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| | | | | | |-+  Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)
| | | | | | | |-+  Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) - galt bis Ende Dez. 2017
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Autor Thema: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) - galt bis Ende Dez. 2017  (Gelesen 9723 mal)
admin
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« Antworten #3 am: 18. Februar 2017, 23:30 »

Novellierung des BremWoBeG in Arbeit

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) sowie die damit verbundene Personalverordnung (PersV BremWoBeG) sind aktuell in Bearbeitung. Am 18.01.2017 fand eine erste Anhörung mit ca. 140 von der Behörde geladenen Gästen als "öffentliche Anhörung" dazu statt.

Als nächstes steht eine öffentliche Sitzung der Sozialdeputation an, bei der der Entwurf durch die Deputierten diskutiert und beschlossen werden soll:

Datum:  Do., 23.02.2017 um 15 Uhr
Ort:        Martinsclub e.V., Niedersachsendamm 20a, 28201 Bremen

            (Quartierszentrum Huckelriede)

Anschließend wird es dann in der Bürgerschaft beraten, bevor es dann endgültig verabschiedet werden soll.

Mehr Infos dazu ... [>>]
« Letzte Änderung: 18. Februar 2017, 23:53 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
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« Antworten #2 am: 06. Juli 2015, 11:59 »

WICHTIGER HINWEIS:  

Zum Gesetz gibt es sog. Durchführungsverordnungen, in denen Details zur Umsetzung definiert und geregelt werden.

Mehr dazu siehe
Durchführungsverordnungen zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz [>>]
« Letzte Änderung: 27. Januar 2016, 17:44 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 02. November 2010, 14:14 »

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)
ist am 21.10.2010 in Kraft getreten. Ursprünglich war es befristet bis zum 31.12.2015. Aufgrund eines eklatenten Pflegeskandals in Bremen-Kirchhuchting sowie der damit verbundenen Medienberichte wurde eine erneute Befristung bis 31.12.2017 beschlossen, siehe dazu https://beck-online.beck.de...

Der vollständigen aktuellen Wortlaut des Gesetzes ist im Internet zu finden unter:
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBrWoBeG%2Fcont%2FBrWoBeG%2Ehtm

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Weitere Informationen sowie Erläuterungen finden Sie unter http://www.soziales.bremen.de/ - auch die Möglichkeit diese Dokumente herunterzuladen (Download als PDF)

Aufsichtsbehörde:
Die bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht (Heimaufsicht) [>>]

Quelle: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.9612.de



Siehe dazu auch Stellungnahme des Senats zum Fachkräftemangel in der Pflege (Große Anfrage der Fraktion der CDU, Drucksache 17/1262):

Zitat
Antwort zu Frage 11:
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe ist nicht geeignet zum Abbau des Fachkräftemangels. Die Absolventen einer Altenpflegehilfeausbildung sind keine Fachkräfte, die selbständig und eigenverantwortlich tätig werden dürfen, sondern Helferkräfte, die unter Anleitung und Aufsicht tätig sind. Sie werden nicht auf die Fachkraftquote angerechnet. ...

Weitere Infos auch unter:
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=322.0
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1280.0
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1431.0

* Fachkräftemangel_Bürgerschaft-HB_Drs-17-1262__e9d.pdf (139.41 KB - runtergeladen 668 Mal.)
« Letzte Änderung: 18. Februar 2017, 23:26 von admin » Gespeichert

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Multihilde
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Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« am: 22. Oktober 2010, 21:06 »

Nachfolgeregelung zum Heimgesetz

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) ist am 21.10.2010 in Kraft getreten.

Dieses Gesetz ist die Nachfolgeregelung zum bisher gültigen Heimgesetz. Das Gesetz schützt wie bisher die Bewohner/innen von Pflegeheimen, jetzt aber auch die Bewohner/innen von institutionellen Altenpflege-Wohngemeinschaften und Service-Wohnen.

Besondere Akzente setzt das BremWoBeG in diesen Bereichen:

Neue Wohnformen
Das BremWoBeG berücksichtigt den Schutzbedarf von Bewohner/innen von Wohngemeinschaften und Service-Wohnen angemessen - ohne unpassende Reglementierungen vorzunehmen. Das Gesetz erfasst Pflege-Wohngemeinschaften, die im Bestand unabhängig sind von Zuzug oder Wegzug der Bewohner/innen. Es erfasst nicht private Seniorenwohngemeinschaften, die nicht vorrangig der Pflege/Unterstützung dienen, auch wenn hier Pflegebedürftige leben.

Transparenz / Verbraucherschutz
Verbraucherschutz und Beratung werden in ihrer Bedeutung gegenüber dem Ordnungsrecht gestärkt.
Das BremWoBeG schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Prüfergebnisse der Heimaufsicht in verständlicher Form veröffentlicht werden können.
Die Anbieter von Service-Wohnen und Wohngemeinschaften bekommen nach dem BremWoBeG Informationspflichten.

Teilhabe / Vernetzung / Stadtteilöffnung
Teilhabe und Förderung bürgerschaftlichen Engagements werden eingefordert. Die Betreiber haben hierfür Konzepte vorzulegen.
Die Vernetzung mit dem Gemeinwesen wird betont. Wer eine neue Einrichtung plant, hat das Vorhaben zunächst den örtlichen Gremien vorzustellen (öffentliche Sitzungen der Stadtteil-Beiräte).

Interessenvertretung
Die Mitwirkung der Bewohner/innen wird vereinfacht. Kann ein Bewohnerbeirat nicht gebildet werden, werden seine Aufgaben durch ein Vertretungsgremium mit Externen wahrgenommen.

Heimleitung
Es wird eine gesamtverantwortliche Leitung für alle Tätigkeitsbereiche eines Hauses vorgeschrieben.
........
Quelle: http://www.soziales.bremen.de


Gesetzestext usw. ist unter dem o. a. Link zu finden....
« Letzte Änderung: 15. Januar 2018, 16:58 von admin » Gespeichert
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