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Autor Thema: Amb. Pflegedienst rechnet nicht erbrachte Leistung ab  (Gelesen 5591 mal)
Mausli8767
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Beiträge: 13


« Antworten #2 am: 29. Dezember 2017, 17:14 »

Vielen Dank für die Antwort.  Wir haben mit dem Pflegedienst das Gespräch gesucht - wenig erfolgreich. Zum Jahreswechsel haben wir jetzt den Pflegedienst gewechselt. Hoffen, dass es da alles etwas problemloser laufen wird.
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2017, 00:55 von Mausli8767 » Gespeichert
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Beiträge: 3.686


« Antworten #1 am: 05. Dezember 2017, 12:19 »

Hallo,

nicht erbrachte Leistungen abzurechnen ist Betrug und sollte entsprechend angezeigt werden. Dabei ist es natürlich wichtig, dass ein solcher nachgewiesen werden kann. Außerdem wäre zu klären, inwieweit eine Vertretungsvollmacht für die Mutter vorhanden ist.

In solch einem Fall würde ich

1) den Arzt darüber (am besten schriftlich) informieren und auffordern künftig keine Verordnungen mehr ohne Rücksprache mit mir (als bevollmächtigte Vertretung) auszustellen.
2) den Pflegedienst ebenfalls auffordern, ohne meine Mitwirkung solches Vorgehen zu unterlassen.
3) ggf. im Wiederholungsfall die Kranken-/Pflegekasse informieren und bitte die Leistungen nicht abzurechnen.

Außerdem kann jeder Betrug auch angezeigt werden. Jede Krankenkasse ist verpflichtet solchen Hinweisen nachzugehen. Versicherte werden regelrecht aufgefordert, Betrugsfälle zu melden. Hinweise dazu gibt es dazu unter http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1874.0
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, 12:19 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Mausli8767
Jr. Member
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Beiträge: 13


« am: 05. Dezember 2017, 01:33 »

Der ambulante Pflegedienst, der meine Mutter versorgt, hat meine Mutter genötigt, eine Verordnung/Beantragung der Kostenübernahme für Blutzuckermessung zu unterschreiben und die Verordung völlig eigenmächtig ohne Rücksprache mit uns beim Arzt besorgt und  hat dadurch die Kostenzusage dafür bon der Krankwnkasse erhalten, obwohl meine Mutter, auch während sie jetzt erkrankt war, immer- tgl. früh und abends - selbständig und allein gemessen hat. Und dies, obwohl explizit beim überleitungsgespräch im April 17 von uns mitgeteilt wurde, dass entweder ich oder meine Tochter uns gemeinsam um alle zu erledigenden ärztlichen Belange kümmern werden.
Was können wir tun? Oder ist das die Regel? Danke schön mal.
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