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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Wird Bremer Heimgesetz trotz Protest "durchgewunken"?  (Gelesen 4985 mal)
admin
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« am: 30. Mai 2017, 22:10 »

    Unterbesetzt und überfordert

    Pflegebetroffene beklagen Arbeit der Bremer Heimaufsicht

    Bremen, 30.05.2017 · Die Pflegeeinrichtungen in Bremen stehen im Bundesvergleich am schlechtesten da. Das ist das Ergebnis der aktuellen Durchschnittsnoten der stationären Einrichtungen im wichtigsten Bereich Pflege und medizinische Versorgung, das monatlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) veröffentlicht wird. Darauf weist Reinhard Leopold, Gründer und Leiter der Selbsthilfe-Initiative "Heim-Mitwirkung" sowie Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hin. Einer der Gründe bestehe in der Unterbesetzung und Überforderung der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA). Deshalb erneuert er die Forderung, die Aufgabe der Behörde auf die Kernfunktionen Überwachung und Kontrolle von Pflegeeinrichtungen im künftigen Bremer Heimgesetz zu begrenzen und die kostenlose Beratung für Pflegeanbieter endlich aufzugeben.


    Beachtung von Recht und Gesetz – eine Frage der Abwägung?
    (CC0 Public Domain Freie kommerzielle Nutzung - Kein Bildnachweis nötig)

    Am kommenden Donnerstag soll ein überarbeiteter Entwurf des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) von der Sozialdeputation beschlossen werden. In der Vorlage, stellt die WBA selber fest, dass neue Aufgaben in der ambulanten Pflegeversorgung im Rahmen der bestehenden Personalressourcen von ihr nicht geleistet werden können. Wie eng die Personaldecke ist, das drückt sich bereits jetzt in der Reaktionsart und Geschwindigkeit der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Beschwerden und Anfragen an die Heimaufsicht werden teilweise erst nach Erinnerung und sehr zeitverzögert bearbeitet - laut einer Angehörigen beispielsweise erst nach ca. 3 Monaten! Liegt das teilweise auch an der Leiterin der Behörde, die nur eine Teilzeitstelle hat? Ein Entlastungskonzept der BIVA zur Schulung von Bewohnerbeiräten - diese Aufgabe obliegt bisher auch der WBA - wurde von der WBA im Auftrag der Sozialsenatorin Stahmann erst nach zweieinhalb Monaten beantwortet aber abgelehnt.

    Verbesserung der Nachtbesetzung ungewiss
    In der überarbeiteten Version der Personalverordnung zum BremWoBeG war eine Person in der Nacht für bis zu fünfzig pflegebedürftige, teils verwirrte, nachtaktive Menschen als ausreichend deklariert. Dagegen protestierten die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Die Interessenvertreter der Pflegekräfte waren ursprünglich bei der Aufforderung zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf im September 2016 gar nicht vorgesehen.

    Der DBfK protestierte gegen die „Nicht-Beteiligung“ Anfang Mai diesen Jahres ausdrücklich und fordert in seinem Schreiben an die Sozialsenatorin Stahmann sowie die Verbrauscherschutzsenatorin Quante-Brandt: "Um die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu gefährden und um eine verantwortungsgerechte Berufsausübung der professionell Pflegenden zu ermöglichen, darf ein Präsenzschlüssel von 1 zu 30 keinesfalls unterschritten werden." Gleiches war auch schon von der Bremer Selbsthilfe-Initiative gefordert worden.

    "Wir bekräftigen hiermit erneut unsere Forderungen zur weiteren Anpassung des im Entwurf vorliegenden Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes und verweisen dabei auf den allen Deputierten vorliegenden offenen Brief unserer Unterstützer vom 13.03.2016", schreibt Leopold einzelnen Deputierten und fordert zum Einlenken auf. Er bezieht sich damit auf ein gemeinsames Unterstützerschreiben an die Mitglieder der Soziadeputation und Bürgerschaftsabgeordneten, in dem die Forderungen der "Heim-Mitwirkung" unter anderem vom Deutschen Pflegerat, vom Pflegeberufsverband DBfK und der Bremer Verbraucherzentrale unterstützt werden.

    Gesetzgeber bricht eigene Gesetze

    Es dürfe so nicht weiter gehen, sagt Leopold, zumal wenn das Sozialressort als Gesetzesschreiber die eigenen Gesetze missachte und breche. Er spielt damit auf die sogenannte "Evaluation" des WoBeG an. Das ist eine systematische Überprüfung bisheriger Ergebnisse unter Zuhilfenahme sozialwissenschaftlicher Methoden durch Personen, die hierfür besonders qualifiziert sind (Quelle: Wikipedia). Dies war eigentlich bereits bis 31. Juli 2015 vorgegeben, wurde dann im Dezember des selben Jahres bis zum 31. Juli 2017 verlängert - aber bis heute nicht vorgelegt.

    Ebenso verhält es sich mit der Veröffentlichung der Prüfergebnisse der WBA, auf die man bis heute vergeblich wartet. "Das scheint der erfolgreiche Einfluss der Anbieter-Lobby zu sein", vermutet Leopold. Er fordert die Deputierten auf, den Entwurf des neuen Bremer Heimgesetzes abzulehnen und vor allem die Vorgaben des bestehenden Gesetzes zu erfüllen. Dass die beiden nicht erfüllten Vorgaben des noch gültigen Gesetzes nicht im Entwurf des neuen zu finden sind, deutet ebenfalls auf den erheblichen Einfluss der Pflegeanbieter hin. Mit dem neuen Bremer Heimgesetz dürfen keine Chancen zur Verbesserung der Versorgungssituation von Pflegebedürftigen vertan werden. Die Mängel und Fehlentwicklungen, bei denen die wehrlosen Menschen für sehr viel Geld nicht ausreichend gepflegt und betreut werden, müssten endlich beseitigt, mindestens aber deutlich begrenzt werden.

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    Bildtext:    Beachtung von Recht und Gesetz – eine Frage der Abwägung?
    Bildquelle:   https://pixabay.com/de/paragraf-recht-ordnung-gesetz-2220818/
    Copyrigt:   © CC0 Public Domain Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig


    Für weitere Fragen steht Ihnen der Verfasser dieser Presse-Info gerne zur Verfügung.

    Reinhard Leopold c/o HEIM-MITWIRKUNG
    Unabhängige Selbsthilfe-Initiative für Pflegebetroffene
    - Regionalbeauftragter der BIVA e.V. -
    Rembertistraße 9
    28203 Bremen
    Tel.:       0421 / 33 65 91 20
    Mobil:    0176 / 550 93 94 3
    Skype:   Heim-Mitwirkung
    eMail:    presse@heim-mitwirkung.de

    BIVA-Regionalbeauftragter
    Rembertistr. 9 | 28203 Bremen
    Tel. 0421 / 7083087
    leopold@biva.de | www.biva.de  www.facebook.com/biva.de


    Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
    Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn
    Amtsgericht Bonn | Vereinsregister Nr. 3939

    "Heim-Mitwirkung.de"
    Bremer Selbsthilfe-Initiative von Angehörigen und Ehrenamtlichen, gegründet
    Anfang 2006, engagiert sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung. Ziel ist die
    Verbesserung der Interessenvertretung insbesondere von Heim-Bewohnern sowie
    von pflegenden und begleitenden Angehörigen.

    Zur Person:
    Über persönliche Betroffenheit ist Reinhard Leopold an das Thema Pflege gekommen und hat viele Jahre seine kranken Eltern auch in Pflegeeinrichtungen begleitet. Seit dem engagiert er sich in der Interessenvertretung für pflegebedürftige Menschen und betreibt ehrenamtlich das Internetportal unter www.heim-mitwirkung.de.  Weitere Infos über sein Engagement finden Sie unter: http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1557.0

    Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
    (BIVA)
    Die BIVA vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Die BIVA ist gemeinnützig, politisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig.[/list]

    * Presse-Info_Heimmitwirkung_170530.pdf (558.87 KB - runtergeladen 466 Mal.)
    * !_DCSMonatlicheStatistik_Seite6_2017-05-01.pdf (335.91 KB - runtergeladen 785 Mal.)
    « Letzte Änderung: 06. Juli 2017, 13:26 von admin » Gespeichert

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    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
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