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Autor Thema: BAYERN: Geistig behinderte Kinde weggesperrt  (Gelesen 6480 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 09. April 2016, 13:31 »

Zitat
Missstände in Kinderheimen
Nach BR-Recherche bestellt Ministerin Verantwortliche ein

Die bayerische Sozialministerin hat Vertreter der Heimaufsichtsbehörden heute ins Ministerium einbestellt. Damit reagiert Emilia Müller auf Enthüllungen von BR Recherche, dass Kinder in bayerischen Heimen weggeschlossen werden.


Von: Christiane Hawranek, Lisa Wreschniok (BR Recherche), Michael Kubitza (BR24)


[zum vollständigen Textbeitrag >>]

Quelle: http://www.br.de/nachrichten/sozialministerium-reaktion-br-recherche-kinderheime-100.html
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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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admin
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« am: 07. April 2016, 23:03 »

Zitat
Blackbox Heim
Behinderte Kinder hinter verschlossenen Türen

Eingesperrt, isoliert, fixiert: Nach Informationen von BR Recherche sind Kinder mit geistiger Behinderung in bayerischen Heimen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ausgesetzt. Das Sozialministerium bestreitet die Einschlüsse. ...


[zum vollständigen Beitrag >>]

Geistig behinderte Kinder werden in bayerischen Heimen in Zimmern eingesperrt und fixiert, ohne dass ein Richter darüber entscheiden muss. Das ist die Rechtslage in Deutschland. Sind Kinder juristisch weniger geschützt als beispielsweise psychisch kranke, erwachsene Straftäter?

Moderation: Andreas Bachmann
Autor: Christiane Hawranek, Lisa Wreschniok
Redaktion: Andreas Bachmann


[zum TV-Beitrag in Medithek >>]

Quelle: http://www.br.de/nachrichten/kinderheime-bayern-zwangsmassnahmen-fixierung-100.html, 06.04.2016



Zitat
Geistig Behinderte weggesperrt
Kritik an Heimen in Bayern


München. Es geht  weder um Einzelfälle, noch um extreme Beispiele: Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks sollen Kinder mit geistiger Behinderung in Heimen des Freistaates „freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“ unterliegen, sprich: Sie werden weggesperrt. In einem Fall, von dem der Sender im vergangenen Sommer erfuhr, ermittele nun die Staatsanwaltschaft. Die monatelangen Recherchen, zusammen mit der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit", legten nahe, dass in bayerischen Heimen Kinder immer wieder eingesperrt werden. Eine offizielle Statistik darüber gebe es in Bayern zwar nicht, aber der Sender fragte in Heimen nach.

Nur 21 von 30 Befragten antworten. Drei gaben an, auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu verzichten. 18 antworteten, sie behielten sie sich vor. Die Heime erklärten, manchmal müsse es sein: Es gehe um Deeskalation in Extremsituationen. Alle betonten, dass sie Freiheitsentzug nur in Einzelfällen  und in Abstimmung mit den Eltern anwendeten.

Das Bayerische Sozialministerium jedoch hat nach Informationen des Senders bestritten, dass Kinder oder Jugendliche mit geistiger Behinderung eingesperrt würden. In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Alexandra Hiersemann heiße es: „Kinder oder Jugendliche mit Behinderung werden nicht in Zimmern oder Time-Out-Räumen eingesperrt.“ Etliche Schilderungen von Eltern behinderter Kinder im Heim und zahlreiche Dokumente belegten jedoch das Gegenteil.

Zimmereinschluss, Fixierung, Time-Out-Raum – anders als bei Erwachsenen, die unter Betreuung stehen, muss bei Kindern kein Richter diese sogenannten „freiheitbeschränkenden Maßnahmen" genehmigen. Es reiche die Zustimmung der Eltern. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Die Eltern, heißt es in der Begründung, können dies „in Ausübung elterlichen Sorge selbst genehmigen". Bei Volljährigen, die als nicht einwilligungsfähig gelten, muss jede Form der Freiheitsbeschränkung richterlich genehmigt werden, selbst das Hochfahren des Gitters am Pflegebett.

Isabell Götz, Familienrichterin am Oberlandesgericht München und Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages fordert, den Einsatz freiheitsbeschränkender Maßnahmen auch bei Kindern an eine richterliche Prüfung zu binden. Eltern würde der Druck der Entscheidung genommen, die Einrichtungen müssten sich einer Kontrollinstanz stellen.
Quelle: www.weser-kurier.de, 07.04.2016
« Letzte Änderung: 08. April 2016, 00:11 von admin » Gespeichert

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