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Autor Thema: Neue Personalverordnung in Baden-Württemberg senkt Fachkraft-Quote  (Gelesen 23014 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 05. Januar 2016, 22:41 »

Zitat
Neue Verordnung zum Personaleinsatz in Heimen

Veröffentlicht am Montag, 4. Januar 2016 von Ottmar Miles-Paul

Stuttgart (kobinet) Die neue Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums zum Personaleinsatz in Pflegeheimen tritt zum 1. Februar 2016 in Kraft. Sie regelt auch die Vorgaben für die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen.

Ziel der neuen Personalverordnung ist es nach den Worten von Sozialministerin Katrin Altpeter, die Anforderungen an den Einsatz von Pflegekräften so zu regeln, dass die Qualität der Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner gewährleistet ist. Gleichzeitig sei es den Einrichtungsträgern ermöglicht worden, den Personaleinsatz flexibler als bisher zu handhaben, solange die Qualität der Pflege dadurch nicht beeinträchtigt wird. "Das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner stehen für mich an erster Stelle", so die Ministerin.

Die Ministerin wisse sich mit der neuen Personalverordnung in Übereinstimmung mit den Forderungen der Beschäftigten in der Pflege, die ihre Protestkundgebung auf dem Stuttgarter Schlossplatz vor wenigen Wochen unter das Motto gestellt hätten "Mehr Zeit für die Pflege". Sie brachte aber auch ihre Verwunderung über das Verhalten einiger Einrichtungsträger und Vertreter von Landtagsfraktionen bei dieser Kundgebung zum Ausdruck. Sie hätten dort den protestierenden Pflegekräften öffentlich Unterstützung zugesagt für deren Forderung nach mehr Pflegepersonal und mehr Zeit für die Pflege - in ihren nichtöffentlichen Stellungnahmen zu der neuen Personalverordnung des Sozialministeriums aber hätten sie teilweise das Gegenteil verlangt und sich über zu hohe Personalanforderungen beklagt, so die Ministerin.

"Gute Pflege setzt voraus, dass genügend Pflegekräfte eingesetzt werden, die für ihre anspruchsvolle Arbeit auch ausreichend Zeit haben. Davon habe ich mich auch durch Kritik in den Stellungnahmen zur Anhörungsrunde nicht abbringen lassen", so Ministerin Katrin Altpeter in einer Presseinformation des baden-württembergischen Sozialministeriums.

Das Grundmodell des Wohn-, Teilhabe-, und Pflegegesetzes des Landes (WTPG), wonach fünfzig Prozent der Beschäftigten für pflegende und sozial betreuende Tätigkeiten Fachkräfte sein müssen, bleibe grundsätzlich bestehen, teilte die Ministerin mit. Wenn im Kernbereich der Pflege aber tatsächlich Pflegefachkräfte eingesetzt würden und zusätzlich in einem bestimmten Umfang andere Fachkräfte, wie z.B. Ergotherapeuten, Heilerziehungspfleger, Pädagogen, Sozialarbeiter und Sprachtherapeuten, dann könne die Quote der Pflegefachkräfte von fünfzig Prozent künftig unterschritten werden, dürfe grundsätzlich aber nicht unter vierzig Prozent fallen. Mit diesen Vorgaben für die Pflegefachkräfte sowie die pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte werde die Fachkraftquote insgesamt auf 60 Prozent erhöht.

Neue Vorgaben gibt es nach den Worten von Ministerin Altpeter auch für die Präsenzzeiten von Pflegefachkräften. Im Tagesdienst sieht die neue Personalverordnung demnach den Einsatz von einer Pflegefachkraft je 30 Bewohnerinnen und Bewohner vor. Dieser Schlüssel müsse im Tagesdurchschnitt eingehalten werden. In "Ruhezeiten" dürfe sich eine Pflegefachkraft deshalb um mehr als 30 Bewohnerinnen und Bewohner kümmern, wenn zu anderen Tageszeiten, zu denen im Heim mehr Unterstützungs- und Pflegebedarf gebraucht werde, der Einsatz von Pflegefachkräften wieder aufgestockt wird.

Ein weiterer wichtiger Teil des Regelungswerks zielt nach den Worten von Ministerin Altpeter darauf ab, eine gute pflegerische Versorgung auch während der Nachtschicht sicherzustellen. Für jeweils fünfundvierzig Bewohnerinnen und Bewohner müsse nach der neuen Personalverordnung mindestens eine Pflegefachkraft bei Nacht da sein. Wo mehr Personen betreut werden müssten, könnten neben den Pflegefachkräften zur Hälfte auch andere Fachkräfte oder Assistenzkräfte eingesetzt werden. Dies sind z.B. Dorfhelfer, Heimerzieher, Gerontologen, Heilerzieher, Sozialarbeiter (Fachkräfte) oder staatlich anerkannte Alltagsbetreuer, Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (Assistenzkräfte).

Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/32872/Neue-Verordnung-zum-Personaleinsatz-in-Heimen.htm



KOMMENTAR:
Es scheint "trendy" bei Politikern zu sein, den Anbieter-Lobbyisten nachzugeben, die Fachkraftquote zu senken und das auch noch als "Fortschritt" und "Verbesserung" zu verkaufen ... 8-(

Wenn doch die verantwortlichen Politiker auch mal pflegebedürftig und/oder behindert wären - dann sähen die von ihnen auf den Weg gebrachten Gesetze vielleicht ein wenig anders aus. Da das aber nicht der Fall ist und diese Menschen sich i.d.R. auch andere Pflege leisten können, als der Durchschnittsbürger, müssen wir weiterkämpfen!
« Letzte Änderung: 06. Januar 2016, 10:41 von admin » Gespeichert

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« am: 05. Januar 2016, 22:23 »

Land erlässt Personalverordnung
Klare Regeln für Nachtwachen


Von Thomas Breining 13. Juli 2015 - 13:24 Uhr

In einer Personalverordnung hat das Land den Betreibern von Pflegeheimen Vorschriften gemacht, wie viel Personal sie in ihre Einrichtungen tagsüber und nachts einsetzen müssen und welche Qualifikation die Kräfte haben müssen. ...

Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.land-erlaesst-personalverordnung-klare-regeln-fuer-nachtwachen.74bd010c-4983-4063-9121-ba21dfccab09.html



Zitat von: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de, 10.07.2015
Personaleinsatz in Heimen neu geregelt

Das Sozialministerium hat die Anforderungen für den Personaleinsatz in Pflegeheimen neu geregelt. Die neue Personalverordnung macht auch Vorgaben für die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die sich um Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung kümmern.

Nach den Worten von Sozialministerin Katrin Altpeter ermöglicht die neue Vorschrift einen flexibleren Personaleinsatz, ohne dass die Qualität der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigt wird.

So bleibe das Grundmodell des neuen Wohn-, Teilhabe-, und Pflegegesetzes des Landes (WTPG) zwar bestehen, wonach fünfzig Prozent der Beschäftigten für pflegende und sozial betreuende Tätigkeiten Fachkräfte sein müssen. Wenn im Kernbereich der Pflege aber tatsächlich Pflegefachkräfte eingesetzt werden und dazu in geringem Umfang andere Fachkräfte, wie zum Beispiel Ergotherapeuten, Heilerziehungspfleger, Pädagogen, Sozialarbeiter und Sprachtherapeuten, dann könne die Quote der Pflegefachkräfte von fünfzig Prozent künftig unterschritten werden. Sie dürfe grundsätzlich aber nicht unter vierzig Prozent fallen.

Sozialministerin Altpeter: „Mit der neuen Personalverordnung für stationäre Einrichtungen legen wir den Grundstein für moderne Personalkonzepte und sichern zugleich die hohe fachliche Qualität für die Bewohnerinnen und Bewohner!“

Präsenzzeiten neu gestaltet
Neue Vorgaben gibt es nach den Worten von Ministerin Altpeter auch für die Präsenzzeiten von Pflegefachkräften. Im Tagesdienst sieht die neue Personalverordnung demnach den Einsatz von einer Pflegefachkraft je 30 Bewohnerinnen und Bewohner vor. Dieser Schlüssel müsse jedoch nur im Tagesdurchschnitt eingehalten werden. Eine Pflegefachkraft dürfe sich nun zum Beispiel in „Ruhezeiten“ um mehr als 30 Bewohnerinnen und Bewohner kümmern, wenn zu anderen Tageszeiten, wo im Heim mehr Unterstützungs- und Pflegebedarf gebraucht wird, der Einsatz von Pflegefachkräften wieder aufgestockt wird.

Ein weiterer wichtiger Teil des Regelungswerks zielt nach den Worten von Ministerin Altpeter darauf ab, eine gute pflegerische Versorgung von alten, oftmals hilflosen Menschen während der Nachtschicht sicherzustellen. Für jeweils vierzig Bewohnerinnen und Bewohner muss mindestens eine Pflegefachkraft bei Nacht da sein. Wo mehr Personen betreut werden müssen, können neben den Pflegefachkräften zur Hälfte auch andere Fachkräfte oder Assistenzkräfte eingesetzt werden. Dies sind zum Beispiel Dorfhelfer, Heimerzieher, Gerontologen, Heilerzieher, Sozialarbeiter (Fachkräfte) oder Alltagsbetreuer, Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (Assistenzkräfte).

Pflegeberufe attraktiver machen
Weitere Neuerungen sollen dazu beitragen, dass Pflegeberufe attraktiver werden und die Träger auch die dringend benötigten Fachkräfte ausbilden. So werden die Einrichtungen Altpeter zufolge verpflichtet, den Beschäftigten die Teilnahme an berufsbegleitender Fortbildung zu ermöglichen. „Mit der Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten wird der berufliche Aufstieg gefördert.“

FAQ-Liste zu den Personalanforderungen an stationäre Einrichtungen (PDF)
Verordnung des Sozialministeriums über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (PDF)

Anlage 1: Fachkräfte und Assistenzkräfte (PDF)
Anlage 2: Behandlungspflegemaßnahmen (PDF)
Begründung Personalverordnung (PDF)
[/url]
Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sozialministerin-katrin-altpeter-wir-legen-damit-den-grundstein-fuer-moderne-personalkonzepte-un/

* LPersonalVO_FAQ_Dez-2015.pdf (75.86 KB - runtergeladen 692 Mal.)
* LPersonalVO_GBI_Dez-2015.pdf (115.19 KB - runtergeladen 790 Mal.)
* HeimpersonalVO_Anlage-1_Juli_2015.pdf (14.8 KB - runtergeladen 693 Mal.)
* HeimpersonalVO_Anlage-2_Juli_2015.pdf (71.78 KB - runtergeladen 657 Mal.)
* LPersonalVO_Begruendung.pdf (313.3 KB - runtergeladen 820 Mal.)
« Letzte Änderung: 05. Januar 2016, 22:33 von admin » Gespeichert

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