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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: 4. MDS-Qualitätsbericht: Pflegequalität verbessert - aber ...  (Gelesen 11295 mal)
admin
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« Antworten #5 am: 20. Januar 2015, 18:21 »

Keine Entwarnung bei der Pflegequalität

Bonn. Der soeben veröffentlichte 4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen weist auf einige Verbesserungen auf dem Gebiet der Pflege zwischen 2010 und 2013 hin. Doch er zeigt auch, dass nach wie vor Tausende von Menschen unter schlechter Pflegequalität leiden müssen. „Es gibt keinen Grund zur Entwarnung“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA).

So sind nach den veröffentlichten Daten 12,5% aller Pflegeheimbewohner von  freiheitseinschränkenden Maßnahmen wie Anbinden im Bett oder Bettgittern betroffen. Das ist weniger als vor drei Jahren (20%), betrifft aber damit an die 100.000 Menschen, die hier in ihren grundlegenden Freiheitsrechten eingeschränkt werden. Häufig unnötig, denn Pflegeexperten gehen davon aus, dass im Pflegealltag weitgehend auf solche Eingriffe in fundamentale Persönlichkeitsrechte verzichtet werden kann. In 8% der Fälle fehlt sogar die zwingend erforderliche richterliche Genehmigung für derartige Maßnahmen.

Gravierende Mängel finden sich auch bei der medizinischen Versorgung. Die Prüfer stellen fest, dass bei 10% der betroffenen Bewohner die Medikamentenversorgung nicht den ärztlichen Anordnungen entspricht. Dies sind rund 80.000 Menschen, die medikamentös falsch versorgt werden.

Ein weiteres Beispiel betrifft Druckgeschwüre, die durch langes Liegen entstehen können. Etwa 43% der Bewohner haben wegen Bettlägerigkeit ein erhöhtes Risiko. Bei etwa einem Viertel davon wurden die hier gebotenen erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung nicht durchgeführt. Das sind hochgerechnet etwa 90.000 Menschen, die nicht die vereinbarte und notwendige Versorgung erhalten und damit Gefahr laufen an quälenden Geschwüren zu erkranken.

„Die seit 2009 durchgeführten Prüfungen haben zwar ganz generell zu mehr Qualitätsbewusstsein in der Pflege geführt. Die aktuellen Zahlen zeigen aber, dass weiterhin massive Anstrengungen von allen Beteiligten dringend notwendig sind“, sagt Stegger. „Wir werden weiterhin Fehler und Missstände anprangern und auf Veränderungen drängen.“

Quelle: www.biva.de, Pressemitteilung 20.01.2015
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« Antworten #4 am: 16. Januar 2015, 02:07 »

"Es ist skandalös, wenn jeder zehnte Heimbewohner fixiert wird"

Alles gut in deutschen Altenheimen? Der jüngste Pflegebericht legt diesen Schluss nahe. Ein Heimleiter* über den Sinn dieser Prüfungen und Missstände im Umgang mit den Ältesten.


Von Nina von Hardenberg

[vollständigen Artikel lesen >>]

* Helmut Wallrafen-Dreisow, ist Geschäftsführer der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach, die mehrere Pflegeeinrichtungen betreibt.




Pressemitteilung von Pia Zimmermann

Bessere Pflegequalität braucht mehr qualifiziertes Personal

"Wer Pflege wirklich stärken will, muss die Pflegequalität verbessern. Nur mehr und gut ausgebildetes Pflegepersonal ist der Schlüssel für menschenwürdige Pflege"
, so Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute veröffentlichten Vierten Pflege-Qualitätsbegriff des GKV-Spitzenverbandes. Zimmermann weiter:

"Bundesweit geltende qualitätsbezogene Standards zur Personalbemessung in der Altenpflege wären ein großer Schritt nach vorne. Die im Bericht aufgezeigten Verbesserungen bei sinkendem Anteil von Pflegefachkräften sowohl in Heimen als auch bei ambulanten Pflegediensten sind nur durch höhere Arbeitsverdichtung zu Lasten der Beschäftigten möglich. Es geht bei der Pflegequalität weniger nur um einzelne Verbesserungsbedarfe wie zum Beispiel im Schmerz- und Medikamentenmanagement sowie bei der Sturz- und Dekubitusprophylaxe. Vielmehr ist eine Berichterstattung, die den Pflegeprozess in den Fokus rückt und sich an den individuellen Pflegebedarfen orientiert, nötig. Dazu muss die Bundesregierung endlich den neuen Pflegebegriff gesetzlich verankern und für seine Umsetzung sorgen."

Quelle: www.linksfraktion.de, 14.01.2015
« Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 02:21 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 16. Januar 2015, 00:53 »

VdK-Pressemeldung

VdK fordert neues Kontrollsystem in Pflegeheimen

„Die Ergebnisse des Berichts dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch eine Vielzahl der Pflegebedürftigen bestimmte Hilfen gar nicht oder nur eingeschränkt erhält“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die heute vorgestellten Ergebnisse des 4. Pflegequalitätsberichts des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).


„Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente – all das kommt leider hierzulande viel zu häufig vor“, so Mascher.

Die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes seien aus Sicht des VdK auch nicht geeignet, gute Qualität in der Pflege zu messen. „Das jetzige Prüfsystem inklusive der Prüfkriterien und dem Pflegebenotungssystem muss schleunigst geändert werden. Es ist nicht an der Lebensrealität der Heimbewohner und Nutzer der ambulanten Pflegedienste orientiert und auch nicht geeignet, Transparenz über die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten herzustellen“, so Mascher.

Der VdK hat im November 2014 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, mit der den Verletzungen der Grundrechte von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Konkret unterstützt der VdK sieben Beschwerdeführer aus ganz Deutschland, die wegen einer Erkrankung oder bereits bestehender Pflegebedürftigkeit befürchten, in ein Pflegeheim umziehen zu müssen und dort massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt zu sein. „Sie haben etwa Angst davor, unzureichend mit Nahrung oder Flüssigkeit versorgt zu werden oder mit Fixiergurten oder Psychopharmaka ruhig gestellt zu werden“. Die Mängel seien im System zu suchen, das solche Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. „Schuld sind nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden“, betont Mascher.

Quelle: www.vdk.de, 14.01.2015
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« Antworten #2 am: 16. Januar 2015, 00:35 »

Pressemitteilung Elisabeth Scharfenberg (Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Grünen)

Pflegequalität: Für echte Transparenz sorgen

Die Qualität in der stationären und ambulanten Pflege hat sich laut dem aktuellen Qualitätsbericht des MDS zufolge verbessert. Das ist erfreulich. Der Bericht stellt aber auch fest, dass es weiterhin viel Handlungsbedarf gibt, etwa bei der Schmerzversorgung der Pflegebedürftigen.

Die tendenziell positiven Signale des MDS-Berichts dürfen nicht dazu verleiten, die Diskussion zur Pflegequalität schleifen zu lassen. Es gibt weiterhin ein großes Transparenzproblem. Dies wird besonders am Konflikt um die sogenannten „Pflege-Noten“ deutlich. Diese haben nicht zu mehr Transparenz beigetragen und taugen nicht, um die Qualität einer Einrichtung oder eines ambulanten Dienstes korrekt und transparent abzubilden. Deshalb fordern wir  schon seit langem die Aussetzung der Pflege-Noten.

Der MDS-Bericht mag zwar fachlich etwas differenzierter und aussagekräftiger sein. Insgesamt aber sind die Menschen zunehmend irritiert. Kaum jemand wird den Unterschied zwischen den Pflege-Noten und dem MDS-Bericht verstehen. Es ist absurd. Unter den gut gemeinten Zielen der Transparenz, Information und Aufklärung ist in den letzten Jahren vor allem Verwirrung gestiftet worden.

Sowohl die Pflege-Noten wie auch der MDS-Bericht stellen nur bedingt die wirkliche Pflege-Qualität da. Vor allem bei den Pflege-Noten fußt die Bewertung in großen Teilen auf der Qualität der Pflege-Dokumentation. Auch deshalb fordern wir die Errichtung eines unabhängigen Instituts für Qualität in der Pflege, das künftig die Qualitätsanforderungen in der Pflege erarbeiten soll. Die Darstellung und Bewertung der tatsächlichen Ergebnisqualität muss künftig im Vordergrund stehen.

Quelle: www.gruene-bundestag.de, 14.01.2015
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« Antworten #1 am: 16. Januar 2015, 00:29 »

D B F K  -  P r e s s e m i t t e i l u n g

Gute Versorgung, aber weiterhin Handlungsbedarf

Berlin, 14. Januar 2015 - Nach Einschätzung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) ist der heute in Berlin veröffentlichte 4. MDS-Pflege-Qualitätsbericht erst einmal eine gute Nachricht und ein positives Signal. Die gemessenen Qualitätsmerkmale zeigen durchweg erhebliche Verbesserungen des Status vor drei Jahren an. „Dass dies trotz schwieriger Rahmenbedingungen und erheblichem Personalmangel überhaupt erreicht werden konnte, ist vor allem der Fachkompetenz und dem großen Engagement der beruflich Pflegenden in Pflegediensten und Heimen zu danken. Das verdient unser aller Anerkennung und Respekt“, betont DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass noch viel zu tun bleibt, zumal der Versorgungsbedarf immer komplexer wird. Es muss nach den Gründen gesucht werden, die einen höheren Erfüllungsgrad bei Dekubitusprophylaxe, Wundversorgung, Schmerzmanagement, Medikamentengabe usw. behindern: Ist es der Mangel an Fachpersonal, Zeitdruck und zu enge Minutentaktung oder die zögerliche ärztliche Verordnung von Hilfs- und Heilmitteln? Deutlich geht aus den Prüfergebnissen aber auch hervor, dass zu einer guten Versorgung eine angemessen hohe Anzahl gut qualifizierten Pflegefachpersonals gehört. Denn das Erkennen und Bewerten von Pflegebedarfen und die Umsetzung und Evaluation daraus abzuleitender evidenzbasierter Maßnahmen erfordern Fachwissen und Sachverstand, wie es nur Pflegefachpersonen mitbringen“, so Bienstein.

Artikel 4 der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen sagt: „Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.“ Vor diesem Hintergrund bleibt auch bei aller Freude über die jetzt dokumentierten Qualitätsverbesserungen die Frage, ob die erfassten Merkmale überhaupt in ausreichender Weise Qualität abbilden können.

Kann der pflegebedürftige Mensch außer den abgeprüften Kriterien nicht auch Zeit zu Erhalt und Aufbau der eigenen Ressourcen erwarten? Das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse, die heute auch mal anders aussehen können als morgen? Zeit zur Verlaufsbeobachtung, zum Zuhören, zur gezielten physischen und psychischen Aktivierung, ein Gesprächsangebot und ganz einfach menschliche Zuwendung? All dies darf nicht auf der Strecke bleiben! Hier setzen wir auf die künftigen Pflegekammern, die im Interesse der Bevölkerung maßgeblich zur Sicherstellung guter Pflegequalität beitragen können. Eine aus der Betroffenenperspektive bewertet umfassende qualitativ gute Pflege zu gewährleisten ist und bleibt in jedem Fall gesellschaftliche und politische Verpflichtung!

Quelle: www.dbfk.de, 14.01.2015
« Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 00:30 von admin » Gespeichert

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« am: 16. Januar 2015, 00:04 »

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG MDS UND GKV-SPITZENVERBAND

Pflegequalität in Heimen und durch Pflegedienste hat sich verbessert

Essen/Berlin (14.01.2015). Die Versorgungsqualität in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ist besser geworden. Das zeigt der vierte MDS-Pflege-Qualitätsbericht, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Grundlage des Berichts sind Daten aus über 23.211 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2013 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten stattfanden. Die MDK-Gutachter untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 146.000 Menschen. Verbesserungen gab es bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Schwächen zeigten sich im Schmerzmanagement. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland.

Der Bericht zeigt, dass sich die Pflegequalität in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert hat. Er zeigt aber auch, dass noch viel zu tun ist. Mit einem modernen Schmerzmanagement könnte pflegebedürftigen Menschen viel Leid erspart werden, doch hier wird in vielen Pflegeeinrichtungen noch nicht genug getan. Bei der Vermeidung von Druckgeschwüren hat es hingegen deutliche Fortschritte gegeben. Ich bin besonders froh, dass die Häufigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen fast halbiert wurde. Da müssen die Pflegeeinrichtungen dran bleiben, denn solche Maßnahmen dürfen wirklich nur das allerletzte Mittel sein, um einen Pflegebedürftigen vor Schaden zu bewahren“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Seit Beginn der MDK-Prüfungen hat sich die Versorgungsqualität in den Heimen und ambulanten Diensten Schritt für Schritt verbessert, erläuterte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Verbesserungen sind insbesondere bei der Vermeidung von Druckgeschwüren, der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung und den freiheitsentziehenden Maßnahmen festzustellen. Hierfür verdienen die Pflegeeinrichtungen Anerkennung. Aber auch die Qualitätsprüfungen und die Pflegetransparenz haben dazu beigetragen. Auf der anderen Seite besteht noch Verbesserungsbedarf beim Schmerz- und Medikamentenmanagement sowie bei der Inkontinenzversorgung. Die Einrichtungen sollten stärker darauf achten, die Selbstständigkeit beim Toilettengang zu fördern. Zu oft werden pflegebedürftige Menschen mit Windeln oder Kathetern versorgt obwohl es nicht nötig wäre.

Jürgen Brüggemann, der den vierten MDS-Pflegequalitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, fügte hinzu: Wir stellen insgesamt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Pflegeprozess und den Ergebnissen fest. Dort wo qualifizierte Pflege erbracht wird, stimmt auch die Ergebnisqualität.

Zentrale epidemiologische Daten für die stationäre Pflege
63,8 Prozent der Pflegeheimbewohner waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. 76,8 Prozent erhielten eine Inkontinenzversorgung. 35 Prozent der Bewohner hatten chronische Schmerzen und 3,8 Prozent ein Druckgeschwür (Dekubitus). Bei 7,6 Prozent der Betroffenen lag ein erheblicher Gewichtsverlust vor.

Die Versorgungsqualität in der stationären Pflege
Die MDK-Gutachter untersuchten bei einer Zufallsstichprobe von zehn Prozent der Pflegebedürftigen jeder Einrichtung den Versorgungszustand und die Pflegemaßnahmen. Im Vergleich zum dritten Pflege-Qualitätsbericht 2012 gab es deutliche Verbesserungen bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Beispiel Dekubitusprophylaxe:

43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei zwei Dritteln davon (75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder nicht in ausreichendem Umfang erbracht. In 2012 wurde die Prophylaxe in 59,3 Prozent der Fälle umgesetzt; bei 40,7 Prozent der Betroffenen erfolgte sie nicht.

Beispiel: Freiheitseinschränkende Maßnahmen:
Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor. 2012 war dies bei nur 88,8 Prozent der Fall. Nicht zuletzt durch die Beratung der MDK-Prüfer werden inzwischen häufiger Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel Matratzen auf dem Boden oder Sensormatten zum Schutz vor Stürzen.

Beispiel Schmerzmanagement und -erfassung:
Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3 Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei 80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor. Im Vergleich zu 2012 ist eine deutliche Verbesserung eingetreten, seinerzeit erfolgte die Schmerzerfassung bei 54,6 Prozent. Gleichwohl bleibt festzustellen: Auch aktuell fand bei 19,7 Prozent der Betroffenen keine Schmerzeinschätzung statt, sodass wichtige Informationen für eine Anpassung der Schmerzmedikation fehlten.

Zentrale epidemiologische Daten für die ambulante Versorgung
29,9 Prozent der Pflegebedürftigen waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. 3,2 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung litten an einem Dekubitus.

Qualität in der ambulanten Pflege

Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität der Leistungen bewertet werden, für die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme und die Beratung des Betroffenen zum Umgang mit Risiken und über erforderliche Maßnahmen sind deshalb entscheidend.

Beispiel Beratung bei Sturzrisiko:

Bei 81,7 Prozent der in ihrer Wohnung aufgesuchten Pflegebedürftigen haben die Prüfer einen Beratungsbedarf zum Sturzrisiko gesehen. Bei 83,6 Prozent dieser Pflegebedürftigen war eine Beratung nachvollziehbar durchgeführt worden. In 16,4 Prozent der Fälle war die Beratung nicht nachvollziehbar. Im Vergleich zum letzten Bericht ist eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen damals erhielten nur 49,9 Prozent eine Beratung.

Beispiel Wundversorgung und Druckgeschwüre:

Bei 5,5 % der in die Prüfung einbezogenen Personen lag eine ärztliche Verordnung für eine Wundversorgung einer chronischen Wunde oder eines Dekubitus vor. Bei 85,7 % der betroffenen Pflegebedürftigen erfolgte diese Wundversorgung nach dem aktuellen Stand des Wissens, bei 14,3 Prozent war dies nicht der Fall _ so wurden hygienische Grundsätze nicht beachtet. 2012 waren die Maßnahmen bei 78,7 Prozent der Betroffenen sachgerecht. Somit konnte die Versorgungsqualität gesteigert werden auch wenn weiterhin Verbesserungsbedarf besteht.

Beispiel Schmerzerfassung und -management

Bei 15,3 Prozent der Pflegebedürftigen fand eine Schmerztherapie statt und es war daher eine Schmerzerfassung durch den Pflegedienst erforderlich. Die Schmerzerfassung erfolgte in 67,9 Prozent dieser Fälle, bei 32,1 Prozent fand dies nicht statt. 2012 fand bei 61,8 Prozent der Betroffenen eine Schmerzerfassung statt. Es ist also eine leichte Verbesserung festzustellen.

Grundlagen des vierten MDS-Pflege-Qualitätsberichts

Die MDK-Prüfungen finden in ambulanten und stationären Einrichtungen in der Regel einmal jährlich statt. Heimprüfungen erfolgen unangemeldet. Darüber hinaus kann der MDK auch anlassbezogen prüfen und Wiederholungsprüfungen durchführen. Für den vorliegenden Bericht wurden Qualitätsprüfungen in 12.190 Pflegeheimen und in 11.021 ambulanten Pflegedienste des Jahres 2013 ausgewertet. Der Fokus der Prüfung lag auf der Bewertung der Versorgungsqualität beim pflegebedürftigen Menschen. Dazu wird jeder zehnte pflegebedürftige Mensch in Augenschein genommen. Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden alle drei Jahre vom MDS ausgewertet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 114a Abs. 6 SGB XI.

Unterlagen zur Pressekonferenz
4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS (PDF, 577 KB)
Faktenblatt: Ergebnisse des 4. Pflegequalitätsberichtes (PDF, 206 KB)
Gemeinsame Pressemitteilung: Pflegequalität in Heimen und durch Pflegedienste hat sich verbessert (PDF, 281 KB)
Statement von Gernot Kiefer, GKV-Spitzenverband (PDF, 49 KB)
Fragen und Antworten zur Pflege-Qualitätsprüfung (PDF, 276 KB)

Quelle: MDS-ev.de, Pressemitteilung 14.01.2015
« Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 01:28 von admin » Gespeichert

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