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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Residenz-Gruppe übernimmt "Nordsee-Pflege" nach Betrug-Skandal  (Gelesen 45235 mal)
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« Antworten #17 am: 19. Februar 2017, 15:48 »

Zitat
Nach Betrugsskandal: Nordsee-Pflege hat jetzt neuen Namen

VON BARBARA FIXY

Die Nordsee-Pflege segelt unter neuer Flagge in ein ruhiges Fahrwasser und hat einen neuen Namen verliehen bekommen.

Residenz-Gruppe schluckt Nordsee-Pflege
Unter der Marke Weser-Pflegedienst hat die Residenz-Gruppe aus Bremen am Mittwoch den ambulanten Pflegedienst übernommen, der nach dem Betrugsskandal um die ehemalige Chefin Gülsen Sariergin ins Schlingern geraten war.

„Rotes Tuch für die Kassen“
Zunächst hatten die neuen Chefs des Pflegedienstes mit Standorten in Cuxhaven, Langen, Bremerhaven und Schiffdorf daran gedacht, das Unternehmen weiter unter der Marke Nordsee-Pflege laufen zu lassen. Doch dieser Name ist nach den Worten des geschäftsführenden Gesellschafters Rolf Specht ein rotes Tuch für die Kassen.

Chefin verurteilt

Diese waren die Geschädigten beim Pflegebetrug, für den die Gründerin und Chefin der Nordsee-Pflege, Gülsen Sariergin, im vergangenen November zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Im Zuge der Vertragsverhandlungen sei deutlich geworden, dass die Kostenträger den belasteten Namen nicht in den Verträgen haben wollen, erläuterte Specht.

100 Plätze für die Tagespflege an vier Standorten
In den nächsten Tagen sollen auch Tagespflege-Einrichtungen in Cuxhaven, Langen und erstmals auch in Bremerhaven und Schiffdorf unter der neuen Marke eröffnet werden. Dann stehen insgesamt 100 Plätze zur Verfügung, 25 in jeder Einrichtung.

Viele Mitarbeiter übernommen
Die meisten der rund 200 Mitarbeiter sind übernommen worden. Gegen ehemalige Führungskräfte laufen nach Informationen von nord24.de ebenfalls Ermittlungsverfahren wegen Betrugs. Sie hätten das Unternehmen vor der Übernahme verlassen, teilte Geschäftsführer Frank Markus mit.
Quelle: http://nord24.de/landkreis-cuxhaven/aus-nordsee-pflege-wird-weser-pflegedienst, 15.02.2017



[Pressemitteiulung der Residenz-Gruppe >>]

* Sonntagsjournal-Brhv_170219_Seite5.pdf (1790.08 KB - runtergeladen 694 Mal.)
« Letzte Änderung: 25. Februar 2017, 00:59 von admin » Gespeichert

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« Antworten #16 am: 24. Januar 2017, 11:40 »

Pressemitteilung vom 16.12.2016 der Residenz-Gruppe:

Zitat
Kurzfristige Übernahme der NordseePflege in Vorbereitung

Für die NordseePflege-Patienten in Cuxhaven ist die Versorgung zunächst sichergestellt. Nach der Kündigung der Versorgungsverträge für den Pflegedienst NordseePflege in Cuxhaven zum 15. Dezember 2016 konnte noch rechtzeitig eine Übergangslösung zur unterbrechungsfreien Versorgung der Patienten gefunden werden. Auf kurzfristige Anfrage einer Krankenkasse hat sich die Residenz-Gruppe Bremen in den letzten Tagen gemeinsam mit dem neuen Geschäftsführer der NordseePflege Jürgen Traub sowie dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt Detlev Stürmann abgestimmt, zukünftig die bisherigen Pflegedienste und Tagespflegen der NordseePflege durch die Residenz-Gruppe Bremen bzw. deren Tochtergesellschaft Ambulanter Pflegedienst Weser GmbH zu übernehmen.

Entsprechende Versorgungsverträge wurden gestern bei den zuständigen Pflegekassen beantragt und werden zurzeit bearbeitet. Bis zum Abschluss der neuen Versorgungsverträge hat sich die Residenz-Gruppe Bremen aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs (u.a. zwingende Versorgung von Intensivpflegepatienten) entschlossen, die Versorgung der etwa 170 Patienten in Cuxhaven ab sofort über die Ambulanter Pflegedienst Weser GmbH sicherzustellen.Die neuen Versorgungsverträge werden sodann sämtliche Dienstleistungen und Mitarbeiter der NordseePflege durch die Residenz-Gruppe Bremen bzw. Ambulanter Pflegedienst Weser GmbH übernommen.

In einer teilweise sehr emotionalen Mitarbeiterversammlung gestern in Cuxhaven stellten sich der geschäftsführende Gesellschafter Rolf Specht sowie die beiden Geschäftsführer Frank Markus und Tom Borsum ausführlich vor. „Unser Hauptaugenmerk liegt neben der unterbrechungsfreien Sicherstellung der Versorgungsleistungen für die ambulant versorgten Patienten und teilstationären Gäste selbstverständlich auch auf der kurzfristigen Übernahme sämtlicher Arbeitsverhältnisse“, erklärt Frank Markus. „Wir haben hier eine beeindruckende Flotte vorgefunden, die leider in Seenot geraten ist, weshalb wir jetzt auf der Kommandobrücke stehen“, sagt Rolf Specht. „Damit ein havariertes Schiff nicht Gefahr läuft unterzugehen, bedarf es neben dem neuen Kommando einer funktionierenden Mannschaft.“ In der Versammlung gestern lobte er daher besonders die Loyalität und den Einsatz der Mitarbeiter in diesen schwierigen Zeiten.

„Wir haben eine Lösung für die Zukunft gefunden“, sagte Jürgen Traub erleichtert. „Die Mitarbeiter möchten gemeinsam mit der Residenz-Gruppe Bremen weitermachen.“

Auch mit der Cuxhaven City Invest, der die Immobilie in der Segelckestraße 30 in Cuxhaven gehört, haben die Verantwortlichen der Residenz-Gruppe Bremen gesprochen. „Es war ein sehr konstruktives Gespräch, bei dem sich beide Seiten ihr Vertrauen ausgesprochen haben“, sagt Rolf Specht.

Die Residenz-Gruppe Bremen mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Rolf Specht ist seit 1988 als innovatives Gesundheitsunternehmen am Markt. Neben der Realisierung von Pflegeimmobilien gehören außerdem eine stationäre und ambulante Rehaklinik, rund 500 Senioren-Wohnungen sowie der Ambulanter Pflegedienst Weser mit Standorten in Bremen und Niedersachsen zur Unternehmensgruppe. 2009 kaufte die Residenz-Gruppe Bremen das insolvente Martinskrankenhaus in Lilienthal, das heute erfolgreich betrieben wird. Rolf Specht ist im Jahr 2010 als Bremer Unternehmer des Jahres. ausgezeichnet worden.
Quelle: https://residenz-gruppe.de/gruppe/pressemitteilungen.php?id=186



Siehe dazu auch http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=650.0
« Letzte Änderung: 24. Januar 2017, 11:40 von admin » Gespeichert

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« Antworten #15 am: 08. Dezember 2016, 10:51 »

Zitat
Verkauf der Nordseepflege
Übernahmegespräche weit fortgeschritten


Die Bremerhavener Nordseepflege wird voraussichtlich verkauft. Das teilte das Unternehmen mit. Danach sind einige Übernahmegespräche weit fortgeschritten und könnten kurzfristig abgeschlossen werden.

Mehrere große Pflegeunternehmen sind nach Unternehmensangaben an der Nordseepflege mit rund 200 Mitarbeitern und 600 Kunden interessiert. Das Pflegeunternehmen mit Standorten in Cuxhaven, Langen, Schiffdorf und Bremerhaven soll aber als Ganzes erhalten bleiben, so der aktuelle Geschäftsführer Jürgen Traub. Ein reiner Finanzinvestor kommt als Käufer nicht in Frage, sagte Traub weiter. Er will die Qualität der Pflege auf jeden Fall erhalten.

In den vergangenen Wochen war die ehemalige Geschäftsführerin des Unternehmens wegen Betruges zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Deshalb hatten die Pflegekassen in Niedersachsen ihre Verträge mit der Nordseepflege bis Mitte Dezember gekündigt. Auch die bremischen Pflegekassen wollen nachziehen.

Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/nordseepflege-neuerinvestor100.html, 02.12.2016
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« Antworten #14 am: 25. November 2016, 10:19 »

Zitat
Gülsen Sariergin trotz Fluchtgefahr aus der Haft entlassen

Von Barbara Fixy, 24. November 2016

Die wegen schweren Pflegebetrugs im großen Stil angeklagte, ehemalige Chefin der Nordsee-Pflege, Gülsen Sariergin, ist vorläufig  gegen strenge Auflagen trotz Fluchtgefahr auf freien Fuß gesetzt worden. Nach Monaten in Untersuchungshaft kann sich die hochschwangere Schiffdorferin nun in Freiheit auf die Geburt ihres Kindes vorbereiten. ...
Quelle: http://nord24.de/landkreis-cuxhaven/guelsen-sariergin-wieder-auf-freiem-fuss



Zitat
Trotz Haftstrafe
Pflegedienst-Leiterin darf Kind in Freiheit gebären


von Ralf Michel, 24.11.2016

Der Haftbefehl gegen die wegen Betruges zu fünf Jahren Haft verurteilte ehemalige Chefin zweier Pflegegesellschaften bleibt bestehen. Und als Haftgrund wird darin nicht nur wie bisher "Wiederholungsgefahr" genannt, sondern auch "Fluchtgefahr". Trotzdem kam die 37-jährige hochschwangere Frau am Donnerstag um 15.30 Uhr auf freien Fuß. Allerdings nur vorübergehend, das heiß bis zum Antritt ihrer Haftstrafe.

Die Große Wirtschaftsstrafkammer 31 des Landgerichtes hat den Haftbefehl nach einem dreistündigen Haftprüfungstermin außer Vollzug gesetzt. Damit blieb das Gericht bei seinem Beschluss von der Urteilsverkündung am 18. November: Um der Frau zumindest die Geburt ihres Kindes in Freiheit zu ermöglichen, wird sie von weiterer Untersuchungshaft verschont. ...
Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/...
« Letzte Änderung: 25. November 2016, 15:57 von admin » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 22. November 2016, 17:33 »

Zitat
Keine Entbindung hinter Gittern
Das Landgericht entscheidet über Haftbefehl gegen 37-Jährige – und will den Hintergrund einer dubiosen Überweisung klären

Bremen. Es könnte eng werden für die 37-jährige Geschäftsfrau aus Bremerhaven. Nicht beim Urteil, das steht fest: Fünf Jahre Gefängnis für 918-fachen Abrechnungsbetrug lautete am Freitag der Richterspruch gegen die Chefin zweier Pflegedienstgesellschaften. Aber bei der Frage, ob die hochschwangere Frau ihr Kind trotzdem in Freiheit zur Welt bringen kann. Ihre Chancen darauf schwinden. Und spätestens Ende der Woche könnten sie endgültig dahin sein.


Wie berichtet, wollte das Landgericht der Angeklagten diese Möglichkeit einräumen und setzte bei der Urteilsverkündung den Untersuchungshaftbefehl gegen sie außer Vollzug. Dies bewahrt die Frau nicht vor ihrer fünfjährigen Haftstrafe, könnte aber – über einen Antrag auf Strafaufschub – für sie noch ein paar gemeinsame Monate mit ihrem Baby in Freiheit bedeuten.

Dann jedoch tauchte eine ominöse Überweisung auf. 460 000 Euro, übertragen am Tag vor der Urteilsverkündung von Firmenkonten auf ein Privatkonto ihres Lebensgefährten, der ebenfalls als Geschäftsführer für die Pflegegesellschaften tätig war. Das Gericht legte daraufhin die Außervollzugsetzung des Haftbefehls auf Eis. Zunächst müssten die Hintergründe der Überweisung geklärt werden. Im Raum steht der Verdacht, dass sich die 37-Jährige und ihr Partner mit dem Geld absetzen wollen.

460 000 Euro auf Privatkonto
Dies war auch am Montag noch Stand der Dinge. Das Landgericht hüllte sich weitgehend in Schweigen. Es werde eine Anhörung mit allen Beteiligten geben. Anschließend werde die Situation neu bewertet und über die Untersuchungshaft entschieden, hieß es kurz und knapp. Die Fragen der Anhörung liegen jedoch auf der Hand: Um was für Geld handelt es sich? Woher kommt es, für welchen Zweck war es bestimmt? Und auch die Frage, warum es ausgerechnet am Tag vor der Urteilsverkündung überwiesen wurde, dürfte eine Rolle spielen.

Klären muss das Gericht zudem, ob es eine unmittelbare Beteiligung der Angeklagten an diesem Geldtransfer gab. Ebenso möglich ist, dass die Aktion allein auf ihren Lebensgefährten zurückgeht. Dies allerdings würde die Frage aufwerfen, wie und warum der Mann noch Zugriff auf Firmenkonten hat. Denn als Geschäftsführer ist er angeblich längst abberufen.

Auch, was nun mit den 460 000 Euro geschieht, könnte entscheidend für die Frage sein, ob der Haftbefehl gegen die Schwangere außer Vollzug gesetzt wird. „Fluchtgefahr“ lautet der Grund für ihre Haft. Wenn das Gericht überzeugt ist, dass diese Gefahr nicht mehr besteht, könnte sie letztlich doch noch auf freien Fuß kommen.

In jedem Fall aber besteht aus Sicht der 37-Jährigen Zeitdruck. Am Freitag wird das Urteil rechtskräftig. Sitzt sie dann noch in Untersuchungshaft, geht diese automatisch in Strafhaft über – ihre Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis. In diesem Fall würde sie ihr Kind als Gefängnisinsassin bekommen.

Allerdings in keinem Fall hinter Gittern, wie der Leiter der Frauenabteilung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oslebshausen, Axel Janzen, erläutert. Es gibt zwar einen ärztlichen Dienst, der ständig vor Ort ist, und eine Krankenstation im Bremer Gefängnis, aber auf eine Geburt ist man dort nicht eingerichtet. „Sie bekommt ihr Kind in einem ganz normalen Krankenhaus.“

Ein völlig normaler Vorgang, wie der Abteilungsleiter betont. „Wir haben zwei Ärzte für die Erstversorgung und kleinere Sachen, aber bei frauenärztlichen Sachen gehen wir immer raus.“ Eine Geburt komme nicht besonders häufig vor und sei schon von daher ein besonderer Fall. Doch der würde genauso abgehandelt, wie alle anderen Arztbesuche von Gefangenen außerhalb der JVA. „Wir passen auf, dass niemand wegläuft oder von Dritten weggebracht wird.“ Soll heißen, die jeweiligen medizinischen Lokalitäten werden vorab überprüft und die Gefangenen werden von Vollzugsbeamten begleitet.

„Und selbstverständlich bleibt sie solange im Krankenhaus, wie es medizinisch angesagt ist – dann sitzen unsere Vollzugsbeamten vor der Tür und passen auf.“ Im Fall einer Geburt sei dies sogar eher unkomplizierter, da nicht davon auszugehen sei, dass eine Hochschwangere aus dem Fenster springt um zu fliehen.  

Von Beginn an offener Vollzug?
Die Möglichkeit, dass die Mutter ihr Kind nach der Geburt mit in die JVA nimmt, besteht in Bremen nicht, erklärt Janzen. Die sinnvollste Lösung sei sicher, dass das Kind dann bei ihrem Mann oder in ihrer Familie bleibe. Hierzu stehe man dann in Kontakt mit dem Jugendamt.

Ausdrücklich vorgesehen ist in solchen Fällen, zu überprüfen, ob die junge Mutter bei Strafantritt nicht sofort in den offenen Vollzug kommen kann. Das bedeutet, dass sie die Zeit tagsüber außerhalb der Gefängnismauern bei ihrem Kind verbringen darf und erst abends in die JVA zurück muss. Dafür muss die Verurteilte bestimmte Kritierien erfüllen und darf zu keiner Strafe über fünf Jahren Haft verurteilt sein – im Fall der 37-Jährigen wäre es also eine Punktlandung.

Ermittlungen wegen Handy-Aufnahmen
Auch dem Bruder der 37-jährigen Angeklagten im Prozess wegen Abrechnungsbetruges droht Ungemach. Wie berichtet, hatte der Mann am vergangenen Donnerstag im Gerichtssaal mit seinem Smartphone verbotenerweise die Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidigung mitgeschnitten. Und nicht nur dies, wie die Überprüfung seines Mobiltelefons inzwischen ergab. Auf dem Gerät waren auch Aufnahmen von den ersten beiden Verhandlungstagen sowie Fotos vom Vorsitzenden Richter – aufgenommen in der Kantine des Landgerichtes. „Muss ich mir jetzt Sorgen machen?“, hatte die Staatsanwältin den Mann noch im Gerichtssaal gefragt. Der Gefragte bestritt dies. Er habe die Aufnahmen nur für sich persönlich gemacht. Aus Neugier oder auch Dummheit. Dem will die Staatsanwaltschaft nun mit Nachdruck nachgehen. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann geben, kündigte am Montag der Sprecher der Anklagebehörde, Frank Passade, an. „Wir warten nur noch auf das Sitzungsprotokoll, dann leiten wir das ein.“
Quelle: www.weser-kurier.de, 22.11.2016
« Letzte Änderung: 22. November 2016, 17:34 von admin » Gespeichert

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« Antworten #12 am: 19. November 2016, 00:29 »

Zitat
Radio Bremen Fernsehen - buten un binnen Magazin

Urteil zu Bremerhavener "Nordseepflege"
Überraschende Wende: Sariergin bleibt in Haft

Überraschende Wende nach dem "Nordseepflege"-Prozess: Das Gericht hat den Aufschub des Haftantritts der wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilten Gülsen Sariergin zurückgenommen. Unmittelbar vor dem Abschluss der Hauptverhandlung sagte die Staatsanwältin, eine Bank habe eine Geldwäsche-Anzeige eingereicht.
Quelle: http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/pflege-prozess100.html



Urteil Nordseepflege

Quelle: https://youtu.be/4yi0A3P62Go

Die Richter haben entschieden: Die ehemalige Chefin der Nordsee-Pflege muss ins Gefängnis und zwar für fünf Jahre. Nachdem Gülsen Sariergin gestand, unerbrachte Leistungen im Wert von mehreren Hunderttausend Euro bei den Krankenkassen abgerechnet zu haben, behauptete sie noch, dies sei zum Wohle der Klienten geschehen. Das Gericht sieht ein anderes Motiv: Habgier.

    Autor/-in:  Bastian Demann
    Länge:  3:12 Minuten
    Datum:  Freitag, 18. November 2016
    Sendereihe:  buten un binnen | regionalmagazin | RB TV


Quelle: http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/video95188-popup.html + https://youtu.be/4I3NQo2et2I



Zitat
Wegen Abrechnungsbetrug
Mehrjährige Haftstrafe für Ex-Geschäftsführerin der NordseePflege

Im Strafprozess gegen Gülsen Sariergin hat das Landgericht Bremen heute das Urteil gefällt: Die ehemalige Chefin und Gründerin der Bremerhavener Nordseepflege muss für fünf Jahre in Haft und darüber hinaus eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zahlen.


Von Marco Di Bella am 18. November 2016

Daneben verhängte die 5. Strafkammer des Bremer Landgerichts ein fünfjähriges Berufsverbot. Insgesamt liegt das Strafmaß damit in der Mitte des Strafrahmens, auf dem sich zuvor die Prozessbeteiligten verständigt hatten. Dem vorausgegangen war ein Teilgeständnis der 37-jährigen Angeklagten, die seit Anfang September in Untersuchungshaft sitzt.

Vorwurf: Schwerer gewerbsmäßiger Betrug
In dem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft im Rahmen dreier Anklagen der ehemaligen Geschäftsführerin der „Nordseepflege“ den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gemacht. Sariergin und Mitarbeiter ihres Unternehmens sollen in 1146 Fällen Pflegeleistungen abgerechnet haben, die nicht oder nur in Teilen gegenüber den Pflegebedürftigen erbracht wurden. Der dabei entstandene Schaden für Kassen und Sozialhilfeträger wird auf bis zu 1,2 Millionen Euro geschätzt.

Nach dem Teilgeständnis der 37-Jährigen steht fest, dass von 2009 bis 2016 in 918 Fällen fälschlicherweise Pflegeleistungen abgerechnet wurden, was einem Schaden von immerhin noch mindestens 600.000 Euro entspricht. Die so erzeugten Umsätze sind u.a. auf ein millionschweres Schattenkonto geflossen oder dienten zur Finanzierung eines luxeriösen Dienstwagens.

Zunächst kein Haftaufschub
Ursprünglich hat die Kammer einen Aufschub des Haftantritts bis Mitte nächsten Jahres in Aussicht gestellt. Denn die Angeklagte erwartet bald ein Kind. Doch eine kurzfristige, bei der Staatsanwaltschaft eingegangene, Geldwäsche-Anzeige einer Bank hat dieses Vorgehen vorerst gestoppt. Der Anzeige zufolge sind 460.000 Euro von Geschäftskonten auf das Privatkonto von Sariergins Lebensgefährten geflossen.

„Das kann ganz legal sein“, so der Gerichtssprecher Helmut Kellermann. „Aber es ist natürlich ungewöhnlich“, so Kellermann weiter. Die Kammer, die von dem neuen Sachverhalt „mehr als überrascht“ wurde, will sich am Montag weiter in der Angelegenheit beraten. Bis dahin kehrt Sariergin wieder in das Gefängnis Oslebshausen zurück.

Was folgt?

Ein tiefer Fall für jemanden, der vor kurzem noch als Vorzeige-Geschäftsfrau galt – von der Krankenschwester zur erfolgreichen Millionenunternehmerin. Noch schwerwe wiegt aber der Vertrauensverlust in die von ihr gegründete „NordseePflege“.

Das Unternehmen verfügt nach eigenen Aussagen über 200 Mitarbeiter an sechs Standorten in Bremerhaven und Cuxhaven. Erst im Juni diesen Jahres wurde ein 16 Millionen Euro teurer Neubau in Geestemünde bezogen.

Quelle: http://www.rechtsdepesche.de/mehrjaehrige-haftstrafe-fuer-sariergin/
« Letzte Änderung: 19. November 2016, 00:48 von admin » Gespeichert

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« Antworten #11 am: 18. November 2016, 23:44 »

Zitat
Anklage sieht Pflegemafia statt Robin Hood

Plädoyers im Verfahren um Abrechnungsbetrug: Breitseite der Staatsanwaltschaft / Verteidigung fordert Aufhebung des Haftbefehls


Bremen. Am Ende der Verhandlung am Landgericht gab's von der Staatsanwältin die volle Breitseite gegen die 37-jährige Angeklagte. Schluss mit den Beteuerungen, doch nur das Beste für die Patienten gewollt zu haben, Schluss mit allem Robin-Hood-Gehabe – bei den Abrechnungsbetrügereien der Chefin zweier Pflegediengesellschaften in Bremerhaven sei es um nichts anderes gegangen als um die "organisierten Strukturen eine Pflegemafia".

Und einmal in Fahrt, legte die Staatsanwältin noch nach: Die Angeklagte habe nicht nur ihre Kunden jahrelang ausgenutzt und auf geradezu niederträchtige Art und Weise unter Druck gesetzt, sondern auch ihre Beschäftigten. Edle Motive und eine altengerechte Pflege mögen dabei ein Nebenmotiv gewesen sein, räumte die Anklagevertreterin ein. Doch in erster Linie sei es um die Geltungssucht der 37-Jährigen gegangen: "Vom Punto zum Porsche."

Entsprechend orientierte sich die das Plädoyer der Staatsanwältin an der Obergrenze dessen, was zu Prozessbeginn mit allen Beteiligten in einem sogenannten Verständigungsgespräch als Strafrahmen ausgemacht worden war. Die Angeklagte gesteht und erhält im Gegenzug viereinhalb bis maximal fünfeinhalb Jahre Haft, lautete die Vereinbarung – auf fünfeinhalb Jahre Gefängnis plädierte die Anklage. Und forderte dazu eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu je 1000 Euro, ein fünfjähriges Berufsverbot sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Es bestünde nach wie vor Wiederholungsgefahr, die Beschuldigte habe selbst aus der U-Haft heraus weiter ins Firmengeschehen eingegriffen.

Die Verteidigung beantragte viereinhalb Jahre Haft. Die Frage sei doch, ob es sich bei seiner Mandantin tatsächlich nur um die raffinierte, rachsüchtige Geschäftsfrau handele, deren einziges Ziel maximale Gewinne gewesen seien, argumentierte einer ihrer Anwälte. "Oder war sie nicht auch ein Mensch, der sich mit viel Empathie für ihre Kunden und Mitarbeiter eingesetzt hat?"

Die 37-Jährige habe nicht nur strategisch manipuliert, sondern über lange Jahre hinweg zufriedene Kunden gehabt und auch zu ihren Mitarbeitern ein sympathisches Verhältnis aufgebaut, beantwortete der Verteidiger diese Frage gleich selbst. Nun stehe die ehemals so erfolgreiche Geschäftsfrau vor den Trümmern ihrer Berufstätigkeit und müsse ins Gefängnis. Ganz zu schweigen von dem Berufsverbot und der Geldstrafe – die Verteidigung plädierte auf 300 Tagessätze zu je 1000 Euro.

Da die beiden Pflegegesellschaften vor der Insolvenz stünden, forderten die Anwälte die Aufhebung des Haftbefehl. Denn von Wiederholungsgefahr könne keine Rede mehr sein.  "In faktischer Hinsicht wird da nichts mehr zu wiederholen sein."

Ob das Gericht das auch so sieht, wird sich am Freitag bei der Urteilsverkündung zeigen (ab 12.30 Uhr, Saal 218). Den Donnerstag nutzte die Strafkammer, um die Vielzahl der Vorwürfe gegen die Angeklagte auszusortieren. 1146 Straftaten wurden ihr zur Last gelegt. In jedem einzelnen davon sollen mit den Krankenkassen abgerechnete Pflegeleistungen nur zum Teil oder gar nicht erbracht worden sein. 918 der Fälle räumte die 37-Jährige ein, die restlichen wurden eingestellt. Der entstandene Schaden wird auf etwa 600000 Euro taxiert.

Einblicke in das System der Betrügereien gewährten am Donnerstag die Aussagen von Mitarbeiterinnen der Angeklagten und einer Kundin der "Nordseepflege". Da wurden Kunden zu Unterschriften auf Blanko-Leistungsnachweisen überredet oder sie sollten Beihilferechnungen schon im Vorfeld absegnen. Meist gelang dies mit gutem Zureden ("ist nur zur Sicherheit, ist alles nur zu Ihrem Besten"). Wenn das nicht half,  wurde massiv Druck ausgeübt. So etwa auf eine 95-Jährige, der man angesichts ihrer Weigerung, Blankovollmachten zu unterschreiben, mit der Kündigung ihres Mietvertrages und einem Hausverbot drohte.

Ähnlichem Druck war das Führungspersonal der Pflegesellschaften ausgesetzt. Nachdem sie nicht erbrachte Pflegeleistungen aus einem Nachweis gestrichen hatte, sei sie regelrecht zur Sau gemacht worden, sagte eine Mitarbeiterin aus. Zugleich herrschte aber ein merkwürdiges Abhängigkeitsverhältnis zu der Angeklagten. Sie habe sie als Vorbild gesehen und wie eine Göttin bewundert, sagte ausgerechnet die Pflegedienstleiterin aus, die die Angeklagte mit immer neuen Aufgaben bis zum Burnout getrieben hatte. Sie selbst sei sich dagegen "wie ein kleines Dorfmädchen aus Sibirien" vorgekommen.

Viele der Mitarbeiter/innen werden für diese Treue teuer bezahlen. Mindestens 30 weitere Strafverfahren sind anhängig, in der ihr Mitwirken beim Ausstellen falscher Leistungsnachweise untersucht wird. Ein Punkt, der die Angeklagte nach eigener Aussage besonders belastet. Für sie sei dies alles keineswegs mit dem Urteil beendet, erklärte sie mit tränenerstickter Stimme. "Die Abrechnung mit mir selbst wird mich bis an mein Lebensende verfolgen."

Verbotene Handy-Aufnahme löst Tumult im Gerichtssaal aus

Mit einem Tumult endete am Donnerstag die Verhandlung wegen Abrechnungsbetruges im Landgericht. Auslöser war ein Mann im Publikum, der bei den Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger auffällig mit seinem  Smartphone hantierte. "Haben Sie hier etwa Tonaufnahmen gemacht?", erkundigte sich der Vorsitzende Richter in äußerst strengem Ton bei dem Mann. Dem sackte spürbar das Herz in die Hose. "Ja hab' ich", räumte er sofort ein. Und, dass er der Bruder der Angeklagten sei. Warum er die Plädoyers aufgenommen hatte, konnte er allerdings nicht sagen. "Aus reiner Neugier, nur für mich persönlich, ich weiß auch nicht", stammelte der inzwischen von Sicherheitsbeamten des Gerichts flankierte Mann den Tränen nah. Das Gericht zog das Smartphone ein und die Tondatei wurde sofort gelöscht. Nicht schnell genug, wie sich zeigen sollte. Der Mann hatte sie Aufnahme bereits via Whatsapp seiner Partnerin geschickt. Auch die wurde umgehend zur Polizei zitiert, wo die Datei unter Aufsicht auch von ihrem Smartphone gelöscht wurde. Der Bruder der Angeklagten muss nun mit einem Ordnungsgeld des Gerichts rechnen. Es könnte aber auch noch deutlich teurer werden: Die Staatsanwaltschaft prüft, einen Strafantrag wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Ortes" zu stellen. Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Quelle: www.weser-kurier.de, 18.11.2016
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« Antworten #10 am: 17. November 2016, 16:38 »

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Abrechnungsbetrug
Ex-Nordseepflege-Chefin hat noch mehr profitiert


Die ehemalige Chefin der Bremerhavener Nordsee-Pflege, Gülsen Sariergin, und ihr Unternehmen haben nach Angaben der Angeklagten mehr von dem mutmaßlichen Abrechnungsbetrug profitiert, als sie bislang zugegeben hatte.


... Für Unruhe im Gerichtssaal sorgte eine Aussage der Staatsanwältin. Danach sei man bei den Ermittlungen auf ein Konto mit einem Guthaben von 1,1 Millionen Euro gestoßen. Auf dieses Konto seien Geschäftseinnahmen der Nordseepflege geflossen. Nur Sariergin habe darauf Zugriff gehabt. Was es mit diesem Konto auf sich hat, soll vermutlich an einem der nächsten Prozesstage geklärt werden.
Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/prozess-nordseepflege100.html



Zitat
Zweiter Tag im Sariergin-Prozess
Robin Hood mit prallen Konten

Das war ein spannender zweiter Tag im Prozess gegen Gülsen Sariergin. Die Gründerin und Ex-Geschäftsführerin der "Nordseepflege" Bremerhaven ist wegen Abrechnungsbetruges im ganz großen Stil angeklagt. Am ersten Prozesstag hatte sie die Vorwürfe zwar weitgehend eingeräumt, sich aber gleichzeitig als eine Art "Pflege-Robin Hood" präsentiert. Eine Überraschungs-Information der Staatsanwältin brachte deutliche Kratzer auf dieses Bild. ...
Quelle: http://www.radiobremen.de/gesellschaft/themen/sarierginprozess100.html
« Letzte Änderung: 17. November 2016, 16:42 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 15. November 2016, 11:31 »

Zitat
Betrügerin beruft sich auf Robin Hood
Auftakt im Prozess gegen Pflegedienst-Chefin: Angeklagte gesteht größten Teil der Vorwürfe

Bremen. Es drohte ein langwieriger Mammutprozess mit dem Durchforsten wahrer Aktenberge. Doch nun könnte das Verfahren vor dem Landgericht gegen die 37-jährige Chefin zweier Pflegedienstgesellschaften doch zügig über die Bühne gehen. Die Prozessbeteiligten verständigten sich am Donnerstag auf folgenden Deal: Die Angeklagte legt ein umfassendes Geständnis ab. Im Gegenzug erhält sie eine Strafe, die nicht höher liegt als viereinhalb bis fünfeinhalb Haft. Dazu kommt eine Geldstrafe zwischen 240000 und 432000 Euro.

Die Beschuldigte begann sofort, ihren Teil der Abmachung einzulösen. Sie räumte rund 900 der ihr vorgeworfenen 1146 Straftaten ein. Es geht dabei um gewerbsmäßigen Betrug. Die Geschäftsführerin zweier Pflegedienst-Gesellschaften hat in Bremerhaven, Cuxhaven und Loxstedt mit Krankenkassen Pflegeleistungen abgerechnet, die nur teilweise oder gar nicht erbracht wurden. Den für die Pflegekassen entstandenen Schaden taxiert die Staatsanwaltschaft  auf über 800000 Euro. Die 900 Fälle, die die Beschuldigte gestanden hat, haben daran einen Anteil von etwa 600000 Euro.

Haftaufschub für Schwangere?
Nicht Gegenstand der Verständigung, aber für die Angeklagte gleichwohl von Bedeutung, dürfte sein, was der Vorsitzende Richter Thorsten Prange außerdem zur Sprache brachte: Die Möglichkeit eines Haftaufschubs bis zum 30. Juni 2016. Die 37-Jährige, die seit Anfang September in Untersuchungshaft sitzt, ist schwanger. Sie erwartet ihr Kind am 31. Dezember. Gibt es den Aufschub, könnte sie ihr Kind zur Welt bringen, bevor sie ihre Haftstrafe antritt.

Vor Gericht schilderte die Angeklagte zunächst ihre geradezu märchenhafte Karriere. Direkt nach ihrer Ausbildung zur Krankenschwester machte sie sich als 20-Jährige in der Pflege selbstständig. "Ganz klein, ich habe erstmal nur fünf, sechs Kunden gepflegt." Im Jahr 2000 war das, und wie sich zeigen sollte, gab es großen Bedarf an dieser Form der ambulanten Pflege. Immer mehr Kunden meldeten sich, sie stellte ihre ersten Mitarbeiterinnen ein.

Nur drei Jahre später war daraus ein 4,4 Millionen-Projekt "altersgerechtes Wohnen" geworden, das sie mit einem Bauunternehmer in Bremerhaven verwirklichte. 42 barrierefreie Wohnungen nebst Gastronomie in einem Gebäude. Aber auch das war nur der Anfang. Fortan standen die Investoren bei ihr Schlange. Am Ende war sie Geschäftsführerin von zwei Gesellschaften, die mit 210 Mitarbeitern täglich zwischen 600 und 700 Kunden betreute. Alles habe sich unglaublich schnell entwickelt, erzählte die 37-Jährige. "Wie ein Tsunami".

Und sie immer mittendrin. Für alles zuständig, für alle Ansprechpartnerin und dies alles ohne jede kaufmännische Ausbildung. Die vielen Verträge, Kredite, Zahlungsverpflichtungen, Gehälter... Aus heutiger Sicht war es ein Hamsterrad, aus dem es kein Entrinnen gab, sagte sie. Bis zum 2. September, als die Geschäftsführerin verhaftet wurde.

Einen Zeitpunkt, wann die Betrügereien begonnen haben, konnte sie auf Nachfrage des Gerichts nicht nennen. Das habe sich so ergeben. Irgendwann seien Kunden mit der Bitte um Leistungen auf sie und ihre Mitarbeiterinnen zugekommen, die nicht von der Pflegekassen abgedeckt waren. Etwa, die Wohnung zu reinigen oder einen Spaziergang zu machen. Das habe man dann als Pflegeleistungen abgerechnet, auf die der Kunde ein Anrecht hatte, wie zum Beispiel eine Dusche. "Robin-Hood-Prinzip" nannte sie dies: "Wir wollten den Kunden etwas Gutes tun, ihnen das geben, was sie brauchten."

"Hässliches Verhalten"
Listen über die nicht erbrachten Leistungen habe sie nicht geführt und sei heute selbst erschrocken über das erschreckende Ausmaß, beteuerte die 37-Jährige. Mehrfach betonte sie, wie leid es ihr tue, ihre Mitarbeiter da mit reingezogen zu haben. Sie allein trage die Verantwortung.

Doch so pauschal wollte das Gericht sie nicht davonkommen zu lassen. "Wer war für das Abrechnungsverfahren verantwortlich? Wie groß war Ihr Anteil daran? Wie haben Sie dabei auf Ihre Mitarbeiter eingewirkt? Wofür wurden die Gelder verwendet?", hakte der Vorsitzende Richter nach. Dies nicht zuletzt auch mit Blick darauf, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mehrere der ehemaligen Mitarbeiter der Angeklagten führt. Doch vorerst blieben diese Fragen unbeantwortet.

Zur Sprache kam dafür ein Detail, das so gar nicht nach Robin Hood klang: Im Juni 2014 wurden die Geschäftsräume der Unternehmen durchsucht. Ab diesem Zeitpunkt wusste die Angeklagte von den Ermittlungen gegen sie – und versuchte, die Verantwortung für die Betrügereien auf eine ihrer Führungskräfte abzuwälzen, die zu diesem Zeitpunkt mit Burnout krankgeschrieben war. "Das war ein hässliches Verhalten von mir", räumte die 37-Jährige ein. Aber das habe sie damals nicht so gesehen. "Das war ein Reflex zum Selbstschutz."

Offene Worte, die der Vorsitzende Richter bei der Unterbrechung der Verhandlung ausdrücklich honorierte. Trotzdem forderte er die 37-Jährige noch einmal eindringlich dazu auf, einen wirklichen Schlussstrich zu ziehen und nichts unter den Teppich zu kehren. Die nächste Gelegenheit dazu hat sie am 16. November, dem zweiten Verhandlungstag.

Verständigung
Wenn sich die Prozessbeteiligten im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung auf ein mögliches Strafmaß „verständigen“, haftet dieser Absprache stets der Beigeschmack an, da könne hinter verschlossenen Türen etwas gemauschelt worden sein. Doch tatsächlich sieht das Gesetz eine Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten ausdrücklich vor (§ 257c Strafprozessordnung). Dies soll dazu dienen, wie im Fall der jetzt vor dem Landgericht angeklagten Pflegedienst-Chefin, ein kompliziertes und langwieriges Verfahren abzukürzen. Bestandteil einer solchen Verständigung soll ein Geständnis des/der Angeklagten sein. Der Schuldspruch ist nicht Gegenstand der Absprache, aber das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte und kann dabei auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben.
Quelle: www.weser-kurier.de, 11.11.2016



Zitat
Landgericht Bremen
Nordseepflege-Chefin legt Teilgeständnis ab

Die ehemalige Chefin des Bremerhavener Nordseepflege hat vor dem Landgericht Bremen unter Tränen ein Teilgeständinis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 37-Jährigen Abrechnungsbetrug in 1.146 Fällen vor.


900 Fälle und einen Schaden von 600.000 Euro hat Gülsen Sariergin bislang eingestanden. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass den Pflegekassen ein Gesamtschaden von gut 800.000 Euro entstanden ist. Das Gericht forderte die ehemalige Geschäftsführerin auf, alle Karten auf den Tisch zu legen. Mehrfach wurde die Sitzung unterbrochen, damit sie sich mit ihren Anwälten besprechen konnte. Dann schließlich legte die ehemalige Chefin der Bremerhavener Nordsee-Pflege das Teilgeständnis ab.

Sie habe den Überblick verloren und sei selbst erschrocken gewesen über die große Schadenssumme, sagte die Angeklagte. Sie habe unter hohem Leistungsdruck gestanden, so Gülsen Sariergin.

Wer wusste noch von den Betrügereien?
Wenn die Angeklagte alle Hintergründe des Abrechnungsbetrugs offenlegt, soll das Strafmaß nach Ansicht des Gerichts maximal fünfeinhalb Jahre Haft lauten. Hinzu käme eine Geldstrafe von 400.000 Euro und ein fünfjähriges Berufsverbot. Bedingung ist, dass sie umfangreich darüber Auskunft gibt, wofür das Geld der mutmaßlichen Betrügereien verwendet wurde – und wer davon wusste. Vor Kurzem war Sariergin in der Region noch als erfolgreiche Unternehmerin gefeiert worden, als sie einen 16 Millionen Euro teuren Neubau eines Pflegezentrums einweihte.

Die Nordseepflege hatte jahrelang Anträge bei den Kassen eingereicht für Leistungen, die gar nicht oder nur teilweise erbracht wurden. Laut Sariergin wurde das Geld genutzt, um andere Leistungen zu bezahlen, die die Kassen nicht übernehmen.

Ermittlungen gegen 30 weitere Beschäftigte
Sariergin war Anfang September in Untersuchungshaft genommen worden, weil ihr die Staatsanwaltschaft vorwarf, den mutmaßlichen Betrug trotz laufender Ermittlungen fortgesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen auch gegen 30 Beschäftigte der Nordseepflege wegen des Verdachts auf Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug.

Sariergin hat die Unternehmensführung inzwischen abgegeben. Die Nordseepflege betreibt in Bremerhaven und im Umland mehrere Einrichtungen mit insgesamt mehr als 200 Beschäftigten.
Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/prozess-nordseepflege-chefin100.html, 10.11.2016

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« Letzte Änderung: 16. November 2016, 12:21 von admin » Gespeichert

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« Antworten #8 am: 15. November 2016, 10:49 »

Zitat
Betrugsvorwurf in 1146 Fällen
Anklagen gegen Pflegedienst-Chefin


Bremen.Wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs in 1146 Fällen muss sich ab Donnerstag, 10. November, die Geschäftsführerin zweier Pflegedienstgesellschaften vor dem Landgericht Bremen verantworten. Die Frau betrieb in Cuxhaven, Bremerhaven und Loxstedt mehrere Tagespflegeeinrichtungen und Betreutes Wohnen. In allen Einrichtungen soll sie gewerbsmäßigen Betrug begangen haben, indem sie Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Verhinderungspflege, der Tagespflege sowie Betreuungs- und Pflegesachleistungen falsch abrechnete.

Insgesamt gibt es drei Anklageschriften gegen die Frau. Die Staatsanwaltschaft Bremen wirft ihr unter anderem vor, in den Jahren 2009 bis 2014 in 241 Fällen im Namen ihrer Pflegedienstkunden Anträge auf Verhinderungspflege gestellt zu haben, ohne dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Den Pflegekassen soll allein dadurch ein Schaden in Höhe von 322 539 Euro entstanden sein.

In einer weiteren Anklage heißt es, dass die Geschäftsführerin in den Jahren 2012 bis 2014 als verantwortlich Handelnde in 631 Fällen bei den zuständigen Pflegekassen Rechnungen für angeblich erbrachte Leistungen der Tagespflege eingereicht haben soll, obwohl die Versicherten keine Tagespflegegäste waren oder nicht in dem abgerechneten Umfang an der Tagespflege teilnahmen. In diesen Fällen soll sich der Schaden auf 327 302 Euro belaufen.

Die dritte Anklage datiert erst vom 28. September dieses Jahres. Die Frau soll von Januar 2011 bis Juli 2016 erneut in 274 Fällen gewerbsmäßig Betrügereien begangen haben. Wieder geht es um angeblich erbrachte Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Verhinderungs- und Tagespflege sowie Betreuungs- und Pflegesachleistungen. Die angegebene Schadenshöhe diesmal: 154 579 Euro.

Die Angeklagte wurde Anfang September vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Verhandlung beginnt um 9.15 Uhr. Sie findet nicht im Landgericht, sondern in Saal 4 im Justizzentrum Am Wall statt.
Quelle: www.weser-kurier.de, 08.11.2016
« Letzte Änderung: 15. November 2016, 11:29 von admin » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 08. November 2016, 23:57 »

Zitat
Bremerhavener Vorzeigeunternehmerin
Anklagen gegen Pflegedienst-Chefin


Sie gilt als eine der Vorzeige-Frauen in der norddeutschen Wirtschaft, und tatsächlich hat sie in wenigen Jahren das Großunternehmen "Nordseepflege" auf die Beine gestellt. Doch seit dem 13. August sitzt Gülsen Sariergin wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs in Untersuchungshaft. Radio Bremen liegen neue Aussagen vor, die zum Image einer integeren Geschäftsfrau nicht recht passen wollen.

Die 37-Jährige präsentiert sich selbst gern als motivierend zu Mitarbeitern und freundlich zu Kunden – eine erfolgreiche Geschäftsfrau, und eine mit der passenden Geschichte. Die gelernte Krankenschwester aus einfachen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund baut innerhalb von wenigen Jahren ein millionenschweres Pflege-Imperium auf. Eine Erfolgsgeschichte, die auch in Branchenmagazinen bundesweit Beachtung fand. Entsprechend tief ist der Fall. Die Vorwürfe gegen die "Nordseepflege" reißen nicht ab.

Falsche Leistungen, fehlende Mahlzeiten
Erstmals hat sich eine Betroffene zu Wort gemeldet. Regine S. (Name geändert) und ihre Familie waren zunächst ganz begeistert vom Angebot der "Nordseepflege": "Unser Eindruck war hervorragend, das Appartement sah super aus. Unsere Mutter war ganz begeistert." Doch nach einiger Zeit wurde die Tochter stutzig. Gegenüber der Krankenkasse seien Leistungen abgerechnet worden, die nie erbracht worden seien, wie Regine S. sagt. Auch seien Mahlzeiten in Rechnung gestellt worden, die es nicht gegeben habe.

30.000 Euro Nachforderung statt Rückzahlung
Sie ging dagegen vor und brachte ihre Mutter in eine andere Pflegeeinrichtung. Die "Nordseepflege" ist überzeugt, diese Vorwürfe entkräften zu können – hat sich mittlerweile aber auf unerwartete Weise an Regine S. gewandt. Die Tochter bekam eine Rechnung, in der eine Nachzahlung von 30.000 Euro gefordert wird.

"Wenig Lohn, Kritik verboten"
Hinter der Fassade der Pflegeeinrichtungen in Bremerhaven und dem Kreis Cuxhaven sollen auch viele Angestellte Gülsen Sariergin ganz anders erlebt haben, als sie sich selbst in Werbevideos gibt. Ehemalige Mitarbeiter berichten Radio Bremen von schlechter Bezahlung und davon, dass mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht worden sei, wenn Kollegen Kritik ausgesprochen haben. Das alles seien "Verleumdungen und Gerüchte", sagt die "Nordseepflege" zu den Vorwürfen.

Gewerbsmäßiger Betrug soll trotz Verfahren weitergegangen sein
"Disziplin, Arbeit, Ordnung, Pünktlichkeit, Struktur, Gewissenhaftigkeit" – diese Werte habe sie aus der deutschen Kultur für sich herausgenommen, andere aus der türkischen. Das sagte Gülsen Sariergin 2010 in der Radio-Bremen-Sendung "Ansichten". Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, könnte noch "betrügerisch" hinzukommen. Die Ermittler gehen davon aus, dass das kriminelle Abrechnungssystem fortgeführt wurde, obwohl schon Ermittlungen in dieser Angelegenheit liefen. Bis mindestens Juli 2016 habe die "Nordseepflege" betrügerisch abgerechnet, sagte Frank Passade von der Bremer Staatsanwaltschaft auf Radio-Bremen-Anfrage. Insgesamt geht es um einen Schaden von über 700.000 Euro. Nach Eröffnung des dritten Verfahrens wurde Sariergin in Haft genommen – wegen Wiederholungsgefahr. Bis heute sitzt sie in der JVA Oslebshausen ein.

Quelle: http://www.radiobremen.de/politik/themen/weristsariergin100.html + http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/video92652-popup.html, 14.09.2016
« Letzte Änderung: 15. November 2016, 11:22 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 03. September 2016, 13:41 »

Zitat
Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug
Nordseepflege-Chefin in Untersuchungshaft

Die Geschäftsführerin des Bremerhavener Unternehmens "Nordseepflege", Gülsen Sariergin, sitzt in Untersuchungshaft. Wie die Staatsanwaltschaft auf Radio-Bremen-Anfrage bestätigte, wurde sie am Freitagvormittag festgenommen. Als Haftgrund wurde Wiederholungsgefahr genannt.


Die Ermittler arbeiten laut Sprecher an einem dritten Verfahren, in dem es um 169 Fälle und einen Schaden von 82.000 Euro geht. In den beiden ersten Verfahren ging es um 630 Fälle. Der mutmaßliche Schaden hier: 650.000 Euro. Der Unternehmerin wurde Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit der Tagespflege vorgeworfen. So sollen Leistungen für Versicherte abgerechnet worden sein, die nach den Ermittlungen entweder gar nicht oder nur teilweise anfielen.

Die Nordseepflege betreibt in der Region Bremerhaven-Cuxhaven mehrere Einrichtungen und hat nach eigenen Angaben mehr als 200 Mitarbeiter. Erst kürzlich hatte die "Nordseepflege" in Bremerhaven-Geestemünde eine Großeinrichtung mit einem Investitionsvolumen von 16 Millionen Euro eröffnet.

Die Beschuldigte und das Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück. Sie gehen davon aus, dass sich die Anschuldigungen im Laufe der weiteren Ermittlungen als haltlos erweisen werden, heißt es in einer Stellungnahme.
Quelle: http://www.radiobremen.de/politik/themen/nordseepflegeverhaftung100.html, 02.09.2016
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« Antworten #5 am: 03. Juni 2016, 14:15 »

Zitat
Betrug in der Pflege
Ermittlungen gegen drei Pflegedienste
Private ambulante Anbieter im Fokus / Christdemokraten fordern Ausweitung der Kontrolle

Bremen. Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt aktuell in drei Fällen gegen ambulante Pflegedienste im Stadtgebiet. Der Verdacht: diese privaten Anbieter sollen Pflegeleistungen abgerechnet haben, die sie gar nicht erbracht haben. Dadurch sollen Krankenkassen und das Amt für Soziale Dienste geschädigt worden sein. Einer dieser drei Fälle ist derzeit beim Amtsgericht anhängig: Einem russischen Pflegedienstbetreiber wird Betrug vorgeworfen, es geht dabei um 50 000 Euro. Den Schaden trug das Amt für Soziale Dienste. Der Pflegedienst soll Leistungen für zwei russische Patienten abgerechnet haben, die in Wirklichkeit von Verwandten gepflegt worden seien. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor.

Die Anklage gegen den russischen Pflegedienst liegt dem Amtsgericht vor, bestätigt Gerichtssprecherin Katrin Gellinger. Bislang sei nicht entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet werde. Ähnliche Betrugsfälle wie dieser wurden zuletzt auch bundesweit bekannt: Manchmal floss das betrügerisch einkassierte Geld dann in Teilen an den Pflegedienst und in Teilen an die Verwandten, die tatsächlich die Pflege übernahmen.

Was genau sich hinter den Betrugsfällen in Bremen verbirgt, ist noch nicht bekannt. Ein denkbares Muster ist: Pflegedienste erbringen reale Leistungen an realen Patienten, rechnen aber gegenüber den Krankenkassen immer wieder mehr ab, als sie tatsächlich tun. Sie geben zum Beispiel Duschen und Rasieren auf der Abrechnung an, obwohl der Gepflegte nur schnell gewaschen wurde – und lassen sich dies dann von ihm quittieren. Denkbar ist, dass Patienten diesen Betrug mitbekommen und wissentlich daran mitwirken. Denkbar ist auch, dass sie es beim alltäglichen Abrechnen gar nicht merken. Oder aber, dass sie die Pfleger, denen sie vertrauen und auf die sie angewiesen sind, nicht auf die falschen Angaben ansprechen wollen.

Nicht nur Kassen und Behörden, auch pflegebedürftige Menschen seien möglicherweise Leidtragende in den Bremer Betrugsfällen, sagt Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Ich gehe davon aus, dass Menschen zumindest vernachlässigt worden sind, aber wir wissen es leider nicht genauer.“ Die Frage der CDU, ob durch die Betrugsfälle Patienten in Bremen zu Schaden kamen, beantwortete der Senat nicht. „Wir haben bislang keine Anhaltspunkte für Körperverletzungsdelikte“, sagt Silke Noltensmeier, Sprecherin der Bremer Staatsanwaltschaft. In einem Fall erlitt ein Patient dem Senat zufolge durch manipulierte Rechnungen erhebliche Vermögenseinbußen. Die Ermittlungen in einem der drei Verdachtsfälle in Bremen wurden laut Staatsanwaltschaft aufgenommen, nachdem ein Mitarbeiter des Pflegedienstes Anzeige erstattet hatte. In einem weiteren Fall war der Verdacht einer Krankenkasse der Ausgangspunkt für die Ermittlungen – es habe „Auffälligkeiten bei der Abrechnung“ gegeben, sagt Noltensmeier. Hinzu kommen als ein vierter Fall die bereits bekannt gewordenen Ermittlungen gegen den Pflegedienst Nordsee-Pflege in Bremerhaven. Dem Dienst wird Betrug in mehr als 240 Fällen vorgeworfen. Allein in diesem Fall gehe es um einen Schaden in Höhe von knapp einer Million Euro, so Noltensmeier. Es seien mehrere Ermittlungsverfahren gegen den Bremerhavener Anbieter anhängig.

Wie lässt sich Betrug bei ambulanten Pflegediensten vermeiden? Derzeit gibt es der Sozialbehörde zufolge keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Bremer Wohn- und Betreuungsaufsicht ambulante Pflegedienste kontrolliert. Die Behördenmitarbeiter prüfen bisher nur die Heime. Nun will Bremen die Betreuungsaufsicht stärken und dazu das Wohn- und Betreuungsgesetz verändern. Künftig sollen ambulante Pflegedienste zumindest dann von der Aufsichtsbehörde geprüft werden, wenn sie Patienten in stationären und teilstationären Wohnformen betreuen. Inzwischen gibt es in der Praxis oft Modelle, bei denen Senioren von einer Einrichtung zwar ein Zimmer gestellt bekommen, die Pflege aber komplett über externe ambulante Anbieter läuft. In diesen Fällen könne die Betreuungsaufsicht die Pflegedienste derzeit nicht überprüfen, sagt Bernd Schneider, Sprecher der Sozialbehörde. „Bei solchen neuen Formen der Pflege gibt es kein Mandat für die Kontrolle, das wird als Mangel empfunden.“

Der CDU geht diese geplante Ausweitung der Kontrolle nicht weit genug. „Wir haben immer mehr Pflegefälle und immer weniger Personal, deshalb müssen wir das System jetzt gut aufstellen“, sagt Sigrid Grönert. Sie fordert, die Aufsichtsbehörde müsse ambulante Dienste auch dann kontrollieren, wenn Patienten zuhause gepflegt werden – soweit dies rechtlich zulässig sei. Auf rechtliche Grenzen verweist auch die Sozialbehörde: Der private Wohnraum sei durch das Grundgesetz geschützt, sodass Behördenmitarbeiter nicht einfach dort Zutritt hätten, um zu kontrollieren. Hamburg habe zuletzt die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass in Privatwohnungen kontrolliert werden könne, so Schneider. Allerdings sei dieses Prüfrecht leicht auszuhebeln, wenn Pflegedienste Patienten davon überzeugten, Widerspruch gegen die Kontrolle einzulegen. „Wir beobachten aufmerksam, was in Hamburg passiert.“
Quelle: www.weser-kurier.de, 03.06.2016
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« Antworten #4 am: 03. Mai 2016, 11:03 »

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug in Millionenhöhe


Quelle: http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/bubsendung102.html + https://youtu.be/-LiVn6M-8B8 (ab Minute 0:27)


Die Nordseepflege steht kurz vor der Eröffnung einer prestigeträchtigen Pflegeeinrichtung am Neumarkt in Bremerhaven. 16 Millionen Euro soll der Bau gekostet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmen vor, Abrechnungen gefälscht zu haben und damit die Versicherungen um über 1,2 Millionen Euro betrogen zu haben.

Autor/-in: Bastian Demann
Länge: 2:54 Minuten
Datum: Montag, 2. Mai 2016
Sendereihe: buten un binnen Magazin | RB TV

Quelle: http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/video87588-popup.html



NACHTRAG:
siehe dazu auch "Pflegebetrug in Bremen und Bremerhaven" - Antwort des Bremer senats auf eine CDU-Anfrage [>>]
« Letzte Änderung: 29. Mai 2016, 01:28 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 17. April 2016, 16:54 »

Siehe dazu auch:

Berlin, Niedersachsen, NRW:
Regionale Schwerpunkte - Betrug in ambulanter Pflege [>>]
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