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Autor Thema: Vdek: Bei Betrug hinschauen und schwarze Schafe melden!  (Gelesen 6950 mal)
admin
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« am: 31. Juli 2017, 17:53 »

Zitat
Schwarze Schafe in der Pflege

Es ist kein Geheimnis: Im Gesundheitswesen und im
Pflegebereich ist mit krimineller Energie viel Geld zu holen.
Was tun gegen die Pflegebetrüger?


von Ulrike Elsner

Der erst kürzlich vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen vorlegte Abschlussbericht „Curafair“ über organisierte Kriminalität in der Pflege ist alarmierend.

Rund 230 ambulante Pflegedienste mit osteuropäischem Hintergrund werden verdächtigt, ein bundesweites Betrugsnetz gespannt zu haben. Bereits 2016 wurde dies bekannt, seitdem ermittelten die Behörden und es erfolgten zahlreiche Festnahmen. Von Berlin aus gesteuert, wurden nicht erbrachte Pflegeleistungen abgerechnet oder Pflegebedürftige kränker gemacht, als sie sind. Die Familien, Pflegebedürftige selbst und Ärzte machten mit, weil sie eine Provision erhielten. Schätzungen zufolge wurden die Pflegekassen somit jährlich um bis zu eine Milliarde Euro jährlich geprellt. Das Perfide daran: Die Kriminellen scheuen auch vor einer Branche nicht zurück, die sich um ältere und hilfsbedürftige Menschen kümmert.

Das schadet dem Ruf der ganzen Pflegebranche und kostet die Beitragszahler viel Geld. Umso wichtiger ist es, konsequent gegen die kriminellen Machenschaften vorzugehen. Hier sind vor allem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Ermittlungsbehörden gefragt.

Mit den beiden letzten Pflegereformen wurden dem MDK bereits weitergehende Prüfrechte eingeräumt: unangekündigte Anlassprüfungen, regelhafte Überprüfung der abgerechneten Leistungen und Meldung entsprechender Auffälligkeiten in der Abrechnungsprüfung an die Krankenkassen sowie das Prüfrecht für Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Zusammen mit den Strafermittlern konnten so bereits zahlreiche Betrügereien aufgedeckt werden.

Notwendig wäre jetzt noch, dass der MDK die Befugnis erhält, auch außerhalb der Abrechnungsprüfung gewonnene Verdachtsmomente über mögliches Fehlverhalten bzw. strafbares Verhalten unmittelbar an die Krankenkassen weiterzugeben. Vorstellbar wären hier zum Beispiel Auffälligkeiten, die sich im Rahmen einer Pflegebegutachtung beim Versicherten selbst oder in dessen Wohnumfeld ergeben. Die Krankenkassen könnten auf dieser Basis dann ggf. weitergehende Schritte einleiten, die bei der Aufdeckung von Betrugsfällen behilflich sein können. Allerdings hilft das gegen organisierte Kriminalität nur sehr bedingt. Hier sind staatliche Organe gefordert. Notwendig hierfür ist zum Beispiel auch eine Spezialisierung der Staatsanwaltschaften, wie sie vom LKA gefordert wird. Zudem ist für solch komplexe Tatgeschehen auch Spezialwissen aus dem Gesundheitswesen erforderlich. Die Ersatzkassen bieten dabei ihre Unterstützung an.

Gefragt ist darüber hinaus aber auch jeder Einzelne, der mit der Pflegebranche Kontakt hat. Augen offen halten und nicht wegschauen, um schwarzen Schafen auf die Schliche zu kommen!
Quelle: ersatzkasse magazin, Ausgabe 5./6.2017
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 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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