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Autor Thema: Ärzte und "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)"  (Gelesen 5029 mal)
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« am: 21. März 2016, 12:01 »

Zitat
Ärzte zocken Patienten mit falschen Leistungen ab

Von Anette Dowideit, Reporterin Investigativteam

Welche Leistungen ihre Krankenkasse bezahlt, wissen die wenigsten gesetzlich Versicherten genau. Das nutzen betrügerische Ärzte jetzt in großem Stil aus – und kassieren gleich doppelt ab.

Verbraucherschützer warnen gesetzlich Versicherte vor Ärzten, die ihre Patienten um Geld betrügen. Unter den rund 120.000 niedergelassenen Medizinern bundesweit gibt es laut Recherchen der "Welt am Sonntag" einige, die Patienten vermeintliche Selbstzahlerleistungen verkaufen und sie zugleich bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

In Frankfurt am Main ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft derzeit in einem besonders umfangreichen Fall: Eine große Praxis für Gastroenterologie hatte von Tausenden Patienten über Jahre hinweg bei Magen-Darm-Spiegelungen jeweils 40 Euro Zusatzgebühr für eine Vollnarkose verlangt, obwohl diese Leistung bereits von deren Krankenkassen bezahlt wurde.

Solche Doppelabrechnungen seien auch in anderen medizinischen Fachrichtungen verbreitet, berichten Experten der Verbraucherzentrale NRW. Etwa bei Augenärzten: Gemeinsam mit ihren Kollegen in Berlin und Rheinland-Pfalz nahmen sie im vergangenen Herbst rund 200 Augenärzte unter die Lupe. Das Ergebnis: Etwa die Hälfte aller Praxen verlangte zwischen zehn und 18 Euro für eine Sehstärkenbestimmung oder die Aushändigung der ermittelten Werte an die Patienten.

Beides wird bereits durch die Kassen abgedeckt. Ein ähnliches Ergebnis ergab eine Testreihe bei Dermatologen: Jeder fünfte von knapp 200 bot die Untersuchung mit bloßem Auge – eine Kassenleistung – entweder gar nicht oder nur gegen Privatzahlung an.

Erhalten Patienten Bedenkzeit für IgeL-Leistungen?
Betrügerische Arztpraxen profitieren davon, dass Patienten in der Regel nicht wissen, welche Leistungen ihre Kasse übernimmt. Um Patienten davor zu schützen, hält der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, deshalb gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeiten für sogenannte IgeL-Leistungen ("individuelle Gesundheitsleistungen") für sinnvoll.

"Ad-hoc-Entscheidungen im Behandlungszimmer sind nicht zumutbar. Der Patient muss ausreichend Bedenkzeit für eine IgeL-Leistung haben", sagte Müller. Nur so ließen sich Geschäft und medizinische Versorgung klar voneinander trennen. Ähnlich sieht das der zuständige Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, Gerd Billen: "Individuelle Gesundheitsleistungen sind grundsätzlich nicht dringend. Patienten sollten sich gründlich informieren, bevor sie eine Entscheidung für oder gegen eine solche Leistung treffen."

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hält dagegen von einer gesetzlich vorgeschriebenen Bedenkzeit nichts, da es dadurch für gesetzlich Versicherte aufwendiger würde: "Sie müssten künftig zweimal statt einmal zum Arzt gehen", sagte Laumann.
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article153479422/Aerzte-zocken-Patienten-mit-falschen-Leistungen-ab.html



HINWEIS:
Viele Informationen über "IGeL" gibt es unter der folgenden Internetadresse:




http://www.igel-monitor.de


Beschwerdestelle bei der Verbraucherzentrale:



http://www.verbraucherzentrale.de/igel-aerger


VZ-NRW RATGEBER: IGeL-Angebote beim Arzt
- Was Sie über private Zusatzleistungen wissen müssen




http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/DE-NW/igel-angebote-beim-arzt
« Letzte Änderung: 21. März 2016, 12:14 von admin » Gespeichert

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