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Autor Thema: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) / Elektronische Patientenakte (ePA)  (Gelesen 42418 mal)
admin
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« Antworten #32 am: 06. November 2023, 18:44 »

Am 05.07.2023 fand mein Vortrag im Netzwerk Selbsthilfe e.V. statt zum Thema

ePa – Die elektronische Patientenakte


Dabei wurde auf die verfügbaren Informationen, die Vorteile sowie kritischen Punkte hingewiesen. Den Vortrag finden Sie hier [>>]

Weitere Informationen verschiedener Stellen, die bei der Zusammenstellung des Vortrags eine Rolle spielten finden Sie auf dieser Seite ebenfalls als Download zur Info.


* ePA_Titel_NetzwerSH_2023-07-05.jpg (29.74 KB, 600x425 - angeschaut 124 Mal.)
* ePA-Netzwerk-SH-Veranstaltung_2023-07-05.pdf (6104.78 KB - runtergeladen 54 Mal.)
* Praxisinformation_ePA.pdf (222.97 KB - runtergeladen 51 Mal.)
* 2023-04-05_DSK-PM-EHDS.pdf (470.22 KB - runtergeladen 45 Mal.)
* elektronische-Patientenakte-_A4_blau_fin.pdf (1236.24 KB - runtergeladen 46 Mal.)
* gematik_ePA_Auf_einen_Blick.pdf (473.98 KB - runtergeladen 45 Mal.)
* gematik_ePA_KurzErklaert_RZ_RGB_oa.pdf (774.29 KB - runtergeladen 48 Mal.)
* Informationen_zur_elektronischen_Patientenakte.pdf (349.33 KB - runtergeladen 51 Mal.)
* Petition_150309.pdf (476.38 KB - runtergeladen 47 Mal.)
* Widerspruch_gegen_die_elektronische_Patientenakte_ePA_rechthaben.net_-4.pdf (133.42 KB - runtergeladen 48 Mal.)
« Letzte Änderung: 06. November 2023, 19:07 von admin » Gespeichert

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 was wir tun, sondern auch für das,
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« Antworten #31 am: 06. November 2023, 18:22 »

Antwort auf meine Anfrage an die Landesbeauftragte f. d. Datenschutz zu
Datenschutz in Zusammenhang mit der ePA

Zitat von: LfD-HB, 03.07.2023
Sehr geehrter Herr Leopold,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die urlaubsbedingt verzögerte Rückmeldung möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Bei den Regelungen zur elektronischen Patientenakte handelt es sich um bundesgesetzliche Vorschriften, die im SGB V verortet sind. Für die Beratung in bundesgesetzlichen Verfahren ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Die LfDI Bremen schließt sich den Positionen des BfDI (z.B. zu finden unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/elektronischePatientenakte.html) an und trägt auch die Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 01.09.2020 (online abrufbar unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20200901_PDSG_Entschlie%C3%9Fung.pdf ) mit.

Zu den vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Änderungen (Opt-Out-Lösung) wurde zwar den Medien zufolge inzwischen ein Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser liegt unserer Behörde allerdings zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, sodass wir uns mit den konkreten Änderungsentwürfen bislang nicht befassen konnten.

Für Ihre Veranstaltungen wünschen wir Ihnen gutes Gelingen.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Maren Pollmann
Freie Hansestadt Bremen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Referat 43 (Gesundheit, Soziales und Arbeit)
Arndtstr. 1
27570 Bremerhaven

Tel.: 0421 361 18008
E-Mail: maren.pollmann@datenschutz.bremen.de
Homepage: www.datenschutz.bremen.de

Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de
« Letzte Änderung: 06. November 2023, 18:26 von admin » Gespeichert

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« Antworten #30 am: 06. November 2023, 18:19 »

Antwort auf meine Anfrage an die NAKOS zu
Digitalisierung im Gesundheitswesen – elektronische Patientenakte – Patientenbeteiligung

Zitat von: NAKOS, 09.06.2023
Sehr geehrter Herr Leopold,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie am Telefon vereinbart, sende ich Ihnen für Ihre Veranstaltung in Bremen verschiedene Hinweise und Stellungnahmen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und zur elektronischen Patientenakte.

Positionen der maßgeblichen Patientenverbände nach § 140f SGB V zur Digitalisierung im Gesundheitswesen - November 2022

Die Stellungnahme finden Sie als Datei im Anhang.

AUS UNSEREN NACHRICHTEN

30.06.2023: Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen – Chancen und Herausforderungen
https://www.patient-und-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/key@1186

14.10.2022: Ausgezeichnet in der Stärkung der (digitalen) Gesundheitskompetenz
https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@8993

22.06.2022
Neuauflage der Broschüre "Patientenrechte und Ärztepflichten" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen
https://www.patient-und-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/key@1184

26.05.2023: Gesundheitswesen und Pflege können von Digitalisierung profitieren
https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@9403

21.12.2021: Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen
https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@8335

18.05.2021
Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Versorgung und Pflege
https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@8011

30.08.2019: Psychotherapeutenkammer warnt vor elektronischer Patientenakte
https://www.patient-und-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/key@1074

06.06.2019: Zeitungsbericht: Mängel beim Datenschutz der elektronischen Patientenakte
https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@6682

****

BAG SELBSTHILFE

Elektronische Patientenakte
https://www.bag-selbsthilfe.de/informationen-fuer-selbsthilfe-aktive/selbsthilfe-digital/digitales-gesundheitswesen/elektronische-patientenakte

Digi-Guide: Lexikon zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
https://www.bag-selbsthilfe.de/informationen-fuer-selbsthilfe-aktive/selbsthilfe-digital/digi-guide

Positionspapier: Digitale Versorgung bedarfs- und leitliniengerecht in den Behandlungspfad einbinden!
Stand: 18.04.2023
https://www.bag-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/positionspapier-digitale-versorgung-bedarfs-und-leitliniengerecht-in-den-behandlungspfad-einbinden

Forderungen
https://www.bag-selbsthilfe.de/politische-interessenshyvertretung/gesundheits-und-pflegepolitik/forderungen
zum Beispiel: Elektronische Gesundheitskarte / Telematik

Auf externen Portalen, zum Beispiel

15.10.2019, Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zur elektronischen Patientenakte:
https://www.bundestag.de/resource/blob/662522/20e0a2f9e1217ab2c4ccac11f568b2c1/19_14_105-24-_BAG-SELBSTHILFE_DVG-data.pdf

02.11.2015
https://www.bundestag.de/resource/blob/393682/27276fc166fff4df6237cea64e7591a2/Bundesarbeitsgemeinschaft-Selbsthilfe-von-Menschen-mit-Behinderung-und-chronischer-Erkrankung-und-ihren-Angehoerigen-e-V-BAG-SELBSTHILFE--data.pdf


Mit freundlichen Grüßen
i.A. Michaela Nourrisson

NAKOS
Nationale Kontakt- und Informationsstelle
zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen

Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin

Tel.: 030 / 31 01 89 - 60 (Di Mi Fr 10-14, Do 14-17 Uhr)
Fax : 030 / 31 01 89 - 70
mail: selbsthilfe@nakos.de
www.nakos.de
www.selbsthilfe-bestimmt-selbst.de
https://www.junge-selbsthilfe-blog.de/
www.schon-mal-an-selbsthilfegruppen-gedacht.de

Eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
Vereinsregister Gießen Nr. 1344, als gemeinnützig anerkannt FA Gießen St. Nr. 20 250 64693.
Die DAG SHG verpflichtet sich dem Verhaltenskodex des Lobbyregistergesetzes (Lobbyregistereintrag: https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004647/8573)
und den Zielen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (Selbstverpflichtungserklärung: https://www.dag-shg.de/ueber-dag-shg/transparenz/).

* Eckpunkte_Digitalisierung_Patientenvertretung_November_2022.pdf (181.68 KB - runtergeladen 55 Mal.)
« Letzte Änderung: 06. November 2023, 18:27 von admin » Gespeichert

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« Antworten #29 am: 06. Juli 2020, 10:55 »

Zitat
Patientendaten:
Bundestag ermöglicht elektronische Patientenakte


Mit dem Smartphone zum Arzt oder in die Apotheke: Die elektronische Patientenakte soll das ab 2021 möglich machen. Die FDP fürchtet einen Mangel an Datensicherheit.
Quelle: ZEIT ONLINE, 3. Juli 2020, 15:27 Uhr



Zitat
Bundestag beschließt Füllhorn für die elektronische Patientenakte

Das Parlament hat das Patientendaten-Schutz-Gesetz verabschiedet, mit dem es der digitalen Patientenakte Leben einhauchen will. Das E-Rezept wird Pflicht.

Der Bundestag will dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte (ePA) im kommenden Jahr starten und ab 2022 mit Inhalten gefüllt werden kann. Patienten bekommen bis dahin einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihre Daten dort eintragen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf "zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematik-Infrastruktur" stimmten am Freitag die Regierungsfraktionen. AfD, FDP und die Linke waren dagegen, die Grünen enthielten sich. Gegenvorschläge aus der Opposition fanden keine Mehrheit. ...
Quelle: https://www.heise.de/news/Bundestag-beschliesst-Fuellhorn-fuer-die-elektronische-Patientenakte-4835846.html - 03.07.2020 17:38 Uhr
« Letzte Änderung: 09. Juli 2020, 09:08 von admin » Gespeichert

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« Antworten #28 am: 28. Mai 2020, 23:05 »

Zitat
Anhörung im Gesundheitsausschuss vom 27.05.2020
Regelungen zur Digitalisierung von Patientendaten teils kritisch gesehen



Bei der geplanten Digitalisierung von Patientendaten sehen Gesundheits- und Technikexperten einige Regelungen kritisch. Sachverständige äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 27. Mai 2020, über das Patientendaten-Schutz-Gesetz der Bundesregierung (19/18793) in schriftlichen Stellungnahmen grundsätzlich positiv zu dem Projekt. Allerdings wird das Datenmanagement ebenso hinterfragt wie die technische Zuständigkeit für bestimmte Teile des Systems. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der FDP-Fraktion (19/18946), der Fraktion Die Linke (19/18943, 19/18944) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19137).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Novelle soll die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2021 verfügbar wird, mit Inhalten gefüllt werden können. Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Nun sollen die Patienten ab 2022 auch einen Anspruch darauf bekommen, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen.

Auf der ePA sollen zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Heft) und das Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können die Versicherten ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.

Rezepte auf dem Smartphone

Elektronische Rezepte (E-Rezept) sollen auf ein Smartphone geladen und in einer Apotheke eingelöst werden können. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur (TI) im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der TI wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben.

Auch Überweisungen zu einem Facharzt sollen elektronisch übermittelt werden können. Ab 2022 sollen die Versicherten über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf. Wer kein Handy hat, kann die ePA bei seiner Krankenkasse einsehen.

Nutzung soll freiwillig bleiben

Die Versicherten sollen den Plänen zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch darüber, wer auf die Akte zugreifen kann. Die Patienten selbst können jederzeit auf ihre Daten zurückgreifen und diese einsehen.

Ab 2023 sollen die Versicherten ihre Daten auch der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen können. Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur jederzeit gewährleistet sein. So sind Ärzte, Kliniken und Apotheker für den Schutz der jeweils verarbeiteten Patientendaten verantwortlich.

„Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge“

Begrüßt wird der Gesetzentwurf mit einigen Einschränkungen vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die angestrebte Weiterentwicklung der ePA eröffne der Krankenkassen eine Reihe von Möglichkeiten, die Versicherten bei der Gesundheitsvorsorge zu unterstützen. Kritisch gesehen werden die Vergütungszuschläge für Ärzte und Krankenhäuser. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Versicherten Anschubfinanzierungen in beträchtlicher Höhe leisten müssten, damit Ärzte und Krankenhäuser unbürokratischer arbeiten könnten.

Nach Ansicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) ist es überfällig, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine ePA zur Verfügung stellen müssen. Die Frage sei aber, wie es aus therapeutischer Sicht möglich sein solle, zu einer fundierten ärztlichen Entscheidung zu gelangen, wenn die Nutzung der ePA freiwillig sei und der Patient entscheide, welche Daten dort gespeichert würden, für den Arzt sichtbar seien oder wieder gelöscht werden könnten. Sinnvoll wäre daher eine elektronische Arztakte (eAA).

„Vorgaben für die Kostenübernahme fehlen“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ging auf den erheblichen Aufwand ein, den die Praxen für die IT-Sicherheit und die strukturelle Anpassung zu leisten hätten. Die Ärzte dürften damit nicht allein gelassen werden. Im Gesetz fehlten klare Vorgaben für die Kostenübernahme. Die mit der Digitalisierung von den Ärzten erwartete Leistung sollte anerkannt werden. Durch eine Abkehr von Sanktionsmechanismen hin zu systemischen Anreizen könnten positive Impulse gesetzt werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erinnerte an den notwendigen Schutz der sensiblen Daten. Dem potenziellen Nutzen der Patientenakte stehe das Risiko gegenüber, dass die Daten von Nichtberechtigten eingesehen und gegebenenfalls missbräuchlich verwendet würden. In einer Gesellschaft, in der die Stigmatisierung psychisch kranker Menschen noch nicht überwunden sei, könne die Information über Erkrankungen für Patienten erhebliche Nachteile mit sich bringen.

„Feingranulares Berechtigungsmanagement notwendig“

Notwendig sei daher von Anfang an ein feingranulares Berechtigungsmanagement auf der Dokumentenebene. Sinnvoll sei für Psychotherapeuten der Zugriff auf Informationen zum Aufbewahrungsort von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, sofern dies von den Patienten gewünscht sei. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte, dass die Versicherten ihren Ärzten zunächst keine Einzeldokumente über die Akte zugänglich machen könnten. Ein feingranulares Berechtigungskonzept stehe erst ab 2022 zur Verfügung.

Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) kritisierte die Ausweitung von Kompetenzen zugunsten der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik). Komponenten und Dienste für das e-Rezept zu entwickeln und zu betreiben, sei Aufgabe spezialisierter Unternehmen, während die gematik die Vorgaben für den interoperablen Gebrauch machen sollte. Die vorgesehenen Regelungen seien bedenklich, weil die gematik die Spezifikationen erstelle, diese zertifiziere oder zulasse und zugleich Marktteilnehmer werde. Damit würden die Mechanismen zur  Qualitätssicherung ausgehebelt.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert angesichts der Erfahrungen in der Corona-Krise die Digitalisierung des Gesundheitssystems. Die aktuelle Krise habe die Schwachstellen des Gesundheitswesens offen aufgezeigt, heißt es in ihrem Antrag mit dem Titel „Prozesse im Gesundheitswesen durch Digitalisierung modernisieren“ (19/18946).
Die Abgeordneten fordern unter anderem, die ePA einzuführen und die Vernetzung von Ärzten, Kliniken, Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen. Ferner sollte das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (Demis) sofort eingeführt werden. Das Fernbehandlungsverbot sollte abgeschafft werden.

Erster Antrag der Linken

Das geplante elektronische Rezept muss nach Ansicht der Linksfraktion freiwillig bleiben. Die Freiwilligkeit von digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen sei eine zentrale Voraussetzung für ihre Akzeptanz, heißt es in ihrem ersten Antrag mit dem Titel „Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten“ (19/18943).
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, die Werbung für kommerzielle Vermittlungen von E-Rezepten zu verbieten und klarzustellen, dass E-Rezepte nur in öffentlichen Apotheken eingelöst werden können.

Zweiter Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Patienteninteresse voranstellen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz einführen“ (19/18944) einen gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz. Derzeit würden im Eilverfahren unfertige digitale Anwendungen eingeführt. Die Grundprinzipien der informationellen Selbstbestimmung würden schon bei der Einführung verletzt, heißt es in dem Antrag.
Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Einführung der ePA bis auf Weiteres auszusetzen und für alle Anwendungen der TI eine Gefährdungshaftung statt der bislang geltenden Delikthaftung bei Datenverlust einzuführen. Für alle digitalen Anwendungen in der Gesundheitsversorgung, sowohl in der TI als auch bei anderen Gesundheits-Apps, müsse sichergestellt werden, dass keine nicht notwendigen Daten erhoben und weitergegeben werden.

Antrag der Grünen

Bündnis 90/die Grünen wollen die Patientenorientierung und -beteiligung bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sicherstellen. Auf einen jahrelangen Stillstand folge derzeit ein Aktionismus, bei dem die Bundesregierung die Geschwindigkeit der Einführung von Prozessen allen anderen Anforderungen unterordne, heißt es in ihrem Antrag mit dem Titel „Patientenorientierung und Patientenbeteiligung in der Digitalisierung im Gesundheitswesen sicherstellen und dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufbauen“ (19/19137).
Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Beteiligungsrechte der Patienten gesetzlich zu verankern und beim Ausbau der TI die gesamte Behandlungskette zu berücksichtigen. Bei der ePA sollte ein Berechtigungsmanagement für alle Nutzer unabhängig von deren individuellen Abrufmöglichkeiten angeboten werden. Das elektronische Rezept (e-Rezept) müsse nutzerfreundlich gestaltet werden. Datenschutz und IT-Sicherheit müssten gestärkt werden. (pk/27.05.2020)

Liste der Sachverständigen

Verbände/Institutionen:
• ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
• Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS)
• Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF)
• BDH Bundesverband Rehabilitation
• Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.
• Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
• Bundesärztekammer (BÄK)
• Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
• Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)
• Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
• Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
• Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
• Chaos Computer Club e. V. (CCC)
• Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED)
• Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
• Deutscher Caritasverband e. V.
• Deutscher Hebammenverband e. V. (DHV)
• Deutscher Pflegerat e. V. (DPR)
• Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V. (DNVF)
• Gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
• GKV-Spitzenverband
• Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
• Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
• Netzwerk Datenschutzexpertise
• Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV)
• Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG)
• TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V.
• Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
• Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V. (VUD)
• Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
Einzelsachverständige:

• Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
• Prof. Dr. Christof von Kalle, Charité - Universitätsmedizin Berlin
• Prof. Dr. Dominique Schröder, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
• Prof. Dr. Martin Sedlmayr, Technische Universität Dresden
• Prof. Dr. Sylvia Thun, Berliner Institut für Gesundheitsforschung
• Prof. Dr. Christiane Woopen, Universitätsklinikum Köln
 
Dokumente

19/18793 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG) - 28.04.2020

19/18943 - Antrag: Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten - 06.05.2020

19/18944 - Antrag: Patienteninteresse voranstellen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz einführen - 06.05.2020

19/18946 - Antrag: Prozesse im Gesundheitswesen durch Digitalisierung modernisieren - 06.05.2020

19/19137 - Antrag: Patientenorientierung und Patientenbeteiligung in der Digitalisierung im Gesundheitswesen sicherstellen und dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufbauen - 13.05.2020
Quelle: https://www.bundestag.de/gesundheit#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjAva3cyMi1wYS1nZXN1bmRoZWl0LTY5NjY0OA==&mod=mod539878
« Letzte Änderung: 06. Juli 2020, 10:16 von admin » Gespeichert

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« Antworten #27 am: 28. Mai 2020, 22:54 »

Zitat
Elektronische Patientenakte: CCC fordert besseren Schutz von Patientendaten

Die Zugangssysteme zur elektronischen Patientenakte sind nach Ansicht des CCC unsicher. Das koennte nun gesetzlich festgeschrieben werden.

Der Chaos Computer Club (CCC) warnt vor Sicherheitsproblemen bei der geplanten elektronischen Patientenakte. Obwohl mehrere Experten auf dem CCC-Kongress im vergangenen Dezember auf schlecht geschützte Zugänge zum Telematik-Netzwerk des Gesundheitswesens hingewiesen hätten, sehe der Entwurf der Bundesregierung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDF) keine höheren Anforderungen vor, kritisierte der Hackerclub anlässlich einer Anhörung im Bundestag. ...
Quelle: https://www.golem.de/news/elektronische-patientenakte-ccc-fordert-besseren-schutz-von-patientendaten-2005-148760.html - 28.05.2020



Zitat
Datenschützer droht mit Stopp der elektronischen Patientenakte

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert den Regierungsentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz scharf.

Vorigen Mittwoch brachte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) auf den Weg. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber unterstützt den damit geplanten Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens sowie die Zielsetzung, die Patientensouveränität zu stärken, ausdrücklich. Gerade mit Blick darauf beklagt er aber auch "gravierende" und "wesentliche datenschutzrechtliche Defizite" bei der Initiative. ...
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-droht-mit-Stopp-der-elektronischen-Patientenakte-4698992.html - 07.04.2020
« Letzte Änderung: 06. Juli 2020, 10:48 von admin » Gespeichert

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« Antworten #26 am: 23. April 2020, 02:22 »

Zitat
CCC-Analyse:
RKI greift bei Corona-Datenspende direkt auf Server zu

Von wegen Datenspende per Smartphone-App: Das RKI hat sich laut CCC direkten Zugriff auf die Fitnessdaten der Nutzer bei den Anbietern verschafft.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) verstößt bei der Nutzung einer Corona-App für Fitnessdaten gegen seine eigene Datenschutzerklärung. Das hat eine Analyse des Chaos Computer Clubs (CCC) ergeben, die am 20. April 2020 veröffentlicht wurde (PDF). Demnach werden Fitnessdaten "regelmäßig nicht vom Smartphone des Datenspenders aus an das RKI übermittelt, sondern vom RKI direkt beim Anbieter des Fitnesstrackers oder Google Fit abgefragt und erst anschließend pseudonymisiert". ...

[zum Artikel >>]


Quelle: https://www.golem.de/news/ccc-analyse-rki-greift-bei-corona-datenspende-direkt-auf-server-zu-2004-148009.html - 21. April 2020



Zitat
CORONA-APP
300 Wissenschaftler warnen vor zentraler Datenspeicherung

Weitere Unterstützer haben das Corona-App-Projekt PEPP-PT verlassen. Die Kritik an den Initiatoren wächst.

Mehr als 300 Wissenschaftler aus 26 Ländern warnen vor einer "beispiellosen Überwachung der Gesellschaft" durch nichtdatenschutzkonforme Corona-Apps. Zwar würden einige der auf Bluetooth basierenden Vorschläge die Privatsphäre der Nutzer achten, andere hingegen könnten eine Überwachung durch staatliche Akteure oder Privatunternehmen ermöglichen, die auf katastrophale Weise das Vertrauen in und die Akzeptanz für solche Anwendungen in der Gesellschaft beschädigten, heißt es in einem gemeinsamen Statement, das am 20. April 2020 veröffentlicht wurde. ...

[zum Artikel >>]


Quelle: https://www.golem.de/news/corona-app-300-wissenschaftler-warnen-vor-zentraler-datenspeicherung-2004-147973.html - 20. April 2020
« Letzte Änderung: 06. Juli 2020, 10:18 von admin » Gespeichert

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« Antworten #25 am: 23. April 2020, 02:16 »

Zitat
Digitalisierte Gesundheit
Elektronische Patientenakte:
Selbstbestimmung häppchenweise


Die elektronische Patientenakte kommt: Die Bundesregierung hat den parlamentarischen Weg für deren Einführung freigemacht. Start ist der 1. Januar 2021. Doch Patienten können dann erst einmal nicht bestimmen, welche ihrer Daten unterschiedliche Fachärzte und Therapeuten sehen dürfen. ...

[Audiobeitrag anhören >>]

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/digitalisierte-gesundheit-elektronische-patientenakte.697.de.html?dram:article_id=474221



Zitat
E-Rezept: Mehr Funktionen für elektronische Patientenakte beschlossen

Die elektronische Patientenakte soll schon von 2021 an Gesundheitsdaten speichern. Ein sinnvoller Datenschutz folgt erst ein Jahr später.

Die Bundesregierung will weitere Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) schaffen. Ein am 1. April 2020 vom Kabinett verabschiedeter Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz sieht unter anderem vor, dass Patienten per App ein elektronisches Rezept in einer Apotheke einlösen können. Zudem erhalten sie Anspruch darauf, dass vom 1. Januar 2022 an ihre ePA mit Gesundheitsdaten gefüllt werden kann. ...

[zum Artikel >>]


Quelle: https://www.golem.de/news/e-rezept-mehr-funktionen-fuer-elektronische-patientenakte-beschlossen-2004-147654.html - 2. April 2020
« Letzte Änderung: 06. Juli 2020, 11:35 von admin » Gespeichert

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 was wir tun, sondern auch für das,
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« Antworten #24 am: 01. März 2020, 20:21 »

Zitat
Millionen Patientendaten in Praxen kaum gesichert

von Holger Bock und Björn Siebke

Ein ganz normaler Tag in einer Hausarztpraxis in Hannover: Das Wartezimmer ist voll: Husten, laufende Nasen, rote Augen. Was kaum einer im Wartezimmer ahnt: Jederzeit könnten Hacker die Arztpraxis angreifen, denn die Tür zu den sensiblen Patientendaten ist - im übertragenen Sinn - nur angelehnt. Berichte, sei es über Geschlechtskrankheiten, Depressionen oder Krebsdiagnosen, sind nach Informationen des NDR in Niedersachsen kaum geschützt vor Hackerangriffen.

Angreifbare Arztnetzwerke für Laien auffindbar


Ronald Eikenberg von der Computerzeitschrift c't mit Verlagssitz in Hannover spürt schlecht geschützten Praxis-Systemen auf. Eine spezielle, aber frei im Netz verfügbare Suchmaschine hilft, ans Internet angebundene Praxisrechner zu entdecken. Einige Sekunden später ploppen Hunderte rote Punkte auf. Hinter jedem Punkt verbergen sich ein oder mehrere angreifbare Netzwerke.

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Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Millionen-Patientendaten-in-Praxen-kaum-gesichert,patientendaten130.html



Selbst Behörden sind im Focus von Hackern - aber Patienten-Daten sind auf zentralen sicher?:

Zitat
Hackerangriffe auf Behörden
Bloß kein Lösegeld zahlen


Stand: 27.02.2020 09:52 Uhr

Das Kammergericht Berlin ist nur per Post, Fax oder Telefon erreichbar - dahinter stecken Hacker. Mehr als 100 Einrichtungen waren im vergangenen Jahr von solchen Angriffen und Erpressungsversuchen betroffen.

Von Chris Humbs und Norbert Siegmund, rbb

Der Deutsche Städtetag warnt öffentliche Einrichtungen, auf Lösegeldforderungen nach Hackerangriffen einzugehen. Sollten Erpresser merken, dass Geld fließt, würde das nur zu mehr Erpressungen führen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem ARD-Magazin Kontraste. "Das darf nicht passieren. Und deshalb sagen wir: Nein, nicht zahlen", so Dedy. Betroffene Institutionen sollten bei der Polizei Anzeige erstatten.

Die Datenschutzbeauftragen von Bund und Ländern zählten im vergangenen Jahr bundesweit eine dreistellige Zahl von erfolgreichen Angriffen mithilfe der Schadsoftware Emotet, heißt es auf Anfrage. Dabei seien Behördendaten, Personal- oder Krankendaten oder andere sensible Informationen abgeflossen. Auch Unternehmen und Privatpersonen sind betroffen. Grundsätzlich müsse davon ausgegangen werden, dass Angriffe zu einem Datenabfluss führen, wenn Hacker den Emotet-Trojaner als Einfallstor nutzen konnten, so die Datenschutzbeauftragten. ...

[vollständigen Beitrag lesen >>]

Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/hackerangriffe-oeffentliche-einrichtungen-101.html
« Letzte Änderung: 23. April 2020, 02:02 von admin » Gespeichert

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« Antworten #23 am: 23. Dezember 2019, 00:20 »

+++ Bitte unterzeichnen +++ Bitte teilen / weiterleiten +++

Zitat
Petition:
Keine zentrale Speicherung von Patientendaten
- Kein Server ist 100 % sicher !


Auszug aus der Begründung der Petition:
Alle Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, sich über die TI miteinander zu vernetzen. Sämtliche Diagnosen und Patientendaten aller gesetzlich Versicherten sollen in elektronischen Patientenakten auf zentralen Servern privater Betreiber außerhalb der Praxen gespeichert werden. Die Daten sind bereits als Rohmaterial für Forschungszwecke vorgesehen.

Patientendaten, Diagnosen und Befunde sind jedoch besonders sensibel und schützenswert. Daten auf zentralen Servern können gehackt, veröffentlicht, missbraucht, verändert und gelöscht werden. Eine zentrale Speicherung der Daten ermöglicht zudem eine komplette Kontrolle von Patienten und Ärzten. Kein Arzt wird für die Einhaltung des Datenschutzes einmal freigegebener Daten garantieren können. ...


Die (ärztliche) Schweigepflicht ist in Gefahr!

[zur Petition >>]
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.$$$.a.u.html
« Letzte Änderung: 04. Januar 2020, 13:35 von admin » Gespeichert

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« Antworten #22 am: 16. November 2019, 23:41 »

Zitat
Zu unsicher, um gehackt werden zu müssen

36C3

Von 2021 an soll jeder Kassenpatient auf Wunsch eine elektronische Patientenakte erhalten. Doch die Zugangssysteme sind nach Ansicht des CCC nicht so gut geschützt, wie Politik und Anbieter es versprechen.

Artikel veröffentlicht am 27. Dezember 2019, 22:38 Uhr, Friedhelm Greis

Nach Ansicht des Chaos Computer Clubs (CCC) fehlt bei der geplanten elektronischen Patientenakte eine Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang mit den digitalen Gesundheitsdaten. Weil die Identitäten von Ärzten oder Patienten bei der Beantragung von Zugangskarten bislang nicht ausreichend überprüft würden, hätten sich Sicherheitsforscher des CCC über die Identitäten Dritter Zugang zum sogenannten Telematik-Netzwerk des Gesundheitswesens verschaffen können. Die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gegründete Gematik GmbH wies nach Bekanntwerden des Berichts die Hersteller an, vorläufig keine Zugangskarten für Arztpraxen mehr herauszugeben. ...

[zum vollständigen Artikel >>]
Quelle: https://www.golem.de/news/elektronische-patientenakte-zu-unsicher-um-gehackt-werden-zu-muessen-1912-145757.html


Zitat
| NDR Panorama3 | 12.11.2019
Sensible Patientendaten in Gefahr

von Jasmin Klofta, Katrin Kampling und Anne Ruprecht

Zahlreiche Arztpraxen sind nach Recherchen von NDR und "Süddeutscher Zeitung" nur ungenügend vor Hacker-Angriffen geschützt. Das geht aus einem vertraulichen Papier der Gesellschaft Gematik hervor, das Panorama 3 und der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Die Gematik gehört mehrheitlich dem Bund. Dem vertraulichen Gematik-Papier zufolge haben mehr als 90 Prozent der an das neue Gesundheitsdaten-Netzwerk angeschlossenen Praxen Sicherheitsrisiken in ihrer IT-Infrastruktur.


Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Sensible-Patientendaten-in-Gefahr,patientendaten110.html + https://youtu.be/I1U8c0YmflI

... IT-Techniker warnt seit Monaten

Bereits seit dem Frühjahr weist der nordrhein-westfälische IT-Techniker Jens Ernst auf Sicherheitsprobleme bei den Anschlüssen an das neue Netzwerk hin. Er hatte festgestellt, dass von ihm betreute Arztpraxen auch dann parallel angeschlossen wurden, wenn sie über keinen ausreichenden Schutz vor Angriffen von außerhalb verfügten, weil die Computer mit sensiblen Daten noch nie ans Internet angeschlossen waren. ...


[Interview mit IT-Experte Jens Ernst >>]
Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/IT-Experte-Patienten-koennen-alles-verlieren,patientendaten114.html



Offener Brief an den Bundespräsidenten von Dr. Wolfgang Wodarg

Zitat
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
   
   als Ärzte und als in Praxen und Kliniken Beschäftigte im Gesundheitswesen haben wir gelernt, die Geheimnisse unserer Patienten zu schützen.
   Nur deswegen können sich diese uns zurecht anvertrauen.
   Wenn wir unsere Schweigepflicht brechen, können wir dafür ins Gefängnis kommen, denn wer sich hilfesuchend an uns wendet, der braucht den besonderen Schutz seiner Privatsphäre.
   
   Selten waren Sorgen um unser gemeinsames höchstes Gut - die Würde des Menschen und die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – so berechtigt wie in den letzten Monaten.
   
    Seit Amtsantritt des derzeitigen Gesundheitsministers kommen aus seinem Hause in rascher Folge Gesetze zur Abstimmung durch die Legislative, in denen die Persönlichkeitsrechte von Patienten    und Versicherten im wahrsten Sinne des Wortes zu Markte getragen werden.
   
   Es fällt auf, das unter dem Begriff „Digitalisierung“ in mehreren Gesetzen der Zugriff auf Patientendaten und Gesundheitsdaten für eine zentralisierte Datenspeicherung und -verarbeitung    legitimiert werden soll.
   
   Dieses geschieht, obwohl uns international vielfach die starke Lückenhaftigkeit des Datenschutzes einerseits und der erklärte Datenhunger großer Konzerne mit ihren vielfältigen und gigantischen    Technologien zur Datenanalyse andererseits immer wieder vor Augen geführt wurden.
   Die hierdurch bestehenden Risiken für den Schutz der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und damit auch für neue Angriffe auf die Menschenwürde sind unschwer erkennbar.
   
   Beispielhaft für legitimiertes Datensammeln seien genannt:
   
   •    Apps zum Sammeln von Gesundheitsdaten auf Kassenkosten (DVG)
   •    elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG)
   •    Elektronisches Rezept (GSAV)
   •    elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung (DVG)
   •    Vollständige individuelle Krankheitsdaten für den Morbi-RSA (GKV-FKG)
   •    Elektronische Patientenakte (DVG+ “eigenes Datenschutzgesetz“)
   •    Zugriff auf Krankenakten möglicher Organspender (GZSO)
   •    Patientendaten bei Implantat-Anwendungen (EIRD)
   •    Beginn einer zentralisierten Impfdatensammlung (Masernschutzgesetz)
   
   Der Zweck dieser Zugriffe auf persönliche Daten und der mögliche Nutzen für die Betroffenen werden durchgehend nicht konkret, sondern nur sehr allgemein dargestellt.
   Als potenzielle Datennutzer werden im DVG-Gesetzentwurf zum Beispiel Behörden, Einrichtungen der Selbstverwaltung, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken genannt.
   Dass die Industrie keinen Zugriff habe, ist eine plumpe Schutzbehauptung, sind doch die meisten Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich industriefinanziert und werden dort ausgewertet. Auch die    Krankenkassen verwerten die ihre vielfältigen Daten bereits jetzt vor allem, um ihre wirtschaftliche Position im Kassenwettbewerb zu optimieren.
   Durch direkte Verträge einzelner Kassen mit Pharmaunternehmen und Leistungserbringern
   ergeben sich weitere für eine bedarfsgerechte Versorgung nachteilige Absprachemöglichkeiten zulasten von bestimmten Patientenpopulationen und zulasten des Gemeinwohls.
   
   Angesichts der bisherigen streng an der Verfassung ausgerichteten Praxis im Datenschutzrecht ist diese Gesetzgebung ein Staatstreich.
   
   Schwerwiegende Interessenkonflikte sind offensichtlich: Der amtierende Gesundheitsminister hat sich im TSVG bereits die Macht über die technische Ausgestaltung der digitalen „Datenautobahn“ durch    seine Stimmenmehrheit in der Gematik gesichert. Er hat sodann mit Leyck-Dieken einen ehemaligen Top-Manager der Pharmaindustrie dort zum Chef berufen. Dieser hat als eine der ersten    Amtshandlungen der skeptischen Ärzteschaft    per offiziellem Schreiben mitgeteilt, dass diese weder zivilrechtliche noch strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten, wenn sie sich an die besagten neuen Gesetze halten würden.
   Zur Erinnerung: Auch die Ärzte, die ihre psychisch kranken Patienten der NS-Vernichtungsmaschine preisgaben, handelten gesetzeskonform!
   
   Dieser massive gesetzgeberische Angriff auf die Prinzipien des Persönlichkeitsrechts
   überrumpelt die Öffentlichkeit, die Ärzteschaft und die Opposition nahezu vollständig. Die Fristen für Stellungnahmen sind zu kurz. Selbst eine Normenkontrollklage ist bisher nicht in    Aussicht.
   Es geht offenbar im Gesundheitsmarkt schon lange nicht mehr darum, was kranke Menschen wirklich benötigen, sondern um das, was man ihnen verkaufen kann.
   Spahn versucht durch partikuläre Vorteilsofferten die Ärzteschaft und die gesetzlichen Krankenkassen auf seine Seite zu ziehen. Die Lobby-Gesetze werden auch deshalb nicht zu mehr Gesundheit,    sondern zu höheren Beiträgen für alle Versicherten führen.
   
   In der wachsamen Ärzteschaft wächst der Widerstand gegen diesen Angriff auf Persönlichkeitsrechte. Wir hoffen, Sie als Hüter der Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetzgebung für die anstehenden    Konflikte weiter sensibilisiert zu haben und werden diesen Prozess weiter kritisch begleiten.
   
   
   Hochachtungsvoll,
   
   Wolfgang Wodarg
Quelle: https://www.wodarg.com/
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2019, 00:08 von admin » Gespeichert

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« Antworten #21 am: 05. August 2019, 10:56 »

Zitat
| BR Fernsehen | report München | BR24 | 17.09.2019
Datenskandal im Gesundheitsbereich:
Sensible Patientendaten offen im Netz


Quelle: http://www.br.de/kontrovers + https://youtu.be/b_JnZYbYA0g

Persönliche Gesundheitsinformationen von Millionen Patienten waren im Internet jahrelang ungeschützt zugänglich gewesen.

Nach Recherchen von report München in Zusammenarbeit mit Datenjournalisten des Bayerischen Rundfunks und Kollegen des US-amerikanischen Recherchebüros ProPublica sind neben hochauflösenden Röntgen-, MRT- und CT-Bildern auch zugehörige Namen, Geburtsdaten und weitere Gesundheitsinformationen von tausenden Patienten allein in Deutschland offen im Netz gelandet, weltweit sind wohl die Daten von mehreren Millionen Patienten betroffen.

Autoren: U.Hagmann, J. Streule, H. Tanriverdi, M. Zierer
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=b_JnZYbYA0g



Zitat
| BR Fernsehen | BR24 | 29.05.2019
Sicherheitslücken:
Probleme mit der elektronischen Patientenakte


Quelle: http://www.br.de/kontrovers + https://www.youtube.com/watch?v=7SbT27l-764

Die elektronische Patientenakte sollte eigentlich alle wichtigen Gesundheitsdaten an einem Ort sammeln - einer Cloud, die sicher sein soll. Doch bevor es die Daten dorthin schaffen, passieren jetzt schon Fehler: bei der Installation der Software in den Arztpraxen.

Autorin: Astrid Halder
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kKnqNUuB1DY



Zitat
Elektronische Patientenakte: Datenhoheit kommt später

Um die Einführung der elektronischen Patientenakte 2021 nicht zu gefährden, wird die Patientenkontrolle über die Dateneinträge erst einmal ausgesetzt. ...

... Wenn Patienten diese unfreiwillige Form der Datentransparenz vermeiden wollen, müssen sie dem jeweils behandelnden Arzt verbieten, Daten und Befunde in die ePA einzustellen. ...


--- siehe auch Link-Hinweis im Artikel ---
Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/patientenakte-gesundheitspolitik-spahn-1.4454860
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Patientenakte-Datenhoheit-kommt-spaeter-4427379.html
« Letzte Änderung: 06. Juli 2020, 10:34 von admin » Gespeichert

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« Antworten #20 am: 13. Juli 2019, 15:33 »

Zitat
| BR Fernsehen | BR24 | 18.02.2019
Elektronische Patientenakte:
Experten warnen vor Datenmissbrauch


Quelle: http://www.br.de/kontrovers + https://www.youtube.com/watch?v=kKnqNUuB1DY

Bald sollen sie in allen Arztpraxen stehen: Konnektoren, die Krankenakten von Patienten einlesen und zentral speichern. So soll der Datenaustausch verbessert werden. Ärzten, die diese Geräte nicht aufstellen wollen, drohen Honorarkürzungen.

Andreas Meißner ist Psychiater, die Krankengeschichten seiner Patienten sind absolut vertraulich. Doch ab Juni soll in seiner Münchner Praxis ein Gerät stehen, das Patientenakten einlesen und zentral speichern kann. Dann können Krankenkassen und andere Ärzte später auf die Daten zugreifen, wenn die Patienten dem zustimmen. Für Meißner gerade in seinem Fachbereich eine Zumutung:

"Es sind sehr sensible Daten, die in so einer Praxis anfallen. Es geht eigentlich keinen was an, welche Antidepressiva oder Medikamente jemand nimmt." Andreas Meißner, Psychiater ...
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kKnqNUuB1DY



Siehe dazu auch:
Ärzte-Manifest "Gegen das Telematik-Infrastruktur-Diktat"
Quelle: http://www.freiheit-fuer-ein-prozent.de/



Zitat
ARD Mittagsmagazin, 02.01.2019[/size]

Sorge um Patientendaten


Seit diesem Jahr sind Ärzte dazu verpflichtet, sich elektronisch zu vernetzen, um Patientendaten austauschen zu können. Doch sind die sensiblen Daten in einer solchen Datencloud sicher genug? Viele haben große Bedenken.
Quelle: http://www.mittagsmagazin.de + https://youtu.be/pXex8ZeW3Kw



Zitat
Sicherheit ist ein Wettbewerbsnachteil
All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us
"So sicher wie beim Online-Banking": Die elektronische Patientenakte kommt - für alle.

Quelle: https://media.ccc.de/v/35c3-9992-all_your_gesundheitsakten_are_belong_to_us



Zitat
elektronische Patientenakte (ePA)
ePA: Übergreifende Dokumentation der Krankheitsgeschichte


Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Spätestens ab Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. So steht es im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Folgende Informationen über einen Patienten können in der ePA gespeichert werden:

    
  • Befunde
        
  • Diagnosen
        
  • Therapiemaßnahmen
        
  • Behandlungsberichte
        
  • Impfungen

    Damit ist eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation möglich. Die ePA unterstützt außerdem den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe. Die ePA ersetzt nicht die Kommunikation unter den Ärzten oder zu anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.[/size]
Quelle: https://www.kbv.de/html/epa.php



Patientendaten: Besonderer Datenschutz bei Gesundheitsdaten
Quelle: https://www.datenschutz.org/patientendaten/



Zitat
E-Health-Gesetz

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), enthält einen konkreten Fahrplan für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur und die Einführung medizinischer Anwendungen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Die Organisationen der Selbstverwaltung erhalten darin klare Vorgaben und Fristen, die bei Nichteinhaltung teilweise auch zu Sanktionen führen.

Die Schwerpunkte der Regelungen sind:

- Anreize schaffen für die zügige Einführung und Nutzung medizinischer Anwendungen (modernes Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldaten, elektronischer Arztbrief und einheitlicher Medikationsplan),

- Telematikinfrastruktur öffnen und perspektivisch als die maßgebliche und sichere Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen entwickeln,

- Erstellung eines Interoperabilitätsverzeichnisses zur Verbesserung der Kommunikation verschiedener IT-Systeme im Gesundheitswesen,
    Förderung telemedizinischer Leistungen (Online-Videosprechstunde, telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen).

Weitere Informationen

    FAQ E-Health Gesetz

    Wozu dient das E-Health-Gesetz? Was bringt das Gesetz für die Versicherten? Wie wird der Datenschutz bei der Gesundheitskarte sichergestellt? - Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html,  11. März 2019
« Letzte Änderung: 17. November 2019, 02:35 von admin » Gespeichert

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« Antworten #19 am: 15. Mai 2018, 11:14 »

Zitat
Datenhandel: Alle wollen den Datenschatz heben

Von Datenschutz.org

Das Wichtigste zum Datenhandel in Kürze

  • Der Handel und Verkauf von Daten ist ein lukratives Geschäft. Die so verteilten Daten werden vor allem für das Direktmarketing eingesetzt.
  • Grundsätzlich ist der Datenhandel unter engen Vorgaben erlaubt. Besonders schützenswerte personenbezogene Daten (z. B. Gesundheitsdaten) jedoch dürfen in der Regel nicht gehandelt werden.
  • Nicht in jedem Fall bedarf es der Zustimmung des Betroffenen zum Datenhandel. Und von Zeit zu Zeit verstecken sich umfangreiche Berechtigungen in den Datenschutzerklärungen, die unbedarfte Nutzer oftmals ungelesen akzeptieren.
Quelle: https://www.datenschutz.org/datenhandel/



Zitat
ARD Mittagsmagazin
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Interview mit dem ARD-Mittagsmagazin:
Wie geht es weiter mit der Gesundheitskarte?
(25.05.2018)

Quelle: http://www.mittagsmagazin.de + https://www.youtube.com/watch?v=RbIOuPGsAmU



Zitat
Politik
Handy könnte neue Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte werden


Montag, 14. Mai 2018

Berlin – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) sucht als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach einer einfachen Lösung für das Handy. Die Karte sei nicht die attraktivste Lösung für Patienten, um Zugang zu ihren Gesund­heitsdaten zu bekommen, sagte der CDU-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Denn die wünschen sich einen schnellen, einfachen und sicheren Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten“ – nach Überzeugung des Ministers am liebsten per Handy. „Das sollten wir ermöglichen“, sagte er. ...
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95155/Handy-koennte-neue-Alternative-zur-elektronischen-Gesundheitskarte-werden
« Letzte Änderung: 05. August 2019, 11:50 von admin » Gespeichert

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« Antworten #18 am: 09. Mai 2018, 00:30 »

Zitat
Elektronische Gesundheitskarte
Spahn zweifelt an Nutzen


Bundesgesundheitsminister Spahn hat Zweifel am Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte geäußert.

Dass die Entwicklung der Karte in 14 Jahren nicht über Modellprojekte hinausgekommen sei, sei völlig inakzeptabel, sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Stattdessen sollte die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit den Plänen für ein Bürgerportal koordiniert werden. Der Minister betonte, er wolle nicht, dass man eine digitale Identität für die Steuererklärung brauche, eine um seinen Pass zu beantragen und eine dritte im Gesundheitswesen. - Die elektronische Gesundheitskarte ist eine erweiterte Versichertenkarte, mit der Ärzte und Patienten wichtige Daten austauschen können. Bisher hat die Entwicklung rund eine Milliarde Euro gekostet.

Diese Nachricht wurde am 07.05.2018 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/elektronische-gesundheitskarte-spahn-zweifelt-an-nutzen.1939.de.html?drn:news_id=879811
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