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Autor Thema: Neues Arzneimittelgesetz - Med-Tests an Demenzkranken zulässsig  (Gelesen 4023 mal)
admin
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« am: 15. November 2016, 12:27 »

    Zitat
    Neues Arzneimittelgesetz

    Berlin. Der Bundestag hat am Freitag eine Neuregelung des Arzneimittelrechts verabschiedet, die auch Medikamententests an Demenzkranken erlaubt – auch wenn diese keinen eigenen Nutzen von den Tests haben.

    Auch solchen sogenannten gruppennützigen Forschungen gehen international standardisierte Tests im Reagenzglas voraus. Dabei werde sichergestellt, dass es keine erhöhten Risiken gibt. Ob das Medikament an einem Betroffenen getestet wird, entscheidet der Patient selbst – und zwar nach umfassender ärztlicher Aufklärung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Der Arzt entscheidet, ob der Patient zu dieser Entscheidung geistig in der Lage ist, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums erklärt. Ein gesetzlicher Vormund könne nicht im Nachhinein diesen Medikamententests zustimmen – die Entscheidung für die Teilnahme ist allein Sache des Patienten. Verboten bleiben gruppennützige Tests bei Menschen, die wegen einer geistigen Behinderung nicht einwilligungsfähig sind.
    Quelle: www.weser-kurier.de, 12.11.2016



    Zitat
    Appell gegen Experimente an Demenzkranken ohne Erfolg

    • Experimente an Demenzkranken sollen erlaubt werden
    • Bundestag stimmt am Freitag (11.11.2016) für Gesetzesänderung
    • Landschaftverband Rheinland (LVR) hatte an Abgeordnete appelliert, mit "Nein" zu stimmen


    Der Bundestag hat am Freitag die umstrittene Arzneimittelreform verabschiedet. Seit Monaten hatte die Vorlage für Kontroversen gesorgt, weil das neue Gesetz erweiterte Möglichkeiten für Arzneimittelstudien an "nicht einwilligungsfähigen" Erwachsenen beinhaltet – dazu gehören auch Demenzkranke. Insgesamt hatten 357 Abgeordnete für die Novelle gestimmt, es gab 164 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen.

    Der LVR hatte zuvor vergeblich gegen die Gesetzesänderung protestiert. Es bestehe die Gefahr, dass hilflose Menschen "zu Forschungsobjekten degradiert würden", heißt es in einem Brief, den LVR-Direktorin Ulrike Lubek an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Abgeordneten des Bundestags geschrieben hatte. ...

    Ex-Gesundheitsministerin Schmidt: "Keine Tür für Medikamententests öffnen" -
    WDR 5 Morgenecho - Interview | 11.11.2016 | 07:32 Min. [>>]

    Quelle: http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/lvr-gegen-tests-demenz-100.html, 11.11.2016


    Zitat
    Demenzkranke als Versuchskaninchen: Stellungnahme der Kirchen

    Die Abstimmung des Bundestags über die heftig kritisierten Arzneimitteltests an Demenzkranken, wie sie im Gesetzentwurf zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften vorgesehen sind, wurde überaschend verschoben. Sie soll nun erst nach der parlamentarischen Sommerpause im September stattfinden. (dpa, 6.7.2016)

    Am 9. März 2016 hatte das Bundeskabinett den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Geplant ist u.a. dass künftig Arzneimitteltests an Demenzkranken oder anderen Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen möglich sein sollen, wenn sie selbst nicht davon profitieren, weil die Krankheit z.B. schon weit fortgeschritten ist. Die sogenannte gruppennützige Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Patienten, ist bisher verboten.

    Dazu heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums: "Die gruppennützige Forschung mit nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen soll nur dann zulässig sein, sofern eine Patientenverfügung des Betreffenden dies ausdrücklich gestattet und der gesetzliche Betreuer auf der Basis der Patientenverfügung und nach umfassender Aufklärung in die konkrete klinische Prüfung einwilligt. Bei Menschen, die auch nach Erreichen der Volljährigkeit nicht einwilligungsfähig bleiben, ist eine gruppennützige klinische Prüfung weiterhin verboten, da diese Menschen keine Patientenverfügung abgeben können."

    Laut Frankfurter Rundschau hält Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) trotz diverser Stellungnahmen GEGEN den Gesetzentwurf am Vorhaben der CDU/CSU/SPD/Regierung fest, die Möglichkeiten für Arzneimitteltests an Demenzkranken AUSZUWEITEN.

    [zur Stellungnahme der Kirchen >>]

    Quelle: http://www.altersdiskriminierung.de/magazin/artikel.php?id=7473




    Zitat
    Keine Arzneimitteltests an Demenzkranken

    Anlässlich der Absetzung der Arzneimittel-Gesetz-Novelle von der Plenumstagesordnung erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft:

    Der gemeinsame Druck von uns Grünen, den Kirchen und Patientenorganisationen hat gewirkt. Ethische Fragen dürfen nicht im Schnellverfahren beantwortet werden. Jetzt liegt der Ball bei Gesundheitsminister Gröhe. Die hohen Standards, die es in Deutschland bei klinischen Studien momentan für nichteinwilligungsfähige Erwachsene gibt, dürfen nicht verwässert werden - insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körperlichen Unversehrtheit.

    Unsere Gesellschaft trägt gegenüber alten und kranken Menschen eine besondere Verantwortung. Bereits 2013 hat sich der Bundestag dafür ausgesprochen, die heutige Rechtslage zu erhalten. Von dieser Haltung darf sich auch die Große Koalition nicht, noch dazu ohne ausreichende Debatte, verabschieden.
    Quelle: https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2016/juni/keine-arzneimitteltests-fuer-demenzkranke-07-06-2016.html, Pressemitteilung vom 07.06.2016
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