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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Betrug mit Betreuungskräften § 53c SGB XI (ehem. § 87b)  (Gelesen 18656 mal)
admin
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« Antworten #4 am: 03. Juli 2015, 23:59 »

Siehe dazu auch die Berichterstattungen [>>]

Siehe dazu auch unsere Presse-Info
[Betreuungskräfte - Für pflegerische Hilfstätigkeiten missbraucht >>]
« Letzte Änderung: 25. Juli 2015, 23:16 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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« Antworten #3 am: 07. Juni 2015, 01:09 »

Billigpfleger im Altenheim:
Sicht der Betroffenen


... Wir bekamen zum Beispiel Zuschriften von Betreuungsassistenten. Eine von ihnen schrieb uns dies:

„2012 habe ich mich hier im Landkreis beim größten Altenheimträger beworben. Ich muss erwähnen, dass ich bis dato nie etwas mit Pflege oder Betreuung zu tun hatte, außer wenn das Wickeln meiner Kinder zählt :-). (…) Sie suchten nach Leuten, die Leistungen erbringen für die man eigentlich gelernt haben müsste. Ich habe nicht gelernt, und trotzdem: Ich habe Medikamente verabreicht. Ich habe “gefüttert”. Ich zog Kompressionsstrümpfe an und und … Wenn ich mal gesagt habe, dass ich das eigentlich nicht darf, war ich unten durch. (…) Wenn einer zum Beispiel einen Bewohner fertig hat, nimmt auch jede ungelernte Kraft einfach die Medikamente aus dem Tablettenschrank und verabreicht diese. Ich komme aus Baden Württemberg und bin in einer Privatwirtschaftlichen Einrichtung in einer geschlossenen, für an Demenz und Alzheimer Erkrankte.“ ...

[vollständigen Beitrag lesen >>]

Quelle: http://investigativ.welt.de/2015/06/02/billigpfleger-im-altenheim-das-sagen-die-betroffenen/
« Letzte Änderung: 14. Juli 2017, 12:29 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 07. Juni 2015, 01:00 »

Seniorenbetreuung
So gefährlich sind Amateur-Pfleger im Altenheim
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article142055785/So-gefaehrlich-sind-Amateur-Pfleger-im-Altenheim.html?config=print, 07.06.2015


Zitat
WELT am SONNTAG, 31.05.2015, Von Anette Dowideit

Amateure im Altenheim

Deutsche Pflegeheime greifen gern auf angelernte Quereinsteiger zurück. Häufig müssen sie Aufgaben der Pfleger übernehmen. Das ist nicht erlaubt – und für die alten Menschen gefährlich.

Es war Zufall, dass Christian Hübner genau in diesem Moment in den Speisesaal schaute. "Ein Heimbewohner, ein alter Herr, würgte und hustete. Man sah, dass er keine Luft mehr bekam, und die Betreuerin saß hilflos daneben", erzählt er. Was geschehen wäre, wenn er nicht vorbeigekommen wäre? Wenn er den nach Luft japsenden Mann nicht nach vorne gebeugt, über das eigene Knie gelegt und kräftig zwischen die Schulterblätter geschlagen hätte, so wie er es in der Ausbildung gelernt hat, bis dieser das Schnitzelstück wieder ausspuckte? "Womöglich wäre er erstickt", sagt Hübner.

Hübner ist ausgebildeter Altenpfleger, die Frau, die dem Kampf des Rentners nur tatenlos zusehen konnte, ist es nicht. Sie ist eine von Tausenden sogenannten Betreuungsassistenten, auf die die Politik neuerdings verstärkt setzt, um gegen den Fachkräftemangel in der Pflege anzusteuern. Die Zahl dieser angelernten Quereinsteiger in den Pflegeheimen steigt in diesen Wochen kräftig. Denn das Anfang des Jahres in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass Heimbetreiber mit finanzieller Unterstützung der Pflegekassen bundesweit rund 20.000 zusätzliche Betreuungsassistenten einstellen dürfen. Bislang wurden diese Zusatzkräfte, auch Alltagsbegleiter genannt, nur für Demenzkranke bewilligt. Jetzt haben Heime für alle Bewohner Anspruch auf sie.

Doch diese Maßnahme, die Erleichterung schaffen soll, hat nicht selten Besorgnis erregende Folgen. Denn die Betreuungsassistenten werden nach Recherchen der "Welt am Sonntag" vielerorts rechtswidrig eingesetzt. Sie waschen bettlägerige Bewohner, lagern sie im Bett um, füttern sie oder verabreichen ihnen Medikamente. Alles Aufgaben, die aus gutem Grund ausgebildetem Fachpersonal vorbehalten sind.

Bei Demenzkranken im fortgeschrittenen Stadium etwa ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie sich beim Essen verschlucken und Nahrung so tief in die Luftröhre gerät, dass nur ein gelernter Pfleger wie Hübner helfen kann. "Das ist tatsächlich hoch problematisch", sagt Nils Lahmann, ein Pflegewissenschaftler von der Berliner Charité. Ein Angelernter erkenne zum Beispiel kaum die typischen Symptome, die ein Parkinsonpatient zeigt, wenn seine Medikamente überdosiert sind – und werde diesem, anstatt einen Arzt zu rufen, möglicherweise erst einmal eine weitere Tablette verabreichen.

Aktuelle Statistiken, wie viele solcher Betreuer momentan bundesweit im Einsatz sind, gibt es nicht. Klar ist aber, dass die Zahl kräftig wächst. Seit der Einführung dieses Berufs im Jahr 2008 war die Zahl bis Ende 2013 auf knapp 28.000 gestiegen. Und die Bundesregierung prognostiziert, dass es schon bald 45.000 sein werden – so viele wären es, wenn alle Heime die ihnen für ihre Bewohner zustehenden Kräfte demnächst einsetzen. Zum Vergleich: Die Zahl der ausgebildeten Altenpfleger, die in den 13.000 Heimen bundesweit arbeiten, liegt nur gut dreimal höher, nämlich bei 151.000.

In der Bundespolitik werden die Zusatzkräfte als großer Fortschritt gefeiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) brüstete sich bei einem Pflegekongress Anfang Mai in Berlin mit dem Erfolg: "Das Gesetz ist erst zwölf Wochen alt, doch schon jetzt hat die Hälfte der Pflegeheime die Zahl ihrer Betreuungsassistenten aufgestockt." Eine große Erleichterung sei das, für die Pflegebedürftigen ebenso wie für die Pfleger. Denn die Betreuer seien lediglich als Ergänzung zu Altenpflegern vorgesehen, "sie dürfen kein Ersatz sein".

Die Angelernten, oft ehemalige Langzeitarbeitslose, die mindestens 160 Stunden geschult werden, dürfen laut Gesetz nur Betreuungsaufgaben erledigen. Das heißt: Bewohnern vorlesen, mit ihnen spazieren gehen oder sich mit ihnen unterhalten. Pflegehelfern zum Beispiel ist es erlaubt, sogenannte grundpflegerische Aufgaben zu übernehmen, zum Beispiel Toilettengänge begleiten. Betreuungsassistenten dürfen das nur dann, wenn gerade kein Pfleger greifbar ist. So steht es in den ans Gesetz angelehnten Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen.

Ein Aufruf der "Welt am Sonntag" über ein Internetportal für Pflegekräfte zeigt, wie häufig die Betreuungsassistenten in der Praxis wohl dennoch pflegen müssen: Es meldeten sich Dutzende Pfleger, die berichten, dass in ihren Heimen die Angelernten regelmäßig zur Lagerung Bettlägeriger eingeteilt würden – und diese dann häufig offene Wunden entwickelten, weil sie nicht fachgerecht gelegt und stabilisiert würden. Oder dass die Helfer bettlägerige, schwere Patienten allein aus den Betten und auf die Toilette hieven müssten, ohne die richtigen Handgriffe zu kennen. "Das Problem mit den Betreuungsassistenten ist uns bekannt", sagt Christel Bienstein, Pflegeprofessorin von der Universität Witten-Herdecke. Zwar sei der Ansatz gut, Alltagshelfer einzusetzen. Doch in der Praxis zeige sich, dass es an Fachpersonal mangele – und dass dieser Mangel durch die Alltagsbegleiter nicht sinnvoll kompensiert werden könne.

Pfleger Christian Hübner, der heute in einem Krankenhaus arbeitet, machte während seiner Ausbildung Station in fünf Pflegeheimen – und hat in vieren erlebt, dass die Angelernten gesetzeswidrig eingesetzt wurden. "In einer Einrichtung bekamen die Betreuungsassistenten morgens vier oder fünf bettlägerige Bewohner zugeteilt und mussten sie alleine waschen. Das ist nicht mal mehr grenzwertig", findet er.

Einsätze von Betreuungsassistenten als Pfleger scheinen schon fast der Normalfall zu sein, sagt auch Johanna Knüppel vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DbfK). "Bei unseren Mitgliedern sind die Betreuungsassistenten momentan ein großes Thema. Wir erfahren, dass sie wegen des Pflegermangels in den Heimen häufig Aufgaben übertragen bekommen, für die sie nicht qualifiziert sind – und dabei überhaupt nicht die Risiken überblicken."

Die Betreiber von Pflegeheimen geben sich teilweise zugeknöpft. Die größte privatwirtschaftliche Heimkette, Curanum, macht gar keine Angaben dazu, wie viele Alltagshelfer in ihren 124 Heimen arbeiten. Auch die Frage, ob die Betreuungsassistenten die Bewohner auch pflegen müssen, lässt das Unternehmen unbeantwortet. Offener gibt sich der Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD), der die Betreiber von 965 Pflegeheimen bundesweit vertritt.

VKAD-Präsident Hanno Heil sagt, die Mitglieder seines Verbandes empfänden die Betreuungsassistenten durchgängig als "große Erleichterung". Für die sogenannte Behandlungspflege, also medizinische Aufgaben wie den Wechsel von Verbänden, würden sie jedoch keineswegs eingesetzt. "In den Bereich Pflege reicht bei unseren Trägern das Aufgabenspektrum der Betreuer höchstens hinein, wenn sie die Bewohner zum Beispiel beim Essen unterstützen", sagt Heil. Wo das Unterstützen des selbstständigen Essens anfängt und das Füttern anfängt, lasse sich im Alltag oft nicht unterscheiden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jens Spahn (CDU), glaubt, in der täglichen Praxis sei Pragmatismus sinnvoll. "Betreuungskräfte sollen nicht pflegen, aber zumindest Essen reichen dürfen", sagt Spahn. "Alles andere ist lebensfremd."

Alarmierend ist jedoch das Ergebnis einer vor wenigen Wochen veröffentlichten Online-Befragung des Pflege-Selbsthilfeverbandes "Heim-Mitwirkung", an der rund 200 Pflegekräfte teilnahmen und 80 von ihnen ausführlich antworteten. Demnach müssen rund zwei Drittel aller Betreuungsassistenten Bewohner füttern, und jeder fünfte wird eingesetzt, um Schwerstpflegebedürftige zu waschen oder zu lagern. Zu ähnlichen Ergebnissen war 2012 bereits eine Umfrage im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen gekommen.

Die Bundesregierung hat das offensichtlich wenig beeindruckt. Den kräftigen Ausbau des Modells seit Jahresanfang verbuchen sowohl der Bundesgesundheitsminister als auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), als Erfolg. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, das Konzept habe sich "in der Praxis bewährt". Und Laumann sagt: "Die Aufstockung ist sowohl für die Pflegekräfte als auch für die Pflegebedürftigen ein großer Gewinn."

Kritiker sehen das anders. Pflegeverbandssprecherin Knüppel vermutet, dass die Bundesregierung sehr wohl vom Missbrauch der Betreuungsassistenten wisse – aber schlicht wegsieht. "Anstatt die Pflegefachkräfte in den Heimen tatsächlich zu entlasten, wird die Versorgung auf immer mehr pflegerische Laien übertragen", sagt sie. Aus politischer Sicht habe eine solche Strategie gleich mehrere Vorteile: "Sie kaschiert die durch den Fachkräftemangel entstandene pflegerische Unterversorgung in vielen Heimen, sorgt für positive Schlagzeilen und gleichzeitig schafft sie Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose."

Aus der Opposition werden deshalb nun Rufe nach einer kritischen Überprüfung des Modells Betreuungsassistenten laut. Die Bundesregierung müsse eine Evaluation vornehmen, fordert die pflegepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Elisabeth Scharfenberg: "Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, dass zusätzliche Betreuungskräfte in größerem Ausmaß Pflegefachkräfte ersetzen, muss die Bundesregierung gesetzliche Regelungen erlassen, die diesen Missbrauch verhindern." Scharfenberg findet, in Deutschland sei ein "fortschreitender Werteverfall der Pflegeleistungen" im Gange.

Von den Heimbetreibern ist unterdessen wenig Unterstützung zu erwarten, denn für sie lohnt sich der Einsatz betriebswirtschaftlich: Die Quereinsteiger verdienen in der Regel nicht mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, während ein examinierter Altenpfleger laut einer aktuellen Berechnung der Gewerkschaft Verdi inklusive aller Zulagen auf 17,50 Euro Stundenlohn kommen kann. Dazu kommt: Das Gehalt der Assistenten wird von den Pflegekassen bezuschusst – bei manchen Heimen laut GKV-Spitzenverband so stark, dass sie selbst gar kein Gehalt mehr zuzahlen müssen. Wie viel Zuschuss ein Heim erhält, handelt es mit den Pflegekassen vor Ort aus.

Was genau die Laienpfleger auf den Stationen tun, kontrollierten die Kassen aber in der Regel nicht, sagt der Heimleiter einer katholischen Pflegeeinrichtung im Ruhrgebiet. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der für diese Kontrollen zuständig sei, kontrolliert momentan bei seinen Besuchen zwar eingehend, ob die Helfer ihre vorgeschriebenen Kurse absolviert haben und die entsprechenden Unterlagen vorweisen können. "Wie sie aber genau eingesetzt werden, überprüft keiner", sagt er.

Doch das Modell Betreuungsassistent hat nicht nur aus Sicht der Patienten Schattenseiten. Auch unter den ausgebildeten Altenpflegern im Land sorgt das von der Politik so hoch gelobte Konzept für Unruhe, da es Zukunftsängste schürt. Zum Beispiel bei den Angestellten eines gemeinnützigen Trägers in Norddeutschland, zu dem drei Heime gehören. An einem Vormittag Mitte Mai dieses Jahres haben sich die Betriebsratsmitglieder der Kette zu einem Treffen bereit erklärt.

Bei einem Kaffee in einer Bäckerei in der Einkaufsstraße ihrer Kleinstadt berichten sie, was sich momentan in ihrer Heimkette tut. "Seit Januar sind jede Menge neue Betreuungsassistenten eingestellt worden", sagt die Betriebsratschefin. Eine ihrer Kolleginnen hat die Kopie eines Arbeitsvertrages dabei, den die angelernten Helferinnen unterschreiben mussten. In der sogenannten Zusatzvereinbarung heißt es: "Der Arbeitnehmer wird als Betreuungsassistent (Arbeit auf Abruf) eingestellt. Die Firma ist berechtigt, dem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen auch eine andere zumutbare Tätigkeit innerhalb des Betriebes zuzuweisen." Rund um die Uhr sollen die Angelernten einsatzbereit sein für die Heimkette, theoretisch auch mitten in der Nacht – obwohl sie ihren gesetzlich erlaubten Tätigkeiten, also mit den Bewohnern Karten spielen, gärtnern, ihnen vorlesen – zu dieser Zeit wohl kaum nachkommen können.

Der Betriebsrat der Heimkette vermutet, dass die Betreuungsassistenten als billige Alternative zum Pfleger im Nachtdienst eingesetzt werden könnten. "Dafür spricht jedenfalls, dass wir seit Monaten offene Stellen für Pfleger ausgeschrieben haben, aber stattdessen immer nur Betreuungsassistenten eingestellt werden", sagt die Betriebsratsvorsitzende.

Auch Katharina Meier (Name geändert), Betreuungsassistentin in Stuttgart, erzählt, dass in ihrem Heim die Angelernten zur Pflege eingeteilt werden. Auch sie sollte, als sie dort bereits arbeitete, ein solches Zusatzformular unterschreiben. Darin steht: "Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, bei Bedarf auch pflegerische Aufgaben zu übernehmen." Meier weigerte sich. Die anderen Hilfskräfte im Heim, sagt sie, unterschrieben.

Andere Betreiber von Pflegeheimen gehen noch weiter. Zum Beispiel die privatwirtschaftliche Kette Compassio mit Sitz in Ulm, die 24 Standorte betreibt. In einer Stellenanzeige, die sie auf einem Internetportal schaltete, ist zu lesen: "Sie sind für die soziale Betreuung unserer Bewohner verantwortlich und verrichten zudem grundlegende pflegerische Tätigkeiten." Eine Sprecherin des Unternehmens sagt dazu auf Anfrage, beim Formulieren der Anzeige sei ein Fehler unterlaufen. Die knapp 100 bei Compassio angestellten Betreuungsassistenten würden keinesfalls pflegerische Aufgaben übernehmen.

Der Darmstädter Pflegerechtsanwalt Alexander Wischnewski allerdings sagt, es gebe beim Einsatz der angelernten Betreuer Graubereiche: Zur sogenannten Grundpflege gehöre nämlich auch schon die "mundgerechte Zubereitung" von Speisen, ebenso wie Unterstützung beim An- und Ausziehen. Im Zweifelsfall können Heimbetreiber sich also darauf berufen, nur solche unterstützenden Aufgaben gemeint zu haben.

Wie gefährlich es sein kann, wenn Angelernte allein für alte, kranke Menschen zuständig sind, zeigte Mitte Mai in Hamburg ein Prozess vor dem Amtsgericht Harburg: Eine ungelernte Pflegehelferin hatte an ihrem ersten Arbeitstag allein eine bettlägerige alte Dame aus dem Bett holen, waschen und anziehen sollen. Als sie sich kurz umdrehte, rutschte die alte Frau aus dem Bett und schlug mit dem Gesicht mit Wucht auf die Kante ihres Nachttisches. Die Bewohnerin, die auf dem rechten Auge schon blind war, wird durch den Unfall wohl ihr komplettes Augenlicht verlieren.

Die Pfleger – egal ob gelernt oder ungelernt – sind für ihre eigenen Fehler rechtlich verantwortlich. 500 Euro Geldstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt, waren es im Fall der Hamburger Hilfskraft. Vielen Angelernten ist das nicht bewusst. Und eine Berufshaftpflicht-Versicherung deckt in ihren Fällen natürlich nur Tätigkeiten ab, die ihnen per Gesetz erlaubt sind. Häufig sind die Betreuungsassistenten gering qualifiziert, ehemalige Verkäuferinnen oder Lagerarbeiter, viele sind Migranten. Wehren sie sich, wenn die Heimleitung sie zur Pflege einteilt, fürchten viele um ihren Arbeitsplatz. Eigentlich, findet deshalb der Anwalt der Hamburger Hilfspflegerin, hätte nicht seine Mandantin auf die Anklagebank gehört. Sondern die Heimleitung.
Quelle: http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article141694133/Amateure-im-Altenheim.html - Mit freundl. Genehmigung der Autorin



Siehe dazu unsere Presse-Info
[Betreuungskräfte - Für pflegerische Hilfstätigkeiten missbraucht]
« Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 16:54 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 24. April 2015, 17:56 »

Hälfte der Pflegeeinrichtungen stockten Betreuungspersonal auf

Laut einer am 23.04.2015 verbreiteten dpa-Meldung* sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Donnerstag in Berlin beim Besuch eines Seniorenpflegeheimes, dass rund die Hälfte der stationären Einrichtungen ihr Betreuungspersonal deutlich aufgestockt habe.


Anbieter nutzen verständlicherweise gerne die Möglichkeit die durch das Pflegestärkungsgesetzes seit 1. Januar 2015 gegebenen Möglichkeit für sie kostenloses Personals einzusetzen. Denn die Kosten für das Zusatzpersonal werden durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen getragen.

Diese Betreuerinnen und Betreuer sollen eigentlich in enger Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal beim Lesen, Basteln oder Spazierengehen Unterstützung für die pflegebedürftigen Bewohner leisten. Der Bundesgesundheitminister scheint dabei zu ignorieren und zu tolerieren, dass Pflegeheime dieses "Geschenk" zweckentfremdet nutzen ...

* http://www.n-tv.de/ticker/Pflegeeinrichtungen-stocken-Betreuungspersonal-auf-article14969581.html
« Letzte Änderung: 27. April 2015, 09:21 von admin » Gespeichert

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« am: 09. April 2015, 22:11 »

Belastungssituation bei Betreuungskräften
gemäß § 87b SGB XI in der stationären Altenpflege


Eine Pilotstudie mit Verlaufsmessung über sechs Monate


In einer Veröffentlichung in der Pflegezeitschrift 2011, Jg. 64, Heft 5 stellt der Autor Bernd KwiatKowsKi in seinem Fazit fest:

Zitat
... In der Gruppe der Pflegefachkräfte herrschte der Wunsch nach einer Berufsaufgabe vor, sie fühlten sich von Vorgesetzten und Kollegen gemobbt. Bei den §-87b-Kräften kam es im Verlauf der Untersuchung zu einer signifikanten Verschlechterung der Belastungssituation und einer Belastungszunahme. Es bleibt weiterhin zu konstatieren, dass die §-87b-Kräfte Hinweise für psycho-soziale Überlastungsreaktionen aufweisen, speziell in den Bereichen "Einfluss und Entwicklungsmöglichkeiten" sowie "Soziale Beziehungen und Führung", was in weiteren Studien genauer evaluiert werden sollte. ...

Quelle: http://www.kohlhammer.de/pflegezeitschrift.de



Aus der Stellungnahme der Fachhochschule Münster zum 1. Pflegestärkungsgesetz:

Zitat
"2.3 Kritik
Im Allgemeinen wird die Einführung der zusätzlichen Leistungen für Demenzerkrankte in stationären Einrichtungen positiv beurteilt, auch wenn sie (insbesondere von Seiten der stationären Einrichtungen sowie der Berufsverbände) häufig als viel zu gering und nicht ausreichend betrachtet werden. Die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbands geht noch weiter.

Der Verband bezeichnet die 160 Stunden Pflegequalifikation als grob fahrlässig und nicht ausreichend und fordert eine Ausbildungszeit von 900 Stunden, damit die zukünftigen Betreuungsassistenten ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und fachgerecht mit dem nötigen Wissendurchführen können. Die Kritik macht sich dementsprechend hauptsächlich an der Richtlinie der Spitzenverbände fest. Weitere oft genannte Kritik ist, dass die Betreuungsassistenten teilweise auch pflegerische Aufgaben übernehmen sollen. Diese Kritik wird von Seiten des Bundesgesundheitsministeriumszurückgewiesen. Das Ministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits im Gesetz ausgeschlossen wurde, dass Pflegetätigkeiten auf die zusätzlichen Kräfte übertragen werden. ..."
Quelle: https://www.fh-muenster.de/fb12/downloads/Das_Pflegeweiterentwicklungsgesetz.pdf

* 286_290_Kwiatkowski.pdf (260.84 KB - runtergeladen 1779 Mal.)
* Das_Pflegeweiterentwicklungsgesetz.pdf (1940.66 KB - runtergeladen 750 Mal.)
« Letzte Änderung: 14. Juli 2017, 12:28 von admin » Gespeichert

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