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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Pflegerische Versorgung in Bremen mit am schlechtesten!  (Gelesen 11881 mal)
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« Antworten #7 am: 23. August 2022, 13:37 »

Zitat
Private Anbieter wachsen
"Pflege darf keine Ware sein"

Koalitionsparteien wollen den wachsenden Anteil privater Pflegeheime verkleinern


von Timo Thalmann - Seite 13, 20.08.2022

Bremen. Mit einer eigenen Bestandsaufnahme will der Bremer Ableger des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) auf die jüngsten Befunde des Sozialressorts reagieren. Danach übernehmen private Anbieter in Bremen immer mehr Anteile der stationären Pflege, zugleich werden auffallend viele Mängel und Beschwerden in diesen Einrichtungen verzeichnet.

Angestoßen wurde diese Bestandsaufnahme durch eine Anfrage von SPD, Grünen und Linken. Im April hatten die drei Koalitionspartner einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, die Renditen privater Pflegeheimbetreiber zu begrenzen, insbesondere bei den überregional, zum Teil europaweit agierenden, Pflegekonzernen, die auch in Bremen vertreten sind.

Sven Beyer, Vorsitzender des Bremer BPA-Landesverbandes, will sich vor einer genauen Prüfung der Zahlen des Sozialressorts zu den Beanstandungen nicht konkret äußern. In der Antwort des Senats auf die Anfrage ist unter anderem aufgelistet, dass von 2018 bis 2022 über die gemeinnützigen Einrichtungen 197 Beschwerden von Bewohnern und Angehörigen an die Heim- und Betreuungsaufsicht gemeldet wurden, 441 über die privaten Pflegeheime. Auch die Zahl der aufgrund solcher Beschwerden tatsächlich festgestellten Mängel seit 2018 unterscheidet sich auffallend: 524 Mängel wurden bei privaten und 188 bei gemeinnützigen Trägern festgestellt.

Personalsituation

Gemessen an ihrem jeweils etwa fünfzigprozentigen Anteil an den Pflegeplätzen im Land müssten sich Beschwerden und Mängel gleichmäßig verteilen. Hauptsächlich sind die Personalsituation, daraus folgende mangelnde Unterstützungsleistungen über die reine Pflege hinaus sowie Wäsche und Verpflegung Gegenstand von Beschwerden und Mängeln.

„Durch die Öffnung des Pflegesektors für private Anbieter in der Altenpflege im Jahr 1995 wurden Probleme generiert, die uns heute auf die Füße fallen. Das zeigen die Zahlen unserer Anfrage deutlich“, kommentiert Sofia Leonidakis (Linke) die Befunde. Auch eine personell aufgestockte Aufsichtsbehörde könne diese strukturellen Probleme nicht lösen. Aus Sicht der Linken sei klar: „Pflege darf keine Ware sein“, so Leonidakis.

Ähnlich bewerten dies auch Kerstin Bringmann, die bei der Gewerkschaft Verdi für die Beschäftigten spricht und Reinhard Leopold, der als Regionalbeauftragter des Pflegeschutzbundes die Interessen der Bewohner vertritt. „Pflegebedürftigkeit darf grundsätzlich kein Renditeobjekt sein“, betont Leopold. Weil das marktwirtschaftliche Prinzip aber immer bedeute, mit wenig Input möglichst viel Output zu generieren, müsse die Pflegequalität zwangsläufig sinken. „Erschwerend kommt hinzu, dass eine verwaltungsrechtlich organisierte Aufsichtsbehörde multinationalen Konzernen gegenübersteht und fast kein Verbraucherschutz vorhanden ist.“

Beyer hält privates Engagement dagegen für unerlässlich. Der kontinuierlich steigende Bedarf an Pflegeplätzen könne nur durch private Investitionen befriedigt werden. „Ich vermisse Alternativen von denjenigen, die hier die Privaten zurückdrängen wollen“, sagt er. Dass die Kommunen wieder Einrichtungen eröffnen und übernehmen, halte er für kaum realistisch. Das Verschwinden zahlreicher kleinerer privater Anbieter, deren Einrichtungen vielfach von den beständig wachsenden Pflegekonzernen übernommen wurden, sieht er auch als Folge immer strengerer Regulierung – etwa der hohen Fachkraftquote in Bremen, bei zugleich gedeckelten Kostenerstattungen durch die Pflegeversicherung. „Wie in zahlreichen anderen Branchen bleiben bei solchen Rahmenbedingungen die kleinen Familienbetriebe auf der Strecke“, sagt Beyer.

Iris von Engels, Geschäftsführerin der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, hält es ebenfalls für notwendig, die Pflege finanziell besser auszustatten. Sie findet aber, dass dieses Geld in die Gesellschaft zurückfließen müsse. „Das können wir gewährleisten.“ Die auch bei den Häusern der Wohlfahrt erforderlichen Überschüsse für den Betrieb der Einrichtungen dienten keiner privaten Rendite, sondern seien wieder für den gemeinnützigen Zweck einzusetzen.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/anteil-privater-anbieter-waechst-pflege-darf-keine-ware-sein-doc7mdijg1ww8n1ejxys7v9



Zitat
Auswertung des Sozialressorts
Bestandsaufnahme nach Heimbetreibern

Das Bremer Sozialressort hat Prüfungen erstmals nach Trägerschaft der Pflegeeinrichtungen ausgewertet


von Timo Thalmann - 16.08.2022

Bremen. In privaten Pflegeheimen in Bremen wurden von der Heim- und Betreuungsaufsicht in den zurückliegenden fünf Jahren häufiger Mängel festgestellt als in Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft. Die Zahl der Beschwerden von Bewohnern aus diesen Häusern liegt ebenfalls höher. Zudem betrafen alle Belegungsstopps und Belegungsobergrenzen, die von der bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht ausgesprochen werden mussten, ausschließlich private überregional tätige Träger. Das geht aus einer Auswertung des Sozialressorts vor, die als Antwort auf eine Große Anfrage der Koalitionsparteien an diesem Dienstag im Senat beraten wird.

Die Anfrage ist der Versuch, eine Bestandsaufnahme der Pflegelandschaft in Bremen zu erhalten. Vor allem die Rolle überregionaler, privater Anbieter bei der „Kommerzialisierung der Pflege“ wollen Sozialdemokraten, Grüne und Linkspartei in den Blick nehmen. Die drei Fraktionen hatten zuvor in einem gemeinsamen Antrag in der Bürgerschaft gefordert, dass sich der Senat im Bund unter anderem für Begrenzungen bei der Rendite privater Pflegeanbieter einsetzt.

Der Bremer Pflegewissenschaftler Karl-Heinz Rothgang sieht in der Auswertung von Beschwerden und Mängeln in Bezug auf die jeweilige Trägerschaft der Einrichtung einen „interessanten Indikator“, um auf strukturelle Qualitätsunterschiede hinzuweisen. Nach seinem Kenntnisstand sei dies systematisch noch nirgendwo gemacht worden. Weitere Befunde aus der Antwort des Sozialressorts findet er dagegen „wenig überraschend.“ Dazu zählt etwa die Feststellung, dass private Anbieter in den zurückliegenden 25 Jahren immer größere Anteile an der Pflege übernommen haben. Das gilt in Bremen ebenso wie bundesweit.

Wie teilt sich die Pflege in Bremen zwischen privaten und gemeinnützigen Trägern auf?

Zwischen 1995 und 2019 hat sich die Zahl der privaten vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Bremen nahezu verdoppelt, während die gemeinnützigen Anbieter etwa 50 Prozent zugelegt haben. Der Marktanteil der Privaten liegt damit bei rund 45 Prozent. Von den seit 1995 neu entstandenen 34 Pflegeheimen sind 23 privaten Anbietern zuzurechnen. Betrachtet man die Zahl der Pflegeplätze, ist der private Anteil höher. Er liegt im Juli 2022 im Land Bremen bei 51,3 Prozent.

Welche Unterschiede gibt es zwischen privaten und gemeinnützigen Anbietern?

Da der Anteil an den Pflegeplätzen bei den Privaten deutlich über ihrem Anteil an den Einrichtungen liegt, betreiben die privaten Anbieter in Bremen im Schnitt die größeren Häuser. Der sogenannte Median als Mittelwert liegt hier bei 78 Betten je Einrichtung. Bei den Privaten beträgt der Wert 56. Das weicht nach Darstellung des Verbands privater Anbieter sozialer Dienste vom bundesweiten Trend ab. Danach unterhalten die privaten Betreiber im Schnitt kleinere Einrichtungen als die Wohlfahrtsverbände.

Laut Auswertung des Sozialressorts ist bei den Privaten zudem durchgehend eine niedrigere Zahl von zusätzlichen Hilfskräften angestellt. Sie sollen die Bewohner in der Freizeit betreuen und aktivieren. Solche Helfer sind in 59 Prozent der gemeinnützigen Einrichtungen zu finden, in den privaten Häusern sind es 22 Prozent.

Wie unterscheiden sich private und gemeinnützige Anbieter bei den Kosten?

Private Anbieter sind laut der Erhebung des Sozialressorts im Schnitt günstiger als die gemeinnützigen Anbieter, vor allem beim sogenannten einheitlichen Einrichtungsanteil für die Pflegekosten. Das ist der Teil der Zuzahlung, mit denen Pflegekosten beglichen werden, die die Pflegeversicherung nicht bezahlt. Dieser Anteil unterscheidet sich von Pflegeheim zu Pflegeheim, ist im jeweiligen Haus aber unabhängig vom Pflegegrad immer gleich. Der Mittelwert beträgt bei den Privaten rund 540 Euro pro Monat, bei den gemeinnützigen Anbietern fast 1050 Euro.

Der Befund entspricht laut Rothgang dem bisherigen Geschäftsmodell der privaten Anbieter, durch Abstriche etwa bei der Personalausstattung möglichst preisgünstig zu agieren. Zugleich hält der Pflegewissenschaftler diesen Ansatz für ein Auslaufmodell. „Anders als vor 25 Jahren, als der Pflegemarkt für Private geöffnet wurde, ist es heute nicht mehr das Problem, pflegebedürftige Kunden zu gewinnen, sondern das Pflegepersonal zu finden.“ Eine dünne Personaldecke bedeute immer unattraktive Arbeitsbedingungen, sodass sich die Privaten hier seiner Einschätzung nach umstellen dürften. Damit stiegen auch dort die Zuzahlungen, soweit die Politik diesen Aspekt nicht neu reguliere.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/analyse-im-bremer-sozialressort-bestandsaufnahme-nach-heimbetreibern-doc7mbhfy2svl216yu67d8w

* 2022-08-15 Kommerzialisierung Pflege.pdf (878.22 KB - runtergeladen 258 Mal.)
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2022, 23:25 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 21. März 2022, 02:01 »

Zitat
Akuter Mangel in Bremen und Niedersachsen
Immer weniger Plätze in der Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beklagen seit Jahren, dass es immer schwieriger wird, Kurzzeitpflegeplätze zu finden. Auch in Bremen und Niedersachsen herrscht akuter Mangel – was dies bedeutet.


Von Sabine Doll - 19.03.2022, 16:00

Wer Angehörige pflegt und selbst krank wird oder eine Auszeit benötigt, hat ein Problem: Wer kümmert sich in dieser Zeit um die pflegebedürftige Person? Häufig stellt sich diese Frage auch nach einem Krankenhausaufenthalt. Eine Lösung kann die Kurzzeitpflege sein. Allerdings: Bundesweit und auch in Bremen nimmt die Zahl dieser Plätze ab.

Nach Angaben der Sozialbehörde gibt es im Land Bremen 191 Kurzzeitpflegeplätze – 2013 waren es 285 Plätze. Etwa 34.600 Menschen sind pflegebedürftig, der weitaus größte Teil (83 Prozent) wird ambulant versorgt. "Nach wie vor ist es schwierig für Menschen insbesondere mit hohem Pflegegrad, einen angemessenen Platz in der Kurzzeitpflege zu bekommen", sagt Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) dem WESER-KURIER. "Das ist sehr bedauerlich vor allem vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Plätze in der Kurzzeitpflege stark gesunken ist. Deshalb bemühen wir uns weiterhin, ihre Zahl zu erhöhen."

Gelungen ist das bislang nicht. Bremerinnen und Bremer suchen auch über die Landesgrenze hinaus nach Plätzen – das gilt auch für Patienten nach einem Klinikaufenthalt. "Gerade zu Hochzeiten wie Frühjahr/Sommer und zu Feiertagen müssen Patientinnen und Patienten bis weit in das Bremer Umland verlegt werden, da wohnortnah keine Plätze zur Verfügung stehen", heißt in einem Bericht des Landespflegeausschusses Bremen aus dem Jahr 2019.

In Niedersachsen ist die Lage nicht besser: Dort erhalten Pflegeheime ab dem 1. April dieses Jahres eine finanzielle Förderung, wenn sie Kurzzeitpflegeplätze schaffen. "Wir wollen den vollstationären Pflegeeinrichtungen das finanzielle Risiko nehmen, wenn diese für einen Zeitraum von drei Jahren verlässliche Kurzzeitpflegeplätze anbieten", erklärte Sozialministerin Daniela Behrens (SPD). Pro Jahr stünden dafür 5,5 Millionen Euro bereit.

In der Bremer Sozialbehörde wird dieses Modell kritisch gesehen. Eine Sprecherin verweist auf den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, laut dem es für Träger nicht wirklich attraktiv sei, Kurzzeitpflegeplätze anzubieten. Konkrete Vorschläge für andere Modelle gibt es aus der Behörde bislang nicht: Vor zwei Jahren hatte sie auf eine CDU-Anfrage erklärt, ein vom Landespflegeausschuss eingesetzter Beirat werde Empfehlungen für eine bessere Versorgung in der Kurzzeitpflege erarbeiten. Diese würden noch geprüft, heißt es auf Nachfrage.

Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Sigrid Grönert, will diese Vorschläge von der Behörde einfordern. "Die Regierungskoalition kündigt seit Jahren an, für mehr Plätze in der Kurzzeitpflege zu sorgen und konkrete Vorschläge zu machen. Andere Länder fördern mit Zuschüssen, hier gibt es noch nicht einmal Ideen." Das niedersächsische Modell etwa könne auch für Bremen interessant sein. Die Bürgerschaftsabgeordnete kritisiert zudem, dass es keine Bestandsaufnahme zur Pflegebedürftigkeit und dem Versorgungsbedarf gibt.

Wer nach einem Klinikaufenthalt weitere Pflege benötigt, hat Anspruch auf Übergangspflege, sofern keine Kurzzeitpflege oder eine andere Option sichergestellt werden kann. Dieser bis zu zehntägige Anspruch für Versicherte wurde 2021 mit der Pflegereform beschlossen. "Damit die Kliniken dies anwenden können, muss es eine vertragliche Vereinbarung zwischen Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft geben", sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Lukas Fuhrmann. "Der Bedarf an Kurzzeit- und Übergangspflegeplätzen ist absolut da."

Die Behörde habe dabei jedoch keine Möglichkeiten, so der Sprecher. Der städtische Klinikverbund Gesundheit Nord (Geno) kooperiere mit Pflegeträgern, da für die Kliniken selbst der organisatorische und personelle Aufwand sehr hoch sei. Einen aktuellen Stand zu Kurzzeitpflegeplätzen über solche Kooperationen in Bremen gebe es nicht.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-immer-weniger-plaetze-in-der-kurzzeitpflege-doc7k6dzrh5bg14350ikbk
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« Antworten #5 am: 22. Februar 2022, 01:44 »

Zitat
Untersuchung zu Pflegeheimen
Wichtige Fakten zur Qualität fehlen

Warum in Bremen und anderen Bundesländern zentrale Informationen für Verbraucher nicht einsehbar sind.

Von Timo Thalmann - 13.01.2022, 19:38

Die Mehrheit der Bundesländer stellt den Verbrauchern einer Untersuchung zufolge keine Informationen über die Qualität von Pflegeheimen bereit. Wichtige Angaben wie zum Personaleinsatz seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber in den meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann Stiftung bei Vorlage der „Weissen Liste“ am Donnerstag. Vielen Menschen, die auf der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit Informationen zu wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten. Der Mangel an Transparenz entstehe entweder, weil es eine landesrechtliche Regelung mit Veröffentlichungspflicht nicht gibt oder aber weil vorhandene Gesetze nicht umgesetzt würden.

So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Publikation der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgesehen. Und die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein würden bestehende Gesetze aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzen, was „besonders gravierend“ sei. Verbraucher erfahren somit nicht, ob in einem Heim Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, wie die Stiftung bemängelte. Ebenso ließe sich nicht nachvollziehen, welche Einrichtungen besonders gut aufgestellt sind.

Laut Bremer Sozialressort würden die Prüfberichte der Wohn- und Betreuungsaufsicht zwar nicht allgemein veröffentlicht. Die Pflegeeinrichtungen seien aber nach den Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz verpflichtet, die entsprechenden Informationen auf Anfrage herauszugeben und zu erläutern. Für eine allgemeine Veröffentlichung in ihrer aktuell vorliegenden Form seien die Berichte aber nicht geeignet, weil sie den angestrebten Zweck nicht erfüllten. „Sie machen die Einrichtungen nicht vergleichbar“, erläuterte Ressortsprecher Bernd Schneider. Zum einen stellten sie naturgemäß immer eine Momentaufnahme dar, zum anderen würden von den außerordentlich umfangreichen Fragenkatalogen zu den Prüfungen niemals alle Punkte geprüft. „Die Aufsichtsbehörden müssen nach ihren Erfahrungen Schwerpunkte setzen“, so Schneider Es sei in keinem Bundesland überzeugend gelungen, die Berichte über die Prüfergebnisse in ausreichendem Maß vergleichbar und für Verbraucher nachvollziehbar zu gestalten, urteilt das Bremer Sozialressort.

Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, sodass sie allgemein verfügbar seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssten die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings seien die Daten derzeit nur in den Einrichtungen direkt einsehbar – also nur eingeschränkt zugänglich, heißt es in der Bertelsmann-Untersuchung. Positiv falle Hamburg auf, wo detaillierte Angaben auch etwa zu vorübergehenden Aufnahmestopps oder Ergebnisse aus Angehörigenbefragungen ins Netz gestellt würden.

Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Pflegebedürftigen – Stand 2019 – weiter auf mehr als 4,1 Millionen Personen gestiegen, etwa ein Fünftel von ihnen lebe in einem der rund 15 400 Pflegeheime. Die Auswahl eines Heims sei eine Lebensentscheidung, die Betroffenen bräuchten verlässliche Angaben, betonte Stiftungsvorstand Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. „Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.“
Studie sieht Flickenteppich

Stiftungsexperte Johannes Strotbek erläuterte, Pflegebedürftige hätten „prinzipiell das Recht, den für sie fachlich geeigneten, individuell passenden und qualitativ guten Leistungserbringer frei zu wählen“. Dazu brauche es einen Überblick über Leistungsangebot und Qualität der Anbieter. Auf Bundesebene seien über den „Pflege-TüV“ seit einigen Jahren Kernergebnisse zur Qualität einsehbar – mit Lücken. Auf Landesebene gebe es einen Flickenteppich mit großen Info-Defiziten. Alle Bundesländer sollten die relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, auch offenlegen, mahnte Strotbek. Das könne zudem Impulse für einen Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen setzen. Verbraucher, Informationsportale, Beratungsstellen und Versorgungsforschung müssten frei auf Informationen zur Pflegequalität zugreifen können. Zugleich wies die Stiftung darauf hin, dass durch die Pandemie in allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang unterbrochen waren, weshalb Datenlücken entstanden seien.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/politik/inland/pflegeheime-studie-bescheinigt-mangelnde-transparenz-bei-qualitaet-doc7j9lr8q37tzi4rq5d6d



Zitat
BERTELSMANNSTIFTUNG, 13.01.2022
Bundesländer informieren nur ungenügend über die Qualität von Pflegeheimen

Lediglich in sechs Bundesländern sind wichtige Informationen zur Qualität von Pflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige und Angehörige einsehbar. Das zeigt eine Analyse unseres Projekts "Weisse Liste". Besonders gravierend ist, dass einige Länder die Daten zur Pflegequalität bisher nicht veröffentlichen, obwohl die jeweiligen Landesgesetze dies vorschreiben. ...

[vollständigen Text lesen >>]



Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/januar/bundeslaender-informieren-nur-ungenuegend-ueber-die-qualitaet-von-pflegeheimen

* 2021-12-14_CDU-KleineAnfrage_Unhaltbare-Maengel-in-Pflegeheimen_12-2021_markiert.pdf (158.64 KB - runtergeladen 322 Mal.)
« Letzte Änderung: 22. Februar 2022, 01:52 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 16. Januar 2020, 14:16 »

    Zitat
    Radio Bremen | butenunbinnen | 2. Dezember 2019
    Personalmangel: Aufnahmestopp in 17 Bremer Pflegeheimen

    • Die Heimaufsicht hat Aufnahmestopp in 17 Heimen erlassen
    • Den meisten Heimen fehlt schlicht das Pflegepersonal
    • Die Betreiber kritisieren die hohen Auflagen in Bremen


    Die Heimaufsicht der Bremer Sozialbehörde hat in 17 Seniorenwohnheimen in Bremen einen Aufnahmestopp verhängt. Das sind fast zehn Prozent aller Einrichtungen. In den meisten Häusern fehlt Personal, teilt die Behörde auf Nachfrage von buten un binnen mit. Demnach nehmen die Heime keine Senioren mehr auf, sobald eine gute Pflege nicht mehr gewährleistet ist. Und wann das der Fall ist, schreibt das Landesgesetz vor: In den Bremer Heimen muss die Hälfte des Pflegepersonals aus examinierten Fachkräften bestehen. Und davon haben immer mehr Betreiber zu wenig. Sie beschäftigen dann sehr oft Zeitarbeiter, um überhaupt genügend Pfleger zu haben.

    Die Bremer Sozialbehörde hat bereits in den vergangenen Jahren reagiert und die Ausbildungsplätze von 50 auf 250 aufgestockt. Außerdem haben sie mit den Heimträgern aus der Freien Wohlfahrtspflege einen Tarifvertrag für eine bessere Bezahlung ausgehandelt. Vielen Betreibern reichen diese Schritte aber nicht aus. Sie kritisieren, dass Bremen extrem viel Personal pro Heim vorschreibt. Dadurch gebe es höhere Auflagen als in anderen Bundesländer. Wegen fehlender Fachkräfte werden Aufnahmestopps deshalb zukünftig an der Tagesordnung sein, schätzt die Sprecherin eines großen Heimbetreibers in Deutschland.
    Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/pflegeheime-aufnahmestopp-100.html



    KOMMENTAR:
    Qualität und menschenwürdige Pflege und Betreuung kann nur mit ausreichend viel und fachlich versiertem Personal erreicht und gewährleistet werden.
    Insofern führt die Forderung mancher Anbieter die Fachkraftquote zu senken eher zu einer weiteren Verschlechterung der sehr angespannten Situation. Pflegeanbieter haben auf Landesebene und mit jedem einzelnen Heimbewohner rechtsgültige Verträge abgeschlossen. Wenn diese nicht eingehalten werden, ist das nicht hinnehmbar. Und wenn dennoch die vollen Kosten in Rechnung gestellt werden, obwohl nicht die volle Leistung erbracht wird, ist das Leistungs- und Abrechnungsbetrug.

    Die Kostenträger (Pflegekassen und Sozialämter) sowie Heimbewohner (bzw. deren rechtl. Vertreter) sollten bei festgestellten Mängeln konsequent Entgelte kürzen und ggf. zurück fordern. Sie sind dazu laut § 10 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) berechtigt: "Erbringt der Unternehmer die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie nicht unerhebliche Mängel auf, kann der Verbraucher unbeschadet weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche bis zu sechs Monate rückwirkend eine angemessene Kürzung des vereinbarten Entgelts verlangen."

    https://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__10.html



    Siehe dazu auch Medienberichte aus Januar 2020:
    Bremer Heimaufsicht erfüllt Vorgaben nicht [>>]
    « Letzte Änderung: 22. Februar 2022, 02:04 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #3 am: 09. September 2019, 11:12 »

    Auch im September und Oktober 2019 schneidet Bremen bei der Pflege und medizinischen Versorgung in der ambulanten und stationären Versorgung neben Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein am schlechtesten ab ...



    [Monatliche DCS-Statistik >>]

    * DCSMonatlicheStatistik_2019-09-02_Pgl2017.pdf (49.16 KB - runtergeladen 557 Mal.)
    « Letzte Änderung: 16. Januar 2020, 14:34 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #2 am: 01. April 2019, 00:29 »

    Noch immer schneidet Bremen laut aktueller Info des VdEK bei der Pflege und medizinischen Versorgung in der stationären Versorgung neben Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein am schlechtesten ab ...



    [Monatliche DCS-Statistik >>]

    * DCSMonatlicheStatistik_2019-03-04_Pgl2017.pdf (42.59 KB - runtergeladen 633 Mal.)
    « Letzte Änderung: 05. August 2019, 15:33 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #1 am: 31. Januar 2019, 19:11 »

    Laut aktueller Info des VdEK (Dez. 2018) schneidet Bremen weiterhin in der stationären Versorgung neben Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein am schlechtesten ab ...


    * DCSMonatlicheStatistik_2018-12-03_Pgl2017.pdf (41.55 KB - runtergeladen 663 Mal.)
    « Letzte Änderung: 31. Januar 2019, 19:12 von admin » Gespeichert

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    « am: 30. Mai 2017, 01:08 »

    Zitat
    Bundesweiter Vergleich
    Bremen belegt den letzten Platz bei der Pflege


    Antje Stürmann 29.05.2017

    Die medizinische Versorgung in Bremer Heimen ist so schlecht wie in keinem anderen Bundesland. Das geht aus einem von den Verbänden der Pflegekassen initiierten Vergleich der Pflegenoten hervor.

    Die medizinische Versorgung und die Pflege in Bremer Heimen ist so schlecht wie in keinem anderen Bundesland. Das zeigt ein von den Verbänden der Pflegekassen initiierter Vergleich der Pflegenoten. Grundlage dafür sind die Qualitätsprüfungen durch die Mitarbeiter der Medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) und des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung.

    Die Prüfer vergeben ihre Pflegenoten ähnlich Schulnoten von 1,0 für „Sehr gut“ bis 5,0 für „Mangelhaft“. Während die Bremer Heime beim Umgang mit Demenzkranken, bei der Betreuung und in der Hygiene sehr gut abschneiden, hapert es offenbar in der Pflege und der medizinischen Versorgung. In diesem Bereich haben die Bremer die Note 2,2 bekommen und bilden damit nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) im Ländervergleich wie im Vormonat das Schlusslicht. Der Bundesdurchschnitt liegt im Mai bei 1,5. Am besten schneiden Berlin und das Saarland ab (1,2).

    Personal hat zu wenig Zeit
    Reinhard Leopold sieht darin ein Alarmzeichen. „Das ist, was ich von Angehörigen immer wieder zu hören bekomme“, sagt er. Leopold ist Gründer der Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“ und Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung älterer und pflegebetroffener Menschen. Die Angehörigen berichteten ihm von gravierenden Problemen in verschiedenen Einrichtungen. Bei Rasuren zum Beispiel sei es wiederholt zu Schnittverletzungen gekommen. Oft laufe es darauf hinaus, dass das Personal zu wenig Zeit habe.

    „Eine qualifizierte Pflege kann so nicht mehr stattfinden“, kritisiert Leopold. Eine andere Ursache für das schlechte Abschneiden der Bremer Heime im Bundesvergleich liegt in den Augen Leopolds darin, dass die Heimaufsicht nicht konsequent genug für die Beseitigung der Mängel sorge. Leopold beklagt, dass die Heimaufsicht Einrichtungen, in denen Missstände herrschten, lieber kostenlos berate als sie für ihr Fehlverhalten zu bestrafen. Bernd Schneider, Sprecher der Sozialbehörde, sagt dazu: „Die Wohn- und Betreuungsaufsicht geht konsequent jedem gemeldeten Vorwurf nach.“ Sie berate die Einrichtungen, erteile ihnen Auflagen und könne ihnen auch die Betriebsgenehmigung entziehen. Solche Fälle habe es gegeben.

    Sozialdeputation will mehr Pflegepersonal in der Nacht
    Einen Versuch, die personelle Situation zu verbessern, unternehmen derzeit die Mitglieder der Sozialdeputation. Fraktionsvertreter diskutieren mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen und mit Vertretern des Sozialressorts über Vorgaben für mehr Pflegepersonal in der Nacht. Anlass ist die Neufassung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes, in der es um mehr Schutz für Bewohner in Pflegeeinrichtungen geht. Die Debatte darüber ist zweimal vertagt worden. Grund: Vor allem die SPD fordert Nachbesserungen.

    Laut Gesetzentwurf muss während einer Nachtschicht in einer Einrichtung mit bis zu 50 Bewohnern mindestens ein Beschäftigter anwesend sein. Den Sozialdemokraten ist das zu wenig. Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender der Deputation, setzt sich für einen Schlüssel von 1:40 ein. Noch mehr Personal fordert der Landesvorsitzende des Sozialverbandes, Joachim Wittrien. Seiner Ansicht nach darf ein Pfleger höchstens 30 Menschen versorgen.

    Unterschriftenaktion von Verdi
    Die Gewerkschaft Verdi sieht das ähnlich und sammelt im Rahmen ihrer Aktion „Keine Nacht alleine“ Unterschriften. Wie im Tagdienst sollen auch nachts mindestens zwei Pflegekräfte pro 50 Bewohner anwesend sein, fordert die Gewerkschaft. Mindestens eine Kraft solle eine Pflegefachkraft sein. „Es kann nicht sein, dass eine Kraft für bis zu 50 pflegebedüftige, teilweise demenziell erkrankte Personen zuständig ist“, sagt Kerstin Bringmann von Verdi in Bremen. Allein die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Pausen sei so nicht möglich - „von der Arbeitsbelastung und -überforderung ganz zu schweigen“. Verdi habe über 200 Unterschriften gesammelt, die Bringmann am Donnerstag an die Sozialsenatorin überreichen will.

    Anja Stahmanns Ressort ist verhandlungsbereit. „Der Betreuungsschlüssel 1:50 ist nicht in Stein gemeißelt“, sagt Schneider. Die Senatorin wolle mit den Einrichtungsträgern auf breiter Basis erörtern, mit welcher Zahl man arbeiten könne. Schon jetzt unterschreite die Hälfte der Einrichtungen den vorgeschlagenen Betreuungsschlüssel. Zu bedenken sei, dass ein niedriger Personalschlüssel mit Mehrkosten verbunden sei - auch für die Bewohner. Schneider warnt, dass mehr Personal den Fachkräftemangel in der Altenpflege verschärfen könnte. Am 1. Juni will die Senatorin das neu gefasste Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz beschließen lassen.
    Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremen-belegt-den-letzten-platz-bei-der-pflege-_arid,1605761.html

    [Monatliche DCS-Statistik 2017 >>]



    Zitat
    Kommentar über das Bremer Heimgesetz
    Nach Maß

    Antje Stürmann

    Es klingt wie auf einem Basar: „1:50? Oder leisten wir uns doch 1:40?“ Gemeint ist die geplante gesetzliche Vorgabe für den Personalschlüssel nachts in Pflegeheimen. Die Bremer Sozialsenatorin fordert eine Pflegekraft für 50 Bewohner. Ob es auch mehr Personal sein dürfte? Da fragt sie erst einmal bei den Betreibern der Pflegeheime und bei den zahlenden Kassen nach. Eine Einigung auf breiter Basis sei ihr Ziel, heißt es im Ressort. Nirgendwo ist Konsens weniger angebracht, als beim Thema Gesundheit. Zahlreiche Verbände, Gewerkschaften und Initiativen gehen seit Monaten auf die Barrikaden, weil sie um die Gesundheit der Pflegebedürftigen und des Pflegepersonals fürchten. Ziel des novellierten Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes soll ein besserer Schutz für die Bewohner von Pflegeeinrichtungen sein. So aber wird das nichts. Der Gesetzgeber muss schon auf der Basis unabhängiger, wissenschaftlich gesicherter Daten vorgeben, was dafür nötig ist. Das, was Geschäftsleute zu geben bereit sind, ist unter Umständen nicht genug. Bremen als bundesweites Schlusslicht bei der medizinischen Versorgung und Pflege – womöglich ein Hinweis darauf, dass man an der Weser umdenken sollte.
    Quelle: www.weser-kurier.de, 30.05.2017, Seite 2

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    « Letzte Änderung: 23. August 2022, 12:51 von admin » Gespeichert

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