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Autor Thema: Senatspapier zum Umgang mit Demenzkranken in Bremen  (Gelesen 9932 mal)
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« am: 22. Mai 2017, 13:22 »

Zitat
Schwierige Balance in der Demenzpflege
Selbstbestimmung und Sicherheit: Nicht alle Einrichtungen können beides gleichermaßen garantieren

von Jürgen Theiner

Bremen. Rund 13 000 Menschen mit Demenzerscheinungen leben in Bremen. Ihre Zahl nimmt parallel zum Anstieg der Lebenserwartung weiter zu, und damit auch die Zahl der Fälle, in denen verwirrte Senioren zu Schaden kommen. Im vergangenen Jahr starben zwei demente Heimbewohner, nachdem sie ihre Einrichtungen unbegleitet verlassen hatten. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine CDU-Anfrage zum Umgang mit Demenzkranken hervor. Die Christdemokraten werfen dem Senat vor, dem Thema zu wenig Aufmerksamkeit zu schenken.


Rund 70 Prozent der betroffenen Senioren werden von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Von den etwa 4000 in stationären Einrichtungen untergebrachten Dementen leben die meisten in normalen Altenheimen. Daneben existieren acht speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe ausgerichtete Heime, die insgesamt 510 Plätze anbieten. Zu den größten zählen „Promente“ unter dem Dach der Stiftung Friedehorst in Lesum und das Haus Holter Fleet in Osterholz. Auch Wohngemeinschaften für altersdemente Menschen leisten einen Beitrag zur Versorgung. Nach Einschätzung des Senats sind Angebot und Nachfrage derzeit gut austariert. 2015 habe die Zahl der freien Plätze in Altenheimen gegenüber 2013 zugenommen. So lange das so sei, gebe es keinen Anlass, staatlicherseits den Ausbau der Kapazitäten anzukurbeln oder Investoren zu ermuntern, in Bremen zusätzliche Plätze speziell in der Demenzpflege zu schaffen.

In diesem Punkt gibt es deutliche Meinungsunterschiede zwischen der Landesregierung und den Christdemokraten. „Das Sozialressort des Senats begnügt sich mit der Beobachtung der Situation“, meint die CDU-Sozialpolitikerin Sigrid Grönert. Nicht nur der Anstieg des Altersschnitts werde auf mittlere Sicht zusätzliche Pflegekapazitäten erfordern. Es gebe noch einen weiteren Faktor: die Zunahme der Single-Haushalte. Für Alleinstehende sei im Falle einer Altersdemenz die Pflege im Familienkreis keine Option. „Es wäre vernünftig, sich schon jetzt auf diese Entwicklung einzustellen“, ist Sigrid Grönert überzeugt.

Auch die beste Unterbringung in Pflegeeinrichtungen bietet freilich keine Gewähr dafür, dass den Insassen nichts zustößt. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht der Sozialbehörde registrierte im Jahr 2015 vier Fälle, in denen verwirrte Senioren zu Schaden kamen, nachdem sie die Anlagen unbemerkt verlassen hatten. In einem der Fälle ertrank ein Bewohner in einem Hafenbecken. Drei weitere Personen wurden zwischen vier Stunden und einem Tag lang vermisst und hatten leichte Verletzungen. 2016 wurden der Wohn- und Betreuungsaufsicht sechs Fälle gemeldet. In einem Heim stürzte ein gerade aufgenommener Bewohner aus dem Fenster und starb an den Folgen seiner Verletzungen. Ein anderer Senior wurde zwei Monate, nachdem er sich zu einem Spaziergang abgemeldet hatte, tot aufgefunden. In vier Fällen gab es leichte Verletzungen und Blessuren.

Komplett auszuschließen sind solche Fälle auch in Zukunft nicht – es sei denn, man würde demente Insassen von Pflegeeinrichtungen in einer Weise überwachen und in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken, die mit ihrer Menschenwürde nicht vereinbar ist. Dass dies nicht gewollt sein kann, darüber sind sich Senat und CDU einig. Die Balance zwischen Sicherheit und Selbstbestimmung sei „der vielleicht schwierigste Zielkonflikt, den die Einrichtungen und das Fachpersonal zu bewältigen haben“, benennt die Sozialbehörde das Problem. Nicht immer gelingt dem Pflegepersonal dieser Drahtseilakt. Im vergangenen Jahr erreichten die Wohn- und Betreuungsaufsicht vier Beschwerden. In einem Fall wurde von Betreuern ein nicht erlaubtes sogenanntes Trickschloss eingesetzt – ein codiertes Zahlenschloss, das von Menschen mit Demenz nicht bedient werden kann. Bei weiteren Verstößen ging es um hochgestellte Bettgitter und die Fixierung einer Person im Rollstuhl. „Zudem lag ein Verstoß gegen die körperliche und seelische Unversehrtheit vor wegen verbaler und körperlicher Grobheit, Drohungen, Ignorieren von Wünschen der Bewohner durch das Pflegepersonal“, heißt es in dem Senatspapier.

Manche Einrichtungen versuchen inzwischen, durch bauliche Veränderungen dem Bewegungsdrang dementer Bewohner zu entsprechen, zum Beispiel durch Rundläufe im Haus oder auf dem Gelände. Als vorbildlich gelten in diesem Zusammenhang „Promente“ in Friedehorst oder etwa das Haus O‘land in Obervieland. Seit 2014 empfiehlt die Wohn- und Betreuungsaufsicht den Einrichtungen, ihre Hauptausgänge mit Signalschleifen auszustatten, sodass die Mitarbeiter bemerken, wenn ein Bewohner mit Begleitungsbedarf die Anlage verlässt. Als problematisch gelten dagegen Transponder in der Kleidung, die eine ständige Ortung des Träger erlauben. Die Zulässigkeit solcher Systeme ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Quelle: www.weser-kurier.de (Kurier-am-Sonntag), 21.05.2017
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