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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: PSG II - "Pflegeverwirrungsgesetz"  (Gelesen 6273 mal)
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« Antworten #1 am: 29. Dezember 2016, 19:49 »

Zitat
Neues Gesetz für Pflegebedürftige

Verwirrung in der Pflege

Im neuen Jahr tritt das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Am schlechtesten über die Neuerungen informiert sind offenbar die Pflegebetroffenen selbst.


von SIMONE SCHNASE, Bremen-Redakteurin

BREMEN taz | Sabine Schubert (Name geändert) schaut mit gemischten Gefühlen dem neuen Jahr entgegen. Ihr Vater, der in einem Altenheim lebt, hat dann keine Pflegestufe mehr, sondern einen Pflegegrad – so nennt sich die neue Einstufung, mit der der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegebedarf ermittelt. „Und da“, sagt Schubert, „ging das Problem schon los.“ Denn ihr Vater wurde von seiner Krankenkasse falsch eingestuft. Damit ist er möglicherweise nicht allein.

Ab Januar tritt das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft. Dessen Eckpfeiler sind laut Bundesgesundheitsministerium „die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der sich stärker an den Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, an seiner individuellen Lebenssituation und an seinen individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten orientiert“.

Dem widerspricht Schubert nicht: „Jetzt werden auch Faktoren wie eingeschränkte Alltagskompetenz berücksichtigt – bei meinem Vater heißt das: Seine Demenz spiegelt sich ab 2017 im Pflegegrad wider.“ Ihr Vater, der ohne Demenz von Pflegestufe zwei auf Pflegegrad drei „gerutscht“ wäre, wird nun einen Grad höher eingestuft – nämlich auf Pflegegrad vier. „Aber dann bekam ich Bescheid von der AOK, dass er nur Pflegegrad drei bekäme – das hätte bedeutet: monatlich 500 Euro Pflegegeld weniger.“

Schubert beschwerte sich bei der AOK und bekam Recht: „Die Sachbearbeiterin hat eingeräumt, dass es da möglicherweise ein prinzipielles Problem gibt.“ Ihr Vater ist nun zwar richtig eingestuft, „aber nicht jeder hätte das bemerkt“. In der Tat beschäftigt Schubert sich bereits seit Jahren mit dem Pflegesystem und ist engagiert in der Bremer Angehörigeninitiative „Heim-Mitwirkung“. „Das PSG II“, sagt sie, „ist sehr kompliziert.“

Und das scheint ausgenutzt zu werden: „Im Pflegeheim meines Vaters riet man mir, ihn schnell noch bis Ende Dezember vom MDK eine Pflegestufe höher eingruppieren zu lassen – dann nämlich würde er angeblich ab 2017 Bestandsschutz genießen.“ Das stimmt freilich nur, wenn jemand noch gar keine Pflegestufe hat: Bekommt der nämlich noch im alten Jahr eine der niedrigen Pflegestufen I oder II, darf er ab 2017 nicht schlechter gestellt werden. Wer erst ab 2017 einen entsprechenden Pflegegrad erhält, erhält geringere finanzielle Leistungen von der Pflegekasse und der zu zahlende Eigenanteil bei einer Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung wird höher.

Für alle anderen ändert sich nichts, zumindest nicht beim Eigenanteil: „Wenn ich meinen Vater nach dem alten System noch im Dezember hätte höherstufen lassen, hätte ich allerdings für den Monat Geld nachzahlen müssen – und das Heim würde ab dann mehr Geld von der Pflegekasse bekommen.“

Für Reinhard Leopold, Initiator der „Heim-Mitwirkung“ und Bremens Regionalbeauftragter des Vereins „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“ (Biva), ist das „streng genommen Betrug“. Und das Pflegeheim, in dem Schuberts Vater lebt, sei kein Einzelfall: „Mir ist über einige Einrichtungen zu Ohren gekommen, dass sie die Leute gedrängt haben, sich schnell noch im alten Jahr höherstufen zu lassen“, sagt er. „Und die meisten Pflegebetroffenen vertrauen natürlich auf das, was man ihnen sagt.“ Denn sie selbst verstünden die Regelungen des PSG II oft nicht: „Selbst ich tappe da in vielerlei Hinsicht noch im Dunklen.“

Zum Beispiel bei den Kriterien für die künftigen Einstufungen: „Bisher ist da nach den Defiziten der Pflegebedürftigen geschaut worden, jetzt wird gesagt: Wir schauen danach, was die Menschen noch können“, sagt Leopold. Inwiefern sich daraus der Pflegebedarf ableiten lässt, ist ihm schleierhaft: „Er basiert ja nach wie vor auf dem, was ein Mensch nicht selber kann – ich habe den Eindruck, da wird einfach mit einer positiven Formulierung darüber hinweggetäuscht, dass sich eigentlich nichts ändert.“

Verwirrung stiftet auch das „Informationsportal der Medizinischen Dienste zur Pflegebegutachtung ab 2017“. Dorthin werden laut Leopold Betroffene gern verwiesen. In der Tat finden sich dort zum Downloaden die neuen Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – auf ganzen 247 Seiten. „Die meisten Menschen“, sagt er, „unterschreiben ja schon blind die 40 Seiten langen Pflegeverträge – wie sollen sie dann erst dieses Werk verstehen?“
Quelle: https://taz.de/!5366292/, 22.12.2016



Siehe dazu auch http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2397.0
« Letzte Änderung: 09. Januar 2017, 20:25 von admin » Gespeichert

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« am: 29. Dezember 2016, 19:35 »

Zitat
Im Interview: Reinhard Leopold, Interessenvertreter für Pflegebetroffene, sieht das PSG II kritisch

„Pflegende Angehörige bleiben oftmals auf der Strecke“


von Susanne van Veenendaal

Bremerhaven, 27.11.2016. Für den großen Wurf hält Reinhard Leopold das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II, das ab Januar in Kraft tritt, nicht. Zwar gebe es Verbesserungen, insgesamt überwiegen für ihn aber die negativen Effekte. Leopold ist Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva).

Halten Sie das PSG II insgesamt für einen Fortschritt?
Die Politik hat lange gebraucht, um zu erkennen, dass es dringenden Handlungs- und Nachholbedarf im Pflegebereich gibt. Es gibt durchaus positive Ansätze der Pflegestärkungsgesetze, der große Wurf ist das PSG II allerdings leider nicht. Insgesamt wird es eher komplizierter als einfacher.
 
Gibt es dennoch Verbesserungen?
Positiv ist das Ziel des PSG II, die pflegebedürftigen Menschen mit demenziellen Erkrankungen über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit zu berücksichtigen. Wie das mit dem neuen Begutachtungsassessment – also der Pflege-Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) – in der Praxis funktionieren soll, ist mir ehrlich gesagt noch unklar.
 
Inwiefern?
Hier habe ich den Eindruck, dass es nicht einfacher, sondern eher komplizierter werden wird. Gut ist, dass die geplanten Ausweitungen der Leistungen im ambulanten und teilstationären Bereich bei dem Ziel unterstützen, die Pflege so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Inwieweit das in der Praxis tatsächlich zu Verbesserungen in der Versorgung führen wird, muss sich zeigen. Positiv ist außerdem, dass der Eigenanteil der Kosten für Pflegebedürftige bei allen Pflegegraden gleich hoch sein soll und dass überwiegend höhere Leistungen der Pflegekassen vorgesehen sind.
 
Was sehen Sie als als Verschlechterung an?
Für die bisherigen Pflegestufen 1 und 2 (jeweils ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) sind geringere Leistung für vollstationäre Pflege vorgesehen. Ein Bestandsschutz für diejenigen, die bereits eine Pflegestufe haben, soll vor Benachteiligung schützen.
 
Was ist mit denjenigen, die bisher noch keine Pflegestufe haben?
Wer ab Januar nächsten Jahres pflegebedürftig und nach dem neuen System eingestuft
wird, erhält zum Teil geringere finanzielle Leistungen. Deshalb wird pflegebetroffenen Menschen, die noch keine Pflegestufe haben geraten, möglichst vor Jahresende noch einen Antrag auf Begutachtung zu stellen, damit für sie dann der Bestandsschutz gilt.
 
Klingt verwirrend …
Es wird insgesamt komplizierter. Insbesondere in der Übergangsphase von den Pflegestufen hin zu den Pflegegraden werden viele Menschen Probleme haben, die Umstellung nachvollziehen zu können. Auch wenn das Zeitfaktoren-Prinzip – Stichwort Minutenpflege – mit den bisherigen Pflegestufen zu Recht in der Kritik stand, war es dennoch verständlich und überprüfbar. Bei dem neuen System wird lediglich die Selbstständigkeit der begutachteten Person ermittelt. Die Belastungen und der damit verbundene (Zeit-)Aufwand werden dabei nicht bewertet. Das dürfte vermutlich in nicht unerheblichem Maße zu Missverständnissen und Widersprüchen führen.

Welche Probleme wurden nicht behoben? Wo sehen Sie noch Verbesserungsbedarf?
Die Regierung setzt weiterhin und nun noch stärker auf das Prinzip „ambulant vor stationär“. Für pflegende Angehörige ist aber auch im PSG II keine wirkliche finanzielle Entlohnung für ihre aufopfernde Rolle vorgesehen. Angehörige sollen weiterhin ehrenamtlich, also unentgeltlich, ihre Pflegebedürftigen versorgen. Denn das Pflegegeld wird als Leistung den Pflegebedürftigen gezahlt, nicht den Angehörigen. Abgesehen davon entspricht es – gemessen an dem extrem hohen Einsatz der Angehörigen – noch nicht einmal der Höhe einer Aufwandsentschädigung.
 
Die Angehörigen haben also das Nachsehen?
Fakt ist, dass nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Finanzen der pflegenden Angehörigen oftmals auf der Strecke bleiben. Körperliche und psychische Probleme bis zum Burnout sowie Armut und Hartz IV sind die Folgen. Die damit verbunden und nicht unerheblichen Kosten für die Allgemeinheit werden in den Konzepten der aktuellen Pflegestärkungsgesetze nicht berücksichtigt.
 
Wie sieht es mit dem Einfluss der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf wichtige Entscheidungen aus?
Es bleibt den Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Anbietern auch zukünftig überlassen, über Leistungen und deren Kosten zu verhandeln und wichtige Entscheidungen dazu zu treffen – ohne Beteiligung der Pflegebetroffenen. Und das, obwohl die Pflegebetroffenen fast die Hälfte der Kosten im ambulanten beziehungsweise stationären Bereich als Zuzahlung finanzieren müssen. Nach wie vor ist also die Beteiligung der Interessenvertretungen der Pflegebetroffenen an wichtigen Entscheidungen, insbesondere bei den Pflegesatzverhandlungen, nicht vorgesehen. Wo gibt es das noch, dass man für etwas bezahlen muss, aber nicht entscheiden oder beeinflussen kann, was man in welcher Qualität dafür bekommt?!
 
Ändert sich denn etwas in Sachen Fachkräftemangel?
Der bestehende Personal-Notstand wird mit den Pflegestärkungsgesetzen ebenfalls nicht behoben. Kernproblem ist, dass wir sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich dringend mehr Pflegefachkräfte benötigen. Schon heute werden pflegefachliche Tätigkeiten teils von Pflegehelfern und anderen Hilfskräften erbracht, weil qualifizierte Fachkräfte nicht ausreichend verfügbar sind. Das ist aber meiner Meinung nach Leistungs- und Abrechnungsbetrug.
 
Wie kann das geändert werden?
Die Attraktivität der Pflegeberufe muss deutlich gesteigert werden, wenn mehr junge Menschen sich für einen Pflegeberuf entscheiden sollen. Grundlagen dafür sind die politischen Rahmenbedingungen sowie die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung.

Reinhard Leopold hat jahrelang seine kranken Eltern in Pflegeheimen begleitet. Vor zehn Jahren gründete er die Selbsthilfe-Initiative Heim-Mitwirkung. Zu erreichen ist er unter Tel. 0421/33659120 und info @ heim-mitwirkung.de.
Quelle: http://www.sonntagsjournal.de/wp-content/uploads/archiv/sjnz_161127.pdf

* Sonntagsjournal-Brhv_Seite4_161127.pdf (1248.85 KB - runtergeladen 541 Mal.)
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2016, 23:37 von admin » Gespeichert

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