Sofortprogramme für mehr Personal in der Altenpflege und in Krankenhäusern fordern die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dazu haben die Abgeordneten je einen Antrag für den Bereich der Altenpflege (19/446) und den Bereich des Pflegepersonals im Krankenhaus (19/447) vorgelegt, die am Freitag, 19. Januar 2018, erstmals im Plenum beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurden.
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, in der Altenpflege den Pflegevorsorgefonds aufzulösen und aus dessen Mitteln ein Sofortprogramm in Höhe von 1,2 Milliarden Euro im Jahr aufzulegen. Daraus sollten zusätzliche Pflegekräfte mit tarifgerechter Entlohnung gefördert werden. Das Sofortprogramm sollte durch eine Ausbildungsoffensive, durch Anreize für eine einfachere Rückkehr von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie durch eine Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften begleitet werden.
Zur Begründung heißt es, der mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz eingeführte Pflegevorsorgefonds trage nicht zu einer nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung bei. Das angesparte Guthaben sei für eine nennenswerte Stabilisierung viel zu gering. Zwei Drittel der Beschäftigten in der Altenpflege arbeiteten Teilzeit. Die durchschnittliche Verweildauer im Beruf sei mit 8,4 Jahren gering. Zudem seien Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen im Schnitt acht Tage länger im Jahr krankgeschrieben als Beschäftigte in anderen Branchen.
Im zweiten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Sofortprogramm in Höhe von 1,3 Milliarden Euro im Jahr aufzulegen, um zusätzliche Pflegekräfte zielgerichtet und verbunden mit einer Nachweispflicht zu fördern. Auch müssten verbindliche Personalbemessungsinstrumente entwickelt werden, die sich am individuellen Pflegebedarf der Patienten orientieren.
Das Sofortprogramm solle ein erster Schritt zur Entlastung auf den Stationen sein und etwa 25.000 zusätzliche Pflegekraftstellen ermöglichen. Damit könne unter anderem gewährleistet werden, dass Fachkräfte auf keiner Station allein eine Nachtschicht abdecken müssen und dass Ausbildungsanleiter für diese Aufgabe freigestellt sind. (eis/19.01.2018)
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