Hallo,
nicht erbrachte Leistungen abzurechnen ist Betrug und sollte entsprechend angezeigt werden. Dabei ist es natürlich wichtig, dass ein solcher nachgewiesen werden kann. Außerdem wäre zu klären, inwieweit eine Vertretungsvollmacht für die Mutter vorhanden ist.
In solch einem Fall würde ich
1) den Arzt darüber (am besten schriftlich) informieren und auffordern künftig keine Verordnungen mehr ohne Rücksprache mit mir (als bevollmächtigte Vertretung) auszustellen.
2) den Pflegedienst ebenfalls auffordern, ohne meine Mitwirkung solches Vorgehen zu unterlassen.
3) ggf. im Wiederholungsfall die Kranken-/Pflegekasse informieren und bitte die Leistungen nicht abzurechnen.
Außerdem kann jeder Betrug auch angezeigt werden. Jede Krankenkasse ist verpflichtet solchen Hinweisen nachzugehen. Versicherte werden regelrecht aufgefordert, Betrugsfälle zu melden. Hinweise dazu gibt es dazu unter
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1874.0