Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
28. März 2024, 20:14
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Information & Recht
| | |-+  Recht
| | | |-+  Erhöhung von Investitionskosten nicht immer rechtens
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Erhöhung von Investitionskosten nicht immer rechtens  (Gelesen 3072 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 18. Mai 2020, 21:37 »

Zitat
Mittwoch, 06. Mai 2020

BIVA-Pflegeschutzbund erspart Heimbewohnern enorme Forderungen: Erhöhung von Investitionskosten nicht immer rechtens

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund macht Heimbewohnern Mut, Erhöhungen der Investitionskosten im Pflegeheim kritisch zu prüfen. Immer wieder sind die Erhöhungen durch die Heimbetreiber nicht rechtens. Der häufigste Grund: die Ankündigung zur Erhöhung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Auf dieser Grundlage konnte jetzt der BIVA-­Pflegeschutzbund hohe Nachforderungen für die Bewohner eines Pflegeheims im Raum Düsseldorf (NRW) verhindern.

Dabei ist zum ersten Mal im Pflegebereich der kollektive Verbraucherschutz erfolgreich angewendet worden. Obwohl die pflegebedürftigen Verbraucher im Pflegemarkt eine schwache Position haben, gibt es dort bislang keinen effektiven Verbraucherschutz. Wenn sie sich ungerechtfertigten Erhöhungen gegenübersehen, müssten sie persönlich Schritte unternehmen und gegebenenfalls eine Klage einreichen. Davor scheuen sich viele Bewohner und Angehörige. Als Verbraucherschutzverein, der selbst klageberechtigt ist, steht der BIVA-Pflegeschutzbund bereit, diese Lücke zu schließen und damit die Position der Pflegebetroffenen zu stärken. ,,Dieser erste erfolgreiche Fall ermutigt uns, dieses Ziel weiter zu verfolgen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Vereins.

Im vorliegenden Fall waren die Bewohner aufgefordert worden, bis zu 7.700 Euro rückwirkend für einen Zeitraum von fast zwei Jahren zu bezahlen und künftig etwa 350 Euro monatlich mehr „aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten“. Nach Prüfung der Sachlage empfahl der Pflegeschutzverein zunächst zu widersprechen. Doch erst nach Androhung einer Unterlassungsklage durch die BIVA-Juristen verfolgte das Heim seine Forderung nicht weiter und stimmte einem Vergleich zu. Bereits gezahlte Gelder werden erstattet und die Forderung zurückgenommen.

Lesen Sie hier einen Artikel dazu aus der Rheinischen Post vom 04.05.2020


Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, Zahlungsforderungen genau zu prüfen und nicht einfach hinzunehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet hier Unterstützung: Die Juristen der Rechtsberatung können prüfen, ob Forderungen zulässig sind und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

Rechtslage:
Erhöhungen von Investitionskosten sind zwar prinzipiell zulässig. Allerdings müssen sie vier Wochen vorher angekündigt worden sein und die Vorgaben von § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) erfüllen. Wird hiergegen verstoßen, ist die Erhöhung zunächst einmal unwirksam.
Quelle: https://www.biva.de/biva-pflegeschutzbund-erspart-heimbewohnern-enorme-forderungen-erhoehung-von-investitionskosten-nicht-immer-rechtens/
« Letzte Änderung: 18. Mai 2020, 22:03 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.022 Sekunden mit 22 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it