung erfolgte, ein Versicherungsnachweis vorgelegt wird, ist der Arzt verpflichtet, die Privatvergütung zurückzuerstatten.

In Zahnarztpraxen gilt dagegen eine etwas abweichende Regelung: Dort besteht für den Versicherten zwar ebenfalls die Möglichkeit, die elektronische Gesundheitskarte oder einen anderen Anspruchsnachweis seiner Krankenkasse innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung vorzulegen, sodass vom Zahnarzt keine Privatrechnung gestellt wird. Ein Nachreichen des Versicherungsnachweises bis zum Ende des Quartals, in dem die Behandlung stattgefunden hat, ist in der zahnärztlichen Praxis jedoch nicht vorgesehen.
Quelle: http://taz.de/Aus-fuer-alte-Krankenversicherungskarte-/!144227, 15.08.2014



Wie ein Nutzerkonto bei der Krankenkasse gekapert wird


Ein Datenschutzexperte hat die Krankendaten eines Journalisten der Rheinischen Post einsehen können. Dazu war nicht mehr als dessen Name, Versichertennummer und ein Anruf im Callcenter der Barmer GEK nötig. ...

... Mit einem Anruf und einem Brief war es einem professionellen Anbieter von Datenschutz-Dienstleistungen möglich, sich im Internet Zugang zu Patientendaten eines gesetzlich Versicherten zu verschaffen, der als Journalist bei der Rheinischen Post arbeitet. ...

Quelle: http://www.golem.de/news/barmer-gek-wie-ein-nutzerkonto-bei-der-krankenkasse-gekapert-wird-1406-107512.html, 27.06.2014

[Original Artikel "So wird meine Krankenversicherung gekapert" >>]



Gesundheitskarte mit Bild: Kassen setzen Mitglieder unter Druck

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=mtDJrU3_USU#t=45




"Freiwilligkeit als hohes Gut bleibt und gewährleistet bleibt ..."


Sehr interessantes Statement von Daniel Bahr (seinerzeit MdB, gesundheitspolitischer Sprecher FDP) auf der Pressekonferenz zur elektronischen Gesundheitskarte am 18.06.2009 in Berlin von Aktion "Stoppt die e-Card!"

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=MJ__8m50JZ4

[Pressekonferenz nachträglich ansehen >>]
« Letzte Änderung: 13. Juli 2019, 15:34 von admin » Gespeichert

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