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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Betreuungskräfte - Für pflegerische Hilfstätigkeiten missbraucht  (Gelesen 20097 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 07. Juni 2015, 17:32 »

Siehe dazu auch die Berichterstattungen [>>]
« Letzte Änderung: 03. Juli 2015, 23:53 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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« am: 27. März 2015, 19:19 »

Zusätzlich Betreuungskräfte in Pflegeheimen - Für pflegerische Hilfstätigkeiten missbraucht!

Bundesgesundheitsminister Gröhe verkündet jede Menge Verbesserungen, die die Bundesregierung im Pflegebereich auf den Weg gebracht hat oder noch auf den Weg bringen will. So ist seit Anfang diesen Jahres es möglich, dass Pflegeheimbetreiber mehr zusätzliche Betreuungskräfte einsetzen können, ohne dass es sie etwas kostet. Nun ist erneut deutlich geworden, dass dieses Angebot zu einem nicht geringen Teil missbräuchlich genutzt wird.

Eigentlich sollen sie für pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen lediglich für ein wenig Abwechslung und Beschäftigung sorgen. Das hat der Gesetzgeber in der so genannten Betreuungskräfte-Richtlinie aus 2008 eindeutig geregelt und als Beispiel dafür u.a. genannt: Malen, Basteln, Singen und Musizieren, Spazieren gehen, Spielen, Vorlesen und so weiter. Ziel ist es, den Betroffenen durch die zusätzlichen Angebote mehr Zuwendung und eine höhere Wertschätzung entgegenzubringen, ihnen mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. In nicht seltenen Fällen übernehmen sie allerdings Tätigkeiten wie Essen und Trinken anreichen, Toilettengänge begleiten oder Hilfstätig­keiten bei der Pflege. Zulässig ist das nicht – aber kontrolliert und verhindert wird es auch nicht.

Das ist das Ergebnis der aktuellen, nicht repräsentative Online-Umfrage zu „Erfahrungen mit Betreuungskräften nach § 87b SGB XI“, die sich insbesondere an pflegebetroffene Menschen in Pflegeheimen, an Betreuungskräfte sowie an Pflegekräfte richtete. Über eMail und diverse Pflegeforen im Internet (FaceBook) wurde um Teilnahme gebeten. „Es zeigt sich erneut, dass zusätzliche Betreuungskräfte im Pflegebereich nicht nur für die gesetzlich vorgesehenen Tätigkeiten eingesetzt werden“, so Reinhard Leopold von der Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“, der die Umfrage mit Unterstützung der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA) durchgeführt hat.

Von allen Teilnehmern der Umfrage antworteten immerhin 30% namentlich und gaben mit ihren möglichen Anmerkungen und Zusatzinfos deutliche Hinweise auf die Probleme und Schwach­stellen, die sie wahrnehmen. Einige Zitate: „Die § 87b-Kräfte müssen in der Pflege und in der Hauswirtschaft helfen. Für originäre Aufgaben bleibt extrem wenig Zeit, die darüber hinaus noch personenabhängig verwendet wird, d.h. es gibt Lieblinge und Anti-Lieblinge für die Betreuung.“ „Dort ist es im Moment nicht mehr schön als 87b Assistent/in zu arbeiten, 87b Kräfte werden zu pflegerischen Tätigkeiten (BW waschen, Toilettengänge, Essen reichen) genötigt, wer nicht mitspielt wird gemobbt und kann gehen wenn es ihm nicht passt. Zeit für die Betreuung bleibt kaum.“ „Es herrscht erheblicher Fachkräftemangel in Pflegeeinrichtungen; Tendenz steigend. … Die Betreuungskräfte werden hausintern vermehrt eingesetzt für Wäsche- Küchenverteilung, Botengänge etc. Für Begleitungen z.B. zum Arzt bleibt keine Zeit.“ „Ich würde mir als pädagogische Fachkraft wünschen, dass stärker auf jährliche Weiterqualifizierung / Fortbildung der 87b Kräfte geachtet wird, die Austausch und Anregungen außerhalb der Institution brauchen! Aber noch mehr wünsche ich ganz klare Vorgaben, welche Aufgaben NICHT zu den Aufgaben von 87b-Kräften gehört.“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatte 2012 in einer repräsentativen Studie zu Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen festgestellt, dass zwischen 70 und 80% der Betreuungskräfte täglich Nahrung und Getränke anreichen, knapp 50% Toilettengänge unterstützen und über 20% beim Waschen und Ankleiden der Bewohner helfen.

Zu ähnlich hohen Ergebnissen kommt die aktuelle nicht repräsentative Online-Umfrage. Bei der Frage „Welche Aktivitäten werden durch Betreuungskräfte unterstützt?“ antworteten 60%, dass sie auch Essen und Trinken anreichen, rund 34% auch Toilettengänge unterstützen und fast 20% sogar pflegerische Hilfstätigkeiten ausüben.

Abgesehen von der Unzulässigkeit – streng genommen ist es Leistungsbetrug – kann auch die haftungsrechtliche Situation bedenklich sein. Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Bewohner beim Anreichen von Nahrung verschluckt, beim Toilettengang stürzt oder eine Betreuungskraft bei der Körperhygiene angegriffen und verletzt wird, weil die zu pflegende, demente Person eine Handlung nicht versteht oder missdeutet? Ein Problembewusstsein besteht dazu weder bei der Mehrheit der Betreuungs­kräfte noch bei den Pflege-, Wohnbereichs- oder Einrichtungsleitungen.

Seit Januar 2015 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen deutlich erhöht. Werden künftig noch mehr pflegerische Unterstützungstätigkeiten den professionellen Pflegekräften abgenommen? Werden einige Anbieter so die Gewinn- und Renditemarge noch weiter erhöhen können? Anreiz genug dürfte dabei die Tatsache sein, dass die Kosten für die 87b-Kräfte allein von den Pflegekassen getragen werden und somit die Kosten-Kalkulation der Anbieter nicht belasten.

Hier sind Gesetzgeber und Pflegekassen gefordert geeignete Kontroll- und Nachweismöglich­keiten zu schaffen, um den Leistungsmissbrauch konsequent zu unterbinden und Vergehen zu sanktionieren.


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PRESSE-INFO  |  27.03.2015  |  (4.244 Zeichen mit Leerzeichen, inkl. Headlines)
[Bildunterschrift:  Betreuungskräfte sollen begleiten, aber nicht pflegen! - Foto: Reinhard Leopold]
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Reinhard Leopold c/o HEIM-MITWIRKUNG
Unabhängige Selbsthilfe-Initiative für Pflegebetroffene
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Tel.:       0421 / 33 65 91 20
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"Heim-Mitwirkung.de"

Unabhängige Selbsthilfe-Initiative von Angehörigen und Ehrenamtlichen, gegründet Anfang 2006 in Bremen, engagiert sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung. Ziel ist die Verbesserung der Interessenvertretung insbesondere von Heim-Bewohnern sowie von pflegenden und begleitenden Angehörigen.                                                        



Infos des Bundesministerium für Gesundheit:

=> Zusätzliche Betreuungskraft
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegekraefte/zusaetzliche-betreuungskraft.html
=> Pflegestärkungsgesetz
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html



[BIVA kritisiert regelwidrigen Einsatz von Betreuungskräften >>]

[Neue, billige Arbeitskräfte in der Pflege? >>]


* IMG_3808.JPG (127.5 KB, 1000x658 - angeschaut 1607 Mal.)
* PM_Betreuungskräfte87b_150327.pdf (107.76 KB - runtergeladen 875 Mal.)
« Letzte Änderung: 30. Juni 2016, 00:35 von admin » Gespeichert

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