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Autor Thema: BREMEN: Sozialamt behindert Ermittlungen der Staatsanwaltschaft  (Gelesen 6660 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 15. Februar 2015, 00:20 »

Zitat
Sozialbehörde unter Druck

Die harte Kritik der Staatsanwaltschaft am Amt für Soziale Dienste hat gestern nun auch eine politische Debatte entfacht. Die CDU übte harsche Kritik und bringt das Thema in die Bürgerschaft. In den anderen Parteien ist man mitunter irritiert – und sieht zumindest Klärungsbedarf. Die Sozialbehörde verteidigte unterdessen das Vorgehen des Amtes.

VON MATTHIAS LÜDECKE


Bremen. Zumindest das Urteil der CDU-Abgeordneten Sandra Ahrens fiel bereits gestern deutlich aus. „Der berichtete Fall von Behinderung polizeilicher Ermittlungen passt zu meinem Eindruck, dass es im Bereich Kinderschutz in den letzten Wochen und Monaten drunter und drüber geht“, erklärte sie. „Die Sozialsenatorin muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und die organisierte Kindeswohlgefährdung im Amt für Soziale Dienste abstellen.“

Hintergrund für diese harten Worte in Richtung der grünen Senatorin Anja Stahmann ist die ungewöhnlich heftige Kritik der Staatsanwaltschaft an eben jenem Amt (wir berichteten). Es geht dabei um einen Fall aus dem vergangenen Dezember. Eine Informantin hatte einem Mitarbeiter des Sozialamtes gegenüber von einem möglichen Fall von schwerem Kindesmissbrauch berichtet. Der Behördenmitarbeiter ging diesem Verdacht nach und wandte sich im Zuge dessen auch an die Polizei, die Ermittlungen aufnahm. Als die Ermittler dann aber Namen und Anschrift der Hinweisgeberin erfragten, verweigerte das Amt die Auskunft mit Hinweis auf den sogenannten Sozialdatenschutz. Das Amt ist gesetzlich verpflichtet, die Daten von Bürgern zu schützen. Nur in bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen. Erst als die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht erwirkte, erhielten sie den Namen. Der Verdacht bestätigte sich nicht. Dennoch nannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Passade, das Verhalten des Amtes „grotesk“ und „inakzeptabel“.

Nicht bei allen Parteien löste der Vorfall so harsche Kritik aus wie bei der CDU. Aber flächendeckend sieht man Klärungsbedarf. Den Sozialdatenschutz gebe es nicht ohne Grund, sagte etwa Linken-Fraktionschefin Kristina Vogt. Doch kritisierte sie auch die schlechte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft. Vogt forderte eine Aufarbeitung durch die Sozialbehörde – und dann eine Diskussion über mögliche Konsequenzen. „Wenn es Probleme mit dem Datenschutz gibt, muss man einen Weg für eine bessere Zusammenarbeit finden“, sagte Vogt. Ähnliches hatte SPD-Sozialpolitiker Klaus Möhle bereits tags zuvor gefordert. Er will eine bessere Zusammenarbeit der Behörden in einem solchen Fall.
Auch die Grünen sehen prinzipiell Gesprächsbedarf. Fraktionssprecher Matthias Makosch betonte, wichtig sei, dass das Amt sofort gehandelt habe und das Kindeswohl nie gefährdet gewesen sei. Doch zeige der Fall, dass es dringend notwendig sei, dass sich die Ressorts Justiz und Soziales mit Polizei und der Landesdatenschutzbeauftragten an einen Tisch setzten und die Frage erläutern wie man mit einem Fall wie diesem eigentlich umgehen sollte und umgehen kann.

Grundsätzlich, sagte der Geschäftsführer des Bremer Kinderschutzbundes, Peter Bröcher, müsse man das Problem vom Einzelfall her angehen. Die Abwägung von Datenschutz und Kinderschutz sei nicht immer einfach. In manchen Situationen müsse aber der Kinderschutz Priorität haben. Um den konkreten Fall zu beurteilen, müsse er die Überprüfung der Sozialbehörde abwarten, sagte Bröcher. „Prinzipiell gilt aber: Wir brauchen Klarheit darüber, wie in bestimmten Situationen vorzugehen ist.“

Der Sprecher der Sozialbehörde, Bernd Schneider, verteidigte gestern unterdessen erneut das Vorgehen des Amtes. Er verwies darauf, dass die Mitarbeiter dem Verdacht sofort nachgegangen seien. Dabei habe sich herausgestellt, dass das Kind nicht gefährdet sei. Im Zuge dieser Untersuchung habe man sich auch mit der Bitte um Beratung an die Polizei gewandt – offenbar der Anlass für die formalen Ermittlungen. „Da ist in der Kommunikation etwas falsch gelaufen“, räumte Schneider ein.

Auch dass der Name der Informantin dann nicht herausgegeben worden sei, verteidigte Schneider – und verwies auf das Sozialgesetzbuch. Dort sei geregelt, dass ein Richter die Übermittlung von Sozialdaten anordne. Und was unter diesen besonders geschützten Passus falle, müsse im Einzelfall entschieden werden. Im konkreten Fall sei der Name der Informantin so interpretiert worden. Und der Datenschutzbeauftragte des Amtes habe, als er hinzugezogen wurde, auf das Gesetz verwiesen und von einer Weitergabe des Namens abgeraten. Dass ein Gericht in der Sache entschieden habe, sei also der normale Weg.

Sozialsenatorin Stahmann äußerte sich gestern nicht direkt zu der Diskussion. Sie wird sich ihr gleichwohl in der kommenden Woche politisch stellen müssen. Die CDU hat sie nicht nur scharf kritisiert, sondern auch eine aktuelle Stunde in der Bürgerschaft beantragt und eine Sondersitzung der Sozialdeputation gefordert.
Quelle: www.weser-kurier.de, 13.02.2015
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« Antworten #1 am: 15. Februar 2015, 00:00 »

Kindeswohl gefährdet? Sozialbehörde verspricht Veränderungen


Die Kritik am Vorgehen der Sozialbehörde bei einem Verdachtsfall von Kindesmissbrauch zeigt Wirkung. Die Bremer Staatsanwaltschaft wirft dem Amt vor, wichtige Daten zunächst nicht herausgegeben und so die Ermittlungen blockiert zu haben. Die Behörde spricht von angemessenem Datenschutz. Trotzdem will Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) die Praxis nun verändern. Ein Beitrag von Immo Maus/Uwe Wichert.

Quelle: www.buntenunbinnen.de (Radio Bremen TV) + https://www.youtube.com/watch?v=dkeU2xWB4JU, 13.02.2015



CDU fordert Aufklärung von Sozialbehörde


Nach den Vorwürfen der Bremer Staatsanwaltschaft, das Amt für Soziale Dienste habe Ermittlungen in einem Verdachtsfall sexuellen Kindesmissbrauchs behindert, will die CDU den Sachverhalt nun in einer Sondersitzung der Sozialdeputation klären. Der Sprecher der Sozialbehörde erklärte inzwischen, an allem sei nur ein Missverständnis Schuld. Ein Beitrag von Immo Maus.

Quelle: www.buntenunbinnen.de (Radio Bremen TV) + http://youtu.be/q5ZmxVYQ-iU, 12.02.2015



Datenschutz vor Kinderschutz?


Anfang Dezember 2014 musste die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für das Amt für Soziale Dienste in Walle erwirken, um den Verdachtsfall eines sexuellen Kindesmissbrauchs aufklären zu können. Die Behörde verweigerte die Kooperation – aus Datenschutzgründen. Für die Staatsanwaltschaft ist das Argumentation inakzeptabel. Im Studio: Klaus Möhle, Sprecher für Soziales der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Ein Beitrag von Immo Maus.

Quelle: www.buntenunbinnen.de (Radio Bremen TV) + https://www.youtube.com/watch?v=ZJUfor9fqqw, 11.02.2015
« Letzte Änderung: 15. Februar 2015, 00:13 von admin » Gespeichert

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« am: 13. Februar 2015, 02:00 »

Zitat
Behörde soll Ermittlungen behindert haben

Das Amt für Soziale Dienste hat offenbar Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu schwerem Kindesmissbrauch behindert. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Frank Passade weigerte sich die Behörde, den Namen und die Anschrift eines möglichen Zeugen herauszugeben. Ein Sprecher von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) weist die Kritik zurück.


VON ANTJE STÜRMANN UND MATTHIAS LÜDECKE


Bremen.Es sei „grotesk“, erklärt Oberstaatsanwalt Frank Passade, dass ein Mitarbeiter des Sozialamtes den akuten Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes anzeige, die Behörde sich jedoch hinter dem Datenschutz verstecke und die Ermittlungen nicht unterstütze. „Es geht hier nicht um ein Bagatelldelikt, sondern um schweren Kindesmissbrauch“, kritisiert Passade und bestätigt damit einen Bericht von Radio Bremen. Das Vorgehen der Behörde stößt bei ihm auf großes Unverständnis. Der Oberstaatsanwalt fordert: „Das Amt für Soziale Dienste muss sensibler sein für solche Dinge. Wir verlangen nicht, dass die Behörde mit ihren Daten verschwenderisch umgeht, aber sie sollte mithelfen, den Fall aufzuklären“, so Passade. „Das Verhalten der Verantwortlichen wirft Fragen auf.“

Konkret geht es um einen Fall, der sich bereits im Dezember vergangenen Jahres ereignet haben soll. Ein Informant habe einem Mitarbeiter des Sozialamtes berichtet, dass eine ihm bekannte Person angeblich ein Bild besaß, auf dem der Missbrauch eines Kindes zu sehen gewesen sein soll. Der Behördenmitarbeiter erstattete Anzeige. Doch als die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen von der Sozialbehörde den Namen und die Anschrift des Informanten erbat, habe die Behörde die Herausgabe mit Verweis auf den Datenschutz verweigert, so Passade.

Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss beantragt und noch am selben Tag erhalten. „Den haben wir am Tag darauf vollstreckt“, berichtet Passade. Die Polizei sei beim Sozialamt in der Hans-Böckler-Straße gewesen und habe die entsprechenden Unterlagen herausgefordert. „Wir mussten nichts beschlagnahmen, aber der Beschluss war erforderlich, um die Daten zu bekommen“, so Passade.

Tage später wollten die Ermittler jenen Behördenmitarbeiter als Zeugen vernehmen, der Anzeige erstattet habe. Laut Passade benötigen Beamte dafür eine Genehmigung ihres Vorgesetzten. „Diese Genehmigung ist nicht erteilt worden“, sagt Passade. Es sei erstaunlich, so der Oberstaatsanwalt, wie die Sozialbehörde zu der Auffassung gelangen konnte, dass sie keine Aussagegenehmigung erteile. „Die Rechtmäßigkeit der Befragung war durch den richterlichen Beschluss gegeben.“
Ein Sprecher der Sozialsenatorin weist diese schweren Vorwürfe zurück. „Wir haben die gewünschte Akte auch so herausgegeben“, sagt Bernd Schneider. Die Behörde müsse jedoch die Sozialdaten schützen und sicherstellen, dass durch die Ermittlungen nicht das Wohl eines Kindes gefährdet werde, betont Schneider. Im Zweifelsfall stünden die Interessen der Strafverfolgung hinten an. „Beim Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls sind wir dafür da, dem nachzugehen und die Beweise zu sichern, ehe wir die Kriminalpolizei einschalten“, sagt Schneider. Darüber, zu welchem Zeitpunkt die Strafermittlungsbehörde eingeschaltet werde, könne es verschiedene Auffassungen geben.

„Fassungslos“ – mit diesem Wort beschreibt SPD-Sozialpolitiker Klaus Möhle seine Reaktion auf die Vorgänge. Möhle erinnert an den Untersuchungsausschuss „Kindeswohl“, der die Umstände des Todes des damals zweijährigen Kevin im Jahr 2006 untersucht hatte. Kevin war an den Folgen von Misshandlungen gestorben – obwohl er unter der Aufsicht des Jugendamtes stand. „Für den Ausschuss war eine Sache völlig klar“, sagt Möhle, der damals stellvertretender Vorsitzender war, „gerade an den Schnittstellen der Behörden darf die Arbeit nicht behindert werden – insbesondere in akuten Gefährdungssituationen.“ Unglaublich sei es daher für ihn, dass das Amt für Soziale Dienste nicht mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet habe. „Wenn Gefahr im Verzug ist, müssen die zuständigen Stellen schnell eng zusammenarbeiten und alles tun, damit kein Kind zu Schaden kommt“, fordert Möhle.

Ein Nachspiel, sagt Passade, werde der Fall für die Behörde wohl nicht haben. Der Verdacht habe sich nicht bestätigt. „Aber es wäre sinnvoll, wenn sich das Amt für Soziale Dienste über sein Vorgehen Gedanken macht.“ Die Ermittlungen in dem Fall dauerten noch an.
Quelle: www.weser-kurier.de, 11.02.2015
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