Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
20. April 2024, 05:55
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  AKTUELLES / NEWS
| |-+  Aktuelle Meldungen & Hinweise
| | |-+  Aktuelles aus den Medien (Moderator: admin)
| | | |-+  BIVA: Transparenzberichte teilstationärer Einrichtungen veröffentlichen!
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: BIVA: Transparenzberichte teilstationärer Einrichtungen veröffentlichen!  (Gelesen 3798 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 11. Dezember 2015, 13:45 »

Zitat
Ein Viertel aller Prüfberichte von Pflegeeinrichtungen bleiben unveröffentlicht

Bonn. Die Transparenzberichte von einem Viertel der Pflegeheime werden entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht veröffentlicht, kritisiert die Bundesinteressenvertretung alter und pflegebetroffener Menschen, BIVA. Dabei handelt es sich mehrheitlich um teilstationäre Einrichtungen. „Verbraucher, die für sich oder ihre Angehörigen einen Platz in der Teilzeitpflege suchen, werden ohne die vorgeschriebene Orientierungshilfe alleine gelassen“, kritisiert der Vorsitzende der BIVA, Dr. Manfred Stegger.


Von den über 14.000 Einrichtungen in Deutschland bieten etwa 3.500 Heime teilstationäre Pflege an. Das bedeutet Unterbringung und Betreuung während der Nacht oder stundenweise am Tag. Die Zahl dieser Einrichtungen wächst kontinuierlich. „Es ist nicht einzusehen, warum für ein Viertel aller Einrichtungen eine Ausnahmeregelung besteht“, sagt Stegger.

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Pflegeheime einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden. Gleichzeitig hat er bestimmt, dass ab 2009 die Prüfergebnisse in verbraucherfreundlicher Form im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Pflegeselbstverwaltung, die vom Gesetzgeber beauftragt wurde, die Veröffentlichungsregelungen zu erstellen, hat für ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen festgelegt, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Doch wurden damals die teilstationären Heime bei der Frage der Veröffentlichung der Prüfergebnisse ausgeklammert. Mittlerweile ist die Zahl dieser Einrichtungen stetig gestiegen. Zwei von drei Neugründungen bieten heute teilstationäre Pflege an. Diese Art von Einrichtungen wird zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. „Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Die Pflegeselbstverwaltung muss kurzfristig korrigierend eingreifen“, fordert Stegger.
Quelle: www.biva.de, Pressemitteilung vom 10.12.2015
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.03 Sekunden mit 22 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it