Nachfolgeregelung zum Heimgesetz Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) ist am 21.10.2010 in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist die Nachfolgeregelung zum bisher gültigen Heimgesetz. Das Gesetz schützt wie bisher die Bewohner/innen von Pflegeheimen, jetzt aber auch die Bewohner/innen von institutionellen Altenpflege-Wohngemeinschaften und Service-Wohnen.
Besondere Akzente setzt das BremWoBeG in diesen Bereichen:
Neue WohnformenDas BremWoBeG berücksichtigt den Schutzbedarf von Bewohner/innen von Wohngemeinschaften und Service-Wohnen angemessen - ohne unpassende Reglementierungen vorzunehmen. Das Gesetz erfasst Pflege-Wohngemeinschaften, die im Bestand unabhängig sind von Zuzug oder Wegzug der Bewohner/innen. Es erfasst nicht private Seniorenwohngemeinschaften, die nicht vorrangig der Pflege/Unterstützung dienen, auch wenn hier Pflegebedürftige leben.
Transparenz / VerbraucherschutzVerbraucherschutz und Beratung werden in ihrer Bedeutung gegenüber dem Ordnungsrecht gestärkt.
Das BremWoBeG schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Prüfergebnisse der Heimaufsicht in verständlicher Form veröffentlicht werden können.
Die Anbieter von Service-Wohnen und Wohngemeinschaften bekommen nach dem BremWoBeG Informationspflichten.
Teilhabe / Vernetzung / StadtteilöffnungTeilhabe und Förderung bürgerschaftlichen Engagements werden eingefordert. Die Betreiber haben hierfür Konzepte vorzulegen.
Die Vernetzung mit dem Gemeinwesen wird betont. Wer eine neue Einrichtung plant, hat das Vorhaben zunächst den örtlichen Gremien vorzustellen (öffentliche Sitzungen der Stadtteil-Beiräte).
InteressenvertretungDie Mitwirkung der Bewohner/innen wird vereinfacht. Kann ein Bewohnerbeirat nicht gebildet werden, werden seine Aufgaben durch ein Vertretungsgremium mit Externen wahrgenommen.
HeimleitungEs wird eine gesamtverantwortliche Leitung für alle Tätigkeitsbereiche eines Hauses vorgeschrieben.
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Quelle: http://www.soziales.bremen.de
Gesetzestext usw. ist unter dem o. a. Link zu finden....