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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Heimgesetz in Baden-Württemberg: seit 1. Juli 2008 in Kraft  (Gelesen 17295 mal)
admin
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« Antworten #6 am: 15. Juli 2008, 22:57 »

    Neues Landes-Heimgesetz in Baden-Württemberg:
    Das Land schaut jetzt genauer hin


    Am 1. Juli ist das neue Heimgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten.

    Wesentliches:
    - Schärfere Kontrollen
    - Mindestquote beim Fachpersonal
    - mehr Transparenz bei den Preisen und Leistungen von Senioren- und Behindertenheimen

    Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz:
    Heimbewohner sollen Qualität der Einrichtungen erkennen können [lesen >>]



    Den Wortlaut des Gesetzestextes finden Sie auch hier:




    Auch dazu hat die BIVA im Vorfeld eine Stellungnahme abgegeben. (15.01.2008) [Sie finden sie hier >>.]



    Siehe auch http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?board=100.0:

    « Letzte Änderung: 06. September 2011, 21:52 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #5 am: 15. Juli 2008, 22:40 »

    Arbeits- und Sozialministerin Stolz: „Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen“

    Baden-Württembergisches Heimgesetz tritt am 1. Juli in Kraft


     04.06.2008 „Niemand will pflegebedürftig werden – aber leider können wir das nicht immer verhindern“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Mittwoch (4.6.) bei der zweiten Lesung des Landesheimgesetzes im Landtag. Daher ist der Schutz der Menschenwürde von Heimbewohnern oberstes Ziel des neuen Heimgesetzes. „Wir sind es den Menschen in den Einrichtungen schuldig, hier etwas zu tun“, so die Ministerin. „Ganz wesentlich für eine gute Betreuung und Pflege“ sei ausreichendes und qualifiziertes Personal. Die Ministerin weiter: „Um dies auch im Gesetz deutlich zu machen, haben wir die Fachkraftquote in das Gesetz geschrieben.“ Die Ministerin dankte den „vielen engagierten Menschen, die mit großem persönlichem Einsatz hervorragende Arbeit leisten und Menschen in der oft schwierigsten Lebensphase begleiten und pflegen“, und brachte ihre größte Anerkennung für deren Arbeit zum Ausdruck.

    Als weitere Bausteine der Qualitätssicherung sind nach Ansicht der Ministerin „mehr Transparenz und Verbraucherschutz in den Einrichtungen“ notwendig. Baden-Württemberg habe als erstes Bundesland den Verbraucherschutz als Gesetzesziel festgeschrieben. „Zur Transparenz gehört beispielsweise, dass wir wollen, dass die Heimaufsichten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfungen in geeigneter Form veröffentlichen“, so Stolz. Ab 2010 seien darüber hinaus umfassendere Qualitätsberichte geplant, in denen neben den Mängeln auch die Stärken der Einrichtungen dargestellt werden und die von den Trägern freiwillig veröffentlicht werden können.

    Als weiteren wichtigen Baustein des Gesetzes bezeichnete die Ministerin die Regelungen des Heimgesetzes für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Hier sei in der Vergangenheit oft unklar gewesen, wann das Heimrecht anzuwenden sei und wann nicht. „Das Landesheimgesetz gibt hier Rechts- und damit auch Planungssicherheit“, so die Ministerin. Die Menschen in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften seien in der Regel genauso schutzbedürftig wie die Menschen in den Heimen. „Wo sie das nicht sind, weil sie in der Gemeinschaft selbstbestimmt ihre Angelegenheiten regeln oder wo sie weitgehend selbständig ohne durchgehende Betreuung leben können, wie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung, haben wir von der Anwendung des Heimgesetzes abgesehen“, betonte Stolz. Im Gesetzgebungsverfahren wurde deshalb noch eine Änderung bei den Regelungen für Wohngruppen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung vorgenommen, wonach betreute Wohngruppen künftig nicht unter das Heimgesetz fallen, wenn sie räumlich und organisatorisch abgeschlossene Einheiten mit höchstens acht Plätzen (bisher: weniger als sieben Plätze) sind.

    Die Ministerin unterstrich, dass „mit der Zunahme der Demenzerkrankungen das Schutzbedürfnis der Menschen in Einrichtungen in Zukunft ansteigen wird.“ Bereits heute bilden Demenzerkrankungen den mit Abstand häufigsten Grund für einen Heimeintritt. Baden-Württemberg hat die Chance genutzt und wird nun „als erstes Bundesland ein neues Heimgesetz in Kraft setzen.“ Es tritt zum 1. Juli in Kraft. Es soll für einen verbesserten Schutz der Menschen in den Einrichtungen sorgen und bessere Voraussetzungen für mehr Pflegequalität und mehr Transparenz für die Pflegebedürftigen schaffen.

    Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung Baden-Württemberg
    Gespeichert

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    « Antworten #4 am: 22. März 2008, 07:37 »

    Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: Schutz der Bewohner hat oberste Priorität

    Qualitätssicherung durch gesetzlich festgeschriebene Fachkraftquote

     18.03.2008 Das Land Baden-Württemberg macht als eines der ersten Länder von seiner im Rahmen der Föderalismusreform übertragenen Gesetzgebungskompetenz im Heimrecht Gebrauch. Der Ministerrat stimmte in seiner Sitzung am Montagabend (17. März 2008) dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales für ein Landesheimgesetz zu. Der Entwurf wird nun im Landtag beraten und soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. „Der Schutz der Heimbewohner hat dabei für uns oberste Priorität“, sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (18. März 2008) in Stuttgart. Um die Qualität in den Einrichtungen zu sichern, sollten die Begehungen der Heimaufsichten zukünftig grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Bisher sei dies in rund zwei Drittel der Prüfungen der Fall gewesen, erläuterten Oettinger und Stolz. Das Land finanziere zudem mit weiteren 150.000 Euro eine Aufstockung von Pflegefachkräften, die die Begehungen begleiten. So solle mehr pflegerischer Sachverstand in die Prüfungen eingebracht werden.

    Qualität von Pflege und Betreuung wird gestärkt

    Ein entscheidender Faktor für die Qualität der Pflege und Betreuung sei das Vorhandensein von ausreichendem und qualifiziertem Personal. Daher werde die Fachkraftquote, die bestimme, dass 50 Prozent des Personals Fachkräfte sein müssten, nunmehr gesetzlich festgeschrieben. Hiervon könnten Ausnahmen nur zugelassen werden, soweit und solange es die Bedürfnisse der Bewohner erlauben. „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ohne ausreichendes und qualifiziertes Personal die Qualität in den Heimen nicht gesichert werden kann“, erläuterten der Ministerpräsident und die Arbeits- und Sozialministerin.

    Mehr Transparenz für Verbraucher

    Das neue Heimgesetz werde darüber hinaus zu mehr Transparenz für die Verbraucher führen, betonten Oettinger und Stolz. Die Heimaufsicht werde die wesentlichen Ergebnisse der Prüfberichte in Zukunft veröffentlichen. Zudem müssten die Heimbetreiber ihre Preise und Leistungen veröffentlichen, um den Interessenten und Bewohnern einen Vergleich zu ermöglichen. Ab 2010 erstellten die Heimaufsichten über die geprüften Einrichtungen einen umfassenderen Qualitätsbericht, der von den Einrichtungen selbst veröffentlicht werden könne. Jeder könne sich dann über die besonderen Qualitätsmerkmale eines Heimes informieren. „Wir sind überzeugt, dass mehr Information für die Interessenten und Bewohner wesentlich zu einer besseren Qualität der Pflege in den Heimen beitragen wird“, erklärten der Ministerpräsident und die Sozialministerin.

    Schutz des Heimrechts wird ausgedehnt

    Auch Bewohner von ambulant betreuten Wohngemeinschaften würden in der Regel den Schutz des Heimrechts genießen. Würden ambulant betreute Wohngemeinschaften von einem Träger verantwortet, so prüfe die Heimaufsicht. „Auch in solchen Einrichtungen ist der Schutzbedarf häufig ähnlich dem der Bewohner eines klassischen Heims. Nur wenn die Wohngemeinschaft alle ihre Belange selbst regelt und unabhängig ihre Wahlfreiheit wahrnehmen kann, ist der Schutz des Heimrechts nicht mehr notwendig“, erklärten Oettinger und Stolz.

    Arbeitsgruppe klärt bauliche und personelle Anforderungen

    Die baulichen und personellen Anforderungen des Heimrechts sollten nach dem neuen Heimgesetz den Bedürfnissen der Bewohner und dem Konzept der Einrichtung angepasst werden. So sollten dann etwa für eine Außenwohngruppe für geistig Behinderte andere Anforderungen gelten als für das klassische Pflegeheim. Die einzelnen Regelungen müssten in der Ausführungsverordnung erarbeitet werden. Günther H. Oettinger und Dr. Monika Stolz kündigten an, dass das Ministerium eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung aller betroffenen Verbände bilden werde.

    Quelle: Staatsministerium
    http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/183229.html?_min=_stm&template=min_meldung_html&referer=103571



    Fundstelle Entwurf (jetzt Stand März) siehe

    http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=886.0

    hier im Forum

    Die Begründung ist dort auch zu finden; sehr umfangreich und bringt mich weiter als der Entwurfstext
    « Letzte Änderung: 22. März 2008, 09:03 von Multihilde » Gespeichert
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    « Antworten #3 am: 03. Januar 2008, 18:40 »

    Gesetzentwurf und Gesetzesbegründung zum neuen Heimgesetz in Baden-Württemberg

    Als Ergänzung zu den vorliegenden Informationen haben wir auf den Internetseiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg den Gesetzentwurf und die Gesetzesbegründung gefunden:

    http://www.sozialministerium-bw.de/de/Senioren/82096.html


    Die Dokumente selbst sind unter folgenden Links herunterzuladen:

    - Entwurf Landesheimgesetz 25.11.07 [PDF, 1.7 MB]
    - Entwurf Gesetzesbegründung Stand 07.12.07 [PDF, 524.8 KB]

    Quelle: s.o.
    « Letzte Änderung: 04. Januar 2008, 00:15 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #2 am: 11. Dezember 2007, 19:49 »

    Baden-Württemberg

    Ministerrat stimmt Gesetzentwurf zum Heimgesetz zu

    Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: Qualität in den Heimen sichern und Rechte der Bewohner stärken

    11.12.2007 „Die Landesregierung will mit dem baden-württembergischen Heimgesetz den Schutz der Bewohner von Heimen gewährleisten, ihre Rechte stärken und die Qualität der Betreuung sichern“, sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (11. Dezember 2007) in Stuttgart nach der Sitzung des Ministerrates, der einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit der Durchführung der Anhörung beauftragt hatte.

    Künftig einmal jährlich unangemeldete qualifizierte Kontrollen

    Zwar würden in den allermeisten Einrichtungen die Bewohner gut betreut, betonten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Sozialministerin Monika Stolz. Dennoch gebe es immer wieder Fälle, in denen Qualitätsmängel bei der Pflege auftreten. „Dem wollen wir entgegenwirken. Wir sind davon überzeugt, dass mit effizienten Kontrollen eine weitere Steigerung der Betreuungsqualität möglich ist.“ Künftig seien daher einmal im Jahr unangemeldete Kontrollen vorgesehen. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass der für die Heimbegehung notwendige pflegerische Sachverstand zur Verfügung steht. „Nur so können wir sicher sein, dass Pflegemängel rechtzeitig erkannt und auch abgestellt werden können“, unterstrichen Oettinger und Stolz. Geplant sei daher die stärkere Beteiligung externer Pflegefachleute.

    Die Landesregierung halte auch an der so genannten Fachkraftquote fest, die vorschreibe, dass 50 Prozent des Personals qualifizierte Fachkräfte sein müssen. „Für die Qualität der Pflege und Betreuung ist entscheidend, dass ausreichend und qualifiziertes Personal vorhanden ist. Daher werden wir an der Fachkraftquote nicht rütteln, sondern sie vielmehr gesetzlich festschreiben.“

    Neue Wohnformen

    Um dem Wunsch der Menschen nach mehr Selbstbestimmung und Normalität entgegen zu kommen, sollen ferner neue Wohnformen ermöglicht werden. Sie seien ein Mittelweg zwischen einer Vollversorgung im Heim und der Selbständigkeit des eigenen Zuhauses. „Insoweit Menschen selbst bestimmen und autonom handeln können, brauchen sie den Schutz des Gesetzes weniger. Aber in dem Maße, wie Menschen nicht mehr selbständig handeln können, wollen wir sie gesetzlich schützen“, betonten Oettinger und Stolz.

    Verbraucherschutz als neues Ziel festgeschrieben

    Als neues Ziel soll außerdem der Verbraucherschutz im Gesetz festgeschrieben werden. Neben einem verbindlichen Beschwerdemanagement sei mehr Transparenz bei Preis und Leistung der Einrichtungen vorgesehen. Darüber hinaus soll zur Stärkung der Interessen der Heimbewohner eine ausreichende Mitwirkung des Heimbeirates beziehungsweise des Heimfürsprechers gewährleistet werden. „Mit dem baden-württembergischen Heimgesetz wird sowohl die Qualität in der Pflege gesichert als auch die notwendige Flexibilisierung ermöglicht, um besonderen Betreuungs- und Pflegekonzepten Raum zu geben“, unterstrichen Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz.

    Quelle: Staatsministerium
    http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/178532.html?referer=88736



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    « Antworten #1 am: 01. Juni 2007, 18:17 »

    Eckpunkte für ein baden-württembergisches Heimgesetz

    Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
    vom 01.06.2007

    MdL Katrin Altpeter: „Ein modernes Landesgesetz muss die Qualität der Angebote sichern und den Verbraucherschutz gewährleisten“

    Chancen der Föderalismusreform für den Sozialbereich rasch ergreifen

    Als erste Fraktion im Landtag legt die SPD Eckpunkte für ein modernes baden-württembergisches Gesetz zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe vor. Die bisher durch Bundesrecht geregelte Tätigkeit der Heimaufsichtsbehörden der Stadt- und Landkreise soll landesrechtlich geregelt und an die heutigen Bedürfnisse alter und behinderter Menschen angepasst werden, so die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Pflegeexpertin Katrin Altpeter. In einer ersten internen Expertenanhörung haben der Landesseniorenrat, der VdK und die Verbände der freigemeinnützigen Pflegeheimträger bereits ihre grundsätzliche Übereinstimmung mit dem SPD-Eckpunktepapier signalisiert. Die Zuständigkeit für das Heimrecht ist mit der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen.

    Nach den Worten von Altpeter muss ein modernes Landesgesetz die Qualität der Angebote und den Verbraucherschutz gewährleisten. Die Eckpunkte der SPD-Landtagsfraktion legten deshalb ein besonderes Augenmerk darauf, Qualitätsstandards für die Einrichtungen festzulegen, die auch regelmäßig überprüft werden müssen. Die SPD wolle zudem erreichen, dass die Vielfalt neuer Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung im neuen Gesetz berücksichtigt und für diese neuen Angebote maßgeschneiderte Anforderungen gesetzlich festgelegt werden. Zudem sollen die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet werden, Interessierten aktuelle Informationen über konkrete Wohn- und Betreuungsangebote und deren Kosten zur Verfügung zu stellen.

    Katrin Altpeter: „Dieses Gesetz hat große Bedeutung für alte und behinderte Menschen, die in stationären Einrichtungen leben.“ Von den 225.000 pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg lebten rund 78.000, also etwas mehr als ein Drittel, in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. In den nächsten Jahren werde die Zahl der Pflegebedürftigen aufgrund des demografischen Wandels stark ansteigen, so Altpeter. Das Statistische Landesamt schätzt, dass sich bis zum Jahr 2030 die Zahl der Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, auf etwa 130.000 Personen fast verdoppelt. Auch die rund 19.000 Menschen mit Behinderungen, die in Baden-Württemberg derzeit in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, werden von dem Gesetz erfasst.

    Die SPD-Pflegeexpertin betonte, wie wichtig die Sicherung der Versorgungsqualität und ein effektiver Verbraucherschutz – z. B. rasches und konsequentes Einschreiten bei Missständen – für diesen Personenkreis ist: „Pflegebedürftige oder behinderte Menschen benötigen einen besonderen Schutz, weil sie ihre Rechte und Interessen oft nicht oder nicht ausreichend selbst vertreten können.“

    Dies sei umso dringlicher, da im Laufe der Jahre das Durchschnittsalter beim Wechsel von der Wohnung ins Pflegeheim deutlich angestiegen sei und das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner deutlich zugenommen habe.


    Die zentralen Eckpunkte der SPD im Einzelnen

    Der Begriff „Heim“ ist ein überholtes Kriterium
    Das bisherige Bundesheimrecht hat die Entwicklung innovativer Wohn- und Betreuungsformen behindert. Erforderlich ist deshalb eine Öffnung für die Vielfalt neuer Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Dabei soll das Land ordnungsrechtliche Regelungen, also etwa Auflagen für die Heimbetreiber, nur dort festlegen, wo dies zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Pflegeheime, wo die Bewohner nicht frei wählen können, von wem die Pflegeleistung erbracht wird oder wer die Mahlzeiten liefert.

    Anders dagegen ist die Situation in der Regel beim betreuten Wohnen, wo die Bewohner die Anbieter von Pflege- und Serviceleistungen wechseln können, ohne gleichzeitig die Wohnung aufgeben zu müssen. Hier ist nach den Vorstellungen der SPD über die Regelungen der Pflegeversicherung hinaus kein weiterer gesetzlicher Schutz und auch keine darüber hinausgehende Aufsicht erforderlich.

    Auch Angebote der Tages- und Nachtpflege, die bisher unter das Bundesheimgesetz fielen, können nach Altpeters Worten aus dem Anwendungsbereich eines modernen Landesgesetzes herausgenommen werden.


    Verbraucherschutz stärken
    Das Gesetz zum Schutz der Bewohner in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe muss dem Verbraucherschutz dienen. Ein funktionierender Verbraucherschutz kann erheblich zur Qualitätssicherung und -entwicklung beitragen und entspricht den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Um den Rechten und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe stärker Geltung zu verschaffen, soll das Leitbild des Verbraucherschutzes in den Gesetzeszweck aufgenommen werden.

    Die Aufsichtsbehörden sollen deshalb entsprechende Aufgaben und Befugnisse erhalten. So schlägt die SPD vor, dass die Heimaufsichtsbehörden dem öffentlichen Interesse an Informationen über die verschiedenen Wohn- und Betreuungsangebote künftig stärker Rechnung tragen. Bürgerinnen und Bürger, potenziell interessierte Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung sowie deren Angehörige sollen möglichst aktuelle Informationen über konkrete Wohn- und Betreuungsangebote erhalten, damit sie sich selbst einen
    Überblick über verfügbare Angebote und deren Kosten verschaffen können.


    Heimqualität sichern
    Die SPD spricht sich dafür aus, im baden-württembergischen Gesetz an der Fachkraftquote grundsätzlich festzuhalten. Der bisher durch Rechtsverordnung geregelte Fachkraftanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent am Gesamtpersonal soll deshalb in das Landesrecht übernommen werden. Die zuständigen Behörden sollen nur dann Ausnahmen genehmigen können, wenn eine Personalstruktur mit geringerem Fachkräfteanteil den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner besser entspricht (Beispiel: mehr hauswirtschaftliche Präsenzkräfte in der Dementenversorgung).

    Die SPD erteilt damit allen Bestrebungen eine Absage, diese Fachkraftquote auszuhöhlen oder abzuschaffen. Insbesondere die Landesregierung hat hier in der Vergangenheit mit ihrer schwankenden Haltung zur Fachkraftquote viele Befürchtungen bei Bewohnern und Trägern geweckt.



    Heimqualität transparent machen
    Die Einrichtungen sollen gesetzlich verpflichtet werden, alle zwei Jahre strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Aussagen dieser Qualitätsberichte zu überprüfen. Ziel muss es sein, den Verbrauchern differenzierte Informationen über die Qualität der Angebote zur Verfügung zu stellen. In regelmäßigen Abständen wird auf der Grundlage der Qualitätsberichte und der internen Prüfberichte der Aufsichtsbehörden ein Landesheimaufsichtsbericht erstellt.


    Qualität der Aufsicht verbessern
    Bisher ist die Personalausstattung der Heimaufsichtsbehörden in den 44 Stadt- und Landkreisen sehr unterschiedlich. Laut Landesheimaufsichtsbericht des Sozialministeriums aus dem Jahr 2004 schwankt die Personalausstattung zwischen 0,2 und zwei Vollzeitstellen. Die wenigsten Heimaufsichtsbehörden verfügen zudem über hauptamtliche Pflegefachkräfte. Das baden-württembergische Gesetz soll deshalb konkrete Vorgaben für die Personalausstattung der Aufsichtsbehörden und die Qualifikation des Personals enthalten.

    Für die Überwachungstätigkeit der Aufsichtsbehörden sollen Qualitätsstandards eingeführt werden mit dem Ziel einheitlicher Prüfschemen. Eine qualitative Verbesserung und Vereinheitlichung der Prüfpraxis verleiht den Prüfberichten mehr Aussagekraft und stellt Vergleichbarkeit her. Das baden-württembergische Gesetz soll darüber hinaus Mindestqualitätsstandards für die Prüfberichte der Aufsichtsbehörden formulieren. Die Pflegeheimträger beklagen die derzeit sehr unterschiedliche Qualität und Aussagekraft der Prüfberichte der Aufsichtsbehörden.


    Teilhaberechte der Bewohnerinnen und Bewohner stärken
    Die Gestaltung des Zusammenlebens in einer Einrichtung soll entsprechend der sich ändernden Erwartungen der Bewohnerinnen und Bewohner weiterentwickelt werden. Dazu gehört auch, dass die Interessenvertretung der Bewohner bei Bedarf durch externe Heimfürsprecher wahrgenommen werden kann. Wir sehen die Einrichtungen in der Ver-antwortung, die Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner am gesellschaftlichen Leben und die Mitwirkung in der Einrichtung besonders zu fördern.

    Die Öffnung der Einrichtungen in das Quartier und das Gemeinwesen soll durch neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements verstärkt werden.


    Bürokratie abbauen – Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbessern
    Die Zusammenarbeit von Behörden soll effizienter gestaltet und überflüssige Bürokratie abgebaut werden. Der Verwaltungsaufwand für Träger und öffentliche Stellen muss verringert und die Abstimmung zwischen den Prüfinstitutionen muss weiter verbessert werden. Deshalb müssen ordnungsrechtliche Vorschriften gestrafft und der bürokratische Aufwand reduziert werden, soweit ihm kein entsprechender ordnungsrechtlicher Ertrag gegenübersteht.

    So müssen Heime bisher jede personelle Änderung bei den Betreuungskräften unverzüg-lich den Heimaufsichtsbehörden mitteilen. Diese Pflicht soll im künftigen Landesrecht auf Änderungen bei den Leitungskräften beschränkt werden.

    Das Gesetz soll zudem die Aufsichtsbehörden zur Zusammenarbeit mit anderen Ordnungsbehörden (Gesundheitsamt, Bauamt, Brandschutz etc.) verpflichten, um ihre Prüftätigkeit und insbesondere ihre inhaltlichen Anforderungen aufeinander abzustimmen. An der jährlichen Überprüfung soll festgehalten werden. Die zuständigen Behörden sollen jedoch verpflichtet werden, die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und den Trägern der Sozialhilfe zu präzisieren. Ziel ist, dass im Regelfall pro Jahr jeder Sachverhalt (z. B. Hygiene oder Brandschutz) nur von einer Stelle geprüft wird und die Ergebnisse der Prüfungen ausgetauscht werden.

    Das baden-württembergische Gesetz soll auch eine klare Abgrenzung der Prüfkompetenzen zwischen Aufsichtsbehörden und MDK vornehmen. Die Heimaufsicht soll vorrangig (außer im Falle der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) für die Prüfung der Strukturqualität (z. B. Fachkraftquote, Raumgrößen) zuständig sein, der MDK dagegen vorrangig für die Prüfung der Prozess- und Ergebnisqualität (z. B. ordnungsgemäße Pflegedokumentation).


    Heimvertragsrecht weiter bundeseinheitlich regeln:
    Das bisherige Bundesheimgesetz enthält neben ordnungsrechtlichen Regelungen für den Betrieb von Heimen auch Regelungen über Form und Inhalt der Verträge, die die Einrichtungen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern abschließen. Die SPD spricht sich in ihren Eckpunkten dafür aus, diese heimvertraglichen Regelungen weiterhin bundeseinheitlich zu regeln.

    Es macht für die Betroffenen keinen Sinn, dass in Ulm oder Mannheim andere Regelungen für einen Heimvertrag gelten als in Ludwigshafen oder in Neu-Ulm. Möglich wäre beispielsweise die Aufnahme entsprechender Vorschriften in das Bürgerliche Gesetzbuch. Im BGB gibt es bereits spezielle Vertragsvorschriften etwa für Reise- oder für Mietverträge.

    Helmut Zorell, Pressesprecher

    « Letzte Änderung: 01. Juni 2007, 18:21 von Hilde A. » Gespeichert
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    « am: 31. Oktober 2006, 10:40 »

    http://www.carelounge.de/pflegeberufe/news/news_ansehen.php?meldungID=1639

    Baden-Württemberg: „Liberalisierung für alle Heime ist das Ziel“

    Mit dem Inkraftreten der Förderalismusreform ist die Zuständigkeit für das Heimrecht vom Bund auf 16 einzelne Länder übergegangen. Zur Umsetzung eines Heimgesetzes für Baden-Württemberg äußerte sich der Landtagsabgeordnete Dr. Ulrich Noll (FDP)…

    Baden-Württemberg - Mit dem Inkraftreten der Förderalismusreform ist die Zuständigkeit für das Heimrecht vom Bund auf 16 einzelne Länder übergegangen. Zur Umsetzung eines Heimgesetzes für Baden-Württemberg äußerte sich der Landtagsabgeordnete Dr. Ulrich Noll (FDP) im Rahmen des ersten sozialpolitischen Stammtisches des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Landesgruppe Baden-Württemberg: „Eine Liberalisierung des Heimgesetzes für alle Einrichtungen, nicht nur für die so genannten ‚Neuen Wohnformen’, ist das Ziel.

    Trotz der wünschenswerten Entwicklung von innovativen Alternativen in der stationären Pflege steht nämlich fest: Insbesondere die langjährig bewährten, kleinen Einrichtungen haben die gleichen Probleme mit einer strikten Anwendung des Heimgesetzes wie die ‚Neuen Wohnformen’. Somit müssen auch diese von Befreiungs-, Öffnungs- und Experimentierklauseln bei der Gestaltung des Heimrechts auf Länderebene profitieren.“

    Weitere Politiker sowie Einrichtungsbetreiber waren der Einladung des bpa- Landesgruppenvorsitzenden Rainer Wiesner und des Trägers der Pflegeresidenz Beuren, Waldemar Löffler, zu dem sozialpolitischen Stammtisch in Beuren gefolgt, um über zukunftsweisende Konzepte in der Altenhilfe sowie aktuellen politischen Handlungsbedarf zu diskutieren. „Die bürokratischen Anforderungen an die Heime werden immer höher“, war eine der wichtigsten Botschaften Löfflers. „Bereits im Vorfeld der Föderalismusreform war nicht nachvollziehbar, wie das Land mittels eines langwierigen Heimkriterienkatalogs in Eigenregie und ohne erkennbaren Nutzen in das Heimrecht eingreifen wollte.“ Gemeint war die heutige „Orientierungshilfe“ für Heimaufsichten, die nach wie vor einer heimgesetzlichen Grundlage entbehrt und daher keinerlei Bindungskraft hat. „

    Gerade der bpa hat im Rahmen zahlreicher Offensiven zur Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen entscheidend dazu beigetragen, dass die private Pflege in Baden-Württemberg ein hohes Niveau erreicht hat“, betonte Rainer Wiesner. Dies habe das Sozialministerium auch wiederholt bestätigt. „Im Rahmen eines neuen Landesheimgesetzes kann es somit nur darum gehen, den Einrichtungen Verantwortung zurückzugeben anstatt ihnen noch mehr Bürokratie und Formalismus aufzuerlegen. Eine unreflektierte Einarbeitung der Orientierungshilfe für Heimaufsichten in ein neues, landesweites Heimrecht darf es daher nicht geben.“

    Diese und andere Befürchtungen griff der Landtagsabgeordnete dankbar auf und bekräftigte: „Mit einem neuen Landesheimgesetz besteht insbesondere eine echte Chance, sinnvolle Vorstellungen an Bürokratieabbau zu verwirklichen. Als erstes muss die Ergebnisqualität in den Vordergrund gerückt werden. Zu hohe Anforderungen an Struktur- und Prozessqualität lähmen die Pflege und Betreuung der hilfebedürftigen Menschen.“



    http://www.badenwuertemberg.de/de/Meldungen/157223.html

    Informations- und Diskussionsforum zur stationären Seniorenpflege in Bad Buchau
    Hillebrand: Die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung muss demografiefest und nachhaltig sein

    18.10.2006 Anlässlich des heute (18. Oktober 2006) in Bad Buchau stattfindenden Informations- und Diskussionsforums zur stationären Seniorenpflege hob Staatssekretär Dieter Hillebrand die Wichtigkeit der Weiterentwicklung und Neugestaltung der Finanzierung der Pflegeversicherung hervor: „Wir stehen vor einer großen Herausforderung. Das Statistische Landesamt prognostiziert, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 von heute ungefähr 230.000 auf 310.000 Personen ansteigen wird. Auf die Pflegeheime kommen immer mehr schwer- und schwerstpflegebedürftige ältere Menschen zu. Auch müssen wir mit einer Zunahme der gerontopsychiatrischen Erkrankungen rechnen. Daneben die verschärfen veränderten Haushalts- und Familienstrukturen die Situation zusätzlich. Nicht unterschätzt werden darf außerdem die Einführung der Fallpauschalen im Krankenhauswesen. Die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung muss daher demografiefest und nachhaltig sein.“ In ihrer Koalitionsvereinbarung habe die Bundesregierung vereinbart, ein Gesetz zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung vorzulegen, welches auch kapitalgedeckte Elemente enthalten soll. Allerdings sei noch offen, wie das Gesetz aussehen soll, erläuterte der Staatssekretär. Er befürworte eine höhere Kapitaldeckung, ansonsten wären künftige Generationen dem demografiebedingten dramatischen Anstieg des Pflegebeitrags ausgesetzt.

    Unabhängig von der Reform der Pflegeversicherung sieht Hillebrand die Frage, wie Pflegebedürftigkeit verhindert werden kann, als überaus wichtig an. „Die Prävention wird zukünftig viel stärker als bisher in den Mittelpunkt rücken. Beispielgebend für den Aspekt der Vorsorge sind aktuell zwei Projekte der Sturzprophylaxe im stationären und im ambulanten Bereich. Eines dieser Projekte wird mittlerweile in über 400 baden-württembergischen Pflegeheimen umgesetzt“; führte er hierzu aus.

    Er kündigte weiter an, dass er sich für die Entbürokratisierung in der Pflege einsetzen wolle: „Es gilt zu verhindern, dass durch unnötige bürokratische Hindernisse noch weniger Zeit für die Pflege und die Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen bleibt.“ In Baden-Württemberg seien hierzu bereits eine Vielzahl von Entbürokratisierungsvorschlägen gesammelt worden. Die Föderalismusreform, nach der das Heimrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen ist, gebe nunmehr die Möglichkeit diese zumindest in Teilen umzusetzen.

    Quelle: Arbeits- und Sozialministerium
    « Letzte Änderung: 17. Dezember 2008, 01:22 von admin » Gespeichert
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